Fehldeutungen bedingen Fehlschlüsse: Links- und rechtsextremistische Gewalttaten im Vergleich

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Es werden mehr links- als rechtsextremistische Gewalttaten registriert. Bedeutet dies dann in der Bewertung, dass der Rechtsextremismus gar nicht so gefährlich ist? Dieser Fehlschluss kursiert, berücksichtigt aber weder den Gesamtkontext noch die Gewaltintensität.

Von Armin Pfahl-Traughber

Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekundeten bei der öffentlichen Präsentation des neuen Verfassungsschutzjahresberichts, dass sie die größte Gefahr im Rechtsextremismus für die innere Sicherheit sehen würden. Gegen diese Auffassung wurden mitunter Einwände formuliert, wobei man unterschiedliche Motive ausmachen konnte. Es soll hier aber nicht um die Absichten, sondern um die Begründungen dafür gehen. Als Doppel-Frage stellt sich: Welche inhaltlichen Argumente wurden vorgebracht und wie steht es um sie nach einer kritischen Prüfung? Als Beispiel dafür dient ein Kommentar des Politikwissenschaftlers Martin Wagener, der in Berlin zu internationalen Beziehungen als Professor lehrt (vgl. NZZ Online vom 19. August 2021). Nach ihm ist die erwähnte Einschätzung politisch gewünscht. Selbst die Angaben in dem vom BMI herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2020 würden das nicht hergeben. Und genau diese Aussage soll kritisch betrachtet und kommentiert werden.

Es heißt in dem Kommentar: „Die Zahl der Gewalttaten – diese Kategorie ist für die Einordnung entscheidend – wurden 2020 bei Rechtsextremisten mit 1023 und bei Linksextremisten mit 1237 Fällen angegeben.“ Die Daten sind korrekt vorgetragen, die Schlussfolgerung daraus ist aber falsch. Deutlich zeigt sich dies bereits beim Blick auf islamistisch motivierte Gewalttaten, die unter der Bezeichnung „religiöse Ideologie“ erfasst werden. 2020 wurden 33 Fälle angegeben. Folgt man nun der Auffassung, dass die Anzahl der Gewalttaten „entscheidend“ sei, dann wäre das Gefahrenpotential des Islamismus minimal und unbedeutend. Allein die Aufmerksamkeit für die Gewaltdimensionen aus diesem Spektrum veranschaulicht, dass der bloße Blick auf statistisch zusammengestellte Zahlen hier unangemessen ist. Es bedarf für eine grundlegendere Analyse einer tiefergehenden Untersuchung, welche eben den Extremismus in all seinen Formen genauer ins Visier nimmt. So können auch Denkfehler wie im referierten Fall vermieden werden.

Denn Extremismus besteht nicht nur oder primär aus Gewalttaten, handelt es sich doch um ein komplexes Phänomen. Und demnach muss eine Einschätzung des Gefahrenpotentials auch differenzieren, was bei der Betrachtung unterschiedlicher Ebenen beginnt. Hierzu gehören aus der Blickrichtung der politikwissenschaftlichen Extremismusforschung, die für die vorliegenden Ausführungen die methodische Grundlage darstellt, u.a. folgende Untersuchungsfelder: Akzeptanz extremistischer Einstellungen in der Gesellschaft, Ansehen extremistischer Gruppen in der Öffentlichkeit, Erfolge extremistischer Parteien bei Wahlen, Agieren extremistischer Gruppen im öffentlichen Raum, Diskursfähigkeit extremistischer Intellektueller, Extremisten in Interessenvertretungsorganen, Extremisten in Protestbewegungen, aber auch extremistisch motivierte Gewalttaten. Diese sind für eine Einschätzung des Gefahrenpotentials aber nicht „entscheidend“, sondern eben ein besonderer Bestandteil von extremistischen Handlungen in einem größeren Zusammenhang.

