„Nichtarier können in den F. C. Bayern nicht aufgenommen werden“

0
79

Wie der SPIEGEL berichtete, muss nach Recherchen des Historikers und Direktors der Schwabenakademie Dr. Markwart Herzog die Geschichte des FC Bayern während der NS-Zeit in wichtigen Teilen korrigiert werden. Die vielfach behauptete Distanz zu den damaligen Machthabern soll es nicht gegeben haben. HaGalil sprach mit dem Historiker…

Dr. Markwart Herzog, Foto: Harald Langer, Kaufbeuren
Dr. Markwart Herzog,
Foto: Harald Langer, Kaufbeuren

Der FC Bayern München galt bereits in der Weimarer Republik als „Judenklub“. Die Nationalsozialisten versuchten, die Bayern auf Linie zu bringen. Obwohl der jüdische Präsident Kurt Landauer schon im März 1933 zurücktrat, soll der Verein sich gegen eine „Nazifizierung“ gestellt haben?

Markwart Herzog: So sehen es die „Bayern“ seit der 1950 publizierten Chronik, verfasst von Siegfried Herrmann, dem vom „Führerprinzip“ begeisterten „Vereinsführer“ in den Jahren 1933/34. Das Vereinsmuseum hält bis heute an dieser These fest. Richtig ist, dass der Club lange Jahre von dem jüdischen Kaufmann Kurt Landauer geführt wurde. Seinem Organisationstalent haben die „Bayern“ die erste Deutsche Fußballmeisterschaft im Jahr 1932 zu verdanken. Das muss ein toller Typ gewesen sein, der sehr zum Autokratischen neigte, aber die richtigen Entscheidungen fällte, wie der Erfolg beweist. Nach der „Machtergreifung“ der NSDAP ist Landauer von seinem Amt zurückgetreten. Sein Nachfolger Herrmann erweckt in der Chronik tatsächlich den Eindruck, dass der Club sich der nationalsozialistischen Einflussnahme, solange es nur irgend möglich war, entzogen und verweigert habe. Darüber hinaus sei der „Arierparagraf“ auf „Regierungsbefehl“ über den Verein gekommen. Teilweise liest sich das wie ein „Persilschein“ aus einer Entnazifizierungsakte.

Sie empfehlen dem FC Bayern seine Geschichte aufzuarbeiten. Warum? Der renommierte Sporthistoriker Dietrich Schulze-Marmeling hat doch schon vor Jahren mit seinem Buch „Der FC-Bayern und seine Juden“ dazu eine vielgelobte Publikation vorgelegt.

Die Publikation weist gravierende Mängel auf, die bisher übersehen wurden. In der ersten Auflage hat der Verfasser noch nicht einmal die Mitgliederzeitschrift des Vereins ausgewertet. Sie war schon damals an der Staatsbibliothek München problemlos zugänglich. Erst in der zweiten Auflage hat er sie zumindest teilweise berücksichtigt. Darüber hinaus belegt er seine Behauptungen nur ausnahmsweise mit Quellenangaben, sodass er sich damit einer kritischen Prüfung entzieht. Derartige gravierende Fehlleistungen dürfen nicht passieren. Dass Schulze-Marmeling auf den SPIEGEL-Artikel mit vielen ins Persönliche gehenden Attacken reagiert, ohne meinen Aufsatz mit den entsprechenden Belegen gelesen zu haben, ist kein Zeichen von Souveränität.

Ihre Erkenntnisse stützen sich auf Dokumente, die frei zugänglich im Amtsgericht München aufgehoben werden. Wurden diese Vereinsprotokolle zuvor nicht zur Kenntnis genommen?

Das ist genau der Punkt, der mich ebenso wie die Historiker des Nachrichtenmagazins SPIEGEL in so großes Erstaunen versetzt hat. Wenn man – wie Schulze-Marmeling – sich nur selektiv an die Mitgliederzeitschrift des FC Bayern hält, bleibt manches unklar. Wenn solche Unklarheiten bestehen, ist es unabdingbar, das zuständige Registergericht aufzusuchen. In der Sportgeschichte ist das selbstverständlich. Schulze-Marmeling ist über grundlegende Recherchemöglichkeiten offensichtlich sehr schlecht informiert.

bayern
„Mit nachdenklichem Interesse betrachtet Sturmführer Rohr die originelle Schöpfung Münchener Kunstgewerbes für den Adolf-Hitler-Pokal“, untertitelte die Zeitung „Fußball“ ihr Titelfoto vom 25. Juli 1933.

