Regensburg in Zeiten des Plagiats und der Ritualmordkolportage

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Die Trennungslinie in der teilweise noch schwelenden Plagiatsdebatte zur Bewertung der abgekupferten Dissertation von Karl Theodor zu Guttenberg verläuft gerade wie die vom ehemaligen Verteidigungsminister bemühte Wettertanne: einerseits das politisch motivierte verharmlosende Ablenkungsmanöver, das sich auf eine breite Basis von anti-intellektuellen Bewunderern eines adeligen Stammbaummilieus verlassen kann, und andererseits eine Gruppe aus vorwiegend Intellektuellen, Journalisten und nahezu der gesamten Lehrer- und Professorenschaft, die zu Recht befürchten müssen, dass ihnen das Fundament ihrer Tätigkeit unter den Füßen wegbrechen könnte. In Regensburg hingegen verkennt nicht nur ein Professor für Kunstgeschichte den Unterschied zwischen Quellenzitat und Plagiat…

Von J.B. Müller

Der Regensburger Plagiatsvorwurf richtet sich gegen den Leiter des Stadtarchivs Heinrich Wanderwitz, der, so die Kritiker, in seinem Katalogbeitrag für die zuletzt in Regensburg zu sehende Furtmeyr-Ausstellung (Regensburg zur Zeit Berthold Furtmeyrs, in: Christoph Wagner und Klemens Unger (Hg.), Furtmeyr, 2010, S. 21 – 29) wortwörtlich mehrere Passagen aus einem Aufsatz von Walter Ziegler (Regensburg am Ende des Mittelalters, in: Dieter Henrich (Hg.), Albrecht Altdorfer und seine Zeit, 1981, bzw. 2. unveränderte Auflage 1992) übernommen hat, ohne dies zu kennzeichnen.

Doch nicht genug damit – der Gegenstand des Plagiats stellt nicht weniger als die Kolportage der mittelalterlichen Regensburger Ritualmordbeschuldigungen dar, die zu den gefährlichsten der althergebrachten antisemitischen Ressentiments gehören.

Schon vor der Eröffnung der Furtmeyr-Ausstellung im Historischen Museum im November letzten Jahres wurde Wanderwitz aufgefordert, zu den Vorwürfen, er bringe Ritualmordlegenden erneut in Umlauf, Stellung zu beziehen. Eine Antwort blieb aus. Ohne dass in dieser Hinsicht öffentlich etwas zu vernehmen gewesen wäre, ist seitdem ein Vierteljahr ins Land gezogen. In Regensburg sitzt man unter Oberbürgermeister Schaidinger Kritik bekanntlich gerne aus.

Nun haben zum Abschluss der Furtmeyr-Schau sowohl die Herausgeber des Katalogs, Klemens Unger und Christoph Wagner, als auch Oberbürgermeister Schaidinger stolz Bilanz gezogen. Sie sei „exemplarisch und von überregionaler Bedeutung“ gewesen. Auf dezente Nachfragen hin, inwiefern die u. a. vom Internetmedium haGalil veröffentlichten Kritik gegen den Archivleiter Wanderwitz berechtigt sei, erklärte Schaidinger, dass sich dessen Vergehen schlimmstenfalls auf dem Niveau falscher Fußnoten bewege. „Wir werden das aushalten.“

Ohne die Kritik am Artikel des Furtmeyr-Katalogs zu benennen, wurde auf der Pressekonferenz versucht, die Vorhaltungen mitsamt der Kritiker zu diffamieren – nach dem Motto: es gibt Leute, die immer ein Haar in der Suppe finden. Schaidinger zögerte nicht, den Archivleiter sogar in eine Reihe mit Papst Benedikt zu stellen: es seien schließlich auch beim Papst bzw. dessen Regensburger Rede von 2006 Zitate aus dem Zusammenhang gerissen worden. Dass sich Benedikt, im Gegensatz zu Wanderwitz, längst von dem kritisierten Abschnitt seiner Rede distanziert und zur Schadensbegrenzung sanfte Worte des Bedauerns gefunden hat, braucht hier nicht weiter ausgeführt zu werden. Vielmehr soll die Argumentation des Regensburger Kunstprofessors Christoph Wagner unter die Lupe genommen werden, da auch dieser es sich auf der Pressekonferenz nicht nehmen ließ, Wanderwitz die Stange, die sich bei näherer Betrachtung als brüchig erweist, zu halten. Dem Professor zufolge habe der Stadtarchivar Wanderwitz nur Quellen zitiert und über sie referiert. Er beschreibe nur die Legitimation der damaligen Zeit, mache sie sich aber keinesfalls zu eigen.

Im Folgenden soll nun Zweierlei geklärt werden:

Zum einen die Frage, ob Wanderwitz die von ihm benutzte Literatur korrekt zitiert und zum Zweiten, wie er sich zum Gegenstand der Quellen, sprich den Ritualmordbeschuldigungen aus dem 15. Jahrhundert, die im Jahr 1519 einen wesentlichen Rechtfertigungsstrang für die Vertreibung der Regensburger Juden ausmachten, inhaltlich positioniert. Ob ein Autor in einer wissenschaftlich gehaltenen Arbeit Quellen korrekt zitiert oder eben nicht, ist in Zeiten der Aberkennung der Promotion bzw. des Rücktritts Guttenberg ohne Zweifel zu klären. Strittig bliebe gegebenenfalls die Bewertung.

Zitiert Wanderwitz Quellen korrekt oder plagiiert er die Arbeiten Anderer?

