„Entschädigungsfall Bartholomäus Schink“

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Am Edelweißpiraten-Denkmal Köln, © R. Kaufhold

„Es bestehen unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Exekution politisch motiviert war oder aus­schließlich als Sanktion für kriminelle Taten durchgeführt wurde“. Der nächste Teil aus Peter Finkelgruens bisher unveröffentlichtem Buch „Soweit er Jude war…“. Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944…

Von Peter Finkelgruen

Der Vermerk des Dr. Richard Dette

Im August 1978 erhielt ich ein siebenseitiges Schrift­stück mit dem Titel: „Entschädigungsfall Bartholomäus Schink – Auswertung der bisher zur Verfügung stehenden Unterlagen“. Der Verfasser war der Leiter des Dezernats 56 (Wiedergutmachung) beim Regierungspräsidenten Köln, Regierungsdirektor Dr. Richard Dette.[1]

„Entschädigungsfall Köln, den 18. August 1978. Bartholomäus Schink: Auswertung der bisher zur Verfügung stehenden Unterlagen: Bartholomäus Schink ist am 10.11.1944 als damals 16-Jähriger mit weiteren 12 deutschen Staatsangehörigen öffentlich in Köln-Ehrenfeld hingerichtet worden.

Es bestehen unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Exekution politisch motiviert war oder aus­schließlich als Sanktion für kriminelle Taten durchgeführt wurde.

In der Fernsehsendung Monitor, sowie von Dr. Boberach, leitender Archivdirektor im Bundesarchiv in Koblenz, wird die Meinung vertreten, der Beweis für eine politische Verfolgungsmaßnahme sei ge­führt worden. Die Fraktion der SPD im Bezirk 4 in Köln hat diese Auffassung übernommen; sie be­absichtigt, die Straße Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld in Bartholomäus-Schink-Straße umzubenennen.

Zum Beweis für eine politische Verfolgung wird auf folgendes hingewiesen:

Die Gestapo habe die Untersuchungen geführt und die Exekution vollzogen.

Schink habe den Edelweißpiraten angehört und hierbei habe es sich um eine politische Widerstandsbewegung gehandelt.

Zu 1. Die Tatsache, dass die Gestapo die Unter­suchungen geleitet hat, ist nicht neu. Von ihr ist von Anfang an ausgegangen worden. Sie wurde auch in den in den Jahren 1956 und 1957 vor dem Kölner Land- und Oberlandesgericht durchgeführten Klageverfahren berücksichtigt. Beide Gerichte haben sich in rechtskräftig gewordenen Urteilen auf den Standpunkt gestellt, dass dieser Tatsache kein Gewicht zukomme. Diese Feststellung beruht auf umfangreichen Zeugenvernehmungen. Herr Dr. Boberach, den ich hierauf hinge­wiesen habe, meint hierzu in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 1978 – Bl. 71 der Sonder­akte -, dass er sich nicht vorstellen könne, auf welcher Grundlage diese Feststellungen der Gerichte beruhten, es sei denn, auf verständlichen Schutzbehauptungen von Ange­hörigen der Gestapo.

Aus den Prozessakten ergibt sich, dass es in der Tat zutrifft, dass die Kölner Gerichte als Zeugen auch Personen gehört haben, die 1944 mit der Verfolgung von Schink betraut waren. Ich halte es aber nicht für überzeu­gend, allein deshalb diese Aussagen als reine Schutzbehauptungen abzutun. Zunächst ist zu bedenken, dass in den letzten Kriegs­jahren die Angehörigen der Kriminalpolizei teilweise automatisch in die Gestapo über­geleitet wurden; weiterhin dürfte auch fest­stehen, dass zu dieser Zeit die Gestapo nicht nur politische Delikte verfolgt hat. Immer­hin ist in der Behandlung des Verfahrens durch die Gestapo ein Indiz für eine politi­sche Motivation zu sehen. Demgegenüber stehen aber andere gewichtige Fakten.

Im Verfahren vor den Gerichten haben die er­kennungsdienstlichen Merkblätter für einen Teil der 13 Hingerichteten noch zur Verfügung gestanden – vgl., Blatt 52 der Prozessakte. Zwei hiervon, nämlich Kratz und Moll, waren mehrfach mit Zuchthaus vorbestraft, und zwar aus rein kriminellem Anlass.

Über Kratz[2] war festgestellt worden, dass er einen russischen Arbeiter angestiftet hatte, einen ihm unbequem gewordenen Nachbarn zu erschießen; was dieser auch tat.

