„Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird“

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Gib es eine gegen Israel gerichtete selektive Nutzung des Völkerrechts? Eine bejahende Antwort wird in seinem neuen Buch „Der andere Krieg. Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird“ von Florian Markl formuliert. Kleinteilig gegliedert und gut verständlich geschrieben kann man diese Monographie auch als gelungenes Nachschlagewerk nutzen.

Von Armin Pfahl-Traughber

Den ungewöhnlichen Begriff „lawfare“ kann man schlecht in die deutsche Sprache übersetzen. Es handelt sich um eine Kombination zweier anderer Termini: einmal Kriegsführung, also „warfare“, und einmal Recht, also „law“. Gemeint ist damit der propagandistische Bezug auf das Recht bzw. das Völkerrecht, wobei die Deutung als Kampfbegriff im politischen Meinungsstreit dient. Ein aktuelles Beispiel dafür darf im Bezug auf das Völkerrecht gesehen werden, wenn es um die gegen die Hamas gerichtete israelische Kriegsführung geht. Darauf macht Florian Markl in einer neuen Monographie aufmerksam: „Der andere Krieg. Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird“. Die Debatte über deren Deutung ignoriert häufig genug, dass nur einer der beiden Akteure sich an das Völkerrecht halten will. Wie die Hamas in dem Konflikt agiert, spielt bei vielen Kommentatoren keine sonderliche Rolle. Die damit einhergehende Einseitigkeit der Kritik ist für Markl in der genannten Monographie für seine Reflexionen das Thema.

Dabei geht es dem Autor hauptsächlich darum, einschlägige Unterstellungen kritisch zu prüfen. Hierzu gehört insbesondere die Behauptung eines „Genozids“, aber auch „Kriegsverbrechen“ sind medial kontinuierlich ein Thema. Doch wie angemessen sind diese Aussagen aus völkerrechtlicher Sicht? Markl hat da mehr als nur Zweifel. Er  leitet Mena-Watch als Nahost-Thinktank und ist promovierter Politikwissenschaftler. Gleichwohl hat der Autor sich in die völkerrechtlichen Fragen, die sein Gegenstand sind, intensiv als konkretes Themenfeld eingearbeitet. Dies geschieht auf der Grundlage internationaler Rechtsquellen, jeweils so formuliert, dass die Einordnungen für einen größerer Leserkreis gut nachvollziehbar sind. Gelegentlich verweist der Autor auch darauf, dass hier nicht zwei Staaten gegeneinander stehen. Das besondere Agieren der Hamas wird in der öffentlichen Kontroverse ignoriert, was häufige Doppelstandards bei den Einschätzungen erklärt.

Am Beginn stehen einige Erörterungen zum humanitären Völkerrecht, wobei es etwa um die Differenzierung von Kombattanten und Zivilisten, aber auch das Gebot der im Kriegsfall geltenden „Verhältnismäßigkeit“, ebenso wie den Schutz von Zivilisten geht. Ein Exkurs problematisiert dabei die veröffentlichten Opferzahlen. Danach geht es um behauptete und tatsächliche Kriegsverbrechen, etwa anhand der Deutung einer Geiselbefreiung als „Kriegsverbrechen“ oder der gegen den Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah erfolgten gezielten Tötung. Besondere Aufmerksamkeit verdient anschließend das Kapitel zum „Völkermord“-Vorwurf. Der Autor erinnert dabei bewusst an ein konstitutives Merkmal, muss doch eine erklärte Absicht einen entsprechenden Nachweis erfahren haben. Genau dafür gibt es aber keine Belege in dem gemeinten Konflikt, womit die inhaltliche Einordnung schon aus formalen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Und schließlich wird die Absicht, vor dem Internationalen Strafgerichtshof ein Verfahren durchzuführen, kritisch hinterfragt.

Man könnte dem Buch jeweils Einseitigkeit vorwerfen, nimmt es doch eine verteidigende Haltung gegenüber Israel ein. Dies geschieht aber ausdrücklich angesichts einer anderen Einseitigkeit, die sich unangemessen gegen Israel positioniert. Insofern wird die öffentliche Debatte durch Markl um eine andere Sicht erweitert. Dabei nimmt er in seiner Analyse auch häufig interessante Detailkritik vor, etwa an den Berichten von bekannten Menschenrechtsorganisationen. Deren Einseitigkeit ist durchaus öffentlich bekannt geworden, gleichwohl lohnt eine intensive Wiederholung. Ihre moralische Autorität wäre fortwährend einer kritischen Prüfung auszusetzen. Das Gleiche gilt für Repräsentanten der Vereinten Nationen. Damit einhergehende Einwände rechtfertigen nicht pauschal die Kriegsführung der israelischen Politik. Gleichwohl müssen sich angemessen Einwände auf breitere Fakten und überzeugende Kriterien stützen. Daran erinnert das Buch von Markl, das durch einen klar strukturierten Inhalt geprägt ist, welcher daraus ein gutes Nachschlagewerk macht.

Florian Markl, Der andere Krieg. Wie das Völkerrecht gegen Israel missbraucht wird, Wien 2025 (edition mena-watch), 213 S., Euro 17,90, Bestellen?