Protokoll einer Scheidung

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Kleine Festung Theresienstadt oder wie man Geisel der Verhältnisse bleibt

Von Peter Finkelgruen (2002)

Es ist immer problematisch, in einem Vortrag über sich selbst zu sprechen. Man begibt sich der Sicherheit eines Referats über ein Thema, zu dem man sozusagen als Experte etwas zu sagen hat. Bei dem man höchstens auf dem dünnen Eis von nicht ausreichendem Faktenwissen ausrutschen oder mit nicht ausreichend fundierten Spekulationen einbrechen kann. Spricht man aber über sich selbst, dann stellt man sich sozusagen selbst zur Disposition. Man verlangt vom geneig­ten oder gelangweilten Publikum eine ganz andere Aufmerk­samkeit und eine ganz andere Akzeptanz – oder eben Ab­lehnung -, als dies bei anderen Vorträgen in der Regel der Fall ist.

Als ich den Vorsitzenden der Else-Lasker-Schüler-Gesell­schaft, Hajo Jahn, bat, mir im Rahmen der diesjährigen Ta­gung der Gesellschaft die Möglichkeit eines Vortrages ein­zuräumen, da tat ich es durchaus im vollen Bewusstsein, dass ich genau dieses Risiko einzugehen beabsichtige. Ich schlug als Titel vor: »Wie man Geisel der Verhältnisse bleibt.« Dieser Titel entsprach dem Zustand, in dem ich mich zu die­sem Zeitpunkt befand. Ein Zustand, der einsetzte, als ich im Februar 1989 den Namen des Mannes erfuhr, der meinen Großvater Martin Finkelgrün in der Kleinen Festung Theresienstadt ermordet hat. In dem Jahrzehnt seither erhielt ich drei konkrete und detaillierte Angebote, den Mörder meines Großvaters an der deutschen Justiz vorbei seiner Strafe zuzuführen. Durch eine selbstauferlegte Bindung an Recht und Gesetz, an Vorgaben und die erklärten Werte ei­ner freien bürgerlichen Gesellschaft, wurde ich aber zur Geisel. Die Entscheidung, mich selbst an Recht und Gesetz zu halten, diese Einhaltung von Recht und Wertnormen aber auch vom Staat einzufordern, machte mich abhängig und bescherte mir die Erfahrung des Untertanen, der mit dem Unwillen und dem opportunistischen Hochmut der die Mehrheit einer handlungsunwilligen Gesellschaft repräsentieren­den Obrigkeit konfrontiert wird.

Eine Geisel ist eine festgehaltene Person, die an einen frem­den Willen oder Unwillen gebunden bleibt. So blieb ich zehn Jahre lang gebunden an den mir inzwischen deutlich sicht­baren Unwillen der deutschen Justiz, Recht anzuwenden. Da dieser Unwille sich aber kaschiert zeigte – in Fehldeutun­gen, gezielten Desinformationen und bürokratischen Ver­zögerungen – blieb ich in meinem Rechtsverständnis vom handelnden und mündigen Bürger, der Recht einfordert, an den Fall gebunden.

