Während des Nationalsozialismus wurden Sinti und Roma systematisch verfolgt und ermordet. Die Aufarbeitung kam nach dem Krieg nur schleppend voran. Die rassistische Diskriminierung hält bis heute an.
Ein Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung, 27.07.2023
Der 2. August wurde im Jahr 2015 vom Europaparlament als offizieller Gedenktag für den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma benannt. An jenem Tag im Jahr 1944 wurden die letzten noch im Konzentrationslager Auschwitz gefangen gehaltenen Sinti und Roma ermordet.
Diskriminierung vor der NS-Zeit
Sinti und Roma sowie Angehörige der Lalleri, Lowara, Kalderasch oder der Jenischen sind in Europa bereits seit Jahrhunderten von Diskriminierung betroffen. Auf dem Gebiet des heutigen Rumäniens, in den damaligen Fürstentümern Moldau und Walachei, wurden Roma bis Mitte des 19. Jahrhunderts über fünf Jahrhunderte als Sklaven gehalten. Auch in Deutschland wurden Sinti und Roma bereits lange vor der NS-Herrschaft ausgegrenzt, schikaniert und herabgewürdigt. Nach Gründung des Kaiserreiches im Jahr 1871 gab es beispielsweise Erlasse und Verordnungen, mit denen Sinti und Roma per Zwang sesshaft gemacht werden sollten. Während der Weimarer Republik wurden Sonderausweise an „Zigeuner “ausgegeben, mit dem Ziel, sie lückenlos zu erfassen.
Entrechtung und Verfolgung zu Beginn des NS-Regimes
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 setzten Bestrebungen ein, die in Deutschland lebenden Sinti und Roma rassistisch zu verfolgen. Genau wie jüdische Menschen auch wurden sie in einer Ausführungsbestimmung der Nürnberger Gesetze 1935 als „artfremde Rasse“ definiert. Zunehmend wurden sie aus dem öffentlichen Leben gedrängt; etwa indem sie keine Erlaubnis für ihr Gewerbe erhielten oder nicht in die Berufsverbände eintreten durften. Kindern wurden Schulverbote erteilt. Es kam zu Eheverboten und Zwangsscheidungen. Außerdem zwang der NS-Staat viele Sinti und Roma mit einer Verschärfung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom Juli 1933 zur Sterilisation. Menschen, die als „erbkrank“ eingestuft wurden, wurden unfruchtbar gemacht. Neben verschiedenen Erkrankungen und Behinderungen wurde als Kategorie für die Sterilisation „erblicher Schwachsinn“ eingeführt. Darunter fasste der NS-Staat alle möglichen Verhaltensweisen – auch schlechte Schulnoten oder eine fehlende Berufsausbildung oder Anstellung.
Im Jahr 1936 veröffentlichte die Reichsregierung den „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“. Dieser bot die gesetzliche Grundlage, Sinti und Roma „an einem bestimmten Ort“ sesshaft zu machen, tatsächlich erleichterte es den Kommunen die Unterbringung in Lagern. Bereits ein Jahr zuvor hatte die Stadt Köln begonnen, Sinti und Roma in separierte und bewachte Lager außerhalb der Stadt umzusiedeln. Städte wie Berlin, Frankfurt am Main oder Düsseldorf folgten dem Modell. Der „Grundlegende Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937 gab der Polizei die Möglichkeit, Sinti und Roma unbefristet in Konzentrationslager bringen zu lassen. Bei der als Aktion „Arbeitsscheu Reich“ bezeichneten Verhaftungsaktion wurden auf dieser Grundlage reichsweit etwa 10.000 Personen in Konzentrationslager eingewiesen – darunter auch Tausende Sinti und Roma.
Systematische Verfolgung durch das NS-Regime
1938 erreichte die Verfolgung der Sinti und Roma eine neue Stufe. Während bisher vor allem das (vermeintliche) Verhalten als Begründung für Verhaftung, Ausgrenzung und Schikanen herangezogen wurde, wurde nun die Rasseideologie zentral für die folgenden Maßnahmen. Der Begriff „Zigeuner“ bezeichnete keine Lebensweise mehr, sondern eine „Rasse“. Der „Runderlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ vom 8. Dezember 1938 zwang alle Sinti und Roma sich polizeilich erfassen zu lassen. Dabei mussten sie sich „rassenbiologisch“ untersuchen und kategorisieren lassen. Auch in Österreich traten nach dem Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 Rassegesetze in Kraft.