Die erste veröffentlichte Kritik an Wanderwitz endet mit der knappen Feststellung, dass er plagiatorisch vorgehe , „da er die oben zitierte Passage, wie auch mehrere Sätze davor und danach, Wort für Wort und ohne Kennzeichnung bei Walter Ziegler abgeschrieben hat.“ (R. Werner, http://www.regensburg-digital.de/aufsatz-im-furtmeyr-katalog-plagiatorisch-und-unserios/29112010/).

Dies sei zudem im Furtmeyr-Katalog (2010) nicht zum ersten Mal geschehen, da bereits in einem älteren Aufsatz (Wanderwitz, Regensburg um 1500, in: Museen der Stadt Regensburg (Hg.), 450 Jahre Evangelische Kirche in Regensburg, 1992, S. 29-38) die plagiierte Passage über die Ritualmordbeschuldigungen auftauche, was durch eine Gegenüberstellung bestätigt werden kann.

Weil auch Dr. Wagner, der von korrekter Zitierung der Quellen ausgeht und dem die grundlegende Unterscheidung von Zitat und Plagiat bekannt sein dürfte, seinerseits keine weiteren Erklärungen oder Belege dafür vorlegt, weshalb er seine schützende Hand über den Katalogbeitrag von Wanderwitz hält, folgt hier eine konkrete Gegenüberstellung.

Nach der Suche auf Übereinstimmung und (fehlenden)Anführungsstrichen kann man ein eindeutiges Ergebnis feststellen: Wanderwitz plagiiert bezüglich der Ritualmordbeschuldigung eine 25 Zeilen lange Passage („Gerade Regensburg … die Prozesskosten.“, 2010, S. 25 – S. 26). Er hat diese wortwörtlich und ohne Kennzeichnung von Zieglers Aufsatz (1992, S. 72) abgekupfert. Lediglich das Wort „bisher“ im ersten Satz ist entfernt.

Verändert hat Wanderwitz jedoch die Fußnoten. So verkürzt er in der Anmerkung Nr. 47 eine Quelle auf deren Kurztitel, fügt eine weitere, Nr. 48, zur Aktualisierung der Literatur, ohne diese einzuarbeiten, hinzu. Und eine dritte Fußnote (Nr. 49) variiert er fehlerhaft, anscheinend um den Anschein von Aktualität erwecken zu können. Hier wird aus Zieglers formal richtiger Quellenangabe (unter der Fußnote Nr. 46, zu Peter Herde: „… (1959) 359 – 395.“) eine ungültige bei Wanderwitz, mit: „Herde 1995, S. 359 – 395“.

Wem dieser Befund nicht reicht, der möge die Rechercheergebnisse zur Kenntnis nehmen, die sich aus weiteren Vergleichen ergeben. Hierbei soll Zieglers Aufsatz (1981 bzw. 1992) mit der jeweils ersten Seite der Arbeiten des Archivleiters Wanderwitz, seinem Text zu Regensburg um 1500 (1992, S. 29) und dem zu Furtmeyr (2010, S.21), gegenübergestellt werden. Auch die Ergebnisse aus diesen Vergleichen sind eindeutig und unerschütterlich.

Die erste Seite von Regensburg zur Zeit Berthold Furtmeyrs (2010, S. 21) besteht aus insgesamt 70 Zeilen, etwa 17 davon, d. h. circa 24%, sind wortwörtlich und ohne Kennzeichnung durch Anführungszeichen aus Ziegler (1992, S. 62-63) übernommen. Anders als in der Passage zu den Ritualmordbeschuldigungen wird Ziegler hier zumindest in einer Fußnote (Nr. 5) zu einem nicht als solchem gekennzeichnetem Zitat als Quelle angegeben (hier die 2. Auflage von 1992, S. 62-63,). An mindestens vier anderen Stellen unterlässt Wanderwitz den notwendigen Verweis auf die wortwörtliche Zitierung von Ziegler. Im weiteren Verlauf ersetzt er Zieglers Fußnoten durch eigene.

Untersucht man darüber hinaus die erste Seite von Regensburg um 1500 (Wanderwitz, 1992, S. 29), die insgesamt 41 Zeilen umfasst, ist festzustellen, dass etwa 19 davon (ca. 46%) aus (Halb-)Sätzen und Passagen bestehen, die abermals wortwörtlich und ohne Kennzeichnung durch Anführungszeichen aus Ziegler (1981, S. 62-63) entnommen sind. In den Fußnoten seiner Arbeit verweist Wanderwitz zwar zweimal auf Ziegler, trotzdem hätten aber weitere, wissenschaftlich gebotene, Anmerkungen folgen müssen.

Das Resümee bzw. die Bewertung der Frage, ob Wanderwitz korrekt zitiert oder aber plagiiert, geht leicht von der Hand. Es handelt sich eindeutig um ein weitreichendes Plagiat. Wie Professor Christoph Wagner zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen konnte, ist unerklärlich.

Macht sich Wanderwitz die Ritualmordbeschuldigungen zu eigen?

Vorne weg ist es wichtig zu konstatieren, dass die Beschuldigung, Juden würden Christenknaben rituell ermorden, um an deren Blut zu gelangen, zu den schärfsten Waffen der genuin christlich motivierten Judenfeindschaft gehört. Auch in Regensburg waren diese Anwürfe grundlegender Bestandteil einer grausamen Verfolgung von Juden. Sie führten dort zu einem langjährigen Folterprozess, der auf die Vernichtung der jüdischen Gemeinde abzielte, jedoch von Kaiser Maximilian unterbunden wurde. Generationen von christlichen Chronisten und Geistlichen haben diese Vorwürfe bis ins 20. Jahrhundert wiederholt, als sie dann von der antisemitischen Rassenideologie aufgegriffen und in der staatlich organisierten Judenverfolgung des nationalsozialistischen Deutschland radikalisiert wurden.

