Ungarns Regie­rung erklärt ihre poli­ti­sche Theo­lo­gie – eine Analyse

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„Der unga­ri­sche Staat“ liegt nun in deut­scher Über­set­zung bei Sprin­ger Science vor. Obwohl es von durch­wach­se­ner intel­lek­tu­el­ler Qua­li­tät ist, bietet das Buch auf­schluss­rei­che Ein­bli­cke in die Mytho­lo­gie und Ideo­lo­gie, mit der die Regie­rung von Viktor Orban ihre Politik begrün­det und an den Wähler bringt. Es finden sich faszi­nie­rende, teils bizarr anmu­tende meta­phy­si­sche Ideen.

Eine Analyse von Mag­da­lena Marsovszky
Zuerst erschienen bei: Zentrum liberale Moderne, 2. Juli 2021

Der Anfang 2021 beim Springer Verlag erschienene Sammelband: „Der ungarische Staat. Ein interdisziplinärer Überblick“ [1] ist die Übersetzung des 2019 publizierten ungarischen Originals: „Tausend Jahre inmitten von Europa. Der Charakter des ungarischen Staates“.[2]

Dies ist die erste umfassende Erklärung der Ideologie der gegenwärtigen ungarischen Regierung, die seit 2010 an der Macht ist. Sie wurde von der neuen Denkfabrik der Regierung, dem Mathias-Corvinus-Collegium (MCC), initiiert und gefördert.

Das ungarische Original wird mit dem Geleitwort des Ministerpräsidenten Viktor Orbán eingeleitet, der vor 2010 schon zwischen 1998 und 2002 das Amt bekleidete. Sein Text fehlt in der deutschen Ausgabe. Sowohl die Herausgeber, als auch die Autoren sind Mitglieder der Regierung oder regierungsnahe Wissenschaftler. Den letzten Aufsatz schrieb die Historikerin Mária Schmidt, langjährige Direktorin der Institute zur Erforschung des 20. und des 21. Jahrhunderts sowie des Terrorhaus-Museums in Budapest. Sie war sowohl während der ersten Orbán-Regierung, und ist auch gegenwärtig Beraterin des Ministerpräsidenten und eine führende Revisionistin.[3] Das „21. Jahrhundert-Institut“, mit Publikationen über Metapolitik[4] und den Gramscismus von Rechts,[5] gilt heute – neben dem Mathias-Corvinus-Collegium (MCC) – als die wichtigste gegenaufklärerische geistige Werkstätte mit besten Kontakten zu führenden neurechten Ideologen wie Alain de Benoist und zu Steve Bannon.

Die Welt und Deutschland aufklären

Die Intention des Bandes ist es, die ideologischen Grundsteine der Selbstidentität und der Gerichtsbarkeit von Staat, Nation und Souveränität der gegenwärtigen Orbán-Regierung zu erläutern. In einem interdisziplinären Überblick sollten vor allem die in der Bundesrepublik kursierenden Halbwahrheiten über das „Ungarntum“ (sic!) zurechtgerückt werden, weil dort die Realpolitik der kulturellen Identitätspolitik bevorzugt und der „Nationalstaat als Konzept“ abgelehnt werde (21, 22). Die konservative Politik Ungarns wolle dagegen „auf jegliche Pseudo- oder Ersatzidentität verzichten und die wahre Identität“ stärken (23).

Völkische Homogenisierungsbegriffe wie „Ungarntum“ und „Zigeuner“ (78, 387, 159, 161) durchziehen den Band.

Dass quasi die Welt die Staatsauffassung der Magyaren nicht verstünde, ist ein alter Topos. Ausgehend aus der ethnozentrischen und organischen Staatstheorie des 19. Jahrhunderts wurden auch in Ungarn (bis 1918 als Teil des Habsburgerreiches, bzw. der Monarchie) die „Nation“, der „politische Staat“ und „das Volk“ sowohl sinnbildlich als auch physisch als Organismus,[6] als „Stamm“ und als „Rasse“ verstanden.[7] Auch in Ungarn war die gentilistisch-ethnonationale kulturelle Orientierung dominant. Diese Begriffe wurden in metaphysisch überhöhter Form als Grundlage des Staatsrechts betrachtet. Die metaphysische Vorstellung war zwar allen vergesellschafteten Individuen geläufig und in deren Bewusstsein virulent, doch für Außenstehende blieb sie wegen der Sprachinsel des Ungarischen im metaphorisch Undurchsichtigen verborgen. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts wurde von Wissenschaftlern mit Recht die Kritik geäußert, dass den Magyaren wohl diese hermetische Sprachmauer zupasskäme, denn so könnten sie mit dem Staatsrecht so umgehen wie mit einer geheimnisvollen Wissenschaft und zugleich Außenstehenden nachsagen, sie seien unfähig, ihre Verfassung in ihrer ganzen Tiefe verstehen zu können.[8]

