Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus in der DDR

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BStU BV-Bln-Fo-0382

Eine chronologische Dokumentation in Auswahl zu neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Propaganda- und Gewalttaten in der Hauptstadt der DDR von 1949 bis 1990…

Von Harry Waibel

Beide auto­ritären Herr­schafts­formen, Faschis­mus und Stalinismus brauchen densel­ben autoritätsgebun­denen Charakter zur Durchsetzung und Sta­bilisierung ihrer Macht und für die Verarbeitung des Nazis­mus und seiner Folgen in der DDR gilt, dass der Fa­schismus nachlebt; dass die viel zi­tierte Aufarbei­tung nicht oder nur unvoll­kom­men ge­lungen ist, und „Für beide totalitären For­men aber sind die gleichen Typen an­fällig. Man be­ur­teilte die autoritätsgebundenen Charaktere über­haupt falsch, wenn man sie von ei­ner bestimm­ten poli­tisch-ökonomischen Ideologie her konstruierte; die wohl­be­kannten Schwan­kungen der Mil­lio­nen von Wählern vor 1933 zwischen der nati­onalsozia­listi­schen und der kom­munistischen Partei sind auch so­zialpsycholo­gisch kein Zufall. […] Autori­täts­gebun­dene Cha­rak­tere identifizieren sich mit realer Macht schlechthin, vor jedem besonde­ren In­halt. Im Grunde ver­fügen sie nur über ein schwa­ches Ich und bedürfen darum als Er­satz der Identi­fikation mit großen Kol­lekti­ven und der Deckung durch diese.“[1]

Dieser Text basiert in seinem empirischen Teil auf Erkenntnissen aus meiner For­schungsarbeit, die ich mit Unterbrechungen, seit Ende 1990, vorwie­gend in den Archiven des BStU, im Jugendarchiv (JA) der FDJ und im Bundesarchiv (SED-Ar­chiv, SAPMO) gewinnen konnte. Diese ermittelten Tatsachen sind wesentliche Bestandteile meiner Veröffentli­chungen seither. Es ging mir hier vor allem um eine dokumen­tierende Darstellung neonazistischer, rassistischer und anti­semitischer Ereignisse in der Hauptstadt der DDR sowie um eine Skizzierung der Art und Weise der Behandlung des Neonazismus durch Politik, Geheimpolizei und Bürokratie der DDR. Diese Dokumentation über Berlin (Ost) zeigt in doppelter Weise quasi die Spitze des Eisbergs, der sich aus neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Ein­stellungen und Gewaltakten zusammensetzt, die in der DDR stattgefunden haben.

Die Forschungser­gebnisse beweisen, dass bereits vor dem Fall des „antifaschistischen Schutz­walls“ in der DDR, latenter und ma­nifester Neonazismus mit allen seinen Be­gleiterscheinungen exi­stierte. Nach der „Wende“ konnten Neonazis aus Ost- und Westdeutsch­land ideell, materiell und personell nahtlos darauf auf­bauen. Dazu kam, dass sich seit dem Anschluss der DDR, die bun­desdeutsche Politik in einer Art und Weise nationalistisch ent­faltet hat, dass sie einer­seits ein rassistisches Klima befördert und es zugleich benutzt für die Durchsetzung eigener Zielvorstellung, z. B. in der Asylgesetzgebung.

Neonazis in der DDR

Über Neonazis in der DDR oder in ande­ren Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes gab es bis 1990 keine offiziellen Informationen. Beinahe lückenlos hatte die Führung der SED dafür gesorgt, dass Infor­mationen über neonazistische Vorgän­ge nicht nur vor der eigenen Bevölkerung, sondern eben auch vor aus­ländischen Beobachtern geheim gehalten wurden. Allein die ost­deutschen Neonazis, die als politische Häftlinge von der Bundesregierung „freigekauft“ worden waren und im Westen ihre bereits in der DDR entwickelte neonazistische Einstellung sichtbar machten, haben darauf schließen lassen, dass in Ost­deutschland diese Pro­blematik existierte. Einer der ersten Neonazis, der aus DDR „freigekauft“ worden war, war Arnulf Winfried Priem. Er kam 1968 in den Westen, wurde Mitte der 1970er Jahre Landtags­kandidat für die NPD in Baden-Württem­berg und gründete in Freiburg im Breisgau die neonazistische „Kampfgruppe Priem“. 1976 zog er nach Berlin (West) und wurde dort Anführer des von ihm gegrün­deten neoheid­nischen Asgard-Bund und der neonazistischen Gruppe Wotans Volk. Unter den „Freige­kauften“ befand sich auch Uwe Beh­rendt, er kam 1974 aus der DDR und organisierte sich in Tübingen im rechtsex­tremen Hochschulring Tübinger Studenten (HTS). Dazu gehörte auch Gundolf Köhler, mut­maßlich beteiligt am At­tentat auf das Münchner Oktober­fest am 26.9.1980, und Axel Heinzman, später bei der Wehrsportgruppe Hoff­mann, kamen eben­falls auf diesem Weg in den Westen und landeten eben­falls beim HTS. Die Brüder Frank und Peter Hübner aus Cottbus wurden 1984 in der DDR verhaftet und kamen 1985 in den Westen. Peter Hüb­ner war 1982 als An­führer einer 30-köpfigen Wehrsportgruppe, u.a. dabei waren ein Unteroffizier der NVA und ein Anwärter auf den Dienst in der Volkspolizei beteiligt, in der DDR verhaftet worden. Unmittelbar nach ihrem Eintreffen im Westen schlos­sen sie sich neona­zistischen Organisationen im Rheingau-Taunuskreis an (DVU, Nationale Sammlung, FAP).

Neonazis in der DDR, (c) BStU BV-Bln-Fo-0382

Nach der Öffnung der Grenzen zur DDR hin, gründeten die beiden Hübners 1989, unter der Anlei­tung der neonazistischen Führer Reisz und Kühnen, zu­sammen mit Karsten Wolter und René Koswig mit denen sie bereits in der DDR zusammen waren, in Cott­bus die Organisation Deutsche Alternative (DA). Weitere aus Ostdeutschland stammende neonazistische Führer waren Ralf Röß­ner und Rainer Sonntag. Rößner kam 1974 als 18-Jähriger in den Westen und wurde dann bei der paramilitärischen WSG Hoff­mann sogenannter Sicher­heit­schef. Sonntag durfte 1986 aus der DDR ausreisen, ging sofort nach Langen bei Frankfurt am Main und kandidierte dort für den Gemeinderat Langen auf Platz 3 der Liste der Nati­onalen Sammlung (NS), einer der vielen Organisationen die durch Kühnens GdNF gegründet wurden. Nach dem Fall der Mauer ging Sonn­tag wieder nach Dresden und organisierte den Auf­bau neonazisti­scher Struk­turen. Am 2. Juni 1991 wurde er in Dresden auf offener Straße erschossen, wor­aufhin am 15. Juni 1991 ca. 2000 als Trauernde verkleidete Neonazis durch Dresden marschierten.[2]

Neonazistische Einstellungen und Taten von ostdeutschen Jugendlichen zei­gen auf die Widersprüche hin, die sich zwischen dem umfassen­den antifaschistischen An­spruch der SED-Führung und der spätsta­linistischen Wirklichkeit im Staat und der Gesellschaft der DDR entwickelten. Diese Widersprüche durf­ten nicht sichtbar werden und deshalb mußten SED-Funktionäre immer wieder darauf hinweisen, neona­zistische Jugendliche wären entweder durch westliche Infiltration oder Diversion oder durch zerrüttete Familienverhältnisse dazu ge­bracht worden, den deut­schen Faschismus zu verehren, Frem­de und Juden zu hassen. Konsequenter­weise wurde die Bundesrepublik Deutschland und ihre Einwohner staatlicher­seits als feindliches Ausland eingestuft. Nach einer über die vierzig Jahre anhal­tenden Propagandasch­lacht des Kalten Krieges, ist diese Dauerberieselung nicht ohne gravierende Folgen für das Bewußtsein der Adressaten geblie­ben sein und dienten weniger der Aufklärung der Ursachen des Neofaschismus als in erster Linie der Stabilisierung der labilen Macht-Verhältnisse in der DDR. Die Lehre ist einfach: Man kann nicht für alle Zeiten alle belügen, irgendwann kommt die Wahrheit auf den Tisch.

Die von Kindern und Jugendlichen offenbarten neonazistischen Affinitäten werden auch rezipiert als politische Provokationen und als opposi­tionelle Manifestationen gegen die staatli­che und gesellschaftli­che Totalität der DDR verstanden. Bei diesem Protest kamen unverarbeitete, tradierte Bewusstseinsin­halte hervor, die durch Zensur und Repression lediglich unterdrückt worden waren. Hakenkreuze, Hit­lerverehrungen u. ä. sind a priori beleidigend und verletzen nicht nur diejenigen, die als Verfolgte unter dem faschistischen Terrorre­gime gelitten haben, sondern schänden auch das Andenken an die Ermorde­ten; sie verweisen weiterhin auf die mangelnde Trauerarbeit und entlarven für kurze Augenblicke das Tabu als solches, das über dem „Mythos Antifaschismus“ er­richtet worden war.[3]

Vergleich zum Westen

Im Vergleich zum Neofaschismus in der alten Bundesrepu­blik Deutschland zeigten sich Widersprüche, die in den unterschied­lichen gesellschaftlichen und staatlichen Bedingungen begründet waren.

Bemerkenswert erscheint die Tatsache, dass extreme Rechte in West- und Ostdeutschland gemeinsam das Ziel hatten, die DDR aufzulösen und beide deutsche Staaten zu vereinigen. Späte­stens nach 1989 konnten sie sich somit subjektiv als Teil einer insge­samt erfolgreichen politischen Entwicklung verste­hen; aus dieser Hochstimmung heraus sind auch die pogromartigen, militanten An­griffe auf sogenannte Nicht-Deutsche zu erklären.[4]

Als Ergebnis meiner Studie kann festgehalten werden, dass während der ge­samten Existenz der DDR unzählige Hakenkreuze und SS-Runen an Wänden oder Gegenständen angebracht, Hitler, die SS und die Wehrmacht in Texten und Liedern verherrlicht, Aus­länder, Juden, Homosexuelle und kommunistische Funktionäre ver­bal und manifest angegriffen und jüdische Friedhöfe geschändet wurden.

Nachdem sich das Politbüro der SED noch im Februar 1949 mit antisemitischen Stimmungen in Berlin (DDR) und in der Partei be­schäftigt hatte, begannen im November 1949 bereits die „Säuberungsaktio­nen“ der Zentralen Parteikontroll­kommission. Diese Säuberungen richteten sich besonders gegen die Emigran­ten, die aus dem Westen zurück gekehrt waren im allgemei­nen und besonders gegen das nicht-jüdische Politbüromitglied Paul Merker. Merker war bereits Mitglied im Zentralkomitee und im Po­lit­büro der KPD gewesen und hatte nach 1946 in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland die glei­chen Funktionen inne. Er war ei­ner der wenigen führenden Funktionäre, die die „jü­dische Frage“ in Schriften und Reden thematisiert hatten. Er wurde 1950 aus der SED ausge­schlossen und im Dezember 1952 wegen angeblicher ille­galer Kontaktauf­nahme mit „US-imperialistischen Kreisen“ verhaftet. Ihm und ande­ren Partei­mitgliedern wurde vorgeworfen, sie hätten Spionage für den Geheim­dienst der USA betrieben. Merker wurde beschuldigt, die ostdeutsche Filiale dieser internationa­len Verschwörung gelei­tet zu haben. Am 29. und 30. März 1955 wurde Merker in einem Geheimpro­zess vom Ober­sten Gericht der DDR zu acht Jahren Zuchthaus verur­teilt. Als Beweisgründe für den Schuldspruch werteten die Rich­ter Merkers Eintreten für „die aus­nahmslose Entschädigung aller aus Deutschland emigrierten Juden …, das Recht der nach Deutschland zurückkehrenden Juden auf Anerkennung als nationale Minderheit und die Schaffung eines jüdischen Nationalstaates“.

Bedingt durch diese zunehmende antizionistisch motivierte poli­tische Unter­drückung flüchteten mehrere jüdische Gemeindevertre­ter, darunter Julius Meyer, Präsident der Jüdischen Gemeinden, Mitglied der SED und Abgeordne­ter der Volkskammer, begleitet von Familienangehörigen nach Berlin (West). Leo Zuckermann, Staatssekretär in der Kanzlei von Staatspräsident Wilhelm Pieck und Leo Löwenkopf, Mit­glied der SED und Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Dresden, flüchteten ebenfalls in die Bundesre­publik Deutschland.[5] Diese Flucht von insgesamt über 400 Juden hatte umfangreiche Durchsuchun­gen und Verhöre durch die Kriminal- und Volkspolizei und den Staatssicher­heitsdienst zur Folge. Wohnun­gen wurden nach „staatsfeindlichem“ Material durchsucht, während sich die Bewohner beim Verhör bei der Volkspolizei be­fanden. In mehreren Fällen be­schlagnahmten die Sicherheitskräfte Korrespon­denzen, Akten und auch Personalausweise.[6]

Neben der antizionistischen Repression durch staatliche und politi­sche Behör­den ist ein virulenter Anti­semitismus in der ostdeutschen Gesellschaft zu verzeichnen, u. a. durch die Schändung jüdischer Gräber und Friedhöfe.

Neonazistische Ereignisse vor 1961 sind deshalb von be­sonderer Bedeutung, weil diese Aktivitäten auch als legiti­matorische Argu­mente für die Abschottung der DDR eingesetzt wurden. Die Mauer um Berlin (West) und ebenso die Schließung der Grenze zwischen West- und Ost­deutschland wurden in der Pro­pa­ganda der SED zur „Abwehr faschistischer und militaristischer Ein­flüsse aus dem imperialistischen, westlichen Ausland“ dar­gestellt. Die FDJ wandte sich am 18. August 1961 mit einem Appell an alle Ju­gendlichen der DDR, „alles zum Schutz und zur Stärkung ihres sozialistischen Vaterlandes zu tun.“[7] Darin wurde Berlin (West) als „Rattennest … der unver­besserlichen Faschisten und Revanchisten …“ bezeichnet, dem nun ein schwerer Schlag versetzt werden würde.[8]

Die hier vorgelegten Ereignisse belegen fortdauernde neonazistische Einstel­lungen bei Jugendlichen über einen Zeitraum von vier Jahrzehnten. Diese Ent­wicklung begann mit nur mikroskopisch wahrnehm­baren Anzeichen und setzte sich fort über die Mitte der siebziger Jahre bis in die Gegenwart. Vergleicht man die Auswir­kungen des Neofaschismus von Jugendlichen mit der Situation in der Bundesrepublik Deutschland, so fällt der Unterschied deutlich ins Auge: die terroristische Wendung westdeutscher Ne­ofaschisten um 1980, ihr Einsatz von Waffen und Sprengstoff gegen Juden und Ausländer, wurde in der DDR nicht vollzogen. Erst nach dem Zu­sammenbruch der SED-Diktatur radikali­sierten sich die ostdeut­schen Neofaschisten unter der Anleitung der bundesre­publikanischen Ka­der auf westdeutsches Niveau.

