„Die Juden Regensburgs“ von Otto Stobbe (1866)

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Die Verhältnisse der Regensburger Judengemeinde waren darum sehr kompliziert, weil sie nicht bloß dem Kaiser, dem Bischof und dem Rat der Stadt unterworfen waren, sondern auch dem Herzog von Baiern verpfändet war und alle diese Herren mannigfaltige Rechte ihr gegenüber geltend machten und zu verschiedenen Zeiten in verschiedener Weise in ihr Vermögen eingriffen und ihre Stellung bestimmten. Da das Mittelalter weit davon entfernt war, staatsrechtliche und privatrechtliche Befugnisse genau zu präzisieren und voneinander abzugrenzen, ergaben sich aus den mehrfachen Befugnissen mancherlei Zwistigkeiten unter den Herren und viele Bedrückungen der Juden…

Über ihre Geschichte besitzen wir sehr reiches Material in Gemeiners’ ausführlicher, auf Urkunden gestützter Geschichte der Stadt (Reichsstadt Regensburgische Chronik I.-VI. Regensburg 1800-1824. 4.). Ich konnte mich in diesem Abschnitt darauf beschränken, die Nachrichten Gemeiners zu sammeln, verbindend darzustellen und durch weitere Berichte zu vervollständigen. Leider hat Gemeiner oft nur den Inhalt seiner Quellen, aber nicht deren Wortlaut mitgeteilt, so dass wir an seine Darstellung gebunden sind. Ich will es dabei nicht verhehlen, dass der Verfasser meiner Meinung nach zu sehr bestrebt ist, den Rat der Stadt in einem möglichst vorteilhaften Licht erscheinen zu lassen, und dass er dessen milde Behandlung der Judenschaft im Gegensatz gegen die in anderen Städten herrschenden Verhältnisse vielleicht etwas übertreibt. – Eine ausführliche Darstellung liefert auch  von Train Die wichtigsten Tatsachen aus der Geschichte der Juden in Regensburg von ihrer Ansiedlung bis zur Vertreibung (in Illgen‘s Zeitschrift für die historische Theologie VII. Heft 3. 1837. S. 39-138); doch zeichnet sich diese Arbeit weder durch Kritik noch durch unparteiische Darstellung aus und enthält im Wesentlichen nichts Anderes, als was sich bereits bei Gemeiner findet, in phantastischer Weise zugestutzt.

Die Regensburger Judengemeinde gehört wohl zu den ältesten in Deutschland. Unter den Juden selbst ging die Tradition, dass sie in Regensburg schon in vorchristlicher Zeit gewohnt hätten; um ihre und ihrer Vorfahren Unschuld an dem Tode Christi zu beweisen, beriefen sie sich auf einen Brief, in welchem die Juden Palästinas sie von dem Auftreten Christi und seiner Kreuzigung benachrichtigt hätten. Urkundlich erwähnt werden sie bereits im 10. Jahrhundert, in welchem sie Grundstücke in einer Vorstadt Regensburgs besaßen.

Eine weitere Nachricht von ihnen erhalten wir aus dem ersten Kreuzzuge; damals wurden sie auch zu Regensburg nicht verschont, sondern mit Feuer und Schwert zur Taufe gezwungen. Aber König Heinrich IV. nahm sich ihrer an und erklärte im Jahre 1097, als er aus Italien nach Regensburg kam, dass es den mit Gewalt zum Christentum genötigten Juden frei stehen solle, sich wieder zur Religion ihrer Väter zu bekennen. Aus dem Jahre 1137 wird uns ein Wunder mitgeteilt: ein Judenknabe, welcher dem Christentum anhing, war von seinem Vater deswegen in der Donau ertränkt worden; der Leichnam blieb oben auf dem Wasser schwimmen und führte die Entdeckung des Verbrechens herbei.

Unter Friedrich II. und im Jahre 1233 unter König Heinrich wurden dem Bischofe die Judeneinkünfte auf Lebenszeit übertragen, später ist es dann wieder der Kaiser, welcher die ordentlichen Steuern erhebt und sich gelegentlich wegen außerordentlicher Steuern an die Juden wendet. So gab König Adolf, um Kriegshilfe von dem Herzog Otto von Baiern gegen Frankreich zu erhalten, ihm eine Anweisung über 2000 Pfund auf die Regensburger Juden. Als die herzoglichen Boten mit dem königlichen Schreiben nach Regensburg kamen, um das Geld von den Juden zu erheben, nahm sich der Rat seiner Mitbürger an; es kam zu einem Auflauf und die Gesandten wurden aus der Stadt getrieben. Die Fehde, welche darauf zwischen dem Herzog und der Stadt ausbrach, wurde von dem Bischof dahin beigelegt, dass die Stadt gegen die Summe von 1000 Pfund die Gnade des Herzogs wieder gewänne, die Gesandten versöhne und die Juden zur Zahlung der 2000 Pfund gegen eine königliche Quittung anhalte.

Aber nicht bloß bei dieser Gelegenheit, auch sonst noch oft hat sich der Rat von Regensburg vor anderen Städten dadurch ausgezeichnet, dass er ihnen wirklichen Schutz zu erteilen suchte. Während im Jahre 1298 in ganz Franken und Schwaben die Juden wegen Anschuldigungen, sie hätten Christenkinder geschlachtet und das Sakrament geschändet, gemordet wurden, hat der Rat von Regensburg ähnlichen auch hier auftauchenden Gelüsten sich ernstlich entgegengestellt. „Die Bürger von Regensburg wollten ihre Stadt dadurch ehren, dass sie es verboten, die Juden ohne Richterspruch zu töten und zu verfolgen. Wenn Gott selbst den Tod der Juden wolle, würden sie sich nicht widersetzen; aber sie wollten erst größere Gewissheit darüber abwarten, dass ihnen von Gott diese Strafe auferlegt sei. So sind die Juden Regensburgs, freilich nicht ohne Mühe, bis heute dem Feuertode entgangen.“ So sagt eine alte Chronik.

