Blutgeld oder Wiedergutmachung?

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Vor 70 Jahren unterzeichneten die Bundesrepublik und Israel das Luxemburger Abkommen. Bonn verpflichtete sich damals zu umfangreichen Zahlungen und Sachleistungen an den jungen jüdischen Staat als materielle Entschädigung für die vom nationalsozialistischen Deutschland an den Juden begangenen Verbrechen.

Von Ralf Balke

Die Wortwahl markiert bereits die unterschiedliche Wahrnehmung. Als am Morgen des 10. Septembers 1952 im Kleinen Empfangssaal des Luxemburger Stadthauses Bundeskanzler Konrad Adenauer sowie Israels Außenminister Moshe Sharett zusammenkamen, um ein Abkommen zu unterzeichnen, das Deutschland zu umfangreichen Zahlungen und Sachleistungen verpflichtete, sprach man auf deutscher Seite von einem „Wiedergutmachungsabkommen“. Der Begriff selbst beinhaltet die Vorstellung, dass sich durch Geld und Waren etwas „wieder gut“ machen ließe, also quasi „ersetzbar“ sei, was angesichts des millionenfachen Mordes aus jüdischer Perspektive der wohl kaum akzeptabel sein konnte und eine Zumutung darstellte. Die Israelis benutzten deshalb eine andere, deutlich wertfreiere Bezeichnung, und zwar „Shilumim“, zu Deutsch: „Zahlungen“. Auf Englisch – und das war die Sprache, in der die Vertragstexte ausgefertigt wurde – hieß das ganze übrigens „Reparations Agreement between Israel and West Germany“.

Feierlich war die Stimmung im Cercle Municipal in Luxemburg ebenfalls nicht. „Frostig sollte es zugehen, als die Vertreter des jüdischen Volkes auf der einen und der Bundesrepublik Deutschland auf der anderen Seite einander in dessen Zeremoniensaal, dem Salle Flamande, für alle Welt sichtbar begegneten“, schreibt der Historiker Dan Diner in seinem Buch „Rituelle Distanz“ über diesen Moment vor 70 Jahren. „Für demonstrative Distanz bestand guter Grund. Nur wenige Jahre nach der Katastrophe und gegen den erbitterten Widerstand nicht unerheblicher Teile der jüdischen, vornehmlich der israelischen Öffentlichkeit hatten Vertreter des jüdischen Volkes in Gestalt des Staates Israel sowie der Claims Conference sich dazu durchgerungen, mit dem Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ein Abkommen über Restitution und Entschädigung zu schließen – die sogenannte Wiedergutmachung.“ Alles verlief möglichst formell. „Die Juden hatten sich für die Unterzeichnungszeremonie eine nüchtern geschäftliche Abwicklung ausgebeten“, berichtete das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ damals von der Unterzeichnung. „Der deutsche Bundeskanzler saß dem israelischen Außenminister Moshe Sharett gegenüber. Sitzend zur Rechten Adenauers Staatssekretär Hallstein, daneben Blankenhorn. Die einzigen freundlichen Gesichter im Raum: ein paar langstielige Blumen in einer Vase. Die Unterzeichnung ging schweigend vor sich. Ohne Händedruck.“

Für Bonn war es das erste bilaterale Abkommen, dass die nur wenige Monate zuvor von den Westalliierten in die Teilsouveränität entlassen Bundesrepublik geschlossen hatte – also eine Art Premiere auf dem internationalen Parkett. Zugleich sollte es ein Versuch sein, nach außen zu beweisen, dass man willens sei, auch politische Konsequenzen aus der historischen Verantwortung zu ziehen. So legte der Vertragstext fest, dass der israelische Staat 3,45 Milliarden DM, also 823 Milliarden US-Dollar, erhalten werde, von denen wiederum 450 Millionen DM an die Jewish Claims Conference gingen. Die drei Milliarden DM wurden aber nicht einfach überwiesen. Vielmehr einigten sich beide Seiten darauf, den Löwenanteil davon bis 1965 in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erklärte Israel, dass damit seine Forderungen gegenüber der Bundesrepublik für alle Zeiten erfüllt seien.

Sowohl in Israel als auch in der Bundesrepublik traf das Luxemburger Abkommen auf wenig Zustimmung und blieb über Monate hinweg ein heißes Eisen – selbstverständlich aus völlig unterschiedlichen Gründen. Laut einer Allensbach-Umfrage aus dem Sommer 1952 waren 44 Prozent der Bundesbürger grundsätzlich gegen jede Form einer Restitution an Israel oder Juden eingestellt. Weitere 24 Prozent kritisierten die Summe als zu hoch, gerade einmal elf Prozent bezeichneten sie als „angemessen“. Und auch in der Politik gab es Widerstand. Als der Vertrag im Bundestag am 4. März 1953 zur Abstimmung vorgelegt wurde, stimmten nur 239 der 402 Abgeordneten dafür. 35 votierten dagegen, 86 enthielten sich der Stimme. In der CDU/CSU als auch in der FDP und der damals im Bundestag vertretenen rechtsgerichteten Deutschen Partei (DP) gab es Gegenwind. Nur die SPD stimmte geschlossen dafür – die Moskau-hörige KPD geschlossen dagegen. Deutschland müsse sich zuerst um die eigenen Flüchtlingen aus den Ostgebieten oder dem Sudetenland, Kriegswitwen und Waisen kümmern, lautete ein gängiges Argument.