1949 und 1950er Jahre
1960er Jahre
1970er Jahre
1980er Jahre
1990

Abkürzungen

Bild oben: BV-Bln-Fo-0382, (c) BStU BV-Bln-Fo-0382

1949

Zwei Männer wurden im Dezember 1949 zu je acht Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee Metallplatten aus Ge­denktafeln geris­sen hatten.[9]

In Adlershof standen 1949 drei Angeklagte vor dem Amtsgericht, weil sie das Mahnmal für die „Opfer des Faschismus“ am Bahnhof Adlershof geschändet hatten. Ein Täter war auf der Flucht und zwei An­geklagte wurden zu je drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der dritte An­ge­klagte wurde aus Mangel an Beweisen frei­gesprochen.[10]

 

1950

In Weißensee wurde in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1950 der Jüdische Fried­hof ge­schän­det.[11]

Im August 1950 wurden drei Jugendliche (18 und 16 Jahre) zu Haftstrafen im Ju­gendge­fäng­nis verurteilt. Sie hatten auf dem Jüdischen Friedhof in Weißensee 16 Grabsteine umgesto­ßen.[12]

 

1951

In Weißensee wurde am 1. April 1951 die Schändung eines Grabes auf dem Jüdischen Fried­hof ent­deckt.[13]

Am S-Bahnhof Leninallee trat am 7. August 1951 ein Mann „an mehrere Angehörige der FDJ heran“ und hetzte mit „faschistischen Ausdrücken“. Er bedrohte sechs FDJler und versuchte gewalttätig gegen sie vorzugehen. „Einem anwesenden Kriminalangehörigen, der sich als sol­cher auswies, verweigerte der Angeschuldigte die Angaben der Personalien und ließ sich erst nach Erscheinen zweier weiterer VP.-Angehöriger festnehmen.“ Gegen den Täter wurde ein Antrag zur Einleitung eines Strafverfahrens ge­stellt und er wurde in Untersuchungshaft ge­nom­men.[14]

 

1953

Im Januar 1953 wurde der Jüdische Friedhof an der Schönhauser Allee geschän­det, wofür ostdeut­sche Medien „Agenten aus dem Westen“ verantwortlich machten.[15]

Die Jüdische Gemeinde wurde 1955 aufgefordert ihren Friedhof in der Schönhau­ser Allee ein­ebnen zu lassen.[16]

 

1956

In Berlin-Köpenick wurde 1956 der Jüdische Friedhof geschändet.[17]

Eine SED-Betriebsparteiorganisation Berlin machte 1956, im Zusammenhang mit dem Suez­krieg, den Vorschlag, ein deutsches Freiwilligenbataillon zu gründen, dass an der Seite Ägyptens, gegen Israel, Frankreich und England kämpfen sollte. 1956/57 kam es in Ägypten zu Massenverhaftung von Juden, etwa 40 – 50.000 Juden verließen daraufhin Ägypten.[18]

 

1959

In Berlin-Weißensee wurden am 12. April 1959 auf dem Jüdischen Friedhof 10 Grabsteine ge­schän­det.[19]

Im Kino „Alex“ provozierten am 8. November 1959, gegen 14.00 Uhr, zwei Jugendliche ei­nen Auslän­der, „der in Westberlin ansässig“ war. Sie hatten ihn während der Veranstaltung ange­griffen und ihn im Gesicht verletzt.[20]

 

1960

Im VEB Transformatorenwerk Berlin-Oberschöneweide wurden am 7. Januar 1960 in einer Toilette „ein Hakenkreuz, SS-Zeichen sowie Judensterne“ geschmiert.[21]

Hakenkreuze wurden 1960 auf einer Wandtafel und auf einer Wandzeitung der „Arbei­ter- und Bau­ern­fakultät“ der Humboldt-Universität Berlin gefunden.[22]

In Berlin befanden sich Anfang 1960 über vierzig Ju­gendliche im Unter­suchungsgefängnis des Ministe­riums für Staatssi­cherheit in Hohenschönhausen. Sie waren beschuldigt worden, am Aufbau einer „rechtsradikalen Untergrund­bewegung“ beteiligt gewe­sen zu sein, deren Sitz sich in Potsdam-Nedlitz be­funden hatte. Un­gefähr zwei Drittel der inhaftierten Jugendlichen waren Mit­glieder der FDJ, und der Anführer der Gruppe war ein 22-jähriger Student aus Potsdam. In dessen Keller, er diente als Versamm­lungsraum für die Treffen der Gruppe, wurden mehrere Hakenkreuzfahnen, eine Hitlerbüste und natio­nalso­zialistische Literatur gefunden. Die Gruppe hatte Verbindungen zu ähnlichen Organisationen. In Berlin (DDR) und an der Staatsgrenze zur Bundesrepublik Deutschland hatten die Jugendlichen antise­mitische Schmierereien angebracht; die Verhaftungen sowie die gesamten Ermittlungsvorgänge wurden von den verantwortlichen Funktionären als „streng geheim“ klassifiziert.[23]

Am 9. Oktober 1960 zogen, vor und nach dem Fußballspiel SC Chemie Halle gegen SC Lo­ko­motive Leipzig, etwa 150 Leipziger Hooligans grölend und trompetend durch die Stadt. Bei den nächsten Aus­wärtsspielen von Halle, zogen Hallenser Fans in Weißenfels und Leipzig „rowdymässig“ durch diese Städte. Davor hatte es dort solche Ausschreitungen nicht gegeben. Am 16. November 1960 kam es, nach einem Fußballspiel zwischen SC Chemie Halle und dem ASK Vorwärts Berlin zu gewalttätigen Ausei­nandersetzungen, bei denen etwa 150 Hooligans versuchten einen PKW der NVA umzukippen. Als das nicht gelang, wurden die hinteren Schei­ben des Fahrzeugs eingeschlagen. Die Volkspolizei inhaftierte neun Jugendli­che (17 bis 22 Jahre), aber da kein „Nachweis der Beschädigung an den Fahrzeugen“ er­bracht werden konnte, wurden sie „nach einer Aussprache mit ihren Eltern, wieder nach Hause ge­schickt und eine gesellschaftliche Erziehung der Jugendlichen über ihre Betriebe eingeleitet“. Die Ursachen für das Rowdytum wurden dem „Gegner“ aus dem Westen zugeschrieben.[24]

In Halle kam es am 16. November 1960, nach einem Fußballspiel zwischen SC Chemie Halle und dem ASK Vorwärts Berlin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen etwa 150 Hooligans versuchten einen PKW der NVA umzukippen. Als das nicht gelang, wurden die hin­teren Scheiben des Fahrzeugs eingeschlagen. Die Ursachen dafür wurden dem „Gegner“ aus dem Westen zugeschrieben.[25]

Beim Fußballspiel Lok Leipzig gegen Rotation Leipzig am 20. November 1960 kam es zu Aus­schreitun­gen. Gegen vier Hooligans wurde wegen „grobem Unfug und rowdyhaftem Ver­hal­ten“ ein Ermittlungs­verfahren eingeleitet. In den Betrieben und Schulen der namentlich er­fass­ten Jugendlichen wurden Ver­sammlungen und Aussprachen organisiert, damit sie sich „mit ih­rem Verhalten im Kollektiv auseinan­derzusetzen“ hatten.[26]

Am 21. Februar 1960 wurde vom „Deutschen Fernsehfunk“ (DFF), bei einer Umschaltpause um 20 Uhr, für 2 bis 3 Minuten ein Hakenkreuz gesendet.[27] 

Im Jahr 1960 registrierte das MdI 2.977 neofaschistische und 595 antisemitische Schmiere­reien.[28] 

 

1961

Die Stasi Hauptabteilung (HA) XX/4 konzipierte im Mai 1961 anti-semitische Briefe, mit vorge­täuschten westdeutschen Absendern, an Juden in der BRD. Ebenfalls verschickte das MfS Kettenbriefe mit anti-semitischen Inhalten an Neonazis in der BRD.[29]

In Berlin-Köpenick kam es am 8. Juli 1961 vor dem Gesellschaftshaus in Rahnsdorf zu ge­walttätigen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf ein Jugendlicher dem VP-Revier 246 zu­geführt wurde. Danach versammelten sich vor dem Objekt circa 30 Jugendliche, beschimpften Volks­polizisten staatsverleum­derisch und versuchten gewaltsam in das Gebäude einzudringen um den inhaf­tierten Jugendli­chen zu befreien.[30]

 

1962

Im Februar 1962 erhielt ein Professor des Anatomischen Instituts der Humboldt Universität eine schrift­liche Information von einer neonazistischen „Illegalen Studentenorganisation“ (ISO).[31]

In der 10. Oberschule in Berlin-Prenzlauer Berg wurde 1962 ei­ne Wandzeitung mit Hakenkreuzen und dem Spruch: „OAS lebt“ be­schmiert.[32] Die „OAS“ war eine klandestine, bewaffnete Organisation im Frankreich der sechziger Jahre, die mit Waffengewalt für ein französisches Algerien kämpfte.

Ende Januar 1962 trat in der Betriebsberufsschule des VEB Bergmann Borsig in Berlin (DDR) ein Schü­ler im Staatsbürgerkun­deunterricht „provokatorisch“ auf: „Wir haben heute Feiertag, denn am 30.1. war Hitlers Machtübernahme“. Eine Lehrlingsgruppe dieses Betriebs sang auf einer Wochenendfahrt vor dem Völ­kerschlacht­denkmal in Leipzig das „Horst-Wessel-Lied“.[33]

In der Betriebsberufsschule des VEB Bergmann Borsig äußerte sich 1962 ein Schü­ler im Staats­bürger­kun­deunterricht: „Wir haben heute Fei­ertag, denn am 30.1. war Hitlers Macht­über­nahme“. Andere Lehr­linge hatten auf einer Wo­chenendfahrt vor dem Völker­schlacht­denkmal in Leipzig das „Horst-Wessel-Lied“ gesungen.[34]

In Berlin beschimpften 1962 im „Klub der Jugend und Sportler“ an der Karl-Marx-Allee fünf Neona­zis (18 bis 21 Jahre), drei kongolesische Studenten wegen ih­rer Hautfarbe. Es kam zu kör­per­lichen Ausei­nandersetzungen, in die anrückende Volkspolizisten ver­wickelt wurden. Der Ein­satzleiter ei­nes Funk­streifenwagens ver­letzte sich leicht. Gegen zwei Flei­scher, zwei Be­ton­bauer und ein Bei­fahrer wurden Ermitt­lungsverfahren wegen Landfrie­dens­bruch einge­leitet. Anhalts­punkte für eine be­ständige Gruppie­rung ergaben sich nicht.[35]

 

1963

Im VEB Berliner Werkzeugmaschinenfabrik Marzahn waren seit Oktober 1963 in Toilette­n­an­lagen „in 12 Fällen 7 Hetzlosungen und 14 faschistische Zeichen“ geschmiert worden.[36]

 

1964

Vom 20. Februar bis zum 18. April 1964 wurde in vier Fällen bekannt, dass die durch die Deut­sche Post ausgelieferten Zeitschriften „Funk und Fernsehen“ und „für dich“ die Hetzlo­sungen „Judenfeinde“ ent­hielten, die im Innern der Zeitschriften per Druckkastenstempel an­gebracht worden waren. In den Krei­sen Staßfurt (Bezirk Magdeburg), Riesa (Bezirk Dresden) und Ber­lin-Lichtenberg wurden solche Funde gemeldet. Der Bezirk Potsdam berichtete be­reits im De­zember 1962 über ein gleiches Vorkommnis. Die Bearbeitung erfolgte durch das MfS.[37]

In Berlin wurde im November 1964 an der 4. Oberschule eine Gruppe entdeckt, die sich „Gruppe der Antikommunisten“ (Antiko) nannte. Der Direktor gab die Unterlagen an die Abt. K der VPI Prenzlauer Berg zur weiteren Bearbeitung. In der Klasse und in einer Elternver­sammlung wurde der Vorfall, im Beisein von VP-Angehörigen, ausgewertet. „Von einer straf­rechtlichen Verfolgung wurde abgesehen“.[38]

In Berlin wurde Ende Dezember 1964 ein Mann aus Mali in einer Gaststätte in der Friedrich­straße von Neonazis rassistisch beleidigt und angegriffen. Später wurde er von Transportpoli­zisten ver­haftet, die ihn zwingen wollten, sich als Verursacher zu bekennen, was er verwei­gerte.[39]

 

1965

In Berlin-Pankow wurde am 11. März 1965, gegen 16.00 Uhr, der stellvertretende Betriebsleiter des VEB Zi­garettenfabrik von einem betrunkenen Mitarbeiter als „Kommunistenschwein“ und „SED-Bonze“ be­schimpft. Er selbst bezeichnete sich als einen Faschisten, der immer für den „Nationalsozialismus“ kämp­fen wollte. Er ging dann zum Umkleideraum, holte dort ein auf­klappbares Taschenmesser mit einer 6 cm langen Klinge und stach dem Betriebsleiter damit in den Rücken. Der Fall wurde vom MfS übernommen und „wegen staatsgefährden­der Propa­ganda und Hetze in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ wurde ermittelt.[40]

In Berlin-Karow wurde am 3. Mai 1965 festgestellt, dass Geschichtsbücher der Klasse 10 a „mit Hetzlo­sungen bzw. faschistischen Symbolen beschmiert waren. Insgesamt wurden bei einer Durchsicht der Ge­schichtsbücher 63 Hetzlosungen und eine größere Anzahl faschisti­scher, vorwiegend Hakenkreuzschmierereien, festgestellt. Durch Schriftvergleiche wurden insge­samt elf Schüler der Klas­sen 10a und 10b als Täter ermittelt. „Von der Einleitung eines Er­mittlungsverfahrens wurde wegen der Masse der Täter der beteiligten Schüler Abstand ge­nommen. Über diese staatsfeindlichen Vorkommnisse wurde im Kollektiv der beteiligten Klassen an der Schule eine Aussprache durchgeführt“.[41]

In Berlin-Friedrichshain wurden in der Andreas-Oberschule am 16. Juni 1965 „in zwei Klassenräu­men selbst­gefertigte Hetzplakate angebracht, die den faschistischen Putsch vom 17.6.1953 verherr­lichten“. Als Tä­ter wurde ein „Schüler der 11. Klasse […] ermittelt und gegen ihn wurde ein Ermitt­lungsverfahren ein­geleitet“.[42]

In Berlin-Pankow wurden am 14. September 1965 im Gebäude der 10. Oberschule und in angren­zen­den Straßen mehrere Hakenkreuze geschmiert. Es sollen Schüler dieser Schule als Täter in Frage gekommen sein. Die Ermittlungen dazu waren noch nicht abgeschlossen.[43]

In Berlin-Mahlsdorf explodierte am 24. September 1965 an der 10. Oberschule, „in einer mit dem Bild des Staatsratsvorsitzenden dekorierten ’Roten Ecke‘ ein selbstge­fertigter Sprengkörper. Infolge der Druck- und Brandwirkung dieses Sprengkörpers wurde das Fahnentuch leicht ver­sengt und die Fahne aus der Halterung gerissen“. Zwei Schüler (14 und 15 Jahre) stellten sich selbst. Sie hatten in einer Kiste einen Wecker eingebaut, einen Zeitzünder konstruiert, der, „mithilfe von zwei Kontakten durch einen Mo­tor­rad-Akku gezündet, ein Gemisch von Mag­nesium-Pulver und einer Kalium-Verbindung zur Ent­zündung brachte“. Das MfS konnte den beiden Schülern kein politisches Motiv nach­weisen und da die „verwen­deten Chemikalien nicht unter das Sprengmittelgesetz“ fielen, wurden sie „nicht strafrechtlich zur Ver­antwortung gezogen“.[44]

In Berlin-Weißensee wurde 1965 eine Gruppe mit neonazistischen Tendenzen bekannt.[45]

Am 31. Oktober 1965 hatte in Leipzig das Qualifikationsspiel für die Fußballweltmeisterschaft in Eng­land zwischen der DDR und Österreich im Zentralstadion stattgefunden. Dabei kam es vor, wäh­rend und nach dem Spiel zu „Provokationen“ deutscher Fans. Kurz nach 17 Uhr kam es vor dem Film­theater „Ca­pitol“ zu einer Zusammenrottung von circa 50 Fußballfans die „of­fen ihr Missfal­len über die von der VP angewandten Methoden zur Auflösung der Zusam­men­rottung am Vormittag zum Ausdruck brachten. Diese Gruppe wurde sofort aufgelöst“.[46]

 

1966

In Berlin-Friedrichshain führten 1966 sechs Jugendliche (18 bis 20 Jahre) private Par­tys durch, be­trie­ben „Hetze“ besonderer Art und verherrlichten den Faschismus. Zwei von ih­nen hatten ein Mädchen (15 Jahre) sexuell missbraucht. Drei der sechs inhaftierten Ju­gend­li­chen waren ohne Be­schäftigung, die an­de­ren waren als Arbeiter bzw. als Lehrlinge be­schäf­tigt.[47]

In einem S-Bahn-Waggon zwischen den Bahn­höfen Ber­lin-Grü­nau und Berlin-Adlers­hof, ran­dalierten 1966 drei ange­trunkene Ju­gendliche (17 und 18 Jahre). Die Auf­forde­rung ei­nes Trans­portpolizisten, sich ruhig zu verhalten, befolgten sie nicht und brüllten statt­dessen ein faschis­tisches Lied. Als einer der Ju­gendlichen vorläufig festgenommen wer­den sollte, kam es zu ei­ner handgreiflichen Auseinan­der­setzung, wobei ein Trans­portpolizist ver­letzt wurde. Mit Hilfe ei­nes zufällig an­we­senden Solda­ten konnte einer der Jugendlichen fest­ge­nommen werden, wäh­rend die bei­den an­deren fliehen konnten. Ihre Personalien wurden eruiert und es wurden Er­mittlungs­ver­fahren wegen „Staatsverleumdung“ ein­gelei­tet.[48]

In der HO-Gaststätte „Haus Berlin“ am Strausberger Platz belästigte ein Oberstleutnant der NVA ein Diplomaten-Ehepaar.[49]

Anfang März 1966 beschimpften fünf junge Männer, 18 bis 21 Jahre, im „Klub der Jugend und Sportler“ in der Berliner Karl-Marx-Allee drei kongolesische Studenten wegen ihrer Hautfarbe. Danach kam es zu körperlichen Auseinander­setzungen zwischen den beiden Gruppen, in die dann auch anrückende Volks­polizisten verwickelt wurden. Der Einsatzleiter eines Funkstreifenwagens zog sich leichte Verletzungen zu. Gegen die fünf Täter, zwei Fleischer, zwei Beton­bauer und einen Beifahrer wurden wegen Landfrie­densbruch Ermitt­lungsverfah­ren eingeleitet. Anhaltspunkte für eine beständige Gruppierung ergaben sich nicht.[50]

Ende Oktober 1966 wurden dreizehn Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren der Volkspolizeiinspek­tion Berlin-Lichtenberg zu­geführt. Sie hatten in einem Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe ca. 40 „Staatsverleumdungen“ geäußert, Sitzpolster beschädigt und Fensterscheiben zerschlagen. Gegen fünf „Rädels­führer“ wurden Haftbefehle beantragt.[51]

Im November 1966 fand der Direktor der 17. Oberschule Berlin-Lichtenberg im Ortsteil Biesdorf in der Mappe eines 16jährigen Schülers einer 10. Klasse schriftlich festgelegte Satzungen einer Gruppe, zu der drei weitere 16jährige Schüler der Klasse gehörten. Die Väter der Jugendlichen hatten privilegierte und hervorgehobene Berufe, u.a. waren sie Major der Nationalen Volksarmee, Major der Volkspolizei, Wis­senschaftlicher Mitarbeiter beim Magistrat von Groß-Berlin, und einer war Leiter einer Konsum-Gast­stätte. Durch diese Ermittlungen wurde eine weitere Gruppe mit sechs Schülern aus­findig gemacht, die sich ebenfalls faschistische Satzun­gen erarbeitet hatten und die sich „Bund Deutscher Jugend“ nannten. Sie wollten in Deutschland einen Staat nach dem Vorbild des Natio­nalsozialismus errichten. Mitglied konnte nur sein, wer germanischen Ursprungs war, „Nichtarier“ und Juden wurden daher nicht aufge­nommen. Zeichen der Gruppe waren das germanische Runenkreuz und der Hitlergruß. Ihre Vorbilder waren die ehemaligen Führer des nationalso­zialistischen Deutschlands, mit deren Namen sich die Ju­gendlichen ansprachen. Bei Taschenkontrollen wurden schriftliche „Hetzlosungen“ gefunden.