Theoretischer Bezug auf die Zwischenkriegszeit und auf das 19. Jahrhundert, Kontinuität bis zum heutigen Grundgesetz

Dass sich die Orbán-Regierung in der Tradition ausgerechnet dieser metaphysischen Vorstellung von „Staat“ und „Nation“ sieht, wird gleich im Klappentext der ungarischen Ausgabe klar. Dort heißt es, das Ziel des Buches sei, das „Unternehmen von Gyula Szekfü und seinen Mitautoren am Ende des Dualismus[9] fortzusetzen und es durch die Erfahrungen, die seitdem gesammelt wurden, zu ergänzen.“ Im Buch  wird dann auch in der deutschen Version Szekfü viel Platz eingeräumt. Die Intention, das Unterfangen des bekannten ungarischen Historikers Gyula Szekfü und dessen Mitautoren fortzusetzen, heißt, dass damit explizit auf die Ideengeschichte der Zwischenkriegszeit Bezug genommen wird.

Einerseits knüpft also die ungarische Staatsideologie ihrem Wesen nach bewusst an die Zeit unter der Herrschaft des Hitler-verbündeten Reichsverwesers Nikolaus von Horthy an. In dessen langer Amtszeit von 1920 bis 1944) nahm die Politik eine derart destruktive Dynamik an, dass im Sommer 1944 binnen acht Wochen beinahe eine halbe Million ungarischer Jüdinnen und Juden deportiert wurde.[10]

Die Bezugnahme auf die Horthy-Zeit steht auch im Einklang mit dem Grundgesetz, das von der Orbán-Regierung mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurde  und seit 2012 in Kraft ist. In dessen Präambel heißt es:

Wir rechnen die Wiederherstellung der am 19. März 1944 verlorenen staatlichen Selbstbestimmung unserer Heimat seit dem 2. Mai 1990, dem Tag der Konstituierung der ersten frei gewählten Volksvertretung.“[11]

In dieser Logik wird dann im Band „die größte neuzeitliche Tragödie der ungarischen Nation“ der Vertrag von Trianon bei Versailles (1920) genannt, in dessen Folge das Land rund zwei Drittel der Bevölkerung und drei Viertel des Gebiets des Vielvölkerstaats des historischen ungarischen Königreichs verlor (237). Die Erwähnung des Holocaust wird hingegen in das Kapitel „Das Judentum und die ungarische Staatlichkeit“ (369-385) ausgelagert. Statt über Ungarns eigene Verantwortung zwischen den beiden Weltkriegen zu reflektieren, wird das Land als „Spielzeug faschistischer Staaten“ (162) selbstviktimisiert und der „kommunistischen Diktatur“ angelastet, die Horthy-Ära der Zwischenkriegszeit „offiziell als ‚faschistisch’ abgestempelt“ zu haben (191).

Andererseits ist die theoretische Anknüpfung an die Zeit des Dualismus (Österreich-Ungarn 1867-1918) deshalb bedeutend, weil sich ja die Staatsidee der Horthy-Ära bewusst auf die Staatstheorien des Dualismus stützte. So kann vorab konstatiert werden, dass sich die Regierung Ungarns bewusst in der theoretischen Kontinuität der Staatsidee des ausgehenden 19. Jahrhunderts sieht.

Dreifacher thematischer Strang: Entwicklung der ungarischen Staatsidee bis zum Grundgesetz, „spezieller“ Volkscharakter des „Magyarentums“ und die vermeintlich christliche Metaphysik

In Fünf Kapiteln und neunundzwanzig Aufsätzen werden Geschichte, Gegenwart und Wirtschaft, der – als gegeben angenommene – „Volkscharakter des Magyarentums“, sowie die vermeintlich christliche Metaphysik behandelt.

Den ersten thematischen Strang bildet die geschichtliche Entwicklung der Staatsidee, von ihren Anfängen bis zu ihrer Manifestation im heutigen Grundgesetz Ungarns.

