Russische Rente und Grundsicherung im Alter

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„Würde im Alter“ ist ein neuer öffentlicher Verein, der gegründet wurde, um die sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der älteren jüdischen Zuwanderer zu unterstützen…

Dr. Dmitri Piterski, Essen
Vorstand der Deutschen Gesellschaft jüdischer Zuwanderer „Würde im Alter“
Übersetzung aus dem Russischen: Dr. D. Piterski und N. Likhacheva

Das strategische Hauptziel des Vereines besteht darin, auf Änderungen im Fremdrentengesetz hinzuarbeiten und zwar durch die Aufnahme aller jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR in das geltende Rentensystem. Außerdem wird die Beibehaltung der jetzigen russischen Renten, Renten der baltischen Staaten und von Aserbaidschan in Betracht gezogen. In diesem Artikel handelt es sich hauptsächlich um diese zweite spezifische Problemlage. Kein Wunder: Die Menschen, die diese Probleme haben, sind bereits in hohem Alter und haben einfach keine Zeit, zu warten. Außerdem sind sie momentan „das Hauptziel“ der Sozialbeamten vor Ort.

Der Artikel skizziert einige wichtige institutionelle und moralische Aspekte, die bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter der älteren jüdischen Zuwanderer und gleichzeitig bei der Berücksichtigung der russischen und anderen Renten entstehen. Wie bekannt ist, verlangt das Gesetz bei der Berechnung der Grundsicherung, alle Einnahmen des Empfängers, einschließlich Rente (§ 82 SGB XII), zu berücksichtigen, aber dieser Mechanismus ist in Bezug auf die russische Rente leider nicht besonders klar und deutlich. Natürlich ist es schwierig, diese vom deutschen Recht zu erwarten. Aber eine deutliche Klärung würde es zulassen, sowohl die zwiespältige Haltung zu russischen Renten von den Behörden und zu „russischen Rentnern“ als auch die willkürliche Auslegung einiger seiner Bestimmungen zu vermeiden.

Es ist bekannt, dass es in einigen Städten und jüdischen Gemeinden bereits Aktionsgruppen und Zentren gibt, die einen gewissen Erfolg bei der Bewältigung der Probleme, die mit der russischen Rente verbunden sind, erzielt haben. Und das ist gut so! Allerdings sollten wir nicht davon ausgehen, dass dadurch die Frage völlig erledigt wäre. Tatsache ist, wenn in Gelsenkirchen oder in Nürnberg eine Teillösung gefunden wurde, bedeutet das nicht, dass die Situation zum Beispiel in Essen damit geklärt ist.

In Deutschland gibt es mehr und mehr Städte, in denen die Empfänger der Grundsicherung im Alter und der geringen Renten aufgefordert werden, notwendige Informationen über russische und andere Renten vorzulegen. Diese Fragen werden sehr präzise gestellt. Man kann sehen, dass die deutschen Beamten gründlich vorbereitet sind und vollständige Informationen verlangen. Wenn dieser Prozess in Deutschland zu Beginn noch sehr spontan war, sind jetzt bereits viele, aber nicht alle, Städte betroffen.

Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist das ein Mangel an geeigneten Rechtsvorschriften, die weder die Erhaltung der Renten jüdischer Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, noch die jüdische Auswanderung im Allgemeinen regulieren würden. Zum zweiten resultiert das aus der Passivität und Initiativlosigkeit der meisten jüdischen Gemeinden, und zum dritten aus dem Fehlen einer aktiven Mehrheit unter den Zuwanderern, die bereit wäre, die Verantwortung für ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.

Den Leserinnen und Lesern ist bekannt, dass das Unterstützungsgeld von den Kommunen bezahlt wird, so dass diese das Vorrecht haben, Entscheidungen in dieser heiklen Angelegenheit zu treffen. Fast jede Kommune entscheidet sich in dieser Frage anders. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter der Sozialabteilung derselben Stadt die Rechtslage unterschiedlich interpretieren.

