Eine Bürgerinitiative zur Rehabilitierung der Ehrenfelder Widerständler

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Das Titelblatt des Manuskripts, Peter Finkelgruens Heim in Kfar Samir (ehemals Neuhardthof), Israel, circa 1954

„Das Bürgerforum, die Demonstration am 10.11.1978, die Mahnwache am Bunker in der Körnerstraße – das alles empfand ich als eine viel glaubwürdigere Darstellung eines alternativen, republikanischen Deutsch­lands als alle Reden des Bundespräsidenten und anderer Würdenträger. Hinter diesen professionellen Gedenkrednern lauert die Unglaubwürdigkeit, wenn sie gleich­zeitig wissend zulassen, dass ermordete Widerständler weiter kriminalisiert werden.“ Der nächste Teil aus der Veröffentlichung von Peter Finkelgruens Buch über die Kölner Edelweisspiraten…

TEIL 9: Eine Bürgerinitiative zur Rehabilitierung der Ehrenfelder Widerständler

„Soweit er Jude war…“
Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944…

Von Peter Finkelgruen

Bei der Veranstaltung am 6.11.1978 im Kölner Kolping­haus lernte ich noch eine Angehörige eines der von der Gestapo erhängten jungen Widerständlers kennen: die Schwester von Gustav Bermel kam zu der Veranstaltung, von der sie durch die Presse erfahren hatte. Sie übergab mir einen Brief.

„Am 10.11.44 wurde mein Bruder G. Bermel gerade 17-jährig öffentlich in Köln-Ehrenfeld, Hüttenstraße, ohne jegliches ordentliches Urteil, durch die Gestapo Köln hingerichtet.

Während dieser Zeit waren meine Eltern u. ich eva­kuiert in Thüringen. Um über den Verbleib meines Bruders etwas zu erfahren schrieben wir an die Gestapo Köln. Von dort erhielten meine Eltern unter Datum vom 10.12.44 lediglich einen kurzen Bescheid, dass ihr Sohn am 10.11.44 in Köln verstorben sei.

Aus der Evakuierung fuhr ich etwa Anfang Dez. 44 nochmal allein nach Köln und erfuhr dabei von Be­kannten was in Ehrenfeld im Nov. geschehen war, denn das vorgenannte Schreiben hatten wir bis dahin noch nicht in Händen. Ich suchte daraufhin wenn auch unter schwierigen Umständen die Gestapo Köln in der Elisenstraße auf. Dort sprach ich mit einem Ober­inspektor Nantei, der mir unterbreiten wollte, dass es meinem Bruder gut gehe und er zu Arbeiten am Westwall eingesetzt war. Erst als ich ihm die gemeinen Morde vorwarf, wurde er zwar stutzig und forderte mich auf, den Raum sofort zu verlassen, da ich natürlich einige Äußerungen von mir gab, die dem Herrn nicht passten. Er meinte noch großzügig, er verstünde meine Er­regung, anderenfalls müsste er mich wegen staatsfeindlicher Äußerungen ebenfalls verhaften. Ich blieb ihm die Antwort nicht schuldig und sagte etwa sinn­gemäß, wenn ihnen Kinder nicht genügen, dann sollen sie auch noch die Erwachsenen nehmen. In diesem Zusammenhang fiel auch der Name Höges, der für das ganze Massaker verantwortlich war. Es ist mir heute noch ein Wunder, dass ich dieses Haus überhaupt ver­lassen konnte, denn aufgrund meiner letzten Äußerung, verweigerte er mir den Stempel auf dem Passierschein. Zurück zu meinen Eltern erfuhr ich dann von dem bereits erwähnten Schreiben. Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass man die Hingerichteten volle 24 Stunden hängen ließ, zur sogenannten „öffent­lichen Abschreckung“, bevor man sie dann zum Juden­friedhof Bocklemünd weitertransportierte, dort einfach liegen ließ, bis sie von der Friedhofsverwaltung, auf einem großen Stück mit unzähligen anderen Opfern verscharrt wurden, als Namenlose.

Meine Eltern und ich haben uns schon seit unserer Rückkehr 1945 bemüht, Licht in diese Sache zu bringen. Aber alle Bemühungen, selbst der Antrag meines blinden Vaters, für den der Sohn Miternährer gewesen wäre, wurden einfach immer abgelehnt, mit dem Bemer­ken, dass es sich um eine kriminelle Bande gehandelt habe, was auch durch einen Bescheid vom 4.1.57 (Zei: 14 D 1 C II 2 K 19990 des Kölner Regierungspräsidenten) zu belegen ist.