Die Vorwürfe beruhen aber auf reinen Projektionen, die zur Begründung und Legitimation von Raub, Verfolgung und Ermordung von Juden benutzt wurden. Soweit zur geschichtswissenschaftlichen Ausgangslage, die allen seriösen Arbeiten zu dem Thema zugrunde liegen sollte.

Im lokalhistorischen Diskurs zu den Regensburger Ritualmordbeschuldigungen fehlt diese Grundlage allerdings oftmals. Die komplexen Hintergründe für diesen Umstand können hier nicht erörtert, ein Beispiel dafür soll gleichwohl genannt werden.

Der Stadtarchivar Carl Theodor Gemeiner, ein Vorgänger von Wanderwitz, erneuert Anfang des 19. Jahrhunderts in seiner „Chronik“, die im Jahr 1987 unverändert nachgedruckt wurde, die judenfeindlichen Ritualmord-Vorwürfe bzw. die Lüge über die von den Juden ermordeten unschuldigen Kinder“. Gemeiner meint, dass deren „Gebeine in einigen alten Gefäßen auf dem Rathaus noch vorhanden sind“ und spricht apodiktisch von einer „Gewissheit des Faktums an und für sich“ (Regensburgische Chronik Bd. III, 1821, ND 1987, S. 575 f.).

In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu bedenken, dass die Regensburgische Chronik gemeinhin fälschlicherweise als neutrale Quellensammlung betrachtet wird und es bis dato keine wissenschaftliche Arbeit gibt, welche die Wirkungsgeschichte der Judenfeindschaft des Stadtarchivars Gemeiner aufgearbeitet hätte.

Vor diesem Hintergrund sind nun die zu analysierenden Ausführungen von Heinrich Wanderwitz zu sehen, der sich, soweit bekannt, nie explizit gegen die Historizität eines von Juden begangenen Ritualmordes ausgesprochen hat.

In seinem Aufsatz Regensburg zur Zeit Berthold Furtmeyrs führt Wanderwitz in die historischen Hintergründe ein. Nach einem kurzen Abriss über die Reichsstadt im 15. Jahrhundert zeichnet er, ausgehend von einer angeblich judenfreundlichen Politik, die weitere Entwicklung nach. Das Verhältnis zu den Juden habe sich u. a. mit aufkommenden Ritualmordgerüchten zusehends verschlechtert:

„Dann drang 1476 eine Nachricht von einem angeblichen Kindsmord in Trient durch Deutschland, und als dortige Aussagen auf Verbindungen zu Regensburg deuteten, hier daraufhin verhaftete Juden unter der Folter aussagten, verschiedene Kinder ermordet zu haben, und man auf dem von ihnen bezeichneten Platz tatsächlich Kindergebeine fand, war kein Halten mehr: Es gab weitere Verhaftungen, man besetzte das Getto und beschlagnahmte ihr Vermögen.“ (2010, S. 25-26)

Schon in der o. g. ersten Kritik an Wanderwitz wurde darauf hingewiesen, dass die hier dargebotene Chronologie und die Rede von „kein Halten mehr“ von sachlicher Unkenntnis und grundlegenden Fehlschlüssen zeugen:

„Denn die Absperrung des jüdischen Viertels und die Beschlagnahme von Eigentum und Pfändern geschahen bereits Ende März 1476, also schon vier Wochen vor dem angeblichen Fund der Gebeine (vom 25.4.). Die von Wanderwitz angeführten ´weiteren Verhaftungen´ wurden Anfang April (9.4.) vorgenommen, sprich bereits über zwei Wochen bevor die Gebeine aufgetaucht sind.“ (Werner, regensburg-digital vom 29.11.2010)

Noch schwerer wiegt, dass Wanderwitz keinerlei Zweifel an der „Beweiskraft“ der angeblich aufgefundenen Gebeine in Erwägung zieht, geradeso, als ob diese, wie sein Vorgänger Gemeiner behauptet, bis heute als anerkanntes und hinreichendes Beweismittel im Regensburger Rathaus zur Verfügung stünden.

Wanderwitz leitet also aus den Folteraussagen der verhafteten Juden ein Täterwissen der Angeklagten her – nämlich eines über den Vergrabungsort:

„Insgesamt gesehen suggeriert Wanderwitz mit dem Konstrukt, Aussagen und preisgegebenes Täterwissen hätten am ‚bezeichneten Platz‘ zu einem ‚tatsächlichen‘ Fund von Kindergebeinen geführt, dass die rituelle Ermordung von ‚verschiedenen Kindern‘ durch die damals Angeklagten eine historisch belegbare Tatsache sei.“ (regensburg-digital, 29.11.2010)

Man kann die Ausführungen des Archivleiters Wanderwitz sachlogisch nicht anders verstehen, zumal sie frei sind von jeglichem Zweifel an der Historizität eines Regensburger Ritualmordes. Oder anders gesagt: da Wanderwitz all die Studien nicht zu Wort kommen lässt, die mit seiner Darstellung der Vorgänge unvereinbar sind, muss man davon ausgehen, dass er die unterstellten Ritualmorde als historisch belegbare Tatsache betrachtet und als solche auch darlegen wollte.