Es wird nachgewiesen, dass die ideologischen Wurzeln der ungarischen Staatsidee bis in die klassische deutsche Philosophie zurückreichen und auch weiterführend in deren metaphysischem Einflussbereich bleiben. Rekurriert wird vor allem auf Kants Transzendentalphilosophie (11), Meineckes Kulturnationsthese (2), Herders Kultur- und Sprachnationsprinzip (138), Lorenz von Steins organische Staatstheorie (240) und unter anderem auf die Thesen zweier ungarischer, für die heutige Staatsauffassung wichtiger Denker: Die organisch-metaphysische Staatsauffassung des Ende des 19. Jahrhunderts tätigen Staatsrechtlers, Gyözö Concha (240ff) und die Thesen über den „Volkscharakter“ der Magyaren des erwähnten Historikers der Zwischenkriegszeit, Gyula Szekfü (247ff).

Den heute noch gültigen Thesen von Concha, seinerseits beeinflusst vor allem von Lorenz von Stein, wird ein ganzes Kapitel gewidmet (259-272). Wie richtigerweise festgestellt wird, verstand Concha unter dem Staat eine fiktive Person und eine organische Entität, die er als einen Stamm deutete (267). Nicht erwähnt wird, dass Concha den Staat nicht nur als Stamm, sondern explizit als „Rassenstaat“ beschrieb und ihm eine „magyarische Rassenhegemonie“[12] im Karpatenbecken vorschwebte. Zudem war er der erste in der Ideengeschichte Ungarns, der Ende des 19. Jahrhunderts die Idee über die „Hegemonie der magyarischen Rasse“ sinnbildlich mit der „Heiligen Krone“, einem Krönungsdiadem aus dem 11. Jahrhundert, das auch als Stephanskrone bekannt ist, verknüpfte.

Seitdem ist diese metaphysische Verknüpfung „magyarische Rassenhegemonie“ und „Hl. Krone“ im metaphorisch Undurchsichtigen verborgen, aber allen „nationalpatriotisch“ vergesellschafteten Individuen in deren kulturellem Gedächtnis virulent.

Auch ist die Feststellung im Buch falsch, dass Concha die Eigenart des Menschen in seiner Universalität sah (267). Zwar setzte er die Ziele des Staates mit denen des Einzelnen gleich, aber in der Art, dass der Einzelne, das Individuum, den Sinn seiner Existenz nur als Teil des Staates finden könne. Das Individuum trage die Grundlagen seiner Existenz – entgegen dem universalistisch-emanzipatorischen Ansatz der Nachaufklärungszeit – nicht in sich selbst, sondern in einer über das Individuum hinausgehenden, umfassenden Einheit, im Staat. Der Staat stehe somit über den partikularen Interessen und Interessenkonflikten, charakterisiere das allgemeine Interesse und die moralische Vollkommenheit, und der Einzelne habe sich der metaphysischen Ordnung unterzuordnen und aufzuopfern.[13]

Dieses Prinzip gilt – wie im Sammelband steht – auch für den heutigen Staat Ungarn:

 „Von Geschichte als einem endlichen Prozess, in dem der Kampf und die Selbstaufopferung (für diese Ideen) immer bestimmend ist, ist der Kern des Geschichtsbewusstseins des Ungarntums bis heute durchdrungen“ (81).

Diese Ideen entsprechen einem antiindividualistischen und antiuniversalistischen Ansatz, der nur aus einer identitären Position heraus als universalistisch bezeichnet werden kann.

Die in Ungarn von der Orbán-Regierung wieder aufgegriffene organische Staatsauffassung führt dazu, dass die „Hl. Krone“ als höchste nationale Reliquie und Sinnbild des Staates und der Nation auch im Sammelband und somit von der Regierung deklariert als eine über dem Staat stehende Entität und eine „juristische Persönlichkeit“ (4) oder „Rechtssubjekt“ (115) bezeichnet wird. Dies war in der Horthy-Ära und ist heute wieder der Grund dafür, dass die Staatsgewalt nicht mehr als solche erscheint, sondern bei einem metaphysisch aufgeladenen Gegenstand, der „Hl. Krone“, als Obrigkeit liegt, während das jeweilige Staatsoberhaupt die Staatsgewalt nur als zeitweiliger Verweser innehat.

So ist zu lesen:

Sie [die Hl. Krone/ M.M.] ist der einzige rechtmäßige irdische Inhaber der obersten Macht über Ungarn, ein Rechtssubjekt, die Quelle allen ungarischen Rechts, Vermittler der von Gott stammenden irdischen Macht, die Grundlage der ungarischen historischen Verfassung sowie der Staatlichkeit im Sinne von Stephan I. dem Heiligen.“ (115)

Im Zitat werden zwei weitere Bezugspunkte erwähnt: die „ungarische historische Verfassung“ und König Stephan I. der Heilige (969-1038).

