Wider die Ungleichbehandlung der Rückkehrer

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Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer im Renten- und Staatsbürgerschaftsrecht…

Deutschland hat seit 1990 ungefähr 2,5 Millionen Spätaussiedler und 200.000 Juden aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion aufgenommen. Die Russlanddeutschen wurden als Volksdeutsche gesehen, die als solche ein Kriegsfolgenschicksal erlitten hätten. Juden wurden nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz aufgenommen, Aufnahmegrund war eine für alle Mitglieder dieser Gruppe angenommene Benachteiligung und Verfolgung. Diese unterschiedliche Rechtsgrundlage hat bis heute eine Ungleichbehandlung zur Folge, die insbesondere im Rentenrecht zum Tragen kommt. Dies ist nicht zu rechtfertigen. Es geht nicht nur um eine sozialpolitische Maßnahme zur Linderung der verbreiteten Altersarmut unter den aufgenommenen Juden. Es geht um eine geschichts- und identitätspolitische Korrektur: 2,9 Millionen sowjetische Juden wurden zwischen 1941 und 1945 von Deutschen ermordet, alle Überlebenden der Shoah haben daher ein Kriegsfolgenschicksal erlitten. Und: Die Kultur der aschkenasischen Juden und das bis weit ins 20. Jahrhundert von ihnen gesprochene Jiddische gehören zur deutschen Kulturgemeinschaft.

Roland Kaufhold über den Beitrag von Volker Beck in der Zeitschrift Osteuropa, 9-11/2019, S. 133 – 163.

Die Jüdischen Gemeinden in Deutschland haben seit 1990, durch die Einwanderung von gut 200.000 Juden aus den ehemaligen GUS-Staaten, ein bemerkenswertes Anwachsen erlebt. Die ganz außerordentliche Integrationsleistung der Jüdischen Gemeinden kann hierbei nicht hoch genug geschätzt werden.

Auf Köln bezogen hat die Psychologin Stella  Shcherbatova bei einem Vortrag kürzlich in einem Rückblick auf die vergangenen 30 Jahre ein ambivalentes, aber dennoch von Optimismus getragenes Resümee gezogen.Im Vordergrund ihrer Besorgnis steht weiterhin, dass nahezu alle seit 1990 in die Bundesrepublik eingewanderten Juden aus den GUS-Staaten mit Erreichen ihres Rentenalters finanziell auf einen Scherbenhaufen zurück blicken, weil ihre früheren Arbeitsleistungen in der Sowjetunion weiterhin nicht auf ihre Rente angerechnet werden.  Sie, teils sehr hoch qualifiziert, bleiben trotz aller Lebensleistungen i.d.R. mit dem Renteneintritt weiterhin auf Sozialhilfe, also Grundsicherung im Alter, angewiesen. Entwertung bleibt eine tief kränkende Lebenserfahrung, gerade im Alter.

Dies ist Ausgangspunkt der nachfolgend vorgestellten wissenschaftlichen Studie Volker Becks. Diese formuliert und begründet einen dringlichen Arbeitsauftrag an den deutschen Bundestag: Die seit 1990 eingewanderten russischen Juden rentenrechtlich zumindest den übrigen eingewanderten russischstämmigen Deutschen anzugleichen, ihnen also ein Leben im Alter in Würde zu ermöglichen.

Rentenrechtliche Anerkennung von Lebensleistungen

Volker Beck betont in seiner Studie: Auch wenn die deutsche Gesellschaft, die deutsche Regierung, vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verbrechen in bemerkenswerter Weise Verantwortung übernommen hat, so bleibt ein zentrales Element der Integration und der „Wiedergutmachung“ bis heute ungelöst: Die rentenrechtliche Anerkennung der Lebensleistung der  Juden aus der Sowjetunion. Politisch wäre dies erreicht, wenn deren rentenrechtlichen Ansprüche mit denen der Russlanddeutschen gleichbehandelt würden.