Aus dieser Schlussfolgerung ergeben sich aber weitere Fragen und Ungereimtheiten, da Wanderwitz in seinen Quellenangaben mit Herde (1959, 1995) bemerkenswerterweise einen profunden Fachmann und Kenner für die damaligen Ereignisse angibt, der in eben dieser Problematik zu gegenteiligen Ergebnissen gelangt. Nach Herde kann an der Unschuld der angeklagten Juden und dem projektiven Charakter der Vorwürfe „kein Zweifel bestehen“. Angesichts der historischen Tatsache, dass in diesem Zusammenhang kein einziges Christenkind vermisst wurde, spricht er von „Ritualmordpsychose“. Herde, der im Gegensatz zu Ziegler und Wanderwitz eigene Forschungen zu den mittelalterlichen Blutbeschuldigungen und der Regensburger Ritualmordlüge betrieben hat, schlussfolgert: „Was die herbeigeschafften Skelette anbetrifft, so ist es sehr wahrscheinlich, daß sich einige Ratsherren eines offenkundigen Betruges schuldig gemacht haben.“ (Herde 1959, in ZBLG, S. 382).

Mit Blick auf die unzweifelhaften und eindeutigen Forschungsergebnisse von Peter Herde, die Wanderwitz in seinen beiden Aufsätzen aus den Jahren 2010 und 1992 keinesfalls referiert, jedoch kontrafaktisch als Quellenbelege missbraucht, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass der Regenburger Archivleiter Heinrich Wanderwitz die Lüge vom Ritualmord für bare Münze nimmt. Da er nicht zwischen einerseits einem mittelalterlich-judenfeindlichen Vorwurf und, andererseits, einer geschichtswissenschaftlich nicht belegbaren Ermordung mehrerer Kinder unterscheidet, schreibt Wanderwitz, unter missbräuchlicher Verdrehung von Vorarbeiten, die judenfeindliche Ritualmordbeschuldigung faktisch fort. Der Stadtarchivar stellt sich mit seinen Aufsätzen aus den Jahren 1992 und 2010 offenkundig in die judenfeindliche Tradition seines Vorgängers Carl Theodor Gemeiner.

Alle diejenigen, die Wanderwitz in dieser Situation beispringen und ihm die brüchige Stange halten, haben die gegen ihn vorgebrachte Kritik entweder sachlich nicht korrekt geprüft, und/oder sie verfolgen eigene Interessen, so z. B. Prof. Christoph Wagner, der als Herausgeber des Beitrages im Furtmeyr-Katalog Verantwortung trägt und sich kritisch mit seinem Mit-Kurator Wanderwitz, dessen Plagiat und seiner Ritualmordkolportage auseinandersetzen und sich davon distanzieren müsste.

„Der Antisemitismus ist das Gerücht über die Juden“ (Theodor W. Adorno)

Die Regensburger Ritualmordbeschuldigungen folgten ursprünglich auf ein angebliches Geständnis, das 1475 in Trient unter Folter erzielt wurde. Demnach bekannte ein Illuminierer und Buchbinder namens Israel, den man am 19.1.1476 auf das Rad band und verbrannte, er wisse nicht nur von der rituellen Ermordung des Simon von Trient, sondern auch von der Ermordung eines Knaben in Regensburg. Die jüdische Gemeinde in Trient wurde daraufhin ausgerottet und in Regensburg kam es 1476 zu einem Ritualmordprozess gegen 17 Juden, der erst nach vier Jahren durch die Intervention des Kaisers unterbunden und beendet wurde. Die 1475 in Trient entstandene überregionale „Märtyrer-Wallfahrt“ mündete im Jahr 1588 in die umstrittene Seligsprechung des Simon, die erst 1965 von Papst Paul VI. mit der Erläuterung annulliert wurde, die Trienter Juden seien Opfer eines Justizirrtums geworden. Das Eingeständnis, dass die Trienter Anschuldigungen, Aussagen und Verurteilung haltlos bzw. fingiert sind, hat in den lokalhistorischen Diskursen Regensburgs bislang keinen nennenswerten Eingang gefunden.

Im Gegenteil ist festzustellen, dass in Regensburg anlässlich der „Wiederentdeckung“ und Zurschaustellung der Werke des Illuminierers Furtmeyr, ein Zeitgenosse des in Trient hingerichteten Israel, die antisemitischen Ritualmordbeschuldigungen und das Gerücht vom tatsächlichen Auffinden der Gebeine verschiedener ermordeter Regensburger Kinder erneut bemüht werden – und einem Kunstprofessor, der daraufhin von außerhalb mit dezidierten Hinweisen angesprochen wurde, fällt nichts Anstößiges dabei auf.

Darin liegt die exemplarische und überregionale Bedeutung der Furtmeyr-Ausstellung.

4 Kommentare

  1. Zu Altdorfer und seiner Stellung zu den Juden in der Donaustadt siehe auch:

    „…Ãœber das Leben des Künstlers ist wenig bekannt. Durch Urkunden ist gesichert, dass Altdorfer am 13. März 1505 das Regensburger Bürgerrecht erwarb. 1517 wurde der angesehene Bürger, der unter anderem für Kaiser Maximilian I. arbeitete, Mitglied des Äußeren Rates der Stadt. Als solches war Altdorfer auch an der Entscheidung zur Ausweisung der Juden 1519 aus Regensburg und dem Abriss der Synagoge beteiligt…“
    http://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_Altdorfer
    und:
    http://www.bablok.de/Musical/Altdorfer/Juden.html

    Noll:
    http://www.reference-global.com/doi/abs/10.1515/9783110213539.189

  2. Eine Korrektur zu:
    „Auch in Regensburg waren diese Anwürfe grundlegender Bestandteil einer grausamen Verfolgung von Juden. Sie führten dort zu einem langjährigen Folterprozess, der auf die Vernichtung der jüdischen Gemeinde abzielte, jedoch von Kaiser Maximilian unterbunden wurde.“
    Nicht Maximilian, sondern sein Vater Kaiser Friedrich III. hat den Regensburger Ritualmordprozess gegen den Willen des Regensburger Rates 1480 beendet.