Da meine Eltern beide nicht mehr leben, habe ich die Sache in die Hand genommen. Weil ich als Einzel­person nicht viel ausrichten kann, versuche ich den Kontakt mit der VVN Flensburg, Herrn Leonhard Schwarz, zu halten; aber leider, wie auch die Angehörigen des Barthel Schink, bisher vergeblich.

Durch Zeitungsartikel v. 4./5.11.78 wurde ich dann darauf aufmerksam, dass in dieser Sache eine Groß­aktion läuft, woraufhin ich die Versammlung des Bürgerforums in Köln-Ehrenfeld, Kolpinghaus besuchte. Besonders Herrn Finkelgrün von der Deutschen Welle in Köln, möchte ich danken, dass er diese Sache auf­greift und sich so sehr dafür einsetzt. Ebenso allen anderen Herren, die an diesem Abend sprachen.

Äußerst beschämend war es zu hören, dass man auch heute noch Männer als Zeugen vernimmt, die damals selbst bei der Gestapo waren. Die Herren sollten sich doch einmal besser erinnern. Die durften natürlich Nahrungsmittel an sich nehmen, diente ja dem Volks­ganzen. Ich selbst habe bei Fliegerangriffen erlebt, wie danach Opfern Goldringe und sogar Goldzähne durch den SHD genommen wurden, natürlich nur um sie etwaigen Angehörigen auszuhändigen. Es ist in der damaligen Zeit soviel geschehen. Deshalb sollte man wirklich alles daransetzen, dass die Opfer vom 10.11.44 endlich öffentlich rehabilitiert werden.“

Am Edelweißpiraten-Denkmal Köln, © R. Kaufhold

In diesem Brief gab es auch wieder einen interessanten Hinweis. Den Eltern des Gustav Bermel hatte man auf Anfrage mitgeteilt, ihr Sohn sei am 10.11.44 verstorben. Unterschrieben war diese Todesmitteilung vom Leiter der Sabotage-Sonderkommission in Brauweiler, Kütter.

Es wurde den Eltern nicht gesagt, der Sohn sei als Angehöriger einer Bande von Kriminellen erhängt worden. Als die Schwester des Gustav Bermel in Köln bei der Gestapo nach ihrem Bruder suchte, wurde sie von dem Gestapobeamten Manthey empfangen. (Es war derselbe, dessen Name mir auch schon von Jean Jülich genannt worden war.) Dieser wollte ihr einreden, ihr Bruder sei zu Arbeiten am Westwall eingesetzt und es ginge ihm gut. Die Schwester des Gustav Bermel hat im Jahre 1965 eine Strafanzeige wegen der Ermordung ihres Bruders gestellt, auf die sie vier Jahre später, am 21.3.1969, vom leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Köln die Mitteilung bekam, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Und das ist schon ein besonderes Dokument:

Die Hinrichtung sei durch Kaltenbrunner angeordnet worden, der sei ja aber leider nicht mehr verfügbar, den haben die Alliierten hingerichtet. Für den Voll­zug der Hinrichtung sei der Leiter der Gestapo oder sein Stellvertreter oder der Leiter des Kommandos Brau­weiler verantwortlich gewesen. Der Leiter der Kölner Gestapo (Dr. Hofmann) sei aber durch ausländi­sche Arbeiter und sein Stellvertreter soll durch die Wehrmacht erschossen worden sein. Und der Inspektor Kütter vom Kommando Brauweiler hat bei Kriegsende Selbstmord begangen. Diejenigen, die den Balken unter dem Strick weggezogen haben, konnten nicht ermittelt werden. Und auch verdächtige Zeugen haben trotz inten­siver Befragung keine bestimmte Person belastet.

