Zum Erscheinen der kritischen Edition des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) von Hitlers „Mein Kampf“ erklärt der Zentralrat der Juden in Deutschland…
Hitlers Machwerk „Mein Kampf“ ist eine volksverhetzende, niederträchtige Propagandaschrift. Sie transportiert einen vulgären Antisemitismus und wendet sich damit gegen unsere demokratische Grundordnung. Mit dem Auslaufen der Urheberrechte ist die Gefahr einer erneuten Verbreitung der Propagandaschrift jedoch leider erheblich gestiegen. „Mein Kampf“ verhöhnt die Opfer der Shoa und verletzt die Gefühle der Überlebenden zutiefst. Es ist richtig und unerlässlich, dass die Verbreitung der unkommentierten Fassung strafbar bleibt und von den deutschen Behörden konsequent verfolgt wird. Selbst wenn antiquarische Ausgaben und Übersetzungen international weiterhin erhältlich sind, ist dies die einzig angemessene Reaktion des deutschen Rechtsstaats.
Gegen eine wissenschaftlich-kommentierte Ausgabe von „Mein Kampf“, die den Originaltext kritisch einordnet und der historisch-politischen Bildung dient, ist nichts einzuwenden. Sie sollte vor allem in Forschung und Lehre und ggf. in Auszügen in Schulen verwendet werden.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, erklärte: „Ich hoffe, dass das Institut für Zeitgeschichte mit der wissenschaftlichen Einordnung und Erläuterung des Textes dazu beiträgt, die menschenverachtende Ideologie Hitlers insgesamt zu entlarven und Antisemitismus entgegenzuwirken.“
Zentralrat der Juden in Deutschland, Berlin, 8. Januar 2016 / 27. Tewet 5776
Neuauflage und Verbreitung dieses Buches auch weiterhin nicht zuzulassen, nicht zu verbieten, würde einer Verhöhnung der Opfer und deren Nachkommen gleichkommen. Deutschland befindet sich hier in besonderer historischer Verantwortung.
Ausschließlich die wissenschaftlich kommentierte Fassung soll über den Buchhandel frei zugänglich werden – als eine ganz besondere Dokumentation der untilgbaren Schande in der Historiographie des Volkes der Dichter und Denker!
Soll natürlich heißen: „Neuauflage und Verbreitung dieses Buches auch weiterhin nicht zu verbieten, würde einer Verhöhnung der Opfer und deren Nachkommen gleichkommen.“
Man stelle sich mal vor, beim Buchhändler deines Vertrauens liegt „Mein Kampf“ im Schaufenster, einfach so – es wäre unerträglich.
Im Ãœbrigen erfüllt dieses „Pamphlet“ ohne jeden Zweifel den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches.
“ Mein Kampf “ ist ein Teil des Verständnis zum Entstehen des „3.Reichs“ und damit des Holocaust.
Das Verbot eines Buches, Forderungen nach ausschließlich wissenschaftlich- kommentierter Beschäftigung, werten ein über 100 Jahre altes Pamphlet auf und verhindern gleichzeitig die Distanz.
Bücher verbieten funktionierte vor der Erfindung des Buchdrucks teilweise, momentan empfehle ich allen Erziehern bing, google, oder …
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