Im Jahre 1322 wurden sie vom Reiche veräußert. König Ludwig, welchem die Kriege mit seinem Gegenkönig Friedrich von Österreich viel Geld gekostet hatten, verpfändete den Herzögen von Niederbaiern unter anderen Pfandschaften auch die Regensburger Juden für die Summe von 20 000 Mark Silber; durch Zahlung von 700 Pfund wurden sie für die beiden nächsten Jahre steuerfrei, sollten aber außerdem noch an einen reichen Regensburger Bürger, welcher dem Könige Vorschüsse gemacht hatte, 200 Pfund erlegen; im Jahre 1323 zahlten sie noch 200 Pfund. Der König befahl ihnen fortan den baierischen Herzögen ebenso zu dienen, wie sie es bisher ihm und dem Reich getan hätten. Ihre gewöhnliche Steuer an den Herzog belief sich auf 200 Pfund Regensburger Pfenninge und es versprachen sowohl König Ludwig, als auch die Herzöge, dass sie außerdem an Niemand weiter etwas zu bezahlen haben sollten und dass nur, wenn sich ihre Vermögensverhältnisse wesentlich gebessert hätten, die Steuer erhöht werden dürfte.

Doch waren sie außerdem noch zu den städtischen Lasten beizutragen verpflichtet. Schon König Philipp sagte in seinem Privileg von 1207: dass jedermann, der in Regensburg wohnt, und in- und auswärts Gewerbe oder Hantierung treibt, er sei Jude oder geistlich oder weltlich für der Stadt Notdurft soll zur Steuer gezogen werden; ähnlich bestimmte König Conrad IV. im Jahre 1251, dass Geistliche, Weltliche und auch die Juden alle Verordnungen zur Sicherheit und Verteidigung der Stadt beobachten, dass alle, welche bei und mit einander leben, auch nach den selben Gesetzen regiert werden sollen, und Ludwig im Jahre 1342, dass sie „Mit den Burgern derselben tragen und tun, als dieselben Burger mit alter Gewonheit herbracht habent, und als in emaln von uns verschrieben ist“.

Abgesehen von Kommunaldiensten, erhob der Rat daher auch Steuern von ihnen; doch waren dieselben nicht auf eine bestimmte Summe fixiert, sondern wurden teils mit den einzelnen bei ihrer Aufnahme vereinbart, teils denselben nach ähnlichem Maßstabe wie den christlichen Bürgern aufgelegt. – Während in anderen Städten die ganze Summe der Kommunalsteuer von der Judengemeinde erhoben und innerhalb derselben durch ihre Vorsteher auf die einzelnen Mitglieder umgelegt wurde, war es in Regensburg gemäß den eigenen Wünschen der Judenschaft anders: die Geschworenen der Stadt bestimmten  ebenso wie für die christlichen, so auch für die jüdischen Bürger, wie viel jeder nach dem Prozentsatz zu zahlen habe; „denn wüsste jeder Jud des andern Steuer oder was er wäre angelegt, so wäre ein  ewiger Krieg und Stoß unter ihnen, also dass ihr jeglicher krieget mit dem andern, wann sie sich um kein anlegung mögen vergleichen“.

Gelegentlich ging die Stadt auch mit Zwangsmaßregeln gegen sie vor; denn als sie sich im Jahre 1328 mit den baierischen Herzögen in Feindseligkeiten befand, erhob sie von fünf Juden eine Zwangsanleihe von 500 Pfund und erteilte diesen die Vollmacht, die Summe von ihrer Gemeinde sich erstatten zu lassen oder als Darlehen aufzunehmen.

Auch schützte sie die Fixierung ihrer Reichssteuer auf 200 Pfund nicht vor Übergriffen von Seiten der Kaiser und Herzöge. So beauftragte König Ludwig, mit Genehmigung der baierischen Herzöge im Jahre 1333 die Stadt, 1000 Pfund Pfenninge von den Juden zu erheben, und erneuerte unter demselben Datum der Judenschaft das Privileg, dass sie fernerhin niemals zu mehr als 200 Pfund Steuer herangezogen werden solle.

Ebenso wie früher, bewahrte die Stadt ihre Juden auch in der Mitte des 14. Jahrhunderts vor Verfolgungen, nicht bloß im Jahre 1338, sondern auch in dem blutigsten Jahre 1349. Rat und Gemeinde erklärten, sie an Leib und Gut zur Freiheit und Ehre der Stadt beschirmen und befrieden zu wollen, treulich und ohne Gefährde. Die Herzöge von Baiern erteilten der Stadt einen Freibrief zur Verfolgung; so wie sie selbst in ihren Landen der Verfolgung nicht gesteuert hatten, so erlaubten sie auch der Stadt, die Juden zu halten, wie sie wollten, nach der Stadt Ehre und Notdurft, sie von dannen zu tun und mit ihnen zu handeln mit und ohne Recht; aber die Stadt machte von dieser Gnade keinen Gebrauch.

Im Jahre 1371 hatten benachbarte Christen einem Juden sein Kind entführt und auf eine Burg geschleppt; die Bürger nahmen sich so ernstlich des verletzten Vaters an, dass die Verbrecher nicht bloß das Kind herausgaben, sondern auch der Stadt Genugtuung leisten mussten. Und als im Jahre 1373 Kaiser Karl von den Juden im Reich eine Steuer erhob und einen darauf bezüglichen Befehl dem Herzog Friedrich von Baiern zustellte, widersetzte sich der Rat diesem Ansinnen und wollte ein Teil der Judenschaft von Regensburg wegziehen. Der Kaiser erließ darauf einen strengen Befehl, dem Herzoge bei der Besteuerung nichts in den Weg zu legen, und setzte  es durch, dass die Judenschaft 4000 Gulden zahlen musste. Die Juden, welche die Stadt hatten verlassen wollen, mussten im Jahre 1374 erklären, dass weder sie, noch irgendjemand von der Gemeinde innerhalb der nächsten 12 Jahre von hinnen fahren oder etwas gegen die Stadt unternehmen , sondern dass sie ihre Steuern gemäß den Verordnungen des Rats entrichten wollten.

