„Gesetzgeber steht jetzt in der Pflicht“

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Foto: David Kostner / CC BY-SA 2.0 de

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Donnerstag ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2020 bestätigt, wonach die Landeshauptstadt München entgegen einem Stadtratsbeschluss ihre Räumlichkeiten auch für Veranstaltungen mit BDS-Bezug zur Verfügung stellen muss. Der Ausschluss von Veranstaltungen aus öffentlichen Räumen aufgrund nicht strafbarer Inhalte verletze die Meinungsfreiheit (BVerwG 8 C 35.20).

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, erklärt hierzu:

„Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist für mich enttäuschend und unverständlich. Es ist zu akzeptieren. Im Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus, beileibe nicht nur in Form der antiisraelischen Boykottkampagne BDS, bedeutet es aber einen schweren Rückschlag. Das Ziel, dass in unserem Land alle Menschen ohne Angst miteinander leben können, ist mit dem heutigen Tag nicht näher gerückt.“

Die sogenannte BDS sei nur eine von vielen Gruppierungen, so Knobloch weiter, „die von Meinungsfreiheit spricht, aber die Verbreitung von Hass meint.“ Die 2019 erfolgte Einstufung der Kampagne als antisemitisch durch den Deutschen Bundestag gelte zurecht weiterhin.

„Für mich steht deshalb mehr denn je der Gesetzgeber in der Pflicht: Er muss für Einzelpersonen und Kommunen eine Möglichkeit schaffen, wachsendem Judenhass wirksam und rechtskonform entgegenzutreten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf kein Recht auf Hass sein, das Extremisten, von welcher Seite auch immer, per Gesetz Tür und Tor öffnet. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland vertraut darauf, dass der Kampf gegen Antisemitismus gemeinsames Ziel der gesamten Gesellschaft ist. Wenn aber Initiativen wie die der Landeshauptstadt München, die antisemitische Veranstaltungen in öffentlichen Räumen verhindern sollen, von höchster Stelle unterbunden werden, dann zerstört das dieses Vertrauen. In der jüdischen Gemeinschaft verfestigt sich der Eindruck: An guten Worten aus Politik und Justiz fehlt es nicht. Nur die Taten bleiben aus, und am Ende stehen wir allein da.“

Zentralrat fordert neue rechtliche Grundlagen im Kampf gegen BDS

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Donnerstag (20.1.2022) zur Vermietung städtischer Räume für BDS-Veranstaltungen stößt bei der jüdischen Gemeinschaft auf Unverständnis. Dass die antiisraelische Boykott-Initiative BDS antisemitische Züge trägt und Antisemitismus schürt, wurde nach Auffassung des Zentralrats der Juden vom Gericht zu wenig berücksichtigt.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster, erklärt: „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch Antisemitismus ist keine Meinung. Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, war daher sehr zu begrüßen. Menschen, die mit ihrer Israel-Feindlichkeit Antisemitismus verbreiten, sollten keine Plattform erhalten. Das Urteil ist ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft.“

Um Kommunen eine Handhabe gegen solche Veranstaltungen zu geben, sollten der Bund und die Länder rasch eine gesetzliche Regelung schaffen, fordert der Zentralrat der Juden. Damit würde auch der politische Willen umgesetzt, der im Beschluss des Bundestags zu BDS von 2019 zum Ausdruck kommt. So sollte es für jede Quelle von Rechtsextremismus und Antisemitismus eine durchsetzungsfähige Grundlage geben, die Anmietung öffentlicher Räume zu verwehren.

Foto: David Kostner / CC BY-SA 2.0 de