Was aber ist diese „historische Verfassung“, die auch im Band immer wieder erwähnt, doch nirgends zitiert wird?

Die „historische Verfassung“, als zentrales Element in der Präambel des Grundgesetzes erwähnt, ist kein eigentlicher Text, sondern eine Sammlung von (vermeintlich) historisch gewachsenen urmagyarischen Traditionen und traditionellen Deutungen von Recht und Ordnung aus „tausend Jahren“, symbolisiert durch die „Hl. Krone“. Das Grundgesetz Ungarns trägt deshalb diesen Namen, weil die Bezeichnung „Verfassung“ durch die „historische Verfassung“ besetzt ist. Das ungarische Grundgesetz besteht also aus zwei Teilen, einmal aus dem Grundgesetz selbst, das „Europa verpflichtet“, und einmal aus der „historischen Verfassung“, die „der Nation verpflichtet“[14] sei. Diese Verpflichtung werde mit der Überschrift „Nationales Glaubensbekenntnis“ und mit dem Leitsatz aus der Hymne „Gott segne den Magyaren!“ untermauert. Dass das Grundgesetz der Rationalität der EU verpflichtet sei und die Grundlage der Argumentationen auf EU-Ebene diene, während die „historische Verfassung“ die Identitätsgrundlage auf der nationalen Ebene liefere, wird auch im Band betont. Hier heißt es: Die verfassungsmäßige Identität werde von der „historischen Verfassung“ gegeben, nicht vom Grundgesetz. Vom Grundgesetz werde sie lediglich anerkannt (28).

Unter „historischer Verfassung“ (seit dem 19. Jh. auch „Lehre der heiligen ungarischen Krone“ oder „Hl. Kronenlehre“ genannt) wird in Ungarn eine „Urverfassung“ verstanden (353, Anm. 18), die, so die Annahme, eine Rechtskontinuität bis in die vorchristlichen Urzeiten aufweisen soll. Dabei wird die Konstitutionalität aufgrund von mittelalterlichen Chroniken bis in die Zeit der Landnahme im Karpatenbecken im Jahr 896 zurückgeführt, in deren Folge die sieben landnehmenden magyarischen Stammesfürsten einen Blutvertrag miteinander abgeschlossen haben sollen. Diese „Stammesverfassung“ – den Begriff übernimmt der Autor des Sammelbandes ohne wissenschaftlich-kritischen Abstand – soll dem Staatsgründer Stephan I. als Grundlage für dessen „zehn Gebote“ (sog. Reichsermahnungen) gedient haben (353, Anm. 18). Aber selbst diese „Stammesverfassung“ weise „Charakterzüge“ noch älterer, um weitere tausend Jahre früher lebender Urahnen auf, die – wie manche Chroniken glauben wollen – in Skythien im alten Persischen Reich vermutet werden. Die Stammesfürsten der Landnahme seien somit die „Nachfahren aus dem Blute“ eines skythischen Herzogspaars (144).

Es wird auch festgestellt, dass die ungarische „historische Verfassung“ Ähnlichkeiten mit der historischen Verfassung Großbritanniens hätte (417ff), weil in beiden das Gewohnheitsrecht die wichtigste Rolle spielt (317), die ungarische sei aber ein einzigartiges Konstrukt, das im Laufe der Geschichte nur infolge dieser Einzigartigkeit für den Erhalt der nationalen Souveränität habe sorgen können (355, 424, 233). Ihr Machtauftrag entstamme nämlich – so die kritiklos übernommene These aus dem 19. Jahrhundert – weder einem patrimonialen Recht, noch der göttlichen Gnade, sondern direkt dem Volke, bzw. der Nation (353). Volk und Nation werden hier als heroisches Identitätsphantasma verstanden. Der Vergleich mit dem bundesdeutschen Grundgesetz (19, 20), wohl Namensgeber des ungarischen, weil es 1990 für die nationale Einheit gesorgt habe, sollte wiederum die revanchistischen Bestrebungen der Orbán-Regierung legitimieren. Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wird im Sinne einer kulturalistischen, sakralisierten Raumauffassung als Vergleich für die Wiederangliederung der 1920 abgetretenen Gebiete als „nationales Erwachen“ herangezogen. Zugleich wird bedauert, dass die Landesgrenzen seit 1945 im Wesentlichen wieder dieselben sind, die nach dem Vertrag von Trianon gezogen worden waren, obwohl die von Hitler und Mussolini unterstützten zwei Wiener Schiedssprüche (1938–1940) Ungarn große Gebiete in den Nachbarländern mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit zugesprochen hätten (158).

