Tagung junger Juden in Nürnberg

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Aus einer entwürdigenden Vergangenheit für eine hoffnungsvolle Zukunft lernen…

Vom 17. – 20. November fand im neuen Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, nach vorhergegangenen Treffen am Toten Meer, in Maastricht, Warschau, München und Budapest die PT Convention, ein jährliches Treffen junger erwachsener Juden, statt. Die etwa 300 Teilnehmer kamen überwiegend aus Deutschland, aber auch aus Israel, Österreich und Ungarn. Eine Post Taglit Convention wird jeweils nach einer informativen Israelreise (Taglit) durchgeführt. Dieses Jahr stand die Tagung unter dem Motto „70 Jahre nach den Nürnberger Prozessen: Erinnerung und zivil-gesellschaftliches Engagement“. Mit dem Motto wird an die Verkündung der Urteile im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess 1946, den Ärzteprozess und an die Nachfolgeprozesse, die sich mit der Verantwortung von Juristen, Industriellen, Ärzten und vielen anderen für die Verbrechen während des Nationalsozialismus befassten, erinnert. In Nürnberg wurden aber nicht nur historischen Fragen, sondern auch aktuelle Themen  erörtert.

Die Tagung auf akademischem Niveau wurde getragen von der Jewish Agency for Israel und der  Europäischen Janusz Korczak Akademie. Gefördert wurde das Treffen von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, The L.A. Pincus Fund for Jewish Education und der Stadt Nürnberg.

Erklärtes Ziel der Veranstalter war die Weiterbildung und Stärkung der jüdischen Identität der jungen Generation.

Inhaltlich wurden fünf Schwerpunkte angeboten:

– „Grassroots“  (zivilgesellschaftlichen Initiativen, Pädagogik und Philosophie)
– „Zeitgeschichte“ (Geschichte, Kultur und jüdische Gemeinschaft)
– „Medien und Gesellschaft“ (Medienprojekte, Journalisten, Blogger und Social-Media)
– „Medizinethik“ (Mediziner, Medizinstudenten und Interessierte)
– „Recht und Politik“ (juristische und politische Themen)

Die vier Tage waren prall gefüllt mit Informationen und Diskursen und es ist völlig unmöglich, in einem Artikel, der ja noch lesbar sein soll, einen kompletten Überblick über alle Beiträge zu geben. Der Autor des Artikels ist daher darauf angewiesen, einige – aus seiner Sicht besonders griffige – Blitzlichter aus den Plenen der Tagung näher zu beleuchten. Was völlig herausfällt, sind die Diskurse in den Workshops, in denen auch das Medienprojektthema und das Thema „Medizinethik“ angesiedelt waren.

Die Grußworte bei der Eröffnung der Tagung standen unter dem Motto „Nürnberger Prozesse: Fragestellungen 70 Jahre später“

Der Sprecher der IKG Nürnberg, Jo-Achim Hamburger, begrüßte die sehr zahlreich vertretenen prominenten Gäste und gab einen Überblick zur Geschichte der Stadt Nürnberg. Er wies darauf hin, dass Nürnberg als Stadt der Reichstage und der Reichsparteitage bekannt ist. Es ist die Stadt von Albrecht Dürer und Hans Sachs, aber auch die von Julius Streicher, die Stadt, in der die nationalsozialistischen Rassegesetze proklamiert wurden und in der 1942 die wissenschaftliche Konferenz stattfand, in der führende deutsche deutsche Mediziner widerstandslos die Ergebnisse von menschenverachtenden Experimenten hinnahmen. Es ist die Stadt, in der im Anschluss an den zweiten Weltkrieg die Nürnberger Prozesse stattfanden. „Heute ist es die Stadt der Menschenrechte, mit einer Straße der Menschenrechte, von einem Juden konzipiert und gebaut. Eine bunt-weltoffene Stadt mit einer lebendigen Partnerschaft mit der (GKN: israelischen) Stadt Hadera und einem Oberbürgermeister, der immer an unserer Seite steht.“

Hamburger erinnerte an seinen Vater Arno Hamburger, s.A., der 1945 als britischer Soldat nach Nürnberg kam um seine Eltern zu suchen und als Dolmetscher beim Nürnberger Prozess und den Nachfolgeprozessen unmittelbar mit den Verbrechen der Nationalsozialisten konfrontiert wurde. Seine Aufzeichnungen über die Nachfolgeprozesse hat Arno Hamburger, versteckt und er hat auch nie über diese Zeit gesprochen. Jo-Achim Hamburger hat die Aufzeichnungen seines Vaters vor Kurzem gefunden und war so erschüttert, dass er wochenlang mit keinem Menschen sprechen wollte.

