Bigamie in Israel

6
30

Die Likud-Abgeordnete Zipi Chutubli fordert, das Bigamieverbot in Israel auszuweiten…

Von Ulrich W. Sahm, Jerusalem, 22. November 2010

Nicht nur offiziell verheiratete Ehepaare sollen unter das Bigamie-Verbot fallen, einen weiteren Partner zu haben, sondern auch „öffentlich bekannte Paare“. Frauen und Männer und sogar Homosexuelle, die zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, haben in Israel einen anerkannten Status ähnlich wie verheiratete Ehepaare, etwa in Erbfragen.

Deshalb fordert die Abgeordnete, dass derartige „offizielle“ Paare in „wilder Ehe“ (gemäß dem deutschen Sprachgebrauch) keine Beziehung außerhalb ihres Verhältnisses führen dürften. Bigamie wird in Israel mit fünf Jahren Gefängnis bestraft, wenn ein Mann oder eine Frau außerhalb der Ehe ein ständiges Verhältnis führt.

Die Gesetzesvorlage sieht keine Strafe für „Seitensprünge“ vor, also für Liebhaber oder Liebhaberinnen, weil die „keinen gemeinsamen Haushalt“ führen.

© Ulrich W. Sahm / haGalil.com

6 Kommentare

  1. …oder meldet das der ‘Blockwart’?
     
    In der NSDAP-Parteiorganisation gab es ab 1933 die Dienstbezeichnung Blockleiter der NSDAP. Der Name leitet sich vom innerstädtischen Bau- oder Wohnblock ab. Die neue parteiamtliche Benennung Blockleiter setzte sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch nicht durch, zumal vor 1933 im Organisationsschema der NSDAP für diese Funktionäre die Bezeichnung Blockwart gegolten hatte. Der Ausdruck Blockwart wurde in der Zeit des Nationalsozialismus von der Bevölkerung zumeist als Sammelbegriff für rangniedrige Funktionäre der NSDAP wie auch ihrer Nebenorganisationen benutzt.
    Der Begriff Blockwart wurde von einem Medienverbund aus 3sat, Deutschlandradio Berlin, der Süddeutschen Zeitung und dem Suhrkamp Verlag zu einem der 100 Wörter des 20. Jahrhunderts gewählt.[6] In der Laudatio wurde das Wort charakterisiert als „Blockwart – in der Umgangssprache heute ein Schimpfwort, stellvertretend für Schnüffler.“[7] Gemäß der Gesellschaft für deutsche Sprache lebt die einstige NS-Vokabel bis heute weiter. Sie ist Teil von Begriffen wie „Blockwartstaat“ oder „Blockwartmentalität“ und wird in manchen Fällen arglos, in anderen ironisch verwendet.[8]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Blockwart

  2. Gäbe es ähnliche Gesetze in unseren hiesigen Breitengraden, hätte der bayerische Seehofer wohl ziemlich dumm aus der Wäsche geschaut!! (Oder auch der ehemalige österreichische (bereits verstorbene) Bundespräsident Thomas Klestil!)

  3. Hab ich das richtig verstanden?

    Wenn ein gebundener Mensch (verheiratet oder fest liiert) munter und sorglos durch die Gegend f**** ist das straffrei, aber wehe, er (oder sie) ‚macht‘ nur noch mit einem/einer anderen nebenbei, bringt dann auch noch die Brötchen für das Frühstück danach mit und macht eventuell aus nettigkeit noch den Abwasch!?!

    Wie geht das denn mit Wohngemeinschaften? Darf da jeder mit jedem solange sich keine festen Paare bilden von denen dann einer oder eine nicht nur mit dem einen oder der einen? Gibts da ne spezielle Bettpolizei für oder meldet das der ‚Blockwart‘?

    Was für eine spiessige Schildbürgerei.

    Danke für den Artikel. Der beste Nachtisch seit langem 🙂

  4. Bigamie wird in Israel mit fünf Jahren Gefängnis bestraft, wenn ein Mann oder eine Frau außerhalb der Ehe ein ständiges Verhältnis führt.
     
    Fünf Jahre? ojojoj
     
    Die Gesetzesvorlage sieht keine Strafe für “Seitensprünge” vor, also für Liebhaber oder Liebhaberinnen, weil die “keinen gemeinsamen Haushalt” führen.

    knapp, 😉
     
    Moishe steht vor Sarah’s Haus: Sarah, Sahra, ist dein Mann zu Hause?
    Nein, Moishe, der ist fort.
    Kann ich also hinauf kommen?
    Sag mal, hältst du mich etwa für eine Hure?
    Nu, vom zahlen hab ich doch gar nichts gesagt, …!
     
     
     
     

Kommentarfunktion ist geschlossen.