Die Hüterin des Rückzugsraums

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Kommende Woche soll in München der Prozess gegen Beate Zschäpe beginnen. Viel ist an diesem Verfahren unberechenbar. Fest steht bisher nur die Ignoranz der staatlichen Behörden bezüglich der politischen Dimension des größten Terrorprozesses gegen Rechtsextreme in Deutschland…

Von Andreas Speit
Jungle World v. 11. April 2013

»Ich bin die, die sie suchen«, sagte Beate Zschäpe am 8. November 2011 in der Polizeidirektion in Jena. Seitdem hat das mutmaßliche Mitglied des terroristischen Netzwerk »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) in der Untersuchungshaft kein Wort zu den Vorhaltungen verloren. Zu Beginn des Prozesses vor dem Oberlandesgericht München scheint der Vorsitzende Richter Manfred Götzl auf eine Einlassung der 38jährigen Angeklagten zu hoffen. Nach der Verlesung der fast 500 Seiten umfassenden Anklageschrift beim Prozess­auftakt am 17. April sind die folgenden zwei Verhandlungstage bis zum 23. April für mögliche Aussagen freigehalten. Wird Zschäpe nach knapp 14 Jahren über ihr Leben im Untergrund mit den verstorbenen NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt reden? Wird sie weiterhin zur Anklage schweigen? Sie soll reden wollen, ihre Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm rieten ab, hieß es gerüchteweise. Es ist nicht das einzige Unberechenbare in dem Verfahren gegen Zschäpe, die der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt ist, und die mutmaßlichen Unterstützer Ralf Wohlleben, Carsten S., Andre E. und Holger G.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wird das Verfahren im Saal des Oberlandesgerichts wahrscheinlich über zwei Jahre laufen. Der Auftakt könnte sich jedoch verzögern – wegen der seit Wochen umstrittenen Platzvergabepraxis des Gerichts. Kurz vor Ablauf der Frist, am 5. April, hat die türkische Zeitung Sabah mit ihrem Anwalt Ralf Höcker Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden Richters eingelegt, wonach 50 Plätze für Journalisten ausschließlich nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden. Obwohl neun der zehn Mordopfer einen türkischen und griechischen Hintergrund hatten, hat kein ausländischer Pressevertreter einen gesicherten Platz bekommen. An Vertreter der türkischen Botschaft und der türkischen Gemeinde hat das Gericht schon gar nicht gedacht.

Die Anwälte von Zschäpe haben schon beantragt, sämtliche Akten zum Akkreditierungsverfahren der Medien einzusehen. Möglicher Grund dafür: Sollte ein Fehler bei der Platzvergabe unterlaufen sein, könnten ein Befangenheitsantrag und später gar eine Anfechtung des Urteils folgen.

Schon lange vor Prozessbeginn wurde in den Medien und der Politik von einer mangelnden Sensibilität für die politische Dimension des größten Terrorprozesses gegen Rechtsextreme in Deutschland geredet. Denn das Oberlandesgericht sperrt sich auch gegen die Videoübertragung in einen weiteren Gerichtssaal, die rechtlich zulässig sein soll. Von einem gelungen Auftakt des Verfahrens, an dem 60 Anwälte und 70 Nebenkläger beteiligt sind und mindestens 370 Zeugen erwartet werden, kann man nicht reden. Die Familienangehörigen hoffen, Antworten zu bekommen. Warum wurden ihre Angehörigen getötet, warum schlossen Ermittler einen rechtsextremen Hintergrund aus? »Sie wollen wissen, warum gerade sie Opfer geworden sind«, sagt Angelika Lex, Anwältin der Angehörigen von Theodoros Boulgarides. Die Familie erwarte keine möglichst hohe Strafe, sondern Erklärungen.

Zum Prozessbeginn werden bei der Anklageverlesung alle Anwesenden im Saal auf die Angeklagte schauen – wie wird sie reagieren, wird sie Reue wegen der zehn Morde und der vielen Verletzten oder gar Stolz aus politischer Überzeugung zeigen?