Aber man sollte nicht glauben, dass Bundesbehörden keine Stellungnahme zu russischen Renten haben. Es gibt zum Beispiel eine Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von einer Reihe von Abgeordneten des Bundestages, in der darauf hingewiesen wurde, dass bei der Bewältigung dieses Problems lokale Behörden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 9 SGB XII Grundsatz „Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalls“) handeln müssen, und langfristige verbindliche Rückforderungen nicht länger als drei Jahre betragen sollten (in einigen Fällen könnte man sogar darauf verzichten). Quelle: Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/9950, 09.07.2008, siehe auch § 103 Abs. 1 SGB XII.

Andererseits lässt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland es nicht zu, dass die Bundesbehörden sich in die lokalen Angelegenheiten einmischen. Und alles, was nicht durch Bundes- oder Landesrecht geregelt wird, liegt in Obhut der kommunalen Behörden, die die Situation ganz unterschiedlich interpretieren. Bedeutet dies, dass der einzig wirksame Weg, der uns heute bleibt, die Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene ist, im besten Fall mit der Teilnahme der jüdischen Gemeinden und der lokalen Vereine?

Ja und nein! Ja, weil derjenige, der das lokale Budget verwaltet, ein direktes Interesse an seiner Erfüllung hat, wozu auch die russischen Renten gehören. Dies bedeutet, dass man die lokalen Behörden bei der Lösung dieses Problem nicht umgehen kann. Nein, weil dieses Problem nur als Ganzes und im Grunde nur von oben gelöst werden kann. Die lokalen Behörden sind am meisten an kommunaler Geldpolitik interessiert, was auch die Renten aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion betriff, obwohl die oben genannte offizielle Position der Bundesregierung unterschiedliche Abweichungen in diesem Bereich erlaubt.

Der Wunsch einiger Personen und öffentlicher Organisationen, offene Briefe und Erklärungen an die Spitze bis hin zur Kanzlerin und zum Bundespräsidenten zu schreiben, wird unverständlicherweise kritisiert. Niemand weiß jedoch, welcher Weg wirksam sein wird. Es besteht keine Gewissheit, ob es ein Erfolg sein wird, unangetastet eine kleine Menge der russischen Rente bewahren zu dürfen, wenn es dadurch keine Möglichkeit der Beibehaltung der eigenen Rente in höherem Umfang gibt.

Es stellt sich daher noch eine weitere Frage: Muss man aufgeben, weil die Bürokratie stark erscheint, die Betroffenen aber alt, krank und oft behindert sind, so dass die Machtverhältnisse sehr ungleich sind? Oder ist auf der anderen Seite auch ein demokratischer Staat, in dem es möglich ist, als Einzelner und umso mehr als Mitglied eines zu diesem Zweck gegründeten Vereins, viel zu erreichen. Also muss man auf allen Ebenen handeln – von der Bundes- bis zu Kommunalebene!

Nach einigen deutschen Beamten und Juristen sind die jüdischen Zuwanderer, die Grundsicherung im Alter beziehen, in derselben finanziellen Situation wie deutsche Rentner mit niedrigem Einkommen, da Einheimische und Ausländer in derselben Situation ebenfalls Grundsicherung im Alter in gleicher Höhe erhalten. Außerdem wird gesagt, dass durch die Nichtberücksichtigung der russischen Renten die Interessen der deutschen Rentner mit geringem Einkommen verletzt und diskriminiert sind. Allerdings sind diese Behauptungen falsch und ungerecht: die Beihilfe ist die gleiche, aber die Gesamtsituation ist nicht die Gleiche, noch nicht einmal vergleichbar.

Eine Person, die in Deutschland 30 – 40 Jahre lang gearbeitet und sogar eine kleine Rente verdient hat, hat bereits weitgehend ihre finanziellen Probleme gelöst – sie hat ein Haus (oft ein eigenes), Möblierung und Ausstattung, kleine Ersparnisse, die bei der Berechnung der Basisleistungen nicht betrachtet werden. Bei den älteren jüdischen Zuwanderern aus den letzten zwei Jahrzehnten, die 1991-2005 als die so genannten Kontingentflüchtlinge von Deutschland aufgenommen wurden, sieht die Situation ganz anders aus. In den meisten Fällen sind sie keine reichen Leute, nach deutschen Standards sogar arme Leute. Und sie hatten einfach keine Zeit in Deutschland etwas zu verdienen, anzuschaffen und zu sparen.