    Hier noch eine Ergänzung zur weit verbreiteten abwegigen kunstgeschichtlichen Einschätzung des Regensburger Künstlers Albrecht Altdorfer bzw. dessen Radierungen der Regensburger Synagoge, die im obigen Kommentar von R. Schlickewitz erwähnt werden.

    Der Göttinger Kunstprofessor Thomas Noll, der sich zu Altdorfer 2004 habilitierte (Albrecht Altdorfer in seiner Zeit – religiöse und profane Themen in der Kunst um 1500) ohne zu den o.g. Radierungen etwas nennenswertes gesagt zu haben, befasste sich anscheinend später, oder nebenher doch sehr ausführlich mit der Regensburger Künstler. In dem langen Aufsatz Albrecht Altdorfers Radierungen der Synagoge in Regensburg (in: Ludger Grenzmann u.a. (Hg.), Wechselseitige Wahrnehmung der Religionen im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit: Bd. 1: Konzeptionelle Grundfragen und Fallstudien (Heiden, Barbaren, Juden, 2009, S. 189-231; erschienen auch im Sonderdruck) handelt er das Thema extra ab.

    Nolls Interpretation der zentralperspektivisch konstruierten Radierung der Synagoge, die laut der Inschrift nach Gottes gerechtem Urteil zerstört wurde, knüpfe lt. Vorwort der Herausgeber an
    „Darstellungen erinnerungsträchtiger, namentlicher religiös bedeutsamer Stätten an. Die Weise, mit der Altdorfer zwei Juden auf dem Weg in ihr Gotteshaus darstellt, zeugt von vorurteilsloser Sachlichkeit, mutmaßlich gar Sympathie; diese Haltung veranlasste ihn dazu, ein eindrucksvolles Bauwerk unmittelbar vor seiner Zerstörung dem Gedächtnis seiner Zeitgenossen und der Nachwelt zu überliefern.“

    Als Käufer der Radierungen, die bloß bei einer gewissen Druckauflage Sinn mache, hat Noll die vertriebenen Juden ausmachen können, vielleicht haben sie, so Noll, Altdorfer um diese „Erinnerungsblätter“ gebeten, sowie auch um die Aufnahme der zwei Juden ins Bild.
    Da in Regensburger Rat und Bürger mutmaßlich eher ein Interesse an Tilgung als an Erinnerung haben, dürften diese nicht „ernsthaft zunächst als Interessenten dafür in Betracht kommen“. (S.213)

    Gänzlich absurd und disqualifizierend wird es, wenn Noll meint, die parteiliche Inschrift zu der Zerstörung nach einem gerechten Gottesurteil, sei mit einer zeitgenössischen religiösen Haltung der Vertriebenen nicht unvereinbar. Gottesurteile seien demnach unergründbar und als gegebenes Schicksal hinzunehmen.
    Dies aber widerspricht offensichtlich den Quellen, die Noll viele Seiten vorher zitiert, hier: die vorerst erfolgreiche Klage der 1519 aus Regensburg vertriebenen Juden beim Reichsregiment Innsbruck für ihr Rückkehrrecht!

    Und vollends abwegig und grotesk fährt T. Noll fort:
    „Über dies ist nicht auszuschließen, dass die jüdische Gemeinde in Regensburg ihr Schicksal in gewissem Sinne als ein selbstverschuldetes Strafgericht Gottes empfand.“

    Um diesen Unfug einfach so behaupten zu können, muss er sich auf die z.T. antijüdisch gehaltene Schrift des Konvertiten Anthonius Margaritha (ein Sohn der vertriebenen Regensburger Juden), Der gantz Jüdisch Glaub … , (1531) berufen.
    Vielleicht sollte die Inschrift, so Noll, „gegenüber möglichen Vorwürfen seiner Glaubensgenossen, Mitbürger und Ratsbürger salvieren.“ (S. 217)

    Folgt man Noll, muss Altdorfer um 1519 ein bislang verkannter Widerstandskämpfer und ausgemachter Judenfreund gewesen sein. Quellenbelege für diese Sicht kann er keine erbringen, anderslautende musste Noll verdrehen. Kunstgeschichte im 21.Jahrhundert!

  3. Noch einen weiteren Autoren möchte ich zum Thema zitieren, den berühmten Rabbiner und Theologieprofessor Leo Trepp (1913-2010). In seiner 1996 (Stuttgart, Berlin, Köln) erschienenen „Geschichte der deutschen Juden“ lesen wir (S. 45f):
     
    Predigende Bettelmönche als Schürer des Judenhasses
     
    Die Aufgabe, die Bevölkerung gegen die Juden aufzustacheln, fiel in erster Linie den Mönchsorden der Dominikaner und Franziskaner zu, welche mit Hetzpredigten gegen die Juden durch die Lande zogen. In Mainz hatten vor der Vertreibung des Jahres 1438 die Predigten des Dominikaners Heinrich Kalteisen die Gefühle der Bürger zum Sieden gebracht.
     
