„Täter des Holocaust weiter zur Rechenschaft ziehen“

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Häftlingskolonnen vor dem Lagertor zum Schutzhaftlager Sachsenhausen (Foto aus der NS-Zeit), Foto: Bundesarchiv, Bild 183-78612-0002 / Autor/-in unbekannt / CC-BY-SA 3.0

Ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen schuldig gesprochen

Das Landgericht Neuruppin hat einen 101-jährigen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord in 3500 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Dr. h.c. Charlotte Knobloch, begrüßte das Urteil.

„Auch fast acht Jahrzehnte nach Kriegsende sind noch Täter der NS-Zeit am Leben, und auch nach dieser langen Zeit können sie für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden: Das ist die wichtige Botschaft, die vom heutigen Urteil ausgeht. Das Landgericht Neuruppin hat das richtige Zeichen gesetzt und ist heute zumindest einem kleinen Teil des massiven nationalsozialistischen Unrechts mit rechtsstaatlichen Mitteln begegnet.“

Knobloch, die neben ihrem Amt als Präsidentin der Münchner Kultusgemeinde auch Beauftragte des Jüdischen Weltkongresses (WJC) für Holocaust-Gedenken ist, betonte, kein Gerichtsprozess der Welt könne die Verbrechen von damals ungeschehen machen. „Aber dieses Land und die nachfolgenden Generationen stehen gegenüber den Opfern in der Verantwortung, die Täter des Holocaust, wo immer möglich, weiter zur Rechenschaft zu ziehen. Wer millionenfachen Mord ermöglicht hat, der muss bestraft werden.“ Das Alter dürfe dabei kein Hindernis sein, erklärte Knobloch abschließend: „Wer eine solche Schuld auf sich geladen hat, für den darf es keinen ruhigen Lebensabend geben.“

Bild oben: Häftlingskolonnen vor dem Lagertor zum Schutzhaftlager Sachsenhausen (Foto aus der NS-Zeit), Foto: Bundesarchiv, Bild 183-78612-0002 / Autor/-in unbekannt / CC-BY-SA 3.0