Der vorliegende Beitrag erschien 1919 in der Zeitschrift „Ost und West“, die sich als „Illustrierte Monatsschrift für das gesamte Judentum“ verstand und im Kontext der „Jüdischen Renaissance“ dem westjüdischen Publikum die kulturellen Leistungen der sog. „Ostjuden“ vorstellen wollte.
Autor Binjamin Segel wurde 1866 in Rohatyn geboren und wuchs in Galizien auf. Er sammelte ostjüdische Folklore, die er in deutschen, polnischen, hebräischen und jiddischen Publikationen veröffentlichte. Immer wieder widmete er sich auch der sog. Judenfrage und der antisemitischen Verfolgung von Juden. Mit „Die Protokolle der Weisen von Zion kritisch beleuchtet. Eine Erledigung“ (1924) versuchte er erstmals, das antisemitische Werk, das zum Leitfaden alles Verschwörungstheorien werden sollte, zu entkräften. Segel starb 1931.
Im vorliegenden Beitrag geht er der Entwicklungsgeschichte des Kol Nidre nach, um die antisemitische Interpretation zu entkräften, wonach das Gebet es Juden erlaube, Eide, Schwüre und Versprechen gegenüber Nichtjuden straflos zu brechen oder im Voraus für ungültig zu erklären. Auch heute noch wird diese antisemitische Lüge verbreitet.
Schwüre und Gelübde, deren Heiligkeit und deren Auflösung nach jüdischer Lehre
Entwicklungsgeschichte des Kol Nidre
Binjamin Segel
Ost und West 19 (1919), Heft 11-12 (November-Dezember 1919)
Außer den oben angeführten Quellen zur Geschichte des Kol Nidre muß man heranziehen: SMG, Verbote, 242, Kol-Bo, Nr. 68, Schibbole ha Leket, 102 (die beiden Werke stammen ungefähr aus dem 14. Jahrhundert), Ascheri zu Nedarim 23b, und Ende Joma, RaN, RITbA und Nimmuke Joseph (zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts) zu Nedarim ibidem. Wir wollen an der Hand dieser Quellen die Entwicklungs- und Verbreitungsgeschichte des vielgeschmähten Textes darlegen.
Doch lohnt es sich, die Uebersetzung des Kol Nidre zu betrachten, die der Antisemiten-Katechismus bietet und die von Herrn Schütze approbiert und von Herrn Prof. Groß kanonisiert worden ist, und sie mit der authentischen Uebersetzung zu vergleichen:
Antisemiten-Katechismus: „Alle Gelübde (Kolnidre) und Verbindlichkeiten und Verschwörungen der Eide, die wir von diesem Verschwörungstag bis auf den nächsten geloben, schwören und zusagen werden, die reuen uns alle und sollen aufgelöst, erlassen, aufgehoben, vernichtet, unkräftig und ungültig sein, unsere Gelübde sollen keine Gelübde und unsere Schwüre sollen keine Schwüre sein.“ (Schulchan Aruch 1 § 619.).
In jeder Zeile mindestens eine Fälschung. „Essare“ heißt nicht Verbindlichkeiten, sondern Verbote, und man versteht darunter ein Selbstverbot (in der Bibel, Numeri 30, 13 heißt ein solches Selbstverbot „issar-naphschali“), kraft dessen sieh einer aus freien Stücken etwas Erlaubtes verbietet, um sich Zwang- oder Kasteiung aufzuerlegen. Von „Verschwörungen der Eide“, an sich ein unverständlicher Begriff, steht nichts im Texte, sondern es steht „uschebue“, das bedeutet eine „schebuath bittuj“, das heißt, einen Gelöbnisschwur, nämlich ein Gelübde, welches sich durch seinen Inhalt in nichts von jedem anderen Gelübde unterscheidet, nur in der Form anders geartet ist: „Ich schwöre“, anstatt: „Ich gelobe, dies oder das zu tun oder zu lassen.“ („Ani nischba“ anstatt: „Ani noder“.) Solch ein Gelöbnisschwur wird, wie oben auseinandergesetzt, in betreff der Lösung strenger behandelt als ein gewöhnlicher Neder, hat aber natürlich, wie wir gesehen, mit dem eigentlichen Eid, der von der Behörde abgenommen wird und das Interesse einer dritten Person betrifft, nichts gemein. Jom Kippurim ist mit Versöhnungstag zu übersetzen, nicht mit Verschwörungstag, welches Wort überhaupt keinen Sinn hat. Das Wort Versöhnungstag ist jedem Deutschen schon aus den Bibelstunden so wohl vertraut, daß man sich da mit der Unwissenheit allein nicht entschuldigen kann. Hier war offenbar eine Herabsetzung, Verunglimpfung und Verdächtigung des heiligsten jüdischen Feiertags beabsichtigt. Von „Zusagen“ ist in dem ganzen Stück mit keinem Worte die Rede. Die gröbste Fälschung besteht jedoch in der Weglassung – der zwei Wörtchen „al naphschathana“ = für unsere eigene Person; davon ist weiter unten ausführlich die Rede.