Seit mehreren Monaten war der Klassenlehrerin aufgefallen, dass diese Schüler bei der Behandlung von politischen Tagesfragen eine „ablehnende“ Haltung ge­gen die DDR äußerten. Die meisten Väter dieser Schüler waren Offiziere der Nationalen Volksarmee. Die Un­tersuchungen zur Klärung dieser Vorfälle lagen in den Händen der Kriminalpolizei Berlin-Lichtenberg, der Kreisdienststelle des Mini­steriums für Staatssicherheit sowie der Staatsanwaltschaft.[52]

Im November 1966 kam es in Berlin-Prenzlauer Berg zu Tumul­ten, bei denen über dreißig Jugendliche von der Volkspolizei verhaf­tet wurden. Unter den Verhafteten befanden sich zehn Schüler, sech­zehn Lehrlinge und fünf Arbei­terjugendliche. Vierundzwanzig Ju­gendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jah­ren waren männlich und sieben weiblich. Vier „Rädelsführer“ wurden von der Volkspolizei festgenom­men, weil sie Aktionen geplant und „Hetzlosungen“ aus­gegeben hätten. Einer von ihnen wollte die Ju­gendlichen so organi­sieren, dass sie eine Übermacht gegenüber der Volkspolizei bilden konnten und dazu sollten verbindliche Kontakte mit anderen Grup­pen hergestellt werden.

Der jüdische Friedhof in Berlin-Weißensee wurde 1966 geschändet.[53]

 

1967

Die SED lieferte ab 1967 Waffen und militärisches Know-how an Ägypten und Syrien.[54]

In Friedrichshain gab es 1967 in einer Schule antisemitische Äußerungen.[55]

In mehreren Berichten von Bezirksleitungen der SED und des Kulturbundes wurden 1967 anti-semitische Äußerungen erwähnt.[56]

Das Neue Deutschland veröffentlichte am 23. Juni 1967 einen antisemitischen Text von ei­nem, in Leipzig lebenden, syrischen Dichter.[57]

Die SED Bezirkszeitung Das Volk veröffentlichte am 21. Februar 1967 einen Artikel, in dem von einer „Sonderform des hebräischen Sozialfaschismus“ gesprochen wurde.[58]

 

1968

In Berlin-Lichtenberg kam es am 26. Oktober 1968, gegen 19.00 Uhr, zu gewalttätigen Aus­ei­nanderset­zungen zwischen Angehörigen der Botschaft der Mongolischen VR in der DDR und Soldaten der NVA. Bei diesen Auseinandersetzungen wurde auch ein Student aus Afrika ras­sistisch angegriffen und belei­digt.[59]

Das Neue Deutschland hatte Mitte August 1968 die Schlagzeile: „In Prag regiert der Zionis­mus“.[60]

 

1969

Im April 1969 wurden auf dem Jüdischen Friedhof der Adass Jisroel Ge­meinde 42 Grabsteine umgewor­fen.[61]

In Berlin-Weißensee wurde 1969 der Jüdische Friedhof geschändet.[62]

In einem Schreiben von L. Breschnew vom Jahr 1969 an E. Honecker, E. Mielke, H. Hoff­mann und W. Ulbricht erörtert er die Notwendigkeit des Einsatzes von Verbänden von Frei­willigen als Flieger, Pan­zerführer und Kampfgruppen zur Unterstützung arabischer Truppen im Krieg gegen Israel. Am 7. Okto­ber 1969 beschloss das Politbüro der SED die Vorberei­tung eines Einsatzes von Freiwilligenverbänden gegen Israel.[63]

 

1970

In Berlin-Weißensee wurde 1970 der Jüdische Friedhof geschändet.[64]

 

1971

1971 wurden auf die Synagoge und den Friedhof der Jüdischen Gemeinde drei Anschläge verübt. Ju­gendliche zerstörten zweimal zahl­rei­che Grab­steine und Gräber auf dem Jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee. Später stie­gen sie über eine Mauer in die Synagoge in der Ry­kestraße ein, zerstörten wert­volle Fenster­schei­ben und beschädig­ten Bänke, Ge­sangbücher und Mauerwerk. Die Volkspolizei konnte die Täter festnehmen. Die „Ber­liner Zei­tung“ (DDR) bezeich­nete diesen Vorfall als „Springer-An­schlag“, denn in Wahr­heit hätten Kin­der unbeabsichtigt mit he­rumliegenden Steinen ge­spielt und dabei wä­ren bedau­erli­cherweise ei­nige Fensterscheiben der Syn­agoge be­schädigt wor­den.[65]

In Weißensee wurde 1971 der Jüdische Friedhof geschändet.[66]

In Mitte wurden am 20. Oktober 1971 gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB drei Männer von der Transportpolizei festgenommen, weil sie „an Halsketten offen sichtbar fa­schis­tische Symbole“ tru­gen. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI Berlin-Mitte.[67] 

In Berlin sang ein Arbeiter aus Fürstenwalde/Spree in der S-Bahn auf dem Streckenabschnitt Bahnhof Friedrichstraße – Ostkreuz „ein faschistisches Lied“. Bei seiner Verhaftung führte er „staatsverleumde­rische Reden, die sich gegen die Wahlen und gegen die NVA richteten“. Er war wegen „staatsgefährden­der Propaganda und Hetze, wegen Einbruchs, schweren Dieb­stahls und Unterschlagung vorbestraft. Die weitere Bearbeitung übernahm die Abt. K. der Transport­poli­zei Berlin.[68]

In Berlin-Biesdorf griffen am 15. Mai 1971 vier Deutsche (Schüler, Lehrling, Fleischer und Schlosser) den sowjetischen Fahrer eines Pkws des Diplomatischen Korps gewalttätig an. Er erlitt durch die geöff­nete Fensterscheibe zwei Fausthiebe auf den Kopf. Nach dem sich der Pkw entfernt hatte, griffen die vier Täter „DDR-Bürger“ gewalttätig an.[69]

In Berlin-Karlshorst beging am 14. Oktober 1971 ein Chorsänger der Staatsoper Ber­lin eine „Staatsver­leumdung“, als er im Casino des Hauses der sowjetischen Offiziere hetzeri­sche Re­den hielt, die sich gegen die Sowjet-Union richteten. Er wurde von der VP vorläufig festge­nommen. Die Meldung war „Streng geheim“.[70]

In Berlin-Mitte wurden am 20. Oktober 1971 zwei Männer und eine Frau von Trans­portpo­li­zisten fest­ge­nommen, weil die Männer in der Gaststätte „Goldbroiler“ sichtbar fa­schistische Sym­bole tru­gen. Ge­gen alle drei Täter wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet.[71]

In Berlin-Mitte wurde am 28. Oktober 1971 an der Tür einer S-Bahn ein Hakenkreuz ange­schmiert.[72]

In Wildau (Bezirk Potsdam) wurde am 29. Oktober 1971 im Verwaltungsgebäude des VEB SKET, auf dem Türplakat des Sekretärs für Agitation und Propaganda, ein Hakenkreuz ge­schmiert.[73]

In Berlin-Pankow wurde am 29. Oktober 1971 wurde ein Wahlplakat der „Natio­nalen Front“ mit „Nazi“ und mit einem Hakenkreuz versehen.[74]

In Berlin-Friedrichshain wurde am 30. Oktober 1971 das VP-Revier 83 von einem anony­men An­rufer angerufen. Er teilte mit, dass der „Genosse Breshnew bereits gelandet sei und das VP-Revier besu­chen wird“. Auf die Frage, wer am Apparat sei, antwortete der Anru­fer mit „SA“.[75]

In Berlin-Baumschulenweg wurde am 30. Oktober 1971 ein Wahlplakat mit „faschis­tischen Schmiere­reien“ versehen.[76] 

In Berlin sang am 4. November 1971, in einer S-Bahn, ein Arbeiter des Reifenwerks Fürsten­walde ein „faschistisches Lied“ und hielt „staatsverleumderische Reden“, die sich ge­gen die an­stehenden Wahlen und gegen die NVA richteten.[77]

Auf die Synagoge und den Friedhof der jüdischen Gemeinde in Berlin (DDR) hatten mehrere Jugendliche Anfang Dezember 1971 drei Anschläge verübt. Sie zerstörten zweimal zahlreiche Grabsteine und Gräber auf dem jüdischen Fried­hof in Berlin-Weißensee. Später stiegen sie über eine Mauer in die Synagoge in der Rykestraße ein, zerstörten wertvolle Fensterscheiben und beschädigten Bänke, Ge­sangbücher und Mauerwerk. Die Volkspolizei konnte die Täter fest­nehmen. Danach wurde in der Berliner Zeitung (DDR) dieser Vorfall als „Springer-Anschlag“ bezeichnet. In Wahrheit hätten Kin­der unbeabsichtigt mit herum­liegenden Steinen gespielt und dabei seien bedauerlicherweise einige Fensterscheiben der Synagoge be­schädigt worden.[78]

 

1972

In Basdorf bei Berlin (Bezirk Frankfurt/O.) wurden 1972 in der 19. Volkspolizei-Bereit­schaft über einen längeren Zeitraum Polizisten des 1. Diensthalbjahres misshandelt. „Sie wurden ge­zwungen zu schwören: ‚Ich bin der größte Rotarsch der Warschauer Vertragsstaaten’“. In den 17., 18. und 19. Volkspolizei-Bereitschaften der Berliner Volkspolizei in Basdorf, gab es eine Häufung von „Vorkommnissen“, wobei dienstliche Leiter die Erscheinungen mit „Schönfär­berei“ und durch „Vertuschen“ der „ideologischen Diversion des Gegners Vorschub“ leiste­ten, was bis zu „Aufweichungs- und Zersetzungserscheinungen“ führte.[79] Dort gab es 1974 in einer Volkspolizei-Bereitschaft eine Gruppe von Volks­poli­zisten, die sich als „SS-Einheit“ verstanden. Sie konnten erst nach Monaten von der Staats­anwaltschaft ent­tarnt werden.[80]

Im Dezember 1972 wurden vor dem Stadtbezirksgericht Weißensee fünf Ju­gendliche wegen Rowdytum angeklagt. Sie waren 14 bis 16 Jahre und vier wa­ren Mitglieder der FDJ.[81] Sie hatten Eva S., Mit­schülerin der 9. Klasse der 3. Oberschule Berlin-Weißensee, verbal und handfest wegen ihrer polnischen Na­tiona­lität angegriffen. Eva berichtete der Volkspolizei über diese tätlichen An­griffe und die diskriminierenden Äußerungen. Seit September 1972 war sie neu in der Klasse und beim Anfertigen von Lebensläufen erfuhren die Mit­schüler, dass Eva S. polnische Staatsbürgerin war. Sie wurde danach von ihren Mit­schü­lern als „Pollacke“, „Pollacken-Girl“ und „Pollacken-Eva“ beschimpft. Während des polytechnischen Unterrichts im VEB Elektropro­jekt/Anlagenbau wurde sie mit Hartgum­miteilen beworfen und in der S-Bahn sowie auf dem S-Bahnhof Prenzlauer Berg von mehre­ren Jugend­lichen auf den Kopf und ins Ge­sicht geschlagen. Einen Tag später, während des Deutschunterrichts, „provo­zierte“ ein Mit­schüler erneut eine tätliche Auseinandersetzung. Er schlug Eva mehrmals ins Ge­sicht und riß ihr ein größeres Büschel Haare aus. Nach diesen Attacken erstattete Eva S. Anzeige bei der Volks­polizei. Nun wurde festgestellt, dass die vielfältigen Angriffe einge­bettet waren in Gehässig­keiten und Aggressionen, und der Klassen­leiter, die Fachlehrer und die Direkto­rin wurden gerügt, weil sie nicht rechtzeitig und nicht genügend diese frem­den­feindlichen An­griffe auf das Mädchen als „politischen Vorgang“ erkannten. Zu­sätzlich wurde als besonders schwerwiegend angeführt, dass sich bereits 1971 Teile dieser Schulklasse bei einem Besuch der Ge­denkstätte des ehemaligen KZ Sachsenhausen in Oranienburg „unwürdig“ verhalten hat­ten. Trotz der „umfas­senden Auswertung“ durch Lehrer und Funktionäre seien eben ungenügende Kon­sequen­zen aus diesem damaligen Vorfall gezogen worden.[82]

Bei den Vernehmungen stellte sich heraus, dass sämtliche männ­lichen Jugendli­chen der Schulklasse die Angriffe auf Eva entweder unterstützt oder geduldet hatten. Die Maßnahmen zur Klärung der Vorkomm­nisse wurden vergleichs­weise breit gefächert: Das Leh­rerkollegium der Schule befaßte sich damit, Schü­ler der oberen Klassen erörterten die Vorfälle, eine Genossen- bzw. Eltern­ver­sammlung und eine Aus­wertung durch das „Elternaktiv“ der Schul­klasse wurden organisiert und es wurden Wandzeitungen und Aus­hänge erstellt in de­ren Mittelpunkt die „Deutsch-Polnische Freund­schaft“ stand.[83]

Die SED-Kreisleitung Weißensee informierte am 11. Dezember 1972 Nau­mann, Mitglied des ZK und 1. Sekretär der Berliner SED-Bezirksleitung, über die antipolnischen, fremdenfeindlichen Aktio­nen an der 3. Oberschule in Berlin (DDR). Dabei bestätigte die Kreisleitung, dass in der Schulklasse antipolnische Vorurteile zutage getreten waren. Die als „Undisziplinierte und Anführer“ be­kannten zwei Schüler R. und K. wurden aus der Klasse entfernt und an an­dere Schulen mit „stabilen Klassenkollektiven“ straf­versetzt. Vom 9.12. bis zum 14.12.1972 wurden fünf Schüler in Untersuchungshaft genommen.

