Verlierer der Pflegereform

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ZWST beklagt Benachteiligung pflegebedürftiger Juden und Jüdinnen…

Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) zeigt sich enttäuscht über die geplante Pflegereform und sieht pflegebedürftige Jüdinnen und Juden als große Verlierer des Gesetzesvorhabens.

Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland begrüßt ausdrücklich die positiven Effekte der Pflegereform wie die verbesserte Versorgung dementiell erkrankter Menschen, das neue Begutachtungsassessment und das Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetz II.

Das Pflegestärkungsgesetz III enthält jedoch zwei erhebliche Benachteiligungen für SGB XII-Versicherte, sog. „Nicht-Versicherte“ im Bereich „Hilfe zur Pflege“, die in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums Arbeit und Soziales (BMAS) fallen. So werden „Nicht-Versicherte“ zum einem nicht beim doppelten Stufensprung berücksichtigt bzw. in einen niedrigeren Pflegegrad übergeleitet und erhalten zum anderen deutlich weniger Aktivierungs- und Betreuungsleistungen als SGB XIVersicherte. Die Anteil der sog. „nicht-Versicherten“ Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen der Altenhilfe in jüdischer Trägerschaft liegt bei rund 75% und damit um ein Vielfaches höher als bei allen anderen Trägern.

Hintergrund ist der große Zuzug jüdischer Zuwanderer aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die im Rahmen eines geregelten Verfahrens im Verlauf der letzten 25 Jahre nach Deutschland eingereist und erfolgreich in die jüdische Gemeinschaft in Deutschland integriert wurden.

Dieser Zuzug hat ein Erstarken der jüdischen Gemeinden in Deutschland nach Ende des zweiten Weltkriegs überhaupt erst wieder möglich gemacht und war Voraussetzung für die Wiederentwicklung jüdischen Lebens in der Bundesrepublik. Im Rahmen der allgemeinen demographischen Entwicklung wurde ein Teil der zugereisten Jüdinnen und Juden im Laufe der Zeit pflegebedürftig und benötigte Hilfe. Dieser Personenkreis zählt nun zu den großen Verlierern der geplanten Pflegereform.

Mit großer Sorge nimmt die ZWST zur Kenntnis, dass das gesetzgebende Verfahren zum deutlichen Nachteil pflegebedürftiger Jüdinnen und Juden in Deutschland führen wird.