Stiftung Auschwitz-Komitee schreibt Hans-Frankenthal-Preis 2023 aus

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Der Deutsche Bundestag hat anlässlich des Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945 eine Sondersitzung zum Gedenken an Menschen, die von den Nationalsozialisten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt wurden, abgehalten.

Die Niederländerin Rozette Kats berichtet, wie ihr Überleben als verstecktes Kind unter falschem Namen sie dazu zwang, sich ihr halbes Leben selbst zu verleugnen. Sie wusste, dass alle ihre Angehörigen in Auschwitz ermordet wurden, weil sie als Juden identifiziert worden waren. Erst in den 1990er Jahren traute sie sich, ihre Herkunft zu offenbaren und über ihr Leben zu berichten.

„In jüngster Zeit berühren mich besonders Gespräche mit jungen Flüchtlingen, die viel von sich erkennen in meiner Geschichte. (…) Es macht Menschen krank, wenn sie sich verstecken und verleugnen müssen. (…) Heute bin ich 80 Jahre alt. Ich habe nicht vergessen, wie schlimm es ist, sich verleugnen und verstecken zu müssen. Darauf gibt es nur eine Antwort: jeder Mensch, der damals verfolgt wurde, verdient achtungsvolle Erinnerung. Jeder Mensch, der heute verfolgt wird, hat Anspruch auf unsere Anerkennung und unseren Schutz!“

Das Plenum applaudiert, die Medien nennen die diesjährige Gedenkstunde auch eine „Sternstunde“ und einen Moment lang scheint es tatsächlich, dass aus den traumatischen Erfahrungen die richtigen Schlüsse gezogen werden.

Doch die Realität sieht immer noch anders aus: Beispielsweise erhalten vollkommen zu Recht Flüchtende aus der Ukraine Schutz und Aufenthalt, allerdings nur, wenn sie auch einen ukrainischen Pass haben. Drittstaaten-Angehörige, vor allem Studierende, sollen in ihre Heimatländer abgeschoben werden, die sie zum Studium verlassen haben. Gleichzeitig baut Europa sich immer weiter zur Festung aus und an den Außengrenzen gehören mörderische „pushbacks“ zur alltäglichen Praxis.

Rozette Kats hat, wie schon viele andere Überlebende vor ihr, aus ihrer eigenen Geschichte einfache und klare Erkenntnisse abgeleitet: Wer auf der Flucht ist, braucht Schutz! Die Erinnerung an die NS-Verbrechen und an die Menschen, die uns davon berichtet haben, bleibt eine wesentliche Grundlage für eine friedliche und solidarische Zukunft aller Menschen.

Für die diesjährige Verleihung des mit 5.000 Euro dotierten Hans-Frankenthal-Preises können Vorschläge und Bewerbungen bis zum 15. April 2023 eingereicht werden. Die Ausschreibung richtet sich an Gruppen, Initiativen und Institutionen, die im Sinne der Überlebenden der nationalsozialistischen Verfolgung Aufklärungs-, politische und Bildungsarbeit gegen das Vergessen und gegen nationalsozialistische und neofaschistische Bestrebungen leisten.

Näheres zu den Auswahlkriterien, zum Verfahren und zur Form der Bewerbung unter:
www.stiftung-auschwitz-komitee.de/der-hans-frankenthal-preis/

Weitere Informationen über die Stiftung Auschwitz-Komitee und den Namensgeber des Preises:
www.stiftung-auschwitz-komitee.de

Bewerbungen: hfp2023@stiftung-auschwitz-komitee.de.