»Das spezifisch deutsche Talent zur Staatsfrömmigkeit«

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Zum 120. Geburtstag des sozialdemokratischen Juristen Fritz Bauer (1902–1968), der nicht nur für die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen, sondern auch gegen autoritäre Staatsideen und für das Widerstandsrecht stritt.

Von Thomas Tews

»[…] da befreite Lucius Brutus, ein Mann, der sich durch Geist und Tatkraft besonders auszeichnete, seine Mitbürger von jenem ungerechten Joch grausamer Knechtschaft. Obwohl er keine öffentliche Verantwortung hatte, nahm er doch die ganze Republik auf seine Schultern und veranschaulichte als Erster in dieser Bürgerschaft, dass niemand im Kampf um die Erhaltung der Freiheit ohne öffentliche Verantwortung ist.«[1]

(Marcus Tullius Cicero)

»Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, daß der Staat nicht höchster Wert ist, sondern daß Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können. Maßstab ist der Mensch, der nicht um des Staates willen da ist. Der Staat ist um des Menschen willen da. Widerstand ist undenkbar ohne einen Glauben an Menschenrechte, die droben hangen: unveräußerlich und unzerbrechlich wie die Sterne selbst. Die Menschenrechte wurden im Hirn und Herzen der Menschen geboren und mit ihren Fäusten erkämpft. Deswegen schulden wir dem Widerstand ihre Idee und Wirklichkeit.«[2]

(Fritz Bauer)

Heute vor 120 Jahren, am 16. Juli 1903, kam Fritz Bauer als Sohn jüdischer Eltern – Ludwig Bauer, der ein Textilgeschäft in der Seestraße hatte, und Ella Bauer, geborene Hirsch – in Stuttgart zur Welt. Sein Großvater mütterlicherseits, Gustav Hirsch, leitete als Synagogenvorsteher das jüdische Gemeindeleben in Tübingen. Gegen Ende seines Lebens, in einem am 11. August 1967 ausgestrahlten Fernsehinterview, erinnerte sich Bauer an ein Erlebnis seiner Stuttgarter Schulzeit: »Das erste, mich völlig unerwartet treffende Erlebnis war in der Elementarschule, in der ersten Klasse, als ich etwa gerade sechs Jahre war. […] In der Pause fielen ein Teil meiner Schulkameraden über mich her und verprügelten mich. Und in diesem Zusammenhang rief der eine, oder vielleicht waren es mehrere: ›Deine Eltern oder deine Familie haben Jesus umgebracht!‹ Das habe ich überhaupt nicht begriffen. Weinend ging ich nach Hause, erzählte es meiner Mutter, die mich zu trösten versuchte.«[3] Aus diesem für Bauer sehr prägenden Erlebnis erwuchs sein lebenslanges Engagement gegen alle Formen von Unrecht (einschließlich staatlichen Unrechtes), wie er in seinem 1955 erschienenen autobiografischen Aufsatz »Im Kampf um des Menschen Rechte« schilderte: »Das Kindheitserlebnis steht mir noch heute deutlich vor Augen, als wäre es gestern geschehen. Was der junge Abc-Schütze an Leid und Enttäuschung damals erfuhr, sein unklares Aufbegehren gegen Unrecht, wo immer es geschehe, sein Widerstandswille und sein Tagtraum von einer besseren, einer guten Welt hat sich, um mit Goethes Urworten zu sprechen, ›lebend entwickelt‹.«[4] So verfolgte Bauer später das Ziel, »das Widerstandsrecht, das in der deutschen Rechtslehre und Praxis völlig verkümmert und in das Raritätenkabinett der Rechtsgeschichte verbannt war, erneut zu sanktionieren«[5]. In der Einleitung zu seiner 1965 erschienenen Dokumentarsammlung »Widerstand gegen die Staatsgewalt« schreibt Bauer: »Eine der Wurzeln der nazistischen Machtausübung war aber auch die Abwertung des Widerstandsgedankens, die für Erziehung und Recht in den vergangenen Generationen kennzeichnend gewesen ist. Gehorsam galt als eine Gott wohlgefällige Tugend und Ruhe als erste Bürgerpflicht.«[6]