Bei intensiver Befragung für den Regierungspräsidenten hat allerdings der Gestapomann Schiffer klar erklärt, dass es sich bei der Ehrenfelder Gruppe nicht um politische Widerständler gehandelt habe. Dieser Schiffer war allerdings jener Gestapobeamte, der den Gustav Bermel „vernommen“ hattet. Dieses Verhör hat der leitende Oberstaatsanwalt in seiner Mitteilung vom 21.3.1969 erwähnt. Dabei hat er interessanterweise der Schwester des Gustav Bermel mitgeteilt, ihr Bruder habe in dem Verhör zugegeben „… unter Führung eines ent­sprungenen KZ-Häftlings … mehrere Schüsse abgegeben zu haben, ;wobei ein Hitlerjunge und ein Polizeibeamter schwer verwundet wurden.“ In diesem Protokoll, welches vom Zeugen des Regierungspräsidenten Josef Schiffer unterschrieben wurde, heißt es im letzten Absatz:

„Ich versichere nochmals der Wahrheit entsprechend, dass ich nicht wusste, dass es sich bei den vorerwähnten Leuten um eine kommunistische Bande handelte, die sich zum Ziel gesetzt hatte, Nationalsozialisten zu ermorden und sonstige Attentate zu verüben, um hierdurch eine Revolte in Köln hervorzurufen und darüber hinaus den Krieg schneller zu unserem Nachteil zu Ende zu führen.“

Dieses Verhörprotokoll befindet sich in den bereits mehrmals erwähnten drei Aktenordnern, auf die sich der Wiedergutmachungsdezernent bei seinen Verleumdungen der Ehrenfelder Gruppe als kriminelle Bande beruft.

Als Zeuge für diese Charakterisierung dient ihm dabei jener Gestapomann, der dieses Verhörprotokoll unter­schrieben hat. Ich habe dieses Protokoll erst später erhalten. Aber nun konnte ich verstehen, warum Dr. Dette mich keines der Dokumente aus der „vorbildlich geführ­ten Akte“ sehen lassen wollte.

Die Schwester des Gustav Bermel hat sich auf meine Anregung hin an die Staatsanwaltschaft gewandt und um eine Abschrift des Verhörprotokolls ihres Bruders ge­beten. Sie erhielt die gleiche Antwort wie ich, als ich um Akteneinsicht bat: nämlich, dass diese Akte sich beim Regierungspräsidenten befände und erst nach Rückgabe verfügbar sein werde.

Natürlich hätte die Akteneinsicht der Schwester von Gustav Bermel bewiesen, dass ihr Bruder von der Gestapo als Widerständler verhört worden ist, und sie hätte erkennen können, dass der Staatsanwaltschaft dieser Beweis bekannt war, ebenso wie der Zusammenhang mit den entsprechenden Entschädigungsfällen.

In der Entschädigungsakte nach Bartholomäus Schink findet sich nicht nur die Aussage der Gestapozeugen, sondern auch ein Brief der Staatsanwaltschaft Köln zu dem Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens, dessen Einstellung der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Schaeben der Bermel-Schwester mitteilte. Die gleichen Akten also, die beweisen, dass die Ehrenfelder Gruppe als Widerständler verfolgt wurde, werden vom Kölner Re­gierungspräsidenten dazu benutzt, um die Verfolgtem zu kriminalisieren – und von der Staatsanwaltschaft, um ein Verfahren gegen die Mörder, die dann als Zeugen der Wiedergutmachungsbehörde auftraten, einzustellen.

Und im Bescheid des Regierungspräsidenten an den blinden Vater des Gustav Bermel heißt es dann:

„Wenn auch der Antragsteller behauptet, sein Sohn sei wegen seiner politischen Betätigung verhaftet und später hingerichtet worden, so sind für diese Be­hauptung keine Beweisunterlagen bei den Akten vorhanden. Im übrigen war der Verstorbene zur Zeit der Verhaftung erst 17 Jahre alt, so dass schon aus diesem Grund die Vermutung gegen die vom Antragsteller aufgestellte Be­hauptung sprechen könnte.“

