Großes Theater: Der erste Akt

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Es war ein kalter Morgen. Fünfeinhalb Stunden warteten die Nachkommen derer, die in Sobibor umgebracht wurden, am Eingang zum Gericht. Sie wollten das Gesicht von John Demjanjuk sehen, vielleicht eines der letzten, der ihre Angehörigen vor ihrem Tod gesehen haben…

In M’ariw berichtet Nadav Eyal

Die Organisation war schlecht. Die deutschen Journalisten waren zurecht verärgert und protestierten bei den Sicherheitsleuten des Gerichts, sympathische Polizisten, jedoch ohne jede Eigeninitiative. Die Situation war zugleich lächerlich und empörend. Immerhin handelte es sich um einen historischen Tag.

Ein Holocaustüberlebender, ein 84-jähriger Mann, konnte nur darüber lächeltn: „Ich dachte immer, die Deutschen seien perfekt organisiert. So habe ich sie zumindest am eigenen Leib erlebt“, sagte er. „Ich freue mich richtig, dass sie heute weniger gut organisiert sind.“

Später wird sich niemand an die einleitenden Worte des Vorsitzenden der Kammer erinnern. Das einzige, was man in Erinnerung behalten wird, ist das Bild Demjanjuks. Als er auf einem Rollstuhl in den Gerichtsaal geschoben wurde, ging ein entsetztes Raunen durch den Saal. Sein Kopf lag auf der Lehne, so als könne er ihn nicht aufrecht halten, er deckte sich mit einer blauen Decke zu und sein Mund stand halb offen.
Ein britischer Journalist murmelte: „Das ist doch verrückt. Wie kann man so einen Mann vor Gericht stellen“.
Die deutschen Journalisten waren hingegen sehr entschlossen: „Er zieht doch nur eine Show ab.“

Nach dem ersten Teil der Verhandlung geschah etwas Interessantes. Der Richter hatte die Verhandlung für die Mittagspause geschlossen, der Saal leerte sich fast. Schade, denn wer blieb konnte sehen, wie Demjanjuk plötzlich munter wurde und seinen Kopf hob, seine Schirmmütze zurecht rückte und begann, auf seine Begleiter einzureden. Nein, er sieht nicht wie das blühende Leben aus, aber auch nicht wie ein bewusstloser alter Mann, der mit Gewalt zu einem Schauprozess gezwungen wird. Es war wie ein Wunder.

Draußen erzählte ich den anderen Journalisten, was ich gesehen hatte. Sie wollten mir nicht glauben. Ihr Unglaube verstärkte sich noch, als Demjanjuk zum zweiten Teil der Verhandlung sogar auf einer Bahre hereingerollt wurde.

Hans-Joachim Lutz, der Staatsanwalt im Demjanjuk-Prozess, wird wütend, wenn er das Argument hört, der Angeklagte, der der Beihilfe zur Ermordung von 27.900 Menschen beschuldigt wird, sei eigentlich ein Opfer gewesen. Über die Aussichten auf eine Verurteilung will er nicht sprechen: „Wir versuchen, gründliche Arbeit zu leisten, aber darüber wird das Gericht entscheiden.“

Alles sieht anders aus

Der Holocaustüberlebende und Autor Aron Appelfeld, meint, es könne sein,  dass dieser Prozess überflüssig sei. Trotzdem lehne er ihn nicht ab. Vergleichbar mit dem früheren Prozess in Jerusalem sei er aber nicht. Der Effekt des Demjanjuk-Prozesses in Jerusalem war enorm, und schade, dass die Chance die er bot, vertan wurde. Auch wenn diesmal bewiesen werden sollte, dass er schuldig ist, wird das nicht mehr viel ändern: Demjanjuk ist fast 90 Jahre alt. Sein Auftritt im Rollstuhl erweckt Mitleid, anstatt Verachtung.

Ist der Prozess also überflüssig? Ich weiß es nicht. Man kann annehmen, dass die Deutschen nicht zu einem Prozess bereit gewesen wären, würden sie nicht über starke Beweismittel verfügen. Und dennoch: Es laufen noch so viele Naziverbrecher herum, gegen die kein Prozess stattfindet. Eines ist klar: es ist leichter mit einem Ukrainer als mit einem Deutschen.

Vor 20 Jahren, in Jerusalem, war ich sicher, dass Demjanjuk der Mann ist. Die Zeugen, die den Holocaust überlebt haben, erkannten ihn. Jetzt schaut alles anders aus. Schade.