Nach einem Rapport der Volkspolizei-Inspektion soll der Vater von Eva S. mit einem Messer seine Ehe­frau bedroht haben. Der SED-Sekretär aus Weißensee ging der Frage nach, ob es „Zusammenhänge zu der erwähnten Sache“ gegeben habe. Dieser Aspekt blieb jedoch ohne weiteren Einfluß auf das Verfah­ren.[84] Die weiteren Vernehmungen der beschuldigten Schüler bestätig­ten deren anti­polnische Ressenti­ments. Die fünf Jugendli­chen erklärten den Vernehmern, sie fühlten sich bei den Angriffen auf Eva deshalb im Recht, weil „Versorgungs­schwierigkeiten durch Einkäufe polnischer Touristen“ bestanden hätten. Nach Rückspra­chen mit der Abteilung Jugendkriminalität beim Generalstaatsanwalt sowie der Abteilung Volksbildung beim „Magistrat von Groß-Ber­lin“ ergaben sich für den Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin kei­nerlei Erfahrungen mit an­deren derartigen fremdenfeindlichen Vor­kommnissen (!). Der Gene­ralstaatsan­walt stimmte darin überein, dass in diesem Verfahren nur kurzfristige Haftstra­fen beantragt wer­den sollten.

An dem Gerichtsprozess nahmen ein Vertreter und eine Vertre­terin der Abtei­lung Jugendkriminalität des Generalstaatsanwalts von Groß-Berlin teil. Am Vormittag des 14. Dezember 1972 erhielt je­doch der Generalstaatsanwalt eine Information des Ministeriums für Staatssicherheit, wonach der Sachverhalt in dieser Strafsache anders gelagert und in Verbindung mit der politischen Situa­tion in Berlin (DDR) eine andere gerichtliche Reaktion als vorgesehen notwen­dig sei. Daraufhin beantragte die Generalstaatsan­waltschaft als Strafe Freizeit­arbeit nach § 70 StGB. In der Hauptverhandlung erklärten alle fünf Ange­klagten über­einstimmend, sie seien keinesfalls wegen der polnischen Staatsbür­gerschaft gegen ihre Mitschü­lerin vorgegangen. Die beleidigenden Äußerungen seien unbedacht gewesen und sie bezeichne­ten diese als „Neckereien“. Grundsätzlich hätten sie „keiner­lei Vorbehalte“ gegen Bürger aus befreun­deten Ländern. So wurden diese fremdenfeindlichen Vorgänge dann zu einer verfehlten Lie­besgeschichte umgewandelt, bei der Frank B. sich von Eva beleidigt fühlte, weil sie mit ihm kein freundschaftliches Verhältnis ein­gegangen war. Das habe die anderen Schüler ebenfalls gekränkt und sie seien ihm deshalb beigestan­den.[85] Die Hauptver­handlung klärte nicht auf, weshalb die Angeklagten im Gegensatz zu ihren Aussagen bei den polizeilichen Vernehmungen antipolni­sche Motive angegeben hatten. Im Urteil des Gerichtes hieß es dann nur noch lapidar, die Angeklagten hätten Eva S. aus persönlichen Grün­den ange­griffen. Ein Bezirksschulinspektor der Abteilung Volksbildung des Ma­gistrats von Ber­lin (DDR) be­schwerte sich über die äußerst schlep­pende Verhandlungsführung des Gerichtes. Er bemerkte dazu, es sei versäumt worden, die Jugendlichen mit ihren antipolnischen Aussa­gen aus der Voruntersuchung zu konfrontieren. Ebenso habe es das Gericht unterlassen, die Direktorin, die Lehrer und Vertreter des Klas­senelternaktivs zu hören. Für den Schulinspektor gehörten diese Päd­agogen und auch die FDJ-Gruppe als Schuldige vor Gericht.[86]

Die fünf bis dahin nicht vorbestraften Jugendlichen mußten als Strafe Freizeit­arbeit bei der Müllabfuhr ableisten. In der Urteilsbe­gründung wurde auf den xe­nophobischen Teil des Vorfalls doch noch einge­gangen und Eva S. wurde atte­stiert, sie sei durch die Be­schimpfungen grob belästigt worden. Aus Mangel an Beweisen sprach das Gericht dem Schüler B. jedoch keine Absicht zu. In der Urteilsbegründung wurde ihm sogar bestätigt, dass er sich zu Recht „gekränkt fühlte“, weil Eva seinem Wunsch nach einer engen Freundschaft nicht nachge­kommen sei.

Die Angeklagten zeigten durch ihr Verhalten, so das Urteil weiter, ihnen sei der wahre Inhalt von „Ka­meradschaft“ noch nicht bekannt und sie hätten nun allen Grund im Klassenverband für eine „ausge­zeichnete Disziplin“ zu sorgen. Sie hätten sich mit dem „unwürdigen Verhalten“ des Angeklagten B. solidarisiert und seien so zu einem „rowdyhaften Verhalten“ verleitet worden; zukünftig sollten sie sich gegenseitig helfen, um ihre Zensuren zu verbessern. Die von der Anklagevertretung und der FDJ-Leitung geforderten Konsequenzen sollten dazu beitragen, ihnen den „wahren Inhalt so­zialistischer Freund­schaft“ bewußt zu machen. Dies sei dann die Voraussetzung dafür, dass sie sich in Zukunft gegen­seitig eher ach­ten und sich nicht beschimpfen würden.[87]

 

1973

Am 26. Oktober 1973, gegen 01.00 Uhr, wurden sechs Seeleute des VEB Deutsche Binnenree­derei von Volkspolizisten der Volkspolizei-Inspektion Berlin-Friedrichshain zugeführt. Sie hat­ten vor dem Ein­gang zum Werkgelände des VEB Glaswerk Stralau mehrere polnische Staatsbürger gewalttätig angegrif­fen. Ein Opfer wurde dabei erheblich verletzt. In der Nähe des Kinderheimes Alt Stralau kam es erneut zu gewaltätigen Auseinandersetzungen, bei denen Deutsche „Zaunlatten als Schlagmittel“ einsetzten. Die Sicherheitsorgane „konnten keine Hin­weise dafür erarbeiten, daß diese tätlichen Angriffe der DDR-Bürger gegen die Staatsbürger der Volksrepublik Polen wegen ihrer Staatsangehörigkeit erfolgten“. Die weitere Bearbeitung der Ermittlungsverfahren erfolgte durch die Arbeitsgruppe Ausländer des Dezernats II des PdVP Berlin. Die Mitarbeiter der Abteilung IX der BVfS Berlin trafen am 26. Oktober 1973, gegen 9.30 Uhr, in der VPI Friedrichshain ein und sie stellten fest, dass die KDfS Friedrichs­hain, entgegen der geschlossenen Vereinbarung, keine Informationen „über dieses Vorkomm­nis und die vorgenommenen Zuführungen“ erhalten hatte, was „des Öfteren“ aufgetreten war.[88]

Am 31. Oktober 1973, zwischen 21.25 und 22.05 Uhr, kam es in Berlin-Buch zu einem „Ra­cheakt“ von 16 Deutschen. Sie hatten sich mit diversen Schlagwerkzeugen ausgerüstet, um sich an Jugoslawen zu rächen, mit denen es am 28. Oktober 1973 in der HO-Gaststätte „Schloßkrug“ zu gewalttätigen Ausei­nandersetzungen gekommen war. Dafür zogen sie von Gaststätte zu Gaststätte und suchten die betref­fenden Jugoslawen, die auf einer Großbaustelle im Klinikum Berlin-Buch beschäftigt waren und in Ber­lin-Buch wohnten. In der HO-Gaststätte „Schloß­park“ am S-Bahnhof Berlin-Buch fanden sie ihre Opfer und schlugen sie zusammen, was bei sechs der Überfallenen zu „erheblichen Verletzungen“ führte. Die Leitung des PdVP bildete, unter der Leitung von Major Hase, eine Sondereinsatzgruppe, die die Unter­suchungen in der VPI Pankow durchführte. Alle 22 beteiligten Person sollten sich in der VPI Pankow befinden.[89]

Bei einer vormilitärischen Ausbildung der Humboldt-Universität zu Berlin im GST-Lager „Junge Patri­oten“ in Breege auf der Insel Rügen (Bezirk Rostock) „lief eine Person mit zum faschistischen Gruß erhobener Hand durch den Saal“. Als die Kapelle ein Studentenlied an­stimmt, entstellten sechs GST-Angehörige (ein Hundertschaftskommandeur, ein Zugführer und vier Politstellvertreter den Text: „Es hoben die alten Germanen, zum deutschen Gruß die Hand“, anstatt „zum freundlichen Gruß“. „Im Er­gebnis dieser Auseinandersetzungen fasste die Lagerleitung den Beschluß, allen genannten Personen ei­nen strengen Verweis mit Eintra­gung in die Studienunterlagen auszusprechen – bedingt mit Bewährung für die Dauer des La­gers. Dieser Vorfall wurde bereits am nächsten Morgen mit allen Kommandeuren ausgewer­tet“.[90]

1973 wurden der Volkspolizeiin­spek­tion Lichtenberg 13 Jugendliche (15 bis 18 Jahre) „zu­ge­führt“. In einem Omnibus der Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) hatten sie ca. 40 „Staats­ver­leumdungen“ geäußert, Sitzpolster beschädigt und Fensterscheiben zerschlagen. Gegen fünf „Rädelsführer“ wurden Haftbefehle bean­tragt.[91]

In Berlin-Johannisthal wurde am 11. August 1973 gegen 16.00 Uhr in und vor der HO-Gast­stätte „Lin­denschenke“ ein polnischer Arbeiter von Deutschen zusammengeschlagen und musste im Achenbach-Krankenhaus in Berlin-Köpenick stationär behandelt werden. Durch eine telefoni­sche Mitteilung eines diensthabenden Oberarztes wurde der Volkspolizei mitge­teilt, dass die Be­wusstlo­sigkeit des polnischen Arbeiters auf seine „Volltrunkenheit zu­rückzu­führen“ sei, und des­halb wurde der Angriff lediglich als „Ordnungswidrigkeit qualifi­ziert“. Ein zugezogener polnischer Betreuer erklärte am selben Tag noch, dass eine Blutalko­holun­tersuchung nötig wäre, da sein Landsmann nur zwei Bier getrunken hätte. Dieser Antrag wurde von einem Mitarbeiter der VP-In­spektion Berlin-Treptow mit der Behauptung abge­lehnt, dass „die Fertigung einer Blutalkoholana­lyse zu kostspie­lig“ gewesen wäre. Das Ange­bot, die Kosten für diese Untersuchung nehmen zu wollen, wurde ab­ge­lehnt. Am 12. August stellte der Betreuer bei einem Besuch im Krankenhaus fest, dass sein Man­dant über Läh­mungserscheinungen der rechten Kör­perhälfte und über Sprachstö­rungen litt. Ein hin­zugezo­gener Arzt bezeichnete diese Beschwerden als „Simulieren“. Da der ver­letzte Pole jedoch ei­nen Tag später erneut und verstärkt über dieselben Be­schwerden klagte, wurde er auf Drängen des polnischen Betreuers und einer deutschen Betreuerin am 13. August „zur Spezi­albehand­lung“ in die Neurologische Klinik der Charité verlegt. Dort stellten Me­diziner des Instituts für gerichtliche Me­dizin eindeutig fest, dass es sich bei der Lähmung und Sprach­störungen „kei­nes­falls um alkoholbe­dingte Störungen“ handelte, sondern um Folgen einer Gewaltein­wir­kung auf die linke Seite des Schädels. Als die Verwaltung für Staatssicherheit in Berlin von diesem Vor­fall erfuhr, ver­anlasste sie am 17. August bei der Volkspolizei (DVP) ein Ermitt­lungsverfahren we­gen des drin­genden Ver­dachts des § 215 StGB Rowdytums und schwerer vorsätzlicher Körperverletzung gegen den deut­schen Täter. Am 18. August wurde durch das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte ein Haft­be­fehl erlas­sen. Gegen den Arzt wurde ein Ermitt­lungsverfahren wegen des dringenden Verdachts der Verlet­zung der Obhutspflicht nach § 120 Absatz 1 StGB Verletzung der Obhutspflicht ohne Haft einge­leitet. Diese „Untersu­chungen er­brachten nicht den Beweis“, dass er vorsätzlich den verletzten Polen hatte liegen lassen. „Damit hat sich der Verdacht einer Straftat nach § 120 Absatz 1 StGB nicht bestä­tigt“.[92]

Kurt Goldstein, Intendant der Stimme der DDR, behauptete im August 1973 Israel würde „in der ganzen Welt einen geheimen Krieg“ führen.[93]

Ein Kommentator der Stimme der DDR sprach am 12. Oktober 1973 von der „Nazi-Luftwaffe Israels“.[94]

In Berlin-Friedrichshain wurden am 26. Oktober 1973 gegen 1.00 Uhr drei polnische Arbeiter von sechs Deutschen mehrfach gewalttätig angegriffen und ein Pole wurde dabei er­heblich verletzt. Ei­ner der Täter war Mitglied der SED und insgesamt waren unter den An­greifern Mitglieder des FDGB, der GDSF und der FDJ.[95]

In Berlin-Buch zogen am 31. Oktober 1973 zwischen 21.00 und 22.00 Uhr, mit Schlag­werk­zeug bewaff­nete Deutsche von Gaststätte zu Gaststätte um jugoslawische Arbeiter zu tref­fen, an denen sie „Rache“ üben wollten. Dieser „Rachefeldzug“ ging auf gewalttätige Auseinan­derset­zungen zu­rück, die am 28. Oktober in der HO-Gaststätte „Schloßkrug“ stattge­funden hatten. Im be­sagten „Schloßkrug“ am S-Bahn­hof Berlin-Buch kam es dann zu den provozier­ten tätlichen Ausei­nander­setzungen, wobei sechs Jugosla­wen teilweise erheblich verletzt wurden.[96] Der Bezirksstaatsan­walt Ber­lin-Pankow und die Abteilung K der Volkspoli­zei-In­spektion Pankow lei­teten Ermittlungsver­fahren mit Haft gemäß § 215 Row­dytum, 216 StGB Schwere Fälle von Rowdytum gegen acht Deutsche und Ermittlungsverfah­ren ohne Haft ge­gen drei Deutsche ein.[97]

Die SED lieferte Ende 1973 Waffen an Syrien. Darunter befanden sich 12 Abfangjagdflug­zeuge MiG-21, 62 mittlere Panzer vom Typ T-54 AM mit Munition, 300 Panzerbüchsen RPG- 7, 74.500 Granaten und 30.000 Panzerminen.[98]

1974

Im Mai 1974 der Jüdische Friedhof der Adass Jisroel Gemeinde geschän­det.[99]

In Berlin-Köpenick wurde am 25. April 1974 gegen 23.30 Uhr auf dem Mandrellap­latz ein Stu­dent aus dem Jemen von einem Deutschen (22 Jahre) und einer Deutschen (15 Jahre) grundlos be­leidigt, ge­schla­gen und verletzt. Das Opfer musste wegen Prellungen und Hautab­schürfungen medizinisch ambulant versorgt werden. Gegen den Haupttäter wurde am 30. Ap­ril durch die Abteilung K. der Volkspoli­zei-Inspektion Köpenick ein Ermittlungsver­fahren gemäß § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und er wurde in­haftiert.[100]

In einer Volkspolizei-Bereitschaft in Basdorf bei Berlin, gab es 1974 eine Gruppe von Volks­polizisten, die sich als „SS-Einheit“ verstanden. Sie konnten erst nach Monaten von der Staatsanwaltschaft enttarnt werden.[101]

 

1975

1975 wurde der Jüdische Friedhof in der Schönhauser Allee geschän­det.[102]

 

1976

Im März 1976 der Jüdische Friedhof der Adass Jisroel Gemeinde geschän­det.[103]

In Berlin-Weißensee wurde 1976 wurde der Jüdische Friedhof geschändet.[104]

In Berlin-Buchholz kam es 1976 in einer HO-Gaststätte zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwi­schen ca. 200 Jugendli­chen und den Besatzungen von sechs Funkstreifenwagen. Es kam zu Tätlichkeiten wie Festhalten, Um­klammern und Schlägen, und Volkspolizisten wurden mit „staatsverleumderi­schen“ Äußerungen beschimpft und beleidigt.[105]

In Berlin-Friedrichsfelde in der Dolgenseestraße wurden am 2. September 1976 gegen 24.00 Uhr vier Studenten der Ingenieurwissenschaften aus Israel und Jordanien von ca. zehn Unbe­kannten über­fallen und mit Fäusten und Holzlatten geschlagen und verletzt. Die Opfer konn­ten nach ambulanter medizini­scher Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.[106]  

 

1977

Im Freibad Berlin-Pankow randalierten 1977 mehrere Jugendli­che. Sie brüllten: „Sieg-Heil“, legten ein Feuer und verbrannten ei­nen Baum.[107]

In Berlin-Weißensee wurde im Frühjahr 1977 der Jüdische Friedhof geschän­det.[108]

Im Juni 1977 wurde der Jüdische Friedhof in der Schönhauser Allee ge­schändet.[109]

In Prenzlauer Berg wurden 1977 auf dem Jüdischen Friedhof in der Schönhauser Allee Grab­steine mit Hakenkreuzen be­schmiert. Der Friedhof musste des­halb vor­über­gehend ge­schlos­sen wer­den.[110]