Im Zusammenhang mit der »Kleinen Festung Theresienstadt« fand ich mich und empfand mich zunehmend als Gei­sel der Verhältnisse, und zwar der Verhältnisse in Deutsch­land heute. Ich möchte, wo so lange Nebel und bewusste Verunklarung erzeugt wurden, einen Scheinwerfer auf die Szene ansetzen. Die Verhältnisse, das waren und sind Politi­ker. Im konkreten Fall Politiker der bayerischen Staatsregie­rung, Politiker der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ja auch Politiker der Bundesregierung, zuerst in Bonn, neu­erdings in Berlin. Namentlich also: der bayerische Innenmi­nister Dr. Beckmann und sein Staatssekretär Dr. Regensbur­ger; die nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Dr. Johannes Rau und sein Nachfolger, Ministerpräsident Wolf­gang Clement. Die nordrhein-westfälischen Justizminister Krumsiek, Behrens und Dieckmann. Die Verhältnisse, das waren und sind Juristen und zwar jene, deren Aufgabe, die mit hohen Gehältern aus dem Steuersäckel entlohnt wird, darin besteht, den Rechtsstaat zu schützen und durchzuset­zen: Namentlich der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund Klaus Schacht und seine Amtsvorgänger in der Dortmun­der Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen, etwa der jetzige Generalstaatsanwalt Herr Weising in Hamm, um nur einige zu nennen. Die Verhältnisse, das sind Beamte in bayerischen und nordrhein-westfälischen Behörden und Ministerien, zum Beispiel im Kreisverwaltungsreferat in München und im Justizministerium in Düsseldorf. Sie waren jeweils zu anderen Zeitpunkten und mit verschiedenen Aspekten des Komplexes befasst. Sie haben punktuell ge­handelt – also ohne sich ein generelles Verständnis der Sach­lage zu verschaffen – und hätten anders handeln können und sollen. Die Verhältnisse, das sind auch Teile der Medien und der Öffentlichkeit dieses Landes. Solche die Skandale kon­sumieren, froh darüber, dass andere – gewissermaßen stell­vertretend für sie – sich engagieren und empören und ihnen damit ersparen, selber Konsequenzen zu ziehen. Das Zusammenwirken all dieser Verhältnisse führte zu der Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren wegen 764 Fällen von Mord gegen knapp einhundert Verdächtige oder Beschul­digte über eine Zeitspanne von 35 Jahren geführt wurde – ohne dass eine einzige, ich wiederhole, eine einzige Anklage erhoben worden wäre, ohne dass ein einziges Gerichtsverfahren stattgefunden hätte. In einem einzigen Fall, dem Fall des ehemaligen SS-Mannes Anton Malloth – den der Staatsanwalt beharrlich einen Angehörigen der deutschen Polizei nennt (als wäre das eine Legitimierung) – hätten alle Ge­nannten eine Korrektur vornehmen können. Sie hätten be­weisen können, dass es ihnen mit dem Rechtsstaat ernst ist, dessen Grundsäule, nach Aussage von Professor Kirchhoff, einem unserer Verfassungsrichter, die Gewähr ist, dass Recht und Gesetz tatsächlich angewandt werden und dass es ihnen mit diesem Rechtsstaat ernster ist als mit der faktischen So­lidarität mit den Tätern.

Die Verhältnisse also schufen die Lage, in der ich mich fand. Die direkte Konfrontation mit Behörden und Politikern er­zwang einen Aufwand an Zeit, Geld, Kraft, von dem ich manchmal zweifelte, ihn erbringen zu können. Streckenweise war es eine Vollzeitbeschäftigung – deren Kosten ich auch noch tragen musste. Als ich mit der Vorbereitung dieses Vortrages begann, die Materialien noch einmal sichtete und erste Notizen machte, stellte ich fest, dass ich dabei war, so etwas wie das Protokoll einer Scheidung aufzuzeichnen. An diesem Vorgang möchte ich Sie beteiligen. Zu dem Zeitpunkt, als ich erfuhr, dass es Anton Malloth war, der meinen Großvater im Gestapogefängnis »Kleine Fes­tung Theresienstadt« ermordet hatte, hatte Klaus Schacht,; Leitender Oberstaatsanwalt in Dortmund, das Ermittlungsverfahren gegen Malloth und andere (damals lebten noch einige der an den in der Kleinen Festung begangenen Verbrechen Beteiligten), bereits so gut wie abgeschlossen. Die Jahre seitdem waren eine einzige Auseinandersetzung um die Absicht der Dortmunder Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen und damit jegliche öffentliche gerichtliche Verhandlung um diesen und über 700 andere Morde zu un­terlaufen. Die Auseinandersetzung fand auf verschiedenen Ebenen statt.

