Die Nürnberger Gesetze im Spiegel des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Forschung

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Ende Februar lud das Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände in Nürnberg zu einem sehr spannenden Vortrag ein, der einen Blick über den Tellerrand des bisherigen wissenschaftlichen Diskurses über die Nürnberger Gesetze ermöglichte und neue Fragestellungen und Forschungsergebnisse einem zahlreich erschienenen, interessierten Publikum zugänglich machte…

Von Gerhard K. Nagel

Der Abend wurde vom wissenschaftlichen Mitarbeiter des Zentrums, Dr. Alexander Schmidt, moderiert. Referent war der Historiker Dr. Christoph Kreutzmüller aus Berlin, langjähriger Mitarbeiter der Humboldt-Universität zu Berlin und der Gedenk- und Bildungsstätte „Haus der Wannsee-Konferenz“. Seit 2015 arbeitet er als Kurator der neuen Dauerausstellung im Jüdischen Museum Berlin. Er hat unter anderem ein Buch über die Zerstörung jüdischer Gewerbebetriebe ab 1930 veröffentlicht, ist Mitherausgeber eines Bandes über Berlin im Nationalsozialismus und des Sammelbandes „Die Nürnberger Gesetze – 80 Jahre danach“. Alexander Schmidt: „Wenn sie rechnen: Das ist jetzt natürlich etwas mehr als 80 Jahre her. Es hat eben auch ein bisschen gedauert, bis der Tagungsband erschien der neue Forschungen zu den Nürnberger Gesetzen vorstellt. Es ist ein hoch relevantes Thema für das Dokumentationszentrum und daher freue ich mich, dass Christoph Kreutzmüller heute Abend hier anwesend ist.“

Dr. Alexander Schmidt (l.) vom Dokuzentrum; mit Dr. Kreutzmüller, (c) Heinrich Kolb

Der Referent gab einleitend einen Überblick über die Struktur seines Vortrags. Er sprach von drei Schritten: Erstens von einer umfassende Würdigung des Sammelbandes über die Nürnberger Gesetze. Zweitens folge die Erörterung der Frage was die Nürnberger Gesetze mit Nürnberg zu tun haben und Drittens würde er sich dem Zusammenhang zwischen der Gewalt der Nationalsozialisten und den Gesetzen zuwenden. Das sei ein Thema über das er auch einen Aufsatz im Sammelband geschrieben habe. Darüber hinaus hätte er in seinen Vortrag noch ein paar Hinweise/Einblicke in Bezug auf die Planung der Dauerausstellung des Jüdischen  Museums in Berlin untergebracht.

Hinweis zum Buch: Der Sammelband ist im Zusammenhang mit einer Tagung von Juristen und Historikern, die im Berliner Kammergericht stattfand, entstanden. Dr. Kreutzmüller gab dazu folgenden Hinweis: „Genau an dem Ort, an dem der Alliierte Kontrollrat die Nürnberger Gesetze im September 1945 für nichtig erklärte.“ Das habe auch eine symbolische Bedeutung.

Christoph Kreuzmüller führte weiter aus, dass der Sammelband inzwischen in zweiter Auflage erschienen, mit vier Herausgebern, vierzehn Autoren, dreizehn Beiträgen, der Einleitung eines Ministers und einem Geleitwort von zwei Ministern. Er bestehe aus drei Teilen: Erstens aus einem Teil, der sich der Vorgeschichte der Gesetze widmet. Zweitens einem Teil, der sich mit den Gesetzen selbst und ihren Auswirkungen befasst und Drittens aus einem Teil, der die Nachwirkungen nach 1945 in den Blick nimmt.