Ein sehr interessanter und aufschlussreicher Beitrag kam von Oberstaatsanwalt Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.

Rommel führte aus, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Artikel 103 des Grundgesetzes (Rückwirkungsverbot) die Weichen anders gestellt hat, als das Nürnberger Tribunal. Das Rückwirkungsverbot sagt aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt erlassene Gesetze nicht auf einen früher stattgefundenen Sachverhalt angewendet werden dürfen. Unmöglich wurde auch die Verurteilung des Holocausts als Völkermord.“Was blieb war das ganz normale Strafgesetzbuch, das darauf ausgelegt ist, die Schuld des Einzelnen bestimmen zu wollen und nicht das organisierte Massenverbrechen im Blick zu haben.“

Mit den allgemeinen Regeln kamen auch die Vorschriften der Verjährung. Schon im Mai 1960 war alles, außer dem Mord verjährt. Körperverletzung, Beraubung, Totschlag konnte nicht mehr verfolgt werden, sondern „nur Mord im engen juristischen Sinn und dahinter verbirgt sich nach deutschem Verständnis eine Tötung unter besonderen Umständen oder mit einer besonderen Motivation. Also eine Tötung heimtückisch, hinterrücks oder besonders grausam oder aus besonders niedrigen Beweggründen, wie beispielsweise Rassenhass.“ Ein weiteres Problem war, dass es kein Sonderstrafrecht gab, für die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaften und Gerichte. „Wir Staatsanwälte arbeiten nur dann, wenn ein Verbrechen in unserem Bezirk begangen wird oder der Beschuldigte in unserem Bezirk lebt.“ Alle Tatorte und die Kriegsgebiete lagen aber weit im Osten. Es gab anfänglich daher  keine Staatsanwaltschaft, die zuständig war. Oft hing es vom Zufall ab, ob überhaupt ermittelt wurde. „Hinzu kam etwa anderes: Mitte der Fünfziger Jahre war auch der Eindruck entstanden, man sei eigentlich im Wesentlichen durch mit der Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen……Polizisten, Staatsanwälte und Richter aus der Zeit des Dritten Reiches waren wieder im Dienst und die allgemeine politische Entwicklung in den Fünfziger Jahren war geprägt von Wirtschaftswunder und Rechtsfindung. Man schaute lieber nach Vorne, als in die eigene, finstere Vergangenheit.“

Die Zahl der Verfahren und die Gerichtsurteile sind in dieser Zeit eingebrochen. Das änderte sich erst mit der Einrichtung der Zentralstelle in Ludwigsburg, die weltweit alles Material, das mit den nationalsozialistischen Verbrechen zu tun hat, sammelt. „Wir versuchen herauszubekommen, welche Taten überhaupt stattgefunden haben und wer dafür heute noch zur Verantwortung gezogen werden kann.“ Alles wird gebündelt und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften vorbereitet. So konnten 7.600 Vorermittungsverfahren geführt werden. Dahinter stehen aber viel mehr Verfahren und  Beteiligte, als die Zahl zu erkennen gibt. Die Zentralstelle hat sieben Millionen Karteikarten zusammengetragen mit Siebentausend Namen von Beschuldigten, Opfern, Tätern oder anderen Beteiligten. Es gab trotz der Schaffung dieser Stelle vielerlei Schwierigkeiten, z.B. dass die Stelle keinerlei Befugnisse hat. Häuser von Beschuldigten dürfen nicht durchsucht werden, es kann nicht angeklagt werden und der Bereich der Zuständigkeiten ist begrenzt. „Die Kriegsverbrechen gehören nicht zu unserer Zuständigkeit, sondern nur Gewaltverbrechen außerhalb der Kriegshandlungen und auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen sich erheblichen Schwierigkeiten gegenüber……….Juristisch stellen sich die zentralen Fragen……nach der Verantwortlichkeit des Einzelnen in einem verbrecherischen System.“

Die Rechtsprechung in Deutschland ging davon aus, dass Hauptverantwortlich nur Hitler, Himmler, Heydrich, Göring und ein paar andere waren und die anderen Beteiligten das System nur unterstützt hätten. Diese Beurteilung führt zu juristisch zu potentiell unterschiedlichen Strafmaßen. Mörder müssen zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden, beim Gehilfen reicht das Strafmaß von drei Jahren bis 15 Jahren Gefängnis. In einer solchen Befehlskette stellt sich auch die Frage, wer verantwortlich ist. Verantwortlich ist auf jeden Fall der, der den Befehl gibt. Der, welcher ihn befolgt immer dann, wenn er erkennt, dass er damit eine Straftat begeht. Dazu kommt die Problematik des „Befehlsnotstands“, also die angebliche Gefährdung der eigenen Person, wenn sie den Befehl nicht ausgeführt hätte. Heute ist das größte Problem der Zeitablauf seit den Taten. „Die Beweislage hat sich in jeder Hinsicht verschlechtert. Die Beschuldigten und die Zeugen sind gealtert.“