Zuerst zur juristischen Ebene:

1. Der Dortmunder Staatsanwalt hatte bereits am Tage der Verhaftung Anton Malloths in Meran am 5. August 1988 in einem Aktenvermerk den verräterischen Satz: »Eine andere Möglichkeit, das Verfahren abzuschließen, ist nicht zu erse­hen«, geschrieben und damit die Absicht gezeigt, keine ge­richtliche Verfolgung der Mordorgien in der Kleinen Fes­tung Theresienstadt anzustreben. Diesem Staatsanwalt war ich mit meinem Begehren, den Mord an meinem Großvater gerichtlich aufzuarbeiten, nun ausgeliefert. Mir war seine bereits feststehende Absicht vorerst ja nicht bekannt. Dass ich ihm ausgeliefert war, erfuhr ich durch ein Schreiben des damaligen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Dr. Klaus Kinkel. In einem Schreiben vom Mai 1989 schrieb Dr. Kinkel:

»In der Tat sind in einem Strafverfahren wegen Mordes au­ßer den Eltern, den Geschwistern und dem Ehegatten des Getöteten nur dessen Kinder zur Nebenklage befugt. Den Enkeln steht diese Befugnis auch dann nicht zu, wenn die näheren Angehörigen verstorben sind.« Man bedenke: Dieser Satz ist immerhin in einer Gesellschaft verfasst worden, die sehr oft, wie auch in diesem Fall, den Kindern von Ermordeten zum vorschnellen Tod verholfen hat.

Wie Hohn las sich ein weiterer Satz in diesem Brief: »In einem Strafverfahren wegen Verunglimpfung des An­denkens Verstorbener kann die Nebenklagebefugnis auf die Enkel übergehen …«

Das politisch verantwortliche Bundesjustizministerium wusste also um die Tatsache, dass Hunderttausende von Enkelin­nen und Enkeln keine Möglichkeit hatten und haben, vom Klageerzwingungsrecht Gebrauch zu machen, um selbst­herrliche Staatsanwälte in die Schranken zu weisen oder um ihnen auf die Sprünge zu helfen. Erkennend, dass die zitier­ten Paragraphen die meist einzigen Überlebenden – denn allzu häufig waren Enkelinnen und Enkel die einzigen Über­lebenden – von der Möglichkeit ausschlössen, das verletzte Recht ihrer ermordeten Großeltern einzuklagen, erschien und erscheint mir der Verweis auf die Nebenklagebefugnis der Enkel im Falle der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener selber wie ein Akt der Verunglimpfung. Die Unterlassung einer Korrektur des zitierten Paragraphen und die akzeptierte Nichtverfolgung von Verbrechen erscheinen wie Demütigungen, die durch kein Mahnmal für die Ermor­deten zugedeckt werden können.

2. Aus den Ermittlungsakten ging hervor, dass im Ver­lauf der Jahrzehnte der Eifer der Staatsanwaltschaft sich sehr in Grenzen hielt. Lassen Sie mich einflechten, dass dieser Eifer nicht jenem entsprach, mit dem der Oberstaatsanwalt Schacht, während er mich vernahm, sich in Telefonaten um seine nächste Dienstreise bemühte. Wie sonst wäre zu er­klären, dass zum Beispiel Anton Malloth, wie sich aus den Akten ergibt, eine Zeit lang als tot, nämlich als in Leitmeritz exekutiert, geführt wurde? Und wie lässt sich erklären, dass trotz der Bemühungen von Simon Wiesenthal, auf den Auf­enthalt von Anton Malloth aufmerksam zu machen, dieser laut Auskunft der Staatsanwaltschaft als »unbekannten Auf­enthaltes« geführt wurde – obwohl er vom Generalkonsulat der deutschen Botschaft einen deutschen Reisepass ausgestellt bekommen hatte. Er erhielt ihn, nachdem er, durch wirksamen eigenen Verzicht auf die deutsche Staatsbürger­schaft im Jahre 1949, Erhalt der italienischen Staatsbürger­schaft im Jahre 1952 und Aberkennung derselben im Jahre 1955, staatenlos geworden war.

Der auffälligen Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden stand auffällige Aktivität anderer Behörden, in diesem Fall des Auswärtigen Amtes und später der bayerischen Ord­nungsbehörden, gegenüber.

