Stiftung ZURÜCKGEBEN schreibt Förderung für 2025 aus

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Jüdische Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können sich ab dem 13.Mai 2024 für Stipendien und Zuschüsse im Rahmen der Ausschreibung der Stiftung ZURÜCKGEBEN. Stiftung zur Förderung jüdischer Frauen in Kunst und Wissenschaft für das Jahr 2025 bewerben.

Die Bewerbungsfrist endet am 2. September 2024. Informationen zur Ausschreibung sowie das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.stiftung-zurueckgeben.de/wann-und-wie-eine-bewerbung-moeglich-ist/

Die Stiftung ZURÜCKGEBEN vergibt seit 1994 jährlich Fördermittel für Projekte jüdischer Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen. Sie fördert in den unterschiedlichsten Bereichen wie Film, Literatur (z.B. Biographien, Autobiographien, Sachbücher, Romane, Gedichtsammlungen), Tanz und Theater, bildende Kunst, Wissenschaft (z.B. Forschungsvorhaben, universitäre Abschlussarbeiten).

Eine Förderung ist altersunabhängig möglich.

Bewerbungsformalitäten

Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form (max. 8 MB) und nur im PDF-Format ein. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen gebündelt in einer Datei. Trotz des digitalen Formats ist die Bewerbung ohne Unterschrift nicht gültig! Bitte vergessen Sie nicht diese einzufügen.

Es werden ausschließlich Bewerbungen in deutscher Sprache angenommen; das Projekt kann auch in jeder anderen Sprache realisiert werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Das ausgefüllte Antragsformular
  • Eine Beschreibung des Projektvorhabens (2-3 Seiten)
  • Ein tabellarischer Zeitplan der Projektumsetzung
  • Eine Präzise tabellarische Kalkulation Ihres Finanzplanes
  • Lebenslauf / CV inkl. kurzer Darstellung des bisherigen künstlerischen oder wissenschaftlichen Werdegangs sowie Angaben zum persönlichen/biographischen Bezug zum Judentum
  • Gegebenenfalls weitere Anhänge (wie z.B. Exposé/Probekapitel bei Buch-Projekt)

Bitte beachten Sie:

  • Unsere Stipendien werden satzungsgemäß ausschließlich an jüdische Frauen vergeben. Die Mitgliedschaft in einer Jüdischen Gemeinde ist nicht Bedingung. Die Stipendiatinnen müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausnahmen sind nicht möglich.
  • Pro Bewerberin kann nur ein Projektvorhaben berücksichtigt werden. Auch Frauen, die in den Vorjahren bereits durch die Stiftung ZURÜCKGEBEN gefördert wurden, können an dieser Ausschreibung teilnehmen.
  • Bereits begonnene Projekte können gefördert werden.
  • Die Stiftung ZURÜCKGEBEN kann die beantragte Fördersumme nicht immer in voller Höhe bewilligen und oft nur eine Teilfinanzierung leisten. Daher sind Antragstellungen bei weiteren Institutionen ausdrücklich erlaubt.
  • Druckkosten, Lektorats- und Übersetzungsarbeiten werden nicht gefördert.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
  • Personen mit Bezug zu nationalsozialistischem Gedankengut, der AfD und Vereinigungen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen etc. werden nicht von der Stiftung ZURÜCKGEBEN gefördert.
  • Mit der Bewerbung wird die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Remembrance Alliance (IHRA) anerkannt.

Die Auswahl der Geförderten wird von einer Jury getroffen, die sich aus jüdischen Frauen zusammensetzt.

Nach Bewerbungsschluss erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags per E-Mail. Im November 2024 senden wir Ihnen eine Benachrichtigung über die Entscheidung der Jury. Von schriftlichen und telefonischen Anfragen zum Stand Ihrer Bewerbung bitten wir abzusehen. Haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen im Falle einer Absage keine inhaltlichen Anmerkungen zu Ihrer Bewerbung liefern können.

Im Falle einer Zusage wird ein Stipendienvertrag zwischen der Stipendiatin und der Stiftung ZURÜCKGEBEN geschlossen. Hierfür muss eine Passkopie sowie aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt ausschließlich an die Stipendiatin auf deren eigenes deutsches Bankkonto.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis 2. September 2024 zu richten an:

Per E-Mail an: info@stiftung-zurueckgeben.de

Konkrete Nachfragen zur Ausschreibung bitte ausschließlich per E-Mail an: info@stiftung-zurueckgeben.de

Zur Stiftung

Die Stiftung ZURÜCKGEBEN ist die einzige Stiftung in Deutschland, die explizit jüdische Frauen in Kunst und Wissenschaft fördert. Die 1994 von einer Gruppe jüdischer und nicht-jüdischer Frauen um die Erziehungswissenschaftlerin Hilde Schramm gegründete Stiftung entstand im Wissen um die zerstörten Arbeitsmöglichkeiten von Jüdinnen in Deutschland. Den Begriff „Zurückgeben“ prägte die jüdische Kinderärztin Marguerite Marcus im Kontext des „kontaminierten Erbes“, der Inbesitznahme von geraubtem Eigentum deportierter und geflüchteter Jüdinnen und Juden.

Seit ihrer Gründung hat die Stiftung ZURÜCKGEBEN an die 200 Projekte von in Deutschland lebenden Jüdinnen mittels Stipendien unterstützt. Darunter waren Projekte von Filmemacherinnen, Bildenden und Multimedia-Künstlerinnen, Tänzerinnen und Choreografinnen, Schriftstellerinnen, Musikerinnen, Kultur- und Sozialwissenschaftlerinnen, und Historikerinnen.

Weitere Informationen zur Stiftung ZURÜCKGEBEN, zur Entstehung, den Stipendiatinnen und ihren Projekten erhalten Sie unter:
www.stiftung-zurueckgeben.de
www.facebook.com/zurueckgeben