4 Kommentare

  1. Das jüdische Gesetz ist auch ein Weg zu Gott, und da gibt es eben die Todesstrafe von  Gott ursprünglich für Mörder eingesetzt.


    5. Liebe, Gerechtigkeit und Recht

    „Weil die Rabbinen die Rechtsprechung als kreativen Akt verstehen, der Leben erhalten soll, bemühen sie sich, die zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen der Bibel so vorsichtig und umständlich auszulegen, dass die Todesstrafe fast unmöglich gemacht wird. So faßt man z.B. die Definition des Mörders (der sich nach der Bibel nicht mit Geld oder einem anderen Ersatz freikaufen kann) so eng, dass nahezu niemand die Todesstrafe fürchten muss. Nach Dtn 21,18-21 muss der .widerspenstige und ungehorsame Sohn“ getötet werden. Aber die mündliche Lehre stellt so viele einschränkende Bedingungen auf, dass es im Talmud heißen kann: „Diesen Fall hat es nie gegeben und wird es nie geben“ (bSanhedrin 71a). Rabban Jochanan ben Sakkai soll die Bestimmungen über die des Ehebruchs verdächtige Frau in Num 5,11-31 mit dem Wort des Propheten Hosea außer Kraft gesetzt haben: „Ich will es nicht wehren, wenn eure Töchter zu Huren und eure Bräute zu Ehebrecherinnen werden, weil ihr selbst abseits geht und mit den Huren und Tempeldirnen opfert … Hos 4,14“ (Sota 9,9). Und Rabbi Akiba und Rabbi Tarphon haben die Todesstrafe sogar generell abgelehnt: „Wenn wir im Synhedrium gesessen hätten, würde nie ein Mensch hingerichtet worden sein“ (Makkot 1,10). So haben die Rabbinen in einer auch für die Gegenwart noch vorbildlichen Weise den Bereich des Rechtes und des Gerichtes humanisiert. Denn sie haben die Liebe und die Solidarität und Hilfe gewährende Gerechtigkeit gegenüber allen, auch gegenüber dem schuldig Gewordenen, zu seinem Fundament gemacht.“
     
     
     

  2. Auch in Deutschland hat die Frau Merkel die Todesstrafe praktisch mit dem Lissabonvertrag eingeführt. In der Eu gilt Todesstrafe und jetzt ist EU recht für alle.


    Vorwurf eines unzureichenden Verbots der Todesstrafe in der Grundrechtecharta
     
    „Ein Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[98] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls unter anderem die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.
    Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[99] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Ãœbereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.“

  3. @theolounge
    Es ist eigenartig dass gerade Jesu, die Todesstrafe in Israel nie angegriffen hat.
    Die andere Sache ist, dass es nicht so aussieht, dass Demjanuk Menschenleben wertachtet. Wäre er tatsächlich ein Opfer weshalb hat er nie auf Schadensersatz plädiert nach dem Krieg. Es hätte wenn er gezwungen worden wäre furchtbare psychische Schäden verursacht, da hätte er Hilfe gebraucht aber so was kann er wohl nicht nachweisen.
    Was schlimm ist, ist die Haltung des Anwalts. Also die Leute die ihr Leben lang unter den Folgen des Holocaust litten, und auch die nächste Generation die vortraumatisiert ist, so zu verhöhnen.  Das Gericht spielt mit.
    Das jüdische Gesetz ist auch ein Weg zu Gott, und da gibt es eben die Todesstrafe von  Gott ursprünglich für Mörder eingesetzt.
    Man sollte sich das eben vorher überlegen ob man Menschen tötet
    Auch in Deutschland hat die Frau Merkel die Todesstrafe praktisch mit dem Lissabonvertrag eingeführt. In der Eu gilt Todesstrafe und jetzt ist EU recht für alle.
    Es ist aber nicht sicher dass das auch praktiziert wird.
     
     
     

  4. Kritisch finde ich beim Prozeß in Jerusalem, dass dort die Todesstrafe verhängt worden wäre im Falle der Schuld.
    Die Todesstrafe lehne ich aber strikt ab, egal, welche Verbrechen begangen wurden. Insofern finde ich die Aussage kritisch, die da heißt: „Der Effekt des Demjanjuk-Prozesses in Jerusalem war enorm, und schade, dass die Chance die er bot, vertan wurde. “
    Diese Aussage impliziert nämlich die Anwendung der Todesstrafe. http://theolounge.wordpress.com/2008/05/07/todesstrafe-die-usa-morden-wieder/

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