Am zweiten Tag der Tagung fand als die zentrale Veranstaltung ein Runder Tisch im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalastes statt. Das ist der Ort, an dem im Jahr 1946, die Nürnberger Prozesse stattfanden. Das Thema lautete: „Wie lässt sich die Vergangenheit aufarbeiten? – Gedanken, Erinnern, Versöhnen als Herausforderung der heutigen Zivilgesellschaft“. An dem Diskurs nahmen Prof. Dr. Alaida Assmann, Yehoschua Chmiel, Dr. jur M.A. Gerd Hankel und Prof. Dr. Agnes Heller teil.

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Die aufgeworfene Fragestellung wurde vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Deutschland, Ungarn und Ruanda (nach dem dortigen Völkermord) diskutiert. Dabei kristallisierten sich interessante Unterschiede heraus. Insgesamt dauerte die Veranstaltung knapp zwei Stunden. Deshalb auch hier nur einige Endrücke……

Dr. jur. M.A. Gerd Hankel, der sich intensiv wissenschaftlich mit dem Thema befasst hat, führte aus, dass es in dem kleinen Land Ruanda mit 600.000 Quadratkilometern in 100 Tagen einen Völkermord mit mindestens 500.000 bis 800.000 Opfern gab. In der Hauptstadt Kigali waren es 10.000 Opfer pro Tag. In Ruanda gibt es zwei Bevölkerungsgruppen, die Hutu (aus deren Mitte der Völkermord begangen wurde) und die Tutsi, aus deren Reihen das Gros der Opfer stammten. Dr.Hankel machte deutlich: „Es gab keine Möglichkeit der Emigration, sondern Opfer und Täter mussten nach dem Völkermord zusammen leben. Dazu hat man in Ruanda ein Instrument der traditionellen Justiz wieder reaktiviert….. Es gab dort keine Ankläger, keine Verteidiger. Die Richter waren Laienrichter, moralisch integre Personen und die Anklagefunktion übernahm die Bevölkerung. Das heißt, eine Frau steht auf und sagt: Ich habe dich aber gesehen, wie du mit der Machete X getötet hast. Dann sagen andere: Nein, das stimmt nicht, er war zu dem Zeitpunkt bei mir. So geht das dann in einem Prozess über Tage und Wochen, bis das Gericht……..ein Urteil fällt und dieses Urteil konnte schlimmstenfalls lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten……Das Interessante an diesem Gericht ist: Je früher ein möglicher Täter…….kooperierte…….desto deutlich geringer war seine Strafe. Und er brauchte davon auch nur einen Teil im Gefängnis zu verbringen, einen anderen Teil durch gemeinnützige Arbeit und einen dritter Teil dann in Freiheit.“ Es hat vom Jahr 2002 bis zum Jahr2012 eine Million Verfahren in Ruanda gegeben. „Die Verfahren haben Tag für Tag die Erinnerung an das Geschehen wach gehalten und haben……eine kleine Voraussetzung von Versöhnung geschaffen, nämlich das Leid des anderen anzuerkennen.“

Prof. Dr. Aleida Assmann wies darauf hin, dass es in Deutschland (GKN: mit der Anerkennung der Schuld und der Aufarbeitung) gar nicht so schnell und glatt lief, ganz im Gegenteil. Sie erinnerte an das Wort von Fritz Bauer, der 1963 bis 1965 die Auschwitzprozesse durchgeführt hat. Fritz Bauer sagte: Wenn er aus seinem Büro kommt, ist es so, als betrete er feindliches Ausland. Frau Dr. Assmann: „Es war eine sehr kleine Enklave, die das machte und Fritz Bauer fühlte sich stark mitten in dieser Zeit des komplizenhaften, kommunikativen Beschweigens vollkommen angefeindet und er wusste auch warum: Weil nämlich die Gesellschaft begriffen hatte, dass mit den zweiundzwanzig Tätern, die auf der Anklagebank saßen, eigentlich zweiundzwanzig Millionen Deutsche angeklagt waren…..Das war noch keine förderliche Situation für eine Erinnerungskultur. Die hat nochmal zwanzig Jahre warten müssen und war mit einem Generationswechsel verbunden.“ Erst dann begann man, die Geschichte wirklich aufzuarbeiten.

