„Es geht uns heute darum, die zu verurteilen, die für die Deportationen verantwortlich waren.“

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Demonstration auf den Straßen Kölns, Abbildung im Band, Metropol Verlag

Die Aktionen der Klarsfelds und der Fils et Filles des Deportés Juifs de France (F.F.D.J.F.) im Kontext des „Lischka-Prozesses“ und ihre mediale Rezeption.

Von Jens Tanzmann

Am 23. Oktober 1979 begann vor dem Landgericht Köln das Strafverfahren gegen Kurt Lischka, Herbert-Martin Hagen und Ernst Heinrichsohn. Die drei Männer hatten während der deutschen Besatzungszeit von 1940 bis 1944 in Frankreich als Angehörige des Reichssicherheitshauptamtes die Deportation von mehr als 76.000 französischen Juden in die Konzentrations- und Vernichtungslager organisiert. Lediglich 2.560 der französischen Juden hatten den Holocaust überlebt. An nur dreißig Verhandlungstagen mussten sich die drei Angeklagten im sogenannten Lischka-Prozess wegen Beihilfe zu zehntausendfachem Mord in der Domstadt verantworten.[i]

Strafprozesse gegen Täterinnen und Täter aus der Zeit des Nationalsozialismus boten in der Vergangenheit stets Anlass, die ungeklärten Fragen von Schuld und Verantwortung, Reue und Wiedergutmachung neu zu stellen. Die von den Medien auf die knappe Formel „Lischka-Prozess“ reduzierte Kölner Verhandlung markiert eine Wegmarke im justiziellen und gesellschaftlichen Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit seit Kriegsende. Die Besonderheit dieses Prozesses zeigt auch das Medieninteresse, das er hervorrief. Dieses blieb zwar geringer als etwa beim Jerusalemer Eichmannprozess im Jahr 1961 oder beim Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965; jedoch erfuhr das Kölner Verfahren deutlich mehr Aufmerksamkeit als andere NS-Prozesse.[ii] Auf den „Lischka-Prozess“ reagierten Zeitungen und Rundfunkanstalten auf nationaler und internationaler Ebene. Und dies nicht zuletzt aufgrund seiner spektakulären Vorgeschichte, die sich wie ein „historischer Krimi“ liest:

Der gebürtige Breslauer Kurt Lischka hatte von Ende 1939 bis Anfang 1940 das Amt des Gestapostellenleiters in Köln inne gehabt und fungierte danach als Stellvertreter des Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für Frankreich und Belgien, bis er im Jahr 1943 im Reichssicherheitshauptamt in Berlin die Leitung des Referats für das „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“ übernahm. Britische Truppen hatten den unter dem Pseudonym „Leisner“ abgetauchten Lischka nach Kriegsende an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins aufgegriffen und 1947 an die Tschechoslowakei ausgeliefert, da er an der Ermordung zweier tschechischer Generäle beteiligt gewesen war. Drei Jahre später wurde Lischka freigelassen und kehrte mit seiner Frau in die Bundesrepublik zurück, um sich wieder in Köln niederzulassen. Das kinderlose Ehepaar wählte ein unscheinbares Mietshaus in der Bergisch-Gladbacher Straße 554 im Kölner Stadtteil Holweide als Wohnort. Kurt Lischka arbeitete für einen befreundeten Getreidegroßhändler als Prokurist in dessen Firma am Breslauer Platz in der Kölner Innenstadt. Bis auf gelegentliche publizistische Angriffe aus der DDR lebte Lischka bis Anfang der siebziger Jahre unbehelligt in Köln. Er legte sich nicht einmal einen Decknamen zu. Die Justiz konfrontierte ihn nur insofern mit seiner Vergangenheit, als dass sie ihn als Zeuge in zwei anderen NS-Verfahren anhörte. Erst das deutsch-französische Ehepaar Klarsfeld störte diese Ruhe.[iii]

Die Klarsfelds hatten Lischkas Wohnsitz über die Telefonauskunft recherchiert und wollten für das israelische Fernsehen und für das französische Magazin Combat, das einst als Untergrundzeitschrift der Résistance gegründet worden war, über die Straffreiheit des Schreibtischtäters Lischka berichten. Ziel der Beiträge war es, auf das ungestörte Leben des NS-Verbrechers in der Bundesrepublik aufmerksam zu machen und gleichzeitig die Verweigerung der juristischen Verantwortungsübernahme zu skandalisieren. Am 22. Februar 1971 drehte das Ehepaar Klarsfeld zusammen mit dem freiberuflichen Kölner Kameramann Harry Zvi Dreifuss einen Filmbeitrag über Herbert-Martin Hagen an dessen Wohnsitz im sauerländischen Warstein. Serge Klarsfeld konfrontierte Hagen mit belastenden Dokumenten aus dessen Pariser Zeit. Der ehemalige Referent des SS- und Polizeiführers in Frankreich und Leiter des Nachrichtendienstes stritt jedoch trotz der erdrückenden Beweislast der von ihm unterschriebenen Deportationsbefehle jegliche Verantwortung für die Geschehnisse in Frankreich ab. Einen Tag später filmte das Team dann Kurt Lischka auf seinem täglichen Weg von Holweide zu seiner Arbeitsstelle in der Kölner Innenstadt. Die Verfolger verzichteten darauf, dem gut gekleideten Mann den Weg zu versperren oder ihn anzusprechen. Sie wollten den ehemaligen Gestapo-Beamten, wie Dreifuss später bemerkte, als „freien Mann“ filmen.[iv] Lischka versuchte vergeblich, sich der Kamera zu entziehen, indem er die Straßenseite wechselte und sein Gesicht dabei hinter einer Aktentasche verbarg. Diese Geste, der hilflose Versuch des Täters, sich zu anonymisieren, evozierte das Bild eines Schuldeingeständnisses. Die Filmaufnahmen, die im Auftrag eines Korrespondenten gedreht worden waren, strahlte das israelische Fernsehen kurze Zeit später aus.

