Düsseldorfer Behörde verweigert der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden die Rente…
Eine unglaubliche Meldung: Die Bezirksregierung Düsseldorf verweigert der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden aus fadenscheinigen Gründen die Rente – 67 Jahre nach dem Holocaust. Im Nachhinein, so berichten Spiegel-online und die taz, stellt die Düsseldorfer Behörde den krankheitsbedingten Anspruch des Sinto Anton B. in Frage – ein Vorgang, der an den zwei Jahre zurück liegenden Hungerstreik des Kölner Schriftstellers und Überlebenden Peter Finkelgruen erinnert.
Der 1924 in Herne geborene Anton B. überlebte als einziges von elf Geschwistern Auschwitz. Ihm wurde aufgrund verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden eine Opferrente zuerkannt. 2009 verstarb Anton B. Nach seinem Tod stellte die Behörde die verfolgungsbedingten gesundheitlichen Schädigungen in Frage.
„Die verlorene Ehre der Familie B.“ titelt die taz in ihrem Hintergrundbericht und zitiert Romani Rose:
„Das ist 67 Jahre nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang. (…) Wir werden diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen.´ Romani Rose ist aber nicht nur wegen des Vorgehens der nordrhein-westfälischen Behörden empört; sondern auch, weil er eine „skandalöse Ungleichbehandlung“ gegenüber den Hinterbliebenen von ehemaligen Wehrmachtssoldaten und SS-Leuten sieht, die im Krieg verletzt oder getötet wurden. Von einer „zynischen Missachtung der Opfer gegenüber den Tätern“ ist in seinem Brief an Hannelore Kraft die Rede.“
Seit drei Jahren prozessiert die Witwe von Anton B. gegen die Sturheit der Düsseldorfer Behörde. Das Urteil des Gerichts wird im August erwartet. Proteste gegen die behördliche Willkür sind notwendig.
Soeben in den WDR-15-Uhr-Nachrichten (07.08.12):
Es wurde ein Vergleich geschlossen. Die Witwe erhält monatlich 600 Euro. Das hat Beispielcharakter für ähnliche Fälle.
Wo ist der Skandal? Die Frau heiratete den Herrn laut Bericht im Jahre 1975 UZ. Eine Anwartschaft auf Witwenrente wird seit den Jahren nur durch die Erziehung geminsamer Kinder erworben, war das hier der Fall? Als 2. Möglichkeit gab es für die Frau die Möglichkeit eigene Rentenanwartschaften zu erwerben durch unentgeltliche häusliche Pflege des dazu bedürftigen Ehemannes, wenn weniger als 30h in sonstiger sozialversicherungspflichtiger Tätikeit wöchentlich beruflich tätig.
Es ist wichtig, die Überschrift, die kurz hochaktuelle Situationen, die heute in der BRD einen Teil der Bevöl-kerung nicht nur vom Wohlstand ausschließen, sondern auch viel Lebenszeit der Opfer fordern und viel Gesundheit, publik zu machen. Man erkennt an vielen Ereignissen, dass außer den maximal notwendig erscheinenden offiziell-diplomatischen Bekundigungen, dass ein Umdenken stattgefunden habe in den etablierten deutschen Schichten, dass es nur deutsche Heucheleien sind. Die feige Gruppen- Gier nach Gütern von anderen und die Ansicht ein Volk zu sein, dass als einziges sauber, ordentlich und im Recht wäre (sog. Rechtsstaat), ist tief verwurzelt über alle deutschen Generationen und Bildungsklassen hinweg, was nicht wundern sollte, bei der Art, mit der von den Verur-sachern von Raub mit allen Mitteln mit ihrer Vergangenheit umgegangen wird. In Anzügen wohl situiert wirkend in ih- ren Wohnzimmern von ihren Zeiten bei Hitler und Konsorten
berichtend kann man diese Viecher u.a. von Phönix aus über die TV-Schirme reden hören, zur besten Sendezeit – das u.a. ist Deutschland heute. Vielen Dank also für eine Ãœberschrift zum Rentenbetrug an Menschen, die nicht in Uniform oder als mieses Pareimitglied andere denunzierten und fertig machten. – Gruß Nils
Ungeheuerlich !
Von der braunen Diktatur in die Demokratie der Brauen.
××œ×•×”×™× ×™×‘×¨×š ישר×ל, זכור ×œ×§×•×¨×‘× ×•×ª השו××”
Aus dem Spiegel-Artikel: „“Es ist nachvollziehbar, dass die Entscheidung für die Witwe von Herrn B. schwer zu akzeptieren ist“, teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium auf Anfrage der Zeitung mit. Die zuständige Bezirksregierung habe aber „keinen Ermessensspielraum“ gesehen.“
institutionelle Logik, in ihren Auswirkungen nur allzuoft verheerend. Manche sprechen sogar von „institutionellem Rassismus“, diesbezüglich.
„Ermessensspielraum“ ist gut. Als ob es was zu ermessen gäbe bei offenkundigem Anspruch der Witwe eines glücklicherweise nicht wie alle seine Geschwister umgekommenen, rassisch Verfolgten des Naziregimes.
Aber dies ist ein Rechtsstaat, da müssen irgendwelche Beamte sich schon streng nach Recht und Gesetz überlegen, ob sie nun Spielräume haben oder nicht, sonst könnte ja jeder kommen und mitspielen.
Bei der Witwe eines jüdischen Verfolgten würde sich die Behörde mit Sicherheit nicht so verhalten, zu groß ist die Angst, dann mit absoluter Gewissheit völlig zu Recht an den Pranger gestellt zu werden bzw. sie käme garnicht erst auf die abstruse Idee, verfolgungsbedingte Schäden für Leib und Seele lägen nicht vor. Aber bei einem Zigeuner – wer fragt schon danach, genau wie bei, bekannter Fall, einem Kommunisten (Karl Schabrod), dem wegen seiner Bewerbung für ein Landtagsmandat seine Verfolgtenrente ersatzlos gestrichen wurde. Zudem wanderte er für 2,5 Jahre wieder in den Knast, wie schon zuvor fast die ganzen 12 Jahre der Dauer des Naziregimes. Und er war nicht der Einzige: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12940
Mal abwarten, was das Gericht jetzt entscheiden wird. Hoffentlich im Sinne der im GG festgelegten Würde des Menschen und nicht in dem der die Behörde vertretenden, in diesem Fall „furchtbaren“ Juristen.
Sebastian: Das maßlose Unrecht wird noch unerträglicher, wenn man bedenkt, …
… dass die Verbrecher für Ihre „Dienstjahre“ in den Konzentrationslagern oder in anderen Einrichtungen der NS-Mordmaschinerie Versorgungsbezüge vom deutschen Staat bezogen haben.
Im Falle der Witwe von Roland Freisler sticht besonders die Begründung für einen Berufsschadensausgleich ins Auge, den seine Witwe ab 1974 für die Tätigkeit Ihres Mannes bezogen hat.
Es wurde konstatiert, dass Freisler nach dem Kriege, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes ein hohes Einkommen erzielt hätte, wenn er im Kriege nicht zu Tode gekommen wäre
Kommentarfunktion ist geschlossen.