Das Plenum am dritten Tag stand unter dem Motto „Rechtsprechung und Gedenken: Historischer Narritiv des Holocausts in der deutschen Gesellschaft von den Nürnbeger Prozessen bis heute“. Teilnehmer waren Lilia Antipow, M.A.; Prof. Dr. Gideon Greif; Dr.jur M.A. Gerd Hankel und Richter Dr. Jan-Robert von Resesse. Auch hier nur ein Einblick………

Lilia Antipow erläuterte, dass der Erinnerungsdiskurs der jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion ein anderer war, als der, der in der deutschen Gesellschaft geführt wurde. Sie sagte: „Wir hatten in dem Land, aus dem ich komme, bis in die 90er Jahre im Grunde genommen so gut wie keinen Holocaustdiskurs in dem Sinne oder eine Auseinandersetzung mit dem Holocaust, wie es ihn hier in der Bundesrepublik gab. Das hatte auch ganz konkrete historische Gründe, die mit der offiziellen Politik seit dem Krieg zusammen hingen. Es gab eigentlich kein gesondertes jüdisches Leiden in diesem Krieg, gab kein singuläres jüdisches Opferschicksal und auch keine nationalsozialistische Vernichtungspolitik, die speziell der jüdischen Bevölkerung gegolten hatte.“Der Staat versuchte, relativ bald die Auseinandersetzung mit dem Krieg in einen größeren Zusammenhang zu stellen, nämlich in den Kontext der Konstituierung einer eigenen sowjetischen Identität. Diese Identität definierte sich durch die Siegerrolle,……ebenso aber auch durch die Opferrolle. Es gab nur einen gemeinsamen Sieg und auch nur ein gemeinsames Opferschicksal, das die ganze sowjetische Bevölkerung, unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, erlebt hatte. Das bedeutete also kein besonderes jüdisches Schicksal im Nationalsozialismus und im Zweiten Weltkrieg. „Alle Versuche, in dieser Richtung vorzuarbeiten, alle Versuche, sich damit auseinander zu setzen, wurden seit 1946,…….verstärkt seit 1953 als jüdischer, bourgeoiser Nationalismus gedeutet und sie wurden durch die Zensur verfolgt. Sie wurden……auch als Ausdruck des Nationalismus strafrechtlich verfolgt. Das war eine ganz besondere Situation.“ Dies änderte sich nach Stalins Tod, aber auch hier gab es drei Ebenen. „Die eine Ebene ist die Ebene der historischen Forschung. Hier spielte die Geschichte des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses eine ganz besondere Rolle. Im Rahmen der Publikationen zum Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess war es möglich, auch jene Dokumente zum Holocaust zu veröffentlichen, die hier vorgelegt wurden. Die zweite Ebene ist die Ebene der kollektiven Erinnerung. Auf der Ebene des kulturellen Gedächtnisses, das, was die ganze sowjetische Gesellschaft über den Krieg wusste, war der Massenmord an der jüdischen Bevölkerung nicht präsent. Er wanderte in das sogenannte kommunikative Gedächtnis ab. Das heißt auf der Ebene einzelnen Familien war es möglich, darüber zu sprechen. Die Frage ist, ob man darüber gesprochen hat. Und schließlich gab es noch eine dritte Ebene. Das ist die Ebene der strafrechtlichen Verfolgung für Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung während des Krieges.“ Auf dieser Ebene gab es vor und nach dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess einige Prozesse im Land Es wurden Kriegsverbrecher, auch wegen Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung, vor Gericht gestellt und verurteilt. Frau Antipow nannte in diesem Zusammenhang die Prozesse in Kiew, die Prozesse wegen des Verbrechens in Babi Jar, die Prozesse in Minsk und auch den Prozess in Riga als Beipiele. In den sechziger Jahren ändert sich der strafrechtliche Umgang insofern, als in Nachfolge des Eichmannprozesses die Sowjetunion wiederum mit ihrer strafrechtlichen Verfolgung beginnt.. Frau Antipow erläuterte: „Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurde in der sowjetischen Erinnerung nie mit dem Holocaust verbunden. Man muss allerdings auch sagen, man hat nie versucht, über die Auseinandersetzung mit dem Nürnberger Prozess so eine Art zivilgesellschaftliches Bewusstsein oder bürgerlich-demokratisches Rechtsbewusstsein aufzubauen. Der Nürnberger Prozess stand in der Politik und Erinnerung für die Bestrafung des Faschismus, nicht für, ich zitiere: „Die Etablierung einer neuen Form von Völkerrecht und Völkerstrafjustiz“.“