Der langjährige Grüne Bundestagsabgeordnete hat über Jahre hinweg immer wieder Gesetzesentwürfe im deutschen Bundestag eingereicht, in denen diese rechtliche und soziale Gleichbehandlung der jüdischen mit den russlanddeutschen Neueinwanderern eingefordert sowie gesetzlich umgesetzt worden wäre.[1]

Alle parlamentarischen Versuche sind gescheitert. Keine Bundesregierung, kein Parlament war bisher bereit, den jüdischen Neueinwanderern, auch vor dem Hintergrund der Shoah, im Alter ein Leben in Würde zu garantieren. Bundestagsopposition und Bundesrat fordern allerdings inzwischen die Gleichstellung [2]. Die Koalition spricht von einem Härtefonds, mit dem allerdings keine Gleichstellung erreicht würde.

Auf die Problematik, den dringlichen Handlungsbedarf, haben wir auf haGalil mehrfach hingewiesen. So haben wir bereits 2013 die Initiative „Rente statt Sozialhilfe“ dokumentiert.  

Nun hat Volker Beck in der Zeitschrift „Osteuropa“ eine mehr als 30-seitige Studie vorgelegt, in der er den historischen und politischen Hintergrund dieser Forderung herausarbeitet und hiermit zugleich auch die politische und juristische Dringlichkeit darlegt, die Rentenfrage der seit 1990 gut 200.000 neu eingewanderten jüdischen Bürger aus den GUS-Staaten endlich zu klären.

Volker Beck (2019): Wider die Ungleichbehandlung der Rückkehrer

In seiner Studie fordert Beck eine „geschichts- und identitätspolitische Korrektur“ ein: Die auch rentenmäßige Gleichbehandlung der Juden aus der Sowjetunion mit den Spätaussiedlern sei überfällig. In den letzten Jahrzehnten sind 2,5 Millionen Spätaussiedler in die Bundesrepublik eingewandert; weiterhin ab 1990 bzw. verstärkt ab 1993 200.000 Juden aus den GUS-Staaten.

Die Einwanderung der insgesamt 217.000 Juden – von denen sich etwa 85.000 den hiesigen jüdischen Gemeinden angeschlossen haben – erfolgte vor dem Hintergrund eines Jahrzehnte langen Leidens und von Diskriminierungserfahrungen: Während der Nazizeit wurden von den seinerzeit (1941) 5,1 Millionen sowjetischen Juden 2,9 Millionen von Deutschen ermordet. Die systematische Verfolgung und Diskriminierung hörte auch nach dem Tode Stalins im Jahre 1953 nicht auf: Es kam weiterhin zu antizionistischen Kampagnen, Beleidigungen und Benachteiligungen. Shoah und die Folgen der antijüdischen Maßnahmen müssen Beck zufolge als Kriegsfolgenschicksal bewertet werden.

Außerdem weist er daraufhin, dass die Juden aus der Sowjetunion Nachfahren der aschkenasischen Juden waren, die vor den Pogromen zu Zeiten der Kreuzzüge und der großen Pest 1348  aus den Städten am Rhein und den deutschen Landen nach Polen-Litauen und später das Zarenreich geflohen waren.

Beck geht ausführlich auf Fragen des Staatsangehörigen- und Rentenrechts ein – die rechtliche Grundlage der bis heute anhaltenden Altersarmut der großen Mehrheit der neu eingewanderten Juden. Die Russlanddeutschen hingegen sind hiervon nicht mehr betroffen. Ihre  Rentenansprüche wurden als Spätaussiedler durch das Fremdrentengesetz extra gesetzlich gewährleistet.

Für die nach 1923 aber vor 1993 geboren Einwanderer, zum größten Teil Russlanddeutsche, galt die Regelung: Wenn sie sich „in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt“ hätten gelten sie juristisch als Deutsche. Dies zeige sich darin, so die juristische Sprachregelung, dass sie dies durch Sprache, Erziehung oder Kultur bestätigten. In der Sowjetunion dokumentierte sich diese Anerkennung durch das Ausstellen eines Inlandspasses, legt Beck dar.

