In einem wegweisenden Urteil entschied das Oberste Gericht in Israel vergangenen Monat, dass das Oberrabbinat Frauen die Teilnahme an den Prüfungen zur Ordination gestatten muss. Der stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, Richter Noam Solberg, der als konservativ gilt, betonte, dass die Nichtzulassung nicht nur eine verbotene Diskriminierung darstelle, die nicht ausreichend begründet ist, sondern vielmehr in keiner Weise gerechtfertigt ist.
Das Urteil folgte auf eine Petition, die 2019 von sechs Frauen zusammen mit den Organisationen Itim, Rakman und Kolech am Obersten Gericht eingereicht wurde. Die Frauen hatten sich nach jahrelangem Studium für die Ordinierungsprüfung am Oberrabbinat angemeldet und wurden von diesem nicht zugelassen. Richterin Dafna Barak-Erez schrieb im Urteil, dass das Frauengleichstellungsgesetz von 1951 zwar einige Ausnahmen zulasse, der vorliegende Fall aber nicht dazu gehöre. Richter Ofer Grosskopf betonte, dass die Diskriminierung von Frauen bei der Zulassung zur Prüfung zum Oberrabbinat inakzeptabel sei, genauso wie bei der Zulassung in anderen Behörden.