Bauer selbst wurde Opfer des NS-Unrechtsstaates. Am 20. März 1933 wurde er als SPD-Mitglied zusammen mit 25 anderen Stuttgarter Sozialdemokraten, unter ihnen Kurt Schumacher, ins Konzentrationslager auf dem Heuberg eingeliefert. Nach seiner Entlassung gelang ihm 1936 die Flucht nach Dänemark. Im Zuge der deutschen Besatzung wurde er verhaftet, entkam aber nach Schweden. Gemeinsam mit Willy Brandt gründete er die theoretische Zeitschrift »Sozialistische Tribüne«, die von der Landesleitung der Mehrheitsrichtung der sozialdemokratischen Emigration in Schweden herausgegeben wurde und deren Auflage auf ihrem Höhepunkt 1.000 Exemplare betrug. Nach dem Krieg kehrte er nach Dänemark zurück, wo er bis 1949 blieb. In einem Brief an Schumacher vom 13. Januar 1946 schreibt Brandt: »Bei meinem Neujahrsaufenthalt habe ich den Genossen Tarnow, Raloff, Fritz Bauer und anderen in Kopenhagen ausführlich berichtet«[7]. Bauers im dänischen Exil verfasste Artikel bildeten einen Schwerpunkt in der internationalen Berichterstattung der von Erwin Schoettle, dem frisch gewählten SPD-Landesvorsitzenden des Bezirkes Württemberg-Baden, im Juni 1947 gegründeten »Sozialistischen Monatshefte«.

Anlässlich des Prozesses vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg stellte Bauer in einem in den »Deutsche Nachrichten« vom 24. Juni 1946 veröffentlichten Artikel allgemeine Überlegungen zum Verhältnis der Deutschen zum Staat an: »Goethes Ideal schlug leider keine Wurzeln. Statt dessen siegte in Deutschland die Auffassung Hegels, der den Staat vergötterte und die lange Reihe von Staatslehren eröffnete, die an den Namen Treitschkes, Bismarcks, Wilhelms II. und der Nazis geknüpft sind und die den nationalen Staat, seine Macht und sein Wachstum als die höchste aller irdischer Aufgaben verstanden.«[8] Am Ende des Artikels forderte Bauer »Raum für ein neues Recht, in dessen Mitte nicht der Staat und seine Macht, sondern die fruchtbare Kameradschaft tätiger Genossen in Erfüllung dessen steht, was Goethe so schön ›die Forderung des Tages‹ genannt hat«[9].

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland formulierte Bauer in einem in der Braunschweiger Zeitung vom 24. September 1949 veröffentlichten Text zur Strafrechtsreform Schlüsselgedanken seines Rechtsverständnisses und argumentierte gegen ein Vergeltungsstrafrecht: »Es herrscht keine Klarheit über Sinn und Zweck der Strafe. Unser im autoritären Obrigkeitsstaat geborenes Strafrecht will in erster Linie die Tat strafen; Strafe ist Sühne für begangene Übeltat, für die der Täter kraft seines freien Willens verantwortlich ist. Dieser Strafzweck kollidiert mit der Erkenntnis, daß ein Verbrechen Produkt von Anlage und Umwelt des Täters ist, also jedenfalls nicht ausschließlich auf dem bösen Willen des Täters beruht.«[10] Diese Auffassung bekräftigte Bauer ein halbes Jahrzehnt später in einem Vortrag auf der – der Positionsfindung der Sozialdemokratie zur Strafrechtsreform dienenden – Bundestagung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ) vom 22. bis 24. Oktober 1954 in Hannover: »Die Vergeltungs(Sühne)strafe wird abgelehnt. Sie ist staatlich organisierte Privatrache. In ihrer ›ethischen‹ Verbrämung ist sie ein Ausläufer der Vorstellung, daß jedes Unglück (auch Krankheit, Mißernte usw.) ›verschuldet‹ sei; in der spekulativen Philosophie beruht sie auf der peinlichen Fiktion einer Wahlfreiheit des einzelnen. Staatliche Maßnahmen gegen Gesetzesübertretungen, die nicht der privatrechtlichen Erledigung überlassen bleiben, sind kriminologisch zu fundieren. Sie müssen den kausalen Voraussetzungen, also der Tatsache Rechnung tragen, daß jede Handlung durch psychische, physische und soziale Voraussetzungen bestimmt ist. Nur so ist das Übel an der Wurzel zu fassen.«[11] In einem am 28. Februar 1966 vom Bayerischen Rundfunk aufgenommenen Rundfunkvortrag ging Bauer mit dem kantianischen und hegelianischen Vergeltungsstrafrechtsgedanken hart ins Gericht: »[…] alle kantianischen oder hegelianischen Formulierungen, wie sie bei uns üblich sind, sind nur ein feiges Feigenblatt, um den prinzipiell archaischen Sachverhalt der Vergeltung zu verdecken.«[12]

