Wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird

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Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sich mehrmals gegen jeglichen Antisemitismus ausgesprochen. Trotzdem hat er im Februar die FPÖ „Historikerkommission“ begrüßt und dabei auf das Gedenkjahr hingewiesen. Mitglied dieser Kommission ist auch Andreas Mölzer, Herausgeber der Wochenzeitung „Zur Zeit“, in der immer wieder antisemitische Töne zu finden sind…

Von Karl Pfeifer

Andreas Mölzer zeichnete mit Lothar Höbelt und Brigitte Sob verantwortlich für das vom Freiheitlichen Bildungswerk/Politische Akademie herausgegebene „Jahrbuch für politische Erneuerung 1995“. Eine Publikation, in der laut Wiener Oberlandesgericht „Nazi-Töne“ enthalten sind.

Ich hatte den Aufsatz „Internationalismus gegen Nationalismus“ im Februar 1995 in der offiziellen Zeitschrift der IKG Wien kritisiert und wurde vom Autor des Jahrbuches W.P. wegen übler Nachrede geklagt. Er beanstandete den Titel meiner Rezension „Freiheitliches Jahrbuch 1995 mit (Neo) Nazi-Tönen“ und den Satz im Untertitel WP „wärmt die alte Nazi-März von der jüdischen Weltverschwörung langatmig auf“ sowie die Textstellen „Der Autor lügt aufgrund von sinnwidrigen, aus dem Kontext gehobenen Zitaten“ und „Das ist Nazidiktion“. 1997 wurde ich vom Wiener Handelsgericht und vom Landesgericht für Strafsachen freigesprochen.
Am 4. Mai 1998 hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) der Berufung von WP nicht Folge gegeben und festgestellt W.P.s Gedankeninhalte können der
„NS-Zeit und der von ihr vertretenen Ideologie zugeordnet werden“. Das Gericht gewann auch den Eindruck aus dem Aufsatz von WP dass seine dem Sieg der Nationalsozialisten „sehr geneigten Sicht…nun durchaus als Verharmlosung der folgenschweren Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland und der Schuld .des deutschen Volkes gewertet werden und im Zusammenhang mit .dem .nachfolgenden Text auch als Angriff gegen „die Juden“. Weiter stellte das OLG fest, dass die Ausführungen von W.P. „als „Nazi-Diktion“ bewertet werden können.

Zwei Jahre nach diesem Urteil am 15.2.2000 erhob die Wiener Staatsanwaltschaft Anklage gegen W.P. wegen NS-Wiederbetätigung. W.P. beging am 13. Mai 2000 Selbstmord. Drei Wochen später beschuldigte in der von Andreas Mölzer herausgegebenen „Zur Zeit“ (2. – 8. Juni 2000, Nr 23/00) mich, den „jüdischen Journalisten“ ein sich hinter einem Pseudonym versteckender Autor „eine Menschenhatz eröffnet zu haben, die in der Folge bis zum Tod des Gehetzten gehen sollte“. Ein Jahr später bestärkte Andreas Mölzer in einem Brief an seine Abonnenten noch den Vorwurf gegen mich: „Der langjährige Redakteur der Zeitschrift der israelitischen Kultusgemeinde Karl Pfeifer wurde aus Anlaß des Todes von Prof. Pfeifenberger in den Reihen jener Jagdgesellschaft geortet, die den konservativen Politikwissenschafter in den Selbstmord getrieben hat.“ Meine Klagen gegen „Zur Zeit“ und Andreas Mölzer wurden von der österreichischen Justiz abgewiesen und erst das Europäische Menschenrechtsgericht gab mir 2007 Recht.

Wenn also Bundeskanzler Sebastian Kurz, eine „Historikerkommission“ begrüßt deren Mitglied eben dieser Andreas Mölzer ist, dann gehe ich davon aus, dass ihm die Koalition mit der FPÖ wichtiger ist als seine Ablehnung des Antisemitismus, die folglich lediglich zum Fenster hinausgesprochen ist.

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