Am Abend des Bürgerforums (6.11.1978) waren mir diese Tatsachen noch nicht alle bekannt. Es war aber klar, dass es Arbeit kosten würde, um an alle Unterlagen her­anzukommen und die öffentliche Diskussion um das Ver­halten des Regierungspräsidenten zu ermöglichen. Ich schlug deshalb gegen Ende der Veranstaltung vor, eine Bürgerinitiative zu gründen, die an der Rehabilitierung der Ehrenfelder Widerständler kontinuierlich weiterarbeiten würde. Es war mir auch daran gelegen zu verhin­dern, dass irgendeine parteipolitische Gruppierung sich als allein federführend in dieser Angelegenheit enga­giert. Eines der wichtigsten Ergebnisse des Abends schien mir zu sein, dass die beiden Ortsvereine der SPD und der FDP gemeinsam mit anderen Verfolgtenorganisationen wie der „Gemeinschaft politisch verfolgter Sozialdemokraten“ und der „Vereinigung der Verfolgten des Nationalsozialismus“ sich zusammengefunden hatten in dem Bemühen, den toten Widerständlern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Das entsprach wohl auch eher der Zusammensetzung der Ehrenfelder Gruppe. Sie war keine kommunistische Widerstandsgruppe, obwohl es Ver­bindungen zu Kommunisten gab, und zwar ganz wesentliche wie sich zeigen sollte. Es war auch keine Gruppe, die dem kirchlichen Widerstand angehörte, obwohl es Insti­tutionen der katholischen Kirche gab, in denen sich Angehörige der Gruppe mit anderen Gruppen trafen. Es handelte sich auch keinesfalls um eine sozialdemo­kratische Widerstandsgruppe, obwohl der Familienhinter­grund in einigen Fällen sozialdemokratisch war. Und es war schließlich auch kein bürgerlicher Widerstand, obwohl die Edelweißpiraten in Ehrenfeld und in Sülz zum Teil sehr konkret von bürgerlicher Seite, nämlich der Bündischen Jugend, motiviert und angeleitet wurden.

Das Ergebnis des Abends war, dass man übereinkam, eine Bürgerinitiative zur Rehabilitierung der Ehrenfelder Widerständler zu gründen. Wenige Tage später fand am Jahrestag der Erhängung der 13 Widerständler eine Demonstration statt, die von der gleichen Zusammen­setzung wie das Bürgerforum getragen wurde. Es waren die gleichen Tage, an denen in Köln die zentrale Feier­stunde zum Gedenken an den 40. Jahrestag des Juden­pogroms von 1938 stattfand. Ich habe die Veranstaltun­gen alle besucht, und mit Überraschung, aber auch mit Freude festgestellt, dass mehr Menschen an dem Schweige­marsch durch Ehrenfeld teilgenommen hatten als anwesend waren bei der Veranstaltung am Kölner Offenbachplatz, wo heute die Oper steht, und wo vor dem 9. November 1938 die große Kölner Synagoge stand. Und während sich die Honoratioren der Stadt und des Staates in den geheizten Räumen gegenseitig salbungsvolle Reden hielten, haben jugendliche Angehörige der Ehrenfelder Freien Demokra­ten in einer unangenehm kalten Nacht mit Fackeln am Bunker in der Körnerstraße gewacht, wo früher eben­falls eine Synagoge stand. Vorbeikommende Passanten aus dem Stadtteil sprachen die jungen Menschen an. Manche von ihnen, ältere, kramten in ihren Erinnerungen. Eine Frau, die bereits seit der Vorkriegszeit in der Körnerstraße wohnte, lud die in der kalten Nacht Stehenden zu einer Tasse heißen Tees in ihre Wohnung ein. Ich war dabei und erlebte, wie diese Frau sich noch ganz genau erinnern konnte, welche Leute im Vier­tel zu den Verfolgten und welche zu den Verfolgern gehörten. Der Besitzer eines großen Ladens auf der Venloer Straße beispielsweise: Die Söhne waren damals bei der SA; sie haben „bei der Kristallnacht aber ganz tüchtig zugelangt.“ Nun, die Konkurrenz wurden sie los. Mir fiel ein, dass es ja durchaus sein könnte, dass sie es waren, die auf den Juden Spiro aus Ehrenfeld eingedroschen haben.

Das Bürgerforum, die Demonstration am 10.11.1978, die Mahnwache am Bunker in der Körnerstraße – das alles empfand ich als eine viel glaubwürdigere Darstellung eines alternativen, republikanischen Deutsch­lands als alle Reden des Bundespräsidenten und anderer Würdenträger. Hinter diesen professionellen Gedenkrednern lauert die Unglaubwürdigkeit, wenn sie gleich­zeitig wissend zulassen, dass ermordete Widerständler weiter kriminalisiert werden.

Der Zeitzeuge Walter Kuchta

Während meiner Recherchen begegnete ich Walter Kuchta, Mitglied der VVN, der sich seit über zwanzig Jahren mit der Erforschung von Widerstand und Verfolgung im Kölner Raum beschäftigt, und ein enormes Archiv mit Material und Unterlagen aus dieser Zeit besitzt.

