Jüdischer Studierender geht im Prozess gegen die Freie Universität Berlin in Berufung

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FU Berlin, Foto: Fridolin freudenfett (Peter Kuley) - CC BY-SA 3.0

Gemeinsame Presseerklärung der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) Berlin, des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) e. V., dem Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender, der Jüdischen Studierendenunion Deutschlands (JSUD) und der International Association of Jewish Lawyers (IJL).

Berlin, 18.08.2026: Die Anwält:innen des jüdischen Studenten, Lahav Shapira, haben eine Berufungsbegründung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eingelegt, die Klage gegen die Freie Universität (FU) Berlin als unzulässig abzulehnen (Urt. v. 23.03.2026, Az. 12 K 356/24).

Shapira wirft der Universität vor, ihn sowie andere Studierende nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt zu haben und damit ihren Verpflichtungen nach § 5 Abs. 2 des Berliner Hochschulgesetzes nicht nachgekommen zu sein. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass sich aus der Antidiskriminierungspflicht der Hochschule kein individuell einklagbares Recht des Betroffenen ableiten lässt.

Wir begrüßen die Entscheidung des Klägers, Berufung einzulegen.

Julia Kopp, Projektleiterin von RIAS Berlin, verweist auf die Perspektive der Betroffenen und die Verantwortung der Hochschulen:
„Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein wichtiger Schritt, weil sie eine zentrale Frage des Schutzes vor Diskriminierung an Hochschulen berührt: Wie können sich Betroffene wirksam gegen Diskriminierung zur Wehr setzen? Die Dokumentation von RIAS Berlin zeigt, dass jüdische Studierende an Hochschulen mit unterschiedlichen Formen von Antisemitismus konfrontiert sind. Dabei erleben sie häufig, dass ihre Erfahrungen infrage gestellt oder nicht ernst genommen werden. Betroffene fühlen sich von Institutionen allein gelassen. Hochschulen müssen deshalb transparent machen, was sie unter Antisemitismus verstehen und mit welchen Maßnahmen sie reagieren. Sie tragen die Verantwortung dafür, verlässliche Strukturen und Verfahren im Umgang mit Antisemitismus zu etablieren.

Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des Bundesverbands RIAS, schätzt die Berufung als wichtigen Schritt zur Schließung einer bestehenden Rechtslücke ein:
„Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zeigt eine erhebliche Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht auf. Studierende, die antisemitische Diskriminierung erleben, sind rechtlich nicht wirksam geschützt, wenn sie die Verpflichtung der Hochschulen, gegen Diskriminierung vorzugehen, nicht einklagen können und der Schutz vor Antisemitismus vom guten Willen der einzelnen Hochschule abhängt. Dieses Urteil schwächt das Vertrauen von Jüdinnen:Juden in den Rechtsstaat. Wir erwarten, dass die Berufungsinstanz eine Pflicht der Universität feststellt, gegen antisemitische Diskriminierung vorzugehen. Zudem muss der Gesetzgeber mit eindeutigen Formulierungen das Missverständnis ausräumen, dass Studierende keine einklagbaren Rechte gegenüber Schutz vor Diskriminierung haben.”

Prof. Dr. Julia Bernstein, Leitung des Netzwerks Jüdischer Hochschullehrender, fordert durchsetzbare Schutzrechte an Hochschulen:
„Der Fall Lahav Shapira gegen die FU Berlin offenbart eine Lücke: Verbürgte Schutzrechte von Universitätsangehörigen gegen ein antisemitisches Klima an Hochschulen müssen durchsetzbar sein. Andernfalls bleiben sie wirkungslos. Als Hochschullehrende erleben wir immer wieder, dass jüdische Studierende und Kolleg:innen sich mit ihren Erfahrungen allein gelassen fühlen, weil es keine Verfahrensregeln gibt und Konsequenzen für die Täter ausbleiben. Für Betroffene bedeutet dies einen erheblichen Vertrauensverlust in die Institution Hochschule. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin macht deutlich, dass dieses Problem eine rechtliche Leerstelle darstellt. Auch zahlreiche weitere Fälle von Ausgrenzung, verbalen Anfeindungen oder Verleumdungskampagnen müssen ernst genommen werden. Nur wenn Hochschulen auch bei diesen verdeckteren Formen von Antisemitismus konsequent handeln, entsteht ein wirksamer Schutz. Dieser darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein, sondern verbindlich in Beschwerdeverfahren eingebettet und einklagbar sein.“

Ron Dekel, Präsident der JSUD, unterstreicht die Bedeutung des Verfahrens für jüdische Studierende:
„Wir unterstützen das Berufungsverfahren von Lahav Shapira ausdrücklich und danken Lahav für den Mut, diesen Schritt zu gehen. Mit seiner Berufung kämpft er nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Sicherheit jüdischer Studierender in Deutschland. Universitäten müssen alle Studierenden unabhängig von Religion oder Herkunft schützen. Dafür muss dieser Schutz auch rechtlich einklagbar sein. Vor dem Hintergrund der Anfeindungen und antisemitischen Vorfälle seit dem 7. Oktober haben wir erlebt, dass Universitäten häufig nicht ausreichend handeln, um insbesondere jüdische Studierende zu schützen. Der Fall von Lahav Shapira zeigt, was passiert, wenn dieser Schutz versagt. Bis heute kann Lahav die Universität nur unter Personenschutz betreten – das kann kein akzeptabler Zustand sein. Wenn das geltende Recht nicht ausreicht, braucht es entsprechende gesetzliche Änderungen. Jüdinnen und Juden müssen an deutschen Universitäten frei und sicher studieren können. Dafür müssen die Hochschulen ihrer Verantwortung gerecht werden und der rechtliche Schutz muss dort greifen, wo institutioneller Schutz versagt.“

Talia Naamat, Leiterin des Legal Center for Combating Antisemitism der IJL, betont die Bedeutung der Berufung für Studierende überall:
„Die eingereichte Berufung von Lahav Shapira stellt die Grundsatzfrage nach dem Schutz Studierender an Hochschulen. Universitäten sind dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass alle Studierenden sicher und gleichberechtigt studieren und teilhaben können. Das gilt auch für jüdische und israelische Studierende, die aufgrund ihrer Religion, Nationalität oder Herkunft angefeindet werden. Der Campus muss ein Ort für offene Diskussionen und politische Debatten sein. Dafür müssen Hochschulen klare Grenzen setzen und durchsetzen, wenn Äußerungen rassistisch oder diskriminierend sind oder Studierende bedroht, ausgeschlossen oder angegriffen werden. Diese Berufung ist eine wichtige Gelegenheit klar zu stellen, dass die universitären Antidiskriminierungsverpflichtungen praktisch umgesetzt werden müssen.“

Zum Prozess: Die Klage ist von bundesweiter Bedeutung für Studierende in Deutschland, die sich auf dem Campus Antisemitismus, Rassismus oder Rechtsextremismus ausgesetzt sehen. Die Hochschulgesetze der Länder verpflichten die Hochschulen dazu, ihrer Verantwortung zum Schutz der Betroffenen gerecht zu werden, damit sie ihr Grundrecht auf Bildung wahrnehmen können – ohne Angst vor antisemitischen oder rassistischen Beleidigungen, Bedrohungen, Anfeindungen oder körperlicher Gewalt. Dafür braucht es über eine reine Absichtserklärung hinaus ein individuelles und einklagbares Recht auf einen diskriminierungsfreien Raum, das Lahav Shapira einfordert.