In einem 1962 in der Zeitschrift »Kriminalistik« publizierten Aufsatz stellte Bauer der autoritären Strafrechtstradition in Deutschland seine Vision eines demokratischen Strafrechtes gegenüber: »Das Vergeltungsprinzip kantianischer und hegelianischer Provenienz, wie es weitgehend unser strafrechtliches Denken beherrscht, ist einem autoritären Staat eigen. Kant und Hegel können ihre preußische Herkunft nicht verleugnen. Die Bundesrepublik wird aber nicht mehr vom Großen Kurfürsten und seinen Nachfolgern regiert. Die Menschen des Grundgesetzes sind nicht mehr um des Staates und seiner Gesetze willen da, sondern Staat und Gesetz um des Menschen willen. Mit dem absoluten Staat sind auch die absoluten Strafrechtstheorien gefallen; mit dem Instrumentalcharakter von Staat und Gesetz hat auch das Strafgesetz eine dienende Aufgabe; es erfährt seine Rechtfertigung durch seinen kriminalpolitischen Zweck, wie es die relativen Theorien seit eh und je behauptet haben. Ein demokratisches Strafrecht beruht nicht auf einem Oben und Unten, auf der Repression, sondern auf der Gleichheit und Solidarität aller Staatsbürger und zielt auf ›Sozialisierung‹ (›socialising‹) oder ›Resozialisierung‹ des Täters aus dem Geist mitbürgerlicher und mitmenschlicher Verantwortung.«[13]

Mit der Mär vom ›neutralen Staat‹ räumte Bauer in einem im September 1953 in der Monatszeitschrift »Geist und Tat« erschienenen Beitrag auf: »Es hat bislang noch nie einen neutralen Staat gegeben. Die ganze Konstruktion ist chemisch frei von soziologischen oder historischen Skrupeln. Nicht einmal die utopischen Staatskonstruktionen seit Platon waren neutral, sondern zeit-, raum- und interessengebunden.«[14] Im darauffolgenden Jahr betonte Bauer auf der Bundestagung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ) in Hannover die Interessengeleitetheit des Staates: »Der Staat schützt bestimmte Interessen, mit Moral hat dies nichts zu tun. Die Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung lehren uns, wie wandelbar diese Interessen sind. Niemand kann in Abrede stellen, daß zweifelhafte Interessen geschützt wurden und werden; seit Thomas Morus wissen wir, daß viele Interessen klassenbedingt waren und sind.«[15]

In seinen anlässlich der Hessischen Hochschulwoche für staatswissenschaftliche Fortbildung vom 27. Februar bis 6. März 1954 in Lindenfels im Odenwald gehaltenen Vorträgen sprach Bauer »von den Gefahren jeder Staatsräson, welche der moderne Unrechtsstaat uns deutlichst vor Augen geführt hat«, sowie »der Notwendigkeit, die Staats- und Strafgewalt zu begrenzen«[16].

In einem 1960 in der Zeitschrift »Die Neue Gesellschaft« publizierten Aufsatz legte Bauer seine antipositivistische Rechtsauffassung dar: »Dem ›Rechtspositivismus‹ entsprach und entspricht der falsche Gehorsam, die mißverstandene Loyalität, die politische Ohnmacht und Trägheit gegenüber den Menschenrechten, der Byzantinismus, der Untertanengeist, der Hordentrieb und das spezifisch deutsche Talent zur Staatsfrömmigkeit – Eigenschaften, die die Jahrhunderte der deutschen Geschichte bestimmt haben und die Freiheitsidee zugunsten eines reinen Ordnungsdenkens verkümmern ließen.«[17] Ähnlich äußerte sich Bauer in einem auf der Landestagung 1961 der Kirchlichen Bruderschaft in Hessen und Nassau gehaltenen Vortrag zu »Widerstandsrecht und Widerstandspflicht des Staatsbürgers«: »Die wichtigste Aufgabe ist zunächst einmal, Existenzberechtigung und Existenzverpflichtung von Kritik und Opposition einzuhämmern. Dies ist in einem Lande notwendig, in dem paradoxerweise ganz im Widerspruch zu der historischen Realität ›Zwietracht‹ als Erbübel betrachtet wird, während einträchtiger Konformismus und Verzicht auf individuelles Engagement einer tiefverwurzelten Erziehung entspricht. […] Viel, vielleicht alles hängt davon ab, daß es gelingt, in Wort, Schrift und Tat dem falschen Gehorsam ein Ende zu bereiten, der mißverstandenen Loyalität, der politischen Abstinenz, dem Byzantinismus, dem Untertanengeist, dem Hordentrieb und einer Staatsfrömmigkeit, die unsere Geschichte beherrscht haben.«[18]