Von ihm erhielt ich ganz wesentliche Anstöße bei der Suche nach Überlebenden der Ehrenfelder Gruppe und nach Dokumenten aus jener Zeit, die den politischen Charakter ihrer Verfolgung belegen. Seinen Hinweisen folgend, fand ich Unterlagen, die gewissermaßen die Genesis der Verfolgung der jugendlichen Widerständler in Köln-Ehrenfeld belegen:

In einem Brief des Jugendführers des Deutschen Reiches vom 9.12.1943 an den Reichsminister der Justiz wird eine abgestufte Skala von Maßnahmen bei der Bekäm­pfung von Edelweißpiraten in Köln vorgeschlagen, die – nach einem Bericht des Gefolgschaftsführers Pastor, der gleichzeitig Jugendrichter in Köln war – zu Tausenden zählen sollten.

In einem „Politischen Lagebericht “ vom 28.1.1944 weist der Kölner Generalstaatsanwalt auf die steigende Zahl von Jugendlichen hin, die in seinem Bereich auffallen und bezieht sich auf einen Bericht des Ober­staatsanwaltes in Köln.

Wenn man sich diese Dokumente anschaut, kann über dem politischen Charakter der Verfolgung von oppositionellen Edelweißpiraten nun wirklich kein Zweifel bestehen.

Wenn also einige der Gehenkten als Angehörige der Edelweißpiraten identifiziert werden können, wie zum Beispiel Bartholomäus Schink durch Jean Jülich, dann dürfte das Wiedergutmachungsdezernat allen Grund haben, die Toten als Opfer der politischen Verfolgung durch den Nationalsozialismus anzuerkennen.

Wie fanatisch die Nazis darauf aus waren, die Gegner ihres Regimes auszuschalten, zeigt ein Vermerk aus dem Reichsjustizministerium über einen Anruf des Kölner Generalstaatsanwalts am 2.11.1944, in dem dieser sich auf die Zustimmung des Gauleiters beruft, um die deutschen Angehörigen der großen Kölner Bandensache abzuurteilen. In diesem innernazistischen Wettbewerb, möglichst viele Systemgegner auszuschalten, sah der Generalstaatsanwalt wieder eine Möglichkeit für die Justiz. Aber der Gauleiter hatte leider noch nicht mit dem Gestapoleiter in Köln sprechen können, vermutete aber, dass die Gestapo lieber ihre eigene Statistik verbessern wolle als etwa die der Justiz.

Den Widerständlern hätte es sicherlich gleich sein können, wer ihnen nun genau in welcher verwaltungs­rechtlichen Reihenfolge die Schlinge um den Hals legt. Aber die Gestapo und, wie wir mittlerweile wissen, auch das Reichssicherheitshauptamt, waren wohl beide der Meinung, um den staatspolitisch gewünschten Effekt zu erzielen, könne man die Sache nicht auch noch der nazistischen Justiz übergeben, auf das aber nun wirk­lich alle ihren Anteil an der Niedermachung dieser staatsfeindlichen Elemente hatten. So wurde ohne for­melles Urteil gehängt.

Ein Urteil der NS-Justiz mit einem politischen Vor­wurf hätte die Kölner Wiedergutmachungsbehörde aber wahrscheinlich gezwungen, Angehörige der Kölner Justiz dahingehend zu vernehmen, ob sie die Angeklagten aus politischen oder aus kriminellen Gründen verurteilt hätten. Und da ja in der Bundesrepublik Deutschland kein einziger Richter wegen seines pro-nazistischen Wütens verurteilt, sondern höchstens gebeten wurde, in Pension seinen Wohlstand zu genießen, hätten wir heute eine noch merkwürdigere Konstellation!

Die NS- und SS-Führung hat aber ihr Augenmerk schon viel früher auf die Entwicklung einer jugendlichen Opposition gerichtet. Bereits im Januar 1942 hat der Reichsführer SS Heinrich Himmler in einem Schreiben an den „lieben Heydrich“ davon gesprochen, dass solche Jugendlichen zu einem längeren Aufenthalt ins Konzentrationslager müssten.

Eigentlich war also die Beweislage sowie auch die juristische Lage klar – damals im November 1979.

Der frühere Hamburger Justizsenator, Professor Ulrich Klug, machte das in seiner Rede bei der Demonstration Bahndamm an der Hüttenstraße klar.

