Neuer Zentraler Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz

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V.r.: David Beck, Justizminister Josef Schmid und Andreas Franck

Neues Gesicht der bayerischen Justiz im Kampf gegen Antisemitismus: Oberstaatsanwalt Andreas Franck übergibt das Amt des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz nach fünf Jahren an den bisherigen Hate-Speech-Beauftragten Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck.

„Unter der Leitung von Andreas Franck hat sich das Amt zu einem bundesweit beachteten Erfolgsmodell entwickelt“, sagte Bayerns Justizminister Josef Schmid zum Wechsel. Dank der wertvollen Arbeit von Andreas Franck werde in Bayern beispielsweise die Parole ‚From the river to the sea…‘ oder die Verwendung des auf der Spitze stehenden roten Dreiecks als Kennzeichen der Hamas konsequent strafrechtlich verfolgt. Mit ihm habe die jüdische Gemeinde einen äußerst engagierten und verlässlichen Ansprechpartner bekommen. „David Beck ist mit seiner großen Erfahrung im Kampf gegen Extremismus der ideale Nachfolger. Das Amt des Zentralen Antisemitismusbeauftragen ist bei ihm in den besten Händen“, so Schmid.

„Herr Oberstaatsanwalt Andreas Franck hat das Amt des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz in den letzten fünf Jahren zu einer Institution geformt, die weit über die Grenzen der bayerischen Justiz hinaus Vorbildcharakter hat“, kommentierte auch Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. „Mit Herrn Staatsanwalt als Gruppenleiter David Beck übernimmt diese bedeutende Aufgabe wiederum ein herausragender Vertreter der bayerischen Justiz, der als bisheriger Hate-Speech-Beauftragter zudem wertvolle Erfahrung im Umgang mit Hass-Delikten gesammelt hat. Um genau das geht es bei Antisemitismus: Es ist Judenhass.“

Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Dr. Ludwig Spaenle, schloss sich den lobenden Worten an: „Andreas Franck hat das 2021 geschaffene Amt des Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz persönlich geprägt. Er förderte die nötige Sensibilität für Fragen des Antisemitismus und des Judenhasses bei der Bewertung von Straftaten, er hat Impulse für eine neue Bewertung von antisemitischen Straftaten über Bayern hinaus gegeben und hat mit größtem Engagement selbst zur Aufklärung und Verfolgung von juden- und israelfeindlichen Verbrechen beigetragen und sich in ganz Deutschland einen herausragenden Ruf erarbeitet. Mit Andreas Franck und dem Beauftragten gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus der Polizei in Bayern Michael Weinzierl sowie der Vertretung des Landesamts für Verfassungsschutz konnten wir ein Netzwerk Sicherheit für Jüdinnen und Juden in Bayern aufbauen.“

Das Amt des Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz wurde im Oktober 2021 geschaffen und ist bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte ist bayernweit für Ermittlungsverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten von besonderer Bedeutung zuständig. „Andreas Franck hat in den fünf Jahren seiner Tätigkeit in mehr als 250 Fällen Ermittlungen eingeleitet, 38 Anklagen erhoben und 32 Verurteilungen erreicht“, resümierte Minister Schmid. Dies sei angesichts der häufig großen Komplexität dieser besonders herausgehobenen Verfahren bereits für sich genommen beeindruckend. Er habe sich aber auch darüber hinaus mit unermüdlichem persönlichem Engagement für die Bekämpfung von Antisemitismus eingesetzt und wurde dafür mit dem von mir mit initiierten Fritz-Neuland-Gedächtnispreis ausgezeichnet. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte arbeitet zudem in enger Abstimmung mit den Ansprechpartnern Antisemitismus bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften zusammen. Diese haben zwischen 2021 und 2025 insgesamt 4.098 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten geführt und 942 gerichtliche Verurteilungen erreicht.