Die Bilder sorgten für internationales Aufsehen. Dennoch bewegte sich juristisch in der Bundesrepublik in der „Angelegenheit Lischka“ erst einmal gar nichts. Daher griffen die Klarsfelds einen Monat später zu drastischeren Maßnahmen.[v] Einen ersten Entführungsversuch musste das Ehepaar am Vormittag des 22. März 1971 in Holweide noch abbrechen, da zu viele Passanten anwesend waren. Gegen Mittag versuchten sie zusammen mit einem Arzt und einer weiteren Person erneut, Lischka vor seiner Haustür in Holweide zu entführen und den ehemaligen Obersturmbannführer an seinen früheren Arbeitsplatz im Pariser Justizpalast zu bringen. Sie hofften, auf diese Art und Weise die ungesühnten Verbrechen der Vergangenheit medienwirksam ins Bewusstsein rücken zu können und ein neues Strafverfahren gegen den in Frankreich bereits in Abwesenheit verurteilten Lischka zu ermöglichen.[vi]

Der Entführungsversuch scheiterte allerdings, da es den Aktivisten nicht gelang, Lischka zu überwältigen. Ein zufällig vorbeikommender Eisenbahnpolizist hatte das Unterfangen vereitelt, indem er dem fast zwei Meter großen Mann zur Hilfe gekommen war, sodass die Klarsfelds ohne Lischka nach Paris zurückkehren mussten.

Die Kölner Polizei war zunächst nicht von einer politisch motivierten Straftat ausgegangen, denn die ermittelnden Beamten wussten laut eigenen Angaben zunächst nicht, um wen es sich bei Kurt Lischka handelte. Der Geschäftsmann selbst hatte aus verständlichen Gründen keinen Hinweis auf seine NS-Vergangenheit gegeben. Am nächsten Tag hielt Beate Klarsfeld deshalb in Paris eine Pressekonferenz ab. Sie bekannte sich zu dem Entführungsversuch und warf der Kölner Polizei vor, die mit dem Entführungsversuch verbundenen vergangenheitspolitischen Kontexte bewusst zu verschweigen. Für Kurt Lischka bedeutete diese öffentliche Darstellung „das Ende der Gemütlichkeit“.[vii]

Die Konsequenz des Entführungsversuchs war, dass die deutschen Behörden strafrechtlich gegen die Klarsfelds ermittelten und nicht etwa gegen Kurt Lischka. Das Ehepaar zeigte sich bereit, mit den Behörden zu kooperieren und sich einem Gericht zu stellen. Durch den drohenden Gefängnisaufenthalt hoffte es, die internationale Öffentlichkeit auf den Fall „Lischka“ aufmerksam zu machen.[viii] Als Beate Klarsfeld am 1. April 1971 mit einem Mitglied der Ligue internationale contre le racisme et l`Antisémitisme (LICA) vor dem Landgericht Köln erschien, um belastendes Material gegen Lischka vorzulegen, wurde sie verhaftet. Sie ließ sich zunächst von Anwälten einer Kölner Sozietät, später dann durch den DDR-Staranwalt Friedrich Karl Kaul vertreten, was vor dem Hintergrund des Kalten Krieges die Brisanz dieses Verfahrens erhöhte. Eine von einem französischen Privatmann gestellte und von einem Pariser Bankhaus angewiesene Kaution ermöglichte am 17. April 1971 schließlich die vorläufige Freilassung Beate Klarsfelds.[ix]

Die mediale Darstellung der Vorgeschichte des „Lischka-Prozesses“ gestaltete sich zur Zeit des Entführungsversuchs Anfang der siebziger Jahre äußerst einseitig. Die Journalisten folgten in ihren Wertungen zum größten Teil der Berichterstattung über die Kanzler-Ohrfeige, die die als „Ohrfeigen-Beate“ diskreditierte Aktivistin dem CDU-Kanzler Kurt-Georg Kiesinger 1968 wegen seiner NS-Vergangenheit verpasst hatte.[x] Die skandalöse Straffreiheit Kurt Lischkas rissen die meisten Kommentatoren zwar kurz an, die Aufmerksamkeit richteten sie aber vor allem auf die versuchte Entführung, die nicht als legitime Form des zivilen Widerstands akzeptiert wurde. Einige Redakteure rückten die Aktion gar in die Nähe des RAF-Terrorismus. Um den organisierten Charakter hervorzuheben, entwarfen sie das Bild von der „Klarsfeldgruppe“. Eine Kölner Boulevardzeitung etwa stellte folgenden Vergleich an: „So dilettantisch die Klarsfeldgruppe – in Anlehnung an die Revolverschwinger der Meinhofbande aufgebaut – die gescheiterte Entführung durchführte, so exzellent recherchierte Klarsfeldgatte Serge (ein gebürtiger Russe) die Vergangenheit des Opfers.“[xi] Der französische Staatsbürger Serge Klarsfeld wurde in diesem Artikel also kurzerhand zum Russen erklärt, weil dies offenbar eher dem Bild eines „Nazijägers“ entsprach und diese Fehlinformation zugleich Konnotationen des antikommunistischen Feindbilds des „Russen“ aktivierte.