Bauer erachtete, wie er es bei einem Sozialarbeitertreffen der Arbeiterwohlfahrt 1962 in Bad Godesberg formulierte, den autoritären Staatsgedanken als »mit dem gesellschaftlichen Ethos hier und heute unvereinbar« und den »Staatsapparat als ein Instrument irdischer Nützlichkeit«: »er ist nicht um seiner selbst willen da, trägt seinen Wert nicht in sich, sondern zieht ihn aus der Brauchbarkeit für praktische, von Zeit zu Zeit, von Ort zu Ort wechselnde menschliche und soziale Ziele.«[19] Diese Auffassung hatte Bauer bereits als junger Student vertreten. Mit 18 Jahren – im Jahre 1921 – hatte er ein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg begonnen und war der Freien Wissenschaftlichen Vereinigung beigetreten, einer 1881 gegründeten, seit 1892 auch in Heidelberg existierenden Studierendenverbindung, die sich dezidiert für eine Aufnahme jüdischer Studierender aussprach und damit der von zahlreichen anderen Studierendenvereinigungen forcierten Separierung jüdischer Studierender entgegenwirken wollte. In einem im selben Jahr in den »Monatsberichten des Bundes Freier Wissenschaftlicher Vereinigungen« publizierten Beitrag schreibt Bauer, »daß der Staat als solcher nicht Höchstes und Letztes«, sondern »nur Mittel zum Zweck« sei[20].

In einem am 5. Februar 1964 auf Einladung der Deutsch-Israelischen Studiengruppe vor Studierenden in Frankfurt am Main gehaltenen Vortrag kritisierte Bauer den seines Erachtens in Deutschland tief verwurzelten »autoritären Staatsgedanken« kantianischer Prägung: »Die deutsche Geschichte ist durch die Tabuisierung des Ungehorsams gekennzeichnet. Die Idee der Souveränität des Menschen und der Völker wurde durch den autoritären Staatsgedanken ersetzt. Der Staat wurde vergötzt und die Obrigkeit zum obersten Gute erklärt. Kant ist mit dem schlechtesten Beispiel vorangegangen. ›Wenn ein Volk‹, so lesen wir, ›unter einer gewissen Gesetzgebung seine Glückseligkeit mit größter Wahrscheinlichkeit einbüßen sollte, was ist für dasselbe zu tun? Soll es sich nicht widersetzen? Die Antwort kann nur sein: Es ist für dasselbe nichts zu tun als zu gehorchen.‹ Und als der alte Kant sich noch mit der Frage befaßte, ob die Richter das Recht hätten, einem unmenschlichen Gesetz den Gehorsam zu verweigern, wußte er nur den knechtischen Rat: ›Es wäre lächerlich, sich dem Gehorsam gegen das Gesetz darum entziehen zu wollen, weil dieses angeblich nicht mit der Vernunft übereinstimmt. Darin besteht eben das Ansehen der Regierung, daß sie dem Untertanen nicht die Freiheit läßt, nach eigenem Begriff, sondern nach Vorschrift über Recht und Unrecht zu urteilen.‹«[21]

In den autoritären Staatsideen Kants und Hegels erblickte Bauer einen Grund für die in Deutschland – im Gegensatz zu Frankreich – fehlende Etablierung eines Widerstandsrechtes, wie er in seinem am 21. Juni 1968, neun Tage vor seinem Tod, im Rahmen einer von der Humanistischen Union veranstalteten Vortragsreihe zum Thema »Evolution oder Revolution?« an der Universität München gehaltenen Vortrag über »Ungehorsam und Widerstand in Geschichte und Gegenwart« ausführte: »Frankreich hatte seine Revolution. Es bekannte sich zu den Menschenrechten. Hierzu wurde sofort das Recht auf résistance gezählt. Anders in Deutschland. Die deutschen Philosophen machten im Kielwasser des autoritären Staates dem Widerstandsrecht der Jahrtausende den Garaus. ›Wenn‹, so schrieb Kant unter anderem, und es ist nur eines der vielen möglichen Zitate, ›wenn ein Volk unter einer Gesetzgebung seine Glückseligkeit einzubüßen mit größter Wahrscheinlichkeit urteilen sollte: Was ist für dasselbe zu tun? Die Antwort kann nur sein: Es ist für dasselbe nichts zu tun als zu gehorchen.‹ Dies ist unbedingt, so dass dem Untertan kein Widerstand als Gegengewalt erlaubt bleibt. Die Worte Kants, denen ganz ähnliche Hegels, auch später etwa Treitschkes und vieler anderer entsprechen, sind das Spiegelbild der sozialen Realität in Deutschland.«[22]

