Sozialtschiki: In der Armutsfalle

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Das Judentum in Deutschland spricht zum Großteil Russisch, ist zu einem hohen Prozentsatz im Renten- oder im Renteneintrittsalter und lebt in der Regel an der Armutsgrenze, d.h. von der staatlichen Grundsicherung. „Sozialtschiki” heißen im russischdeutschen Jargon diese Menschen, die man allenthalben in den jüdischen Gemeinden zwischen Flensburg und Konstanz trifft…

Viele der älteren und alten russischen Juden unter den etwa 200.000 Menschen, die nach 1991 als „Kontingentflüchtlinge” eingewandert sind, haben selbst noch den Zweiten Weltkrieg und die Schoah mit- und überlebt, sind hochdekorierte Veteranen der Roten Armee oder ehemalige Ghetto-Zwangsarbeiter. Doch auch für sie, die teilweise Entschädigungs- oder Opferrenten aus Russland oder Deutschland erhalten, ist der Lebensabend im ehemaligen Land der Täter beschwerlich. Während derzeit nur 2,6 Prozent der Deutschen Altersarmut droht, sind bei den betagten russisch-jüdischen Zuwanderem 90 Prozent betroffen.

Um diesen Zustand zu lindern, hat die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen Ende Juni einen Gesetzesentwurf eingebracht, der vorsieht, die Berufsjahre jüdischer Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der UdSSR vollständig in die Berechnung der Rente nach dem Fremdrentengesetz (FRG) miteinzubeziehen. Bislang fallen Übersiedler und Spätaussiedler aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion unter solch eine Regelung. Jüdische Zuwanderer aus besagter Region, die nicht dem deutschen Sprach- und Kulturkreis zugerechnet werden, sind davon ausgeschlossen und auf die Grundsicherung angewiesen, da sie in der Regel nicht genügend Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen konnten.
„Sie sind ausgeschlossen, obwohl auch diese Zuwanderer in der Verantwortung vor der deutschen Geschichte aufgenommen worden sind und durch Auswanderung ihre Rentenansprüche aus dem Herkunftsland verloren haben”, so die Grünen in ihrem Gesetzentwurf, der unter Federführung des Bundestagsabgeordneten Volker Beck entstand.

Unter den Betroffenen ist die Stimmung seit Jahren schlecht. Besonders unter den mittlerweile über 80-jährigen Veteranen des „Großen Vaterländischen Krieges”, des Kampfes gegen Nazi-Deutschland, ist die Verbitterung groß. „Wehrmachtsveteranen erhalten eine viel höhere Rente als die sowjetischen Veteranen an Sozialleistungen”, beklagen sich Interviewpartner gegenüber der „Jewrejskaja Gasjeta”, der russischsprachigen Schwesterzeitung dieses Blattes. Sie fordern eine fairere Behandlung. Denn schließlich seien sie es gewesen, die Deutschland von der faschistischen Barbarei befreiten.

Der Gesetzentwurf der Grünen wurde aus Zeitmangel nur im Protokoll des Bundestags diskutiert, die Debatte macht aber die Probleme. So werden oft Opferrenten, wie etwa für die Überlebenden der Nazi-Blockade von Leningrad, bei russisch-jüdischen Sozialhil-feempfängem auf die Grundsicherung angerechnet. Das ist zwar ungesetzlich, geschieht aber in manchen Sozialämtern.

Die Chancen für den Gesetzentwurf stehen schlecht. Heinrich Kolb (FDP) wies die Idee der Grünen als wenig „sachgerecht” zurück. Er verwies darauf, dass die Einwanderung russischer Juden schon vor acht bis zehn Jahren zum Erliegen gekommen sei. Skeptisch äußerte sich der SPD-Abgeordnete Anton Schaaf. Eine Hürde für eine Novellierung des FRG ist laut Schaaf, dass das Gesetz „nur Vertriebenen, Spätaussiedlern und NS-Verfolgten mit Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis offen steht.“ Der SPD-Politiker führte an, dass Juden aus Russland bereits russische Renten nach Deutschland ausgezahlt bekämen. So soll es auch Fälle gegeben haben, bei denen Empfänger russischer Renten dies nicht bei der Berechnung der Grundsicherung angegeben hatten, und später zu Rückzahlungen an den deutschen Staat verurteilt wurden. Einwanderer aus anderen UdSSR-Nachfolgestaaten, wie der Ukraine, Moldawien oder Weißrussland, kommen jedoch gar nicht erst in diesen Genuss von Rentengeldem aus den Heimatländern, da mit diesen Staaten kein Sozialversicherungsabkommen besteht, das derartige Zahlungen regelt.

Zudem ist fraglich, ob ein Abkommen im Rahmen des FRG in Zukunft wirklich finanzielle Vorteile für die sowjetischen Juden bedeutet. Oft war der Verdienst in der UdSSR so gering, dass eine Rente nach FRG nur die Höhe der deutschen Grundsicherung erreicht. Auch hier, so erinnert der SPD-Politiker, müsse erst geklärt werden, ob diese jüdische Zuwanderung nach Deutschland eine finanzielle Würdigung speziell vor dem historischen Hintergrund erfahren solle. Darauf verweist auch der CDU-Politiker Peter Weiß. Er warnt außerdem davor, dass sich eine Regelung zugunsten der russischen Juden auch „auf andere Gruppen erstrecken und für andere Asylberechtigte gelten” müsse. Für Weiß ist das Thema vom Tisch.

So sieht es also derzeit nicht danach aus, als sollten die deutschen Gesetzgeber an der Altersarmut der russischen Juden etwas ändern. Die Alten unter den russischen Juden werden so wohl auch in Zukunft die „Sozialtschiki“ bleiben.

© Jüdische Zeitung Nr.8

2 Kommentare

  1. Meine Oma hat auch nur eine Grundsicherung bekommen nachdem sie 30 Jahre von den Kommunisten an der Ausreise gehindert wurde aber es hat vollkommen ausgereicht.

    Arm ist heute wer weniger als 60% des Durschnitts hat.Das heisst wenn jeder 1 Million hat pro Monat hat ist man mit 600000 immer noch arm.

    Gerade wer aus dem Ostblock kommt weiss wie er mit dem Geld umzugehen hat.

  2. Gewartet, kein Beitrag.
    Seltsam.

    Dann hänge ich mich mal aus dem Fenster:

    Obwohl ich die Grünen maximal als kleinen Koalitionspartner akzeptieren würde:

    Hochachtung für Becks Antrag.

    Die hier nicht thematisierte Fragestellung WARUM Deutschland russischen Juden die Kontigentsanwesenheit ermöglicht hat, ergibt die Antwort.

    Meiner Meinung nach!

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