Wie sind andere Fußballvereine mit der „Arierfrage“ umgegangen? Was und wie lässt sich über sie etwas herausfinden?

Nur ein Beispiel dazu: Für mein neues Buch über die „Gleichschaltung“ des Fußballsports im „Dritten Reich“ hat der Sporthistoriker von der Universität Potsdam Berno Bahro einen Aufsatz geschrieben, in dem er die Unterlagen von Registergerichten auswertet. Bahro hat 41 kleine und mittlere Fußballclubs in Berlin und Brandenburg untersucht. Die Ergebnisse sind erstaunlich: Von diesen 41 Fußballvereinen haben nur vier in den Jahren 1933 bis 1935 einen „Arierparagrafen“ in die Satzungen eingefügt. Und diese vier Vereine haben den Paragrafen 1935 wieder gestrichen. Dagegen haben die „Bayern“ im Frühjahr 1935 nicht nur einen Arierparagrafen eingeführt, sondern sie haben diesen Paragrafen im Herbst 1935 sogar verschärft, indem sie bisher bestehende Ausnahmeregeln gestrichen haben. Schulze-Marmeling behauptet, diese Mitgliederversammlung sei „wohl“ ausgefallen. Aber das von mir entdeckte Protokoll über diese „Arisierungs“-Versammlung beweist das Gegenteil. Ab Herbst 1935 war der ehemalige „Judenclub“ FC Bayern München also „judenfrei“ und hat das dem Registergericht gemeldet. Der FC Bayern hat sich dem NS-Rassismus stärker angepasst als andere Fußballvereine; und er tat das, anders als die „Sechziger“, aus freien Stücken.

Aber bisher galt der TSV München von 1860 doch als ein Verein, der den politisch rechten Kräften sehr viel näher stand als die „Bayern“ und sich darin von dem Lokalkonkurrenten unterschied …

Für die Weimarer Republik und die Jahre bis 1935 ist das grundsätzlich sicher richtig. Wirklich eilig hatten es die „Bayern“ mit der „Arisierung“ tatsächlich nicht. Aber 1935 führte der FC Bayern den ersten „Arierparagrafen“ ein, das waren nicht etwa „die Nazis in den Reihen des FC Bayern“, wie Herr Schulze-Marmeling entschuldigend schreibt, sondern eine von der Vorstandschaft getragene und von der Mitgliederversammlung einstimmig herbeigeführte Entscheidung. Wohlgemerkt: Es gab keine Gegenstimme. Den von Herrmann angeführten „Regierungsbefehl“ gab es nicht, auch keine Anordnung des DFB, der Reichssportführung oder irgendeiner anderen staatlichen Behörde. Vor diesem Hintergrund schneiden die „Sechziger“ sogar besser ab als die „Bayern“, denn als Mitglied der Deutschen Turnerschaft mussten die „Löwen“ den im April 1933 vorgegebenen „Arierparagrafen“ der Turnbewegung in ihre Satzung aufnehmen.

Wozu wurde überhaupt ein sogenannter Arierparagraf in die Satzung aufgenommen? Die süddeutschen Vereine, inkl. der „Bayern“, hatten doch schon im April 1933 dem Ausschluss von Juden aus den Vereinen zugestimmt.

Damit spielen Sie sicher auf jene Erklärung an, die 14 süddeutsche Spitzenfußballclubs am 9. April 1933 in Stuttgart unterzeichneten. Ob diese Erklärung wirklich so gemeint war, lässt sich dem Wortlaut nicht direkt entnehmen. Es heißt dort, die Clubs seien gewillt, „alle Folgerungen, insbesondere in der Frage der Entfernung der Juden aus den Sportvereinen, zu ziehen“. Aber welche Folgerungen waren gemeint? Die Vereine sind jedenfalls verschiedene Wege gegangen. Der 1. FC Nürnberg und die Spielvereinigung Fürth haben die Juden bereits 1933 aus den Listen gestrichen, andere Fußballvereine haben das nicht getan.