Die kantianische und hegelianische Obrigkeitshörigkeit kontrastierte Bauer mit den Überlegungen des jüdischen Philosophen und Soziologen Herbert Marcuse zum Widerstandsrecht: »Herbert Marcuse schließt seinen Aufsatz über ›repressive Toleranz‹ mit Ausführungen über das Widerstandsrecht. Er bejaht ein Naturrecht für unterdrückte Minderheiten auf Widerstand, ein Recht, außergesetzliche Mittel anzuwenden, sobald die gesetzlichen sich als unzulänglich herausgestellt haben. Das ist ganz in Übereinstimmung mit dem, was Gemeingut der Rechtsgeschichte ist. Dann fährt er fort: ›Es gibt keinen anderen Richter über ihnen außer den eingesetzten Behörden, der Polizei und ihrem eigenen Gewissen. Da man sie schlagen wird, kennen sie das Risiko, und wenn sie gewillt sind, es auf sich zu nehmen, hat kein Dritter das Recht, ihnen Enthaltung zu predigen.‹«[23]

In seinem Vortrag verwies Bauer darauf, dass die Hebräische Bibel »den Widerstand bis zum Tyrannenmord billigte«[24] und nannte als Beispiel den Widerstand Jirmejahus (Jeremias), der seine vom König verbrannten Schriften erneut verfasste. In Martin Bubers Bibelübersetzung heißt es: »Jirmejahu nahm eine andre Rolle, er gab sie Baruch Sohn Nerijahus dem Schreiber, der schrieb darauf, dem Mund Jirmejahus ab, all die Reden des Buchs, das Jojakim König von Jehuda im Feuer verbrannt hatte, und noch hinzugefügt wurde zu denen, viele Reden ihresgleichen.«[25]

Bereits in einem 1963 gehaltenen Vortrag hatte Bauer darauf hingewiesen, dass die Kritik an (staatlichen) Führern Teil der jüdischen Tradition sei: »Die Propheten des Alten Testaments sind mit den Herren der Welt, den Königen, den Ältesten und Großen, die ›das Recht verabscheuen und alles Gerade krumm machen, die das Haus ohne Gerechtigkeit und seine hohen Gemächer ohne Recht bauen‹, streng ins Gericht gegangen.«[26] Hierbei handelt es sich um die Synthese zweier Bibelstellen, die im Folgenden in voller Länge in der Übersetzung von Buber wiedergegeben werden sollen: Die erste Stelle (Micha 3,9–10) beinhaltet allgemeine Kritik an den Führern Israels: »Höret doch dies, ihr Häupter im Haus Jaakobs und ihr Schöffen im Haus Jiſsraels! die verabscheuen das Recht und alles Gerade verkrümmen, die Zion mit Bluttat bauen, Jerusalem mit Falschheit!«[27] In der zweiten Stelle (Jirmejahu [Jeremia] 22,13) geht es konkret um Kritik an Jojakim, »Sohn Joschijahus, König von Jehuda«: »Weh ihm, der sein Haus unwahrhaft baut, seine Hochgemächer ungerecht, seines Genossen sich bedient ohn Entgelt, ihm seinen Werklohn nicht gibt!«[28]

Zu dieser prophetischen Kritik schreibt Rabbiner Leo Baeck in seinem Standardwerk über »Das Wesen des Judentums« (auf das sich Bauer in einem Vortrag 1963 positiv bezog[29]): »So erfahren es die Propheten immer wieder in der Weltgeschichte: Die Macht, die im Irdischen aufgerichtet wird, ist dazu da, um eines Tages zusammenzubrechen; der erste Tag des Bauens läßt den Riß schon klaffen, der den Tag des Sturzes kündet. Das Streben nach der bloßen Macht ist am letzten Ende Selbstvernichtung. Bloße Macht ist Sinnlosigkeit, ist das Unsittliche, das Unwirkliche, das Widergöttliche; sie ist jenes Böse, das, um mit einem Kantischen Worte den prophetischen Gedanken auszudrücken, ›die von seiner Natur unabtrennbare Eigenschaft hat, sich selbst zuwider und zerstörend zu sein.‹ Die Geschichte ist das Trümmerfeld der Macht, die Arbeit für ihre Gewalt ist Arbeit für die Ruinen. Gegen ihr Trachten richtet sich wie der ganze Spott, so das ganze Pathos der Propheten, ihr ›Wehe‹, in dem Flehen und Drohen sich einen: […] Der Glaube an irdische Macht ist ihnen der eigentliche Unglauben […]; jeder Bau der Macht ist ihnen wie ein Götzenbild. Sie haben demgegenüber den Begriff des ewigen Rechtes aufgerichtet. Alle Macht ist eine Macht für den Tag, und die Mühe darum ist die Mühe um das Vergebliche, aber das Recht ist das Recht für immer, der Weg zur Zukunft. Nicht Macht ist darum Recht – sie ist das Unrecht –, sondern Recht ist Macht«[30].