Polizei und SS arbeiteten mit der „Rassenhygienischen und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ zusammen, die dem Reichgesundheitsamt in Berlin zugeordnet war. Unter Führung des Arztes Robert Ritter reisten die Mitarbeitenden durch das Reichsgebiet, um alle Sinti und Roma zu erfassen. Die christlichen Kirchen gewährten ihnen hierzu Einblick in Kirchenbücher, in denen die Zugehörigkeit zu der Minderheit vermerkt war. Die Mitarbeiter vermaßen Körper, fotografierten, nahmen Fingerabdrücke und Blutproben und führten Befragungen über die Familienbeziehungen und das soziale Umfeld von Sinti und Roma durch. Die daraus resultierenden pseudowissenschaftlichen Bewertungen als „minderwertige Rasse“ nutzen die Beteiligten als Rechtfertigung von Zwangssterilisationen und Völkermord.
Wer seine deutsche Reichsangehörigkeit nicht anhand von Dokumenten nachweisen konnte, wurde zum Staatenlosen erklärt. Am 17. Oktober 1939 wurde Sinti und Roma mit dem „Festsetzungserlass“ verboten, den Aufenthaltsort zu wechseln, egal ob sie sich an ihrem Wohnort befanden oder nicht. Wer sich dem widersetze, konnte in ein Konzentrationslager eingewiesen werden.
Deportationen und Vernichtung ab 1940
Bis September 1939 hatte die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ 30.000 Sinti und Roma erfasst. Am 21. September wurde auf einer vom Chef der Sicherheitspolizei Reinhard Heydrich einberufenen Konferenz beschlossen, diese Menschen aus dem Reichsgebiet in Zwangsarbeitslager im besetzten Polen zu deportieren. Am 27. April 1940 ordnete Heinrich Himmler den ersten Transport von „2.500 Personen – in geschlossenen Sippen“ an. Begonnen wurde damit am 16. Mai 1940 mit Verhaftungsaktionen und dem Abtransport in die Sammellager. Bei den sogenannten Mai-Deportationen wurden die Menschen auf dem Gelände des Hamburger Hafens, der Messe Köln-Deutz sowie im Zuchthaus Hohenasperg bei Ludwigsburg versammelt und von dort in die Ghettos und Lager gebracht.
Am 16. Dezember 1942 entschied Himmler im „Auschwitz-Erlass“, alle noch im Reichsgebiet verbliebenen Sinti und Roma in Konzentrationslager und Ghettos zu deportieren. Sinti und Roma wurden gezwungen, für sich und ihre Kinder die Sterilisation zu beantragen, um dem Abtransport zu entgehen. Viele in den Lagern inhaftierte Sinti und Roma starben dort an Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, Misshandlungen und medizinischen Experimenten.

Das „Zigeunerlager“ im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau wurde im Dezember 1942 errichtet. Die erste Massenvernichtung fand im März 1943 statt. Als das Lager aufgelöst und die verbleibenden 6.000 Sinti und Roma in den Gaskammern ermordet werden sollten, leisteten die Häftlinge am 16. Mai 1944 Widerstand. Die SS brach die Auflösung daraufhin vorerst ab. Drei Monate später, am 2. August 1944, wurden die letzten Überlebenden in den Gaskammern umgebracht und das Lager geschlossen. An diesem Tag wird heute der Opfer und Überlebenden des Genozids an Sinti und Roma gedacht.
Verfolgung von Sinti und Roma in ganz Europa
Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges weiteten die Nationalsozialisten die Verfolgung der Sinti und Roma auf die besetzten (und annektierten) und die Gebiete ihrer Verbündeten aus. In welchem Umfang die dort lebenden Menschen dem Völkermord zum Opfer fielen, war dabei unterschiedlich. In Frankreich beispielsweise überlebte die Mehrheit von ihnen in Lagern, in Litauen wurde die Bevölkerung der Sinti und Roma fast vollständig umgebracht. In Rumänien starb etwa die Hälfte der 25.000 nach Transnistrien Deportierten an Krankheit, Erschöpfung und Hunger. Im Konzentrationslager Lety im „Protektorat Böhmen und Mähren“ waren bis 1943 über 5.000 Roma aus Böhmen und Mähren inhaftiert und starben dort bzw. später in Auschwitz.
Vor allem in Ost- und Südosteuropa kamen Tausende bei willkürlichen Massakern und Massenerschießungen der Wehrmacht, ihrer verschiedenen Einsatzgruppen und ihrer Verbündeten ums Leben. So fanden zum Beispiel. in Ungarn vielerorts Mordaktionen der Wehrmacht und der faschistischen Partei der „Pfeilkreuzler“ an den Roma statt. In Kroatien mordete die faschistische Ustascha-Bewegung. Die slowakischen Roma wurden gerade zum Kriegsende verfolgt – nicht zuletzt wegen ihrer Beteiligung am Nationalaufstand gegen das NS-Regime. Aus Serbien meldete die SS 1942 nach einer Racheaktion für getötete Soldaten der Wehrmacht, dass die „Zigeunerfrage“ gelöst sei. Von den etwa 11.000 österreichischen Roma überlebten nur etwa 1.500.