Ab 1993 kam es in der Bundesrepublik zu einer Verschärfung der gesetzlichen Regelung: Spätaussiedler mussten ihre Benachteiligung aufgrund ihrer „deutschen Volkszugehörigkeit“ glaubhaft machen, um in Deutschland als Deutsche anerkannt zu werden. Bei Russlanddeutschen wurde dies allerdings pauschal unterstellt.

Die insgesamt 2,5 „Spätaussiedler“ wurden versorgungstechnisch allesamt in das Bundesvertriebenen- und Fremdrentengesetz aufgenommen; Begründung: Kriegsfolgenschicksal und Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum. Ihre vorhergehende arbeitsmäßige Lebensleistung wurde hierdurch bei Erreichung des Rentenalters anerkannt, sie erhielten eine „ausreichende“ Rente.  

Die rentenmäßigen Leistungen wurden nach dem Fremdrentengesetz berechnet und finanziert. Die entstehenden Kosten wurden als Kriegsfolgen betrachtet und somit vom Bund getragen.

Die DDR, in der der Antizionismus gewissermaßen Staatsideologie war, hatte erst Mitte der 1980er Jahre, als die herrschende Partei ihr baldiges Ende ahnte, symbolische Versuche unternommen, sich von ihrem „Antizionismus“ vorsichtig zu distanzieren und die Instrumentalisierung und Diskriminierung von Juden zu beenden. Im Februar 1990 legte der Jüdische Kulturverein Berlin (KJV) einen Antrag vor, der, vor dem Hintergrund der Shoah, eine Neueinwanderung von russischen Juden ermöglichen sollte. Dieser Antrag ging auf den Aufruf der 1986 gegründeten Ostberliner Gruppe „Wir für uns – Juden für Juden“ zurück.  Der „Runde Tisch“ der DDR beschloss am 12.2.1990 auf Antrag der Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM), diesen Aufruf einstimmig zu unterstützen. Es war ein Versuch, das DDR-Unrecht und den veritablen Antizionismus – vergleiche Jeffrey Herf (2019) – zumindest symbolisch zu reparieren.

Die Erfolge des Versuchs hielten nicht lange an: Im September 1990 kam es wegen der bevortehenden Wiedervereinigung, es waren erst wenige Hundert Juden eingewandert, zu einem Aufnahmestopp für Juden aus Osteuropa.

„Besondere Verantwortung als Deutsche gegenüber Juden“

Zugleich setzte eine parlamentarische Diskussion ein. Der parlamentarischen Staatssekretär Waffenschmidt sprach, so erinnert Beck in seiner Studie, von der „besonderen Verantwortung als Deutsche gegenüber Juden“. Zugleich versprach sich der Staatssekretär von der Einwanderung von russischstämmigen Juden eine „Revitalisierung des jüdischen Elements im deutschen Kultur- und Geistesleben.“

Im Rückblick, was die bis heute ungelöste Rentenfrage betrifft, vielleicht als Fehler erwies sich die eilig gezimmerte Regelung, dass die insgesamt gut 200.000 Juden formal als ausländische Kontingentflüchtlinge betrachtet wurden, vergleichbar den vietnamesischen Boatpeople, die ab 1979 von Deutschland aufgenommen wurden. 

Der Rechtsstatus der russisch-deutschen Juden blieb ungeklärt.

Die Jüdischen Zuwanderer erhielten eine Niederlassungserlaubnis. Sie kommen also bis heute als Ausländer und nicht als „Mit-„Bürger“. In den letzten Jahren haben sich die Aufnahmebedingungen verschärft, wie Beck darlegt.

Voraussetzung für eine Zuwanderung sei heute, dass der Zuwanderer die Bereitschaft zur Aufnahme in eine Jüdische Gemeinde nachweisen können. Das Interesse des Aufnahmestaates steht also im Vordergrund. Die Wiederbelegung des jüdischen Lebens in Deutschland wird nun als bedeutsamer bewertet als das Verfolgungsschicksal des Aufzunehmenden.