In einzelnen Fällen wussten die Juden dies Auswanderungsverbot unwirksam zu machen. Als 1376 zwei Juden, Joseph und Guendel sich aus der Stadt unter den Schutz des Pfalzgrafen begeben wollten, half es der Judengemeinde, welche bei der Verminderung ihrer Zahl den Steuerdruck schwerer empfinden musste, nichts, dass der Rat auf ihren Antrag Beschlag auf die Güter der Auswandernden legte; denn der Kaiser befahl dem Rat, sofort die Beschlagnahme aufzuheben. Nachdem darauf im Jahre 1377 die Stadt mit den Juden über die Zahlung einer größeren Geldsumme übereingekommen war, hob sie jenes strenge Verbot wieder auf und gestattete die Auswanderung; wolle ein Jude die Stadt verlassen, so solle er noch 3 Monate Frist haben, um seine rückständigen Forderungen einzutreiben.

Die kaiserlichen Verzichtleistungen auf jedes willkürliche Besteuerungsrecht hinderten König Wenzel nicht, im Jahre 1381 den Herzog Friedrich von Baiern und den Landgrafen Johann von Leuchtenberg zu bevollmächtigen, den Juden Regensburgs außerordentlicher Weise eine Steuer aufzuerlegen. Auch jetzt berief sich die Stadt auf die Privilegien, wollte die Besteuerung nicht zugeben und unterwarf  sich der Gefahr einer Belagerung durch den Herzog von Baiern. Bevor es zu eigentlichen Feindseligkeiten kam, einigten sich die Parteien dahin, ihren Streit vor den König zu bringen und durch das Hofgericht entscheiden zu lassen. Dasselbe sprach allerdings zugunsten der Stadt und der Judenschaft und Wenzel bestätigte die alten Privilegien, aber die Stadt sollte 4000 Gulden bezahlen; wir werden gewiss nicht fehl gehen , wenn wir annehmen, dass sie das Geld von den Juden erhob, so dass dieselben doch tatsächlich dieser Besteuerung unterworfen wurden.

Im Jahre 1384 fand ein Judenauflauf statt: da einige Juden überführt waren, bei der Besteuerung ihr Vermögen falsch angegeben zu haben, und dafür mit dem Tode und mit Konfiskation ihres Vermögens bestraft werden sollten, suchten sie Schutz bei auswärtigen Herren  zu gewinnen und ihr Vermögen zur Seite zu schaffen. Auf Fürbitten wurde die Strafe dahin gemildert, dass ihnen die Auswanderung für eine Reihe von Jahren untersagt wurde und sie dem Rat die ihnen versetzten wertvollen Kleinodien, ihre Pfänder und die Schuldbriefe der Stadt und einzelner Schuldner ausliefern und auf ihre Forderungen gegenüber der Stadt verzichten mussten. Das Volk war mit diesem Spruch nicht zufrieden und hätte gern seinem Widerwillen  gegen die Juden Luft gemacht, aber der Rat erklärte, die Juden in der Stadt beschützen zu wollen, und verbot jede Gewalttätigkeit.

In demselben Jahre 1385, in welchem die schwäbischen Städte mit König Wenzel den Vertrag abschlossen, dass sie gegen Zahlung von 40 000 Gulden von den Judenschulden befreit sein sollten, versuchte der König auch in anderen Städten auf mehr direktem Wege Geld von den Juden zu erpressen. Noch bevor jener Vertrag, über welchen im Juni und Juli 1385 verhandelt wurde, zu Stande gekommen war, bereits im Januar schickte Wenzel seinen Geheimen Rat Johannes von Leuchtenberg auch nach Regensburg, um eine außerordentliche Steuer zu erheben. Der Rat weigerte sich zunächst dieser Absicht nachzugeben, da die Juden dem Herzoge von Baiern verpfändet seien und dem König während der Zeit der Verpfändung kein Besteuerungsrecht zustünde. Als aber der König dringender wurde, gestattete sie die Besteuerung bis auf 5800 Pfund; auch der Herzog von Baiern erklärte sich damit einverstanden und bestätigte den Juden von Neuem ihre Rechte.

Bisher waren sie der Stadt unmittelbar unterworfen gewesen und die Herzöge von Baiern hatten nur für bestimmte Steuersummen ein Pfandrecht an ihnen gehabt. Im Jahre 1389 ernannte Wenzel zwei Ritter zu Pflegern und Verwesern  der Judenschaft von des Reichs wegen, und wies den Rath an, sie in Nutz und Gewähr ihres Schutzes zu setzen und sie, so oft es Not tue, zu unterstützen. Bei der ganzen Handlungsweise Wenzels kann es keinen Augenblick zweifelhaft sein, dass diese Neuerungen nicht darauf berechnet waren , die Juden durch eine neue Schirmherrschaft gegen Bedrückungen zu sichern, sondern dass er nur in der Stadt selbst ein Organ haben wollte, durch welches er unmittelbar seine Erpressungen durchsetzen könnte. Dies durchschaute die Stadt sehr wohl; sie beschloss, jene Pfleger nicht zuzulassen, und befriedigte den Kaiser, dem es doch nur auf Geld ankam, durch eine von den Juden aufgebrachte Summe: 4000 Gulden zahlten sie dem Rat und lieferten ihm noch eine Schuldverschreibung des baierischen Herzogs Friedrich über 7100 Gulden aus.

Doch war dadurch nur eine Galgenfrist gewonnen; schon im folgenden Jahr (1390) erneuerte Wenzel seinen Auftrag an einen jener beiden Beamten, mit den Regensburger Juden, als seinen kaiserlichen Kammerknechten, zu verfahren. Wie in diesem Jahre der Reichtum der Juden durch die Aufhebung ihrer Forderungen vernichtet wurde und welche Summen sie verloren, dies zu erzählen behalten wir einem anderen Orte vor. Hier mag es nur bemerkt werden, dass damit sich nicht Einzelne ihrer Schatzung durch die Flucht entzögen oder ihr Vermögen über die Seite brächten, das Judenviertel besetzt, viele Juden gefangen genommen und eine genaue Nachforschung in den Häusern vorgenommen wurde. Da klingt es wie Spott, wenn im folgenden Jahre 1391 der König ein Privileg ausstellt, dass die Stadt Regensburg und die Judenschaft in ihr mehr gefreit sei, als andere Städte.