Generalbundesanwalt Harald Range sieht in Zschäpe ein gleichberechtigtes Mitglied des NSU. In der Anklage hält er ihr vor allem vor, in zehn Fällen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet und in zwei Fällen durch eine Sprengstoffexplosion bei 22 Menschen teilweise schwere Gesundheitsschädigungen verursacht zu haben. Dass Zschäpe vermutlich bei den Morden nicht geschossen hat und bei den 14 Banküberfällen nicht dabei gewesen ist, ist für den Generalbundesanwalt irrelevant. In der Anklage führt er immer wieder aus, dass sie für Mundlos und Böhnhardt den »Rückzugsraum« schuf, indem sie als »nette Nachbarin« die Kontakte zu den Anwohnern pflegte. Der Mittäterschaft schuldig sei sie außerdem dadurch, dass sie die Taten »abtarnte«. Sie soll Fahrzeuge angemietet, das Beute­geld verwaltet und die Reisen geplant haben. Zudem wird ihr vorgeworfen, einen Brand in der gemeinsamen Wohnung des Trios in Zwickau gelegt zu haben, um Spuren zu vernichten. Angelastet wird ihr auch, dass sie die Propaganda-DVD, auf der die Taten verherrlicht und die Opfer verhöhnt werden, als Bekenntnis mehrfach verschickt habe. Eine Aussage des Beschuldigten Holger G. belastet Zschäpe schwer. Im Auftrag von Ralf Wohlleben will G. den dreien eine Pistole übergeben haben. Zschäpe soll ihn in Zwickau von Bahnhof abgeholt haben. In der Wohnung hätten Mundlos oder Böhnhardt die Waffen dann ausgepackt und durchgeladen. Zschäpe soll die ganze Zeit im Raum gewesen sein.

Diese Aussage belastet auch Wohlleben, der bereits stellvertretender Landesvorsitzender der NPD in Thüringen war. Schwer belastet ihn ebenso die Aussage von Carsten S. Dieser gab in Vernehmungen zu, Ende 1999 oder Anfang 2000 mit dem Zug nach Chemnitz gefahren zu sein und dort in einem Abbruchhaus Mundlos und Böhnhardt eine Česká 83 mit Schalldämpfer übergeben zu haben. Den Auftrag hatte der damals 19jährige, der bei der NPD-Jungendorganisation Junge Nationaldemokraten führend aktiv war, von Wohlleben bekommen. Von ihm sollen auch die 2 500 Mark für die Waffe gekommen sein. Die Waffe setzte der NSU bei neun Morden ein. Wohlleben und S. wirft der Generalbundesanwalt deshalb auch Beihilfe zum Mord in neun Fällen vor. Andre E., der an der Herstellung der DVD mitgewirkt haben soll, beschuldigt der Generalbundesanwalt auch, in Köln an einem der Bombenanschläge beteiligt gewesen zu sein. G. ist »nur« wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Er soll unter anderem Pässe für Böhnhardt besorgt haben. Am 25. April will das Oberlandesgericht Polizeibeamte anhören, die G. vernommen haben. Die Befragungen der Zeugen sind bis zum 27. November geplant.

Die Strategie der Verteidigung könnte Anja Sturm bereits angedeutet haben. Für sie ist ­Zschäpe eine Mitläuferin, die unglücklich in der Sache verstrickt ist. Der Thüringer Allgemeine sagte die Anwältin: »Angenommen, Frau Zschäpe erfährt im Nachhinein von den Taten von Böhnhardt und Mundlos, dann hätte sie verständliche Angst, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.« Ab diesem Zeitpunkt hätte sie sich in einer Art Zwangssituation befinden können.