Erwähnt wird immer wieder, so auch in diesem Band, dass

die heute bekannte Lehre von der Heiligen Krone zwar ein Produkt vom Ende des 19. Jahrhunderts [ist], doch bezog sich die Fülle an Bedeutungsinhalten, die sich an die Stephanskrone als Gegenstand knüpften, bereits vom Mittelalter an stets auf die Frage der Souveränität“ (424).

Spätestens an dieser Stelle muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Bedeutungsinhalte, die sich an die Stephanskrone als Gegenstand knüpfen, Mythen und Legenden sind, denen primordiale Eigenschaften zugeschrieben werden, die ihren Niederschlag in der so genannten „historischen Verfassung“ finde. Die „historische Verfassung“ hat für die heutige Realpolitik nur als Mythos eine Relevanz, und die „Hl. Kronenlehre“ muss mit wissenschaftlichem Abstand Kronenmythos genannt werden. Da die „Hl. Krone“ seit Ende des 19. Jahrhunderts sinnbildlich für die „Überlegenheit der magyarischen Rasse“ im Karpatenbecken steht, ist dieser Mythos sogar ein revanchistischer und rassentheologischer.

Dass sich die Mythenbildung im Zusammenhang mit „heiligen Gegenständen“ über die Jahrhunderte von der christlich konnotierten Ausrichtung im Mittelalter wegbewegte und sich im 19. Jahrhundert – völkisch umgedeutet – zu einer Art völkischen Ersatzreligion entwickelte, ist in der abendländischen Kulturgeschichte nicht neu.[15] Darauf, dass die „Hl. Kronenlehre“ ab dem 19. Jahrhundert rassentheoretisch aufgeladen wurde, man im Mittelalter unter „Nation“ nur den Adelsstand verstand, während die Verknüpfung von „Volk“, „Nation“ und „Souveränität“ (im Sinne einer ethnischen Homogenität) eine Errungenschaft der Nachaufklärungszeit ist, wurde bereits 1960 hingewiesen.[16]

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse werden im Sammelband „Der ungarische Staat“ ausgeklammert.

So muss also festgestellt werden, dass die Konstitutionalität Ungarns, für die als hohe Priorität gilt, die Voraussetzungen einer starken Legislative und Exekutive zu schaffen, also die Quelle allen ungarischen Rechts bildet, ein metaphysisch aufgeladener, sakralisierter und personifizierter Gegenstand ist, der „Hl. Krone“ genannt wird und dem sogar das öffentliche Recht verpflichtet ist: „Die starke Legislative in der ungarischen Praxis [ist] ein der historischen Verfassung entspringendes Spezifikum, das entlang der Schwierigkeiten des ungarischen Staates im Laufe dessen 1100-jährigen Geschichte entstand“ (355).

Wie Samuel Salzborn feststellt, sind – nach Art. R Abs. 3 des ungarischen Grundgesetzes – auch alle verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes im Einklang mit den Zielen des „Nationalen Glaubensbekenntnisses“ und mit den Errungenschaften der „historischen Verfassung“ zu interpretieren. [17]

Dementsprechend heißt es auch seit 2012 in der Präambel des Grundgesetzes:

Wir halten die Errungenschaften unserer historischen Verfassung und die Heilige Krone in Ehren, die die verfassungsmäßige staatliche Kontinuität Ungarns und die Einheit der Nation verkörpern. Wir bekennen uns dazu, dass der Schutz unserer in unserer historischen Verfassung verwurzelten Identität eine grundsätzliche Pflicht des Staates ist. Wir erkennen die infolge der Besetzung durch fremde Mächte eingetretene Aufhebung unserer historischen Verfassung nicht an.[18]

