Anlässlich des 20. Todestages von Amadeu Antonio

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Opfer rechter Gewalt dürfen nicht vergessen werden – Zunehmend rassistisches Klima Besorgnis erregend…

In der Nacht vom 24. auf den 25. November 1990 wurde der junge Angolaner Amadeu Antonio von einer Gruppe Neonazis durch Eberswalde gejagt und mit Lattenzäunen und Baseballschlägern misshandelt. Am 6. Dezember 1990 erlag er seinen schweren Verletzungen. Er war eines der ersten Todesopfer rassistischer Gewalt nach der Wende. Diesen Dezember jährt sich sein Todestag zum 20. Mal.

Am 6. Dezember findet in Eberswalde eine Gedenkfeier für Amadeu Antonio im Anschluss an das Gedenken an der Erinnerungstafel, Eberswalder Straße 26 im Tourismuszentrum, Am alten Walzwerk 1, 17 Uhr statt. Für die Amadeu Antonio Stiftung ist dieses Datum nicht nur ein Anlass zur Erinnerung, sondern zugleich eine Verpflichtung sich gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus aktiv zu engagieren. „Das Andenken an den jungen Mann aus Angola kann nicht besser ausgedrückt werden, als durch gezieltes, engagiertes und lang währendes Handeln. Das macht die Tat nicht ungeschehen. Doch es ist eine realisierbare Antwort auf das Verbrechen. Und eine Hoffnung“, sagt Anetta Kahane , Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung.

Anlass zur Entwarnung gebe es jedoch nicht: „Die NPD spukt weiter in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Kameradschaften vergiften noch immer vielerorts das Klima und schaffen Zonen der Angst. Mehr als 150 Menschen starben in den rechten Gewaltexzessen seit der Wende. An Sarrazin sehen wir, dass sich rassistische Ressentiments fest in der Gesellschaft etabliert haben. Ein Pulverfass wurde da aufgemacht, dass nur schwer zu kontrollieren sein wird“, sagt Kahane. „Erst letzte Woche wurde auf die Sehitlik-Moschee in Berlin ein Brandanschlag verübt.“

Amadeu Antonios Tod war das Ergebnis eines sich zunehmend aufpeitschenden rassistischen Klimas, vor allem in den neuen Bundesländern“, erinnert sich Anetta Kahane . In vielen Orten wollte man Anfang der 1990er Jahre diese Entwicklung jedoch nicht wahrnehmen: „Während die Täter zu Opfern ihrer Lebensumstände verklärt wurden, herrschte gegenüber Ausländern eine feindliche Stimmung. Und die Polizei schaute weg“, kritisiert Kahane die damaligen Zustände.

Auch durch das Engagement der Amadeu Antonio Stiftung hat sich seitdem einiges verändert „Wo früher braune Tristesse herrschte, hat sich inzwischen eine demokratische Zivilgesellschaft etabliert. In Eberswalde kann jeder betrachten, wie es geht, eine Stadt der dumpfen Dominanz der Nazis wieder zu entreißen“, so Kahane. Ein Schüleraustausch nach Angola, die breite Solidarität nach einem Brandanschlag auf einen Imbiss oder auch die Gründung der Bürgerstiftung Barnim Uckermark mit Zuschüssen zum Stiftungskapital von der Amadeu Antonio Stiftung sind Beispiele dafür.

Aus Anlass des Übergriffes findet Morgen (25. November) in Eberswalde auch eine Podiumsdiskussion in Eberswalde mit Zeitzeugen statt: „20 Jahre nach der Hetzjagd“- Rassismus damals und heute. Studentenklub, Schicklerstraße 1, 19 Uhr