Prominente Gegner des Luxemburger Abkommens waren unter anderem Justizminister Thomas Dehler von der FDP und Franz-Josef Strauß von der CSU. Und Hermann Josef Abs, Ex-Aufsichtsrat von I.G. Farben und Vorstandsmitglied der Deutschen Bank in der NS-Zeit, der unter anderem als Vorstandsvorsitzender der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) nach 1945 erneut Karriere machte, hatte versucht, jede Form einer Restitution an Israel oder Juden mit den Forderungen anderer Staaten, die unter Deutschland gelitten hatten, in einen Topf zu werfen und gemeinsam als Kriegsschulden zu verhandeln. Aber auch die arabischen Staaten übten Druck aus, drohten mit Sanktionen gegen die Bundesrepublik. Der notorisch antisemitische ehemalige Großmufti von Jerusalem, Hadj Amin al-Husseini, sprach von Adenauer als einem Werkzeug des Weltjudentum und die Vertreter der Arabischen Liga wurden in Bonn vorstellig, um das Abkommen in letzter Minute zu verhindern. Last but not least waren es auch bekannte Publizisten der jungen Bundesrepublik, allen voran Marion Gräfin Dönhoff, die sich dagegen aussprachen. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ forderte sie, dass man jegliche Form einer Restitution an Israel unterlassen sollte. Erst nach einem Frieden zwischen dem jüdischen Staat und seinen arabischen Nachbarn ließe sich darüber vielleicht reden.

In Israel sprach man dagegen von einem „Blutgeld“. Es kam zu heftigen Demonstrationen von Überlebenden und ihren Angehörigen gegen jegliche Kontakte zu Deutschland. „Was sollen unsere ermordeten Großeltern pro Stück kosten“, lautete einer der Slogans damals. Vor allem Oppositionsführer Menachem Begin stand an der Spitze der Gegner des Luxemburger Abkommens. „In der Knesset gab es im Januar 1952, als über die Aufnahme von Verhandlungen diskutiert wurde, tumultartige Szenen, die Begin-Anhänger marschierten vor die Knesset, es flogen Steine, und es bestand tatsächlich damals bei den Akteuren der Regierung die Angst vor einem Bürgerkrieg“, so der Historiker Michael Wolffsohn. Die Aufrufe des Cherut-Partei-Vorsitzenden, den Deal mit allen Mitteln zu verhindern, blieb nicht ohne Konsequenzen. Anhänger des späteren israelischen Ministerpräsidenten verschickten eine Briefbombe an Adenauer, bei deren Entschärfung Ende März 1952 ein Sprengmeister ums Leben kam. Und auch auf das Büro des israelischen Außenministers Moshe Sharett in Tel Aviv wurde im Oktober 1952 ein Bombenattentat verübt. „Der diplomatische Vertreter Österreichs in Tel Aviv, Karl Hartl, zeigte Verständnis für den Bombenleger; für ihn war klar, daß für einen Juden, dessen Vater und Mutter in einem Vernichtungslager umgekommen waren, es schon schwer und unwürdig erscheinen mußte, das Entgelt für seine gemordeten Eltern >in Form eines Wasserklosetts aus Düsseldorf zu erhalten<“, heißt es in dem Buch „Schuld und Schulden“ von Constantin Goschler, Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum. Entsprechend tumultartig verliefen bereits die Debatten im März 1952 in der Knesset, bevor Ministerpräsident David Ben Gurion überhaupt das Mandat erhielt, mit der Bundesrepublik offiziell Verhandlungen aufzunehmen.

Menachem Begin bei einer Demonstration gegen die Verhandlungen. Auf dem Plakat ist zu lesen: „Unsere Ehre wird nicht für Geld verkauft; Unser Blut wird nicht in Waren eingelöst. Wir werden die Schande auslöschen!“, Foto: Hans Pinn / GPO

Während Adenauer das Luxemburger Abkommen durchaus aus einer moralischen Verpflichtung gegenüber Israel und den Juden durchboxte, gab es auch eine zweite Ebene, warum ihm das Vertragswerk so wichtig erschien, und zwar die Einbindung der Bundesrepublik in die westliche Wertegemeinschaft. Aus seiner Perspektive diente es auch dazu, Staaten, die Deutschland aufgrund der Verbrechen des Zweiten Weltkriegs weiterhin skeptisch gegenüberstanden, zu überzeugen, dass es nun ein „anderes Deutschland“ gäbe. Die DDR hatte sich ohnehin geweigert, in irgendeiner Form Restitutionen zu leisten – schließlich sah man sich als der Staat, der eben nicht in der Tradition des Deutschen Reiches stand. Diese Rolle projizierte Ost-Berlin auf die Bundesrepublik, weshalb das SED-Regime generell keine Verantwortung übernehmen wollte. Und Israel sah sich quasi gezwungen, die Sachleistungen in Form von Eisenbahnen, Schiffen oder Industrieanlagen aus Deutschland anzunehmen. Der junge jüdische Staat stand Anfang der 1950er Jahre wirtschaftlich und finanziell buchstäblich mit dem Rücken zur Wand. Sowohl die Integration der vielen hunderttausend Juden, die damals ins Land strömten sowie der Aufbau der eigenen Verteidigungskräfte, die angesichts der arabischen Bedrohung unerlässlich war, ließen sich ohne massive Hilfe von außen aus eigener Kraft nicht stemmen. Israel handelte deswegen nach dem Motto „Beggars can’t be choosers“, weshalb Jerusalem letztendlich sogar mit Deutschland Gespräche aufnahm. Aus israelischer Sicht ging es also um das nackte Überleben und keinesfalls um Versöhnung oder „Wiedergutmachung“, wie es die deutsche Seite vielleicht gerne gesehen hätte.

Bild oben: Ein Triebwagen der Maschinenfabrik Esslingen, geliefert in Folge des Luxemburger Abkommens, im alten Bahnhof Jerusalem, Foto: Moshe Pridan / GPO