Israels neue Regierung plant eine weitreichende Justizreformen. Vor allem die Befugnisse des Obersten Gerichtshofs sollen eingeschränkt werden. Kritiker sehen in diesem Vorhaben die Gewaltenteilung und damit letztendlich die Demokratie gefährdet.
Von Ralf Balke
Manche Initiativen der neuen Regierung klingen geradezu absurd-komisch. So wollen einige Abgeordnete der sephardischen-ultraorthodoxen Shass-Partei, dass fortan auf Schekel-Geldscheinen die Formel „Auf Gott vertrauen wir“ gedruckt wird. Ihre Begründung: Das jüdische Volk hat einen „klaren und einfachen Glauben, dass alles von Gott gesegnet ist, einschließlich des wirtschaftlichen Wohlstands“. Zudem wurde ein Satz aus den Psalmen zitiert, der Gott anfleht: „Öffne deine Hände und erfülle die Bedürfnisse eines jeden Lebewesens.“ Und so heißt es in der Gesetzesvorlage: „Daher ist es wichtig, Gott dankbar zu sein und diesen Glauben auf den Banknoten des Staates Israel zum Ausdruck zu bringen.“ So weit, so fromm. Ex-Finanzminister Avigdor Lieberman lästerte bereits, dass das „ein interessanter Ansatz sei, die hohen Lebenshaltungskosten in den Griff zu bekommen“.
Andere Vorhaben der neuen Regierung dagegen sind weder absurd, noch komisch, sondern hochproblematisch – zumindest aus Sicht ihrer Kritiker. Vor allem die geplanten Reformen, die Justizminister Yariv Levin angekündigt hat, haben es in sich. Dabei klingt das Wort „Reform“ erst einmal harmlos. Doch dahinter steht das Projekt, den Obersten Gerichtshof des Landes und letztendlich das gesamte Justizwesen gezielt zu schwächen. Oder wie es seine Präsidentin Esther Hayut formuliert hat, der Unabhängigkeit der Justiz „eine tödliche Wunde“ zuzufügen. Mit ihrer Kritik steht sie nicht alleine da. Zahlreiche prominente Richter warnen vor diesem Vorhaben, jüngst auch der ehemalige Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz, der die Gefahr einer „konstitutionellen Revolution“ aufkommen sieht, die er als „die ernsthafteste Bedrohung der israelischen Demokratie“ bewertet. Und nicht zuletzt deshalb gehen seit Wochen viele Zehntausend Israelis auf die Straße, um gegen die Justizreform zu demonstrieren und dem Obersten Gerichtshof den Rücken zu stärken.
Konkret geht es bei den von Justizminister Yariv Levin eingebrachten Vorschlägen darum, dem Obersten Gerichtshof die Option zu rauben, im Falle von Bedenken Gesetze und Regierungsentscheidungen wieder zu kippen. Deswegen soll eine sogenannte „Aufhebungsklausel“ eingeführt werden, die es mit einer einfachen Mehrheit von 61 der 120 Abgeordneten in der Knesset dem Parlament ermöglichen soll, ein Veto des Obersten Gerichtshofs zu kippen und entsprechende Vorhaben erneut zu verabschieden. Ein Beispiel: Angenommen Orit Struk, Abgeordnete der Religiösen Zionisten, käme mit ihrer Gesetzesinitiative durch, die es Ärzten ermöglichen soll, homosexuelle Patienten abzulehnen, weil deren sexuelle Identität gegen ihre religiösen Werte verstoße, und der Oberste Gerichtshof würde dem Vorhaben mit dem Hinweis auf die geltenden Antidiskriminierungsgesetze einen Strich durch die Rechnung machen, dann reicht die Mehrheit der amtierenden Regierungskoalition aus, um das Veto der Richter außer Kraft zu setzen. Der Minderheitenschutz wäre damit de facto ausgehebelt. Wichtig ist diese „Aufhebungsklausel“ aber auch im Kontext der gegen den Ministerpräsident Benjamin Netanyahu laufenden Verfahren wegen Korruption und anderer Vergehen. Denn der Oberste Gerichtshof könnte die Immunität des Regierungschefs, die ihm sein Amt zuspricht, zwar aufheben. Doch die Knesset wäre dann in der Lage, die Entscheidung der Richter wieder null und nichtig zu machen.