Der erste Teil beginne mit einem super spannenden und sehr innovativem Beitrag von Cornelia Esser: „Von Windhuk nach Nürnberg“. Sie diskutiere die Frage, ob es eine Verbindungslinie von den Rassenmischeheverboten der deutschen Kolonialgouverneure, die lokal, radikal und rassistisch gewesen seien, hin zu den Nürnberger Gesetzen gäbe. Esser vergleiche das sehr fein und komme zum Schluss, dass trotz aller Radikalität – auf einem deutschen Kolonialkongress im Jahr 1910 geäußert – es doch einen grundlegenden Unterschied gäbe: Die Beamten des Reichskolonialministeriums, die an Entwürfen und Verordnungen arbeiteten, hätten sich am Bürgerlichen Gesetzbuch und an dem, was wir heute begrenzte Zuwanderung – stark begrenzte, kontingentierte Zuwanderung – nennen, orientiert. Hingegen sei es bei den Nürnberger Gesetzen um eine völlige Ausgrenzung einer schon im Land befindlichen Gruppe gegangen.

Im zweiten Teil des Buches findet sich u.a. ein eindrucksvoller Beitrag, der völlig neue Sichten auf ein sehr bemerkenswertes Thema eröffnet. Verfasser sind Thomas Schlemmer und Hans Woller. Die Beiden vertreten eine völlig neue Sicht in Bezug auf das faschistische Italien. Christoph Kreutzmüller: „Das ist jetzt gerade, wo wir diskutieren, ob die Wiederankunft von Berlusconi dem nicht verarbeiteten Faschismus in Italien geschuldet ist, sehr interessant. Es galt ja in Italien und in der italienischen Forschung lange als ausgemacht, dass der italienische Faschismus ganz anders sei, als der Nationalsozialismus sich eben nicht durch militanten Antisemitismus ausgezeichnet hat.“ Namhafte Historiker, wie Renzo de Felice, vertraten die Position, dass die offen antijüdische Politik Benito Mussolinis nicht aus dem Land selbst kam, sondern die Konsequenz des Bündnisses mit dem nationalsozialistischen Deutschland gewesen sei. In den letzten Jahren haben demgegenüber italienische Historiker, wie Giorgio Fabre, Amadeo Osti Guerrazzi, Michele Sarfatti und andere „vor allem vier Punkte herausgearbeitet: Sie betonen erstens, die rassistisch-antisemitische Disposition des italienischen Faschismus, die schon 1919 sichtbar gewesen sei und sich insbesondere in den 1930er Jahren radikalisiert habe. Sie weisen zweitens darauf hin, dass sich in den Quellen weder deutscher Druck, noch außenpolitisches Kalkül nachweisen lassen, sondern dass der rassepolitischen Wende zwischen 1935 und 1938 autonome Entscheidungen des faschistischen Regimes vorausgingen……Drittens haben die genannten Historiker nachgewiesen, dass die antisemitischen Gesetze und Verordnungen des faschistischen Regimes nicht nur auf dem Papier standen, sondern,dass sie umgesetzt und bis 1943 laufend verschärft wurden.“ (Seite 128 des Sammelbandes)

Christoph Kreutzmüller: „Schlemmer und Woller setzen auf diesen Forschungen auf und zeigen, dass die Nürnberger Gesetze im faschistischen Italien als Brandbeschleuniger funktionierten.“

Antisemitische Zeichnung aus „La Difesa della Razza“ anläßlich des italienischen Rassengesetzes „Maßnahmen zur Verteidigung der italienischen Rasse“, November 1938, (c) http://www.braidense.it/memoria2009/epurazione.php