Nach dem neuen Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer ging das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von der Voraussetzung aus, dass alle in den Ländern der ehemaligen UdSSR vor dem 01.01.1945 geborenen Personen, a priori Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind. Bei ihnen wird daher auf die Integrationsprognose und den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Also sind sie Opfer des Nationalsozialismus und haben ein Recht auf besondere Behandlung, moralische und materielle Entschädigung. Nach Bundesrecht (Bundesentschädigungsgesetz) könnten sie theoretisch für einen besonderen rechtlichen Status qualifiziert werden. Unter ihnen sind Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion (KZ- und Ghettohäftlinge), Überlebende der Belagerung Leningrads, Veteranen und Invaliden des Zweiten Weltkriegs.

Die für Juden aus der ehemaligen Sowjetunion schweren Kriegs- und Nachkriegsjahre führten dazu, dass ihr Gesundheitszustand heute erheblich beeinträchtigt ist. Daher entstehen hohe Kosten für Medikamente und medizinische Behandlung, die von der Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht übernommen werden. Die Mehrheit der jüdischen Senioren leidet an schweren Krankheiten und besitzt einen Schwerbehindertenausweis. Dies wird durch Umfragen unter Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland auf kommunaler und Wohngebietsebene durchgeführt wurden, bestätigt, an denen der Autor dieses Beitrages teilgenommen hat (z. B. «Zusammen leben in Essen“, 2010). Unser Verein beabsichtigt, diese Meinungsumfragen im Rahmen der bereits geplanten internationalen Projekte fortzusetzen.

Es gibt noch einen weiteren wichtigen und moralisch gerechtfertigten Ausgabenposten älterer jüdischer Einwanderer, der bei den anderen Senioren in Deutschland kaum oder gar nicht besteht. Das ist die Pflege der Gräber von Eltern und Verwandten, darunter der Holocaustopfer, die in Herkunftsländern geblieben sind. In Übereinstimmung mit den Geboten und Traditionen des Judentums, tragen die Juden aus der ehemaligen UdSSR die Verantwortung, diese Gräber zu besuchen und sich um sie zu kümmern.

Darüber hinaus haben sie eine moralische Verpflichtung, die Erinnerung an die während des Krieges und der Besatzung von NS-Einsatzgruppen in Osteuropa erschossenen und in Gruben und in Massengräber verscharrten Verwandten zu verewigen, deren Gräber manchmal nicht leicht zu finden sind. Die Kosten dafür sind unerträglich. Bei der hier angesprochenen Frage der Beibehaltung der russischen Renten und deren Anrechnung auf die GIA für die älteren jüdischen Einwanderer spielen diese Argumente eine sehr wichtige Rolle, vielleicht sogar die wichtigste. Bekannte deutsche Journalisten äußerten sich zu diesem Thema. Der Präsident des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge hat vorgeschlagen, die Bundesregierung solle die Zuständigkeit seiner Organisation für die Grabstätten deutscher Soldaten auch auf die von Holocaust-Opfern erweitern – und das ist richtig so! Siehe z. B. den Beitrag von Christoph Stölzl („Die Lebenden ernähren“, Die Welt,13.02.2010).

Die Leserinnen und Leser wissen auch, dass mittlerweile nicht nur die heute ausgezahlte russische Rente, sondern auch die Renten, die vor 3 – 5 Jahren oder mehr (nach dem Ermessen des Sozialbeamten) gezahlt wurden, im Rahmen der Grundsicherung im Alter berücksichtigt werden. So liegt die von jüdischen Zuwanderern tatsächlich erhaltene GIA unter Berücksichtigung aller der oben genannten zusätzlichen Unkosten sogar unterhalb der Grundsicherungsebene, die für menschenwürdige Bedürfnisse erforderlich sind. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die älteren Menschen selbst erhebliche finanzielle, körperliche und nervliche Belastungen in Kauf nehmen müssen, um die russische Rente in Deutschland ausgezahlt zu bekommen. Erforderlich sind zahlreiche Bescheinigungen, Fahrten zum russischen Konsulat, Warteschlangen, die Korrespondenz mit der russischen Pensionskasse in Moskau, Berichte für das Sozialamt in Deutschland, und wenn diese Unterlagen verloren gegangen sind, dann muss man sie noch einmal einreichen.