Kurz zum Schluss fasste Frau Antipow die Bedeutung des Nürnberger Prozesses zusammen. Der Nürnberger Prozess war der erste, der eine Systematisierung des Holocausts vorgenommen hatte. Der Erkenntniswert des Prozesses war extrem hoch. Es war die erste systematische Betrachtung der Geschichte des Holocausts. „In Nürnberg hat man zum ersten mal von Rabuchin (GKN: einer Familie aus Lettland, deren Mitglieder zum Teil im Ghetto von Riga und in Rumbula ermordet wurden), von Eichmann, von anderen Tätern im Holocaust gesprochen. Hier wurden zum ersten Mal konsequent die Orte der Verbrechen benannt, sowohl die nationalsozialistischen Konzentrationslager, als auch die Orte, jenseits der Grenzen der Sowjetunion, auf dem weißrussischen und ukrainischen Territorium….(In Nürnberg ) „wurde auch zum ersten Mal definitiv die Zahl von sechs Millionen Opfern genannt….Man sprach über die Singularität dieses Verbrechens. Insofern sind Nürnberg und der Nürnberger Prozess in diesem Zusammenhang sehr sehr wichtig. Leider ist die anschließende Aufarbeitung der Taten in der kollektiven Erinnerung, in der Wissenschaft, vielleicht auch in der Strafjustiz hinter den Erkenntnissen des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses zurückgeblieben.“

Richter Dr. Jan-Robert von Renesse sagte, die heutigen Menschen können sich fragen, wie sie sich in der Zeit des Nationalsozialismus verhalten hätten. „Hätte ich mitgemacht wenn man ein neues Register aufstellt und jüdische Menschen…….einträgt. Hätte ich mitgemacht bei einer höheren Steuer? Hätte ich mitgemacht bei einer anderen Entlohnung? Also Maßnahmen, die erst mal nicht so drastisch erscheinen, die aber die späteren Geschehnisse erst ermöglichten.“

Richter Renesse (Mitte) mit Jo-Achim Hamburger und Asya Levit, Überlebende der Schoa und Gemeindemitglied der IKG
Richter Renesse (Mitte) mit Jo-Achim Hamburger und Asya Levit, Überlebende der Schoa und Gemeindemitglied der IKG

 

Zum Thema private Erinnerung in der heutigen Zeit sagte Richter von Renesse: Es gibt einen Mythos „Opa war kein Nazi“ und das Problem der „Wiedergutmachung“ ist ja eh erledigt……Wir haben gute Gesetze, wir haben Denkmäler. Ein bekannter Historiker meinte zu diedsem Thema: Das sind keine Orte der Erinnerung, das sind Orte des Vergessens. Die gesamte „Erinnerungskultur“ ist in Deutschland eine Staatsaufgabe. Das bedeutet für den einzelnen Staatsbürger  persönlich, dass er sich von der Verantwortung entlasten konnte und kann, denn der Staat hat das für ihn erledigt.

Dr. Jan-Robert von Renesse: „…Was ich gut fände, etwas, das wir in Israel haben, was dort Standard ist, das sind diese Wurzelarbeiten,…….wo der Schüler schreibt: Was hat denn mein Großvater erlebt? Und es wird dann in der Klasse besprochen. So etwas müssten auch die deutschen Kinder mal machen, um sich zu fragen,…..was hat denn meine eigene Familie GKN: mit dem Holocaust)…zu tun? Und dann kommen wir zu ganz anderen Ergebnissen.“

Zum Nürnberger Prozess legte er dar: „Eigentlich war der Nürnberger Prozess als solcher unerwartbar. Er war bei aller Kritik ein Glücksfall, dass überhaupt diese Idee des Rechts und nicht die Idee der Macht triumphiert hat. Das ist auch vor allen Dingen dem amerikanischen Chefankläger zu verdanken. Sowohl Stalin, wie auch ansatzweise Churchill hatten ganz andere, zynische Vorstellungen, wie: erschießen wir doch einige Hundert oder zigtausend Offiziere und wir reden höchstens noch über die Zahl.“ Von Renesse geht davon aus, dass der Nürnberger Prozess nur deshalb stattfinden konnte, weil es für einen historisch ganz kurzen Moment ein Zeitfenster der Interessengleichheit aller vier Siegermächte gab, auf eine moralisch einwandfreie Weise die Schuld Deutschlands festzustellen, ohne die Fehler von Versailles zu wiederholen.

Was das Zurückdrängen von Völkerstrafrecht angeht ist von Resesse sehr skeptisch, weil der Krieg nach Ende des Kalten Krieges sogar auch mehr und mehr zum europäischen Normalfall wird. „Und wenn kriegerische Auseinandersetzungen der Normalfall sind, dann ist natürlich die Möglichkeit selber vor einem solchen Tribunal zu landen viel höher, als wenn im Kalten Krieg……….