Von Italien nach Frankreich: Barbara Lambauers innovativer Beitrag trägt den Titel „Nürnberg in Vichy“ Lambauer weist darauf hin, dass schon „Historiker der letzten Jahrzehnte….auf die genuin französischen Wurzeln der antisemitischen Politik“ „und dabei  (auf) eine direkte Linie von den antisemitischen Intellektuellen des 19. Jahrhunderts zum Vichy-Regime“ aufmerksam machen. Sie erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Dreyfus-Affaire. „Auch wenn der Antisemitismus bis weit in die 1930er Jahre bei Wahlen keine Stimmen einbrachte, wurden seine Protagonisten zur intellektuellen Referenz in ganz Europa. Der Antisemitismus des Vichy-Regimes bedurfte also keines deutschen Modells und konnte auf seine eigenen Theoretiker zurückgreifen. (Seite 145 des Sammelbandes) Lambauer arbeitet heraus, dass die ersten antijüdischen Maßnahmen der NS-Regierung in Frankreich, noch auf heftige Kritik gestoßen sind. Die Nürnberger Gesetze lösten dagegen nur noch ein ganz schwaches Echo aus. Das Beispiel der antisemitischen Maßnahmen und Gesetze durch das NS-Regime führte auch in Frankreich zu einem schrittweise Aufweichen der bis dahin noch sehr klaren Ablehnung einer rassistischen Politik. Dr. Kreutzmüller: „Das nach der Besetzung instrumentierte Gesetzeswerk der Vichy-Regierung beruhte dann ganz eindeutig auf den Nürnberger Gesetzen. Was Lambauer herausarbeitet und was ich sehr erhellend finde: Lücken in der Konzeption wurden in Anlehnung an nicht nur an das deutsche, sondern auch an das italienische und das ungarische Modell ausgefüllt. Insofern reden wird dann über ein europaweites Netzwerk, wo die Rassisten voneinander lernen.“

Zum dritten Teil, der Zeit nach 1945. Der aufschlussreichste Beitrag, ist hier, aus Sicht des Verfassers dieses Artikels, der von Magnus Brechtken, einem der Mitherausgeber des Sammelbandes. Brechtken diskutiert den Fall Hans Maria Globke und räumt mit vielen, bis dato geschichtsmächtigen Beschreibungen gründlich auf. Über kaum jemand ist in der Bundesrepublik, wegen seiner Verbindung zu den Nürnberger Gesetzen, so intensiv und kontrovers diskutiert worden, wie über Hans Maria Globke, der vor 1945 als offizieller Kommentator der Blutschutzgesetze bekannt war und mit Gründung der Bundesrepublik zum Chef des Bundeskanzleramtes und damit zu einem der einflussreichsten Mitarbeiter Konrad Adenauers wurde. Der Beitrag von Brechtken beschreibt zentrale Interpretationen zur Beurteilung Globkes und deren Wandel in Phasen gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Vergangenheitsaufarbeitung. Zugleich wird am Beispiel einiger, bislang unbekannter Quellen, auch aus dem Institut für Zeitgeschichte Globkes Einfluss auf die Rezeption der NS-Vergangenheit und den NS-Verbrechen thematisiert. Brechtken beschreibt auch, wie Globke Geschichte macht. Er weist nach, dass sein Einfluss auf Personalentscheidungen nicht nur in seiner Position begründet war, sondern auch mit auf einem Netzwerk basierte, das aus der Zeit vor 1945 stammte und sehr effektiv arbeitete. Dieses Netzwerk förderte „die Kontinuität mir der alten Berliner Reichsministerialbürokratie…. Es lässt sich beispielsweise zeigen, dass Reichsministerialbeamte 35 Prozent des Gründungspersonals des Bundesministeriums des Innern stellten; ein Fünftel davon kam aus dem ehemaligen Reichsministerium des Innern. Zugleich waren sich die Beteiligten von Adenauer über Globke bis zu den mit ihnen vernetzten Schlüsselfiguren in den neuen Ministerien, durchaus bewusst, dass eine Form der symbolischen Abgrenzung vom Nationalsozialismus, vor den Augen der Öffentlichkeit, notwendig war: Bewerbungen von Personen, deren NSDAP-Verstrickung über ein bestimmtes Maß hinausging……..wurden daher mit deutlichen Vorbehalten behandelt, auch wenn ihre Einstellung nicht gänzlich ausgeschlossen war.“ (Seiten 252 und 253 des Sammelbandes)

Globke hatte auch Einfluss auf Publikationen aus dem Institut für Zeitgeschichte. So wurde ihm beispielsweise mit dem Lösener-Bericht, der in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte publiziert wurde, eine sehr wirksame Entlastung – fernab der Realität – zuteil. Dazu Details in den nachfolgenden Ausführungen von Christoph Kreutzmüller.

