Historikerappell zu „Ghettorenten“

1
128

Verwaltungen und Gerichte sollten nicht an der historischen Realität vorbei entscheiden…

Am 2. Juni wird das Bundessozialgericht für die weitere Rechtsprechung in sogenannten „Ghettorenten“-Verfahren maßgebliche Grundsatzentscheidungen treffen. Das vom Bundestag am 20.6.2002 einstimmig verabschiedete „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG) ermöglicht Holocaust-Überlebenden, die im Ghetto aus eigenem Willensentschluss entgeltlich gearbeitet haben, den Bezug einer Rente. Von rund 70.000 Anträgen, die bei den Rentenversicherern eingingen, wurden über 90 Prozent abgelehnt. Die Folge waren rund 20.000 Klagen bei den Sozialgerichten. Auch hier ist die Ablehnungsquote hoch. Nur in wenigen Fällen traten die betagten, im Ausland lebenden Kläger persönlich vor den Gerichten auf. Die Anhörung von Klägern in Israel durch einzelne Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist bislang eher eine Ausnahme.

Sehr spät wurden in den ZRBG-Komplex, bei dem Entscheidendes von der Beurteilung mehr als 60 Jahre zurückliegender, komplexer Sachverhalte in den besetzten Gebieten Osteuropas abhängt, auch historische Gutachter eingeschaltet. Die Unterzeichneten sind als solche tätig geworden und haben dadurch einen in mancher Hinsicht besorgniserregenden Einblick in die Entscheidungsfindung erhalten.

Problematisch ist vor allem

• die sehr dünne historische Kenntnisgrundlage auf der zahlreiche Entscheidungen getroffen wurden; Informationsquellen sind wenige historische Bücher und z.T. unzuverlässige und veraltete Internetseiten;

• die daraus resultierenden, oft äußerst schematischen und unzureichenden Vorstellungen von der komplexen Realität des Lebens im Ghetto;

• die unkritische Heranziehung teils jahrzehntealter Literatur und jahrzehntealter Akten aus Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz, in denen jahrelange Verfolgungsschicksale oft nur auf weniger als einer Seite dokumentiert wurden und in denen nach den ZRBG-relevanten Kriterien gar nicht gefragt wurde, schon weil sie erst vor wenigen Jahren geschaffen wurden,

• die ahistorisch-schematische Anwendung aktueller Rechtsbegriffe auf die historische Ghettosituation; so wird etwa die Naturalentlohnung von Menschen, die für ihr Überleben arbeiteten, in vielen Fällen als nicht sozialversicherungspflichtiger „freier Unterhalt“ eingestuft und als Kriterium für Entgeltlichkeit der Bargeldentlohnung der Vorzug gegeben, obwohl die einer Hunger- und Schwarzmarktökonomie ausgelieferten Ghettoinsassen in der Regel dem für sie wertvolleren Naturallohn den Vorzug gaben,

• die mangelnde Bereitschaft einschlägige historische Erkenntnisse zu rezipieren; in zahlreichen Fällen haben Rentenversicherer konkrete Fallgutachten, die ihre Position nicht bestätigen, entweder pauschal als irrelevant zurückgewiesen, an widerlegten historischen Ansichten festgehalten oder sind Fachgutachten mit Argumenten entgegengetreten, die man zum Teil nur als abenteuerlich bezeichnen kann. Fachhistorische Laien sind hier bemüht, Geschichtsbilder zu erzeugen, die einer überkommenen Verwaltungspraxis entsprechen, selbst wenn diese nicht im Einklang mit bekannten und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen.

Als Fachgutachter haben wir darauf mit unzähligen Einzelstellungnahmen und geduldiger Argumentation reagiert. Als Historiker, die sich wissenschaftlich mit dem Menschheitsverbrechen des Holocaust auseinandersetzen, sehen wir uns aber auch in der Pflicht, öffentlich vor einer Fehlentwicklung zu warnen, die den Prinzipien einer modernen Wissensgesellschaft ebenso widerspricht wie der Versöhnungs- und Wiedergutmachungsabsicht des Gesetzgebers. Ghettorenten-Entscheidungen dürfen nicht an der historischen Realität vorbei getroffen werden.

Prof. Dr. Wolfgang Benz (Zentrum für Antisemitismusforschung, TU Berlin)
Dr. Jochen Boehler (Deutsches Historisches Institut Warschau)
Dr. Lutz Budraß (Historisches Institut, Universität Bochum)
Prof. Dr. Mihran Dabag (Institut für Diaspora- und Genozidforschung, Universität Bochum)
Dr. Hildrun Glass (Historisches Seminar, Geschichte Ost- und Südosteuropas, Universität München)
Prof. Dr. Frank Golczewski (Historisches Seminar, Universität Hamburg)
Dr. Andrea Löw (Institut für Zeitgeschichte, München-Berlin)
Dr. Ingo Loose (Humboldt-Universität, Berlin)
Dieter G. Maier (Bundesagentur für Arbeit)
Dr. Volker Rieß (Ludwigsburg)
Dr. Joachim Tauber (Nordost-Institut, Universität Hamburg)
Dr. Juliane Wetzel (Zentrum für Antisemitismusforschung, TU Berlin)
Dr. Jürgen Zarusky (Institut für Zeitgeschichte, München-Berlin)

1 Kommentar

Kommentarfunktion ist geschlossen.