Bereits im Zuge der Ohrfeigen-Affäre war Beate Klarsfeld als psychisch krank dargestellt worden; im Kontext des Entführungsversuchs belegten Journalisten sie nun mit misogynen Attributen wie „hysterisch“ und „fanatisch“. Eine Kölner Tageszeitung titelte unmittelbar nach ihrer Freilassung aus der Untersuchungshaft in der Kölner Justizvollzugsanstalt Ossendorf wie folgt: „ ,Die leichten Mädchen, die mit mir in Ossendorf saßen, wollten Autogramme oder einen juristischen Tip‘ – Beate Klarsfeld, seit fünf Stunden wieder in Freiheit, plaudert bei einem Pilsener.“[xii] Die Charakterisierungen des Boulevardblatts konstruierten ein „Täterinnenbild“, dessen Konturen entlang geschlechtspolitischer Schablonen verliefen. Beate Klarsfeld sah sich in ihrem Verhalten psychologischen Deutungen ausgesetzt, die auf dem Klischee einer fanatisierten Frau basierten. Anstelle von Kurt Lischka stand Beate Klarsfeld im Fokus der Berichterstattung und fand sich in einigen Kommentaren gar auf der Anklagebank wieder. Beate Klarsfelds Handeln wurde als irrational und als Ausdruck einer undemokratischen Gesinnung bewertet, Lischka hingegen stellten die Journalisten meist als Respektsperson dar. Er gelangte in einigen Pressedarstellungen gar zu einem Doktortitel, der ihm nie verliehen worden war.[xiii]

Im gleichen Atemzug wurde häufig ein „Schlussstrich“ unter die NS-Aufarbeitung gefordert. Ein Kommentator beispielsweise bewertete den Entführungsversuch wie folgt: „Die Zeit der Scherbengerichte soll vorbei sein. […] Beate Klarsfeld ist auf Abwegen. Ihr Weg führt nicht zur Wahrheit, ihr Weg führt durch Haß und Gemütswallung. Emotionen sind schlechte Ratgeber, die uns wieder dahin führen, wo 1933 die Katastrophe begann. […] Uns ist ein Rechtsstaat, in dem manche Mörder frei herumlaufen lieber, als ein Staat, in dem das Faustrecht herrscht, dem Schuldige und Unschuldige zugleich zum Opfer fallen.“[xiv] Ähnliche Äußerungen fanden sich in Leserbriefen an Kölner Zeitungen, wie das folgende Beispiel zeigt: „Die Verbrechen der Kriegszeit sollen nicht vergessen, auch nicht gutgeheißen werden, aber ich glaube, daß die Verantwortlichen für diese Verbrechen in den Jahren nach dem Geschehen schon sehr viel abgebüßt haben. Wir erkennen weiterhin an, daß wir bei dem Aufbau Europas die Verbrechen des damaligen Feindes auch vergessen und evtl. begreifen müssen.“[xv]

Die französischen Aktivisten ließen sich von der Berichterstattung nicht beirren und fuhren mit ihrem öffentlichen Protest fort. Um erneut mit Nachdruck auf Lischkas ,ungesühnte‘ Vergangenheit hinzuweisen, drang Anfang Mai 1973 eine Gruppe um Beate Klarsfeld während der Arbeitszeit in Lischkas Kölner Büro ein und demolierte das Mobiliar. Lischka war in diesem Fall nicht ganz wehrlos. Er hielt einen der Eindringlinge mit einer Pistole in Schach, die er sich nach dem Entführungsversuch besorgt hatte, und übergab ihn anschließend der Polizei. Daraufhin bedrohte Serge Klarsfeld wenige Monate später Lischka mit einer ungeladenen Pistole, so dass jener in Todesängste geriet. Diese zugleich provokante und absurde Aktion schien die populistischen Mutmaßungen über den Geisteszustand von Beate und Serge Klarsfeld zu bestätigen: „Das ist Terror statt Sühne. Die Klarsfelds […] sind nicht mehr normal“, kommentierte die Kölnische Rundschau.[xvi] Aufgrund des immensen internationalen Drucks, der durch französische Demonstrantinnen und Demonstranten in Bonn und Kundgebungen in Israel und Beratungen in der Knesseth zum „Fall Klarsfeld“ auf die bundesdeutsche Justiz ausgeübt wurde, konnte Beate Klarsfeld bis zum Prozessbeginn auf freiem Fuß bleiben.