Im zweiten Teil seines Vortrags stellte Christoph Kreutzmüller die Frage, was die Nürnberger Gesetze eigentlich mit Nürnberg zu tun hätten. In seinen Ausführungen zu diesem Thema nahm er Bezug auf den Beitrag von Hans-Christian Jasch und Rüdiger Ernst „Die Rassengesetzgebung im ‚Dritten Reich'“, der im Sammelband enthalten ist. Er führte aus, dass sich die Darstellungen der Genese der Gesetze sehr lange auf die Aufzeichnung des Rasterreferenten des Reichs- und Preußischen Innenministeriums, Werner Lösener, die der Staatssekretär im Bundesjustizministerium Walter Strauß veröffentlichen liess, stützte. Walter Strauß hatte1963 erreicht, dass ein Artikel von Lösener in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte veröffentlicht wurde, der Globke entlasten sollte und auch entlastet hat. Dr. Kreutzmüller: „Da muss man zu sagen, dass die Vierteljahreshefte bis in die neunziger Jahre das Leitmedium der Historiker waren, vielleicht auch heute noch ein Stück weit sind, also eine ganz zentrale Veröffentlichung. Und Strauß wollte, das kann Brechtken nachweisen, seinem Kollegen im Bundeskanzleramt, Hans Maria Globke einen Dienst erweisen. Folgen wir Lösener, wurden die Beamten in den frühen Morgenstunden am 14.09.1935, einem Sonnabend, aus dem Bett gebimmelt und nach Nürnberg eingeflogen. Dann hätten sie ohne jegliche Vorarbeiten den Gesetzestext der Nürnberger Gesetze quasi aus dem Nichts heraus formuliert. Lösener beschreibt eindringlich, dass die Pressenotiz zu den Gesetzesentwürfen weil, ich zitiere „am Sonntag kein anderes Papier zu beschaffen war, in der Schankstube eines Hotels auf alte Speisekarten“ geschrieben und dann „dem Hotelboten in die Schreibmaschine diktiert wurden.“ Nürnberg, wenn man Lösener folgt ist eigentlich nur Kulisse, der Raum für Improvisation der etwas überforderten Beamten, die nur das Beste wollten. Das ist – das weisen Christian Jasch und Rüdiger Ernst nach, nur Blödsinn. Man könnte sagen: Persilfarbener Blödsinn. Anders, als von Lösener suggeriert, entstanden die Nürnberger Gesetze eben nicht über Nacht, sondern waren zumindest in den Sommermonaten 1935 längst in Vorbereitung.“