Wenzel suchte von den Regensburger Juden auch noch den goldenen Opferpfenning einzutreiben, obgleich sie privilegiert waren, dass sie während ihrer Verpfändung an die baierischen Herzöge keine Reichsabgaben zu zahlen brauchten, und sie auch früher dieser Steuer nicht unterworfen gewesen zu sein scheinen. Aber diesen Anspruch musste er aufgeben; denn nachdem er sie vor sein Hofgericht zu Prag zitiert hatte, wurde die Ladung von dem Hofgericht selbst wieder aufgehoben.

Als der neue König Ruprecht im September 1401 zu Regensburg verweilte und von der Stadt und der Judenschaft reiche Geschenke erhalten hatte, bestätigte er der letzteren ihre Privilegien, stellte sie unter den Schutz des Rats und erklärte, dass sie den goldenen Opferpfenning nicht zu zahlen brauche, solange sie dem Herzoge von Baiern verpfändet sei.

Die Steuer an den Herzog von Baiern belief sich nach wie vor auf jährlich 200 Mark; längere Zeit hindurch war davon wegen mehrfacher Verpfändungen nur etwa die Summe von 10 Pfund unmittelbar in seine Kasse geflossen. Als der Herzog dann den größten Teil der Steuer wieder eingelöst hatte, besonders von der Stadt, welche sich durch Käufe in den Besitz zu setzen gewusst hatte, trat er im Jahre 1410 mit der Behauptung auf, dass nach Ablösung der Steuer der Rat keine Rechte mehr an der Judenschaft habe, welche nur ihm unterworfen sei. Es lag ganz im Geiste der Zeit, aus dem Recht, die Reichssteuer zu erheben, auch ein staatsrechtliches Herrschaftsrecht zu deduzieren. Natürlich machte der Rat dagegen geltend, dass ihm die Judenschaft von jeher unterworfen gewesen sei und das Recht, eine Steuersumme zu erheben, dem Herzoge kein weiter gehendes Recht gewähre. Und der Judenschaft konnte es nicht gleichgültig sein, ob sie sich unter der Herrschaft eines Rats befände, welcher sie bisher milde und schonend behandelt hatte, oder allen Bedrückungen eines geldarmen Landesherrn preisgegeben würde. Aus Furcht vor einer solchen Wendung ihres Geschicks wollten viele Juden die Stadt verlassen. Indessen kam es doch noch zu einem Vergleich, in welchem der Herzog erklärte, in den nächsten 15 Jahren mit der gewöhnlichen Steuer von 200 Gulden (sic!) zufrieden sein zu wollen; an die Stadt sollten die Juden jährlich 60 Pfund entrichten und außerordentliche Steuern seien nach Hälften zwischen dem Herzog und der Stadt zu teilen.

Hier tritt eine neue Auffassung hervor: bisher hatten nur die Kaiser außerordentliche Steuern erhoben und trotz aller Verzichte doch faktisch das Besteuerungsrecht geltend gemacht; die Herzöge und die Stadt hatten nur ein Recht auf bestimmte Abgaben gehabt. Jetzt einigten sich, ohne den Kaiser zu befragen, der Herzog und die Stadt darüber, wie sie auch außerordentliche Steuern erheben könnten. Hatten sie sich bisher gegenseitig in Schach gehalten, so suchten sie jetzt gemeinschaftlich ihren Vorteil zu fördern: die Stadt gibt dem Herzog das Besteuerungsrecht, gegen welches sie bisher immer protestiert hatte, wenn er ihr einen Teil seines Gewinns einräumt.

Mehrmals schritten in den folgenden Jahren die Könige und die Herzöge zu außerordentlichen Steuererhebungen. So trat Sigismund im Jahre 1415, um die Kosten des Costnitzer Konzils zu decken, mit einer Forderung auch an die Juden Regensburgs heran. Da der Rat sich seinem Verlangen nicht willfährig zeigte, wandten sich die königlichen Kommissarien an den Herzog von Baiern, und dieser erteilte seine Zustimmung. Ebenso kamen im Jahre 1421 während des Hussittenkrieges herzogliche Abgesandte nach verschiedenen baierischen Städten und auch nach Regensburg, setzten die Juden gefangen und legten ihnen eine Steuer von 8000 ungarischen Gulden auf, von denen gemäß der Verabredung aus dem Jahre 1410 die Hälfte der Stadt zufiel. Dafür versprach der Rat, innerhalb der folgenden vier Jahre mit der gewöhnlichen Steuer zufrieden zu sein und ihnen in dieser Zeit die Abgabe von 60 Mark zu erlassen. Das war die Gegenleistung für eine so bedeutende Zahlung!

Im folgenden Jahre 1422 sollten sie eine neue Hussittensteuer an den Kaiser bezahlen; mit Rücksicht auf die bereits erfolgte Zahlung der 8000 Gulden erhielten sie einen Aufschub, bis der König mit dem Herzoge Rücksprache genommen haben würde, und es ist nicht zu ersehen, ob sie abermals gebrandschatzt wurden. Als sich Sigismund im Jahre 1430 in großen Geldnöten befand, riet man ihm, ein ähnliches Mittel wie König Wenzel zu ergreifen; er möge die Forderungen der Juden gegen die Reichsritter und andere Personen tilgen und sich dafür von den befreiten Schuldnern eine Prämie zahlen lassen; überhaupt möge er sich an die Juden halten. Um mit ihnen zu unterhandeln, wurden die Vertreter der einzelnen Gemeinden nach Nürnberg geladen; da die Regensburger Juden der Aufforderung keine Folge leisteten, wurden sie durch ein Hofgerichtsurteil in den Bann getan und Erzbischof Konrad angewiesen, über sie Bann und Reichsacht auszusprechen. Doch erhielten sie, nachdem sie sich an Niklas von Redwitz gewandt hatten, welchem der König die Verhandlungen übertragen hatte, einen günstigeren Spruch: Redwitz erklärte im Jahre 1432, dass nach seinen Untersuchungen bei den Regensburger Juden eine Schatzung im Namen des Königs nicht Platz greifen dürfe.

