Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und Bundesarchiv vereinbaren künftige Nutzung von NS-Rasseakten

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„Zigeunererfassung“, Aufbau der Genealogien, Foto: Bundesarchiv, Bild 146-1987-116-50 / CC-BY-SA 3.0

Die Aktion sorgte für Schlagzeilen: Am 1. September 1981 haben 18 mutige Sinti das Archiv der Tübinger Universität besetzt und die sofortige Herausgabe der dort gelagerten Akten der „Rassenhygienischen Forschungsstelle“ aus der NS-Zeit verlangt – darunter Familienstammbäume, Vermessungskarteien sowie Zehntausende Fotos. Diese Unterlagen hatten als Planungsgrundlage für den Völkermord an den Angehörigen der Minderheit gedient. Tatsächlich wurden die Unterlagen nach wenigen Stunden ins Bundesarchiv überführt.

Genau 44 Jahre nach dieser spektakulären Besetzung unterzeichnen der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das Bundesarchiv am Montag, 1. September 2025 um 13:00 Uhr im Heidelberger Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in der Bremeneckgasse 2 eine Kooperationsvereinbarung. Damit wird erstmals die Nutzung des Bestandes der „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ vertraglich geregelt. Die Kooperation stellt einen Meilenstein in der Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma in Deutschland dar.

Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, die noch immer unzureichende Erforschung des Holocaust an 500.000 Sinti und Roma sowie des Antiziganismus nach 1945 durch gesicherte Quellenüberlieferung zu fördern. Gleichzeitig wahrt sie die Würde der Betroffenen und regelt den sensiblen Umgang mit den unter Zwang erstellten Fotografien und Dokumenten. 

Unterzeichnet wird der Vertrag von Prof. Dr. Michael Hollmann, dem Präsidenten des Bundesarchivs, und Romani Rose, dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und Teilnehmer an der Besetzung des Tübinger Uniarchivs.