Christoph Kreutzmüller zeichnete via Jasch und Ernst die tatsächliche Entwicklung nach. Globke hatte nämlich angesichts der Tatsache, dass die Standesbeamten an vielen Orten des Deutschen Reichs sich schon vor dem Erlass der Eheform-Verbote weigerten, Eheschließungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Partnern, auch zwischen jüdischen Partnern vorzunehmen, am 26. Juli 1935 einen Runderlass von Frick herausgegeben und kommentiert. In diesem Runderlass, der sehr restriktiv war, wies er schon auf den kommenden Gesetzesakt hin. Das bedeutet: Ende Juli 35 sind die schon an der Arbeit. „Was wir festhalten können und müssen, ist, dass die Beamten natürlich Vorlagenmappen hatten, in denen sich konkrete Entwürfe befanden, die dann nur noch abgenickt werden mussten. Einzig neu war wahrscheinlich die Präambel, in der es hieß: Die ‚Lösung der Judenfrage‘ solle durch ‚Trennung der Blutströme‘ bei künftiger ‚Reinerhaltung des Blutes‘ sichergestellt werden. Und dann beschreiben Jasch und Ernst sehr spannend und sehr detailreich, wie diese Gesetze in Nürnberg verabschiedet worden sind.“ Christoph Kreutzmüller: „Sie wissen, dass dieser Vorgang anlässlich des siebten Reichsparteitages des NSDAP, dem sogenannten ‚Parteitag der Freiheit‘ stattfand. Das Parteiprogramm, für den 14.09. weist aus: 08:00 Uhr Appell der SA, der SS und der NSKK in der Luitpoldarena, Heldenehrung, Rede des Führers, Schlussansprache des Chefs des Stabes, 11:30 Vorbeimarsch vor dem Führer am Adolf-Hitler Platz, 18:00 Fortsetzung des Parteikongresses, dann Reichstagssitzung im Kulturvereinshaus. Es sprechen der Führer und Parteigenosse Göring. Schon der Umstand, dass das im Parteiprogramm steht, sagt ja einiges über die Planung aus. Die Reichstagssitzung fand dann um 21:00 Uhr im Haus des Kulturvereins, das am Frauentorgraben 49 gelegen war und zu den wichtigsten Veranstaltungsorten der Stadt gehörte, statt. „Über den Verlauf der 6. Reichstagssitzung des Jahres 1935 gibt das Reichstagsprotokoll Auskunft: ‚Am Abend des 5. September 1935 lagen den Abgeordneten des nach Nürnberg einberufenen Reichstags die Drucksachen Nr. 8, 9 und 10 vor, Initiativanträge nach Art, 68 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV). Um 21:00 Uhr – so das Sitzungsprotokoll – eröffnete Reichstagspräsident Göring die Sitzung….. Sodann gab Hitler eine ‚Erklärung der Reichsregierung‘ ab. Er habe namens der Reichsregierung den Reichstagspräsidenten, (Dr. Kreutzmüller: nämlich Göring) gebeten, den Deutschen Reichstag zu einer Sitzung nach Nürnberg einzuberufen. ‚Der Ort [Hervorhebung RE]…. wurde gewählt, weil er durch die nationalsozialistische Bewegung in einem innigen Zusammenhang steht mit den Ihnen heute vorzulegenden Gesetzen. Die Zeit [Hervorhebung RE],weil sich die weitaus größte Anzahl der Abgeordneten als Parteigenossen noch in Nürnberg befinden.‘ Göring konstruierte sodann einen Bogen von dem Freiheitsthema des Parteitages zum Blutschutzgesetz: : ‚Heute werden die Grundgesetze festgelegt, die diese Freiheit im Inneren ein für alle mal stabilisieren werden; denn diese Freiheit kommt aus dem Blut, und nur durch die Reinheit der Rasse kann diese Freiheit auch für ewig behauptet werden.‘ Danach verlas Göring die drei von der Fraktion der NSDAP eingebrachten Gesetzesanträge. Bereits alle drei Entwürfe enthielten bezeichnenderweise den einleitenden Satz: ‚Der Reichstag hat einstimmig [Hervorhebung RE] das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird‘. Also die Einstimmigkeit ist quasi schon festgestellt, bevor sie überhaupt erreicht ist. Unmittelbar anschließend verzeichnet das Protokoll den schon rein sprachlogisch äußerst delikaten Satz: ‚Indem ich Sie meine Herren Abgeordnete bitte, durch Erheben von den Sitzen [Das Protokoll vermerkt in Klammern] (die Abgeordneten erheben sich) diesen Gesetzesanträgen……ihre Zustimmung zu geben, stelle ich hiermit fest, dass alle drei Gesetze, wie nicht anders zu erwarten, gemäß der neuen Geschäftsordnung einstimmig angenommen sind‘. Das Protokoll vermerkt in Klammern. ‚Der Reichstag bringt dem Führer in einen dreifachen Heil-Ruf und singt stehend die erste Strophe des Horst Wessel-Liedes. Schluss der Sitzung um 21 Uhr 50 Minuten‘.“ (Seiten 175 und 176 des Beitrags von Jasch/Ernst)