In Wirklichkeit lautet die Übersetzung des Kol Nidre folgendermaßen:
„Alle Gelübde, Verbote, Gelöbnisschwüre, Bannungen, Verachtungen, Versagungen und deren Kinnujim, die wir geloben oder verschwören oder bannen oder verbieten werden auf unsere eigene Person, von diesem bis zum nächsten Versöhnungstag, der über uns komme zum Guten — sie alle bereuen wir, alle mögen aufgelöst sein, erlassen und erlaubt, annulliert und aufgehoben, nicht bindend, nicht bestehend, unsere Gelübde seien keine Gelübde, unsere Verbote keine Verbote und unsere Gelöbnisschwüre keine Gelöbnisschwüre.“ „Verziehen möge werden der ganzen Gemeinde der Kinder Israels und dem Fremdling, der unter ihnen wohnt, denn das ganze Volk sündigt ja nur aus Irrtum.“
* * *
Die früheste Erwähnung des Kol Nidre finden wir bei den Geonim. Ihrem rigorosen Standpunkt gemäß, Gelübde und erst recht Gelöbnisschwüre überhaupt nicht zu lösen, protestieren sie gegen die populäre und weitverbreitete Formel. Natronai Gaon (Mitte des 9. Jahrhunderts) schreibt: „Es ist nicht üblich, in den beiden Hochschulen (zu Suva und zu Pumbeditha in Babylonien), noch sonstwo, Gelübde zu lösen, weder am Neujahrstage noch am Versöhnungstage. Wir haben freilich gehört, daß es in anderen Ländern üblich sei, Kol Nidre zu sagen, wir aber haben das nicht gesehen und von unseren Lehrern nichts darüber gehört.“ Folgt Berufung auf die oben angeführte Diskussion Nedarim 23b, und das Verbot, die Lehre von der gelübdeaufhebenden Vorausbedingung öffentlich vorzutragen. „Sogar den, der im voraus die Annullierung ausbedingt, gedachte Raba, dies nicht zu lehren; insbesondere Nedarim und Schebuoth, die nicht eingehalten wurden, darf man nicht nachträglich lösen, und man darf nicht lehren, daß sie zu lösen seien. Was kann übrigens eine Hatharah für eine Wirkung haben für den, der nach getanem Gelübde die Vorausbedingung ausspricht?“ „So schrieb auch Rab Haj Gaon, daß die Entscheidung im Sinne Rabas zu sein hat, der strenger urteilt und ein Späterer (Abschließender) ist, darum handeln wir nicht nach dieser Mischnah, und wir lösen keine Gelübde, weder am Neujahrstage noch am Versöhnungstage. Und auch Ihr sollt es halten wie wir und von dem Brauch der Hochschulen nicht abweichen.“ (Ascheri, Ende Joma.) „Manche Lehrer sagen, daß dieser Brauch, Kol Nidre zu sagen, keine Begründung hat und auf einem Irrtum beruht, viele Lehrer haben ihn in ihrer Heimat abgeschafft und verboten, Kol Nidre zu sagen. Noch mehr, manche Unwissende irren sich und meinen, daß alle Banne und Gelübde, die ihnen obliegen, annulliert wären, und dann achten sie solche gering.“ R. Amram Gaon sagt: Ein Teil der Geonim zitierten Kol Nidre, wir aber in aller Bescheidenheit verlassen uns nicht auf sie in dieser Sache. (Kol-Bo.) „In den Responsen der Geonim fand ich, daß die meisten verwehrt haben, Kol Nidre zu sagen, da es keine Verbesserung bedeutet, sondern nur Nachteil, mit Ausnahme des von R. Haj Gaon überlieferten Textes.“ (Schibbole ha Leket.) Der Text des R. Haj Gaon ist aramäisch und enthält die Formel „von dem vergangenen Versöhnungstage bis heute“, ist also eine Formel für die Lösung abgelegter Gelübde, nicht eine Vorausbedingung für erst abzulegende Gelübde, eigentlich aber nicht einmal eine solche, sondern nur ein Gebet: „Alle Gelübde usw. . . ., die wir verboten haben auf unsere Person (al naphschathana) .. . sie alle bereuen wir und kommen zu dir, unser Vater im Himmel . .,; alle mögen sie uns erlassen werden, daß wir ihretwegen nicht gestraft werden …, und es bleibe nur deine Verzeihung, Vergebung und Versöhnung, wie es in deiner Thora heißt: Und es wird verziehen der ganzen Gemeinde Israel und