In Berlin-Mitte wurden 1977 mehrere Flugblätter mit nationalistischen und antisemi­tischen In­halten auf­gefunden. Als Autor wurde ein Schüler der Klasse 9a der „Heinrich Do­renbach“ Ober­schule identifi­ziert.[111]

Am 26. August 1977 kam es beim Oberliga-Punktspiel des BFD Dynamo gegen den 1. FC Union Berlin, durch Hooligans des 1. FC Union im S-Bahnbereich zur „Störung der öffentli­chen Ordnung, Sachbe­schädigungen an S-Bahnwagen und Bahnhofseinrichtungen sowie ei­nen die Betriebssicherheit gefähr­denden Eingriff“ sowie zu Verleumdungen und Gewalttätig­keiten gegen Angehörige der Sicherheitsor­gane. Auf dem S-Bahnhof Marx-Engels-Platz wur­den 17 Fensterscheiben der Hallenwand zerstört und in einem S-Bahnzug auf der Strecke Friedrich­straße-Strausberg wurden Fenster, Türscheiben sowie Ne­onleuchten und Haltestan­gen zerstört. Vor und nach dem Spiel wurden im Bereich der S-Bahn und in Mitte und Fried­richshain insge­samt 79 Personen zugeführt. Wegen dieser „Vorkommnisse“ wurden 31 Beleh­rungen durchge­führt, 21 Personen wurden mit Ordnungsgeld belegt, gegen 20 Personen ein Ord­nungsstrafverfahren eingeleitet, fünf Personen zur Ausnüchterung in Gewahrsam genom­men und gegen zwei Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des § 215 Rowdytums und § 115 vorsätzlicher Körperverletzung StGB eingeleitet.[112]

Am 7. Oktober 1977 kam es, anlässlich eines „Volksfestes“ zum 28. Jahrestag der Grün­dung der DDR und zum 60. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution, auf dem Ale­xanderplatz zu ge­walttätigen Auseinanderset­zun­gen zwischen neonazistischen Hooli­gans und Einheiten der Volkspolizei. Die Ausschreitun­gen ge­hörten, was Ausmaß und Inten­sität der Kra­walle anlangt, zu den ge­wichtigsten Straßenkämp­fen in der DDR. Hooli­gans des 1. FC Union Berlin waren durch die Straßen gezogen und riefen „anti­so­zialisti­sche, par­tei- und staats­feind­li­che“ Parolen wie z. B. „Russen raus“ und „Ras dwa tri – Russen werden wir nie – Nieder mit der Bullen-Elf“. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen entwi­ckelten sich, „als im Ergeb­nis des Absturzes von 9 Jugendlichen gegen 19.00 Uhr in einen Lüftungs­schacht am Fernseh­turm während des Auftritts der Beat-Formation ‚Express‘ der Ein­satz eines Zuges VP-Bereitschaf­ten zwecks Absicherung des Unfallortes, Hilfeleistung und Sicherung des Ein­satzes von Schnell­hilfewagen des DRK erfolgte“.

Ein­heiten der Volkspolizei wurden von etwa 100 Demonstranten mit Steinen bewor­fen, in zwei Fällen wurden Volkspolizisten mit feststehenden Messern bedroht und es wurden Uni­form-Müt­zen verbrannt und in Luft geworfen; dagegen setzte die Volkspolizei Hunde ein, auch um die Angreifer in Schach zu halten. „Unter dem Einfluß der neonazistischen Welle in der BRD riefen darüber hinaus einige Perso­nen u. a. faschistische Losungen“, wie „Deutschland erwa­che“, „Adolf Hitler – unser großer Führer“, „Nieder mit der DDR“, „Hängt ihn auf das grüne Schwein“ [die Uniformen der DVP waren grün, HW] und mehrfach wurde das „Deutschland­lied“ gesungen. Die Volkspolizei wurde mit herausgerissenen Pflas­terstei­nen, mit Abfall, mit Feuerwerkskörpern und Papierkörben beworfen.[113] „Die Zusammen­rot­tung konnte von den Si­cherheitskräften erst gegen 23.30 Uhr aufge­löst werden. Dabei wur­den 66 Volks­poli­zisten „er­heblich verletzt und großer Sachscha­den verursacht. Mit Ausnahme eines in den Lüftungs­schacht abgestürzten Jugendlichen konnten bis zum 5. 11. 1977 alle ver­letzten VP-Angehörigen und Jugendlichen aus den Krankenhäusern entlassen werden“.[114]

In der Information Nr. 623/77 waren neun Jugendliche in den Luftschacht gestürzt und dabei wären drei Schwerverletzte und sechs Leichtverletzte von einem „Schnellhilfewagen des DRK unverzüglich Hilfe geleistet“ worden.[115] Es gab 83 Verletzte und noch am Abend waren 313 Per­sonen und bis zum 5. No­vember 1977 weitere 155 Personen vorläufig festgenommen (zu­ge­führt) worden und es stellte sich her­aus, dass die meisten von ihnen aus den Bezir­ken Lich­tenberg, Köpenick und Treptow ka­men; un­ter ihnen befanden sich 210 Lehrlinge, 98 Fachar­beiter, 72 Schüler und 63 sonstige Arbei­ter. „Die Zufüh­rungen betrafen fast aus­schließlich Ju­gendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren, da­von gehörten 218 der FDJ“ an. Von den Zugeführten wurden gegen 71 Personen Ermitt­lungs­verfahren, davon 61 Ermitt­lungs­ver­fahren mit Haft ein­geleitet. Gegen vier Personen wurden Ordnungsstrafen ausgespro­chen und an zehn Personen wurden andere Erziehungs­maßnahmen durchgeführt. Nach den Angaben in der Information Nr. 623/77 vom 10. Oktober 1977 wurden gegen 87 Personen Ermittlungs­verfahren mit Haft, gegen 12 Personen Ermittlungsverfahren ohne Haft mit dem Ziel des Er­lasses eines auf Geldstrafe gerichteten Strafbefehls, gegen 48 Personen wurden Ord­nungsstrafverfahren mit dem Aus­spruch von Strafverfügun­gen zwischen 100 und 500 Mark, gegen 17 Personen Ordnungsstraf­verfahren mit dem Ausspruch von gemeinnützi­ger Arbeit bis zu sechs Tagen. Weitere 149 Personen wurden nach kriminalistischer Regist­rie­rung und eingehender Verwarnung im Ver­laufe des 8. Oktober 1977 entlassen. „Bei der Be­kämpfung der Ausschreitungen wurden insge­samt 66 Angehörige der Volkspolizei (5 Offi­ziere sowie 61 Wacht­meister und Unterführer) verletzt (Platzwun­den, Prellungen, Hämatome sowie Schnitt­wunden). Darüber hinaus wurde durch die Zertrümmerung von Fensterscheiben und andere Sachbeschädigungen ein Scha­den von ca. 50 000 Mark verursacht“.[116]  

Diese Aus­einandersetzungen inspirierte eine Gruppe in Karl-Marx-Stadt, unter ihnen befan­den sich vier Vorbestrafte, in eine „Ausbildungsstätte der GST“ einzubrechen, um „in den Be­sitz von Schusswaffen und Munition“ zu kommen, mit denen sie zukünftig gegen die Sicher­heits­kräfte vorgehen konnten. Ein Strafgefangener der StVA in Brandenburg und ein Arbeiter aus Halle fertigten „mehrere Hetzflugblätter mit gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse und füh­rende Repräsentanten der DDR gerichteten bzw. den Faschismus verherrlichenden Losun­gen […] und verbreiteten diese“.[117]

Nach Informationen der Generalstaatsanwaltschaft vom 9. Januar 1978 waren insgesamt ge­gen 183 Per­sonen Ermittlungsverfahren gemäß Rowdytum und Zusammenrottung eingeleitet, wo­von 163 Personen in Untersuchungshaft genommen wurden. Gegen 77 Personen waren Ord­nungsstrafverfahren durchge­führt worden und 207 Personen wurden nach Belehrungen und Verwarnungen aus dem Polizeigewahr­sam entlassen. „Rädelsführer und Initiatoren“ so­wie „Vorbestrafte und Asoziale“ wären mit der „gebo­tenen Strenge zur Verantwortung gezo­gen“ worden. 95 Täter wurden als „Rädelsführer“ zu Freiheits­strafen zwischen 4 Monaten und 3 Jahren verurteilt, davon wurden 38 Täter zu Freiheitsstrafen über ein Jahr verurteilt. 14 Täter erhielten Jugendhaft und 20 Täter erhielten Strafen auf Bewährung.[118]   

Die Hooligans des 1. FC Union Berlin waren bereits vor diesen gewalttätigen Auseinander­set­zungen im September 1977, im Juni 1977 in Erscheinung getreten. Nach der Meinung der Ge­neralstaatsanwaltschaft der DDR handelte es sich bei den Tätern „in der Mehrzahl […] um politisch zurückgebliebene Schüler oberer Klassen der POS und Lehrlinge, vorwiegend des 1. Lehrjahres, die leistungsschwach sind und eine ungenügende Einstellung zur Arbeit und zum Lernen aufweisen“. Die verurteilten 95 Täter wären als „Rädelsführer“ besonders aktiv gewe­sen und besonders „Vorbestrafte und Asoziale“ wären für ihr Verhalten „mit der gebotenen Strenge zur Verantwortung gezogen“ worden. 

In den Medien wurde der politi­sche Cha­rakter der Auseinan­dersetzungen damit vertuscht, es hätte sich hier nur um „Rowdy­tum“ ge­handelt, d. h. diese Ausschreitungen in Berlin seien Vor­kommnisse gewesen, die nach einer Sportver­an­staltung stattgefunden hatten.[119] Das öf­fentli­che State­ment gegen die Sow­jet­union war eine politische Äußerung und mit „Bulle­n­elf“ wurde die gegnerische Elf vom BFC Dynamo Berlin getrof­fen, an dessen Spitze sich der Mi­nister für Staatssicher­heit be­fand. Von den Tätern gehörten bis zu 50 Prozent „zum negati­ven Anhang des 1. FC Union Berlin“.[120] Bürger die sich über „Row­dytum“ in Berlin äu­ßerten, wur­den durch die SED „aufgeklärt“, dass es sich lediglich um Ausschreitungen nach einer Sportveran­stal­tung ge­handelt habe. In einer weiteren Information der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurden Ge­rüchte über die angebliche „Anzahl der Toten“ aufgegriffen. In einem „Stim­mungsbericht“ der HA I, Abt. MfNV an die Abt. Information, Auswertung und Kon­trolle (IAK) wurden die An­sichten eines Leutnants der Militärpolitischen Hochschule (MPHS) wiedergegeben, dass die In­formationen über die Krawalle am Alexanderplatz nicht übereinstimmten mit den Infor­mati­onen, über die die „Politabteilung der MPHS“ verfügte. Denn bei den Ausschreitungen seien „auch Tote zu bekla­gen“ gewesen, sowohl bei der DVP als auch bei den Jugendli­chen.[121] Mark Brayne, er war 1977 in der DDR Korrespondent der briti­schen Nachrichtenagentur „Reuters“, berichtete am 12. Oktober 1977 von den gewalttäti­gen Auseinandersetzungen rund um den Ale­xanderplatz in Berlin, was die Zeitschrift „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe Nr. 47/1977 vom 14. Novem­ber 1977 publizierte. Brayne gab an, dass drei Menschen getötet worden wären – ein Mäd­chen sei beim Sturz in den Luftschacht gestorben, ein Volks­polizist wäre erstochen worden und ein weiterer Volkspolizist wäre mit einem vollen Bierkasten erschla­gen worden. Am Ende des Artikels im „Spiegel“ wurde auf eine „Parteiinterne Information“ der SED hinge­wiesen, dass nicht nur zwei Volkspolizisten bei den Unruhen getötet worden wären, sondern das auch zwei weitere Volkspolizisten ihren Verletzungen erlegen wären.[122] Die weiteren „Unter­suchun­gen konzentrierten sich auf die wei­tere Personifizierung von Rädelsführern und anderen Mittä­tern der Aus­schreitungen am 7.10.1977“. In der außerordentlichen Sitzung des Sekretari­ats der Be­zirks­leitung der SED Berlin am 10. Oktober 1977 waren die Aus­schreitungen vom 7. 10. 1977 als „Ausdruck des Wirkens der verstärkten politisch-ideologischen Diversion des Gegners unter Jugendlichen“ eingestuft worden, was sich auch in der „Zu­nahme rowdy­hafter Hand­lun­gen“ zeigte. Der Be­richt und die Schlussfolgerun­gen wurden „dem Gene­ralsekretär des Zent­ralkomitees der SED, Ge­nos­sen Erich Honecker“ übermit­telt.[123]

Mit diesen gewalttätigen Auseinandersetzungen begann in der DDR die Entwicklung einer ne­onazisti­schen, d. h. gewalttätigen, rassistischen und antisemitischen Bewegung der politischen Rechten.

 

1978

Im Jahr 1978 wurden sechs neonazistische Gruppen, die in Berlin-Rahnsdorf, in Schwedt (Be­zirk Frank­furt/O.), in Triptis (Bezirk Gera), in der StVA Naumburg (Bezirk Leipzig) und in Ziesar (Bezirk Pots­dam) existierten, „durch Einleitung von Ermittlungsverfahren beseitigt“. 1979 wur­den fünf neonazistische Gruppen festgestellt, die in Berlin-Marzahn, in Berlin-Prenzlauer Berg, in Erfurt, in Eg­gers­dorf (Kreis Strausberg) und in Schwaan (Bezirk Rostock) aktiv waren.[124]

In den beiden Jahren 1978 und 1979 wurden „188 Vorkommnisse mit neonazistischem Cha­rakter be­kannt“, wovon 94 Taten aufgeklärt werden konnten. Davon wurden 72 Taten (76,6 Prozent) von Jugend­lichen und Schülern begangen. Die Analysen der Tatmotive ergaben, dass die Täter (18 bis 25 Jahre) „durch das Westfernsehen inspiriert wurden“ und sie nahmen eine negative Grundeinstellung ein, zur „sozialistischen Entwicklung“ in der DDR. So wurde von Tätern (20 bis 22 Jahre) ein sowjetisches Eh­renmal mit Losungen beschmiert, die den „Ne­ofa­schismus in der BRD verherrlichten“, von Tätern (20 Jahre) wurden Flugblätter hergestellt und verbreitet, mit denen Hitler verehrt und die Parteiführung der SED bedroht wurde. Au­ßerdem wurden in der Öffentlichkeit mit Losungen Hitler verehrt und dem Ge­nossen Ho­necker Gewalt angedroht. In dieser Analyse der HA XX/2 wurde an mehreren Stellen fälsch­licherweise immer wieder angebliche Aktivitäten von Neonazis zum 100. Geburtstag von A. Hitler be­schrieben, wobei die massiven Aktivitäten erst um den tatsächlichen 100. Geburtstag am 20. April 1989 stattfanden.[125]

Im März 1978 wurden Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in der Schönhau­ser Allee in Berlin-Prenz­lauer Berg mit Hakenkreuzen beschmiert. Der Friedhof mußte deshalb vorübergehend geschlossen wer­den.[126]

Am 20. April 1978 erhoben sich während einer Astronomiestunde sechs Schüler der 10. Klasse einer POS von ihren Plät­zen, um Hit­lers Ge­burtstag zu gedenken. „Gegen den Organi­sator“ wurde ein Ermitt­lungsverfahren eingeleitet und er wurde an den Staatsanwalt überge­ben.[127]

Auf der Baustelle des BMK Chemie Halle – Betrieb Industriebau Schkopau – Hallenkomplex KEAB, Teilobjekt 2 in Berlin-Lichtenberg arbeiteten mongolische Studenten bei Tiefbauar­bei­ten. Am 18. Juli 1978, 06.00 Uhr, wurde an ihrem Arbeitsplatz, ein Betonelement und an einem Förderband „diskrimi­nierende Beschriftungen in russischer Sprache“ mit Kreide ge­schrieben, entdeckt: „Idioten macht euch nach Hause“ und „Schweine“. Der Beauftragte des BMK Chemie entschuldigte sich offiziell bei den Mongolen. Nach Abstimmung mit der KDfS Lichtenberg wurde die Bearbeitung an die Abt. K der VPI Lichtenberg übergeben.[128]