Zahl der Opfer kann nur geschätzt werden
Über die genaue Zahl der ermordeten Sinti und Roma gibt es nur Schätzungen. In Deutschland und Österreich überlebten 10.000 bis 15.000 Angehörige, etwa 25.000 wurden ermordet. Insgesamt gehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von mindestens 220.000 bis zu 500.000 Opfern in Europa aus. Die große Spanne wird einerseits darauf zurückgeführt, dass das politische Interesse in vielen europäischen Ländern an tiefgreifender Forschung fehlt. Zum anderen wurden Sinti und Roma in Statistiken oft nicht als Angehörige der Minderheit vermerkt. Außerdem wurden viele anonym und ungezählt in ganz Europa bei zahlreichen Massakern erschossen.
Bundesrepublik erkennt Sinti und Roma lange nicht als NS-Verfolgte an
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatten Sinti und Roma es sehr schwer, als rassistisch Verfolgte des NS-Regimes in der Bundesrepublik anerkannt zu werden. Die Überlebenden kehrten traumatisiert meist in ihre Heimatorte zurück. Den Ausgebürgerten wurde die Wiederanerkennung ihrer Staatsbürgerschaft verwehrt. Für die Prüfung von Anträgen waren oft Beamte zuständig, die während der NS-Zeit in den „Dienststellen für Zigeunerfragen“ gearbeitet hatten. Meist stritten diese ab, dass die Antragssteller aus rassistischen Motiven verfolgt worden waren. Stattdessen seien die Betroffenen als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ in die Konzentrationslager deportiert worden. Für diese Gruppen sahen die Behörden keine Entschädigung vor. Auch galten KZ-Strafen für vermeintliche „Verbrecher“ lange als legitime Strafe.
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes legitimierte 1956 die ausbleibenden Entschädigungen. Es entschied, dass die rassistische Verfolgung erst im März 1943 mit den Massenvernichtungen in Auschwitz begonnen habe. Vorher habe es sich bei der Verfolgung um eine legitime Strafverfolgung gehandelt. In dem Urteil hieß es wörtlich, dass „Zigeuner“ diese durch „eigene Asozialität, Kriminalität und Wandertrieb“ selbst herbeigeführt hätten. Erst 1963 änderte der BGH seine Haltung zu diesem Thema. Viele Entschädigungsverfahren waren da bereits abgeschlossen .
In der sowjetischen Zone lebten nach Ende des Zweiten Weltkrieges nur wenige Hundert Sinti und Roma. Ab Mai 1946 war es für sie möglich, als „Opfer des Faschismus“ Entschädigungen zu beantragen. Dabei mussten sie besondere Vorgaben erfüllen, die sie erneut diskriminierten. So wurde der Nachweis eines festen Wohnsitzes und einer Beschäftigung verlangt. Betroffene beklagten, dass die Verbrechen und das erlebte Leid im öffentlichen Gedenken vergessen werde. Der erste Gedenkstein in der DDR wurde 1986 auf dem Friedhof des Berliner Stadtteils Marzahn aufgestellt.
Die Historikerin Karola Fings benennt mehrere Gründe, warum die Aufarbeitung der Verbrechen an Sinti und Roma nach 1945 langsam voranging und diese jahrelang nicht als Völkermord anerkannt wurden.[1]
- Die Stigmatisierung von Sinti und Roma als ortsfremd und heimatlos wurde unter anderem in Medien und Urteilsbegründungen nach der NS-Zeit fortgeführt; ebenso rassistische Zuschreibungen, die in der Mehrheitsgesellschaft schon vor der NS-Zeit verbreitet waren
- Schuldumkehr: Ministerien und Gerichte begründeten die Verfolgung in der NS-Zeit mit dem Fehlverhalten der Opfer. Erst durch ihre vermeintlich unangepasste Lebensweise sei es zur Verfolgung gekommen.
- Bis in die 1980er Jahre zeigten Universitäten, Kommunen, Geschichtsvereine und Gedenkstätten ein geringes Interesse an der Aufarbeitung der Verbrechen.
