Was der französische Denker heute zu Entscheidungen des israelischen Parlamentes sagen würde. Einer seiner Essays aus den 1950er Jahren kann als Statement zum Thema gelesen werden.
Ein Kommentar von Armin Pfahl-Traughber
Formal besteht in Israel die Todesstrafe schon lange, sie wurde aber nur in besonderen Ausnahmefällen wie bei Eichmann vollstreckt. Daran kann sich durch eine Abstimmung in der Knesset etwas ändern, soll doch fortan für Terroristen die Todesstrafe vorgesehen sein. Nach der genauen Formulierung im Gesetzesentwurf wären davon aber nur Palästinenser betroffen, ginge es doch auch bei dem mörderischen Agieren der Täter gleichzeitig darum, dass diese hierbei die Existenz des israelischen Staates negieren. Derartige Eigenschaften wären gewalttätigen Siedler nicht eigen, auch der Mörder von Rabin hätte nicht derart verurteilt werden können. Bestärkt wird die Annahme, wonach es eine Einschränkung geben würde, auch dadurch, dass die in palästinensischen Gebieten bestehenden Militärgerichte, aber nicht die in Israel bestehenden Zivilgerichte zuständig wären. Gegen die Entscheidung allgemein wie besonders lassen sich gute Gründe vorbringen, die bereits in einer philosophischen Betrachtung von Albert Camus enthalten waren.
Der französische Philosoph veröffentlichte 1957 seine Reflexions sur la peine capitale, also Betrachtungen zur Todesstrafe, die eine moralische und soziale Ablehnung derartiger Bestrafungsformen zum Inhalt haben. Dabei geht es um einen reflektierenden Essay, nicht um eine systematische Thematisierung. Camus nennt Fallbeispiele, formuliert Kommentare, erörtert Ursachen und prognostiziert Zukunft. Es gibt keine einzelnen Kapitel, auch keine klare Struktur. Die genutzte Darstellungsform entspricht dabei dem existentialistischen Denken, womit sich aber nicht die inhaltliche Abwesenheit von tragfähigen Argumenten verbindet. Genau diese machen den Essay heute noch interessant, bezieht er sich doch auf aktuell kursierende Gegenpositionen. Gleich zu Beginn bekundet Camus dazu seine Einstellung: „ … die Todesstrafe ist ein Schandfleck unserer Gesellschaft, und ihre Befürworter können sie mit keinerlei Vernunftgründen rechtfertigen“ (S. 107). Und genau diese Einwände machen den Essay heute noch wichtig.
Die Befürworter, so Camus, verwiesen auf das „Exempel“, womit die abschreckende Dimension in der öffentliche Wirkung gemeint war. Daran glaubten seiner Auffassung nach aber weder die Gesellschaft noch der Staat selbst. Camus bemerkt: „Der Staat verheimlicht die Hinrichtung und übergeht alle Berichte und Zeugnisse mit Stillschweigen. Also glaubt er nicht – oder nur aus Gewohnheit und ohne sich die Mühe zu nehmen, ein wenig nachzudenken – an die abschreckende Wirkung der Strafe“ (S. 113). Berechtigt wird von dem existentialistischen Denker hier ein Widerspruch konstatiert, kann doch schwerlich ohne Öffentlichkeit eine Wirkung entfaltet werden. Er nennt aber noch ein empirisches Argument, das bis heute Gültigkeit beanspruchen kann: „Die Statistiken aller Länder, ob sie die Todesstrafe abgeschafft haben oder nicht, erbringen ausnahmslos den Beweis, dass zwischen der Abschaffung der Todesstrafe und der Kriminalität kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Die Zahl der Verbrechen nimmt weder zu noch ab“ (S. 119).
Camus weist darüber hinaus noch auf eine andere Dimension hin, die er als die Gefahr einer „Sittenverderbnis“ tituliert. Dabei kommentiert der Denker die vorgenannte Feststellung, wonach die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung habe: „Sie bestraft, aber sie verhütet nichts“ (S. 123). Demgemäß sei ihr kein gesellschaftlicher Nutzen eigen, sie stehe aber für eine individuelle Qual. Denn die Betroffenen wären doppelt tangiert, letztlich in einem körperlichen, zuvor in einem seelischen Sinne. Dazu heißt es bei Camus: „Die Strafe, die züchtigt, ohne zu verhüten, heißt in der Tat Rache“ (S. 123). Demgemäß kamen bei ihm zwei Argumentationsmuster zusammen, einmal bezogen auf den Betroffenen, danach hinsichtlich der Gesellschaft. Bezogen auf seine Ablehnung betonte Camus, dass er nicht illusionär mit dem Guten im Menschen argumentiere: „Im Gegenteil, die Abschaffung der Todesstrafe erscheint mir aus vernünftig-pessimistischen, logischen und realistischen Gründen notwendig“ (S. 153). Gerade diesen Argumenten sollten sich die Befürworter stellen.
Und damit kehren die vorliegenden Betrachtungen in die Gegenwart zurück. Denn die von Camus genannten Einwände können auch auf heute übertragen werden, ergänzt um weitere bedeutende Gesichtspunkte wie den der Irreversibilität. Bekanntlich gab es einschlägige Fehlurteile in den USA, die später noch zu Aufhebungen von noch nicht vollstreckten Todesurteilen führten. Aber viel entscheidender dürften als Argumente die schlichten Fakten sein, die Camus in folgenden Worten formuliert: „… nichts beweist, dass die Todesstrafe auch nur einen einzigen zum Mord entschlossenen Menschen von seinem Vorhaben abgebracht hätte, während sie offenkundig auf Tausende von Verbrechern gar keine oder höchstens eine faszinierende Wirkung ausgeübt hat“ (S. 107). Bezogen auf den Anlass der vorliegenden Erörterung kommt noch folgender Gesichtspunkt hinzu: Bekanntlich agierten auch Selbstmordattentäter als israelfeindliche Terroristen. Wie wahrscheinlich sollte deren Abschreckung durch eine angedrohte Todesstrafe sein.
Eine deutschsprachige Ausgabe des Essays ist enthalten in: Albert Camus, Fragen der Zeit, Reinbek 1977, S. 103-156. Auf diese Ausgabe beziehen sich die Seitenangaben im Text.




Selbst das Beispiel Eichmann zeigt die Sinnlosigkeit im Hinblick auf die vermeintliche „Abschreckung“.
Aus hiesiger, kaum konstruktiver Sicht kann der Kommentar kaum anders lauten als dieser von Pfahl-Traughber bzw. von Esther Schapira vom 31.3. und der von Jasmin Arémi v. 2.4.
https://www.juedische-allgemeine.de/meinung/was-fuer-eine-anmassung/
https://www.mena-watch.com/israel-todesstrafe-symbolpolitik-demokratie/
Andererseits fehlt vor allem im „freien Westen“ bekanntlich jegliches juristische, kulturelle, mediale Instrumentarium, wirkungsvoll jeglichen Befürworter:innen, Sponsor:innen, Mit- und Urheber:innen des Terrorismus Einhalt zu gebieten. – Insofern mag die intellektuelle Beschränkung auf das Zitieren eines noch so integren Philosophen leider auch nur als ein billiges Signal morallscher Distanz zu betrachten sein, dieweil daraus keinerlei substanzieller Gewinn entspringt.
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