Hitler, Syphilis, Euthanasie (VII.)

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Heute: Rainer Fetscher: Erbbiologie und Rassenhygiene. 2. Aufl., Frankfurt/M. 1934.

Der Autor (1895-1945), außerordentlicher Professor der Hygiene an der TH Dresden und Mitte 1934 von den Nazis entlassen, gilt, dieser Entlassung wegen, aber auch seines Todes halber[1], als eine Art DDR-Lokalikone, versehen mit dem Leumundszeugnis Victor Klemperers („großer Judenfreund“; Klemperer 1995, Bd. 6: 110) sowie seines Sohnes, des Politikwissenschaftlers Iring Fetscher (1922-2014). Die aus DDR-Zeiten herrührende, sich in Dresden auch in zahllosen Straßen- und Gebäudenamen aussprechende Würdigung Fetschers als eines Anti-Faschisten erfährt aus der hier in Rede stehenden, erstmals 1927 erschienenen und mit der hier interessierenden 2. Auflage für die NS-Zeit fit gemachten Einführung keine Deckung. Nur ein Beispiel: Fetscher sen. unterscheidet in dem hier im Zentrum stehenden Buch, ganz im Geiste der Nazis, zwischen dem ‚Rentnerideal‘ der alpinen Rasse sowie dem ‚Leistungstyp‘ der nordischen Rasse; gleich nachfolgend lesen wir:

„Der Umstand, daß Mischehen die doppelte Scheidungshäufigkeit wie rein jüdische Ehen aufweisen, zeigt […], daß Deutsche und Juden seelische Unterschiede aufweisen, die nur schwer überbrückbar sind.“ (Fetscher 21934: 86 f.)

Auf den uns interessierenden Themenbereich hin gesprochen erwähnt Fetscher in Anlehnung an Gustave Forel u.a. die „Sterilisierung von Verbrechern, bei denen auch die Kastration als Heilmaßnahme in bestimmten Fällen vorgesehen ist“ und fügt dem, bei zwischenzeitlich angebrachten dankbaren Seitenblick auf Himmler[2], den Satz hinzu:

„Sehr erwünscht wäre übrigens eine Möglichkeit der Deportation, wie sie Frankreich kennt, die eine sichere Asylierung und Schutz vor minderwertigen Verbrechern schaffen kann.“ (ebd.: 136)

Auffällig bei Fetscher, des Weiteren: dass die Syphilis im Zentrum steht, im Verein mit der allein im moralisierenden Gestus angesprochenen ‚sexuellen Frage‘, etwa nach dem Muster: „Mädchen, die sich zu Geschlechtsverkehr unschwer bereit finden, sind stets als geschlechtskrank verdächtigt“; was umgekehrt, gleichsam als sexualerzieherischen Rat an die jungen Männer, den Folgesatz nahelegt, jedenfalls in Fetschers Logik:

„Wen sein ästhetisches Empfinden schon nicht davon abhält, sich solchen Personen zu nähern, sollte wenigstens im Blick auf die Gefahr davor zurückschrecken.“ (ebd.: 100)

Ähnlich hatte, wie gesehen, 1890 schon Fetschers schwedischer Kollege Seved Ribbing argumentiert, der, wie hier nochmals erinnert sei, von den Buchverkäufen her erfolgreichste Sexualerzieher des Dritten Reichs. Ihm wörtlich übernommen scheint Fetschers Fazit, Sexualerziehung mit dem Ziel „Enthaltsamkeit“ sei „keineswegs gesundheitlich schädlich […], wie man oft behaupten hört“ (ebd.: 100). Diese Notwendigkeit unterlegte Fetscher mit schockierenden Zahlen, etwa:

„30% der mehr als 30 Jahre alten Personen in Berlin [haben] eine syphilitische Ansteckung durchgemacht“ (ebd.: 99),

oder: „Syphilitische Mütter übertragen stets schon im Mutterleib die Krankheit auf das Kind“, sowie: „Fehlgeburten, Frühgeburten, dann Totgeburten schließen sich an“; schließen: „Überleben die Kinder, dann zeigen sie meist eine Reihe von Gebrechen. Viele Fälle von Schwachsinn und Idiotie sind syphilitischer Natur, ebenso auch von Taubstummheit.“ (ebd.: 98) Dies klingt nach später Bestätigung von Balzacs Fragehaltung in den Contes drôlatiques sowie in den Anti-Syphilis-Romanen von Frank Adam Beyerlein sowie Hermann Popert.

Autor: Prof. Dr. Christian Niemeyer, Berlin/TU Dresden (i.R.)

Text: Basiert auf meiner DarstellungSex, Tod, Hitler. Eine Kulturgeschichte der Syphilis (1500-1947) am Beispiel von Werken vor allem der französischen und deutschsprachigen Literatur. Universitätsverlag Winter: Heidelberg 2022. Dort auch alle Literaturhinweise, Nachdruck aus jenem Buch mit freundlicher Genehmigung des Verlages.

[1] Als gewiss gilt, dass Fetscher am 8. Mai 1945 erschossen wurde, nicht aber, ob es sich womöglich um friendly fire handelte. (vgl. Lienert/Heidel 2010: 29).
[2] Der bestimmt habe, „daß Angehörige der SS. einer besonderen Eheerlaubnis durch ein Rassenamt bedürfen.“ (Fetscher 21934: 128)