Lehrlinge (18 bis 19 Jahre) aus verschiedenen Bereichen hatten 1978 die „Partei Demokrati­scher Natio­nalisten Deutschlands“ gegründet. Die Gruppe hatte sich eine Satzung gegeben, es wurden Mitgliedsbei­träge erhoben und sie sprachen sich mit faschistischen Dienstgraden an. Sie fertigten eine „schwarz-weiß-rote Fahne mit Hakenkreuz auf rotem Grund“. Die Gruppe zerstörte in S-Bahnzügen Sitzpolster, Beleuchtungseinrichtungen und Fensterscheiben und auf S-Bahnhöfen und im Wohngebiet zerstörten sie Straßenbeleuchtungen und entwendeten von Baustellen Baustoffe. Mitarbeiter der KDfS Treptow „führ­ten mit den Lehrlingen und de­ren Eltern Aussprachen durch, die positive Ergebnisse erbrachten“. Gegen die Gruppe führte das MfS „Zersetzungsmaßnahmen“ durch und behielten die Jugendlichen „weiter unter ope­rativer Kontrolle“.[129]

Fünf Schüler aus 8. bis 10. Klasse einer POS wollten 1978 eine „Nationalsozialistische Jugend“ grün­den, um mit „Waffengewalt bzw. Demonstrativhandlungen“ die Welt zu verändern. Durch die KDfS Köpe­nick und „im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit“ erfolgte eine positive Einwirkung auf die Gruppenmit­glieder. Die KDfS Köpenick und die DVP sollten die weitere „operative Kontrolle“ durchführen.[130]

Ende November, Anfang Dezember 1978 schmierte ein Mechaniker des VEB Wasserstraßen­bau Berlin in mindestens sechs Fällen Hakenkreuze und SS-Runen im Treppenhaus seines Wohnhauses. Er wurde inhaftiert und gegen ihn wurde gemäß § 220 (1) (2) Öffentliche Her­ab­würdigung StGB ein Ermittlungs­verfahren eingeleitet. Das Stadtbezirksgericht Lichtenberg verurteilte den Täter am 24./25. Mai 1979 zur Einweisung „in eine psychiatrische Klinik“, auf der Grundlage des § 16 (3) Verminderte Zurechnungs­fähigkeit StGB.[131]

In Rahnsdorf gab es 1978 eine Gruppe „die sich mit ihren Handlungen mit faschisti­schem Ge­dankengut [sic]“ befasste.[132]

Am 28. Dezember 1978, gegen 19.20 Uhr, wurde Albert Ndindah, er war der Leiter des Büros der SWAPO in der DDR, an einer Bushaltestelle in Berlin-Wilhelmsruh und auf der Fahrt mit dem Linienbus 45 in Rich­tung Berlin-Pankow von zwei vorbestraften deutschen Arbeitern ras­sistisch beleidigt: „Neger haben hier nichts zu suchen“, „Schwarze Sau“ und „Den knall‘ ich ab“. Außerdem versuchten die beiden Angreifer ihn zu schlagen. Ein im Bus befindlicher DDR-Bürger führte die beiden Täter zur VPI Berlin-Pankow zu. Gegen sie wurde ein Ermittlungs­verfahren gemäß § 221 Herabwürdigung ausländischer Per­sönlichkeiten StGB eingeleitet. Nach Abstimmung mit Generalmajor Schwanitz, Leiter der BVfS Berlin und dem Dezernat II des PdVP Berlin wurde gegen einen Täter ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 140 Be­leidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation, oder Rasse StGB „mit dem Ziele des Widerrufs der Bewährung der Verbüßung der Reststrafe eingeleitet“. Dazu wurde ein Ord­nungsstrafver­fahren gemäß § 4 OWG in Höhe von 500 Mark geprüft. Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. IX der BVfS Berlin.[133]

In Berlin-Pankow-Wilhelmsruhe wurde am 28. Dezember 1978 gegen 19.30 Uhr ein afrikani­scher Dip­lomat von zwei Deutschen, an einer Bushaltestelle der Omnibuslinie 45, ras­sistisch angegriffen und be­leidigt: „Schwarze Sau!“ und „Den knall’ ich ab!“. Anwesende, die als Zeugen vernommen worden wa­ren, konnten sich „nicht erinnern“. Die Untersuchungen ka­men zu dem Schluss das die beiden Täter betrunken waren (3,0 und 1,8 Promille) und das es sich bei einem Täter „um einen primitiven Menschen“ gehandelte hätte, der die „Polytech­ni­sche Oberschule (POS) nur bis zu 5. Klasse“ besucht hatte. Es wurde ein Ermittlungsverfah­ren mit Haft gemäß § 140 StGB Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation oder Rasse.[134]

 

1979

In Berlin-Prenzlauer Berg bildete sich Anfang 1979 eine Neonazi-Gruppe mit 5 Mitgliedern (15 bis 26 Jahre), die sich „Deutsch-Nationaler-Jugendbund“ nannten.[135]

In Berlin-Biesdorf und -Marzahn gab es von Ende 1977 bis Mitte 1979 eine Neonazi-Gruppe, die mehr­fach auf Straßen faschistische Lieder wie „SA marschiert“ und „Deutschlandlied“ sangen und den Hit­lergruß zeigten. Sie nannten sich „Partei Demokratischer Nationalisten Deutschlands“. Es gab eine Satzung, es wurden Mitgliedsbeiträge erhoben und „sie gaben sich Dienstgradbezeichnungen der faschis­tischen SS“. Sie hatten eine „schwarz-weiß-rote Fahne mit Hakenkreuz auf rotem Grund“ selbstgefertigt. Mitglieder der Gruppe zerstörten Sitzpolster, Beleuchtungseinrichtungen und Fensterscheiben in S-Bahnzügen und auf S-Bahnhöfen. Diese Information des MfS führte diese Entwicklung darauf zurück, dass imperi­alistische Kräfte „gegen die sozialistischen Staaten vorwiegend über Massenmedien […] in zunehmendem Maße eine Popularisierung faschistischer, neofaschistischer und antikommu­nistischer Ideen beinhaltet, […] was nachgewiesenermaßen im ursächlichen Zusammenhang mit der Entschlußfas­sung zur Verbreitung neofaschistischen Gedankengutes durch Kinder und Jugendlichen in der DDR“ stünde. Besonders Schüler der 7. bis 10. Klassen waren in diesem Zusammenhang angetroffen worden. Außerdem waren solche Jugendlichen in Erscheinung getreten, „bei denen die bisherige politisch-ideo­logische Erziehungsarbeit aller Erzie­hungs­träger nicht im entsprechenden Maße wirksam wurde, die ei­nen labilen Charakter besitzen bzw. bei denen ein gestörtes Leistungs- und Sozialverhalten vorhanden ist (leistungs­schwache Schüler); Schüler mit Ordnungs- und Disziplinschwierigkeiten sowie man­gelnde Lernein­stellung und –haltung; Schüler und Lehrlinge mit Hang zum Rowdytum usw.).“[136] Diesen Kin­dern und Jugendlichen, die mit der „Verbreitung neofaschistischen Gedankengutes in Er­scheinung“ ge­treten waren, wären sich „in der Regel der politischen Verwerflichkeit und Tragweite ihrer Handlungen nicht bewußt“. Sie besäßen „überwiegend nur verzerrte Kennt­nisse über den Charakter des Faschismus, kannten in der Regel nur einzelne Verse der von ih­nen gesungenen fa­schistisch-militaristischen Lieder oder schmierten faschistische Symbole oft seitenver­kehrt. Eine staatsfeindliche Zielstellung wurde nur in den seltensten Fällen ver­folgt“. Die Information (Streng geheim! Um Rückgabe wird gebeten!) vom 8. Januar 1979 empfahl am Schluss, dass die „genannten Hinweise zu Vorkommnissen und Erscheinun­gen der Ver­breitung neo­faschistischen Gedankengutes durch Kinder und Jugendliche an Schulen und Ein­rich­tungen der Berufsausbildung seitens zuständiger zentraler Organe (Ministerium für Volksbil­dung, Staatssekretariat für Berufsausbildung) in geeigneter Form zu überprüfen und im Zusammenwir­ken mit gesellschaftlichen Organisationen (Freie Deutsche Ju­gend) ent­spre­chende Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung weiterer derartiger Handlungen und Vorkommnisse einzuleiten“.[137] Insge­samt betrachtet, ist die verlangte „vorbeugende Verhinde­rung“ neonazistischer Angriffe vollständig ge­scheitert, da bereits Ende der 1970er Jahre, die reche Bewegung in der DDR ei­nen solchen Zulauf hatte, dass nur noch in Ausnahmefällen, vielleicht um den 20. April 1989 herum, als in mehreren Städten und Gemeinden der DDR der 100. Geburtstag von A. Hitler gefeiert werden sollte, die Vorbeugung gelingen konnte, wenn auch nicht vollständig.

In Berlin wurde eine Neonazi-Gruppe ermittelt, die aus fünf Schülern der 9. und 10. Klasse der 1. OS „Bruno Baum“ in Prenzlauer Berg und der 2. OS in Marzahn und einem „Hilfsar­beiter bei der Städtischen Friedhofsverwaltung Berlin Friedrichsfelde“ bestand. Gegen sie wurde „wegen dringenden Verdachts der öffentlichen Herabwürdigung der staatlichen Ord­nung gem. § 220 StGB“ ermittelt. Unter der Be­zeichnung „Deutsch-Nationaler Jugendbund“ stellten sie im April 1979 insgesamt 141 Flugblätter mit folgendem Text her:

„Deutsches Volk!

Gehe am 20. Mai nicht zur Wahl! Zeige deine Stärke!

Kämpfe gegen deine Unterdrückung und für deine Freiheit!

Jagt die Russen und Sozischweine davon.

Unser Vaterland muß DEUTSCHLAND heißen!

Der Funke ist da entfache die Flamme!

Sieh nicht zu wie sich die ROTEN Hunde auf des Arbeiters

Tasche sattfressen und in Prunk leben!

DEUTSCHLAND                                 ROT_FRONT

ERWACHE                                          VERRECKE

DEUTSCH-NATIONALE SAMMLUNG“

Die Flugblätter wurden am 17. Mai 1979 in Prenzlauer Berg und Mitte in Post- und Haus­briefkästen verbreitet. Die gerichtliche Hauptverhandlung vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow sollte „unter Teilnahme eines geladenen Kreises von Funktionären der FDJ-Bezirks­leitung und der FDJ-Kreisleitun­gen der Hauptstadt“ durchgeführt werden. Das Ermittlungs­verfahren „gegen einen Beschuldigten sollte wegen fehlender Schuldfähigkeit“ eingestellt werden und bei allen weite­ren Beschuldigten sei „eine ge­richtliche Verurteilung auf Bewäh­rung anzustreben“. Das Mit­glied des Politbüros des ZK der SED und 1. Sekretär der Bezirks­leitung der SED Berlin, Ge­nosse Konrad Naumann, erhielt eine Kopie der Infor­mation der BVfS Berlin vom 6. August 1979.[138]

In Berlin-Friedrichsfelde wurden am 29. September 1979 in der Kleingartenanlage „Märki­sche Aue“ faschistische und antisemitische Parolen entdeckt, wie z. B. ein Da­vidstern, ein Ha­kenkreuz und davon ca. 150 Meter entfernt „Judenschwein“.[139]

In Berlin-Lichtenberg in der Marie-Curie-Alle wurde am 30. September 1979 auf der Mo­tor­haube eines „Pkw Trabant“ ein Davidstern geschmiert. An der Garagentür des Besitzers des Trabants wurden natio­nalistische und antisemitische Schmierereien aufgefunden, wie z. B. ein Ha­ken­kreuz, SS-Runen, „Juden raus aus Deutschland“ und „Deutschland den Deut­schen“.[140]

Im Bezirk Berlin-Lichtenberg wurden bei der KD Lichtenberg im Sommer 1980 gehäuft „ne­gative bzw. abfällige Meinungen von Bürgern gegenüber Ausländern mit vorwiegend schwar­zer Hautfarbe“ festge­stellt. Besonders Bewohner der Wohngebiete Am Tierpark, Otto-Schmirgal-Straße und Hans-Loch-Vier­tel beschwerten sich darüber, dass sie „von Bürgern mit schwarzer Hautfarbe im angetrunkenen Zustand ordinär belästigt“ würden. Durch Gesten seien sie „zum Geschlechtsverkehr aufgefordert“ worden. Au­ßerdem hätten am 14. Juni 1980 „diese Ausländer“ den dort befindlichen Brunnen mit „gefüllten Bier­fla­schen be­worfen“ und so dort spielende Kinder vertrieben und die sie teilweise mit Bier über­gossen. DDR-Bürger „die dage­gen einschritten, wurden durch Drohungen belästigt“.

An diesem 14. Juni 1980 kam es im Restaurant „Bärenschaufenster“ zu gewalttätigen Ausei­nanderset­zungen „zwischen DDR-Bürgern und farbigen Ausländern“.

Diese Ereignisse riefen unter den deutschen Bewohnern „Unruhe hervor“ und „ältere Bürger wagten sich deswegen in den Abendstunden nicht mehr auf die Straße. Auch die Angestellten des Restaurants, so die KD Lichtenberg weiter, „sollen oft den Anmaßungen dieser ausländi­schen Bürger nicht gewachsen sein“.

Die Empörung der deutschen Wohnbevölkerung erreichte einen Höhepunkt, als das MfS er­fuhr, dass Unterschriftenlisten geplant wurden, die die Stimmung gegen die Ausländer doku­mentier­ten. Die Deut­schen bemängelten besonders, dass ihre Wohngebiete zu „diesem Schwerpunkt­ge­biet als Fremdenver­kehrszentrum“ geworden sei und dass die Volkspolizei „zu wenig“ ein­schritt und nur „ungenügend Kon­trollmaßnahmen“ durchführte. Als Deutsche im Ausland könnten sie sich auch nicht erlauben, „das gast­gebende Land und seine Bürger zu verletzen“. Da solche „Aus­schreitungen nicht zur Festigung der Völ­kerfreundschaft“ dienen würden, soll­te „in den Unter­künften dieser Gäste die Aufklärung zu solchem Fehlverhalten“ verstärkt be­trie­ben werden. Wie das MfS erfuhr, sollten in der letzten Versammlung der Wohnparteiorga­nisa­tion (WPO) „die Probleme behandelt worden sein“, was von der KD Lichtenberg „bisher noch nicht über­prüft“ worden war.[141]   

In Berlin-Friedrichsfelde wurden am 29. September 1979 in der Kleingartenanlage „Märki­sche Aue“ faschistische und antisemitische Schmierereien entdeckt, wie z. B. ein Da­vidstern, ein Ha­kenkreuz und davon ca. 150 Meter entfernt „Judenschwein“.[142]

In Berlin-Lichtenberg in der Marie-Curie-Alle wurde am 30. September 1979 auf der Mo­tor­haube eines „Pkw Trabant“ ein Davidstern geschmiert. An der Garagentür des Besitzers des Trabants wurden natio­nalistische und antisemitische Schmierereien aufgefunden, wie z. B. ein Ha­kenkreuz, SS-Runen, „Juden raus aus Deutschland“ und „Deutschland den Deut­schen“.[143]

Im Bezirk Berlin-Lichtenberg wurden bei der KD Lichtenberg im Sommer 1980 gehäuft „ne­gative bzw. abfällige Meinungen von Bürgern gegenüber Ausländern mit vorwiegend schwar­zer Hautfarbe“ festge­stellt. Besonders Bewohner der Wohngebiete Am Tierpark, Otto-Schmirgal-Straße und Hans-Loch-Vier­tel beschwerten sich darüber, dass sie „von Bürgern mit schwarzer Hautfarbe im angetrunkenen Zustand ordinär belästigt“ würden. Durch Gesten seien sie „zum Geschlechtsverkehr aufgefordert“ worden. Au­ßerdem hätten am 14. Juni 1980 „diese Ausländer“ den dort befindlichen Brunnen mit „gefüllten Bier­fla­schen be­worfen“ und so dort spielende Kinder vertrieben und die sie teilweise mit Bier über­gossen. DDR-Bürger „die dage­gen einschritten, wurden durch Drohungen belästigt“. An diesem 14. Juni 1980 kam es im Restaurant „Bärenschaufenster“ zu gewalttätigen Ausei­nandersetzungen „zwischen DDR-Bürgern und farbigen Ausländern“.

Die Ereignisse riefen unter den deutschen Bewohnern „Unruhe hervor“ und „ältere Bürger wagten sich deswegen in den Abendstunden nicht mehr auf die Straße. Auch die Angestellten des Restaurants, so die KD Lichtenberg weiter, „sollen oft den Anmaßungen dieser ausländi­schen Bürger nicht gewachsen sein“.