Mehr Informationen: www.amadeu-antonio-stiftung.de/todestag-amadeu-antonio

PM Amadeu-Antonio-Stiftung, 24.11.2010

2 Kommentare

  1. Tathergang [Bearbeiten]
    Am Abend des 24. November 1990 hatten sich Skinheads aus mehreren Ortschaften in der Wohnung eines Eberswalder Neonazis versammelt.[1] Sie taten sich mit etwa 50 weiteren Jugendlichen aus einer Diskothek zusammen, mit dem Vorhaben, „irgendwelche Andersaussehenden zusammenzukloppen“. In der Nacht vom 24. auf den 25. November 1990 traf die Gruppe auf Kiowa und zwei Männer aus Mosambik.[1] Kiowa wurde von Mitgliedern der Gruppe brutal zusammengeschlagen. Einige der Täter vermummten sich bei den Angriffen, mindestens einer der Vermummten sprang dem am Boden liegenden Kiowa mit beiden Beinen auf den Kopf. Der 28-jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen. Er erwachte nicht mehr aus dem Koma und erlag elf Tage später den Folgen des Angriffs. Die zwei von der gleichen Gruppe angegriffene Mosambikaner, die auch mit Messern attackiert wurden, konnten schwer verletzt flüchten.[2]
    Während der Tat hielten sich 20 voll ausgerüstete Polizisten in der Nähe auf, ohne einzugreifen, weil sie sich den Skinheads nicht gewachsen fühlten. Drei bewaffnete Zivilpolizisten, die der Gruppe gefolgt waren, griffen nicht in das Geschehen ein. Einer der Polizisten sagte aus, er habe seine beiden Kollegen zurückgerufen, da er „verhindern wollte, daß diese mit der Gruppe in Konflikt geraten“.[2] Eine Anklage gegen die Polizisten wegen „Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“ wurde 1994 vom Landgericht Frankfurt (Oder) unanfechtbar zurückgewiesen.[3] [4]

    Prozessverlauf [Bearbeiten]
    Das Verfahren wurde nur gegen sechs der Täter eröffnet. Die Genfer Internationale Juristenkommission hatte einen Beobachter geschickt, da sie befürchtete, dass die Schuld dem Opfer zugeschoben werden und die Täter straffrei ausgehen könnten. Zu Verurteilungen kam es erst aufgrund der Zeugenaussage eines Mittäters, der zunächst untergetaucht war, aber dann eine Schweigevereinbarung unter den Tätern durchbrochen hatte.[1]
    Von den jugendlichen Tätern wurden fünf 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu maximal vierjährigen Haftstrafen verurteilt, einige zu Bewährungsstrafen. Es war nicht nachzuweisen, wer die tödlichen Schläge ausgeführt hatte.
    Diese Urteile stießen auf Kritik in der Wissenschaft und politischen Öffentlichkeit. Die Brandenburger Ausländerbeauftragte Almuth Berger befürchtete, solche Urteilsbegründungen könnten geradezu als „Ermutigung für ausländerfeindliche Übergriffe gedeutet werden“. Der rheinland-pfälzische Justizminister Peter Caesar (FDP) mahnte, Gewalttaten gegen ausländische Mitbürger seien keine „jugendlichen Ganovenstücke“.[5]
    In diesem Sinne ordnete 1992 auch die Strafrechtswissenschaftlerin Monika Frommel die Tat ein:

    „Spätestens als vor etwa zwei Jahren in Eberswalde der Angolaner Antonio Amadeu von Skins ermordet worden ist, war eigentlich deutlich, daß die Proteste in der ehemaligen DDR nicht nur eine Form von Jugendkrawallen sind.“
    – Monika Frommel[6]

    Sie äußerte Zweifel, ob die Juristen wirklich gewillt seien, „rechte und linke Straftaten nach möglichst den gleichen Kriterien zu beurteilen“, und verglich das Urteil mit der politischen Justiz in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg.[7]
    Die Tat wird gemeinhin als ein Mord eingeordnet, außer durch Frommel unter anderem auch durch Die Zeit[2], Berliner Zeitung,[8] den Norddeutschen Rundfunk,[9] die Netzeitung[10] und im Buch Bürgerstiftungen in Deutschland.[11]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Amadeu_Antonio_Kiowa
     

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