Als ich einen deutschen Reisepass (der meinen Eltern durch die nationalsozialistische Gesetzgebung entzogen worden war) für mich in Anspruch nehmen wollte, wurde ich zuerst einmal eingebürgert und erhielt dann, kraft dieser Einbür­gerung, eine Staatsangehörigkeitsurkunde. Erst diese gab mir ein Anrecht auf die Ausstellung deutscher Personalpapiere. Auf diese Art und Weise lernte ich erstens, dass die Ausbür­gerung meiner Eltern weiterhin als rechtswirksam angesehen wurde – und zweitens, dass ein deutscher Reisepass kein rechtlicher Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft ist, sondern dass dies nur die so genannte Staatsangehörigkeits­urkunde ist.

Nun aber lernte ich, dass für Anton Malloth, den ehemali­gen SS-Mann und in Abwesenheit in Leitmeritz verurteil­ten Mörder, wohl anderes Recht galt. Obwohl er selber wirk­sam auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet hatte, erhielt er von einer Außenstelle des Auswärtigen Amtes, dem deutschen Generalkonsulat in Mailand, anstandslos einen deutschen Reisepass. – Der Beamte, der ihm dieses Papier überreichte, hat mir Jahre später in einem persönlichen Ge­spräch versichert, er würde das nicht noch einmal tun. In einer schriftlichen Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde München, kurze Zeit, nachdem Anton Malloth in einer Vernehmung durch den Oberstaatsanwalt selber auf seine Staatenlosigkeit hinwies, wurde seine deutsche Staatsangehörig­keit ohne Vorlage einer Staatsangehörigkeitsurkunde fest­gestellt. Das aktive Bemühen der bayerischen Behörden er­schöpfte sich damit aber noch lange nicht. Der ehemalige SS-Mann Anton Malloth, Besitzer eines Hauses in Meran, erhielt aus Steuergeldern Sozialhilfe, die seinen Aufenthalt in einem Altersheim für »Künstler und Selbstständige« in Pullach mit abdecken sollte. Kein Wunder, dass es Gudrun Burwitz, Tochter Heinrich Himmlers und tragende Säule der Vereins »Stille Hilfe«, einer Organisation, die sich um die Unterstützung von der Justiz bedrohter ehemaliger Natio­nalsozialisten kümmert, möglich war, in den Mitteilungen des Vereins mit Zufriedenheit darauf hinzuweisen, Anton Malloth sei in München »gut untergebracht«. Die Sorge, dass dies nicht so sein könnte, war völlig unangebracht. An­ton Malloth war von der deutschen Justiz nie bedroht. Der Autor Nikolaus Martin veröffentlichte im Jahre 1991 im Hanser Verlag das Buch Prager Winter, in dem er unter anderem detailliert seine Erfahrungen als Häftling in der »Kleinen Festung Theresienstadt« beschrieb. Das Buch war erfolgreich, fand seine Leser und erfuhr zahlreiche Bespre­chungen in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Vor wenigen Monaten bestätigte mir Nikolaus Martin, Zeuge und auf­merksamer Chronist der Vorgänge in der Kleinen Festung Theresienstadt, dass er von der Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsan­waltschaft Dortmund niemals angesprochen, geschweige denn vernommen worden sei über sein Wissen. Überhaupt erscheint der Umgang der Dortmunder Staatsanwaltschaft mit Zeugenaussagen fragwürdig. Aus Aussagen wurden Schlussfolgerungen gezogen, welche die Aussagen der Zeu­gen als irrig, wenn nicht unglaubwürdig hinstellten, während die wenigen Angaben des Beschuldigten nicht hin­terfragt wurden. In dieser Bewertung fand ich mich bestä­tigt, nachdem die tschechische Generalstaatsanwaltschaft in Prag in diesem Jahr die Dortmunder Ermittlungsakten hat­te durchsehen können. In einem Rundfunkinterview hat sie fachkundige Kritik an der Arbeit der Dortmunder Staatsan­waltschaft geäußert.