Über Moll[3] war bekannt, dass er unter Mitfüh­rung von Schusswaffen während der Dunkelheit Diebstähle ausführte.

Über Lorent[4] hat der Zeuge Hirschfeldt, der damals bei der Gestapo als Kriminalsekretär arbeitete, ausgesagt (vgl. Bl. 106 der Prozessakte)“

 

„Der Ortsgruppenleiter Söntgen sei mit dem Fahrrad auf der Venloer Straße in west­licher Richtung gefahren und habe dabei Balzer und Lorent passiert. Balzer habe daraufhin zu Lorent gesagt: „Der Kerl da auf dem Fahrrad hat schon verschiedene von uns hochgehen lassen.“ Das habe dem Lorent genügt, hinter Söntgen mit einem Fahrrad herzufahren und ihn auf der Kreuzung Ehrenfelder Gürtel und Venloer Straße von hinten zu erschießen.

Nach der Darstellung von Hirschfeldt habe Söntgen verschiedene Leute wegen Ein­bruchdiebstahls festnehmen lassen.

Diese Tatsachen lassen die Bekundungen der vernommenen Polizeibeamten, es habe sich bei den 13 Hingerichteten um rein kriminelle Täter gehandelt, nicht als abwegig erscheinen. Bedacht werden muss auch, dass 6 Berufsrichter vor nunmehr 20 Jahren aufgrund des persön­lichen Eindrucks der gehörten Zeugen sich ein besseres Urteil bilden konnten als es heute bei dem Lesen der Erklärungen möglich ist. Dem Unterzeichner ist bekannt, dass sich unter diesen Richtern Verfolgte des Nationalsozialismus befunden haben. Sie dürften des­halb gegenüber Erklärungen früherer Verfolg­ter kritisch eingestellt gewesen sein. Wenn diese Richter dennoch zu Feststellungen kommen wie: „Diese Bande als Widerstandsbewegung zu bezeichnen, muss zur Ehre der wirklichen Gegner des Nationalsozialismus entschieden abgelehnt werden“ und „Die Ehrenfelder Bande ist aber von der Geheimen Staatspolizei nicht als politisch Widerstandsbewegung angesehen und bekämpft worden, sondern als eine Verbrecherbande“, dann dürfte bei ihnen nicht der geringste Zweifel daran bestanden haben, dass trotz Beteiligung der Gestapo nur rein kriminelle Delikte begangen worden waren. Die Richter haben auch eine Mitbeteiligung von politi­schen Motiven abgelehnt. Die erlassenen Beweisbeschlüsse und die Fragen während der Vernehmung zeigen, dass auch in dieser Rich­tung Ermittlungen geführt wurden.

Für die Richtigkeit der Aussagen der damali­gen Gestapobeamten spricht auch die Tat­sache, dass diese keineswegs ihre Beteiligung an politischen Maßnahmen bestritten haben. Sie haben vielmehr erklärt, dass nach der Verfolgung der 13 Untersuchungen gegen ande­re Vereinigungen aus politischen Gründen er­folgten und dass sie auch daran teilgenommen hätten.

Bemerkenswert ist auch, dass als Zeuge eine damals inhaftierte Angehörige einer Wider­standsgruppe aus Klettenberg gehört wurde. Diese hat erklärt, dass die Klettenberger Gruppe nicht auf diesen Stadtteil beschränkt gewesen sei. Sie hat aber weiter versichert, dass nach ihrem Wissen aus Ehrenfeld keiner hierzu gehört habe. Bemerkenswert ist auch, dass eine Wehrmachtsstreife die ersten Handlungen durchgeführt hat, die dann ihre Feststellun­gen der Gestapo weitergab.

Andererseits ist aus einem erhalten geblie­benen Bericht des Generalstaatsanwalts in Köln vom 30. Januar 1943 zu entnehmen, dass in erster Linie in der Stadt Köln Bandenbildungen mit z.T. rein kriminellem, z.T. aber auch poli­tischem Einschlag ermittelt wurden. Leider erfolgten keine näheren Ausführungen, son­dern es wird auf einen anderen Bericht Bezug genommen, der bisher nicht zur Verfü­gung steht. Das Bundesarchiv in Koblenz hat während des Urlaubs des Unterzeichners mitgeteilt, dass dieser Bericht unter dem mitgeteilten Aktenzeichen nicht zu finden sei, dass aber nicht ausgeschlossen werden könne, dass in 30 Aktenbänden Hinweise hier­über enthalten sein könnten. Zu einer ent­sprechenden Durchsicht sehe sich das Bundes­archiv aber nicht in der Lage. Es wird vielmehr anheimgestellt, durch eine Angehö­rige der hiesigen Behörde eine Auswertung vornehmen zu lassen.

