
Die Debatte um den Wunsch von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu, sich vom Staatsoberhaupt begnadigen zu lassen, sorgt für Diskussionen. Die Tatsache, dass US-Präsident Donald Trump sein Anliegen unterstützt, macht es nicht einfacher.
Von Ralf Balke
Eigentlich sind es nur wenige Zeilen, die vor einigen Tagen die israelische Politik in Aufruhr versetzen sollten. „In den letzten Jahren haben die Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen Teilen der Nation und zwischen den verschiedenen staatlichen Institutionen zugenommen“, heißt es in einem Schreiben vom 27. November an Israels Staatspräsident Yitzhak Herzog, das drei Tage später publik gemacht wurde. „Ich bin mir bewusst, dass das Verfahren in meinem Fall Gegenstand intensiver Debatten geworden ist“, so sein Verfasser, niemand Geringeres als Ministerpräsident Benjamin Netanyahu. „Ich trage eine große öffentliche und ethische Verantwortung und bin mir der Folgen aller Ereignisse bewusst“, heißt es dann. „Aus diesem Grund und trotz meines persönlichen Interesses, den Prozess zu führen und meine Unschuld zu beweisen, bis ich endgültig freigesprochen sein werde, bin ich der Überzeugung, dass das öffentliche Interesse etwas anderes verlangt. Weil die Aussöhnung zwischen den verschiedenen Gruppen in der Nation Teil meiner politischen Verantwortung als Ministerpräsident ist, habe ich keinen Zweifel daran, dass die Beendigung des Prozesses dazu beitragen wird, die Debatte darüber zu entschärfen.“
Obwohl das Wort „ich“ auffallend häufig benutzt wird, will Benjamin Netanyahu mit diesen Sätzen dennoch suggerieren, dass es ihm in seinem Anliegen gar nicht um seine Person gehen würde, sondern ausschließlich um das Wohl des Landes. Deshalb schreibt er weiter: „Angesichts der aktuellen Herausforderungen für Israels Verteidigung und der diplomatischen Chancen bin ich fest entschlossen, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um diese Gräben zu überwinden, die Einheit der Nation wiederherzustellen und das Vertrauen in die Institutionen des Landes zu erneuern, und genau das erwarte ich auch von allen Organen des Staates.“
Diese Worte spiegeln das komprimiert wider, was ein weiterer, recht voluminöser Brief dann en détail ausführt, und zwar die aus Sicht von Benjamin Netanyahu bestehende Notwendigkeit, die „Spaltungen“ im Land zu überwinden. Das könne aber nur funktionieren, wenn man ihn, den Ministerpräsidenten, endlich nur seinen Job machen lassen würde und nicht mit Lappalien belästigt, die ihn immer wieder dazu zwingen, vor Gericht zu erscheinen, um dort aussagen zu müssen. Deshalb bittet Benjamin Netanyahu den Staatspräsidenten um Begnadigung. Seine Anwälte liefern auch gleich ein paar Beispiele mit, die es Yitzhak Herzog leichter machen sollen, sich zugunsten des Ministerpräsidenten zu entscheiden. So wird explizit auf die Begnadigung von US-Präsident Richard Nixon durch seinen Nachfolger Gerald Ford verwiesen, was irritieren vermag. Zum einen, da es sich um einen Vorgang in den Vereinigten Staaten und nicht in Israel handelt, zum anderen weil Richard Nixon freiwillig vom Amt des Präsidenten zurückgetreten ist und nie für seine Vergehen vor Gericht stand. Des Weiteren ist noch etwas ungewöhnlich: Normalerweise erfolgt eine Begnadigung nach einem Schuldeingeständnis oder Urteilsspruch des Gerichts, aber nicht davor.