Den zweiten thematischen Strang im Band bildet der „spezielle“ Volkscharakter des „Magyarentums“, mit dessen Beschreibung als „Landesspezifikum“ – so der Eindruck – um Sympathie geworben wird. In den relevanten Publikationen „Gyula Szekfüs und seiner Mitautoren“ der Zwischenkriegszeit, auf die der Band ausdrücklich rekurriert, wird aber die Volksgemeinschaft der Magyaren – wie schon bei Concha – ebenfalls als eine Rassengemeinschaft definiert,[19] deren Symbol die „Hl. Krone“ war. Die Ablehnung der Demokratie als „Demokratismus“ (312) und Szekfüs „illiberales Staatskonzept“ (273 ff) hängen unmittelbar damit zusammen. Die „abstrakte“ und „lediglich modische“ Grundlage der Menschenrechte in den liberalen Prinzipien ließen, so der Vorwurf, die Charakterspezifika einer Gesellschaft (278) und die „Geschichte … als organischer Rahmen des Lebens der Nation“ (283) unbeachtet. Im modernen Staatsbegriff, dessen Parlamentarismus jegliche „Spiritualität und Moralität“ entbehre (283), sich gegenüber „seelischen“ Anliegen gleichgültig verhalte und auf formale, juristische Fragen konzentriere, gerieten solche Faktoren, wie „Volkshygiene“ (sic! 281) in Vergessenheit.

Den dritten thematischen Strang bildet das Thema der vermeintlichen „christlichen Metaphysik“ (71-88). Hierbei werden Carl Schmitts politische Theologie (71) und Heideggers Metapolitik (72) zustimmend rezipiert und zusammen mit Schellings Offenbarungsphilosophie (72) in einer Synthese zusammenkonstruiert. Zwar wird als Grundlage dieser Synthese der allgemein bekannte Spruch Schmitts zitiert, dass „alle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre … säkularisierte theologische Begriffe [sind],“ zugleich aber normativ festgestellt: „Das Attribut ‚theologisch’ bezieht sich hier auf das Christentum“ (71). Sodann wird Schellings humanistische Aufklärungsidee, dass Gott mit der reinen Vernunft und den abstrakten Weltbildern rein vernünftiger Gottesvorstellungen nicht fassbar sei, weshalb eine Akzeptanz des persönlichen Glaubens – einen vernunftfeindlichen Mystizismus inbegriffen – notwendig sei, verfremdet und zur Relativierung antihumanistischer Ansätze benutzt.

Unter Hinweis auf Heideggers Thesen in den 2014 und 2015 erschienen „Schwarzen Heften“ (91) wird bedauert, dass vom „Erscheinen … eines metapolitischen Gebildes im heideggerschen Sinn in der Politik … vorerst jede Spur“ (77) fehle, da „die moderne und zeitgenössische politische Wirklichkeit durch den im Christentum wurzelnden radikalen Globalismus bestimmt“ werde (77).

In diesem religiösen Staatsverständnis wird also der christlich-universale Gedanke als „Globalismus“ abgetan und mit einem Schwenk sogleich auf die Europäische Union übertragen. Sie wird als ein „postpolitisches“ Krankheitsgebilde beschrieben (77), bedeute doch der „postpolitische Zustand … die Auflösung der positiven Wirklichkeit der Politik“ – hin zu einem – in Szekfüs Vorstellung – „von keinen organischen Bändern zusammengehaltenen“, atomisierten „pathologischen Zustand“ (285).

Unter Hinweis auf die drei Autoren wird also unter christlicher Metaphysik die Wirklichkeit verstanden, die auch vorchristlich-antike, naturhafte, biologische und mythische Elemente einschließt, und die nationalistische Staatsbildungstendenz wird mit dieser vermeintlich christlichen Metaphysik schöngeredet (82, 83).

Im Buch wird – gemäß der christlichen Theologie – einerseits für die eschatologische Endlichkeit Stellung bezogen (73-78). Andererseits ist aber von einem „wellenartigen“ Geschichtsprozess mit einem immer wiederkehrenden „dramatischen Zusammenbruch“ und einer „überraschenden und unerwarteten Auferstehung“ die Rede (81), was mit der säkularisierten Theologie neurechter-apokalyptischer Metapolitiken im Einklang steht. Hierbei wird die Idee einer eschatologischen Unendlichkeit vertreten, was sich im permanenten zyklischen Kreislauf vom Untergang und Reinkarnation in einer metaphysisch höheren Ordnung manifestiere. Dieser Widerspruch im Band ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Regierung in der Kontinuität mit der antiindividualistischen, antiuniversalistischen Metaphysik des 19. Jahrhunderts steht.[20]

Dass das neue, 2010 von der Orbán-Regierung verabschiedete Staatsbürgerschaftsgesetz  das Blutsrecht (ius sanguinis) nicht als Elternrecht, sondern als gattungserhaltendes „Ahnenrecht“ (sic! 515) deutet, beweist abermals, dass es hier um die radikale Abkehr vom universalistischen Gedanken  hin zum Mythos der Homogenität á la Schmitt geht.

