Tomaten und Widerstandsrecht

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Zur Erinnerung: Auch am 14. November 2009 – zum sog. „Heldengedenktag“ – marschierten Neonazis durch die Stadt. Sie durften das, nachdem ihre Veranstaltung zunächst von der Stadt München verboten, dann aber in einer Eilentscheidung vom Bayerischen Verwaltungsgericht genehmigt worden war. Das Gericht ließ keinen Widerspruch zu. Es berief sich ausdrücklich auf das Bayrische Versammlungsgesetz, das kurz vorher mit der Begründung verschärft worden war, es sei gegen (!) Naziaufmärsche gerichtet…

Günter Wangerin

An der Ecke Landwehr-/Goethestraße wurden die Nazis mit überreifen Tomaten empfangen. Auch ich trug mit zwei kleinen Tomaten (einer zugegebenermaßen sehr reduzierten Form des Widerstands, unter den gegebenen Möglichkeiten aber der einzigen) dazu bei, wurde allerdings von der Polizei festgenommen und ins Polizeipräsidium verbracht. Dort geschah das in solchen Fällen Übliche: nochmals recht unsanfte, körperliche Untersuchung, erkennungsdienstliche Behandlung usw.

Die Dinge nahmen ihren Lauf: Vorladung zur Polizei wegen versuchter, vorsätzlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch, dann ein Schreiben des Inhalts, Gericht und Staatsanwaltschaft seien bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldbuße von 900 € einzustellen. Auch dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, danach flatterte ein Strafbefehl über 1800 € ins Haus.

Ich bin nicht bereit, das hinzunehmen, weil ich  es nicht bei der Klärung der Frage bewenden lassen will, ob der Wurf zweier weicher Tomaten von ca. 4 cm Durchmesser eine Körperverletzung darstellt oder nicht.

Das Verfahren könnte einen anderen Zweck haben als den Freispruch. Zugespitzt lautet die Frage: Darf ein Antifaschist, der mit dem Präsidenten des OVG und Landesverfassungsgerichts NRW, Dr. Michael Bertrams, die Auffassung teilt, dass es kein Demonstrationsrecht für Nazis geben darf, von seinem Widerstandsrecht nach Art. 20 IV GG Gebrauch machen, wenn es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, sich gegen die verfassungswidrige Erscheinung faschistischer Demonstrationen zu wehren?

So gesehen, sind die Tomaten völlig zweitrangig (nebenbei wurden sie von einem geworfen, der – äußerst ungeschickt im Werfen – auch sicher sein konnte niemanden treffen …

In Art. 20 IV GG steht:

„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

In dem Verfahren könnte es also darum gehen, wann für den Bürger das Recht auf Widerstand anfängt und was er eigentlich tun darf, um auch entgegen einer angepassten und die Vergangenheit verdrängenden Justiz die Verfassungsrechte in Anspruch zu nehmen.

Ich denke, die Antwort auf diese Frage geht uns alle an. Daher ist dieser Prozess nicht nur  meine Privatsache. Der Prozesstermin liegt im Augenblick noch nicht fest, könnte aber noch in den Dezember fallen.

7 Kommentare

  1. Schage Gesetzesänderung vor.

    UND WIEDERBETÄTIGUNG ist doch eh VERBOTEN.

    …Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht und die Pflicht (!) zum Widerstand, wenn andere Abfälle nicht zur Verfügung stehen…

  2. Was interessiert uns Bayern, was verfassungswidrig ist oder nicht? Einen Pfeifendeckel!
     
    „Kreuze in Schulen sorgen gelegentlich für Streit. 1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht ihre verpflichtende Aufhängung in bayerischen Schulen für verfassungswidrig. Trotzdem hängen auch heute in den meisten Klassenzimmern des Freistaats Kruzifixe.“
     
    http://www.katholische-sonntagszeitung.de/index.php/sz/layout/set/print/Nachrichten/minister_und_bischof_verteidigen_schulkreuze

  3. Grundsätzlich stellt sich dringend die Frage – wenn nicht jetzt, wann dann – was ein Bürger tun kann, gegen Rechtssprechung, die offensichtlich verfassungswidrig ist.

  4. Ich denke, die Antwort auf diese Frage geht uns alle an.
     
    Ja, man darf gespannt sein.
     
    Hochachtung, Kompliment, Solidarität.

  5. Lieber Günter Wangerin, Sie leben doch hier in Bayern und Bayern ist bekanntlich anders, da gehen die Uhren anders, da red‘ ma anders, da geht hoid ois a bisserl anders, da san dann auch eben zwei faule Zwergtomaten dazu geeignet schwere Körperverletzungen zu verursachen und auch die Tatsache, dass Sie sich an einer Gegendemo beteiligen, wird hier in Bayern gleichsam als Majestätsbeleidigung, zumindest aber als Landfriedensbruch angesehen.
    Stoiber über Randale:
    http://www.youtube.com/watch?v=giMHarn0vgo&feature=related
    FJS schwadroniert (u.a.) über „Wurfgeschosse“:
    http://www.youtube.com/watch?v=FhjnCPYdkk0&feature=related
    Kein anderes Bundesland hat dafür so fähige und redegewandte Politiker wie mia hervorgebracht, schaugns, di a moi o:
    http://www.youtube.com/watch?v=pvfyjLj0IVY&feature=related
    http://www.youtube.com/watch?v=o–h8Pbo4o0
    http://www.youtube.com/watch?v=grwq7vX-Njo&feature=related
    Und kein anderes Bundesland war und ist so intolerant wie unser Bayern:
    http://www.judenundbayern.de/
     
    Unser schönes Bayern.
     

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