Ein weiterer Eckpfeiler des Reformvorhabens ist die Veränderung bei der Auswahl der 15 Richter des Obersten Gerichtshofs. Bis dato sieht es so aus, dass diese vom Staatspräsidenten auf Vorschlag eines Richterwahlausschusses ernannt werden. Dieses Gremium besteht aus drei Richtern des Obersten Gerichtshofs selbst, zwei Ministern, wobei im Regelfall einer davon der Justizminister ist, sowie zwei Abgeordneten der Knesset und zwei Vertretern der Anwaltskammer. Geht es nach dem Willen der neuen Koalition, soll die Regierung deutlich mehr Kontrolle über die Auswahl der 15 Richter in die Hand bekommen, was letztendlich dazu führt, dass vor allem politisch genehme Kandidaten in den Richtersesseln Platz nehmen dürfen. Darüber hinaus soll dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit genommen werden, bei der Beurteilung von Gesetzesinitiativen und Regierungsbeschlüssen einen „Angemessenheitstest“ vorzunehmen. Last but not least dürften Minister fortan ihre eigenen Rechtsberater ernennen anstatt auf die Expertise der Fachleute zurückzugreifen, die unter der Ägide des Justizministeriums tätig sind.
Dieser „Angemessenheitstest“ ist gerade ein Politikum und hat bereits zu der ersten großen Koalitionskrise geführt. So schob die Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Mira der geplanten Ernennung von Aryeh Deri zum Gesundheits- und Innenminister mit der Begründung einen Riegel vor, dass diese angesichts des beachtlichen Vorstrafenregisters des Chef der ultraorthodoxen Shass-Partei vielleicht keine gute Idee sei, also „unangemessen“ ist. Ein weiteres Argument für die Entscheidung: Deri hatte im vergangenen Jahr bei seinem bisher letzten Verfahren wegen Steuervergehen vor Gericht versichert, dass er sich aus der Politik zurückziehen würde, weshalb es ein milderes Urteil gab, und zwar eine Geld- und Bewährungsstrafe, aber keine erneute Haftstrafe. Die geplante Übernahme von gleich zwei Ministerposten hinterlässt aus Sicht der Generalstaatsanwältin jedoch nicht gerade den Eindruck, dass sich da jemand ins Privatleben verabschiedet hätte. Sollte die im Rahmen der Justizreform vorgesehene Aufhebung der Möglichkeit eines „Angemessenheitstests“ Realität werden, dann kann auch der mehrfach vorbestrafte Deri jeden Ministerposten bekleiden, den er anstrebt.