Dagegen erhob Friedrich III. von ihnen eine „Ehrung und Steuer“ von 5000 Gulden, „der sie und ander Juden uns nach Empfahung unserer königlichen Krönung zu geben pflichtig sind“.

Nachdem die Juden aus den baierischen Landesteilen vertrieben waren, verlangte Herzog Ludwig im Jahre 1452 ihre Vertreibung auch vom Rat von Regensburg; da er aber damit nicht durchdrang, war er vorläufig zufrieden, dass sie auch in Regensburg ein Abzeichen tragen sollten, die Männer vorn an ihren Mänteln und Röcken gelbe „Scheublein“, die Frauen besondere Zeichen an ihren Schleiern und „Umbpendten“, um sie sogleich aus dem Christenvolk heraus erkennen zu können. Erst jetzt scheint das alte Gebot der Kirche, welches schon längst beobachtet sein sollte, in Regensburg praktisch geworden zu sein.

Seit den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts erlangten sie keine Ruhe mehr, von allen Seiten stürmte man auf sie ein.

Im Jahre 1473 wurden mehrere in das Gefängnis geworfen und nur gegen große Summen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Im Jahre 1474 befahl Friedrich III. dem Rat, zur Beihilfe für den Krieg gegen Burgund von den Juden 4000 Gulden zu erheben; er forderte dieselben im folgenden Jahre von Neuem, als der Rat berichtet hatte, dass er nichts habe erhalten können; um das Geld zu erpressen, wurde ihnen jetzt Hausarrest geboten und die Judenstadt gesperrt.

Auch hatte sich im Jahre 1474 der Herzog Ludwig und die Geistlichkeit nach Rom gewendet, um von dort aus die Erlaubnis zur Verfolgung des Judentums zu erhalten. Unter dem Protest des Rats ordnete der Herzog an, dass der Bakkalaureus der heiligen Schrift, Peter Schwarz, ein Predigermönch, selbst ein getaufter Jude, welcher an der Universität zu Ingolstadt lehrte, Predigten in hebräischer Sprache zur Bekehrung der Juden in der bischöflichen Kapelle um die Osterzeit hielte, und dass die Juden hier zu erscheinen genötigt würden.

Um das niedere Volk, welches schon längst die Juden als seine Gläubiger hasste, in Aufregung zu bringen, wurde wieder die Geschichte von gemordeten Christenkindern aufgetischt. Auch fand sich ein getaufter Jude zu dem Bekenntnis bereit, von dem Judenmeister angestiftet zu sein, ihm einen siebenjährigen Knaben zu verkaufen; der Judenmeister wurde in das Gefängnis gesetzt, um ihn der Wut des Pöbels zu entziehen. Da nahm sich der König von Böhmen des Judenmeisters als seines Kammerknechts an und Kaiser Friedrich gebot, ihn sogleich aus dem Gefängnis zu entlassen. Da dies der Rat wegen der Erregung der Menge nicht wagte und dem Kaiser darüber Bericht erstattete, gebot derselbe, mit der Hinrichtung so lange zu warten, bis er selbst nach Regensburg käme. Als man dann dem Denunzianten zusetzte, gestand er, seine Angabe sei falsch gewesen. Auch konnten nicht die Eltern des Knaben, welcher verkauft und dann getötet sein sollte, ermittelt werden. Daher wurde, ohne des Kaisers Ankunft abzuwarten, der Judenmeister aus dem Gefängnis entlassen und der getaufte Jude lebendig verbrannt.

Ähnliche, noch verhängnisvollere Dinge wiederholten sich im Jahre 1476. Ein zu Trient verhafteter getaufter Jude hatte auch gegen die Regensburger Juden ausgesagt, dass sie Mordtaten an Kindern begingen. Der Rat, von welchem der Bischof die Bestrafung verlangte, hatte allmählich selbst eine den Juden feindlichere Stimmung angenommen und erlangte vom Herzog von Baiern die Erlaubnis zur Verfolgung der Schuldigen. Sechs Juden wurden gefangen genommen und einer vor acht Jahren begangenen Mordtat angeklagt. Auf der Folterbank gestanden sie diese und andere Verbrechen zu und gaben die Namen noch weiterer Mitschuldigen an. Diese wurden gefänglich eingezogen und da wohl die ganze Judenschaft um solche Verbrechen gewusst habe, die Judenstadt gesperrt und das gesamte Vermögen mit Beschlag belegt. Die Reste von den Leichnamen der getöteten Kinder wurden auch, gemäß den Geständnissen der Gefangenen, aufgefunden. Freilich behaupteten manche ihnen wohlgesinntere Leute, der Rat habe die ausgegrabenen Gebeine an den von den Juden bezeichneten Stellen einscharren lassen, um den Beweis unzweifelhafter zu machen.