    Johannes von Capistrano (1386-1456), ein Franziskaner, kam von Italien und zog in ganz Deutschland und Polen so gegen die Juden vom Leder, daß man ihn „die Geißel der Hebräer“ nannte. 1453 war er aktiv an einem Prozeß wegen angeblichen Hostienfrevels gegen die Juden von Breslau beteiligt, der zur Verbrennung von 41 Juden auf dem Scheiterhaufen und der Vertreibung der anderen führte. In seinen Predigten erklärte der Mönch, er habe in Erfahrung gebracht, die Juden verbreiteten die „schreckliche“ Idee unter den Christen, jeder Mensch könne durch seinen eigenen Glauben selig werden, was natürlich unmöglich sei. Hier werden die Angst der Kirche vor den neuen Regungen und ihre Furcht vor einem möglichen Einfluß der Juden deutlich. Johannes wurde später kanonisiert.
     
    Nicht zuletzt infolge der Predigten Bernardinos da Feltre, ebenfalls eines Franziskaners, kam es im Jahre 1475 in Trient zu einem Ritualmordprozeß. Die ganze jüdische Bevölkerung, die aus Deutschland stammte, wurde verhaftet und der Tortur unterworfen, unter welcher einige „gestanden“. Die „Schuldigen“ wurden verbrannt und die gesamte Gemeinde ausgewiesen.
     
    Hatten sich die Päpste bislang der Ritualmordlüge aufs energischste widersetzt, so ist bezeichnend für die neue Haltung der Kirche in dieser Zeit der Spannung, daß Simon, das ermordete Kind, im Jahre 1582 selig gesprochen wurde. Die Seligsprechung wurde im Jahre 1965 widerrufen und die Unschuld der Juden von Trient bestätigt.
     
    Der Einfluß geistlicher Spiele (Passionsspiele u.ä.) auf die Stimmung gegenüber den Juden darf nicht gering veranschlagt werden. Oft genug wurden die auf der Bühne agierenden Juden mit äußerster Bosheit ausstaffiert. Verheerend müssen sich indes Spiele ausgewirkt haben, die Hostienfrevel oder Ritualmord thematisierten, wie z.B. das Endinger Judenspiel, das vorführt, wie die Endinger Juden 1470 zum Feuertod verurteilt werden, nachdem sie acht jahre zuvor eine christliche Familie ermordet hatten, um sich in den Besitz ihres Blutes zu setzen. Zwiespältiges Verhalten legte der Maler Albrecht Altdorfer (Hervorhebung: R.S.) an den Tag. Als Mitglied des Äußeren Rats sicher am Regensburger Beschluß (Hervorhebung: R.S.) beteiligt, die Synagoge zu enteignen und zu zerstören, dokumentierte er ihren Zustand vor der Zerstörung mit zwei Radierungen. Die erste trägt die Überschrift:
    ANNO D(OMI)NI. D. XIX
    IVDAICA. RATISPONA
    SYNAGOGA.IVSTO
    DEI. IVDICIO. FVNDIT(V)S
    EST:EVERSA.
    Ãœber der zweiten steht zu lesen:
    PORTICVS. SINAGOGAE
    IVDAICAE. RATISBONEN
    FRACTA. 21. DIE FEB.
    ANN. 1519.
     
    Zum Abschluß der hier relevante Teil aus dem Regensburg-Eintrag der Encyclopaedia Judaica (Jerusalem 1971):
     
    The general decline and impoverishment of Regensburg, combined with growing social tensions between the upper and lower classes of the citizenry, made the years 1475-1519 a period of increased bitterness against the Jews, a struggle that ended in their total expulsion. The violent anti-Jewish sermons of Peter Schwarz (Nigri) resulted in the confiscation of the property of the whole community (1476); following the accusation by one of the defendants in the Trient ritual murder trial 17 Jews from Regensburg were imprisoned. After four years, under unremitting pressure from Frederick III, the city was forced to free them. Frederick exacted a heavy fine from the city and also a pledge that it would not expel its Jewry. Balthasar Hubmeier (1485-1528), later the Anabaptist leader, was the most virulent of many preachers who accused the Jews of usury and blasphemy and repeatedly demanded that the synagogue be converted into a church; the guilds insisted on expulsion. In 1498 the community was led by ten elders; its takkanot were enacted by majority vote in a council of 31. At this critical period of its history, the community’s ordinances dealt with the preservation of internal peace (…). When Emperor Maximilian died in January 1519 the interregnum was made the occasion for the immediate expulsion of the Jews, about 800 in all. The synagogue was razed and a chapel, which became the center of mass pilgrimages, was erected on the site. About 5000 gravestones were wrenched out of the cemetery and used for building. Trophies of the „victory against the Jews“ were prominently displayed on walls of houses in Regensburg and other cities. Most of the refugees settled in nearby Stadtamhof, on Bavarian territory, but were later expelled from there too (1551).
     
    Geradezu erschreckend präsentiert sich am Regensburger Beispiel das katholische Christentum als die Religion des Hasses, der Intoleranz, der kleinlichen Bosheit. Was ist hier noch von der millionenfach geforderten ‚Nächstenliebe‘ und der doch so eindeutig vorgelebten Ethik des christlichen Messias übrig geblieben? – Nichts, aber auch gar nichts.
    Welch ein geistiges Armutszeugnis für jene beamteten Holzköpfe im Regensburg des Jahres 2011, die auch weiterhin nicht bereit sind, aus der katholischen Unheils-Geschichte ihrer Vorfahren zu lernen, die vielmehr deren Lügen und Märchen übernehmen und ihnen dadurch ein Weiterleben ermöglichen.
    Denk‘ ich an Archivleiter Wanderwitz, so kommt mir George Orwell in den Sinn, der in seinen Collected Essays (1965) schrieb: „Man kann nicht zugleich katholisch und erwachsen sein“. Wie recht er hatte!