3. Eine weitere, wesentliche Ebene, auf der die Auseinan­dersetzung in den letzten zehn Jahren stattfand, war die der Öffentlichkeit. Es hat in der Geschichte der Bundesrepublik nur wenige strafrechtlich relevante Fälle gegeben, bei denen die Absicht, sie in der Versenkung des Vergessens verschwin­den oder durch eine »biologische Lösung« zu Ende kommen zu lassen, so lange konterkariert werden konnte. Meine frü­here Tätigkeit als Journalist und meine mehrjährige Erfah­rung als aktives Parteimitglied in einer der im Bundestag vertretenen Parteien haben mir dabei geholfen. Es wäre aber vermessen zu glauben, dass einzig dies dazu beigetragen hat, Politik und Justizbürokratie daran zu hindern, die Akte »Klei­ne Festung Theresienstadt« endgültig zu schließen und ih­ren Inhalt dem Vergessen auszuliefern. Ich brauchte und er­hielt die Hilfe von Juristen, die mich gegenüber der Justiz vertraten, von Professoren, die einzelne juristische Frage­stellungen gutachtlich beantworteten. Ich erlebte die Wir­kung von Redakteuren und von Journalistinnen und Jour­nalisten, die mit ihrer Berichterstattung dafür sorgten, dass die Öffentlichkeit immer wieder daran erinnert wurde, dass die Absicht bestand, die Morde in Theresienstadt nicht gerichtlich aufzuklären. Ich erfuhr die Solidarität von Auto­rinnen und Autoren, als die Justiz beschlossen hatte, statt Anton Malloth wegen Mordes den Schriftsteller Ralph Giordano wegen Verleumdung anzuklagen, weil er es gewagt hatte, den Dortmunder Staatsanwalt zu kritisieren. Ich erlebte das Engagement Einzelner; im Bundestag und in den Land­tagen, besonders hier in Nordrhein-Westfalen – ebenso wie ihre Herabsetzung in öffentlichen Aussagen der Justiz. Vor allem aber erlebte ich die Reaktion und den Zuspruch zahl­reicher Einzelner, die auf Medienberichte, auf meine Bücher und die hervorragenden Filme von Dietrich Schubert, unter anderem über die Inszenierung des Theaterstücks »Schöner Toni« von Joshua Sobol, das den Fall Malloth zum Inhalt hat, reagierten. Sie alle sind ausreichender Hinderungsgrund für mich, das Kind nicht sozusagen mit dem Bade auszu­schütten und die deutsche Gesellschaft über einen Kamm zu scheren. Allerdings hat auch die öffentliche Aufmerksam­keit, bis hin zu Landtagsdebatten, die Verantwortlichen nicht bewogen, anders zu handeln. Auf Vorhaltungen und auf Kritik reagierten Justiz und Politik jeweils immer nur so weit, dass sie den Eindruck erwecken konnten nun würde dem Recht genüge getan. Nach einer jeweils unterschiedlich lan­gen Schamfrist wurde dann an der ursprünglichen Absicht, das Verfahren wegen der Morde in Theresienstadt einzu­stellen, festgehalten.

An diese Stelle gehört die Feststellung, dass der Bürger nor­malerweise gar nicht die Möglichkeit hat, die Missachtung des Rechts durch Politik und Verwaltung nachhaltig zu ver­folgen oder diese überhaupt zu registrieren. Gegen die Ap­parate von Politik und Verwaltung und deren Unwillen kann er nicht ankommen, weil ihm detailliertes Wissen, ausrei­chende Zeit und vor allem Geld fehlen. Trotzdem habe ich den Eindruck gewonnen, dass ein sehr großer Teil der Be­völkerung ein erstaunlich gutes Gefühl für den Rechts­staat hat, und – auch als Reaktion auf die deutschen Unrechtssysteme dieses Jahrhunderts – eine größere Bereitschaft, ihn durchzusetzen, als die politische und juristische Kaste dieses Landes, die sich in der Verpflichtung und Erbschaft der fünf­ziger Jahre zu wähnen scheint.