dem Fremdling, der unter ihnen wohnt, denn das ganze Volk hat aus Irrtum, gesündigt.“ Denselben Text überliefert R. Saadja Gaon (928—944), nur ganz in hebräischer Fassung; in dieser Fassung findet er sich auch in der von R. Amram Gaon um 875 nach Spanien gesandten Liturgie für das ganze Jahr. (In der Warschauer Ausgabe der Amramschen Gebetordnung, 1865, findet sich hier folgende Bemerkung: „Man hat aber bereits von der Hochschule eine Verkündigung gesandt, daß dies ein irriger Brauch sei, und es sei verboten, Kol Nidre zu sagen.“) Es war also ein öffentliches Gebet um Verzeihung der Sünden, die man auf sich geladen hatte durch Nichteinhaltung getaner Gelübde im abgelaufenen Jahre. Daneben lief eine wahrscheinlich ganz aramäische Formel um, die für die legale Hatharah abgefaßt war; beide begannen mit dem Worte Kol Nidre und unterschieden sich auch sonst nur in dem zweiten Teil, wo die eine in ein Gebet ausklang, die andere mit den vom Chacham zu sprechenden Worten schloß. Gegen diese Hatharah-Formel liefen die Geonim, ihrem Grundsatze treu, Sturm, wobei aber auch das Gebet nicht glimpflich wegkam.
Allein, die strengen Geonim hatten gut reden. Dem Volke die Gewohnheit, Gelübde zu tun, konnten sie doch nicht austreiben, und da indessen die alte Institution der Hatharah bestand, so wurde sie geübt; die Leute hätten sich sonst in ihrem Gewissen bedrückt gefühlt und nicht gewagt, in den Versöhnungstag einzutreten, ohne zuvor die Sünde unerfüllter oder aus Vergessen und Versehen übertretener Gelübde durch ein Gebet oder eine legale Lösung gesühnt zu haben. So erhielt sich das Kol Nidre trotz der Bedenken der Geonim im Volke. Der passendste Zeitpunkt für die Rezitation war der Eingang des Gottesdienstes am Vorabend des Versöhnungstages, da wohl kein Mitglied der Gemeinde in der Synagoge fehlte. Dadurch gewann das Kol Nidre den Charakter einer Introduktion zu den Gebeten. Vermutlich hat ein begabter Kantor die trockene Formel (vielleicht jedoch ursprünglich die Gebetformel?) in eine ergreifende Melodie gekleidet, und in diesem Gewand machte sie die Wanderung durch die weite Welt. Die Gebetformel ist vollständig verschwunden, und nur die Formel der Hatharah ist geblieben, die aber durch R. Jakob Tham eine ganz andere Bedeutung erhielt.
Dieser Enkel Raschis wandte nämlich gegen die Hatharah-Formel, die zu seiner Zeit allein noch im Gebrauche war, ein, daß sie gesetzlich wertlos sei, weil die Lösung nur durch einen qualifizierten Einzelrichter oder drei Laien und nicht durch einen Vorbeter gewährt werden könne, und nur nach vorangegangener detaillierter Darlegung des Gelübdes und erfolgter Reue oder Angabe von Gründen; weil ferner keiner sich selber ein Gelübde lösen könne (was doch der Vorbeter für seine Person tue); weil es keinen Sinn habe, übertretene Gelübde nachträglich zu lösen usw. Er änderte also die Formel dahin, daß sie fortab lautete: „von diesem Versöhnungstag bis zum nächsten.“ Es war fortab keine Hatharah der verflossenen Gelübde, sondern ein Thenaj auf die kommenden, nach Nedarim 23b. Demgemäß änderte er überall das Perfektum in ein Futurum. Dank der großen Autorität des R. Tham fand seine Aenderung, obgleich vielfach angefochten, größte Verbreitung. Indessen hat der Ritus von Jerusalem beide Formen vereinigt, und diesem folgen auch mehrere Riten in Europa. (Nach RITbA soll schon der Vater des R. Tham diese Aenderung vorgeschlagen haben. Klar auseinandergesetzt findet man die Ansicht des R. Tham und deren Begründung in Tosaphoth zu Nedarim 23b, s.v. Weath.)
Zum Thema:
Kol Nidre und Antijudaismus
Jahrhundertelang diente das Kol Nidre-Gebet dazu, die Juden der Untreue, der Unzuverlässigkeit, der Falscheide zu verdächtigen und sie zu beschuldigen mit der Begründung, die Juden würden sich von ihren Versprechungen und Eiden im Vorhinein und Nachhinein lossagen.