  4. Demnach bekannte ein Illuminierer und Buchbinder namens Israel, den man am 19.1.1476 auf das Rad band und verbrannte, er wisse nicht nur von…
     
    Beim amerikanischen Historiker R. Po-Chia Hsia (New York University) liest man in „Trient 1475“, Frankfurt/M. 1997, S. 129-133  mehr zu diesem Buchbinder und weiteren Hintergründen:


    Israel, der dreiundzwanzigjährige Sohn Mayers von Brandenburg, verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Kopieren hebräischer Manuskripte, die er mit Gold hinterlegte und mit farbiger Tinte illuminierte. Auf der Suche nach Arbeit und Abenteuer war er weit herumgekommen und schließlich in Trient eingetroffen. Israel wurde, nachdem man ihn auf der Flucht ergriffen hatte, ebenso wie all die anderen gefoltert. Am 21. April, jenem Tag, an dem Sigismund das Gerichtsverfahren vorläufig suspendierte, bat Israel, in der Hoffnung, der Hinrichtung zu entgehen, um die Taufe. Nachdem man ihn auf den Namen Wolfgang getauft hatte, wurde er aus seiner Zelle entlassen, doch hielt man ihn zum lebendigen Beweis christlicher Gerechtigkeit und Nächstenliebe weiter in Buonconsiglio fest.
     
    Nach der Inhaftierung der Juden (von Trient, R.S.) war ihr gesamtes Eigentum von der Obrigkeit konfisziert worden. Anfang Juni, noch vor der Wiederaufnahme des Verfahrens und den ersten Hinrichtungen verfügte Hinderbach (der einflussreiche Bischof und Gegner der Juden, R.S.) die Liquidation eines Teils des jüdischen Vermögens, damit die Pfandgegenstände, die als Sicherheit für die gewährten Darlehen hinterlegt worden waren, an die Schuldner zurückgegeben werden konnten. Zu diesem Behufe mußte jemand die hebräischen Register und Briefe durchsehen, und so wurde Israel am 8. Juni dazu bestimmt. Als er diese Aufgabe bewerkstelligt hatte, ließ man ihn gehen und erteilte ihm sogar die Erlaubnis, seinen Lebensunterhalt mit Geldwechselei zu verdienen. Im Verlauf der Sommermonate gelang es Israel oder Wolfgang, wie er mittlerweile genannt wurde, das Vertrauen einiger Personen im Bischofspalast zu gewinnen und damit freien Zugang zum Buonconsiglio zu erhalten. In Wirklichkeit spielte der Konvertit jedoch ein gefährliches Spiel: Er diente sich seinen Herren an und versuchte zugleich unter der Hand, bei der Befreiung der gefangenen Frauen und Kinder mitzuhelfen. Ob aus Zufall oder schlechtem Gewissen, Israel wurde zur Kontaktperson der venezianischen Juden, die sich von außen um die Rettung der Inhaftierten bemühten. Während des Aufenthalts des apostolischen Gesandten in Trient erwies er sich als wertvoller Informant. Möglicherweise war er sogar an einer bizarren Verschwörung zur Vergiftung Hinderbachs beteiligt. All dies kam jedoch erst nach seiner erneuten Verhaftung am 27. Oktober ans Licht. Die anderen Juden hatten mittlerweile in ihren Geständnissen enthüllt, daß auch Israel am Seder (Auftakt des Pessach-Festes, R.S.) des fraglichen Passah teilgenommen hatte; möglicherweise hatte die Obrigkeit seine heimlichen Machenschaften entdeckt. Wie dem auch sei, im Verlauf der folgenden zehn Wochen und insgesamt siebzehn Verhöre wußte Israel eine abenteuerliche Geschichte über Verschwörungen und Intrigen zu erzählen, die ebenso von seiner Feigheit wie von seinem Mut zeugte.
     
    Die erste Vernehmung fand am 2. November statt. Nachdem er dem Podesta (gewählter Gemeindeverwalter/Administrator, R.S.) die Umstände seiner Ankunft in Trient geschildert hatte, bestritt Israel jede Kenntnis von dem angeblichen Ritualmord. Als man ihn dann in die Folterkammer brachte, rief Israel am Seil hängend aus: „Oh Jesus, ich bin unschuldig, ich bitte den Märtyrer ein Wunderzeichen zu tun, so wahr ich unschuldig bin!“ Nach einer Weile gab Israel zu, das Kind auf dem Almemar (Stelle in der Synagoge, wo im Gottesdienst aus der Tora gelesen wird, R.S.) gesehen zu haben; er behauptete, darob so erschrocken und wütend geworden zu sein, daß er die Synagoge verlassen habe. „Warum er die Wahrheit nicht schon in der Stube gesagt habe?“ wollte der Podesta wissen. „Er habe um sein Leben gefürchtet.“ Dann fragte ihn der Podesta über die Gründe, die Durchführung und den Ablauf des angeblichen Ritualmords aus. Der Schreiber notierte Israels unterschiedliche Antworten auf die Frage. Unter weiteren Folterungen „beschrieb“ er schließlich Simons Tod, beharrte jedoch weiter darauf, an seiner Ermordung nicht beteiligt gewesen zu sein. Er sei vielmehr, wie er dem Podesta versicherte, furchtbar darüber erschrocken.
     