Lassen sie mich anhand der aktuellen Situation aufzeigen, wie ein solcher Vorgang funktioniert: Bereits 1992 habe ich in dem Buch Haus Deutschland oder die Geschichte eines ungesühnten Mordes mit dokumen­tarischen Belegen darauf hingewiesen, dass Anton Malloth kein deutscher Staatsbürger ist. Joshua Sobol hat dies zu ei­nem der zentralen Punkte in seinem Theaterstück gemacht und der amtierende Ministerpräsident Johannes Rau hat eine der Vorstellungen dieses Stückes in Düsseldorf besucht und dabei eine Rede gehalten. In Briefen an die Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich über Jahre im­mer wieder auf die Staatenlosigkeit Malloths hingewiesen. Die Antworten bestanden jeweils darin, man habe der baye­rischen Landesregierung von diesen Angaben Mitteilung ge­macht. Man zitierte die Antwort aus München, die auf einer deutschen Staatsbürgerschaft Anton Malloths beharrte (die ja ein Hinderungsgrund für seine Ausweisung oder für sei­ne Auslieferung nach Tschechien gewesen wäre) und ansons­ten beließ man es beim Alten, was bedeutet, dass man die tschechische Regierung in dem Glauben beließ, bei Anton Malloth handele es sich um einen deutschen Staatsbürger, der durch die Verfassung geschützt und deswegen im Falle eines Auslieferungsbegehrens nicht ausgeliefert würde. Erst als ich im Frühjahr 1998 in Prag und in München öffentlich ein Gutachten vorlegte, das den von mir seit 1992 vorgetra­genen Sachverhalt bestätigte, sah sich die bayerische Lan­desregierung gezwungen, »um ja nicht den Schatten des Verdachts aufkommen zu lassen, man begünstige einen NS-Täter«, wie sie in einer Presseerklärung wissen ließ, festzustellen, dass Anton Malloth die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Das Bundesjustizministerium aber teilte der tschechischen Regierung mit, dass die Staatenlosigkeit des Anton Malloth durch die bayerische Landesregierung nun­mehr festgestellt worden sei: Eine Endgültigkeit dieser Fest­stellung sei aber erst nach einer Klage beim Verwaltungsge­richt gegeben, das er gegen die Entscheidung angerufen habe, ihm die zu Unrecht ausgehändigten deutschen Personalpa­piere zu entziehen. Was man bei dieser Antwort unterschla­gen hat, ist, dass ein Auslieferungsantrag oder ein Ausweisungsbeschluss (mit dem die bayerische Landesregierung in Fällen von Kriminalität sonst schnell zur Hand ist und ihre Erfahrung hat) eine verwaltungsgerichtliche Klärung und Entscheidung beschleunigen würde. Die Unterlassung die­ser Mitteilung, – und der bayerische Innenminister Beck­stein, und sein Staatssekretär Regensburger bedienen sich dieser Unterlassung ebenso wie die gegenwärtige Justizmi­nisterin Frau Dr. Herta Däubler-Gmelin in Schreiben an Bun­destagsabgeordnete, die sich nach dem Fall erkundigen -, ist eine Form der Unwahrheit, die letztlich dem Schutz des SS-Mannes Anton Malloth vor gerichtlicher Verfolgung dient. Ähnlich verhält es sich mit der Sozialhilfe, die Anton Malloth aus Steuermitteln zur Deckung der Kosten für das Alters­heim zur Verfügung gestellt wurde – obwohl er entgegen seiner Behauptung nicht mittellos war. Ein eindeutig straf­rechtlicher Tatbestand, von dem Justizministern und Politi­kern in Düsseldorf und München wiederholt Mitteilung gemacht wurde.

Trotz populistischer Kampagnen gegen »Sozialstaatsmissbrauch«, der allein schon Grundlage für eine Abschiebung wäre, ist Anton Malloth auch in diesem Fall von der Justiz nicht belangt worden.

Lassen Sie mich zwei Schlussfolgerungen begründen:

1. Den Zustand, »Geisel der Verhältnisse« zu sein, kann ich nur beenden, indem ich mich von den Geiselnehmern absetze. Freiwillig oder gar aus Einsicht werden sie – und das ist inzwischen meine Überzeugung – ihr Verhalten und ihr Vorgehen, die mich 10 Jahre lang zur Geisel gemacht haben, nicht aufgeben. Den Staatsbürger, der auf dem Rechts­staat besteht, wollen sie nicht haben. Der stört.

