Google-Books: Vereinbarung wird Streit nicht lösen

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Die Streitigkeiten um das Google-Books-Projekt werden auch nach der jüngsten Vereinbarung weiter andauern. Zwar haben sich Google und US-Verlage am Freitag auf eine neue, abgeschwächte Version des umstrittenen „Google Book Settlement“ geeinigt. Die Kritikerstimmen werden deshalb jedoch nicht leiser und es ist davon auszugehen, das Googles Digitalisierungsprojekt auch künftig für Auseinandersetzungen sorgen wird…

Kritiker des Buchprojekts weiterhin in Stellung
Geschützte deutsche Bücher nicht mehr im Katalog

New York – pte / pressetext – Die Hauptbedenken der Kritiker richten sich dahin, dass die Vereinbarung Google eine exklusive Immunität bei Klagen von unbekannten Rechteinhabern verleihen würde, berichtet das Wall Street Journal. Das US-Justizministerium prüft den Deal nun weiter und zeigt sich laut Insiderinformationen besorgt, dass es hier zu weiteren Problemen kommen könnte. Anfang nächsten Jahres soll ein Bericht dazu vom Justizministerium vorgelegt werden.

Deutschland nicht mehr im Katalog

Neben einigen anderen Änderungen der Vereinbarung zwischen Verlagen und Google wurde nun auch der Kritik seitens französischer und deutscher Regierung nachgegangen. Das bedeutet, dass künftig nur noch urheberrechtlich geschützte Werke digitalisiert werden dürfen, die aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada stammen.

Die deutsche Buchbranche zeigt sich zwiegespalten gegenüber der jüngsten Vereinbarung, wie auch vom Börseverein des Deutschen Buchandels auf Nachfrage von pressetext bestätigt wird. Es werde nun zunächst die Entscheidung geprüft und dann über mögliche Einwände entschieden.

„Der neue Vergleichsvorschlag weist Licht und Schatten auf“, so auch Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Laut dem Verband hat Google bei der Überarbeitung des Deals einige Einwände berücksichtigt, die der Börseverein zuvor eingebracht hatte. „Nicht aufgegeben wurde aber das vom Börsenverein stark kritisierte Grundprinzip, dass Google als vergriffen eingestufte Bücher in den USA ohne Zustimmung von Autor bzw. Verlag nutzen darf“, wird weiter kritisiert.

Mitbewerber und Preisgestaltung

Der neue Deal sieht auch vor, dass Mitbewerbern der Zugang zu gescannten Büchern erleichtert werden soll. Auch in puncto Preisgestaltung musste Google Änderungen vornehmen. Künftig soll es daher mehr Möglichkeiten zur Festsetzung von Preisen geben, um potenziellen Preisabsprachen vorzubeugen.

Die Änderungen wurden als Reaktion auf eine Klage von Verlegern gegen Google vorgenommen. Die Buchbranche hatte dem Internetkonzern vorgeworfen, Copyrights zu verletzen. Zunächst wollte Google 125 Mio. Dollar zahlen und so das Recht auf die Digitalisierung erwerben. Allerdings reagierten insbesondere europäische Verlagshäuser mit heftigem Widerstand.

„Ein großer Teil der deutschsprachigen Autoren und Verlage ist nun nicht mehr oder deutlich weniger stark von dem Settlement betroffen. Nach wie vor vom Vergleich erfasst sind allerdings viele ältere deutsche Bücher, weil sie im US-Copyrightregister eingetragen wurden“, heißt es in der Stellungnahme des Börsevereins des Deutschen Buchhandels.

2 Kommentare

  1. […] Die Streitigkeiten um das Google-Books-Projekt werden auch nach der jüngsten Vereinbarung weiter andauern. Zwar haben sich Google und US-Verlage am Freitag auf eine neue, abgeschwächte Version des umstrittenen “Google Book Settlement” geeinigt. Die Kritikerstimmen werden deshalb jedoch nicht leiser und es ist davon auszugehen, das Googles Digitalisierungsprojekt auch künftig für Auseinandersetzungen sorgen wird… Kritiker des Buchprojekts […] Read more at http://test.hagalil.com/2009/11/16/google/ […]

  2. Es ist – gelinde gesagt – eine Unverschämtheit, wie Goggle mit allen erdenklichen Mitteln versucht, sich das geistige Eigentum von Schriftstellern anzueignen, um dann damit selber Geld zu verdienen! Was würde Google wohl machen, wenn jeder Bürger sich das Recht herausnehmen würde, mit der Technik und den Programmen, die der Gelddruckmaschine Google zugrunde liegen, eigene Suchmaschinen aufzubauen und damit Geld zu verdienen?

    Ganz gleich, welche Vereinbarungen Verlage – in den USA oder sonstwo – auch treffen mögen, sie sind Interessenverteter des Autors, mit dessen Werk sie Geld verdienen. Kein Autor, kein Agent hat sicherlich bei seinen Vertragsverträgen an diese Goggle-Aktivitäten gedacht! Es gibt nur eine Lösung: jeder Autor muss – wenn er es denn wirklich will – persönlich jedweden Vereinbarungen mit Google – oder anderen Verwertern und Nutzern – schriftlich zustimmen. Nur so, und nur so, können die Rechte der Autoren geschützt werden!

    Was passiert mir eigentlich als deutscher Schriftsteller (und vielleicht auch noch Verleger), wenn ich meine Bücher ins Englische übersetzen lasse und in den Staaten zum Kauf anbiete, für die die o.a. Vereinbarung mit Goggle gilt???

    Oder gilt jetzt die Regel: Entweder, lieber deutscher Autor und/oder Verleger, du nimmst die Lex Google in Kauf – oder du hältst dich aus diesen Ländern fern! – ???

    Aus dieser ganzen Google-Angelegenheit erschließt sich doch gleich eine weitere Frage: Was kommt als Nächstes? Werden demnächst geschützte Patente und Marken über Goggle o.a. kostenlos – oder billigst (zu Google´s Nutzen) feilgeboten?

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