    Während der Vernehmung am folgenden Tag spielte Israel weiter den kooperativen Konvertiten. Er erläuterte, zu welchen Zwecken das christliche Blut in den jüdischen Zeremonien verwendet werde, beschrieb die hebräischen Flüche und bot seinen Peinigern an: „Wir ((die Christen)) könnten die Worte nicht recht schreiben; so es dem Podesta gefiele, wolle er sie auf hebräisch und deutsch niederschreiben.“ Nach einer kurzen Unterbrechung wurde die Vernehmung wiederaufgenommen. Der Podesta wollte nun etwas über die anderen Kindsmorde wissen. Israel erfand vier weitere Fälle, um seine Peiniger zufriedenzustellen: einen Mord vor vierzehn Jahren in Günzenhausen (sic!, R.S.), eine von der Hand eines gewissen Abraham von Feltre, einen vier Jahre vor dem Tridentiner Prozeß in Plebissach bei Padua begangenen Mord sowie eine unlängst in Wending verübte Kindstötung.
     
    Während der folgenden Wochen waren die Richter mit anderen fünf Männern beschäftigt. Israels nächster Auftritt in der Folterkammer erfolgte am 16. November. Man stellte ihm verschiedene Fragen über Simons Tod und die anderen imaginären Kindsmorde, deren Kenntnis er bereits gestanden hatte.
     
    Am 18. November wurde Israel einer langen Foltersitzung unterzogen. Nachdem er weitere Details über den fiktiven Ritualmord an Simon preisgegeben hatte, befragte ihn der Podesta erneut zu den anderen Kindsmorden. Anfangs behauptete Israel noch, er sei bei keinem davon zugegen gewesen, sondern habe lediglich davon reden hören. Der Podesta war davon überzeugt, daß Israel log, und ordnete verschärfte Folter an, bis Israel schließlich zusammenbrach. Er erfand eine Geschichte über Regensburg (Hervorhebung: R.S.), die für die dortige jüdische Gemeinde noch schwere Folgen haben sollte. Der Schreiber notierte das Geständnis: Als Israel vor acht Jahren bei Samuel in Regensburg lebte, habe ein Jude namens Jossel kurz vor Passah von einem Bettler für zehn Dukaten ein Christenkind gekauft. An Passah hätten fünfundzwanzig oder sechsundzwanzig Juden einschließlich seiner selbst den Knaben mit Nadeln gestochen und das Blut für ihre Zeremonie benutzt. Er nannte vierzehn Regensburger Juden mit Namen: Hirsch, Sayer genannt Straubinger, Mayr, Heller, Guetkind, Mayr Pawman, Heberle, den langen Jacob, Isaac, Ritzard von Brixen, Rabbi Jossole, Bozzel Thoz, Simon Hattlaz, Samuel Kalbskopff und Gossel Fursinger.
     
    Als Bischof Heinrich von Regensburg, mit dem Hinderbach über den Prozeß korrespondierte, in den ersten Monaten des Jahres 1476 auf dem Rückweg von Rom durch Trient kam, überreichte man ihm eine Abschrift von Israels Geständnis. Nachdem Bischof Heinrich in seine Diözese zurückgekehrt war, wurde das unter Folter erpreßte Gespinst einer Kindstötung zur Grundlage für eine Ritualmorduntersuchung in Regensburg. Die meisten der Männer, die Israel namentlich genannt hatte, wurden verhaftet, und viele andere dazu; alle Gefangenen wurden unter Folter verhört, manche bis zu einem Geständnis. Doch Kaiser Friedrich III. intervenierte, bevor die Regensburger Richter die Juden hinrichten konnten. Er erinnerte die Obrigkeit der Reichsstadt daran, daß die Juden als Untertanen der kaiserlichen Reichskammer seiner unmittelbaren Gewalt unterstünden. Nach langem Hin und Her und dem Austausch von Petitionen, Erlassen und Protestationen wurden die Regensburger Juden am 4. September 1480, viereinhalb Jahre nach ihrer Inhaftierung, wieder auf freien Fuß gesetzt.
     
    Israels spektakuläre Bekenntnisse stachelten das richterliche Interesse an weiteren vermeintlichen Ritualmorden deutlich an. Während der nächsten beiden Vernehmungen (am 20. und 22. November) wollte der Podesta wissen, ob auch in Bozen, Meran und Innsbruck Christenkinder getötet worden seien. Israel wiederholte im Geiste seine verschiedenen Wanderungen und lieferte dem Podesta laufend neue Greuelgeschichten, Ausgeburten seiner Phantasie, die er mit Personen aus seiner wirklichen Vergangenheit bevölkerte. Ritzard von Brixen zum Beispiel, der ihm einen Dukaten für das Kopieren und Illuminieren hebräischer Bücher bezahlte, hatte laut einer seiner Geschichten aus Regensburg Christenblut besorgt…
     
    Diese Ausführungen des angesehenen amerikanischen Wissenschaftlers, dem nun wirklich niemand vorwerfen kann, er sei „als Jude parteiisch“, dürften auch die hartnäckigsten der christlichen Fundamentalisten und Judenhasser im Regensburger Stadtarchiv (und Stadtrat) davon überzeugen, dass bei ihnen ein Umdenken angesagt wäre.
    Im übrigen, Schande über ihre Häupter! Als ob wir Bayern nicht schon genug Verbrechen begangen und genug gelogen hätten! Da fragt sich doch der Bürger zu Recht, wie Herrschaften mit einem so begrenzten Horizont an so einflussreiche Pöstchen gelangen konnten.
     

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