Ab 1956: Neueinwanderer aus Ungarn, Polen, der CSSR und dem Iran

In den 35 Jahren vor dem Jahr 1990, also vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion,  kamen die jüdischen Zuwanderungen, als Folge drastischer antisemitischer Kampagnen, vorwiegend aus Ungarn, Polen, der damaligen ČSSR, weiterhin aus Iran mit seiner ehemals starken jüdischen Gemeinde. Aus ihnen rekurrierte sich der größte Teil der nicht-aschkenasischen Juden in Deutschland. Nur wenige Synagogengemeinden vermochten diesen ein entsprechendes Angebot zu machen. Von diesen ist die Mehrzahl zwischenzeitlich ausgewandert, vor allem nach Los Angeles.

Rechtliche Rahmen

Das Fremdrentengesetz bildete die Grundlage für die Anerkennung von Arbeitsleistungen in den früheren Lebensphasen. Dieses bezog sich jedoch nicht auf Kontingentflüchtlinge, also auch nicht auf Juden, die nach § 23 II des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen wurden, stellt Beck dar. Hieran änderte auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nichts. Ihre in der Sowjetunion bzw. weiteren GUS-Staaten erworbenen  Arbeits-, Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten werden weiterhin nicht in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt.

Verteidiger dieser Regelung argumentieren, „diese hätten kein Kriegsfolgenschicksal erlitten“, weiterhin sei bei den Juden „keine deutsche Volkszugehörigkeit gegeben.“

Volker Beck wiederlegt diese Annahme in seiner wissenschaftlichen und juristischen Studie im Detail.

Volkszählung

Gemäß einer Volkszählung in der UdSSR von 1939 lebten seinerzeit  drei Millionen Juden sowie eine deutsche Minderheit von 1,42 Millionen Personen dort; 1941, durch die Verschiebung der Westgrenze der UdSSR nach dem Hitler-Stalin-Pakt  erhöhte sich die Zahl auf 5,1 Millionen Juden.

1897 hatten 97 Prozent der Juden in der UdSSR  Jiddisch als ihre Muttersprache angegeben. Diese Zahl verminderte sich in den folgenden Jahren aufgrund des auch antisemitischen Anpassungs- und Unterdrückungsdruckes systematisch; 1979 sprachen nur noch 14 Prozent aller Juden Jiddisch. Der Verlust der eigenen Sprache verdeutlicht die hohen Kosten, die die russischen Juden zahlen mussten.

In Deutschland wiederum ist Jiddisch nicht als Teil der deutschen Kultur anerkannt – im Unterschied zu Dänisch, Friesisch, Sorbisch oder Romanes. Ohne die Shoah, vermutet Volker Beck, wäre jiddisch hierzulande anerkannt worden. Viele jüdische Funktionäre wurden Anfang der 1930er Jahre im Rahmen der stalinistischen Säuberungen ermordet.

Auch das Leiden der Russlanddeutschen, so Beck in seiner Studie, sei „dramatisch aber nicht singulär“ gewesen im Rahmen des stalinistischen Regimes. Auch Russlanddeutsche erhielten in der SU keine Wiedergutmachung.

Nach dem Überfall des Deutschen Reichs auf die Sowjetunion versuchte die Sowjetführung nicht, die jüdische Bevölkerung durch Evakuierung vor der Vernichtung durch die deutschen Truppen zu schützen. Sowjetische Sicherheitskräfte hinderten Juden sogar, so legt Beck dar, daran, bei der Flucht vor den anrückenden deutschen Truppen in den Osten zu fliehen. Die 1942 aus propagandistischen Motiven erfolgte Gründung des Jüdischen Antifaschistischen Komitees (JAFK) verbesserte die Situation der Juden in keinster Weise. Das Komitee sollte vor allem Druck auf die amerikanischen Juden auszuüben, damit diese sich gegenüber ihrer Regierung dafür einsetzten, dass die USA eine zweite Front gegen Nazideutschland auf dem europäischen Kontinent eröffneten.