Buber warnte in einem 1931 gehaltenen Vortrag und der anschließenden Aussprache vor einer »fast unbeschränkte[n] zentrale[n] Machthäufung« in dem, »was wir Staat zu nennen gewohnt sind, d. h. eine[r] Einrichtung, in der eine wesentlich ungegliederte Menge ihre Geschäfte von einer sogenannten Vertretung führen läßt«: »Es kommt also alles darauf an, daß die Kollektivität […] ihrer Struktur und ihren Anstalten nach wirkliches Gemeinschaftsleben der mannigfaltigen Gruppen ermögliche und fördere […]; daß also das zentralistische Sichvertretenlassen nur so weit reiche, als die neue Ordnung gebieterisch fordert. Die innere Schicksalfrage hat nicht die Form des grundsätzlichen Entweder-Oder: sie ist die Frage nach der rechtmäßigen, immer neu zu ziehenden Abgrenzungslinie, dem tausendfachen Abgrenzungslinien-System zwischen den notwendig zu zentralisierenden und den freigebbaren Bereichen, zwischen dem Maß der Regierung und dem Maß der Autonomien […]. Die unablässige Prüfung des jeweiligen Standes der Dinge von dem Anspruch der Gemeinschaft aus als dem stets der Vergewaltigung durch die Zentralgewalt ausgesetzten, die Wacht über der je nach den sich wandelnden geschichtlichen Voraussetzungen wandelbaren Wahrheit der Grenze wäre die Aufgabe des geistigen Menschheitsgewissens, einer Instanz von unerhörter Art, der zuverlässigen Vertretung der lebenden Idee. Der platonischen ›Wächter‹ harrt hier eine neue Erscheinungsform.«[31]

Während Bauer Kritik an den Mächtigen als Teil der jüdischen Tradition ausmachte, erblickte er in der paulinischen christlichen Tradition eine Wurzel von Obrigkeitshörigkeit und autoritären Strafrechtskonzeptionen: »Die autoritären oder, wie sie auch gerne genannt werden, absoluten Straftheorien gehen auf die Vorstellung des Römerbriefes zurück, dass jedermann untertan der Obrigkeit sei, die Gewalt über ihn hat: Die Obrigkeit ist Gottes Dienerin, sie trägt das Schwert nicht umsonst, sie ist eine Richterin zur Strafe über den, der Böses tut. Wir wissen heute, zumal nach den bitteren Erfahrungen mit autoritären Staaten unseres Jahrhunderts, die freilich nur die Erfahrungen mit den tyrannischen Regimes in Altertum, Mittelalter und Neuzeit bestätigt haben, dass das Wort des Römerbriefes nur mit ganz großen Einschränkungen Geltung beanspruchen kann.«[32] Bauer bezog sich hier wohl auf Römer 13,1–7, wo es heißt: »Jeder ordne sich den Trägern der staatlichen Gewalt unter. Denn es gibt keine staatliche Gewalt außer von Gott; die jetzt bestehen, sind von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen. Vor den Trägern der Macht hat sich nicht die gute, sondern die böse Tat zu fürchten; willst du also ohne Furcht vor der staatlichen Gewalt leben, dann tue das Gute, sodass du ihre Anerkennung findest! Denn sie steht im Dienst Gottes für dich zum Guten. Wenn du aber das Böse tust, fürchte dich! Denn nicht ohne Grund trägt sie das Schwert. Sie steht nämlich im Dienst Gottes und vollstreckt das Urteil an dem, der das Böse tut. Deshalb ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen. Das ist auch der Grund, weshalb ihr Steuern zahlt; denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Gebt allen, was ihr ihnen schuldig seid, Steuer, wem ihr Steuer schuldet, Zoll, wem ihr Zoll schuldet, Furcht, wem ihr Furcht schuldet, Ehre, wem ihr Ehre schuldet!«[33]