Bis Juli will das Gericht die Morde an Enver Şim­şek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleymann Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yoz­gat verhandeln. Nach dem Sommer ist der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter dran. »Der Strafsenat will offenkundig flott verhandeln«, schreibt der Tagesspiegel. Für mehrere Zeugentermine sei weniger als ein Stunde vorgesehen, was sehr knapp bemessen ist. Allein das Nachfragen der Prozessbeteiligten bei Zeugen und Sachverständigen dürfte den Zeitplan durcheinander bringen. Aus den Kreisen der Nebenkläger wird angemerkt, dass zum Verfahrensbeginn vor allem die Beweiserhebung mit Sachverständigen zu Waffen und Sprengstoff geplant. Ein nötiges Verfahren, aber durch die Terminierung sind die Anhörungen von brisanten Zeugen aus dem Umfeld der Unterstützer und den Sicherheitsorganen weit nach hinten gerückt. Man kann sich fragen, ob dahinter ein Kalkül steckt. Denn wenn sich das Verfahren in die Länge zieht, sinkt irgendwann das öffentliche Interesse. Schließlich ist das Vertrauen der betroffenen Familien in Polizei und Verfassungsschutz seit dem zufälligen Auffliegen des NSU-Kerntrios und ihrer Mordserie im November 2011 schwer erschüttert. Das Schreddern von Akten und das Verschweigen von Aktionen durch die Geheimdienste verstärkte das berechtigte Misstrauen noch. Wie die Rechtsextremismusexpertin Andrea Röpke anmerkt, ist auch auffällig, dass kaum Personen aus dem Netzwerk um das Trio als Zeugen geladen sind.

Der Hoffnung auf Antworten steht bei einigen Angehörigen der Sorge gegenüber, dass vieles unaufgeklärt bleibt. Angela Wierig, Anwältin der Hinterbliebenen von Süleyman Taşköprü, sagte unlängst der Taz, dass die Erwartungen enttäuscht werden könnten. Auch Semiya Şimşek, die Tochter des ermordeten Enver Şimşek, fragt skeptisch: »Können wir überhaupt noch davon ausgehen, dass wenigstens im Gerichtsverfahren gegen Beate Zschäpe und ihrer Helfershelfer alle wichtigen Fakten auf den Tisch kommen und nichts unterschlagen wird?«

4 Kommentare

  1. Wäre es nicht an der Zeit, dass sich israelische Quellen äussern? Nach Terrorherrschaft des Naziregimes und Holocaust schweigen die israelischen Stellen?
    Ihr hättet die Mittel, den Verfassungsschutzämtern die Maske vom Gesicht zu reisen. Oder nehmt IHR es inzwischen hin, dass Rechtsterroristen mit zumindest teilweise Unterstützung aus diversen LFVs und BFV morden, bomben und rauben?
    Alleine der Umstand, dass diese Rechtsterroristen einen Sprengstoffanschlag auf Immigranten mit jüdischen Glauben in Düsseldorf Werhan vollzogen, wo eine werdende Mutter ihr ungeborenes Kind verlor, sollte Grund genug sein!
    שתיקה היא לא זהב!
    שתיקה היא הסכמה!
    לבסוף מעלה את המילה!

  2. „Ein nötiges Verfahren, aber durch die Terminierung sind die Anhörungen von brisanten Zeugen aus dem Umfeld der Unterstützer und den Sicherheitsorganen weit nach hinten gerückt. Man kann sich fragen, ob dahinter ein Kalkül steckt. Denn wenn sich das Verfahren in die Länge zieht, sinkt irgendwann das öffentliche Interesse.“

    Umkehrschluss: Schnellgerichtshöfe, oder was!

    Das hält auch das öffentliche Interesse wach, verhindert aber nun gerade einen eventuell klärenden Ansatz. Wobei ich persönlich das Sinken des öffentlichen Interesses stark bezweifle.

    “ In Deutschland sind Ausnahmegerichte – also auch Standgerichte – seit 1949 verfassungswidrig.“
    wiki

    Aus gutem Grund!

    • „Umkehrschluss: Schnellgerichtshöfe, oder was! “

      sie erfinden einen umkehrschluss und machen einen vorwurf
      daraus. dabei war der umkehrschluss schon frei erfunden.

      warum kommt eigentlich immer und ueberall wenn ich das wort
      „umkehrschluss“ lese oder hoere immer etwas total absurdes
      hinterher? wirklich so gut wie immer passiert das.

      J

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