 

Ulrich Klug bei der Eröffnung des LZ, Foto: Michael Kleff

Die Erinnerungsrede von Prof. Ulrich Klug (10.11.1979)

„Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger!

Ein Gedenken an ein für die Geschichte von Köln bedeutungsvolles, ernstes Ereignis hat uns heute hier zusammen geführt.

Wenige Monate vor der Befreiung unseres Landes von der kriminellen Hitler-Bande starben hier junge Menschen einen grausamen Tod als Opfer der Handlanger des nationalsozialistischen Unrechtsstaates.

Sie hatten es gewagt, Widerstand zu leisten in trostloser Situation. Dieser gewaltsame Tod von Menschen, die sich nicht vor Verbrechern in braunen und schwarzen Uniformen beugen wollten, wäre für sich allein genommen schon Grund genug für ein ehrendes Gedenken.

Indessen wird der Emst der Stunde noch durch weiteres gesteigert, – durch Ereignisse und Umstände, die in der Gegenwart liegen, und denen wir uns zusätzlich in dieser Stunde des Gedenkens stellen müssen.

Ich meine zweierlei:

Das erste ist die Jeden geschichtsbewußten Bürger bedrückende Tatsache, dass es immer noch Kölner gibt – darunter solche im öffentlichen Dienst – die nicht gewillt sind anzuerkennen, dass die Toten, deren wir hier gedenken, – die „Edelweißpiraten“ und die anderen Gleichgesinnten –  Widerstandskämpfer und nicht Kriminelle waren. Verbrecher waren jene Uniformierten, die ihre Hände und ihr Gewissen damit besudelten, dass sie die Stricke knüpften und um den Hals ihrer Mordopfer legten.

Ein geschichtsbewußtes Gedenken wie das heutige muß sich um des Ernstes der Situation willen, und um den Widerstandskämpfern gerecht werden zu können, der schweren Frage nach Recht und Unrecht im harten und tödlichen Kampfe stellen. Durften die Gegner der Nationalsozialisten so handeln, wie sie es taten?

Schon vor Jahren haben die Gerichte der Bundesrepublik die richtigen Antworten gegeben. So hat das Oberlandesgericht in Freiburg bereits am 12.7.1952 zutreffend ausgeführt :

Trotz der Verletzung der Strafgesetze müssen Widerstandshandlungen gegen die Nationalsozialisten mit Waffengewalt gebilligt werden. Wörtlich heißt es: „Eine Regierung, die allgemein anerkannte Moral­gesetze mißachtet und sich zur Erreichung ihrer Ziele bedenkenlos sittlich verwerflicher, teilweise sogar verbrecherischer Mittel be­dient, zwingt ihre Gegner zum Kampf mit gleicher Waffe“. Je mehr sich die Regierung ins Unrecht setzt, desto heftiger darf die Abwehr sein.

Und der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 7.11.1962 eine gerade für die Kölner Ereignisse wichtige Feststellung getroffen, wenn er feststellt, dass nicht nur die höchsten Funktionäre tätlich bekämpft werden dürfen, sondern auch die kleinen Parteigänger, die die Unrechtsherrschaft absichern. Keiner, der das Unrechtsregime fördert, kann sicher sein, dass nicht auch ihn ein Anschlag der Widerstandskämpfer trifft.

Wir dürfen also der Ehrenfelder Widerstandskämpfer ehrend gedenken und wir müssen dies tun.

Wir dürfen es, weil sie dem Massenmörder Hitler und seinen Kom­plizen gegenüber im Recht waren.

Wir müssen es, weil sie ihr Leben einsetzten und wir müssen es, um den durch Neofaschismus Rechtsextremismus heraufziehenden (die letzte Zeile ist nicht erhalten, RK, vermutlich: „Gefahren zu trotzen“)“

 

Bild oben: Das Titelblatt des Manuskripts, Peter Finkelgruens Heim in Kfar Samir (ehemals Neuhardthof), Israel, circa 1954

Zum Buch:
„Soweit er Jude war…“
Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944…

Herausgegeben von Roland Kaufhold und Andrea Livnat
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Die Buches liegt auch in Druckversion vor:

Peter Finkelgruen, „Soweit er Jude war…“ Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944, Hrsg. v. Roland Kaufhold, Andrea Livnat und Nadine Englhart, Hardcover, 352 S., ISBN-13: 9783752812367, Euro 39,90, Bestellen?

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