Doch nun zurück zu Bauer: Sein leidenschaftliches Leben endete leider früh und tragisch: Er wurde am 1. Juli 1968 tot in der Badewanne seiner Frankfurter Wohnung gefunden. Am Tag darauf begann der jüdischstämmige Soziologe und Philosoph Theodor W. Adorno seine Vorlesung zur »Einleitung in die Soziologie« mit folgenden Worten: »Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, Sie werden in der Zeitung gelesen haben, daß der Generalstaatsanwalt des Landes Hessen Fritz Bauer an einem Herzschlag gestorben ist. Ich halte es für richtig, daß ich in diesem Kreis doch sage, daß es sich hier nicht nur um einen außerordentlichen Menschen gehandelt hat, sondern um einen Menschen, dessen Qualität, dessen geistig-politische Qualität sich auch objektiv in das, was er getan hat, umgesetzt hat. Ich weiß von sehr wenigen Menschen, die mit einer solchen Leidenschaft und einer solchen Energie sich darum bemüht haben, daß wirklich das Unheil in Deutschland sich nicht wiederholt und daß dem Faschismus in all seinen drohenden Erscheinungsweisen entgegengearbeitet wird. Er hat das mit einer ganz außerordentlichen Konsequenz getan und einer beispiellosen Zivilcourage. Ich glaube aus einer sehr genauen Kenntnis der Person, mich keiner Übertreibung und keiner Sentimentalität schuldig zu machen, wenn ich Ihnen sage, daß zu dem vorzeitigen Tod von Fritz Bauer die Verzweiflung darüber beigetragen hat, daß all das, worauf er gehofft hat, all das, was er in Deutschland anders und besser hat machen wollen, ihm gefährdet erschien, und daß er unablässig von dem Zweifel geplagt worden ist, ob es denn richtig gewesen sei, aus der Emigration zurückzukehren. Ich selbst habe diesen Zweifel lange von mir gewiesen. Ich muß sagen, daß es Entwicklungen in Deutschland gibt, wie etwa die Annahme der Notstandsgesetze, aber auch eine Reihe anderer Dinge, die mir sehr begreiflich erscheinen lassen, daß Bauer, der im übrigen einem Herzleiden erlegen ist, unter diesen Dingen so gelitten hat, daß sie ihm schließlich den Lebensfaden abgeschnitten haben. Ich möchte Sie bitten, liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, sich zum Gedächtnis des Verstorbenen zu erheben. – Ich danke Ihnen.«[34]

Vor ziemlich genau 60 Jahren, am 9. Juni 1963, drei Tage vor Anne Franks 34. Geburtstag, hielt Bauer einen Vortrag auf einer von der Union Deutscher Widerstandskämpfer und Verfolgtenverbände veranstalteten Gedenkfeier. Darin machte er sich grundsätzliche Gedanken zum Gedenken an verstorbene Menschen: »Wir gedenken des Geburtstags unserer Großen, nicht ihrer Sterbetage, so auch bei Anne Frank. Sicher ist nicht entscheidend, daß wir Tag und Stunde ihres Todes nicht genau kennen, sondern nur die Zeit des großen Sterbens in Bergen-Belsen. Wir wählen die Geburtstage und zählen sie weiter, als lebten die Menschen und als seien sie noch unter uns. […] Solange eines Menschen gedacht wird, ist er nicht tot.«[35] In diesem Sinne möchte dieser Artikel zu Bauers 120. Geburtstag einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dieser große Mensch weiterlebe, als Inspirationsquelle für gegenwärtige und künftige Generationen, und sein moralischer Grundsatz der Pflicht zum Widerstand gegen Unrecht, auch wenn es der Staat verordnet haben sollte, lebendig bleibe.

Fritz-Bauer-Straße in Stuttgart, Foto: T. Tews

[1] Cic. rep.2,46; Übersetzung aus: Marcus Tullius Cicero, Der Staat. De re publica. Lateinisch – deutsch. Herausgegeben und übersetzt von Rainer Nickel, Tusculum Studienausgaben, Akademie Verlag, Berlin 2012, S. 191.

[2] Fritz Bauer, Einleitung [zu »Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dokumente der Jahrtausende«], in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1962–1969), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 2, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2023, S. 1428–1432, hier S. 1429.

[3] »Als sie noch jung waren«. Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer, interviewt von Renate Harpprecht, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1962–1969), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 2, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2023, S. 1539–1548, hier S. 1545.

[4] Fritz Bauer, Im Kampf um des Menschen Rechte, in: Fritz Bauer, Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hrsg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 5, Campus Verlag, Frankfurt/New York 1998, S. 37–49, hier S. 38.

[5] Ebd., S. 42.

[6] Fritz Bauer (Anm. 2), S. 1429.

[7] Schreiben des Mitglieds der Leitung der SPD-Landesgruppe Schweden Brandt an den Politischen Beauftragten der SPD für die drei westlichen Besatzungszonen, Schumacher, 13. Januar 1946, in: Willy Brandt, Berliner Ausgabe. Hrsg. von Helga Grebing, Gregor Schöllgen und hHeinrich August Winkler. Band 2: Zwei Vaterländer.