- Ebenso wie zum Beispiel Homosexuelle und Opfer der NS-Euthanasie waren Sinti und Roma nach 1945 weiterhin diskriminierender, staatlicher Politik ausgesetzt
Bereits in den Anfangsjahren der Bundesrepublik setzten sich einzelne Sinti und Roma für die Anerkennung und Aufarbeitung der NS-Verbrechen ein. Sie stießen vor Gericht Prozesse gegen NS-Täter an, die jedoch schnell eingestellt wurden .
Dies änderte sich ab den 1970er Jahren durch die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma. Unter Mitarbeit des Aktivisten und langjährigen Vorsitzen des Zentralrats der Sinti und Roma, Romani Rose , formierte sich in diesem Zeitraum eine Interessensvertretung der Sinti in Deutschland, wie auch in anderen europäischen Ländern. 1979 organisierten sie im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen die erste Gedenkveranstaltung mit 2.000 Menschen, darunter 500 Überlebende des Holocaust. Für Schlagzeilen sorgte die Bewegung im Jahr 1980, als zwölf Sinti auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau in einen Hungerstreik traten. Eine ihrer Kernforderungen war die offizielle Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma durch die Bundesregierung. Außerdem verlangten sie die Herausgabe der NS-Akten über die Verfolgung der Minderheit und die sofortige Beendigung einer polizeilichen Sondererfassung, die die Bundesrepublik durchführte.
Am 17. März 1982 erkannte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt den Völkermord an den Sinti und Roma schließlich als solchen an:
„Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Viele von ihnen wurden ermordet. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermordes erfüllt.“
Helmut Schmidt, Presseerklärung, 17. März 1982
Der kurz zuvor gegründete Zentralrat der Sinti und Roma bezeichnete diese Anerkennung als einen Wendepunkt in der Aufarbeitung der Verbrechen.

Um die Vernichtungspolitik des nationalsozialistischen Regimes hervorzuheben wird neben dem allgemeinen Begriff Völkermord auch von Holocaust gesprochen . Der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland nutzt diesen Begriff ebenfalls. In den 1990er Jahre machte der Aktivist Ian Hancock auch den Ausdruck „Porajmos“ bekannt. Die Wortschöpfung aus dem Romanes wird mit „Verschlingen“ oder „Zerstörung“ übersetzt. Roma-Organisationen lehnen diesen Begriff zum Teil ab. Die International Romani Union verwendet den Begriff „Samudaripen“, der sich aus den Wörtern „sa“ (Romanes: alle) und „mudaripen“ (Romanes: Mord) gebildet wird.
Aufarbeitung und Diskriminierung dauern bis heute an
Mehr und mehr wurde die Erinnerung an den Völkermord an Sinti und Roma Teil der Erinnerungskultur des Holocausts in Deutschland. Seit 1994 ist in Deutschland der 16. Dezember, der Tag von Himmlers „Auschwitz-Erlass“, ein nationaler Gedenktag für die Verfolgung der Sinti und Roma durch das NS-Regime. Seit 1995 sind Sinti und Roma als Minderheit in Deutschland anerkannt. 1997 eröffnete die erste Dauerausstellung über die NS-Verbrechen im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg. Im Jahr 2012 wurde in Berlin ein zentrales Mahnmal eingeweiht, das an den Völkermord erinnert. Seit 2015 ist der 2. August Europäischer Holocaust-Gedenktag an Sinti und Roma. Der österreichische Nationalrat stimmte Anfang 2023 dafür, an diesem Tag einen nationalen Gedenktag einzuführen.
Trotz dieser Fortschritte werden Sinti und Roma bis heute strukturell diskriminiert – zum Beispiel durch Benachteiligung im Bildungssystem – und sind betroffen von antiziganistischen Anfeindungen. Das Bundeskriminalamt registrierte 145 antiziganistisch motivierte Straftaten im Jahr 2022. Unter den neun Todesopfern des rechtsterroristischen Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020 befanden sich drei Angehörige der Sinti und Roma. Kulturelle und politische Verbände und Vereine, in denen Sinti und Roma organisiert sind, weisen seit Jahrzehnten auf die Problemlage und die Gefahren hin.
Im Jahr 2019 beauftragte die Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission, die erstmals ein umfassendes Bild über die Erscheinungsformen von Antiziganismus erarbeiten sollte. Der 2021 vorgelegt Bericht empfahl unter anderem die Ernennung eines Beauftragten der Bundesregierung für Antiziganismus.
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Anmerkung:
[1] Fings, Karola (2015) Schuldabwehr durch Schuldumkehr. Die Stigmatisierung der Sinti und Roma nach 1945, in: Oliver von Mengersen (Hg.) Sinti und Roma. Eine deutsche Minderheit zwischen Diskriminierung und Emanzipation. Bonn/München, S. 145-164.