Als im Juni 1974 schließlich die Verhandlung gegen Beate Klarsfeld wegen des Entführungsversuchs vor dem Landgericht Köln am Appellhofplatz begann, begleiteten erneut heftige Demonstrationen französischer Bürger und einiger Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ‑ Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) das Verfahren. Die Proteste hielten den gesamten Prozess über an und eskalierten bei der Vernehmung des Zeugen Lischka am zweiten Verhandlungstag, als dieser sich weigerte, über seine Biographie von 1936 bis 1945 Auskunft zu geben.[xvii] Die publizierte Meinung, die zu Beginn des Prozesses noch tendenziell mit Kurt Lischka sympathisiert hatte, kippte mit der Vernehmung des ehemaligen SS-Obersturmbannführers. Das Bild eines SS-Massenmörders im Zeugenstand führte zu einem Umschwung in der öffentlichen Meinung.

Der „Klarsfeld-Prozess“ wurde bereits zu diesem Zeitpunkt zum „Lischka-Prozess“. Die bundesrepublikanischen Medien folgten nun der Darstellung ausländischer Berichterstatter, die sich über die Straffreiheit Lischkas empört und die „verkehrte Welt“ im Kölner Gerichtssaal nicht verstanden hatten.[xviii] Die Neue Rheinzeitung etwa stellte folgende Überlegungen an: „Die Aufgabe des Gerichts muß es sein, in Abwägung aller Tatbestände ein Urteil zu fällen. Aber ebenso wenig kann der Hintergrund dieses Prozesses allein eine Sache des Gerichts sein.“ Der eigentlich skandalöse Tatbestand war für die Lokalzeitung, dass „seit Jahr und Tag in unserer Mitte unbehelligt ein Mann [lebt], der für die Verschleppung und Ermordung Tausender von Juden verantwortlich ist.“[xix]

Die Verwaltung des Kölner Landgerichts war mit der Durchführung des Prozesses überfordert und die rigide Verhandlungsführung des wegen seiner Härte bekannten Vorsitzenden Richters de Somoskeoy heizte die angespannte Atmosphäre weiter an. De Somoskeoy schloss aufgrund der Demonstrationen die Öffentlichkeit schließlich ganz von der Teilnahme aus, was nicht nur bei den französischen Aktivisten, sondern auch bei Vertretern der Medien auf massive Kritik stieß.[xx] Beate Klarsfeld haftete weiterhin das Image der hysterischen „Ohrfeigen-Beate“ an. Dieses Urteil über Beate Klarsfeld teilte auch der Vorsitzende Richter, der bereits vor Prozessbeginn die Absicht äußerte, einen psychiatrischen Sachverständigen für sie zu laden. Er forderte so nachdrücklich ein Gutachten, dass die Parallele zu den zeitgleich verhandelten Verfahren gegen die weiblichen Mitglieder der RAF nicht zu übersehen war. De Somoskeoy meinte, dass Frau Klarsfeld, „wie das ihrer Vorverurteilung zugrunde liegende Verhalten [die Kiesinger-Ohrfeige] beweist, zu unkontrolliertem Handeln neigt und sich von Augenblickseingebungen leiten läßt“. Mit der Urteilsverkündung am 9. Juli 1974 sorgte das Gericht dann erneut für Aufregung: Beate Klarsfeld, die bereits 16 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte, erhielt zwei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Aufgrund der bereits verbüßten Haftzeit erließ das nordrheinwestfälische Justizministerium auf Initiative des zuständigen Ministers 1977 die Strafe.[xxi]

Die Klarsfelds und die Fils et Filles des Deportés Juifs de France (F.F.D.J.F.), eine Organisation französischer Überlebender und Angehöriger von Opfern des Holocaust, hatten bis zur Eröffnung des Strafverfahrens gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn immer wieder auf die Straflosigkeit von NS-Verbrechern, die ihre Verbrechen im besetzten Frankreich begangen hatten, aufmerksam gemacht. Nach dem Abbau politischer und juristischer Barrieren konnten diese Verfahren 1975 schließlich doch noch auf den Weg gebracht werden.[1] Für ihr Ziel, eine breite Öffentlichkeit auf das Verfahren gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn aufmerksam zu machen, setzten sie auf eine Doppelstrategie aus reinen Protest- wie auch begleitenden Informationskampagnen. So demonstrierten sie unter anderem im fränkischen Bürgstadt vor der Anwaltskanzlei des Angeklagten Ernst Heinrichsohn. Im sauerländischen Warstein folgten weitere Kundgebungen gegen Herbert-Martin Hagen, bei denen einige Demonstranten, wie schon bei den Protesten in Köln und Bürgstadt, die Sträflingskleidung aus ihrer Zeit in den Konzentrations- und Vernichtungslagern trugen. Kurz vor Beginn des „Lischka-Prozesses“ eröffneten die F.F.D.J.F. im Kölner Rathaus eine historische Ausstellung über den Holocaust in Frankreich. Dadurch versuchten sie, die Kölner Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisieren. Die Präsentation erfuhr sowohl eine wohlwollende mediale Resonanz als auch großen Besucherzuspruch.[xxii] Weiterhin wurde das Medieninteresse für den in Düsseldorf fast zeitgleich stattfindenden Majdanek-Prozess dafür genutzt, um auch auf das Verfahren gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn hinzuweisen, indem die Söhne und Töchter der deportierten Juden Frankreichs vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten. Weiterhin organisierten sie Protestveranstaltungen in Miltenberg vor dem Sitz der Anwaltskanzlei Heinrichsohns.[xxiii]

Demonstration vor dem Kölner Dom, Bild aus dem Band, „Der Lischka Prozess. Eine jüdisch-französisch-deutsche Erinnerungsgeschichte“, Metropol-Verlag