Bei Kriegsende lebten nur noch 2,9 der ehemals 5,1 Millionen Juden auf dem Gebiet der Sowjetunion. Antijüdischen Maßnahmen gingen weiter: Jüdische Ghettoinsassen wurden nach dem Krieg teils mit Verbrechern gemeinsam interniert. In Kiew kam es nach der Befreiung von den Deutschen zu einem Pogrom. Juden wurden weiterhin als „Fünfte Kolonne“ verdächtigt. Die Zahl der Juden in der Verwaltung und Politik sank dramatisch.

Juden, auch kommunistische Juden und Führungspersönlichkeiten, wurden unter Stalin weiterhin verhaftet, teils auch ermordet. Infolge der Auflösung des JAFK und der Verhaftung und Verurteilung seiner Mitglieder kam es zu mehreren Verfolgungswellen, in deren Fokus mehrheitlich Juden standen. Der damalige Vorsitzende des Ministerrates, Bulgarin, sagte 1970 aus, dass 1953 eine Massendeportation von Juden nach Birobidschan geplant gewesen sei. Nach Stalins Tod wurde das Vernichtungsplan nicht mehr in die Tat umgesetzt. Auch nach seinem Tod gab es keinerlei  Form der Rehabilitation für Juden, stattdessen folgten von 1957 bis 1964 umfassende atheistische Kampagne gegen das Judentum.

Eine Erinnerung an den Holocaust war in der Sowjetunion – wie bekanntlich auch in der DDR – ein absolutes Tabu. Es gab, so legt Beck dar, ein regelrechtes „Verbot des Gedächtnisses an den Holocaust“.

Erst Mitte der 1980er Jahre ließ der staatliche Antisemitismus in der Sowjetunion nach – wie auch, wie bereits erwähnt, in der DDR.

Ein zum Handeln aufforderndes Resümee

„Die Verhaftungen und Deportationen in den nach dem Hitler-Stalin-Pakt annektierten Gebieten, die Gründung und spätere Auflösung des Jüdischen Antifaschistischen Komitees und die darauf einsetzenden Verfolgungswellen im Rahmen der Kampagne gegen „Kosmopoliten“ und der Kremlärzte-Prozesse, wie die Verfolgung von „Zionisten“ nach der Gründung des Staates Israels sind unmittelbare Folgen des von Deutschland über die Sowjetunion gebrachten Krieges“, so Volker Becks Resümee. Sie seien ebenso als Kriegsfolgenschicksal anzusehen wie die Ermordung von 2,9 Millionen Juden durch die Deutschen sowie die Folgen, die dies für das Überleben und den Bestand jüdischer und jiddischer Kultur und Sprache in dem auf Russifizierung angelegten System hatten.

Im Sommer 2018 forderten fast 100 Prominente und Wissenschaftler, darunter Bischöfe der beiden Kirchen und Vorsitzende der  Wohlfahrtsorganisationen Zedek – „Gerechtigkeit für jüdische Zuwanderer im Rentenrecht“, eine „Gleichstellung der Juden mit den Spätaussiedlern in Bezug auf ihre Rentenansprüche“. Eine Ungleichbehandlung zwischen Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen lasse sich an Hand dieser Kriterien nicht begründen, so der Jurist Beck. Ein Festhalten daran wäre „gleichheits- und somit bei Lichte betrachtet verfassungswidrig“.

Beck fügt hinzu: „Es ist geschichtspolitisch wie rechtlich nicht zu vertreten, dass der Fall der Russlanddeutschen – mit ungefähr 50 000 bei der Deportation getöteten Menschen – als Kriegsfolgenschicksal eingeordnet wird, im Falle der Juden ein solches Kriegsfolgenschicksal aber nicht als gegeben gesehen wird, obwohl 2,9 Millionen sowjetische Juden von Deutschen ermordet wurden.“

Zum Beitrag

 

[1] Anträge von Volker Beck bzw. den Grünen an den Bundestag: 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714107.pdf;
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812718.pdf;
https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17246.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807096.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807096.pdf.

[2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907854.pdf
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0401-0500/461-1-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1