Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus

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Ein heute vorgestelltes Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus zeigt, in welchen Bereichen innerhalb der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs die Arbeitsdefinition Antisemitismus von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren genutzt wird.

Im Mai 2016 bezeichnete ein Politiker im katalanischen Parlament den Präsidenten der jüdischen Gemeinde Barcelonas als fremden Agenten einer „zionistischen Lobby“, welche die Agenda des Parlaments bestimme. Nachdem im Dezember 2017 die US-Regierung entschied, die US-Botschaft in Israel von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen, griffen mehrere Personen mit Brandbomben eine Synagoge in Göteborg an. Im November 2020 nannte der Direktor eines staatlichen Museums in Ungarn den jüdischen Schoa-Überlebenden George Soros als „liberalen Führer“, der Europa in eine „Gaskammer“ verwandle und Menschen kontrolliere, als wäre sie Bauern auf einem „weltweiten Schachbrett“.

Diese Beispiele aus dem Handbuch verdeutlichen: Antisemitismus prägt das alltägliche Leben von Jüdinnen und Juden in Europa und kommt in allen politischen Spektren vor. Die IHRA-Definition hilft dabei, antisemitische Erscheinungsformen in unterschiedlichsten Kontexten zu erkennen: im öffentlichen Leben, in sozialen Medien, Schulen, am Arbeitsplatz, in den Medien und im religiösen Bereich.

Das Handbuch erläutert und veranschaulicht alle Dimensionen der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus anhand von 22 antisemitischen Vorfällen und Straftaten in ganz Europa. Basierend auf 71 Datensätzen aus 27 EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich präsentiert das Handbuch zudem 35 Good-Practice-Beispiele für die praktische Anwendung der Definition in den Bereichen Strafverfolgung,
Justiz, Bildung, staatliche Förderung, Sport und Zivilgesellschaft. Zu diesem Zweck befragten die Autor_innen des Handbuchs jüdische Gemeinden, Vertreter_innen der Zivilgesellschaft, Mitglieder der Arbeitsgruppe Antisemitismus der Europäischen Kommission sowie Expert_innen der IHRA und der EUGrundrechteagentur.

Das von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene und gemeinsam mit der International Holocaust Remembrance Alliance mit Unterstützung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft herausgegebene Handbuch wurde vom Bundesverband RIAS erstellt. Das Handbuch kann auf der Webseite des Bundesverbands RIAS unter https://report-antisemitism.de/documents/IHRADefinition_Handbook.pdf und auf der Webseite der Europäischen Union unter https://data.europa.eu/doi/10.2838/72276 heruntergeladen werden.

Stimmen zur Veröffentlichung des Handbuchs zur praktischen Anwendung der IHRA-Definition von Antisemitismus:

Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des Bundesverbands RIAS e.V. und Mitautor:
„Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus ist essentiell für zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Bekämpfung von Antisemitismus, da sie alle unterschiedlichen Facetten des heutigen Antisemitismus beschreibt, einschließlich jener Formen, die sich gegen Israel als jüdisches Kollektiv richten. Die konsequente Verwendung dieser Definition in der Ausbildung von Polizei und Justiz sowie von
Lehrkräften und anderem Personal des öffentlichen Dienstes würde die Sensibilität für aktuelle Erscheinungsformen von Antisemitismus verbessern und so einen gemeinsamen Bezugsrahmen mit den jüdischen und zivilgesellschaftlichen Wahrnehmungen von Antisemitismus herstellen.“

Katharina von Schnurbein, Beauftragte der Europäischen Kommission für die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens:
„Die rechtlich nicht bindende Arbeitsdefinition der IHRA bietet eine gute Grundlage um die gängigen zeitgenössischen Formen des Antisemitismus zu erkennen. Antisemitismus ist eine Gefahr für die jüdische Bevölkerung und unsere demokratische Grundordnung. Das Handbuch wird staatlichen Organen und zivilgesellschaftlichen Organisationen auf ganz praktische Weise helfen was die Prävention und Reaktion
auf antisemitische Vorfälle, aber auch Opferschutz, Datenerhebung oder die Wahrnehmung von antisemitistischer Ressentiments betrifft.“

Michaela Küchler, Vorsitzende der IHRA und Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amtes für Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Holocaust-Erinnerung, Antisemitismus-Bekämpfung und internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma:
„Die Arbeitsdefinition des Antisemitismus der IHRA hilft uns, zu einem gemeinsamen Verständnis des Antisemitismus zu gelangen. Sie hat vor allem unter politischen Entscheidungsträgern das Bewusstsein dafür geschärft, dass dieses gefährliche Phänomen in allen Gesellschaften vorkommt. Es bleibt jedoch noch viel zu tun, um Institutionen ebenso wie jeden einzelnen für die Existenz des Antisemitismus zu sensibilisieren. Die IHRA-Arbeitsdefinition kann dabei als Instrument der Aufklärung und Anleitung zum Handeln sehr hilfreich sein. Das vorliegende Handbuch vereint bewährte Verfahren und Beispiele dafür, wie man tätig werden kann.“

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus:
„Nach intensiver Vorbereitungszeit ist mit dem Praxishandbuch für die IHRA-Definition nun eine Anwendungshilfe vorgelegt worden, die sowohl die Nutzung innerhalb der EU skizziert als auch die Definition erklärt und verdeutlicht und damit einen echten Mehrwert liefert. Ich freue mich, dass dieses hilfreiche Handbuch nun die Anwendung der IHRA-Definition erleichtert.“

Der Bundesverband RIAS e.V. wurde im Oktober 2018 gegründet. Er verfolgt das Ziel, bundesweit eine einheitliche zivilgesellschaftliche Erfassung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle zu gewährleisten und die Interessen von Trägern und Projekten regionaler Meldestellen für antisemitische Vorfälle gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung zu vertreten.

Pressemitteilung, Bundesverband RIAS e.V., www.report-antisemitism.de