Die gesellschaftlichen Eliten legten zu dieser Zeit eine auffällige Scheu an den Tag, zu den Taten aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur öffentlich Stellung zu beziehen. So wohnten sie zum Beispiel keinem Gerichtsverfahren als Zuschauer bei. Vertreter aus Politik, Kirche, Wirtschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft versuchten vielmehr die gerichtliche Verfolgung der nationalsozialistischen Vergangenheit zu meiden. Äußerungen von Politikern, Schriftstellern oder anderen Personen des öffentlichen Lebens bildeten auch während des „Lischka-Prozesses“ eine Ausnahme.[xxiv] Adalbert Rückerl, der Leiter der Ludwigsburger „Zentrale[n] Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“, unterstrich während des Kölner Prozesses, dass NS-Verfahren in der Bundesrepublik „nicht populär“ seien.[xxv]

Nicht zuletzt aufgrund der intensiven Öffentlichkeitsarbeit herrschte aber bereits zu Anfang des Prozesses im Oktober 1979 reger Andrang vor dem Gerichtsgebäude, der teils zu tumultartigen Situationen führte. Aus Anlass des Prozessbeginns waren Überlebende und Nachkommen der Opfer des Holocaust mit Sonderzügen der französischen Bahngesellschaft nach Köln gereist. Die große Zahl der Prozessbesucher, die als Zeichen ihres Protests wiederholt das Lied der Moorsoldaten anstimmten, überforderte die Verwaltung des Amtsgerichts, die zum ersten Verhandlungstag lediglich den zweitgrößten Prozesssaal zur Verfügung gestellt hatte.[xxvi] Mit 180 Plätzen war dieser schnell überfüllt. Vor dem Gerichtsgebäude kam es daraufhin zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei, als etwa zweihundert Franzosen ihren Einlass erzwingen wollten..[xxvii] Ihre „Assassin“ („Mörder“)-Rufe waren noch im Gerichtssaal zu vernehmen,

An jedem Tag der folgenden 29 Sitzungen des Gerichts waren Juden aus Frankreich, Belgien oder Israel anwesend. Insgesamt gab es mehr als dreitausend Fahrten von Paris nach Köln, die Jahre vor dem Prozess mit eingeschlossen. Die französischen Demonstranten bestiegen meist gegen Mitternacht in Paris den Nachtzug und kamen vormittags in Köln an, um am Ende des Prozesstages wieder nach Frankreich zurückzukehren. Sie waren fest entschlossen, mit ihrer Präsenz den öffentlichen Druck auf das Gericht aufrecht zu erhalten und eine Verschleppung des Verfahrens oder gar eine Diffamierung der Opferzeugen – wie beim Düsseldorfer Majdanek-Prozess geschehen – zu verhindern. Bereits die Berichterstattung vom ersten Verhandlungstag, der in der internationalen Presse auf große Resonanz gestoßen war, bestärkte die F.F.D.J.F. in ihrer Vorgehensweise.[xxviii]

Die Medien waren bei der Berichterstattung über den „Lischka-Prozess“, im Gegensatz zu den Artikeln über den Entführungsversuch und den Prozess gegen Beate Klarsfeld, überwiegend um Sachlichkeit bemüht. Kölner Tageszeitungen berichteten durchgehend von den Verhandlungen. Die überregionalen und ausländischen Printmedien thematisierten vor allem die Prozesshöhepunkte, wie die Einlassungen der Angeklagten und die Zeugenaussagen. Während besonders die Printmedien das Verfahren die gesamte Zeit über auf die Formel „Lischka-Prozess“ brachten, verschob sich der Fokus der Berichterstattung mit Fortschreiten des Prozesses zunächst auf den Angeklagten Hagen und dann besonders auf Heinrichsohn. Diese beiden Angeklagten waren durch ihre Aussagebereitschaft für Fernsehen und Tageszeitungen wesentlich interessanter als Lischka, der durchgehend Angaben zu seiner Person und zur Sache verweigerte. Heinrichsohns politisches Amt als Bürgermeister einer bayrischen Kleinstadt brachte zusätzliche Brisanz in den Fall. Das Urteil – die Angeklagten bekamen zwölf, zehn und sechs Jahre ohne Bewährung – wurde von den lokalen und überregionalen Zeitungen gleichermaßen gelobt.[xxix]

Der „Lischka-Prozess“ und der damit zusammenhängende „Frankreich-Komplex“ avancierte aber nicht nur in den Zeitungen, sondern auch in einer damals mit drei Programmen relativ überschaubaren Fernsehlandschaft zu einem bevorzugten Gegenstand. Es wurden zahlreiche bundesrepublikanische wie auch ausländische Fernsehdokumentationen ausgestrahlt. Bereits lange vor dem ersten Verhandlungstag wurden diverse Beiträge über die Angeklagten und den Hintergrund des anstehenden Verfahrens gezeigt. In der Strafsache gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn berichtete besonders der Westdeutsche Rundfunk zu Prozessbeginn und zur Urteilsverkündung ausführlich von den Ereignissen in Köln. Aber auch das überregionale ZDF und ausländische Sender griffen das Thema auf. Viele der Fernsehbeiträge legten ihren Fokus auf die Bedeutung des Verfahrens für Überlebende und Nachkommen der Opfer sowohl in Frankreich als auch in Belgien und den Niederlanden.