Die Nürnberger Gesetze wurden natürlich kommentiert. Dr. Kreutzmüller fand in diesem Zusammenhang die „Jüdische Rundschau“ sehr beachtenswert. Man müsse dazu wissen, dass die Jüdische Rundschau, zu dem Zeitpunkt die einzige nicht verbotene größere jüdische Zeitung war. Die Zentralvereinszeitung sei gerade verboten worden. Die Jüdische Rundschau habe die Nürnberger Gesetze 1:1 und unkommentiert wiedergegeben. Dr. Kreutzmüller: „Dahinter steht natürlich die Angst, dass die Ausgabe eingestampft und die Zeitung selbst verboten würde. Ebenfalls 1:1 drucken sie dann einem Kommentar des deutschen Nachrichtenbüros ab. Der wichtige Punkt darin ist für die Jüdische Rundschau der Befehl gegen Einzelaktionen. Hinter dieser Formulierung verbergen sich die Übergriffe, die allerorten im Deutschen Reich, immer wieder gegen Juden stattgefunden haben.“

Damit kam Christoph Kreutzmüller zum dritten Teil seines Vortrages, nämlich zu der Frage welcher Zusammenhang zwischen Gewalt und Gesetz besteht. Er zeigte auf der Leinwand ein Bild aus dem Stadtarchiv in Nürnberg, dort aus dem Stürmerarchiv mit der Repositur E 39. Das Foto sei das einzige ihm bekannte Foto von den Ausschreitungen in Berlin im Sommer 1935, die sich zu großer Stärke aufgebaut hätten. Die Ausschreitungen hätten ihren Anfang genommen, nachdem in einem Kino am Kurfürstendamm ein antisemitischer Film aus Schweden gezeigt worden war. Nach der Vorführung habe es im Kino Randale gegeben, die sich auf dem Ku`damm fortsetzte. Der Ku`damm galt den Nationalsozialisten als „verjudet“ und wurde in der Zeitung als „Cohnfürstendamm“ bezeichnet. Die Aufnahme stammt vom 16. Juli 1935 (die Ausschreitungen hatten am 15. Juli begonnen) und zeigt frontal den Eisladen von Samuel Balsam am Hansaplatz . Man sieht einen breiten, gepflasterten Weg, der direkt auf den Laden zuführt und zwei kleine Wege, die vor dem Laden nach links und rechts abzweigen und auf einem dieser Wege Menschen, die sich entfernen. Durch die geöffnete Tür des Ladens kann man einige an Tischen sitzende Gäste erkennen, die nach außen in Richtung des breiten Weges schauen. Das Ganze präsentiert sich in einer relativ schlechten fotografischen Qualität. Wenn man sich die Rückseite ansähe, dann sei das aber schon ganz spannend. Da steht: „Juden verlassen linkswendend das Geschäft, weil sie unsere Mahnrufe an verführte (sic!) hören“. Weiterhin findet sich der Stempel des Stadtarchivs und die Signatur. Christoph Kreutzmüller führt aus: „Wenn man das übersetzt heißt das wohl, dass dort auf diesem nassen Gehweg mehrere Parteimitglieder stehen, einer hat eine Kamera und die rufen – ich weiß nicht genau was – ‚Jude raus‘ und das verängstigt natürlich die Besucher dieses Lokals. Die gehen dann eben nicht den Hauptausgang raus auf dem die Parteimitglieder – darunter der Fotograf – stehen, sondern drücken sich an der Wand lang weg.“