In einem Abschnitt betonen die Anwälte von Benjamin Netanjahu ferner seine „enormen Leistungen für das Gemeinwohl“ und behaupten, dass „selbst diejenigen, die mit ihm nicht einverstanden sind und ihn kritisieren, nicht leugnen können, dass der Premierminister sein Leben dem Staat Israel gewidmet und in vielerlei Hinsicht zu dessen Wohl beigetragen hat“. Das Recht des Staatspräsidenten, jemanden eine Begnadigung zu gewähren, sei zudem vielleicht der einzige Weg zu verhindern, dass ein Strafverfahren weiteren Schaden verursache. Deshalb solle Yitzhak Herzog von „seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machen und dem Ministerpräsidenten zum Wohle des Volkes und des Landes eine vollständige Begnadigung gewähren“. Fünfeinhalb Jahre nach Beginn des Prozesses gegen ihn zeigt der Ministerpräsident, und das belegt sein Gesuch um eine Begnadigung mehr als eindrucksvoll, nicht die Spur einer Einsicht, dass er in der Vergangenheit gegen geltende Gesetze verstoßen hat.
Dabei dreht sich alles um drei Fälle, und zwar den sogenannten Fall 1000, womit die Annahme teurer Geschenke im Wert von 700.000 Schekel gemeint ist, umgerechnet rund 175.000 Euro. Es handelte sich um edle Zigarren, Rosé-Champagner, teuren Whiskey sowie Schmuck für Sara Netanyahu. Sie stammen von zwei steinreichen Unternehmern, dem Hollywoodproduzenten Arnon Milchan und dem Australier James Packer. Ersterer wollte Anteile am TV-Sender Arutz 2 erwerben und Benjamin Netanyahus Hilfe für den Erwerb eines neuen US-Visums, der andere Steuervorteile durch einen Umzug nach Israel. Im Fall 2000 dreht sich alles um Absprachen mit Arnon Moses, Verleger der Zeitung „Yedioth Ahronot“, dem man in Aussicht stellte, die Auflage der regierungsnahen Gratiszeitung „Israel Hayom“ zu drosseln, wenn im Gegenzug das Blatt von Arnon Moses freundlicher über den Ministerpräsidenten berichtet. Ähnlich ist auch der Fall 4000 gelagert, in dem Benjamin Netanyahu den Eignern des Telekommunikationsunternehmens Bezek Vorteile versprochen haben soll, wenn deren Nachrichtenwebseite „Walla“ mehr Positives über ihn schreibt.
Das Thema Begnadigung ist nicht zum ersten Mal auf dem Tisch. Mehrfach in der Vergangenheit wurde – auch von den Richtern – darüber diskutiert, ob ein Schuldeingeständnis von Benjamin Netanyahu nicht zu einer Straffreiheit führen kann, vorausgesetzt er zeige Schuldbewusstsein und die Bereitschaft, die Konsequenzen zu ziehen. Doch ein solcher Schritt würde das Aus für die politische Karriere des Ministerpräsidenten bedeuten, und genau dieses lehnt er kategorisch ab. Deshalb konnte ein Deal, der eine vollständige Amnestie im Gegenzug für einen Rückzug von seinen Ämtern vorsieht, nie zustande kommen.
Yitzhak Herzog jedenfalls reagierte auf das Schreiben recht zurückhaltend, sprach von einer „sehr, sehr ungewöhnlichen Bitte“. Zugleich äußerte er Verständnis für diejenigen in Israel, die den Wunsch des Ministerpräsidenten eher kritisch sehen, und versprach das Ganze sorgsam zu prüfen. Ferner fügte der Staatspräsident hinzu, dass Drohungen oder eine „aggressive Rhetorik“ ihn nicht beeinflussen würden. Laut ersten Umfragen ist die Mehrheit der Israelis jedoch gegen eine Begnadigung. So wären laut öffentlich-rechtlichem Sender Kan 38 Prozent dafür, 43 Prozent aber dagegen. Ähnliches kam bei TV-Sender Arutz 12 heraus. Demnach wollen 48 Prozent generell keine Begnadigung. 42 Prozent wären dagegen, wenn Benjamin Netanyahu nicht zugleich zurücktreten würde, 16 Prozent hatten keine eindeutige Meinung.