Resumee

Die politische Theorie der ungarischen Regierung greift bewusst das Denken der Vorkriegszeit auf, deren Grundlagen wiederum in der antiindividualistischen Metaphysik des 19. Jahrhunderts zu suchen sind. Die Realpolitik wird einem aus primordialen Urzeiten abgeleiteten spekulativ-mythischen Weltentwurf untergeordnet und angeglichen, in dem das völkische Kollektiv vor dem Individuum als schützenswert erscheint. Das Buch zeigt, dass die Orbán-Regierung eine Staatsideologie verfolgt, die als antiindividualistisch-antiuniversalistisch-identitär bezeichnet werden kann.

Bild oben: Am 29. Mai 2010 wählte das Parlament Orbán zum Ministerpräsidenten, (c) Dodann, wikicommons

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[1] ORBÁN, Balázs/ SZALAI, Zoltán (Hg.): Der ungarische Staat: Ein interdisziplinärer Überblick (Staat – Souveränität – Nation), Wiesbaden: Springer VS, 2020, 519 Seiten, aus dem Ungarischen übertragen Katalin Veres (die Beiträge von András Patyi und Zoltán Szalai wurden in der deutschen Originalfassung veröffentlicht), Reihe „Staat-Souveränität-Nation. Beiträge zur aktuellen Staatsdiskussion“, hg von Rüdiger Voigt.

[2] ORBÁN, Balázs/ SZALAI, Zoltán (Hg.): Ezer éve Európa közepén. A magyar állam karaktere (Tausend Jahre inmitten von Europa. Der Charakter des ungarischen Staates), Budapest: MCC, 2019.

[3] MARSOVSZKY, Magdalena: Antisemitismus als identitäre Metapolitik und rechter Jihad in Ungarn, in: Samuel Salzborn (Hg.): Antisemitismus seit 9/11. Ereignisse, Debatten, Kontroversen. Reihe Interdisziplinäre Antisemitismusforschung/ Interdisciplinary Studies on Antisemitism, Bd. 11., Baden-Baden: Nomos, 2019, 237-250, hier: 239.

[4] G.FODOR, Gábor: Az Orbán-szabály – Tíz fejezet az Orbán-korszak elsö tíz évéröl (Die Orbán-Strategie – Zehn Kapitel aus den ersten zehn Jahren der Orbán-Ära), Budapest: KKETTK Közalapítvány, 2021.

[5] BÉKÉS, Márton: Kulturális hadviselés – A kulturális hatalom elmélete és gyakorlata (Theorie und Praxis der kulturellen Kriegsführung), Budapest: KKETTK Közalapítvány, 2020.

[6] STEINDLER, Larry, Ungarische Philosophie im Spiegel ihrer Geschichtsschreibung, München: Alber, 1988, 22-37 (Nationalphilosophie und Volksseele. Ethnozentrische, historizistische und historiographische Bestimmung von Nationalphilosophie).

[7] HANÁK, Péter: Ungarn in der Donaumonarchie. Probleme der bürgerlichen Umgestaltung eines Vielvölkerstaates, Schriftenreihe des Österreichischen Ost- und Südosteuropa-Instituts, hrsg. von Richard Georg Plaschka, Bd. X., Wien: Verlag für Geschichte und Politik, 1984.

[8] SZABÓ, Miklós: Az újkonzervativizmus és a jobboldali radikalizmus története 1867–1918 (Geschichte des Neokonservatismus und Rechtsradikalismus 1867-1918), Budapest: 2015, 176.

[9] Dualismus meint die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie, die auch als „k. u. k.-Doppelmonarchie“ bekannt ist.

[10] ALY, Götz/ GERLACH, Christian: Das letzte Kapitel. Realpolitik, Ideologie und der Mord an den ungarischen Juden 1944/1945, Stuttgart/München 2002, 429.

[11] Die Übersetzung der Präambel des GG. ist in der Originalversion der ersten, noch nicht aktualisierten Fassung (http://www.verfassungen.eu/hu/ [zuletzt geöffnet am 08.05.2021]) an manchen stellen falsch ins Deutsche übersetzt. Die richtige Übersetzung ist hier: MARSOVSZKY, Magdalena: „Wir verteidigen das Magyarentum!“ Völkischer Ethnonationalismus, Ethnopluralismus, die Ideologie der Neuen Rechten 
und das neue Grundgesetz Ungarns, in: Neue alte Rassismen? Differenz und Exklusion in Europa nach 1989. Hg. Gesine Drews-Sylla, Renata Makarska, Bielefeld, Transcript, 2015, 103-132

(https://www.academia.edu/29182189/_Wir_verteidigen_das_Magyarentum_V%C3%B6lkischer_Ethnonationalismus_Ethnopluralismus_die_Ideologie_der_Neuen_Rechten_und_das_neue_Grundgesetz_Ungarns).