Last, but not least: Ich kann die Skepsis Israels vor dem Hintergrund der Einbettung des Romsatuts in UN-Institutionen sehr gut nachvollziehen,  wenn man sieht, wie aus israelischer Perspektive die UN nicht fair mit Israel umgeht. Dennoch glaube ich, Israel könnte sich das…….gut leisten. Die israelische Justiz ist beispielhaft. Man muss nur mal an den jüngsten Fall denken, des israelischen Soldaten, der immerhin angeklagt und vor ein Militärtribunal gestellt wurde (GKN: Offensichtlich bezieht sich von Renesse auf diesen Fall: http://www.israelheute.com/Nachrichten/Artikel/tabid/179/nid/29873/Default.aspx). Bei uns, bei Oberst Klein (GKN: siehe http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverfassungsgericht-kein-prozess-gegen-oberst-klein-wegen-luftangriff-von-kundus/11942538.html) ist keine Anklage erhoben worden, wegen einer Handlungsweise, die meines Erachtens wesentlich schlimmer ist, als das, was man dem Soldaten dort vorwirft.“

MK Amir Ohana
MK Amir Ohana

Das Abschlussplenum stand unter dem Motto „Aus der Geschichte lernen. In die Zukunft blicken: in Europa und in Israel“. Zum Thema sprachen: Dr. Dan Shaham, Generalkonsul des Staates Israel; Günter Saathoff , Vorsitzender der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“; Amir Ohana, Knessetabgeordneter; Stephan Mayer, Mitglied des Bundestags; Dr. Ulrich Maly, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg und Dr. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Streichquartett des Orchesters Jakobsplatz, München.

Zentralratspräsident Dr. Josef Schuster hielt eine umfassende und auch zusammenfassende Rede, die ich zum Abschluss wiedergebe. Er ging auf die Bedeutung der Vergangenheit für die Zukunft ein, was ja bei der diesjährigen PT Convention ein zentrales Thema war. Dr. Schuster wies darauf hin, dass viele nichtjüdische Deutsche die Urteile von 1946 als Siegerjustiz ablehnten. Aus jüdischer Sicht stellten sie sich als „ein erster Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung der Shoa“ dar.. Als weitere Wegmarke, gerade auch für die israelische Öffentlichkeit, bezeichnete er die Entführung aus Argentinien und den Prozess gegen Adolf Eichmann 1961. „Jüdische Richter sprachen Recht über den sogenannten Judenreferenten im Reichssicherheitshauptamt.“ Ein weiterer wichtiger war der ersten Auchwitzprozesses in Frankfurt am Main, der im Jahr 1963 begann und eine öffentliche Auseinandersetzung mit den NS Verbrechen in der Bundesrepublik ausgelöst hat. Das war für viele nichtjüdische Deutsche ein Anlass, sich zum ersten Mal mit der Schuld der eigenen Väter- und Müttergeneration zu befassen. Ohne die Aufarbeitung der Verbrechen wäre die Aufnahme der deutsch-israelischen Beziehungen im Mai 1965 wohl kaum denkbar gewesen. Dr. Schuster wies darauf hin, dass die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen ist bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Immer noch gibt es Täter, Helfer und Helfershelfer der Nazis, die nicht zur Verantwortung gezogen wurden und die trotz ihres hohen Alters noch vor Gericht gestellt werden können. Er sagte: „Ich hoffe sehr, dass  es dafür noch nicht endgültig zu spät ist und dass noch laufende Ermittlungen gegen einzelne Täter auch zur Anklage führen. Denn es ist für die Opfer äußerst unbefriedigend zu wissen, dass Täter ihren Lebensabend in Ruhe verbringen, anstatt für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen zu werden.“

Er fragte retorisch danach, was die Prozesse und die  Auseinandersetzung mit der Schoa für Juden heute bedeutet und zitierte den 90-jährigen israelischen Historiker und Schoaexperten Yehuda Bauer: „Alle Juden sind, ob sie nun wollen oder nicht, Nachfolger, die Erben dieser Generation. Alle Juden, ob sie nun in Marokko, Nordamerika, Russland, Irak, Iran oder vielleicht Südamerika geboren wurden. Ob sie nach Israel oder wo anders hin ausgewandert sind: Sie alle waren Hitlers Ziel. Die polnischen Juden erlitten das Schicksal rein zufällig. Sie gerieten als erste in die Hände der Nazis. Der Holocaust und die jüdischen Reaktionen auf den Holocaust werden noch lange Einfluss auf das Judentum haben. Wir Juden müssen damit leben und werden noch für Generationen damit leben müssen.“