Einige Juden, welche aus der Stadt entflohen waren, hatten das ihnen günstige Reskript vom Kaiser erlangt, dass die Angeklagten aus dem Gefängnis und ihr Vermögen aus dem Arrest entlassen würde. Der Rat aber entgegnete, dass ihm die Strafgerichtsbarkeit in der Stadt gebühre, und wollte dem Befehl nicht nachkommen, bis endlich die Stadt ihres Gerichtsbannes für verlustig erklärt wurde. Auch eine Gesandtschaft, welche von der Stadt und dem Herzog an den Kaiser abging, war, trotz jahrelanger Bemühungen und trotzdem , dass sie neue Untaten der Juden entdeckt zu haben vermeinte, nicht im Stande, des Kaisers Sinn zu wenden. Im Gegenteil erging im Jahre 1478 der erneute Befehl, bei Verlust aller Stadtfreiheiten, bei Strafe der Acht und Aberacht und einer Geldbuße von 1000 Mark Goldes, binnen drei Wochen die eingekerkerten Juden mit Leib und Gut dem Kaiser auszuantworten. Aufgrund neuer Verhandlungen erklärte der Kaiser, den Handel abtun zu wollen, wenn ihm die Juden 10 000 Gulden und der Rat 8000 Gulden bezahle und für die Juden Bürgschaft leiste; auch sollte der Rat das feierliche Versprechen leisten, die Juden dieses Handels wegen weder aus der Stadt zu verjagen noch zu töten. Der Rat wollte darauf eingehen, wenn der Kaiser ihn von der Bürgschaft für die Zahlung der Juden befreie und ihm gestatte, die von ihm zu leistende Zahlung der 8000 Gulden und die Prozesskosten, welche bereits die Summe von 5000 Gulden überstiegen, wiederum von den Juden zu erheben. Indem er den Ersatz der Prozesskosten abschlug, erlaubte doch Friedrich, jene 8000 Gulden auf die Juden umzulegen und von ihnen bis zur völligen Bezahlung jährlich 400 Gulden einzuziehen; doch solle die Hälfte davon jährlich an die kaiserliche Kammer abgeliefert werden: denn der Kaiser „will auch mit nießen“. So kam ein Vergleich zustande und erhielt die Stadt ihre Gerichtsbarkeit wieder zurück und einen kaiserlichen Huldbrief. Trotzdem dass 19 Juden nun schon mehrere Jahre im Kerker saßen, erklärte die Judenschaft, zu diesen Zahlungen durchaus unvermögend zu sein, und der Rat andererseits beschloss, keinen von ihnen ohne Urfehde zu entlassen. Endlich im Jahre 1480 verließen sie auf kaiserlichen Befehl die Kerker, nachdem sie Urfehde geleistet und sich durch verschiedene Verschreibungen verpflichtet hatten, die auf ihnen lastenden 10 000 Gulden im Laufe einiger Jahre zu bezahlen.

So hatten diese Anklagen dahin geführt, den Kaiser und den Rat zu bereichern und die Juden zu brandschatzen; fünf Jahre hatten die Angeschuldigten in den Kerkern geschmachtet und wurden dann ohne Urteilsspruch wieder entlassen. Während der Zeit hatten sich Kaiser und Rat über die Berechtigung zur Gerichtsbarkeit gestritten und waren erst miteinander einig geworden, als sie die Summe festgesetzt hatten, welche die Juden – man erfährt nicht, aus welchen Grunde – an das Reich bezahlen sollen.

Nachdem sie die Zahlungen an den Kaiser begonnen hatte, erteilte er ihnen im Jahre 1481 schön lautende Privilegien: er nimmt sie mit ihrem Vermögen in des Reiches Schutz und Schirm und gebietet dem Rat, ihnen Freiheiten zu geben, wie sie sie anderwärts genießen; um sich ihre Leistungsfähigkeit zu sichern, gibt er ihnen für die von ihnen zu bezahlenden Schulden ein ganzes Jahr hindurch Aufschub; der Rat soll ihnen gegen ihre Schuldner, sowohl was das Kapital als die Zinsen angeht, Beistand leisten, und ihnen gestatten, „ziemliche“ Zinsen zu nehmen.

Diese Privilegien konnten ihnen keine Sicherheit mehr für ihr Bleiben in der Stadt gewähren. Im Jahr 1486 hatte der Herzog an den Rat geschrieben, er stelle ihm die Besteuerung der Juden völlig frei, „damit man die desto eher vertreiben möchte“. Das Volk wurde gegen sie aufgehetzt, die Prediger, besonders der Domprediger Hubmaier und die Minoritenmönche mahnten auf der Kanzel zu ihrer Austreibung. Der Rat versprach Abhilfe, aber die Aufregung wuchs je länger, je mehr. Die Ratspersonen, welche sich ihrer annahmen, wurden spottweise Judenkönige genannt; die Müller wollten ihnen kein Getreide mahlen, die Bäcker kein Brot verkaufen, weil ihnen dies die Geistlichkeit bei Strafe, von der Osterkommunion ausgeschlossen zu werden, geboten hätte. Und auch der Rat verordnete, dass sie im Sommer vor 4 Uhr, im Winter vor 3 Uhr auf dem Markte nichts kaufen sollten. Jetzt nahm sich ihrer wieder der Herzog Georg von Landshut an; er beschwerte sich über die schlechte Behandlung der Juden und stellte dem Rat vor, dass ihre Vertreibung nicht in seinem Interesse liege und ihn um Zinsen und Einkünfte bringen würde. Aber die Beschwerden und Feindseligkeiten nahmen kein Ende, und auch Kaiser Maximilian, auf welchen im Jahre 1503 das Recht des verstorbenen Herzogs von Baiern übergegangen war, hatte keinen Erfolg mit seinen Bemühungen, ihre Lage durch seine Reskripte zu verbessern. Mehrmals beantragte der Rat ihre gänzliche Austreibung oder wenigstens eine Verringerung auf eine kleine Zahl von Familien. Im Jahre 1516 wurde ihr Streit mit der Stadt vor dem Reichsregiment zu Innsbruck geführt; mehrere Jahre währten die Verhandlungen, Prozesse und Feindseligkeiten, wobei ihnen hauptsächlich ihr Wucher zum Vorwurf gemacht wurde.

Da starb Maximilian und jetzt erfolgte während des Interregnums, wo kein Kaiser einen Widerspruch erheben konnte, im Jahre 1519 die Austreibung durch den Rat, welcher in früheren Jahren so mutig den Angriffen des Pöbels einen Damm entgegengestellt hatte. Innerhalb fünf Tagen sollen sie bei Todesstrafe die Stadt räumen, und alle Pfänder an den Rat ausliefern, um durch dieselben eine Forderung von 5500 Gulden zu tilgen, welche dem Pfalzgrafen von Baiern gegen sie zustände. Ihre Synagoge, an deren Stelle dann eine Kapelle erbaut wurde, zerstörten sie mit eigener Hand. –

Die Juden Regensburgs hatten ein besonderes, durch drei große und drei kleine Tore gegen die übrige Stadt abgesperrtes Viertel bewohnt, welches, wenigstens im 15. Jahrhundert, jeden Abend verschlossen und jeden Morgen geöffnet wurde. Sie hatten ihre Synagoge, ihre hohe Schule und einen eigenen Begräbnisplatz; schon im Jahre 1210 erwarb die Gemeinde von einem Regensburger Kloster ein weiteres Stück Land hinzu, um ihn zu vergrößern. Auf demselben durften sie schon in alter Zeit, ganz besonders aber auch nach einem Privileg des Bischofs vom Jahre 1325, auch auswärtige baierische Juden beerdigen, ohne dass ein besonderer Zoll zu erlegen war. Auch hatten sie eigene Fleischbanken.

