Starkes Startsignal: Zentralrat der Juden wünscht sich NPD-Verbotsantrag der neuen Bundesregierung

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Zur aktuellen Debatte um eine Beteiligung der neuen Bundesregierung am NPD-Verbotsantrag erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Die neue Bundesregierung sollte gleich mit dem richtigen Schritt und einem geglückten Startsignal beginnen“…

Dr. Dieter Graumann,
Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland

„Wir hoffen deshalb sehr, dass die Frage zum NPD-Verbotsantrag in den laufenden Koalitionsverhandlungen nicht nur etwa aufkommt, sondern unzweideutig zugunsten eines gemeinsamen Vorgehens mit dem Bundesrat entschieden wird“, so Graumann in einer Presseerklärung des ZJD.

Die NPD ist durch und durch verfassungsfeindlich, menschenverachtend rassistisch, antisemitisch und gewaltbereit. Der Zentralrat der Juden fordert bereits seit Jahren, dass diese Partei nicht nur geächtet, sondern vom Parteienprivileg ausgeschlossen und somit endlich verboten wird. Dass die Verbreitung von braunem Gift sogar auch noch mit Steuermitteln finanziert wird, kann schließlich kein vernünftiger Mensch im Land jemals verstehen. Ein entschlossenes und vor allem auch ein geschlossenes Handeln der Verfassungsorgane würde ein wichtiges politisches Zeichen gegen den von der NPD propagierten Menschenhass setzen.

Es wäre daher mehr als wünschenswert, dass sich die neue Bundesregierung, aber auch der neue Bundestag dem Verbotsantrag des Bundesrats, der nun sicher kommen wird, mit Entschlossenheit  anschließen. Ein solcher Verbotsantrag ändert natürlich gar nichts daran, dass wir alle weiterhin auf allen Ebenen gegen die Auswüchse von Faschismus und Diskriminierung zu kämpfen haben. Jeder in der Zivilgesellschaft ist weiterhin gefordert, sich gegen den braunen Hass zu stellen und für die Toleranz einzustehen. Die neue Bundesregierung könnte und sollte durch einen positiven Entscheid für einen Verbotsantrag in Karlsruhe aber gleich am Anfang ein resolutes  Signal setzen, das gewiss im ganzen Land gehört werden würde.“

Frankfurt a. M./Berlin, 28. Oktober 2013/24. Cheschwan 5774

1 Kommentar

  1. Klare Aussage.

    Nur – Thema der Koalitionsverhandlungen dürfte das wohl nicht werden. Es ist ja auch nicht einfach, so ein Parteiverbot: ein Ukas der Bundeskanzlerin bewirkt gar nichts bei den starken Sicherungen, die das Parteiprivileg ermöglichen. Auch sie kann nur ein NPD-Verbot fordern, genau wie Graumann.

    Aber es sollte einer der berühmten Untersuchungsausschüsse einberufen werden. Ziel: Chancenabwägung. Dabei hat der Verfassungsschutz ein Wörtchen mitzureden. Der schon wieder? Genau der. Die Verfassung zu bewahren ist schließlich seine Aufgabe. Und nicht der Schutz und die Alimentierung einer verfassungsfeindlichen Partei.

    Angenommen, daas Verbot kann durchgesetzt werden, Was dann? Zuvor schon wird die NPD soviel Parteivemögen als nur irgend möglich beiseite geschafft haben. Gebäude und Immobilien überhaupt wird sie wohl nicht retten können.

    Und dann – dann suchen die Parteiwaisen sich einen neuen Papi. „Die Rechte“ beispielsweise. Wenn nicht zugleich mit dem NPD-Parteiverbot endlich mal ein Gesetz geschaffen wird in der Hinsicht, dass rechtsextreme Parteien, auch „Die Rechte“, überhaupt verboten werden, ihre Neugründung nicht möglich ist.

    So ein Gesetz muss her! Muss? Es existiert längst, und zwar verfasst und angewandt schon rel. lange vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Das steht im Grundgesetz verankert. Man braucht es nur anzuwenden: Artikel 139.

    „Artikel 139

    Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

    Was deutlich sagt, dass Alliierte Gesetze zu bemühen sind, denen Geltung zu verschaffen ist. Aber wie? Eine ausführliche Betrachtung dazu liefert der Aufsatz:

    „Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg
    Ãœber den leichtfertigen Umgang mit Art. 139 GG“

    http://akj.rewi.hu-berlin.de/zeitung/05-1/139.htm

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