2. Diese Absetzung ist notwendig. Keinesfalls will ich in einem Boot sitzen mit denen, die dafür verantwortlich sind, dass die Mörder nicht zur Verantwortung gezogen werden. Professor Hans Keilson, der vor einigen Jahren an dieser Stelle einen Vortrag hielt, hat in seinem Werk über die Se­quentielle Traumatisierung drei verschiedene Traumatisie­rungen überlebender jüdischer Jugendlicher festgemacht: Erstens, das Miterleben der Entrechtung ihrer Eltern, zwei­tens dann die Deportation beziehungsweise das Erleben des Verstecktseins und drittens nach 1945 die Konfrontation mit den Folgen der Verfolgung, also die Wahrnehmung des end­gültigen Verlusts der Eltern und anderer Verwandter. Erlau­ben Sie mir die Feststellung, dass zu diesen dreien eine wei­tere hinzugefügt werden kann: Das Wahrnehmen des Schut­zes, den die Mörder von einer Gesellschaft erhalten, der die Ermordung eines alten Juden keinen Prozess wert ist. Wenn man erlebt, so wie ich es erlebt habe, dass der Mörder meines Großvaters Martin Finkelgrün durch den SS-Mann Anton Malloth nicht vor Gericht gestellt wurde – so wie Tausende anderer Mörder von Millionen Menschen in The­resienstadt, Chelmno, Auschwitz und an zahlreichen ande­ren Orten; wenn man erlebt, dass Politiker und fürchterli­che Juristen auch heute noch die nationale Solidarität nicht mit den Opfern, sondern mit den Tätern an den Tag legen, dann wird vielleicht nachvollziehbar, dass ich nicht darauf vertrauen kann, dass diese Politiker und diese Justiz mich wirklich schützen werden, wenn andere Malloths sich wie­der ans Erschlagen machen werden – es sei denn, dass Mei­nungsumfragen ihnen vermitteln, dass sie damit kurzfristig ein oder zwei Prozentpunkte bei Wahlen gewinnen könn­ten.

Ich kann nicht mehr erwarten, dass Politiker und verant­wortliche Juristen dem ein Ende setzen. Ich kann nur eines tun – mich abwenden.

Dominick La Capra hat vor kurzem geäußert, dass Ge­schichtsschreibung – und erlauben Sie mir hinzuzufügen, dass das in gewisser Weise für die Literatur gilt – , einen nicht geringen Anteil an Projektion enthalte und setzt fort: »Trotz aller angestrengten Versuche, unsere heutigen Vor­urteile und Vormeinungen einzuklammern, um so die Ver­gangenheit ganz unmittelbar zu uns sprechen zu lassen, ge­lingt es uns nie vollständig, unseren Identifikationen, Idea­lisierungen, Dämonisierungen und den Folgen, die dies nach sich zieht, zu entkommen. Ist es doch so, dass wir uns gerade darum so sehr für bestimmte Personen, Handlungen und Ereignisse interessieren, weil sie sich uns als Übertragungs­objekte anbieten; der zwingende Grund, sich einer fremden Vergangenheit zuzuwenden und sich an die Angelegenhei­ten anderer Leute zu erinnern, kann nur tief in uns selbst liegen.«

Meine Erfahrung mit dem Ermittlungskomplex »Kleine Fe­stung Theresienstadt« bei der Zentralstelle im Lande Nord­rhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialisti­schen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dort­mund bestätigt diese Feststellung. Vermutlich liegt tief in vielen Deutschen eben nicht die Empathie mit den Opfern.

Man muss das wohl so sehen. Welche Projektion bei mir stattgefunden hat, glaube ich zu wissen. Ich habe die Bio­graphie meines Großvaters zu großen Teilen als meine eige­ne entdeckt. Auf jeden Fall habe ich meine posthume und auch exemplarische Verantwortung für diesen Mann ent­deckt, für dessen Rehabilitierung in diesem Land sonst nie­mand eintritt. Und bei aller Belastung, die dies mit sich gebracht hat, bin ich dafür dankbar.