Dr. Schuster merkte an, dass die Nürnberger Prozesse, die juristisches Neuland im Völkerrecht erschlossen, die Massenvernichtung der Nazis in den Konzentrationslagern als „Crime against humanity“ einstuften: Das Londoner Statut des Militärgerichtshof definierte diesen Tatbestand 1945 erstmals völkerrechtlich. Die deutsch-jüdische Philosophin Hannah Ahrendt hat die gängige Übersetzung des Begriffs „Crime against humanity“ – „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ scharf kritisiert. „Sie nannte diese Formulierung im Epilog zu ihrem Bericht über den Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem „das understatement des Jahrhunderts“. Als hätten es die Nazis lediglich an Menschlichkeit fehlen lassen, als sie Millionen in die Gaskammern schickten. Die richtige Übersetzung lautet nach Ansicht von Hannah Ahrendt “Verbrechen gegen die Menschheit“. Hannah Ahrendt hat auch den Begriff des industriellen Massenmordes für die Verbrechen der Nazis an den europäischen Juden geprägt.“ Nach der Interpretation des Nürnberger Gerichtshofes richteten sich die Kriegsverbrechen der Nazis nicht ausschließlich gegen Juden. In Nürnberg wurden die Hauptkriegsverbrecher auch nicht explizit wegen des Völkermords an den Juden verurteilt.

Dr. Schuster schätzt ein: Von Nürnberg gehen aus der Sicht der Historiker zwei Erinnerungslinien aus: Zum einen ging es um die historische Aufarbeitung der Verbrechen der Nazis, zum anderen mit dem heutigen Umgang mit bewaffneten Konflikten.Ohne die Nürnberger Prozesse wäre die Gründung der internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien 1993 und Ruanda 1994 kaum möglich gewesen und auch nicht die Einrichtung des internationalen Strafgerichtshof in Den Haag im Jahre 2002.“

Zur Frage, ob man die Schoa mit anderen Völkermorden vergleichen kann hat die Wochenzeitung des Zentralrats der Juden in Deutschland, die Jüdische Allgemeine Yehuda Bauer mehrfach befragt. Die Antwort des Historikers lautete: „Natürlich. Vergleichen heißt aber nicht gleichsetzen“. Industrielles Töten von Menschen wegen einer Gruppenzugehörigkeit gibt es nur in der Schoa, aber es gibt aber auch Parallelen. Die Wichtigste ist das Leid der Opfer. Dr. Schuster erläuterte: Alle Opfer in allen Völkermorden erleiden das selbe. Mord ist Mord. Kindermord ist Kindermord. Hier gibt es keine  Skala. Für uns Juden bedeutet das Erbe von Nürnberg also eine doppelte Herausforderung: Wie können wir die Erinnerung an die Opfer der Schoa, an die Opfer eines singulären Verbrechens wachhalten für die Zukunft, in einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeugen gibt? Meine Antwort ist: indem wir uns selbst intensiv mit der Vergangenheit beschäftigen, indem wir Zeugnis davon ablegen, was unseren Eltern und Großeltern widerfahren ist, wovor sie rechtzeitig fliehen konnten oder wogegen sie als Soldaten gekämpft haben. Das gilt für alle Juden weltweit, ob sie nun in Deutschland, in Russland, in Israel oder anderswo leben.“ Juden sind aber nicht nur Träger der Erinnerung oder als Anwälte einer Gedenkkultur, sondern auch aktiver Teil dieser Welt, die gemeinsam mit der Umgebung zum Besseren verändert werden soll.

Es sei auch Aufgabe der Juden, zu verhindern, dass die Schoa relativiert wird, weil das eine Verhöhnung der Opfer wäre. Auch Sensibilität gegenüber den Verbrechen an anderen Menschen, anderen Menschengruppen und Völkern sei gefragt. Ansonsten besteht die Gefahr der Selbstbezogenheit und Selbstgerechtigkeit.

Bedauernd stellte Dr. Schuster fest, dass die Tatsache, dass Verbrechen gegen die Menschheit seit den Nürnberger Prozessen einen Tatbestand im Völkerrecht darstellen, „nicht dazu geführt (hat), dass solche Verbrechen nicht mehr verübt wurden: Jugoslawien, Ruanda, Darfur, die Liste ist lang. Auch in der heutigen Zeit hören wir in den Nachrichten fast täglich von neuen Gräueltaten an Zivilisten. Ich denke an Syrien, den Irak, Afghanistan oder anderswo. Und es sind nicht nur Staaten oder Regierungen, sondern auch Terrororganisationen und Terrormilizen, die heute Verbrechen begehen, wie der islamische Staat, die Taliban oder die islamistische Miliz Boko Haram in Nigeria.“

In Deutschland und im größten Teil Europas leben wir in freiheitlichen Demokratien, die sich die Verwirklichung der Menschenrechte des einzelnen Individuums, Gerechtigkeit und Sicherheit für die Schwächeren auf ihre Fahnen geschrieben haben. Und Juden können stolz darauf sind, zum Aufbau des demokratischen Deutschland beigetragen zu haben. Das und das Vertrauen einer Minderheit in die deutsche Demokratie drücke sich auch in der Entwicklung der jüdischen Gemeinden aus, die heute wieder 100.000 Mitglieder haben.