Die fernsehmedialen Aufbereitungen der NS-Zeit erfreuten sich Ende der siebziger Jahre beim Publikum nicht nur im Kontext der NS-Prozesse großer Beliebtheit. Die vierteilige fiktionale amerikanische Fernsehserie „Holocaust“ beispielsweise, die den titelgebenden Begriff in den deutschen Sprachgebrauch einführte, wurde im Januar 1979, also etwas mehr als ein halbes Jahr vor Beginn des „Lischka-Prozesses“, auf allen Dritten Programmen der ARD gezeigt. Die Ausstrahlung stand zunächst im Kreuzfeuer der Kritik. Für viele Intellektuelle war diese „Holocaust-Soap“ sentimentaler Kitsch; die Vorstellung von einer „Warenästhetisierung“ der Judenvernichtung rief bei einigen erhebliche Bedenken hervor, jedoch „erschütterte“ die Serie nach ihrer Ausstrahlung die Bundesrepublik. Erstmals stellte sich in weiten Teilen der Bevölkerung ein nun auch öffentlich bekundetes Mitgefühl mit den Opfern des Völkermords ein.[xxx] „Holocaust“ avancierte zu einem kaum vergleichbaren Medienerfolg und sensibilisierte einen großen Teil des Publikums für das Thema. Die Serie, die anhand zweier Familiengeschichten, der „arischen“ Familie Dorf und der jüdischen Familie Weiss, die Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden erzählt, war im Bewusstsein der Zeitgenossen präsent. Dies zeigte sich auch während des „Lischka-Prozesses“. Auf Plakaten und Spruchbändern vor dem Gerichtsgebäude („Was lehrt uns Holocaust?“) bezogen sich die Protestierenden auf die US-Serie. In einem Kommentar zog Serge Klarsfeld eine direkte Verbindungslinie von der TV-Serie zum „Lischka-Prozess“, indem er feststellte: „Deutschland richtet heute über den negativen SS-Helden Dorf.“[xxxi]

Der „Lischka-Prozess“ firmierte nicht nur in der Wahrnehmung der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen als ein „Prozess, der musterhaft war“[xxxii], sondern gilt in der Geschichtswissenschaft als „großer“ Prozess[xxxiii], der aus den mehr als 900 seit 1945 vor deutschen Gerichten durchgeführten Verfahren gar als „Sternstunde der deutschen Justizgeschichte“ herausragt.[xxxiv] Bereits die prozessbeobachtenden Zeitungsjournalisten urteilten über das Verfahren positiv und waren voll des Lobes. Sie bewerteten den Prozess vor allem vor dem Hintergrund seines Verlaufs, des Umgangs mit den Zeugen und dem Urteil, insbesondere aufgrund der Urteilsbegründung, wohlwollend. Das bewusste Vorgehen gegen den „Schreibtischtäter“ Lischka und die öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen mit Entführungsversuch, Fernsehdokumentation, Pressekonferenz und Demonstrationen des Ehepaars Klarsfeld und der F.F.D.J.F. haben wesentlich zu dieser Bewertung des „Lischka-Prozesses“ beigetragen. Dies verdeutlicht insbesondere der Vergleich mit der öffentlichen Rezeption einer zeitgleich in Köln stattfindenden Verhandlung wegen der Erschießung von 800 Häftlingen im Warschauer Ghetto, die nahezu keine mediale Aufmerksamkeit erfuhr. Dieser Parallelprozess war nicht von medialem Interesse: Ihm fehlten die Klarsfelds, der Nebenkläger und DDR-Westanwalt Kaul, eine historische Ausstellung und die mit dem Zug aus Paris anreisenden Demonstranten mit Plakaten und Häftlingskleidung.

Das Beispiel „Lischka-Prozess“ zeigt, dass die Prozesse gegen NS-Täter lediglich vordergründig einzig einer dem Rechtssystem eigenen Logik verpflichtet sind. Stattdessen aber lassen sich diese Gerichtsprozesse nicht von dem auf dem Schauplatz der medialen Öffentlichkeit verhandelten Gesamtkomplex der „Vergangenheitsbewältigung“ trennen. Die diskursiven Regeln der Öffentlichkeit drangen auch in die Gerichtssäle und das Handeln der hier beteiligten Personen ein. Betrachtet man den Prozess nicht isoliert, sondern setzt ihn in Bezug zur Berichterstattung über seine Vorgeschichte und zum gesamtgesellschaftlichen Diskussionsfeld der „Vergangenheitsbewältigung“, ergibt sich ein differenziertes Bild. Dieses Bild verhilft zu Einsichten über den Umgang der Bundesrepublik mit den ehemaligen NS-Funktionären, die für die Ermordung der französischen Juden verantwortlich sind. Die Skandalisierung der Straffreiheit der in die Gesellschaft integrierten Täter war Anfang der siebziger Jahre noch auf breite Ablehnung gestoßen, was sich erst mit dem Prozess gegen Beate Klarsfeld 1974 änderte. Nach der Aussage des „Zeugen“ Lischka kippte die öffentliche Berichterstattung über das Verfahren wie oben beschrieben: Der „Beate-Klarsfeld-Prozess“ wandelte sich zu einem „Lischka-Prozess“. Der eigentliche „Lischka-Prozess“ selbst generierte dann nicht zuletzt aufgrund der Protestaktionen seine eigene Öffentlichkeit. Die Frage, ob die Bevölkerung den Prozess innerlich abgelehnt hat, bleibt unbeantwortbar. Die Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern an das Gericht, die meist im Gegensatz zu der von den Klarsfelds als „fair“ empfunden Berichterstattung über das Verfahren standen, bestätigen, dass von einer „geläuterten Erinnerungskultur“ in der Bundesrepublik der späten 70er Jahre keine Rede sein kann.