Gestatten Sie mir an den Ausgangspunkt meiner Geiselnah­me zurückzukehren: 1992 schrieb ich in dem Buch Haus Deutschland – oder die Geschichte eines ungesühnten Mor­des, – nachdem ich erfahren hatte, wie und von wem mein Großvater Martin in der »Kleinen Festung Theresienstadt« ermordet worden war:

»Mir ist aber auch klar, dass ich mit der Nennung des Mör­ders in diesem Deutschland nur stören und unangenehm auffallen werde. Trotzdem werde ich den Rechtsstaat auf die Probe stellen. Wie nie zuvor werde ich dieses Land beim Wort nehmen. In diesem Land lebe ich seit 1959, zahle ich meine Steuern, habe ich meine Kinder erzogen. Nach den Geset­zen dieses Landes richte ich mich, dieses Land schuldet mir Recht. Aber ist die Bundesrepublik ein normaler Rechtsstaat, in dem Mörder vor Gericht verhandelt werden?« Es erscheint mir im Nachhinein eine naiv-idealistische For­derung die ich da gestellt habe.

Ich wollte die Sicherheit erfahren, dass der Staat und sei­ne Repräsentanten einen Grundpfeiler des Rechtsstaates bestätigen – dass Recht und Gesetz durchgesetzt und nicht zum Instrument unterschiedlichster Opportunitäten wer­den. Stattdessen konnte ich in diesen zehn Jahren die Erfah­rung machen, dass Deutschland tatsächlich kein Land für jene ist, deren Angehörige in der Zeit des Dritten Reichs umgebracht wurden. Die Tatsache, dass keine deutsche Regierung, kein deutscher Bundeskanzler, kein Vertreter Deutschlands nach 1945 jemals die vertriebenen und geflo­henen Juden, soweit sie überlebt haben, aufgefordert hat, nach Deutschland zurückzukehren, wenn sie es denn über sich bringen könnten, spiegelt die Realität wieder. Man woll­te die Juden nicht zurück. Eine Zusage der letzten DDR-Regierung unter Lothar de Maiziere gewährleistete Juden die Einreise nach Deutschland. Einer der ersten politischen Schritte der Bundesrepublik bestand darin, diese Freizügigkeit mit einer Quotenregelung zu beschränken. Versuchen Sie sich vorzustellen, welche Wirkung die Er­kenntnis hat, dass nicht nur die Ermordung Ihrer Familien­angehörigen, sondern auch die Bestrafung der Mörder Politik ist, abhängig von den Opportunitäten der Regierenden und des Apparats, der sie stützt. Der Sumpf, über den die Opportunität leichtfüßig hinwegschwebt und in dem das Recht verschwindet, ist noch nicht ausgetrocknet. Es ist der Sumpf der Macht, den sie bewahrt um ihre Macht zu sichern. Ich habe mich bemüht auf Existenz dieses Sumpfes hinzuweisen. Alleine mehr zu erreichen ist nicht zu hoffen.

Das zu erkennen und anzuerkennen ist, was mir bleibt.

Nachtrag:

Im April – Mai 2001 fand vor dem Landgericht München der Prozess gegen den SS-Mann Anton Malloth statt. Er war angeklagt, in der »Kleinen Festung Theresienstadt«, dem Gefängnis der Gestapo Prag, drei Morde begangen zu ha­ben. Das waren drei von über hundert Morden, die Anton Malloth begangen hat und die in den Ermittlungsakten der Zentralstelle für die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund belegt sind. Der Fall meines Großvaters Martin Finkelgrün war nicht einer der Fälle, die zur Verhandlung anstanden.

Diese Beitrag Peter Finkelgruens ist zuvor indem Buch: Katja Behrens (Hg.): Ich bin geblieben – warum? Juden in Deutschland – heute, Gießen 2002 (Psychosozial-Verlag) publiziert worden. Wir danken dem Psychosozial-Verlag, Gießen sowie seinem Inhaber, Prof. Dr. Hans-Jürgen Wirth für die freundliche Abdruckgenehmigung.

Links:

https://www.hagalil.com/99/07/finkelgruen.htm
https://www.hagalil.com/98/05/film.htm
https://www.hagalil.com/98/03/malloth1.htm
http://judentum.net/deutschland/malloth.htm
https://www.hagalil.com/czech/theresienstadt/malloth.htm

https://www.hagalil.com/98/05/malloth.htm