Nun wird darüber spekuliert, wie Yitzhak Herzog mit der Bitte um Begnadigung umgehen könnte, welche „Gegenleistungen“ er einfordern könnte, beispielsweise die Einrichtung der von vielen seit Monaten geforderten staatlichen Untersuchungskommission zu den Versäumnissen vom 7. Oktober 2023, ein Ende des Umbaus des Justizwesens oder der geplanten Reform des Rundfunks. Zugleich ist unklar, ob der Staatspräsident auch dann eine Begnadigung vorantreiben würde, falls sich die Generalstaatsanwältin dagegen ausspricht. Generell gilt wohl, dass alles juristisch absolut wasserdicht sein muss, was er beschließt. Die Tatsche, dass Yitzhak Herzog zugleich Druck aus Washington ausgesetzt ist, macht die Entscheidung für ihn nicht einfacher. Bereits im Oktober hatte Donald Trump das in seiner Rede in der Knesset zur Sprache gebracht. Mitte November folgte ein Schreiben an Yitzhak Herzog persönlich, in dem der US-Präsident fordert, dass der „großartige und entschlussfreudige Ministerpräsident in Kriegszeiten“ endlich Ruhe vor der Justiz bekommt. „Nachdem wir nun diese beispiellosen Erfolge erzielt haben und die Hamas in Schach halten, ist es an der Zeit, dass Bibi Israel wieder zusammenbringt, indem wir ihm vergeben und diesen Rechtsstreit ein für alle Mal beenden.“
Zudem ist Benjamin Netanyahu weit davon entfernt, ein „mea culpa“ auszusprechen – ganz im Gegenteil. Er veröffentlichte dieser Tage nun auch noch ein Video, in dem er den Prozess gegen ihn ins Lächerliche zog. „Ich werde beschuldigt, von einer zweitklassigen Internetseite eine wohlwollende Berichterstattung erhalten zu haben“. Ferner erklärte er: „In den 250 Jahren liberaler Demokratie wurde noch niemand wegen wohlwollender Berichterstattung in den Medien angeklagt.“ Netanjahu behauptete, dass sich im Laufe des Prozesses herausgestellt hätte, „dass ich keine wohlwollende Berichterstattung erhalten habe. Ich hatte schlechte Presse… die hasserfülltesten, feindseligsten und negativsten Medienberichte, die man sich in Israel vorstellen kann.“ Der Ministerpräsident wähnt sich als Opfer des Systems, so hätten die Richter die Staatsanwaltschaft bereits vor zwei Jahren aufgefordert, die Anklage wegen Bestechung fallen zu lassen, aber der Staat habe dies „abgelehnt“ und Netanyahu fügte hinzu: „Sie sind nicht an Gerechtigkeit interessiert. Sie wollen mich aus dem Amt entfernen.“ Zugleich verspottet Benjamin Netanyahu die Art der Prozessführung. „Sie sagten: Herr Premierminister, vor 29 Jahren hat Ihr Sohn eine Bugs-Bunny-Puppe bekommen … Von nun an wird dieser Prozess als Bugs-Bunny-Prozess bekannt sein. Und Sie haben auch Zigarren von einem Freund bekommen. Das ist es, was mir vorgeworfen wird.“
Wie ein solches Video nach der Bitte um Begnadigung einzuschätzen ist, dafür mag es viele Erklärungen geben. Nach Einsicht oder Eingeständnis, in der Vergangenheit Fehler gemacht zu haben, sieht es jedenfalls nicht aus. Das dürfte auch Staatspräsident Yitzhak Herzog wissen.



Was bildet der sich eigentliich ein – hoffentlich, na, ich bin sicher, er bleibt anständig, der Herzog.
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