Diese Studie von Jens Tanzmann ist zuerst ist in dem Buch von Anne Klein (Hg.) unter Mitarbeit von Judith Weißhaar: „Der Lischka Prozess. Eine jüdisch-französisch-deutsche Erinnerungsgeschichte“, Berlin, Metropol-Verlag, S. 191-202 erschienen.

Wir danken Jens Tanzmann und dem Metropol Verlag für die Nachdruckerlaubnis. Eine Besprechung des Buches von Roland Kaufhold haben wir 2013 publiziert. Wir publizieren diese Lischka-Studie im Kontext einer Begleitstudie von Roland Kaufhold

 

[1] Die politischen und juristischen Barrieren, die für die Eröffnung des Prozesses abgebaut werden mussten, werden in diesem Band ausführlich dargestellt im Beitrag von Ingo Müller, S. XX
[i] Vgl. Almut Steinbach: Der Kölner Prozeß. Untersuchungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik am Beispiel des Strafverfahrens gegen Kurt Lischka, Herbert Hagen und Ernst Heinrichsohn 1979/80 in Köln, unveröffentlichte Examensarbeit, Bremen 1997.
[ii]; Vgl. Devin O’ Pendas: “I didn’t know what Auschwitz was”: The Frankfurt Auschwitz Trial and the German Press, 1963-1965, in: Yale Journal of Law & the Humanities 12 (2000), S. 420.
[iii] Vgl. Gespräch mit Jens Kuchenbuch, dem Patenkind von Kurt Lischka am 8. Dezember 2005 und Bernhard Brunner, Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialisti­schen Verbrechen in Frankreich und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 2004, S. 283-284 und 326-328.
[iv] Vgl. Gespräch mit Harry Zvi Dreifuss am 15. Februar 2005.
[v] Hagen zeigte Dreifuss daraufhin wegen Nötigung an. Vgl. ebd.
[vi] Vgl. Friedrich Karl Kaul: Menschen vor Gericht, Berlin 1981, S. 194.
[vii] Zum Entführungsversuch vgl. Heiner Lichtenstein: Verdunkelungsgefahr! Die Kölner Justiz und die Verfolgung von NS-Verbrechen, in: Barbara Becker-Jákli, Harald Buhlau, Horst Matzerath (Hg.) Versteckte Vergangenheit. Über den Umgang mit der NS-Zeit in Köln. Aufsätze und Essays, Köln 1994, S. 233-243.
[viii] Vgl. Beate Klarsfeld, Politik und Protest: Die Überlebenden und ihre Kinder, in: Klein/Wilhelm (Hg.): NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945, Köln 2003, S. 170.
[ix] Vgl. Kaul, Menschen, S. 207.
[x] So z. B. in „Mein Mann war der Kidnapper“, Express vom 25. März 1971, oder „Israelis filmten SS-Chef. Neuer deutsch-französischer Vertrag kann Dr. Kurt Lischka vor Gericht bringen.“, in: Kölner Stadtanzeiger vom 25. März 1971.
[xi] Mein Mann war der Kidnapper“, Express vom 25. März 1971.
[xii] „Beate Klarsfeld geht es um Deutschland“, in: Kölnische Rundschau vom 18. April 1971.
[xiii] Die Erlangung des Doktorgrades findet sich in der Literatur nur bei: Ernst Klee: Lischka, Kurt, SS-Obersturmbannfüh­rer, in: Ernst Klee: Das Personallexikon zum Dritten Reich. Wer war was im Dritten Reich, Frankfurt am Main 2003, S. 374.
[xiv] „Beate Klarsfelds Irrtum“, in: Kölnische Rundschau vom 2. April 1971.
[xv] „Keine Selbstjustiz bitte“, Leserbrief von Hildegard Clauß im Kölner Stadtanzeiger vom 17. April 1971.
[xvi] „Meiner Meinung nach. Das ist Terror statt Sühne“, in: Kölnische Rundschau vom 10. Dezember 1973.
[xvii] Vgl. „Zweiter Tag im Klarsfeld-Prozeß – Trikolore weht am Appellhofplatz“, in: Kölner Stadtanzeiger vom 27. Juni 1974 und Kölner Stadtanzeiger vom 2. Juli 1974: „Beim Auftritt Lischkas gab es Tumulte. Franzosen protestierten im Gericht“ und „Tumulte beenden Verhandlungstag gegen Klarsfeld. Lischka floh gehetzt aus dem Gericht“, in: Kölnische Rundschau vom 2. Juli 1974.
[xviii] „Harte Kritik am Klarsfeld-Prozeß. Israelische Zeitung: Kurt Lischka wird als Opfer dargestellt.“ Kölnische Rundschau vom 3. Juli 1974, „,Verkehrte Welt im Klarsfeld-Prozeß‘ Negatives Echo in Frankreich – Empörung über den FDP-Bundestagsabgeordneten Achenbach“, in: Kölner Stadtanzeiger vom 8. Juli 1974 und „Ein skandalöser Prozeß in Köln. SS als Zeuge. Widerstandskämpfer geschlagen. Öffentlichkeit ausgesperrt“, in: Deutsche Volkszeitung vom 11. Juli 1974.