Es ist höchste Zeit, sich an die Bundesregierung zu wenden, um die Möglichkeit zu prüfen, die russische Arbeitsrente der jüdischen Einwanderer, die vor dem 1.1.1945 geboren sind, der Entschädigung oder der Rente für die Opfer des Nationalsozialismus anzugleichen. Diese hat nach Bundesentschädigungsgesetz keinen Einfluss auf den Umfang der Grundsicherung im Alter. Übrigens bedeutet dieses Anliegen für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland weder eine zusätzliche Belastung des Haushalts noch den Beschluss neuer Rechtsvorschriften oder deren weitere Ergänzungen. Erforderlich ist nur der politische Wille des Gesetzgebers.

Im Februar dieses Jahres fand im Bürgerzentrum Porz Finkenberg in Köln ein Treffen mit dem Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Herrn Stephan Kramer, statt.
Unsere Leserinnen und Leser können den Rat schnell und unbürokratisch über Probleme im Zusammenhang mit der russischen Rente informieren. Kontakt: info@zentralratdjuden.de.

Wir haben eine ewige russische Frage fast beantwortet, nämlich: „Wer ist schuld?“ Nun, im Allgemeinen – der Gesetzgeber. Eine weitere grundlegende russische Frage, die im Rahmen dieses Artikels wahrscheinlich unbeantwortet bleibt: „Was tun?“. Wir können vorerst folgendes sagen. Da alles vom Ermessen der lokalen Behörden abhängig ist, die auf verschiedene Weise handeln, sollte man sein Vorgehen diesbezüglich ebenso individuell und pragmatisch gestalten!

Mit anderen Worten, wenn man seine russische Rente ohne Kampf nicht „abgeben“ will, dann empfehlen wir beim Erhalt eines Bescheides des Amtes für Soziales und Wohnen (o. ä.) bezüglich der Anrechnung der russischen Rente auf die GIA und vor allem der regressiven Ansprüche, einen Hinweis auf ein konkretes Gesetz und den Paragraphen, bei der Entscheidung der kommunalen Behörden zu fordern und notfalls unverzüglich Widerspruch einzulegen, sich an die zuständigen jüdischen Religionsgemeinden, an den Zentralrat der Juden in Deutschland, Sozial- und Menschenrechtsorganisationen zu wenden sowie vor Gericht zu gehen.

Übrigens gibt es auf Bundesebene nun eine eher günstige Lage: Im April sollte eine „Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut“ ihre Tätigkeit aufnehmen und u.a. die Einführung einer gesetzlichen Mindestrente prüfen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine positive Entscheidung über den Vorschlag der Regierung von Mecklenburg-Vorpommern auf einen eigenständigen Rentenanspruch für Holocaustüberlebende aus der ehemaligen UdSSR statt GIA erteilt. Und dies ist der erste Schritt des Gesetzgebers, seine Aufmerksamkeit auf die Probleme älterer jüdischer Zuwanderer zu richten. Es sei hervorgehoben, dass aufgrund des Alters dieser Menschen die Bundesregierung um die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs gebeten wird. Unser Verein ist bereit, den interessierten Personen Briefentwürfe und andere Materialien zur Verfügung zu stellen.

Sie fragen sich vielleicht, auf welche Weise unser Verein helfen kann? Berechtigte Frage. Wir beabsichtigen, qualifizierte Rechtsanwälte zur Lösung der Probleme mit russischen Renten zu gewinnen. Das kostet gewiss Geld, aber wir zählen auf die Unterstützung sowohl von Betroffenen als auch von öffentlichen und politischen Organisationen, sowie vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Wir planen uns an verschiedenen Projekten zu beteiligen. Je mehr Mitglieder unseres Vereins es gibt, desto mehr Chancen auf Erfolg haben wir. Beteiligen Sie sich an der Arbeit des Vereins. Teilen Sie Ihre Erfahrungen bei Rentenfragen mit. Lassen Sie uns unsere Kinder und Enkel für die aktuellen Themen und Aktivitäten des Vereins gewinnen. Je mehr qualifizierte Mitarbeiter wir haben werden, desto besser ist es!

Auf die in diesem Artikel aufgeworfenen Fragen, können Sie sich an die Deutsche Gesellschaft jüdischer Zuwanderer „Würde im Alter“ per E-Mail wenden:
wuerde-im-alter@partner-inform.de.