Antisemitismusbeauftragte an den Hochschulen gefordert

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Frankfurt University of Applied Sciences, Foto: Benedikt Bieber / Frankfurt UAS

Das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender (NJH e.V.i.G.) fordert die Einrichtung von Antisemitismusbeauftragen an den Universitäten und legt dazu einen Katalog mit Schlüsselqualifikationen vor

Der Vorstand des Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender (NJH e.V.i.G.) erklärt:

Wir fordern die Einrichtung von Antisemitismusbeauftragen an den Universitäten. Universitätsleitungen dürfen nicht tatenlos zusehen, wie Universitäten unsichere Orte für jüdische Hochschulangehörige werden.

An mehreren Universitäten hat sich ein judenfeindliches Klima etabliert, das in dieser Form noch vor dem 7. Oktober 2023 undenkbar schien. Deshalb fordert das Netzwerk jüdischer Hochschullehrender e.V. die Ergreifung von geeigneten Gegenstrategien und Sofortmaßnahmen.

Ein wichtiger Punkt ist, dass in der jetzigen Situation jemand für den Umgang mit antisemitischen Vorfällen und Bedrohungen ganz konkret zuständig ist. Deshalb ist die Ernennung von Antisemitismusbeauftragten wichtig. Beauftragte dürfen dabei nicht eine bloße Alibifunktion haben, müssen entsprechend qualifiziert sein und brauchen die Unterstützung der Hochschulleitungen.

Anforderungen an Antisemitismusbeauftragte – Schlüsselqualifikationen:

• Ein Antisemitismusbeauftragter sollte über ein umfassendes Wissen über alle Erscheinungsformen des Antisemitismus verfügen. Dies betrifft insbesondere seine gegenwärtig virulenteste Erscheinungsform – den israelbezogenen und verschwörungsideologischen Antisemitismus.

• Er sollte mit der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) gut vertraut sein, sie vertreten und anwenden können (siehe auch HRK1).

• Um die Perspektive der Betroffenen, ihre Erfahrungen und Kompetenzen adäquat wahrnehmen und fundiert einbeziehen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Jüdischen Studierenden Union Deutschlands (JSUD) und der European Association of Jewish Students (EUJS) sowie ein sehr gutes Netzwerk innerhalb der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland (bzw. in Österreich und der Schweiz) zentral. Die Person sollte das Vertrauen jüdischer Organisationen haben und zumindest im Benehmen mit ihnen benannt werden.

• Ein Antisemitismusbeauftragter sollte über vertiefte Kenntnisse jüdischer Geschichte, Religion und Kultur und ein stabiles Netzwerk zur gegenwärtigen jüdischen Gemeinschaft in ihren verschiedenen religiösen und nicht-religiösen Strömungen verfügen. Das Prinzip der Einheitsgemeinde sollte berücksichtigt werden – der jeweils religiöseste Betroffene sollte sich ausreichend qualifiziert betreut und mit seinen Bedürfnissen respektiert fühlen. Vertiefte Kenntnisse aller gegenwärtigen Strömungen der jüdischen Religion sind dafür erforderlich.

• Der Austausch mit den israelischen Partnerinstitutionen der jeweiligen Universität sollte vom Antisemitismusbeauftragten befördert werden. Falls nicht vorhanden, ist ein Aufbau solcher Verbindungen wünschenswert.

Mit freundlichen Grüssen,

Prof. Dr. Julia Bernstein
Prof. Roglit Ishay
Dr. Orna Freifrau von Fürstenberg
Prof. Dr. Dani Kranz
Dr. Ilja Kogan
Prof. Dr. Guy Katz
Prof. Dr. Haya Schulmann