Die Juden bildeten eine Gemeinde, welche ihre Beamten hatte und ein eigenes Siegel führte.

Schon in dem ältesten uns erhaltenen Privileg, welches König Heinrich im Jahre 1230 ihnen erteilte und durch welches er ihnen die alten, von den früheren Königen erteilten Rechte und Freiheiten bestätigte, ward ihnen eine eigene Gerichtsbarkeit gegeben. Juden sollen vor keinem anderen Richter, als demjenigen beklagt werden, welchen sie aus ihrer Mitte heraus gewählt und bestätigt erhalten hätten; niemand, weder Geistlicher noch Laie, könne gegen sie einen Anspruch durchsetzen, wenn er nicht mindestens einen jüdischen Zeugen anführe. Noch mehrmals wurde ihnen dies Privileg bestätigt und durch weitere Freiheiten vermehrt, z.B. dass sie keinen Eid zu schwören brauchen, als den nach alter Gewohnheit hergebrachten, dass sie vor keinen auswärtigen Richter gezogen werden sollen usw. Die Gerichtssitzungen wurden in der Judenschule abgehalten und dort auch alle Gebote des Rats verkündet. Als Kaiser Ludwig die Steuern den baierischen Herzögen verpfändete, übertrug er ihnen auch die Judengerichtsbarkeit, d.h. die Einkünfte aus derselben und es hatten jetzt die Herzöge und die höchsten Beamten derselben das Recht, den Judenrichter zu bestellen. Über die Handhabung der jüdischen Gerichtsbarkeit spricht genauer ein Aktenstück vom Jahre 1476, aus der Zeit des Streits zwischen Kaiser und Rat: „solange die Judenschaft zu Recht der Herzoge Pfand ist, habe sie zwei Richter gehabt; den einen hatte der Herzog gesetzt, den anderen die Juden selbst, meistens aus den Ratsgeschlechtern. Diese beiden Richter haben in dem Judenschulhof um Schuld, Sprach, Pfändung und dergleichen gerichtet; um peinliche Sachen haben aber diese Richter nichts zu sprechen gehabt. Dazu hatten die Herzoge anfänglich einen eigenen Richter gesetzt, seit langer Zeit aber das peinliche Recht dem Stadtschultheiß überlassen.“ Von den Bußen wegen Totschlags, Bann usw. gebührte die Hälfte dem Herzog, die Hälfte dem Rat, die Gefälle von geringfügigen Sachen erhielt der Judenrichter, welcher außerdem noch jährlich 3 Pfund von den Juden bezog.

Wenn auch der Herzog die Gerichtsbarkeit und ein Recht auf die Steuern hatte, so waren sie doch im Allgemeinen der Stadt unterworfen, sie standen in ihrem Schutz und Schirm, waren ihre Bürger oder Schutzverwandte. Wenn sich Juden in Regensburg niederlassen wollten, mussten sie mit dem Rat über ihr Aufnahmegeld und über die jährlich zu entrichtenden Steuern verhandeln; nach einem Privileg von 1429 mussten sie auch noch von dem Herzog die Erlaubnis zur Niederlassung erhalten. Mit Genehmigung der Judengemeinde wurden auch öfter fremde Juden in der Stadt für längere Zeit geduldet, welche dafür eine Abgabe an die Judengemeinde und an den Rat zu zahlen hatten; kamen sie nur vorübergehend ihrer Geschäfte wegen nach der Stadt, so mussten sie vom Rat das Geleit erwerben.

Für ihre Geldgeschäfte, in Folge deren z.B. im Jahre 1464 sich Pfänder im Wert von mehr als 50 000 Gulden in ihren Händen befanden, bestimmte das Gesetz von 1392 den Zinsfuß: für größere Darlehen 42 und 1/3, für kleinere 86 und 2/3 Prozent. Als Strafe für die Übertretung dieses Zinsfußes war der Verlust der Zinsen und von einem Viertel des Kapitals festgesetzt. Im Jahre 1481 bestätigte der Kaiser ihnen das Recht, mäßige Zinsen nach alter Gewohnheit zu nehmen, „als wir dann des von unserm h. Vater Papst auf sie und ander Juden allenthalben in dem h. Reich Erlaubnis und darüber päpstliche Bullen haben“. Es waren jetzt derartige Privilegien an der Zeit, da damals die Geistlichkeit zu Regensburg und an anderen Orten den Wucher der Juden ganz und gar nicht gestatten wollte und über die christliche Obrigkeit, welche sich an den Widerspruch nicht kehrte, den Bann aussprach. 

Übernommen aus:

Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in politischer, socialer und rechtlicher Beziehung, Otto Stobbe, Braunschweig 1866, S. 67-83
Bearbeitet von Robert Schlickewitz

Glossar:

Acht = Ächtung, Verbannung, Bann; Bakkalaureus = Ritter, der einem anderen Ritter untergeordnet ist, auch „Knappe“; Brandschatzen = eine Geldauflage festsetzen, durch die Gebäude oder Personen vom Plündern oder Niederbrennen in einem Krieg freigekauft werden können; Fehde = Feindseligkeit, Feindschaft, Streit; Gefälle = Abgaben, die an Grund und Boden gebunden sind, Grundlasten; Geleit = bewaffnete Begleitung bzw. Schutz; Gulden = Goldmünze; Hantierung = Handel, geschäftlicher Umgang; Huld = Wohlwollen, Geneigtheit, Freundschaft; Interregnum = Zwischenregierung; päpstliche Bulle = päpstlicher Erlass; peinlich = Leib und Leben betreffend; Pfalzgraf = oberster Hofbeamter bzw. ritterlicher Vertreter des Kaisers/Königs; Privileg = Sonderrecht/Vorrecht einer Gruppe oder eines einzelnen; Reskript = schriftliche(r) Bescheid/Antwort des Landesherren, Verfügung; Sakrament = hier: christliche, rituelle Handlung wie etwa Hostienausteilung; Schatzung = das Belegen mit Steuern oder Abgaben; Schultheiß = Gemeindevorsteher; Urfehde = eidlicher Verzicht auf Fehde bzw. auf Rache; Wucher = im Mittelhochdeutschen: Ertrag, Gewinn, auch Zins.