Weiter mit Dr. Kreutzmüller: „In der Rückschau bezeichnet der israelische Historiker Yehuda Bauer die Gewalt im Sommer 35 – ich finde nicht zu Unrecht – als Pogrom. Die konzentrierten Angriffe gerade auf Eisdielen und Kaffeehäuser jüdischer Inhaber zeigen, dass die Judenverfolgung immer auch eine wirtschaftliche Seite hatte und diese wirtschaftliche Verwerfungen durch Gewalt gerade, auch im Sommer 1935 im Deutschen Reich, waren so schwerwiegend, dass die Wirtschaftssachverständige der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Cora Berliner, zu dem Schluss kam, dass die  ‚Boykottwelle dieses Sommers sehr viel zahlreichere und schwerere Opfer gekostet‘ habe, als irgendeine vorangegangene Boykottwelle. Interessant auch ihre Begrifflichkeit: ‚Boykottwelle‘. Also da stehen Leute herum und schlagen Sachen zusammen. Das wird immer noch unter dem Begriff ‚Boykott‘ gefasst. Dass die Verfolgung sich in Zeiten relativ knapper Lebensmittel just gegen Betriebe der Nahrungsmittelbranche richtete, kann nicht überraschen. Entsprechend wurden im Herbst 1935, auch die Butter- und Eierhändler, so sie jüdisch waren, gewaltsam aus dem Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Daher kommt ja auch die eher rhetorische Frage: Wollt ihr Butter oder Kanonen?“

Da bis dahin noch niemand verbindlich festgelegt hatte, wer überhaupt als Jude betrachtet werden sollte oder was denn überhaupt ein jüdischer Gewerbebetrieb sei, konnte natürlich auch niemand auf der Straße genau feststellen, wer blockiert, wer misshandelt, wer boykottiert werden sollte. Deshalb richtete sich die Gewalt auf der Straße – wie der Berliner Polizeipräsident ganz offen zugab – vornehmlich nach dem Aussehen, nach rassistischen Stereotypen. Dr. Kreutzmüller erläuterte das: „Am 15. Juli 1935 wurden auf dem Ku`damm ein Rumäne und zwei Griechen attackiert und schwer misshandelt, die alle nicht jüdisch waren, aber ein bisschen dunklere Hautfarbe hatten oder ähnliches und deshalb in das Raster der Rassisten passten. Wenn – wie übrigens berichtet wird – Pässe gezeigt wurden oder Pässe gefragt worden sind, diente dies wohl der Überprüfung der Namen und führte dann zu Tätlichkeiten, wenn der Inhaber eines Passes einen Namen trug, den die Angreifer als jüdisch identifizierten……In diesem Sinne war die Gewalt im Sommer 1935 sicherlich ein Vorzeichen. Sie bereitete nicht nur den Boden für Gesetze, sondern auch für weitere Ausgrenzungen und leitete diese ein. Ebenso war sie ein Nährboden für Gewaltpraxen, die dann im Juni 1938, im November 1938 zu den bekannten Pogromen führten.“

Die Berichte in der Presse wirkten zu diesem Zeitpunkt noch wie ein Schutzschild. So schreibt etwa die New York Times: Die Angst, dass die Pogrome dazu führen würden, dass Deutschland als Austragungsort für die olympischen Spiele in Frage gestellt werden könnte, führte auch dazu, dass die Gewalt unterdrückt wurde. Der unblutige Pogrom, wie es David Cohen dann in Niederländisch formulierte brachte ein zentrales Dilemma der nationalsozialistischen Judenverfolgung auf den Punkt und deutete eine Lösung an. Cohen schrieb: Während es zu den zentralen Zielen der deutschen Politik gehöre, ‚einen schlechten Namen zu vermeiden‘, sei es unmöglich, ‚eine Fensterscheibe einzuwerfen, ohne dass dies die Außenwelt bemerkt. Wenn man hingegen in aller Stille seinen Plan ausführt, so kann man in aller Ruhe fortfahren, ohne dass dies im Ausland dem guten Namen Deutschlands Abbruch tue. […Doch durch] allerlei Gesetze und Verordnungen, ein sogenanntes unblutiges Pogrom, erreiche man das Ziel nichts weniger, als die völlige Vertreibung der Juden aus Deutschland“. Christoph Kreutzmüller: Natürlich hoffte der Zionist Cohen, der eigentlich den Hintergrund der Nürnberger Gesetze zusammenfasst, in seinem im Sommer 1935 in den Niederlanden veröffentlichten Beitrag, dass die kommenden Gesetze und Verordnungen, die Auswanderung und damit die jüdische Siedlung in Palästina fördern würde. Letztlich wurde aber Cohen von der Dynamik eingeholt und er wurde dann nach der Besatzung der Niederlande Vorsitzender des Amsterdamer Judenrats.