In dem genannten Bericht des Generalstaats­anwalts wird dann noch von einer Großbande in Köln-Ehrenfeld gesprochen, die aus 128 Köpfen bestanden habe und die sich zu unge­fähr gleichen Teilen aus Deutschen und Aus­ländern zusammengesetzt hätte. Der Bericht enthält keinen Hinweis darauf, ob es sich bei dieser Vereinigung um einen politischen oder einen kriminellen Zusammenschluss ge­handelt hat. Es wird nur ausgeführt, dass diese Gruppe nicht nur die Zivilbevölkerung terrorisierte, sondern es auch darauf ab­gesehen habe, politische Leiter der NSDAP zu beseitigen.

Interessante Erkenntnisse enthalten die dem Unterzeichner gerade zugegangenen umfang­reichen Originalakten, die bei der Kölner Staatsanwaltschaft über den hier zu beurteilenden Vorgang noch ermittelt werden konn­ten.

Auf Blatt 485 ff ist in dieser Schrift die verantwortliche Vernehmung von Schink durch die Staatspolizei enthalten. Danach hat Schink fünf bis sechs mal Verbindung zu einer Gruppe von Edelweißpiraten unterhalten, dabei Lieder gesungen und auch seine eigene Gitarre mitgebracht. Er erklärt dann aber weiter, dass das Treiben ihm nach einiger Zeit nicht mehr gefallen habe und er sich aus diesem Kreis zurückgezogen hätte.

Diese Erklärung kann man wohl nicht mit dem Hinweis abtun, es handele sich hier um eine Schutzbehauptung. Denn auf den folgenden Seiten werden von Schink Taten zugestanden, die nach der damaligen Beur­teilung unverhältnismäßig gravierender wa­ren als eine Zugehörigkeit zur Edelweiß­gruppe. Aus anderen Akten ist mir bekannt, dass gerade in Köln Angehörige der Edelweiß­piraten von der Justiz sehr sanft behan­delt wurden.

Aus den Einlassungen von Schink und den zahlreichen umfangreichen anderen Zeugen­vernehmungen ergibt sich sodann, dass die Bandenmitglieder geradezu am laufenden Band einen Einbruch nach dem anderen durchgeführt haben, dass ihnen hierbei er­hebliche Mengen u.a. an Nahrungsmitteln in die Hände fielen und dass sie diese zum kleineren Teil selbst verbrauchten, im üb­rigen aber verkauften und den Erlös unter sich teilten. An keiner Stelle erfolgt der Hinweis, dass sie die Beute Widerstands­gruppen hätten zukommen lassen. Die Ver­nehmungsniederschriften ergeben weiterhin, dass hierbei von der Waffe rücksichtslos Gebrauch gemacht worden ist, ja dass sogar, man möchte sagen wahllos, in -unbekannte Passantengruppen geschossen wurde. So ist, um eine zur Bande zählende Frau zu befreien die in ihrer Wohnung wegen der Beteiligung oder Hehlerei an einem Diebstahl unter Polizeibewachung stand, nicht nur auf den Posten stehenden Polizisten, sondern auch auf eine unbekannte Zahl von vor dem Haus stehenden Personen gezielt gefeuert worden.

Richtig ist aber auch, dass bei einigen der Mitglieder ein Hass gegen alle Uniformträger und gegen die Nazis bestanden hat. So sagt Schink auf Seite 490 aus, Lorent habe gesagt: „Jetzt geht es los, zuerst machen wir Nazijagd und legen alle SA um, die uns in den Weg kommt und anschließend fahren wir die Cilly[5] in der Schönsteinstraße be­freien.“ Ähnliche Aussagen finden sich an verschiedenen anderen Stellen. Aus dieser Haltung kann aber unter Berücksichtigung der begangenen schweren bis schwersten Straftaten nach meiner Auffassung nicht die Qualifikation einer Widerstandsgruppe aus politischer Überzeugung zuerkannt werden.