[12] CONCHA, Gyözö: A magyar faj hegemóniája (Die Hegemonie der magyarischen Rasse). In: Hatvan év tudományos mozgalmai között. Concha Gyözö tudományos és rendes tagnak összegyüjtött értekezései és bíralatai. I. kötet. A M. Tudományos Akadémia kiadása (Wissenschaftliche Bewegungen von sechzig Jahren. Gesammelte Abhandlungen und Kritiken des wissenschaftlichen und ordentlichen Mitglieds, Gyözö Concha, Bd. 1., Hrsg. von der Ung. Akademie der Wissenschaften), Budapest, Dunántúli Egyetemi Nyomdája, Pécs, 1928, S. 242-248.

[13] CONCHA, Gyözö: Államtani problémák (Staatsgeschichtliche Probleme), in: Ders.: A konzervatív és liberális elv. Válogatott tanulmányok 1872–1927 (Das konservative und liberale Prinzip. Ausgewählte Studien 1872-1927), Máriabesnyö–Gödöllö: Attraktor, 2005, 85 .

[14] Magyarország kormánya: Az Alaptörvény (Ungarns Regierung: Das Grundgesetz), in: https://www.kormany.hu/hu/mo/az-alaptorveny (zuletzt geöffnet am 08.05.2021).

[15] FRANZ, Sandra: Die Religion des Grals. Entwürfe arteigener Religiosität im Spektrum von völkischer Bewegung, Lebensform, Okkultismus, Neuheidentum und Jugendbewegung (1871-1945). Edition Archiv der deutschen Jugendbewegung, 14, Schwalbach/ Ts: Wochenschau Verlag, 2009, 15.

[16] SARLÓS, Márton: Az organikus és a szentkorona-államelmélet a magyar jogtörténetirásban (Die organische Staatstheorie im Hinblick auf die ungarische Rechtsgeschichte), in: Magyar Tudmány. A Magyar Tudományos Akadémia Értesítöje (Ungarische Wissenschaft. Mitteilungen der Ungarischen Akademie der Wissenschaften), 1/ 1960, Budapest: Akadémiai Kiadó, 111-122, hier 113.

[17] SALZBORN, Samuel: Schleichende Transformation zur Diktatur. Ungarns Abschied von der Demokratie, in: Kritische Justiz, Kritische Justiz. Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Heft1/2015, 71-82, hier: 74.

[18] Das GG Ungarns wurde seit der ersten Fassung neunmal geändert.

Der mittlere Satz im Zitat ist am 29.06.2018 mit der siebten Änderung des GG (MK 2018. 97) in Kraft getreten Aktuelle Version des GG: https://mkogy.jogtar.hu/jogszabaly?docid=A1800628.ATV (zuletzt geöffnet am 08.05.202).

[19] SZEKFÜ, Gyula: Mi a magyar? (Was bedeutet, ein Magyare zu sein?), Budapest: Magyar Szemle Társaság, 1939, 192 (BARTUCZ, Lajos: Magyar ember, típus, faj [Der magyarische Mensch, der Typ, die Rasse]).

[20] Im Zuge der Hinwendung zu den östlichen Philosophien im 19. Jahrhundert entstand im Westen eine die christliche Endlichkeit (irdischer Tod, aber Auferstehung im Jenseits) leugnende zyklische Geschichtsauffassung mit der Annahme eines permanenten Kreislaufs von apokalyptischem Untergang und arischer Reinkarnation (kollektiver Untergang und Reinkarnation der Auserwählten in einer diesseitigen, aber metaphysisch höheren Ordnung). Auch im Ungarn der Zwischenkriegszeit war dieses Thema aktuell. Vgl. MARSOVSZKY, Magdalena: A „demos“ mint állandó ellenség. A tradicionalista létszemlélet Magyarországon (Der „Demos“ als permanenter Feind), in: Az igaz vallás (Die wahre Religion), Budapest: Wesley, ed. Péter Hubai, 491-523 (in Englisch: https://www.academia.edu/37409665/_Demos_as_permanent_enemy_The_Traditionalism_in_Hungary).