Deutsch-Norweger im schwedischen Exil – Rückkehr nach Deutschland 1940 – 1947. Bearbeitet von

Einhart Lorenz, Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 2000, S. 261–265, hier S. 262.

[8] Fritz Bauer, »Recht oder Unrecht … mein Vaterland«, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1921–1961), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 1, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2018, S. 199–201, hier S. 200.

[9] Ebd., S. 201.

[10] Fritz Bauer, Die Strafe in der modernen Rechtspflege, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1921–1961), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 1, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2018, S. 290–292, hier S. 292.

[11] Fritz Bauer, Der Zweck im Strafrecht, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1921–1961), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 1, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2018, S. 400–421, hier S. 401.

[12] Fritz Bauer, Das deutsche Strafrecht und seine Reform (1): Das Strafrecht und das heutige Bild vom Menschen, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1962–1969), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 2, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2023, S. 1446–1453, hier S. 1452 f.

[13] Fritz Bauer, Die Schuld im Strafrecht, in: Fritz Bauer, Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hrsg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 5, Campus Verlag, Frankfurt/New York 1998, S. 249–278, hier S. 272.

[14] Fritz Bauer, Der politische Streik, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1921–1961), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 1, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2018, S. 348–353, hier S. 352.

[15] Fritz Bauer (Anm. 9), S. 408.

[16] Fritz Bauer, Die modernen Aufgaben einer Strafrechtsreform, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1921–1961), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 1, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2018, S. 380–399, hier S. 393.

[17] Fritz Bauer, Die »ungesühnte Nazijustiz«, in: Fritz Bauer, Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hrsg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 5, Campus Verlag, Frankfurt/New York 1998, S. 119–141, hier S. 134.

[18] Fritz Bauer, Widerstandsrecht und Widerstandspflicht des Staatsbürgers, in: Fritz Bauer, Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hrsg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 5, Campus Verlag, Frankfurt/New York 1998, S. 181–205, hier S. 196 f.

[19] Fritz Bauer, Forderungen der Gesellschaft an die Strafrechtsreform, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1962–1969), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 2, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2023, S. 939–957, hier S. 952.

[20] Fritz Bauer, Hochschule und Politik, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1921–1961), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 1, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2018, S. 56 f., hier S. 57.

[21] Nach den Wurzeln des Bösen fragen. Aus dem Wortlaut eines Vortrages von Generalstaatsanwalt Dr. Fritz Bauer, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1962–1969), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 2, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2023, S. 1160–1167, hier S. 1164.

[22] Fritz Bauer, Ungehorsam und Widerstand in Geschichte und Gegenwart, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1962–1969), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 2, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2023, S. 1622–1633, hier S. 1627 f.

[23] Ebd., S. 1629 f.

[24] Ebd., S. 1624.

[25] Jirmejahu 36,32; Übersetzung aus: Martin Buber und Franz Rosenzweig (Übers.), Die Schrift. Band 3: Bücher der Kündung, 10., verb. Aufl. der neubearb. Ausg. von 1958, Lambert Schneider, Gerlingen 1997, S. 364.

[26] Fritz Bauer, Lebendige Vergangenheit, in: Fritz Bauer, Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hrsg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 5, Campus Verlag, Frankfurt/New York 1998, S. 157–165, hier S. 163.

[27] Übersetzung aus: Martin Buber und Franz Rosenzweig (Anm. 25), S. 676 f.

[28] Ebd., S. 304 f.

[29] Fritz Bauer (Anm. 26), S. 164.

[30] Leo Baeck, Das Wesen des Judentums, 6. Auflage, Fourier Verlag, Wiesbaden 1995, S. 262.

[31] Martin Buber, Bemerkungen zur Gemeinschaftsidee, in: Martin Buber, Nachlese, 3. Aufl., Lambert Schneider, Gerlingen 1993, S. 67–74, hier S. 67–69.

[32] Fritz Bauer, Skepsis und Glaube im Recht – Gustav Radbruch, in: Fritz Bauer, Kleine Schriften (1962–1969), hrsg. von Lena Foljanty und David Johst, Wissenschaftliche Reihe des Fritz-Bauer-Institutes, Band 32, Teilband 2, Campus Verlag, Frankfurt/New York 2023, S. 1195–1207, hier S. 1204.

[33] Übersetzung aus: Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe, Katholisches Bibelwerk, Stuttgart 2020, S. 1307.

[34] Theodor W. Adorno, Einleitung in die Soziologie. Hrsg. von Christoph Gödde, Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, Band 1673, 6. Auflage, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2021, S. 198.

[35] Fritz Bauer (Anm. 26), S. 158.