Bezeichnend ist dann auch, wie damals die Gestapo selbst geurteilt hat. Entsprechende Stellungnahmen sind auf Bl. 923 ff wieder­gegeben. Dort heißt es, die Gründer der Gruppe hätten im Juli/August 1944 zunächst beabsichtigt gehabt, die Sache rein poli­tisch aufzuziehen. Durch kriminelle Element habe die politische Tendenz jedoch an Be­deutung verloren. Erst als kommunistische Funktionäre, Ostarbeiter, Deserteure und Edelweißpiraten Mitglieder geworden seien, wäre der kommunistische Gedanke wieder in den Vordergrund getreten. Die Absicht, flüchtige Ostarbeiter mit Waffen zu versehe und mit ihrer Hilfe Revolten und Unruhen zu verursachen, um zu gegebener Zeit die Macht an sich zu reißen, sei aber auch wie­der verwässert und durch den Willen verdrängt worden, zu stehlen, zu rauben und diejenige: umzulegen, die ihnen entweder in den Weg traten oder von denen sie befürchteten, der Bestrafung zugeführt zu werden. Sie hätten ein „Wildwest“- bzw. ein Gangster­leben im übelsten Sinne des Wortes führen wollen. Sie hätten terrorisieren wollen und es sei ihnen darum gegangen, aus dem Erlös des Diebesgutes ein zügelloses und bequemes Leben zu fristen. Die Gestapo selbst also, die sonst immer politische Absichten vermutete und auch als festgestellt ansah, ist hier von einer vorherrschenden kriminellen Motivation ausgegangen.

Die Argumentation von „Monitor“ und Dr. Boberach, die wegen der Behandlung durch die Gestapo den Beweis für politische Tat als geführt ansahen, kann deswegen nicht überzeugen.

Zu 2. Bei diesem Ermittlungsergebnis kann dahin­gestellt bleiben, ob es sich bei den Edelweißpiraten um echte Widerstandsgruppen gehandelt hat. Die bis Ende 1944 erfolgende sehr schonende Behandlung durch die Kölner Justizbehörden spricht bis zu diesem Zeit­punkt nicht gerade für eine gefährliche Gruppe. Ob Schink den Edelweißpiraten zugezählt werden kann, ist bei den bekannt ge­wordenen losen Verbindungen fraglich. Sollte sie aber bejaht werden, dann kommt ihr bei den begangenen anderen Taten keine Relevanz zu.“

Zum Buch:
„Soweit er Jude war…“
Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944…

Herausgegeben von Roland Kaufhold und Andrea Livnat
Wenn Sie diese Veröffentlichung unterstützen möchten, spenden Sie bitte an haGalil e.V. unter dem Stichwort „Edelweisspiraten“.


Die Buches liegt auch in Druckversion vor:

Peter Finkelgruen, „Soweit er Jude war…“ Moritat von der Bewältigung des Widerstandes. Die Edelweißpiraten als Vierte Front in Köln 1944, Hrsg. v. Roland Kaufhold, Andrea Livnat und Nadine Englhart, Hardcover, 352 S., ISBN-13: 9783752812367, Euro 39,90, Bestellen?

Paperback, Euro 17,99, Bestellen?
Ebook, Euro 9,99, Bestellen?

 

Fotos: Am Edelweißpiraten-Denkmal Köln, © R. Kaufhold

[1] Das vorliegende Papier ist in der bürokratisch- objektiven Sprache ein „Vermerk“. Da ich mich im Text häufig darauf beziehen muss, werde ich es „der Vermerk des Dr. Dette“ nennen, wenngleich ich es eher als Pamphlet ansehe.
[2] Wilhelm Kratz, 6.1.1902 zu Köln, Kraftfahrer, Köln-Bickendorf, Vogelsanger Straße 344, öffentlich hingerichtet am 10.11.1944 in Köln-Ehrenfeld; nach Goeb (2016), S. 22. [RK]
[3] Josef Moll, 17.7.1903 zu Köln, Kraftfahrer, Köln-Ehrenfeld, Christianstraße 12, öffentlich hingerichtet am 10.11.1944 in Köln-Ehrenfeld; nach Goeb (2016), S. 22. [RK]
[4] Roland Lorent, geb. 12.3.1920 zu Köln, Maschinenschlosser, Köln-Ehrenfeld, Keplertstraße 21, öffentlich hingerichtet am 10.11.1944 in Köln-Ehrenfeld; nach Goeb (2016), S. 22. [RK]
[5] Mit Cilly ist Cilly Mevissen, geborene Servé gemeint. [RK]