Wenn lebenslänglich als Strafe nicht mehr reichen soll

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Israel möchte die Verhängung der Todesstrafe für Terroristen erleichtern. Eine entsprechende Gesetzesinitiative ist derzeit in Arbeit und wird bereits heftig diskutiert. Denn nicht jeder hält dies für eine gute Idee oder glaubt an den gewünschten Abschreckungseffekt…

Von Ralf Balke 

Was haben Hessen und Israel gemeinsam? Sowohl in dem kleinen Bundesland als auch im jüdischen Staat kann die Todesstrafe verhängt werden – theoretisch jedenfalls. Zwar ist diese Form der Sanktionierung eines Verbrechens in der Bundesrepublik mit Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft – in Artikel 21 der  hessische Landesverfassung von 1946 existiert sie jedoch formell weiter: „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ Genau dieser letzte Passus soll nun ersatzlos gestrichen werden. Hingerichtet wurde nach der Gründung der Bundesrepublik im Unterschied zur DDR sowieso niemand mehr – selbst nicht in Hessen.

Auch in Israel können Straftäter zum Tode verurteilt werden. Das jedenfalls sehen die sogenannten Ausnahmegesetze aus dem Jahre 1950 vor. In Kriegen, im Falle eines Genozids oder eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit im allgemeinen und gegen das jüdische Volk im besonderen kann sie verhängt werden. Oder bei Landesverrat. Zur Anwendung kam sie bis dato aber in diesem Kontext nur ein einziges Mal, und zwar bei Adolf Eichmann, dem Organisator der Judenvernichtung. 1988 wurde sie ebenfalls gegen den KZ-Aufseher John Demjanuk ausgesprochen – jedoch kassierte der Oberste Gerichtshof das Urteil kurz danach wieder ein. Auch war schon am 30. Juni 1948 der israelische Offizier Meir Tobianski wegen der vermeintlichen Weitergabe von militärischen Geheimnissen an Jordanien ohne richtigen Prozess hingerichtet worden. Doch damals herrschte Krieg, die Gesetzeslage war alles andere als klar und Isser Be’eri, der erste Chef des nachrichtendienstlichen Arms der Haganah, der die Exekution befohlen hatte, musste anschließend selbst vor Gericht, als sich herausstellte, dass die Anschuldigungen falsch waren. Und im israelischen Zivilrecht wurde die Todesstrafe bereits 1954 sowieso ganz abgeschafft.

Doch so richtig verstummt ist die Debatte über ein Für und Wider in Israel nie wirklich. Immer dann, wenn eine neue Welle des Terrors das Land erschüttert hatte, erlebte sie eine Konjunktur. Wie auch im Jahr 1979, als die Todesstrafe in Israel erneut eingeführt wurde. Terroristen, die „unmenschliche Grausamkeit“ an den Tag gelegt hätten, können seither durch ein Erschießungskommando hingerichtet werden. Die Entscheidungsgewalt darüber liegt in den Händen von jeweils drei Richtern an einem Militärgericht, deren Urteil auf jeden Fall einstimmig ausfallen muss. Das beschloss damals das Kabinett mit nur einer Stimme Mehrheit. Vorangegangen war eine besonders blutige Serie von Angriffen palästinensischer Freischärler auf israelische Zivilisten. Doch vollstreckt wurde die Todesstrafe nie. Zu viele Entscheidungsträger betrachteten sie als kontraproduktiv. So auch Ariel Scharon, damals Landwirtschaftsminister. Er war der Ansicht, dass dadurch die Kooperationsbereitschaft der Palästinenser in den besetzten Gebieten massivst leiden würde. „Ich bin kein Befürworter der Todesstrafe, wenn es darum geht, allein den Rachegefühlen von Menschen freien Lauf zu lassen“, erklärte auch Gideon Hausner, seinerzeit Chefankläger im Eichmann-Prozess. Trotzdem hielt der Jurist die rechtliche Option, entsprechende Urteile verhängen zu können, für keine so schlechte Idee. Er sah darin einen Abschreckungseffekt. „Die Todesstrafe könnte beispielsweise dann zur Anwendung kommen, wenn die Gesinnungsgenossen von bereits dazu verurteilten Personen besonders grausame Taten oder gar einen Massenmord verübt haben.“

Um Abschreckung geht es auch in der aktuellen Diskussion. Losgetreten hatte sie die Partei Israel Beitenu. Bereits im Frühjahr 2015 und im Juli desselben Jahres brachte man eine erste entsprechende Gesetzesinitiative in die Knesset ein, die mit 94 zu 6 Stimmen aber grandios scheitern sollte. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hatte damals den Abgeordneten seiner Partei geraten, den Antrag von Israel Beitenu nicht anzunehmen. Doch man ließ nicht locker. Insbesondere Israe Beitenu-Parteivorsitzender Avigdor Lieberman, der dieser Tage aus Protest gegen die Zurückhaltung der Regierung gegenüber den Raketenbeschuss aus Gaza seinen Posten als Verteidigungsminister aus Protest aufgab, hatte dafür gesorgt, dass das Ganze im Januar diesen Jahres noch einmal zur Abstimmung vorgelegt wurde – diesmal mit Erfolg. 52 der 120 Parlamentarier in der Knesset waren dafür, 49 dagegen. Der Rest der Abgeordneten fehlte oder hatte sich der Stimme enthalten. Israel Beitenu will damit eine Reform der bestehenden Gesetzgebung einleiten. Nicht länger nur die Einstimmigkeit der Richter soll ausschlaggebend sein, um eine Person zum Tode verurteilen zu können sondern bereits eine einfache Mehrheit. Darum dreht sich alles. Und der Grund für den Meinungsumschwung in der Knesset? Netanyahu hatte diesmal seine Zustimmung für die Gesetzesinitiative signalisiert. „Wer ein Messer in der Hand hält, mordet und dabei lacht, verdient es, zu sterben“, hatte er zuvor noch erklärt und sich dabei auf Omar al-Abed bezogen, der 2017 in der Westbanksiedlung Halamisch eine jüdische Familie massakriert hatte und während seines Prozess die ganze Zeit provokativ grinste.

