Mitten im Krieg wurde in Israel ein Gesetz verabschiedet, das für deutlich weniger Aufruhr sorgte als die Gesetzesentwürfe, die im Zuge der sog. Justizreform für Demonstrationen mit Hunderttausenden Teilnehmern sorgten. Dennoch ist seine Bedeutung nicht weniger dramatisch, ist es doch ein Angriff auf das Fundament des Rechtsstaates. Mit dem neuen Gesetz hat die Knesset die Befugnisse von Rabbinats- und Scharia-Gerichten massiv ausgeweitet. Die religiösen Instanzen sollen danach offiziell als Schiedsgerichte in zivilrechtlichen Streitigkeiten fungieren.
Bisher waren die religiösen Gerichte primär für Angelegenheiten des Personenstands zuständig. Es gibt in Israel nicht die Möglichkeit der Zivilehe. Sowohl Hochzeit wie auch Scheidung werden vor den religiösen Gerichten geschlossen, die auch darüber entscheiden wer heiraten darf. Auch Konversionen fallen in die Zuständigkeit. Bereits diese Regelungen sind seit Jahrzehnten umstritten und immer wieder Thema im Wahlkampf. So hat beispielsweise Naftali Bennett überraschend angekündigt, sich nach der kommenden Wahl im Oktober für die Einführung der Zivilehe einzusetzen.
Mit dem neuen Gesetz werden den religiösen Gerichten nun neue Zuständigkeiten zugesprochen, die weit über den rein privaten, spirituellen Bereich hinausgehen. Als Schiedsgericht können sie nun auch über Vertragsrecht, Eigentumsfragen und geschäftliche Konflikte urteilen. Auch bisher konnten die religiösen Gerichte in Schiedsfragen angerufen werden, jedoch kein Urteil fällen, das blieb den staatlichen säkularen Gerichten vorbehalten. Das neue Gesetz stellt die religiösen Gerichte nun gleich und ermöglicht es, das gesamte Schiedsverfahren dort abzuwickeln.
Das Hauptargument der Befürworter ist das Prinzip der Freiwilligkeit. Ein religiöses Gericht wird nur dann als Schiedsinstanz tätig, wenn beide Parteien dem ausdrücklich zustimmen. Zu recht stellt sich die Frage, in wie weit tatsächlich von Freiwilligkeit die Rede sein kann. In geschlossenen religiösen Gemeinschaften ist der soziale Druck oft so immens, dass von einer „freien Wahl“ kaum die Rede sein kann. Wer sich weigert, einen geschäftlichen Streit oder ein Abkommen über Unterhaltszahlungen vor dem Rabbinat auszutragen, riskiert soziale Ächtung. Die „Freiwilligkeit“ könnte hier zum Einfallstor für ein System werden, das sich der staatlichen Kontrolle entzieht.
Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Schon kurz nach der Verabschiedung des Gesetztes reichte die Organisation „Israel chofshit“ (Ein freies Israel) eine Petition beim Obersten Gerichtshof ein. Die Kläger argumentieren, dass hier ein staatlich subventioniertes, religiöses Justizsystem geschaffen wird, das parallel zur zivilen Gerichtsbarkeit läuft und systematisch Frauen und säkulare Minderheiten diskriminiert. Das neue Gesetz ist kein Dienst an der Religionsfreiheit, sondern ein gefährlicher Shift auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit.