Er warnte vor der gegenwärtigen Entwicklung, die sich darin ausdrückt, dass sich das gesellschaftliche Klima in Deutschland und in anderen Ländern Europas wieder aufheizt, dass politische und religiöse Extremisten an Einfluss gewinnen, vor Hass und Aggressionen, die von verschiedenen Seiten geschürt weden. Auch die Entwicklungen in der Türkei und in Russland sind sieht er mit großer Sorge: „Autoritäre Früher bauen wieder ihre Macht aus, der starke Mann ist wieder gefragt. Einfache Antworten auf komplizierte Fragen werden populärer. In Deutschland nimmt die Hetze gegen Flüchtlinge und Minderheiten zu.“ An die Teilnehmer der PT Convention gerichtet formulierte DR. Schuster: „Gerade junge Menschen wie sie, sollten solchen Tendenzen aktiv widerstehen. Denn die wichtigste Basis der Demokratie ist und bleibt die Akzeptanz von anders Denkenden und anders Glaubenden. Der Versuch eines Gesprächs mit dem vermeintlichen Gegner bringt häufig mehr, als ihn zu beschimpfen.“

Dr. Schuster schloss seine Rede mit einem Zitat von Yehuda Bauer: „Es gelang ihnen (GKN: den Nazis) nicht, bei allen Menschen ihre Menschlichkeit zu vernichten. Es gelang ihnen nicht, jeden Juden zu vernichten, weder als Menschen, noch als Individuum mit  einer jüdischen Identität. Sie scheiterten an einer Minderheit und ein totalitäres System scheitert, wenn es ihm nicht gelingt, sich bei allen durchzusetzen. Das ist nicht nur für das Judentum von Bedeutung, sondern für die Menschheit generell. Wenn es den Nazis nicht gelang, trotz aller ihrer Macht jedermann zu brechen, dann gibt es vielleicht doch noch Hoffnung für die gesamte Menschheit.“ Er forderte die Teilnehmer der PT Convention auf, an dieser Hoffnung festzuhalten und gemeinsam für eine Welt kämpfen, in der die Menschenrechte Standard sind und Verbrechen gegen die Menschlichkeit keinen Platz mehr haben. „….Gerade deshalb dürfen wir die Opfer der Schoa nicht vergessen Wir müssen uns an das schreckliche Leid erinnern, das ihnen zugefügt wurde. Denn, nur wer die Vergangenheit kennt, der hat auch eine Zukunft.“

Zum Ende der Tagung erhoben sich die Teilnehmer von ihren Plätzen, als die israelische Nationalhymne haTikwa erklang, dargebracht von dem Streichquartett des Orchesters Jakobsplatz, München. Viele der Anwesenden sangen mit.

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Auf die Frage an Teilnehmer der PT Convention, was sie an der Tagung besonders ansprechend fanden, gab es folgende Antworten:

Besonders haben mir die Redner und die Podiumsdiskussionen gefallen. Man habe  mitbekommen, dass die Menschen leben, dass ihnen eine Kraft innewohnt, die genutzt werden kann, um die Zukunft hoffnungsvoll zu gestalten. Die Thematik der Tagung hat diese Erkenntnis bereichert und ausgeprägt.

Von manchen Teilnehmern wurde auch der Wunsch geäußert, solche Themen, wie das in Nürnberg, aber auch andere auch in kleinerem Rahmen aufgreifen und diskutieren könnte.

Ein Mitglied des Koordinatorenkreises:

„Ich bin wirklich sehr erfreut, zu sehen, wie sich das von PC Convention zu PT Convention entwickelt, wie das Bildungsprogramm sich entwickelt und die Konzeption dahinter und die Qualität der eingeladenen Referenten zunimmt. Sehr beeindruckend an der Tagung in Nürnberg fand ich dass ein Thema gewählt wurde, das eine historischen Perspektive mit der Gegenwart verbunden hat. Das sich die Frage gestellt hat: Welche Rolle spielen wir in der Zukunft.“

© Text und Bilder: Gerhard K. Nagel