Anmerkung:

Der Text Stobbes wurde der modernen Rechtschreibung angeglichen und auf eine Wiedergabe der Fußnoten, die in erster Linie nur Literatur- und Quellenangaben enthalten, verzichtet.

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  1. Regensburg, Stadt in Bayern mit 77 000 Einwohnern, darunter ca. 500 Juden (1925). Die älteste sichere Nachricht von J. in R., dessen Gemeinde im MA sehr berühmt war, stammt aus dem 10. Jhdt., während das J.-viertel, das älteste in Deutschland, erst im 11. Jhdt. erwähnt wird. Im ersten Kreuzzug 1096 von schweren Verfolgungen heimgesucht, erholte sich die Gemeinde bald und entwickelte sich zu einem angesehenen Gemeinwesen mit eigener, durch kaiserliche Privilegien geschützter Verfassung und eigenem Siegel. An ihrer Spitze stand der Rabbiner, welcher den Titel Hochmeister führte. Die J. hatten sowohl dem Kaiser wie der Stadt Schutzgeld zu bezahlen und nahmen an allen bürgerlichen Pflichten teil. Bes. berühmt war der Prunkbau der Synagoge, von dem noch Abbildungen von der Hand des R.-er Künstlers Altdorfer erhalten sind. Der Friedhof wurde 1210 angelegt, nachdem bis dahin die Toten auswärts bestattet worden waren. Sehr bedeutend waren die Handelsbeziehungen der J. in R., da sich damals der Handel nach dem Orient auf der Donau abwickelte. Unter den Hochmeistern waren mehrere von Weltruf. So Rabbi Juda ben Samuel, gen. hechassid (der Fromme), der Vf. des “Sefer chassidim”, der auch die Reiseberichte des berühmten Weltreisenden Petachja aus R. sammelte; ferner Rabbi Israel Bruna u.a. 1348/49, während der großen J.-metzeleien in Deutschland, auch in Bayern, schützten Rat und Bürgerschaft die J., nachdem die Herzöge von Bayern ihnen gestattet hatten, “mit den J. zu handeln mit und ohne Recht”. Im 15. Jhdt. erreichte die Blüte der Gemeinde ihren Höhepunkt. Der wirtschaftliche Niedergang der Stadt, die mit der Entdeckung neuer Seewege aufhörte, führende Handelsstadt zu sein, erzeugte bald darauf eine gereizte Stimmung gegen die J., die schließlich dazu führte, daß 1519, im Febr., alle J. aus der Stadt ausgewiesen wurden. Ihre Synagoge hatten sie selbst kurz vorher niederreißen müssen; der Friedhof wurde bald darauf demoliert, an 5000 Grabsteine fanden als Grund- und Bausteine in der Stadt Verwendung. Die jetzte im Ulrichsmuseum gesammelten Grabsteine und der sog. “J.-stein” in der Stadt, ein das Datum 8. Kislew 5135 tragender Grabstein, sind die letzten Zeugen der einst berühmten Gemeinde des MA’s. Die Zahl der J. in R. soll damals 500 betragen haben. Auf dem Platze der ehemaligen Synagoge steht heute die Neupfarrkirche.

    Die dauernde Wiederansiedlung von J. in R. und damit der Anfang zur heutigen Gemeinde knüpft sich an den in der Freien Reichsstadt 1669-1805 tagenden “dauernden” Reichstag. Der Reichserbmarschall, der jeweils regierende Graf v. Pappenheim, hatte die Bedürfnisse für den Reichstag herbeizuschaffen und nahm zu dem Behufe Schutzjuden in der Stadt auf, für deren Rechte er tatkräftig eintrat, und deren Zahl sich bald vermehrte. Ihre Rechtsstellung unter Pappenheimerischer Regierung regelte der Erbmarschall 1733 durch ein besonderes Reglement. Eine Synagoge konnte erst am Anfang des 18. Jhdts. in einem Privathause eingerichtet werden. Die Toten wurden auswärts, zumeist in Pappenheim begraben. Der erste Rabbiner der neuerstandenen Gemeinde, Rabbi Isaak Alexander, war ein Zeitgenosse Moses Mendelssohns, der philosophische Schriften in deutscher Sprache veröffentlichte. Sehr verdient um die Gemeinde machte sich deren Vorsteher Hofagent Philipp Reichenberger, der sich auch bei der Reichsdeputation 1802 um die Abschaffung des Leibzolles bemühte. 1803 hörte R. auf, Freie Reichsstadt zu sein, und fiel an den Fürsten von Dalberg. Am 1. Juli 1805 kamen auch die J. in R. unter Dalbergsche Herrschaft, nachdem Graf von Pappenheim eine Geldentschädigung erhalten hatte. Dalberg gewährte den J.  auf Pappenheimsche Empfehlung mehrere Vergünstigungen, u.a. auch die Erlaubnis zum Erwerb von Grundstücken. Die von den J. in R. angestrebte Bürgerrechtserteilung kam unter Dalberg nicht mehr zur Ausführung, weil die Stadt 1810 an Bayern fiel. Auf Grund des bayer. Edikts von 1813 wurde für R. die Normalzahl auf 17 j. Familien festgesetzt. 1822 legte die Gemeinde in R. einen j. Friedhof an. 1841 folgte die Einweihung einer neuen Synagoge. 1860-1882 gehörte die Gemeinde dem Distriktsrabbinate Sulzbürg an. 1881 wurde Dr. S. Meyer, Herausgeber der “Deutsch-Israelitischen Zeitung”, zum Rabb. in R. gewählt. 1897 erfolgte die Erweiterung zum Distriktsrabbinate. 1912 wurde die neue Synagoge eingeweiht.

    (Jüdisches Lexikon, Berlin 1927)

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