Die Empörung der deutschen Wohnbevölkerung erreichte einen Höhepunkt, als das MfS er­fuhr, dass Unterschriftenlisten geplant wurden, die die Stimmung gegen die Ausländer doku­mentier­ten. Die Deut­schen bemängelten besonders, dass ihre Wohngebiete zu „diesem Schwerpunkt­ge­biet als Fremdenver­kehrszentrum“ geworden sei und dass die Volkspolizei „zu wenig“ ein­schritt und nur „ungenügend Kon­trollmaßnahmen“ durchführte. Als Deutsche im Ausland könnten sie sich auch nicht erlauben, „das gast­gebende Land und seine Bürger zu verletzen“. Da solche „Aus­schreitungen nicht zur Festigung der Völ­kerfreundschaft“ dienen würden, soll­te „in den Unter­künften dieser Gäste die Aufklärung zu solchem Fehlverhalten“ verstärkt be­trie­ben werden. Wie das MfS erfuhr, sollten in der letzten Versammlung der Wohnparteiorga­nisa­tion (WPO) „die Probleme behandelt worden sein“, was von der KD Lichtenberg „bisher noch nicht über­prüft“ worden war.[144]

In Berlin-Pankow gab es im Oktober 1979 eine Neonazi-Gruppe, die aus sechs Schülern be­stand. Sie trafen sich auf dem Masurenplatz, grüßten mit dem Hitlergruß und sprachen sich mit Namen von Nazis an: „Göbbels, Himmler, Göring, Dönitz“. Mitglieder hatten in Berlin an verschiedenen Stellen Haken­kreuze geschmiert. Gegen zwei Mitglieder der Gruppe wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft ange­strebt und bei den anderen Mitgliedern wurden wegen „geringerer Tatbeteiligung“, Belehrungen ausgesprochen.[145]

In Berlin wurde ein jüdischer Schüler in einer Berufsschule 1979 mit antisemitischen Witzen und Parolen angegriffen. Der Direktor und einige Lehrer deckten diese Angriffe.[146]

 

1980

1980 zeichnete sich in Berlin (DDR) ab, dass „bestimmte Sammelpunkte negativ-dekadenter Jugendli­cher und Rowdys“ existierten, d. h. es waren insbesondere Anhänger des 1. FC Union Berlin, die „nega­tive bzw. feindliche Sprechchöre […] intonieren, rowdyhafte Ausschreitun­gen in öffentlichen Verkehrs­mitteln“ provozierten und zahlreiche Sachbeschädigungen verüb­ten. Bereits ab diesem Zeitpunkt wurden Hooligans der Hertha-Fan-Clubs zusammen gesehen wur­den mit den Fans des 1. FC Union. Die Aktio­nen der Union-Fans werden auch daran deut­lich, dass von insgesamt 472 Zuführungen in der Zeit vom 23. Februar bis zum 7. Dezember 1980, 245 Zuführungen bei Spielen des 1. FC Union stattfanden. Beim Spiel gegen FC Vor­wärts in Frankfurt (Oder) am 10. Mai 1980 fanden 43 Zuführungen statt, davon waren sechs wegen Rowdytums und vier wegen Widerstands gegen staatliche Maßnahmen. Am 20. Au­gust 1980 wurden beim Spiel Chemie Schönebeck gegen 1. FC Union 28 Personen wegen Rowdytums zuge­führt und beim Spiel am 3. Mai 1980 zwischen 1. FC Union gegen BFC Dy­namo kam es zu 19 Zufüh­rungen, davon waren drei wegen Rowdytums und zwei wegen Wi­derstands gegen staatliche Maßnah­men. Da bei Spielen des BFC Dynamo „eine hohe Präsenz der Sicherungs- und Ordnungskräfte“ orga­nisiert wurde, war damit „bereits eine Eindämmung von Ausschrei­tungen erreicht“ worden. Bei Aus­wärtsspielen kam es „oftmals“ zu Gewalttä­tigkeiten, zu Be­lästigungen von Personen, zu Beschädigungen von Reisezugwagen der DR, zu Fahnenabrissen u. ä. Für die Offiziere des Zentralen Operativstabes des MfS zeigte diese Entwicklung, dass die Hooligans „nicht in erster Linie wegen der sportlichen Disziplin Fuß­ball ins Stadion“ gingen. Sie würden provozieren und „unter dem Schutz der Anonymität der Masse“ demonstrierten sie ihre Ablehnung gegen andere Teams, gegen die bewaffneten Or­gane und der „gesell­schaftli­chen Verhältnisse in der DDR“. Dieses Vorgehen wurde im We­sentlichen zurückgeführt auf „westliche Beeinflussung“. Diese Erscheinungen wären denen in westlichen Ländern zwar „ähnlich“, würden aber „in ihrem gesellschaftlichen Bezug keine Identität aufweisen“.[147]

In Berlin-Köpenick kam es am 20. August 1980 nach einem Fußballspiel zwischen 1. FC Union Berlin und Chemie Schönebeck, auf dem S-Bahnhof Berlin-Köpenick zu gewalttä­tigen Aus­einandersetzungen bei denen es Sprechchöre gab, wie z. B. „Schlagt die Bullen tot“ und „Ras twa tri – Russen werden wir nie“ u. a. m. Als vom Personal des Bahnhofes ein Jugend­licher im Dienstraum arretiert worden war, versuchten andere Jugendliche den Festgesetzten zu be­freien. Transport­polizisten griffen ein und führten insgesamt 28 Jugendliche dem Volks­poli­zei-Revier 256 zu. Darunter be­fanden sich drei Kinder (12 und 13 Jahre), elf Jugendliche (14 Jahre), neun Jugendliche (15 Jahre) und zwei Jugendliche (16 Jahre). We­gen ihres Al­ters und untergeordneter Tatbeteiligung wurde auf die Einleitung strafrechtlicher Maßnah­men ver­zichtet. Mit ihnen sollte nach Beendigung der Schulferien eine schulische „erzieherische Aus­wertung“ veranlasst werden. Gegen zwei Personen wurde durch die Volkspolizei-Inspek­tion Lichten­berg, Abt. K, Ermittlungsverfahren gemäß § 215 (1) StGB Rowdytum eingeleitet und es war vorgesehen gegen sie vor dem Stadtbezirksge­richt Berlin-Lichtenberg ein be­schleunigtes Verfahren durchzuführen, mit dem Ziel der Verurtei­lung zu einer Frei­heitsstrafe. Die Verurteilung sollte noch vor Beginn der Fuß­ballsaison 1980/81 in der Presse veröffent­licht werden.[148] 

In Berlin-Friedrichshain bestand 1980 eine neonazistische Gruppe, die sich „NSDAP-Reichs­leitung“ nannte. Ehemalige FDJ-Funktionäre hatten diese Gruppe gegründet, die sich auch „HJ = Ho­necker Ju­gend“ nannte. Bereits während ihrer Zeit als Soldaten in der NVA waren sie mit rechtsradikalen Äuße­rungen aufgefallen. „Reichspropagandaleiter“ war ein ehe­maliger FDJ-Propagandist.[149]

In der NVA und in Ein­heiten des MfS gab es von 1965 bis 1980 über 700 neofaschisti­sche Ereignisse. Das ging von faschistischen Schmie­rereien, über mündliche Hetze, Zei­gen des Hitler­gru­ßes, rassistischen Pöbeleien bis hin zu Gewalttaten. 44 Prozent der Täter waren untere Dienstgrade, ebenfalls 44 Prozent waren Unteroffiziere, Feld­webel und Fähnriche und 12 Prozent waren Offi­ziere.[150] Damit waren die ne­ofaschistischen Phänomene nicht mehr zu redu­zieren auf Aktio­nen von Kindern oder Ju­gendlichen, so wie es z. B. bei den Erörterungen über Schän­dungen jü­discher Friedhöfe oft der Fall war, und wo sug­geriert wurde, gesellschaftspo­litische Zusammen­hänge wären hier nicht von Bedeu­tung. In der Ausei­nandersetzung um die Aus­stellung „Das hat es bei uns nicht gegeben“ werden die neo-faschistischen Ereignisse in der DDR entweder geleugnet oder sie werden, in alter Manier, als Ausgeburten kindlicher oder jugendlicher Fehlentwicklung darge­stellt. Gleich wie in West-Deutschland und gleich wie in den Jahren seit der Vereinigung der DDR mit der BRD, werden durch die vorwiegend männli­chen „Stiefel­faschisten“, z. B. ras­sistische Einstellungen sichtbar, wie sie in Familien und an Stammtischen, fern ab offizieller Sprachregelungen, gedacht und geäußert werden.

 

1981

In Berlin-Treptow wurden am 1. März 1981, gegen 00.15 Uhr, in der Nähe der HO-Gaststätte „Plänter­wald“, drei Kubaner von Volkspolizisten vorläufig festgenommen und dem VP-Re­vier 231 zugeführt. Davor gab es im Parkgelände vor der Gaststätte tätliche Auseinan­derset­zungen zwischen ihnen und Deut­schen, bei denen auch Angehörige des MfS-Wachre­giments „Feliks E. Dzierzynski“ beteiligt waren.[151] 

In Berlin-Friedrichshain wurde am 19. April 1981, gegen 24.00 Uhr, ein Mosambikaner (22 Jahre) im Treppenaufgang des U-Bahnhofes „Am Tierpark“ von zwei Kubanern (jeweils 22 Jahre) zum Box­kampf aufgefordert. Als er verneinte, wurde er angegriffen und mit einem Messer schwer verletzt und er musste in das Oskar-Ziethen-Krankenhaus eingeliefert werden. Die Täter wurden ermittelt und vorläufig festge­nommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsver­fahren gemäß § 116 StGB Schwere Körperverletzung mit Haft eingeleitet und sie wurden in die Untersuchungshaftanstalt Ber­lin II eingeliefert. Bei seiner Verneh­mung behauptete einer der beiden Kubaner, dass der Mo­sambi­kaner das Messer hatte, und das er einge­griffen hätte, um zwei Frauen vor dem Mosambika­ner zu beschützen.[152]

In Berlin-Pankow wurde am 8. Oktober 1981 in der Johannes-R.-Becher-Straße, vor der Gaststätte „Klei­nes Cafe“, ein Indonesier durch einen unbekannten Täter zusammengeschlagen. Er erlitt dabei ein „Schä­del-Hirn-Trauma und es bestand der Verdacht eines Schädelbruchs. Er wurde zur Rettungsstelle des Krankenhauses Pankow und von dort zum Krankenhaus der Volkspoli­zei gebracht. Das Opfer war As­pirant am Lehrstuhl für Geschichte der SED an der Partei­hoch­schule „Karl Marx“ und wohnte im Internat in der Heinrich-Mann-Straße 31. Der Direktor der Parteihochschule bzw. des Instituts für Ausländerwe­sen, Genosse „prof. dr. horst lehfeld“ wurde über den Vorfall informiert. Als Täter wurde ein deutscher Arbeiter (21 Jahre) aus Ber­lin ermittelt; er war Mitglied der FDJ, des FDGB und der GDSF. Bereits 1977 war er wegen § 115 Vorsätzlicher Körperverletzung und 1978 wegen § 212 Widerstand gegen staat­liche Maß­nah­men bzw. § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB zu 10 Monaten Freiheits­entzug ver­ur­teilt worden. 1979 war er gemäß § 238 einer Aufenthaltsbeschränkung oder eines Tätig­keitsver­bots StGB zu einer Geldstrafe von 1.000 Mark und gemäß § 48 staatliche Kontroll­maßnah­men StGB verurteilt worden. Angeblich hätte der Indonesier einen Streit mit „einem weiteren na­mentlich bekannten ddr-buerger schlichten“ wollen und wurde dabei mit einer Faust ins Gesicht ge­schla­gen, fiel zu Boden und schlug mit dem Hinterkopf auf das Straßen­pflaster. Es wurde ein Er­mittlungsverfahren eingeleitet, eine Be­schuldigtenbefragung durch­geführt, Haft­befehl bean­tragt und erlassen und der Täter wurde in die Unter­su­chungshaftan­s­talt II eingelie­fert. Die Staatsanwaltschaft und die zuständige Diensteinheit wurden in­for­miert und die wei­tere Bear­beitung erfolgte durch die Abt. K /Dez. II des PdVP.[153]

In Berlin-Treptow drangen drei Arbeiter am 10. Januar 1981 gewaltsam in eine Wohnung ein und zwan­gen den Wohnungsinhaber „den faschistischen Gruß darzubieten“. Des Weiteren „ver­herr­lichten sie in nicht konkret genannter Weise den Faschismus“. Eine anwesende Studentin aus Apolda wurde von ihnen sexuell missbraucht. Am 19. Januar wurden zwei Täter vorläufig fest­genommen und der VPI/K Treptow zugeführt. Gegen sie wurde ein Emittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdigung, 122 Nötigung und Mißbrauch zu sexuellen Hand­lungen StGB eingeleitet und Haftbefehle wurden bean­tragt.[154]

In Berlin-Friedrichsfelde gab es am 20. April 1981 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen ei­nem Mosambikaner (22 Jahre) und zwei Kubanern (22 und 23 Jahre), bei dem der Afrikaner schwer verletzt wurde. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 116 Schwere Körperver­letzung StGB mit Haft ein­geleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die AG Ausländer der Abt. K/Dez. II des PdVP Berlin.[155]

In Berlin-Köpenick wurden in der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober 1982 im Spree­tunnel fol­gende ras­sistischen und neonazistischen Parolen angebracht: „Deutschland den Deutschen“, „Ausländer raus“, „Scheiß Kanaken“ und „Deutschland erwache“.[156]

 

1982

In der BBS der Müllabfuhr fanden 1982, vor Unterrichtsbeginn der Lehrlinge, immer wieder Lesungen statt, bei denen aus „Mein Kampf“ von A. Hitler vorgelesen wurde.[157]

1982 wurden der Jüdischen Gemeinde zwei antisemitische Briefe ge­schickt.[158]

Die Bewe­gung der neonazis­tisch und rassistisch politisier­ten Hooli­gans, hatte einen derartig großen Zu­lauf, und war deshalb, ebenso wie die anderen Zweige des Neo-Nazismus, für die SED-Führung spätes­tens ab den 1980er Jahren nicht mehr zu be­herr­schen. Vor dem Fußballspiel 1982 zwischen Mo­tor Hen­nigsdorf und 1. FC Union Berlin kam es zu antisowjeti­schen Protesten. Es wurde gerufen „Ras, dwa, tri, Rus­sen werden wir nie“ und gleichzeitig wurden russische Soldaten mit Steinwürfen an­gegrif­fen und die Scheibe eines Fahrzeugs wurde zerstört.[159]

In Berlin-Friedrichshain wurden am 2. Oktober 1982 von mehreren Tätern nationalis­tische und rassisti­sche Parolen wie z. B. „Deutschland den Deutschen“, „Neger sind doof“, „Scheiß Kana­ken“, „Ausländer raus“ und „Deutschland erwache“ geschmiert.[160]

Im Berliner Stadtteil Friedrichsfelde wurde im November 1982 vor dem Jugendtouristhotel ein Reisebus aus der Tschechoslowakei mit einer Flasche be­worfen und dabei eine Seitenscheibe beschädigt. Die Volkspolizei ermittelte wegen des „Verdacht der vorsätzlichen Beschädigung sozialistischen Eigen­tums“.[161] Dass hier auch fremden­feindliche Motive als Hintergrund gesehen werden könnten, fand je­doch keinen Eingang in die bürokratische Erhebung.

