Rechtsextremismus und Antisemitismus konsequent bekämpfen

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Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt die Verabschiedung des Gesetzespakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Hasskriminalität durch den Bundestag am Donnerstagabend. Neben der Verschärfung des NetzDG ist vor allem die Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch für die jüdische Gemeinschaft ein wichtiger Schritt. Das Motiv des Antisemitismus wird damit ausdrücklich als strafverschärfend gewertet…

„Mit den beschlossenen Maßnahmen hat der Gesetzgeber ein klares Signal gegen den wachsenden Rechtsextremismus und Antisemitismus in unserem Land gesetzt“, erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster. „Jetzt ist es wichtig, dass weitere Schritte zur Umsetzung folgen. Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden müssen personell so ausgestattet werden, dass sie den Anzeigen von Hasskriminalität durch die Netzwerke auch nachgehen können. Ebenso braucht es eine erhöhte Sensibilität bei der Ahndung antisemitischer Straftaten. Rechtsradikale und Antisemiten haben in jüngster Zeit zu viel Raum gewonnen. Dem muss endlich mit voller Konsequenz ein Riegel vorgeschoben werden.“

Berlin, 19. Juni 2020 / 27. Siwan 5870

Zum Hintergrund: Gesetz gegen Hate Speech – Vier Probleme des Maßnahmenpakets gegen Hasskriminalität