Neben diesem einen Denkfehler bei der Einschätzung des Gefahrenpotentials besteht ein zweiter Denkfehler hinsichtlich der Gewalttaten in der undifferenzierten Zuordnung. Denn in der Extremismusforschung werden immer wieder unterschiede Grade wahrgenommen, was auch für die Gewaltintensität von Handlungen gilt. Der Blick auf die Datenlage veranschaulicht das Gemeinte, nimmt man die dort vorgenommenen Einordnungen in diesem Zusammenhang wahr. Denn ansonsten würden Erpressung und Tötungsdelikte ebenso wie Körperverletzungen und Landfriedensbruch gleichgesetzt. Derartige Delikte gelten zwar als Gewalttaten und damit Straftaten. Ihre gemeinsame Aufnahme in die Statistik bedeutet aber nicht, dass es sich jeweils um ein gleichhohes Gefahrenpotential handelt. Genau eine solche Auffassung legt die oberflächliche Darstellung von Gesamtzahlen nahe, was aber die vom Bundeskriminalamt erstellte Datensammlung gar nicht beabsichtigt und beansprucht. Aus den Fehldeutungen folgen dann aber die Fehlschlüsse zum Gefahrenpotential.

Deutlich machen dies etwa die Angaben zu den Körperverletzungsdelikten, wobei es um eine höhere Gewaltintensität geht: Bei linksextremistisch motivierten Taten waren es 423 von 1.237, bei rechtsextremistisch motivierten Taten waren es 842 von 1.023. Demnach gab es ein geringes Ausmaß bei den linksextremistischen Körperverletzungen als bei den rechtsextremistischen Körperverletzungen – in absoluten Zahlen. Blickt man auch auf die prozentualen Anteile, wird die Differenz noch deutlicher: 34,2 stehen 82,3 Prozent gegenüber. Dies zeigt, dass die Bedeutung der Körperverletzungen in den extremistischen Spektren ungleich verteilt ist. Daraus sollte indessen nicht die Auffassung abgeleitet werden, sie seien im linkextremistischen Kontext harmloser, zumal sie gerade in der Gewaltintensität in den letzten Jahren zugenommen haben. Gleichwohl hat diese besonders intensive Form von Gewalt eben im Linksextremismus einen geringeren Status. Und genau eine solche Erkenntnis wäre dann wieder relevant für eine Gefahrenpotentialeinschätzung.

Die vorstehenden Betrachtungen machen darüber hinaus erneut deutlich, dass die Frage nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden hier wichtig ist. Es geht nicht um eine Gleichsetzung, sondern um einen Vergleich. Und die vorgenommenen Betrachtungen widmen sich nur einem Teilaspekt. Daher bedarf es genauerer Analysen, welche die erhobenen Daten nur eingeschränkt möglich machen. Gleichwohl wird bereits durch die vorgenommene Betrachtung deutlich: Eine Einschätzung des Gefahrpotentials ist durch die Gegenüberstellung von Straftatensummen nicht möglich bzw. nicht seriös. Daraus lässt sich keine Bewertung des Gesamtgefahrenpotentials eines extremistischen Phänomens ableiten, wobei die Gewaltdimension ohnehin nur ein Kriterium zur Messung wäre. Einschätzungen in diesen Feldern sollten mit der nötigen Sachkenntnis erfolgen, sofern man mehr als die rhetorische Effekthascherei aus politischen Gründen damit verbindet. Die Extremismusforschung liefert dazu ein differenziertes Untersuchungsinstrumentarium.

Bild oben: Cover des Verfassungsschutzjahresbericht

1 Kommentar

  1. Na ,wenn es Einer wissen muß!

    Fast zeitgleich in München Politik studiert, Oktoberfestattentat des Einzeltäters, Wehrsportgruppe Hoffmann, Wikingjugend und co. waren selbstverständlich einzelne, unauffällige Fälle, wie Frey mit seinem DSZ Verlag.

    Demonstranten- gegen egal was- wurden sonst gezählt und jedes Graffito wurde ebenso aufgeführt.

    Gab durchaus mit den DDR finanzierten MSB und SHB Jungs bzw. (damals) hauptsächlich Mädels Probleme, besonders wenn bei Koalitionsverhandlungen auf die Kader aus Bremen gewartet werden musste.

    Der Verfassungsschutzbericht zählte damals jedoch auch schon nach Vorgaben.

    40 Rechtsradikale, die ein Jugendzentrum überfallen, entsprechen einer Straftat.
    40 Linksradikale, die ein Jugendzentrum überfallen, entsprechen 40 Straftaten.

    (Ãœbrigens auch die Zählweise bei Einbrüchen; sollten mehrere Lauben in einer Nacht geplündert werden sollen ist es ein Fall, bei Aufklärung ….)

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