„Das Gesetz sollte sehr klar und deutlich formuliert sein: Es muss einfach mehr Möglichkeiten geben, einen Terroristen, der unschuldige Zivilisten ermordet hat, zum Tode zu verurteilen“, skizziert Lieberman sein Vorhaben. Auf diese Weise würde man potenziellen Tätern auch einen Strich durch die Rechnung machen, dass sie nach ein paar Jahren vielleicht entweder aus der Haft wieder entlassen werden oder – wie in der Vergangenheit bereits mehrfach geschehen – im Rahmen einen Gefangenentauschs freikommen. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine Ministerkollegen verstehen, warum wir jedes Mittel im Kampf gegen den Terrorismus brauchen“, hatte Lieberman sein Projekt noch im Sommer begründet. „Ein Terrorist, der eine ganze Familie abschlachtet, sollte nicht mehr nach Hause zurückkehren können. Es gibt absolut keinen Grund, warum wir uns da moralischer verhalten müssen als die Vereinigten Staaten und Japan.“ In beiden Ländern gibt es die Todesstrafe und sie kommt auch zur Anwendung. So hatte man erst am 6. Juli 2018 in Japan Shoko Asahara und sechs weitere Anhänger seiner Weltuntergangssekte für ihren tödlichen Giftgasanschlag auf die U-Bahn in Tokio im März 1995 hinrichten lassen.

Zwar konnte Israel Beitenu – zumindest vor wenigen Tagen noch – auf die Unterstützung der fünf anderen Koalitionspartner im Kabinett zählen, um die entsprechende Gesetzesvorlage auf den Weg zu bringen, die seither für viel Wirbel sorgte. So hatten am 4. November die Spitzen der zu diesem Zeitpunkt sechs Parteien in der Regierung von Netanyahu grünes Licht dafür gegeben, dass ein Komitee der Knesset den Gesetzesentwurf weiter ausarbeitet. Die Europäische Union hat diesen wenig überraschend sofort verurteilt und die Todesstrafe generell als „unmenschlich und und erniedrigend“ bezeichnet. Doch ob in naher Zukunft überhaupt etwas geschieht, steht nach dem jetzigen Ausstieg von Israel Beitenu aus der Koalition in den Sternen. Zudem sind die rechtlichen Hürden für eine derartige Entscheidung sehr hoch. Erst in vierter Lesung könnte die Knesset einen entsprechenden Gesetzestext absegnen. Die Äußerung von Oded Forer, Knesset-Abgeordneter von Israel Beitenu, dass das alles sehr schnell und noch vor der offiziellen Ausrufung von Neuwahlen über die Bühne gehen könnte, klingt daher ein wenig zu optimistisch.

Auch gibt es nicht wenige kritische Stimmen zu dem Vorhaben. Nadav Argaman, Chef des Inlandsgeheimdienstes Shin Beit hat bereits im Dezember seine Opposition geäußert. Er glaube nicht, dass das neue Gesetz zu weniger Terrorismus führen könnte. „Wer loszieht, um ein Selbstmordattentat zu verüben, denkt sowieso nicht daran, dass er lebend nach Hause zurückkehrt“, sagte auch der ehemalige Brigadegeneral Lior Akerman. Und Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit ließ bereits zu Beginn der Diskussionen um eine Reform der bestehenden Gesetzgebung wissen, dass er diese kategorisch ablehnt. Er würde darin keine Abschreckung für Terroristen sehen, erklärte er in einem Schreiben an Netanyahu. Zudem gäbe es einen deutlich Widerspruch zur offiziellen Politik, was eher irritierend wirkt. Denn noch am Dienstag hatte Israel als eines von 123 Ländern die UN-Resolution A/C.3/73/L-44 unterstützt, die „ihre tiefe Sorge um die anhaltende Anwendung der Todesstrafe“ zum Ausdruck bringt und „alle Schritte begrüßt, wenn Staaten die Zahl der Straftaten reduziert, die mit der Todesstrafe sanktioniert werden“. 36 Mitgliedsstaaten, inklusive der Vereinigten Staaten, hatten die Resolution abgelehnt, weitere 30 mit Enthaltung gestimmt. Israel hatte zuvor bereits ähnliche Vorlagen, die auf ein Moratorium der Todesstrafe hinauslaufen, immer unterstützt, weshalb nicht nur Mandelblit es absurd findet, wenn plötzlich das für Gesetzesinitiativen zuständige Komitee in der Knesset sich über eine Erleichterung ihrer Verhängung Gedanken macht. In einem Schreiben an das Büro des Premiers erläuterte er, dass die Todesstrafe »keine Abschreckung für Terroristen« darstelle. Zudem entspreche die Einbringung nicht den Erklärungen des Staates in internationalen Foren und provoziere Kritik.

Bild oben: Anhörung zur Haft-Verlängerung von Adolf Eichmann, 9. Mai 1961, (c) GPO