Es sind genau diese Punkte in der geplanten Justizreform, die höchst umstritten sind, und zwar in einer Form, die Netanyahus Vorgänger im Amt, Yair Lapid, dazu motiviert hatte, folgendes zu sagen: „Die neue Regierung hat wie ein Mafia-Clan einen geladenen Revolver auf den Tisch gelegt.“ Die Kritiker der Justizreform sind sich nicht nur einig in ihrer Einschätzung, dass auf diese Weise die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt wird, weil die Legislative plötzlich das Sagen über die Judikative bekommt. Offensichtlich gibt es damit auch einen Plan, sich als Politiker quasi außerhalb der Gesetze zu stellen und vor jeglicher Strafverfolgung zu immunisieren. In einem bisher beispiellosen Schritt haben deshalb zahlreiche prominente Juristen, darunter die ehemaligen Generalstaatsanwälte Avichai Mandelblit und Yehuda Weinstein, die pensionierten Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs Aharon Barak und Dorit Beinisch sowie die pensionierten Richter des Obersten Gerichtshofs Yitzhak Zamir, Elyakim Rubinstein, Meni Mazuz, Edna Arbel und Michael Ben-Yair in einem gemeinsamen Brandbrief vor den Vorhaben der Regierung gewarnt. „Wir, die wir von 1975 bis vor kurzem als Generalstaatsanwälte oder Staatsanwälte tätig waren, waren schockiert, als wir den Plan von Justizminister Yariv Levin zur Änderung des Justizsystems hörten“, heißt es darin. „Wir sind überzeugt, dass dieser keine Verbesserung des Systems bedeutet, sondern es zu zerstören droht.“
Es sind aber nicht nur Juristen oder einfache Bürger, die gegen die Justizreform rebellieren. So warnte Professor Amir Yaron, Direktor der israelischen Zentralbank, in einem Dringlichkeitstreffen mit Netanyahu davor, dass die Pläne der Regierung internationale Investoren abschrecken würden, was letztendlich zu einer Herabstufung der Kreditwürdigkeit und damit zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage führen könnte. Und Moshe Hazan, einer der führenden Volkswirte der Zentralbank, gab aus Protest gegen die geplanten Massnahmen seinen Rücktritt bekannt. Ferner übermittelte der Verband der Hightech-Beschäftigten eine Botschaft an den Ministerpräsidenten, in der es hieß: „Risikokapitalgeber und globale Unternehmen lassen sich von Pressekonferenzen nicht beeindrucken. Sie sind besorgt über die Abschaffung individueller Freiheiten und meiden Länder, die keine unabhängige Justiz haben.“ Das Fintech-Unternehmen Papaya Gobal ist so eines. Mit dem Hinweis auf die Reformpläne der Regierung hat es vor wenigen Tagen seine israelische Gründerin Einat Guez angekündigt, alle Investitionen aus dem Land abzuziehen. Sie sieht schlichtweg die Rechtssicherheit gefährdet, weshalb man von Israel aus langfristig keine Geschäfte mehr führen könnte, so die Begründung. Auch im Außenministerium rumort es. Mit Yael German, Israels Botschafterin in Frankreich, und ihrem Kollegen Ronen Hoffmann in Kanada, haben gleich zwei Diplomaten auf wichtigen Posten das Handtuch geworfen, weil sie nach außen die Politik dieser Regierung nicht länger vertreten könnten.
Das Umkrempeln des Rechtswesens könnte aber noch viel weitreichender werden. Denn geht es nach dem Willen von Itamar Ben Gvir, Minister für nationale Sicherheit, dann wird bald eine Debatte um die Einführung der Todesstrafe für Terroristen anstehen. Der Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben Gvir, erklärte nach einer Sitzung des Sicherheitskabinetts, dass er in Kürze ein Gesetz vorschlagen wird, das die Todesstrafe für Terroristen vorsieht. Anlass diese ins Gespräch zu bringen, boten dem rechtsextremen Politiker die jüngsten Anschläge in Jerusalem. „Ich hoffe, dass wir es mit einer großen Mehrheit verabschieden werden“, sagt er in einer Erklärung. Die vom Sicherheitskabinett angekündigten Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus seien zwar „wichtig“, aber er wolle „noch viel mehr, und ich werde mich weiterhin um immer mehr Entscheidungen zur Terrorbekämpfung bemühen.“ Israel kennt zwar die Todesstrafe, aber nur im Kontext von Verbrechen wie Völkermord oder Landesverrat. In der Geschichte des Landes ist sie auch nur ein einziges Mal verhängt worden, und zwar gegen Adolf Eichmann, dem Organisator der „Endlösung“. Sollten die Justizreformen Realität werden, dann könnte auch ein Kahanist wie Itamar Ben Gvir mit seinem Plan Erfolg haben, weil kein Oberster Gerichtshof mehr die Todesstrafe kippen könnte – keine guten Aussichten für den israelischen Rechtsstaat.
Bild oben: Israels Oberstes Gericht in Jerusalem