Die Bayern haben offensichtlich eine besondere Gründlichkeit bei der Ausgrenzung der Juden an den Tag gelegt. Sie haben insgesamt drei Arierparagrafen in ihre Satzung aufgenommen.

Die ersten beiden „Arierparagrafen“ wurden, wie gesagt, im März und September 1935 in die Satzung aufgenommen. In der ersten Satzung wurden Ausnahmen zugelassen, in der zweiten wurden die Ausnahmen gestrichen. Es ist verräterisch, wie sich das in Herrmanns Chronik liest: „Es kamen die Rassengesetze und mit ihnen der Arierparagraf“ – so als wäre eine anonyme Macht am Werk gewesen, die den Ausschluss der Juden vorgenommen hätte, nicht aber eine Mitgliederversammlung.

Aber Sie sprechen doch von den drei „Arierparagrafen“ des FC Bayern München!

Merkwürdigerweise wurde der Paragraf 1937/38 zunächst wieder gestrichen. Vermutlich deshalb, weil Turnvereine und Fußballclubs wie die „Bayern“ sich durch ein Gutachten der Reichssportführung belehren lassen mussten, dass diese Arierparagrafen so radikal waren, dass sie sogar gegen die Rassengesetze der NSDAP verstießen. Die Rahmenbedingungen änderten sich dann wieder im Frühjahr 1940. Damals wurde der „Arierparagraf“ den Vereinen von der Reichssportführung vorgeschrieben. Aber das ist ein sehr komplexes Kapitel, über das Sie bei Schulze-Marmeling – wie über vieles andere mehr – ebenfalls nichts lesen können.

Nach Ansicht von Schulze-Marmeling gehen die Bayern „sehr offensiv mit ihrer Vereinsgeschichte“ in der NS-Zeit um und heben sich somit positiv von anderen Vereinen ab. Stimmt das, ist es wirklich eine „Heldengeschichte“?

Die Vereinspolitik des FC Bayern bietet – anders als von Schulze-Marmeling 2013 auf ZEIT-online behauptet und heute von ihm vehement bestritten – keine „Heldengeschichte“. Dass Herr Schulze-Marmeling sagt, er halte es nicht für nötig, die Akten des Registergerichts anzusehen, beweist zudem, dass er sich gegen neue Erkenntnisse immunisiert. Es ist erschreckend, dass er sich klar dazu bekennt, das „Vetorecht der Quellen“ (Reinhard Koselleck) zu missachten. Es würde mich sehr wundern, wenn der FC Bayern mit den neuen Erkenntnissen nicht souverän umgehen würde. Aber nochmals zu Landauer: Hier unterläuft vielen, die sich dazu äußern, ein grundlegender Fehler. Aus Landauers Größe und Bedeutung lässt sich nichts über die Vereinspolitik des FC Bayern im „Dritten Reich“ ableiten. Die auf Landauer folgenden Funktionäre haben versucht, nach Hitlers „Machtergreifung“ den Club an die neuen Verhältnisse anzupassen und sind dabei Kompromisse eingegangen, die wir Nachgeborene nur noch schwer nachvollziehen können. Summa summarum: Der FC Bayern hat im „Dritten Reich“ nicht die Sonderrolle gespielt, die ihm heute zugeschrieben wird. Er stand hinsichtlich der „Arierfrage“ den „Sechzigern“ näher, als wir bisher wussten.

Das Interview führte unser Mitarbeiter Lew Jaschin. Unter diesem Pseudonym schrieb der Journalist und Fußballer in seiner Jugend. Er begeisterte das Publikum nicht nur mit Sportreportagen, sondern auch mit souveräner Strafraumbeherrschung und fantastischen Paraden.

Foto oben: Bayern-Spielführer Sigmund Haringer: „Der Adolf Hitler Pokal an seinem Endziel.“ Aus: Fussball, Illustrierte Sportzeitung v. 8. August 1933.

Markwart Herzog, Die drei „Arierparagrafen“ des FC Bayern München. Opportunismus und Antisemitismus in den Satzungen des bayerischen Traditionsvereins, in: Markwart Herzog (Hg.), Die „Gleichschaltung“ des Fußballsports im nationalsozialistischen Deutschland, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 472 Seiten, 30,00 €, das Buch erscheint Ende Juni 2016, Bestellen?

Eine Entgegnung dazu: Geschichte als dritte Halbzeit