Der größte Nutznießer dieser Gewaltwelle, das ist eine Diskussion, die in der Geschichtswissenschaft noch zu führen ist, ist – so meine These – niemand anderes, als Julius Streicher. Durch diese Gewaltaktionen etabliert sich der Stürmer mittels der Stürmerkästen in der seinerzeitigen Mitte der Gesellschaft…….. Die Kästen provozierten. Sie gaben die Möglichkeit Selfies zu veröffentlichen, wenn ich das mal übersetzen darf. Fotos von Verfolgenden, die sich als Verfolgende stolz positionierten. Auch das Foto, das ich Ihnen vorhin gezeigt habe, von dieser Eisdiele ist ja nach Nürnberg geschickt worden mit der Hoffnung, dass es veröffentlicht werden würde, was nicht der Fall war, weil es einfach zu viele Einsender gab. Diese Stürmerkästen und Stürmertafeln haben hatten damals ganz viele lokale Gemeinheiten zu eigen. Die können dann auch schreiben, wer da mit einem Juden verkehrt oder wer bei einem jüdischen Unternehmen einkauft. Und das macht den Stürmer… von einem fränkischen Provinzblatt, das es bis 1934 noch ist, zu einer 1935 reichsweit gelesenen Zeitung. Er eröffnete in diesem Jahr auch eine Dependance in Berlin. Es erfolgte eine Vervierfachung der Auflagenzahlen auf 720.000 1936/37. Streichers Rolle finde ich sehr typisch. Er befördert aus höchst eigennützigen Motiven rassistische, populistische Meinungsmache, verstärkt einen Konflikt, geht dabei über Leichen, um sich dann als Löser der Probleme zu gerieren und die Lage noch viel mehr zu radikalisieren.“

Männer vor einem Werbekasten der Zeitschrift „Der Stürmer“ (Nr.35, August 1935) stehend. Schaukasten mit antisemitischen Parolen: „Mit dem Stürmer gegen Juda“, „Die Juden sind unser Unglück“, Worms August 1935, Bundesarchiv, Bild 133-075 / Unknown / CC-BY-SA 3.0

Der Referent kam dann zum letztem Teil seiner Vortrage und stellte eine Fotoserie von Werner Fürstenberg, die bei einer Autofahrt von Bad Harzburg nach Lübecke entstanden ist vor. Die Fotoserie dokumentiert Stürmerkästen und antisemtisemitische Schilder bei den an dieser Strecke liegenden Orten. Diese ausgesprochen sehenswerten Bilder, die hier aus Platz- und anderen Gründen nicht präsentiert werden können, finden einen Platz in der geplanten Dauerausstellung des Jüdischen Museums in Berlin.

Persönliche Anmerkung des Autors dieses Artikels: Die Ausführungen von Christoph Kreutzmüller über den neuesten Stand der wissenschaftlichen Forschung zu den Nürnberger Gesetzen waren so umfangreich, dass sie hier nur in in gewichteten Auszügen wiedergegeben werden konnten. Dem weitergehend interessierten Leser sei insofern der Sammelband empfohlen.

Magnus Brechtken/Hans-Christian Jasch/Christoph Kreutzmüller (Hg.), Die Nürnberger Gesetze – 80 Jahre danach: Vorgeschichte, Entstehung, Auswirkungen, Wallstein Verlag 2017, 320 S., Euro 29,90, Bestellen?

© Gerhard K. Nagel