[xix] „Prügelszenen im Gericht. Der Klarsfeld-Prozeß und die Bonner Versäumnisse“, in: Neue Rheinzeitung vom 5. Juli 1974.
[xx] Vgl. Hirsch, Rudolf: Um die Endlösung. Prozeßberichte über den Lischka-Prozeß in Köln und den Auschwitz-Prozeß in Frankfurt/M., Rudolfstadt 1983, S. 16-17 und „Haftstrafe für Beate Klarsfeld. Urteile eine Stunde lang begründet“, in: Kölner Stadtanzeiger vom 10. Juli 1974.
[xxi] Vgl. Brunner: Frankreich-Komplex, S. 306‑312.
[xxii] Vgl. Brunner: Frankreich-Komplex, S. 341.
[xxiii] Vgl. ebd., S. 341-342 und „70 Franzosen rückten mit Omnibussen gegen Miltenberger Anwalt vor“, in: Bote vom Untermain vom 20. Juni 1978.
[xxiv] Vgl. Heiner Lichtenstein: Niemand spricht für die Zeugen. Medien, öffentliches Interesse und NS-Prozesse, in: Klein/Wilhelm (Hg.): NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945, Köln 2003, S. 161-164. Lediglich Johannes Rau äußerte sich 1981 als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen – allerdings zum Urteil des Majdanek-Prozesses. Vgl. Johannes Rau: Menetekel Majdanek: NS-Prozesse gemahnen uns, wachsam zu sein, in: Sozialdemokratischer Pressedienst, Jhrg. 36, Nr. 130 vom 14. Juli 1981, S. 4-5.
[xxv] Zitiert nach Friedrich Karl Kaul: Schlussvortrag im Strafverfahren gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn, vorge­tragen am 25. Januar 1980 vor dem Schwurgericht beim Landgericht Köln, S. 6.
[xxvi] Vgl. „Mit Tränengas zum Sturm auf das Gericht. Tumulte vor den Türen des NS-Prozesses“, in: Kölner Rundschau vom 24. Oktober 1979 und „Klarsfeld-Gericht wurde zur Festung. Prozeßbeginn: Heißer Empfang für SS-Mann Kurt Lischka.“, in: Express vom 23. Oktober 1979. Den großen Gerichtssaal hatte die Verwaltung für ein Wirtschaftsverfahren, den sogenannten Herstatt-Prozess reserviert.
[xxvii] Vgl. Brunner, Frankreich-Komplex, S. 342 und Faßbender, Heinz: Der Prozeß gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn aus der Sicht des damaligen Schwurgerichtsvorsitzenden, in: Klein, Anne/Wilhelm, Jürgen (Hg.): NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945, Köln 2003, S. 177.
[xxviii] Über den ersten Prozesstag hatten u. a. die New York Times und Newsweek berichtet. Vgl. Le procès de Cologne.
[xxix] Zu den Zuschriften vgl. HstaD, Außenstelle, Rep. 252, und Gespräch mit Beate Klarsfeld am 14. Oktober 2005 in Bochum.
[xxx] Zur Serie Holocaust vgl. Yizhak Ahren (Hg.): Das Lehrstück Holocaust. Zur Wirkungspsychologie eines Medienereig­nisses; Anton Kaes: Deutschlandbilder: Die Wiederkehr der Geschichte als Film, München 1987, S. 35-42; Peter Märtesheimer, Ivo Frenzel (Hg.): Im Kreuzfeuer: Der Fernsehfilm, ’Holocaust’. Eine Nation ist betroffen. Frankfurt am Main 1979; Wolfgang Scheffler: Anmerkungen zum Fernsehfilm „Holocaust“ und zu Fragen zeithistorischer Forschung, in: Geschichte und Gesellschaft 5 (1979), S. 571‑579 und Jürgen Wilke: Die Fernsehserie „Holocaust“ – Rückblicke auf eine „betroffene Nation“, in: http://www.zeitgeschichte-online.de/md=FSHolocaust-Wilke> (zuletzt besucht am 18. Mai 2011).
[xxxi] Interview in: Momente (WDR), „Wie sehen Franzosen und Polen die NS-Prozesse“ vom 28. Januar 1980.
[xxxii] Beate Klarsfeld, Eröffnungsvortrag zu dem Kongress „Gerechtigkeit heilt“ am 14. Oktober 2005 in Bochum.
[xxxiii] Ahlrich Meyer: Täter im Verhör, Die Endlösung der Judenfrage 1940-1944, Darmstadt 2005, S. 358.
[xxxiv] Bernhard Brunner: Die juristische Aufarbeitung der in Frankreich verübten NS-Gewaltverbrechen durch die bundes­deutsche Justiz, in: Anne Klein/Jürgen Wilhelm: NS-Unrecht vor Kölner Gerichten nach 1945, S. 200.