In Köpenick wurden am 13. November 1982 drei Neonazis von der DVP festgenom­men, weil sie das Deutschlandlied mit verändertem Text sangen: „Deutschland erwache, Ju­den raus. Bald ist es aus. Die Kommunisten gehen auch bald, die Zone ist umgeben mit Sta­cheldraht“. Gegen die drei Täter wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Her­abwürdigung StGB eingeleitet und es wurden Haft­befehle erlassen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Köpenick im Zusammen­wirken mit der KDfS Kö­penick.[162]

In Berlin wurde 1982 die neonazistische Heavy-Metal-Gruppe „Vandalen“ ge­gründet.[163]

Die SED liefert 1982 Waffen an die PLO.[164]

Nach den Massakern in den Beiruter Flüchtlingslagern Sabra und Schatila 1982 titelte das Neue Deutsch­land: „Israel betreibt die Endlösung der Palästina-Frage.[165]

Zeitungen bzw. Zeitschriften wie Horizont oder Volksarmee verglichen 1982 das Vorgehen der israeli­schen Armee mit den Massenmorden der deutschen Faschisten.[166]

P. Kirchner legt 1982 zwei Briefe mit anti-semitischem Inhalt vor, die die jüdische Gemeinde Berlin (Ost) erhalten hatte.[167]

Eine Reisegruppe der FDJ hielt sich 1982 in Kavazite (Bulgarien) auf, wo sich zwei Ju­gendli­che „anti­sozialistisch“ äußerten. In einem Streitgespräch mit dem Reiseleiter erklärten die bei­den FDJ-Mitglieder, dass sie sich als Juden in der DDR „diskriminiert“ fühlten. Da sie sich wäh­rend der weiteren Reise „pro­vo­zierend“ ver­halten hatte, schickte sie die Leitung vorzeitig zu­rück.[168]

Ab 1982 konnten sich Neonazis und Skinheads als eigene Kreissektion des DTSB or­ganisieren und asi­atische Kampfsportarten trainieren.[169]

 

1983

In Berlin wurde 1983 eine neonazistische Gruppe aufgedeckt, die sich in verschiedenen Gast­stätten in und um Berlin getroffen hatten. Sie verherrlichten den Nazismus und Militarismus und sie gaben sich fa­schistische Dienstgrade wie z. B. „Sturmbannführer“ oder „Gauleiter“. Einer von ihnen trug um den Hals ständig an einem Band ein „Eisernes Kreuz“ I. Klasse aus dem I. Welt­krieg.[170]

In den Rathauspassagen, Bereich Bowlingzentrum, wurde am 14. März 1983 ein Angehöriger der alge­rischen Botschaft „wegen Zugehörigkeit zu anderer Nation beleidigt und beschimpft“. Deswegen wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 140 StGB eingeleitet und an die Staats­an­waltschaft übergeben. Es sollte ein „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt werden. Die Be­arbeitung über nahm das Dez. II des PdVP Berlin.[171]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 10. April 1983, gegen 5.00 Uhr, ein Angehöriger der DVP, Of­fi­ziers­schüler, durch einen Kubaner niedergeschlagen. Am selben Tag, gegen 21.00 Uhr wurden der Täter, und seine Verlobte, nach eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen ermittelt und vorläufig festge­nom­men. Sie soll aus einem Hausflur einen Kinderwagen entwendet ha­ben. Es wurde ein Ermitt­lungs­verfahren gemäß § 212 StGB Widerstand gegen staatliche Maßnahmen mit Haft gegen den Kubaner eingeleitet. Gegen seine Verlobte wurde ein Er­mittlungsverfahren gemäß § 177 StGB Diebstahl persönlichen oder privaten Eigentums und § 180 StGB Bestrafung von Vergehen zum Nachteil per­sönlichen oder privaten Eigen­tums ohne Haft eingeleitet.  

Drei Briefkästen des Gästehauses des Zentralrates der FDJ in Berlin-Pankow wurden im Oktober 1983 von Unbekannten mit fa­schistischen Symbolen verse­hen.[172]

In Berlin wurde 1983 eine neonazistische Gruppe aufgedeckt, die sich in verschiedenen Gast­stätten in und um Berlin traf. Sie verherrlichten den Nazismus und Militarismus und sie gaben sich fa­schistische Dienstgrade wie z. B. „Sturmbannführer“ oder „Gauleiter“. Einer von ihnen trug um den Hals ständig an einem Band ein „Eisernes Kreuz“ I. Klasse aus dem I. Welt­krieg.[173]

In Berlin-Mitte erhielt 1983 eine Mitarbeiterin des Ministeriums für Erzbergbau, Me­tallur­gie und Kali, in ihrem Hausbriefkasten in der Brückenstraße 12, eine „feindliche Hetz­schrift“. Sie beinhal­tete revisio­nistische, polenfeindliche und andere rassistische Verleum­dungen.[174]

In Berlin-Mitte wurde am 22. März 1983 ein Angehöriger der „Bot. JAR“, d. h. der Botschaft der Jeme­nitischen Arabischen Republik, zugeführt und „ver­letzte sich im FStW“.[175]

Im Hotel Berolina, Moccabar, schlug am 26. März 1983 ein unbekannter Mann mehrmals mit Fäusten auf zwei Angehörige der Botschaft von Zaire ein und verletzte sie. Am 9. Mai 1983 wurde festgelegt, es würde sich hier nicht um eine Straftat handeln.[176]

Am 9. April 1983 wurde auf der Straße Unter den Linden ein Angehöriger der Botschaft So­malias ange­griffen und verletzt. Die Ermittlungen konnten keinen Nachweis erbringen, dass der „Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung“ gegeben war. Das VP-Revier 12 führte deshalb nur ein Ordnungsstraf­verfahren durch.[177]

Die Synagoge in der Rykestraße 53 erhielt im Mai 1983 durch einen Mann vier anonyme Tele­fonanrufe, dabei gab es bei zwei Anrufen antisemitische Äußerungen. Bei den zwei anderen Anrufen bezeichnete sich der Anrufer als „AVK Berlin“ und drohte mit einem „Gewaltakt ge­gen die Synagoge“. Am 31. Mai erhielt die Synagoge einen handgeschriebenen Brief, in dem sich der Schreiber ebenfalls als „AVK Ber­lin“ bezeichnete. Der Brief hatte als Überschrift: „Deutschland erwache“ und „An die Judenschweine“, dazu waren Hakenkreuze gemalt und „Heil Deutschland“ und „AVK“ geschrieben worden. Um diesen Angriff besser verstehen zu können, gebe ich Text des Schreibens hier wieder:

„Wenn ihr gedacht habt, daß ihr mit der Deutschen Niederlage im 2. Weltkrieg wieder euer Unwesen auf deutschem Boden treiben könnt, so habt ihr euch getäuscht.
Wir leben immer noch und wir sind die 2. Generation der Nationalsozialisten. Nicht nur in Westdeutsch­land gibt es nationaldeutsche Organisationen, nein auch hier haben wir Organisa­tionen aufgebaut z. B. das A.V.K.; das N.K.W.D., der Pakler [unleserlich, HW]; die neue O.d.e.S.S.A; die geheime Front, die Nationale Front, die Waffen-SS Berlin u. der Wehrwolf stehen bereit zum Kampf.
Vor Tagen bekamen sie einen Anruf, ihre Synagoge sollte gesprengt werden. Denken sie nicht hier ma­chen sich irgendwelche Jugendliche einen Spaß.
Wenn der Offizier der ehemaligen SS-Panzer-Division „Das Reich“ Heinz Barth hingerichtet wird, schwäre ich ihnen bei Deutschlands Ehre, daß wir euch liquiedieren [Orginial, HW] wer­den. Wir haben nichts mehr zu verlieren. Wir werden Deutschlands Ehre verteidigen.
Wir werden euch außhalten so oder so kommt ihr alle dran bis es keinen Juden mehr in Deutsch­land gibt.
Blut und Ehre, daß ist unsere Devise.
Wir werden Deutschland von den Kanacken, Niggern, Juden u. Ausländern befreien, Tod den unarischen Fremdvölkern.
Der Tag „X“ rückt näher. Ihr werdet uns noch zu spüren bekommen.
Heil Deutschland
Judas verrecke
A.V.K. Berlin“

Gemäß Poststempel wurde dieser Brief am 27. Mai 1983 in Berlin-Köpenick abgeschickt. Die Arbeits­gruppe XXII entwickelte intensive Maßnahmen zur Aufklärung des Neonazis und der Umstände der Entstehung seines Schreibens. Durch eine Überprüfung in der Abt. XX/2 wurden am 1./2. Oktober 1982 Hinweise zu einer anderen Straftat im Spreetunnel in Köpenick entdeckt, die ebenfalls von Neonazis stammten. Hier war eine „Hetzlosung“ mit schwarzem Farbspray gesprüht worden:

„DEUTSCHLAND DEN DEUTSCHEN
AUSLÄNDER RAUS
SCHEIß KANACKEN
DEUTSCHLAND ERWACHE

VF DANZIG“

Bei dem anonymen Anrufer und Briefschreiber handelte es sich um eine männliche Person „im Alter zwischen 20 und 40 Jahren, der in Köpenick wohnt. Generalmajor Schwanitz, er war der Leiter der BVfS Berlin ordnete am 13. Juni 1983 an, dass der Täter unter allen Umständen zu ermitteln sei. Dazu sollten alle Personen untersucht werden, die „mit der aufgeführten Täter­version“ übereinstimmten und zweitens sollten alle „geeigneten inoffiziellen Mitarbeiter“ in Personenkreisen eingesetzt werden, die „der Täter­version entsprechen“.[178]

Ein IM berichtete der Abt. XVIII/4, im Juni 1983 über eine vorbestrafte, männliche Person (ca. 28 Jahre) aus Prenzlauer Berg. Er hatte am 12. Mai 1983 faschistische Lieder gesungen: „Wacht am Rhein“ und „Deutschlandlied“. Am 12. Juni 1983 erzählte er in der Gaststätte „Stierbrun­nen“, Dimitroff-Ecke Bülowstraße, im Anschluss eines Pressefestes des „Neuen Deutschland“, Juden-Witze. „Kellnerin und Gaststättenleiter sowie andere Gäste schritten aus Angst nicht ein“.[179]

Am 12. Mai 1983 wurde in der Klubgaststätte „Lichtenberger Krug“ der Sohn eines Angehö­ri­gen der Botschaft der VR Kongo angegriffen. Dieser Angriff wurde nicht als „Straftat klas­sifi­ziert“, sondern wurde nur als Ordnungsstrafverfahren in Höhe von 150 Mark eingestuft.[180] 

Am 2. Juni 1983 wurde in der HO-Gaststätte „Lichtenberger Wappen“ einem Angehörigen der Botschaft Ägyptens „grundlos ins Gesicht geschlagen“. Gemäß § 96 StPO wurde von der Ein­leitung eines Ermitt­lungsverfahrens abgesehen. Am 30. August 1984 sollte der Anzeigen­vor­gang an die Generalstaatsan­waltschaft vom Berlin weitergeleitet werden.[181]

In Berlin-Köpenick wurden am 4. Juni 1983 das „faschistische(n) Deutschlandlied“ mehr­fach und in großer Lautstärke von mindestens fünf Arbeitern gesungen. Sie stoppten eine Straßen­bahn in dem sie sich in den Gleisbereich stellten und bedrohten die Fahrerin und die Fahrgäste mit Gewalt. Damit mach­ten sie sich strafbar wegen Öffentlicher Herabwürdigung gemäß § 220 (1) StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung und § 215 StGB Row­dytum. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, Wohnungen durch­sucht und es wur­den Haftbefehle beantragt.[182]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 11. Juni 1983, gegen 23.00 Uhr, am S-Bahnhof Greifswalder Straße ein Mann (40 Jahre) mit einem Par­teiabzei­chen der SED, mit antisemitischen Parolen angegriffen. Am Tag danach sang derselbe Täter faschistische Lieder wie z. B. „Wacht am Rhein oder das „Deutschland­lied“ und erzählte in der Gaststätte „Stier­brunnen“ mehrere anti­semitische Witze übelster Art. Der Täter trug als Besonderheit ein „Ei­ser­nes Kreuz“ mit Le­der­band um den Hals. Nach Angaben eines „Inoffizi­ellen Mitarbeiters“ (IM) des MfS war er Mit­glied einer Gruppe, die acht Personen umfasste.[183]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am S-Bahnhof Greifswalder Straße am 11. Juni 1983 ge­gen 23.00 Uhr provozierte ein deutscher Antisemit einen Mann (40 Jahre) mit einem Par­teiabzei­chen der SED. Am Tag danach sang derselbe Täter faschistische Lieder wie z. B. „Wacht am Rhein oder das „Deutschlandlied“ und er erzählte in der Gaststätte Stierbrunnen mehrere antisemitische Witze übelster Art. Der Täter trug als Besonderheit ein „Eisernes Kreuz“ mit Le­derband um den Hals. Nach Angaben eines Informellen Mitarbeiter (IM) des MfS war er Mit­glied einer Gruppe, die acht Personen umfasste.[184]

Am 22. Juni 1983 wurden in der Gaststätte des S-Bahnhofs Lichtenberg ein sowjetischer Dip­lomat und ein sowjetischer Armeeangehöriger von einem Deutschen „wegen Zuge­hö­rigkeit zu einer anderen Na­tion“ beleidigt. Er wurde festgenommen und „wegen Unzurech­nungsfähigkeit gemäß § 15 StGB wieder entlassen.[185]

Vor dem Sport- und Erholungszentrum (SEZ) griffen am 10. August 1983 zwei Deutsche den Sohn eines Angehörigen der Botschaft Kolumbiens an. Dieser Angriff wurde als Ordnungs­wid­rigkeit eingestuft und ein OSV wurde eingeleitet.[186]

In Berlin-Marzahn wurde 1983 ein Arbeiter entdeckt, der die Meinung vertrat, dass „die Ge­sell­schafts­ordnung so wie sie zu Hitlers Zeiten unter den Faschisten war die einzig richtige“ wäre. Sein Ziel war es eine Wehrsportgruppe nach dem Vorbild der „Wehrsport­gruppe Hoff­mann“ zu bil­den. Im April wollte er uniformiert in Luckenwalde (Bezirk Pots­dam) auftre­ten.[187]

In Berlin-Lichtenberg wurde am 21. Juli 1983 ein Arbeiter festgenommen, weil er ei­nen Mitar­beiter der Botschaft Mexikos zweimal ohrfeigte. Täter als auch Opfer wurden der Abt. K der Volkspolizei-Inspek­tion (VPI/K) zugeführt, und dort entschied der Leiter der Ab­teilung K, dass eine Anzeige aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte. Außerdem wollte die VPI/K bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Lichtenberg einen Antrag auf einen rich­terlichen Strafbefehl gegen den Täter stellen. Dieses Vorgehen wurde mit dem „Offizier des Hau­ses“ (ODH) der MfS BV Berlin, Major Menzel, ab­gestimmt.[188]

In Berlin-Buch wurde am 12. August 1983 das sowjetische Ehrenmal mit „faschisti­schen Zei­chen be­schmiert“. Ein mutmaßlicher Täter aus Berlin-Pankow wurde „herausgear­beitet“.[189]

 

1984

Ein Lehrling der Deutschen Reichsbahn am Ostbahnhof in Ber­lin (DDR), Mit­glied des FDGB, be­schimpfte 1984 auf einem Frie­densfest in Treptow Mitglie­der der FDJ-Ordnungsgruppe mit neonazisti­schen Parolen. Von der Staatsan­waltschaft wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Haftbefehl erlas­sen.[190]

In Berlin-Mitte sangen 1984 in einer „Freiluftgaststätte“ zwei junge Arbeiter und ein Soldat in Zivil die erste Strophe des verbote­nen Deutschlandliedes und weitere Lieder mit „dekadentem“ Inhalt. Die beiden Arbeiter wurden vorläufig festgenommen und nach der Prüfung des Sachverhalts wurden die Gesänge als Straftat klassifi­ziert. Der Fall des Soldaten wurde an die zuständige Stadtkom­man­dantur überge­ben.[191]

Im D-Zug 1056 Halle – Berlin kam es am 12. Mai 1984 zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen circa 400 Hooligans des BFC Dynamo und 26 zufällig mitrei­senden Kubanern, wobei es auf beiden Sei­ten Verletzte gab. Es wurden Flaschen und Flaschenteile als Schlagwaffen eingesetzt. In Sprechchören wurde z. B. ge­ru­fen „Kanaken raus“, „Juden raus“, „Kubaner raus“, Ausländer raus“, „Deutschland den Deut­schen“ und „Halt! Dahin­ten ist nur für Weiße“. Außerdem wurde das „Deutschlandlied“ gesungen. Eine Verletzung eines BFC-Fans wurde zum Anlass genommen, das Abteil mit den Kubanern zu stür­men. Beim Halt im Bahnhof Jüterbog wurde eine Segregation durchgeführt, d. h. die Kubaner wur­den in den ersten Wagen geführt und die BFC-Fans wurden nicht weiter als bis zum dritten Wa­gen durchgelas­sen. Bei diesem Umzug kam es zu „schweren Auseinandersetzungen“ zwischen fast allen Kubanern und ca. 150 BFC-Fans. Da­bei wurden volle und leere Flaschen als Schlagwaffen und Schotter- und Pflaster­steine als Wurfgeschosse eingesetzt. Fünf Deutsche und neun Kubaner wur­den dadurch ver­letzt. Im Zug eingesetzten Kräfte (ZBK 1:2, 5 Zivilaufklärer und 20 Ordner unter der Leitung des Genossen Major der VP Steuke) waren nicht in der Lage „die Ordnung wiederher­zustellen“. Der ODH des TPA Pots­dam war nur „ober­flächlich informiert“ worden. Er wurde angewiesen den Lagedienst (LD) des TPA zu verstän­digen, damit auf dem Bahnhof Jüterbog „Führungskräfte zum Einsatz“ ge­bracht werden sollten, die die vier Angehörigen der Schutzpolizei des TPA Potsdam verstärkt würden. Um 20.26 Uhr meldete der Lei­ter der K des VPKA Jüterbog, daß sich in einem Ab­teil im Zug Kubaner befan­den, „die Mädchen in unsittlicher Weise“ belästigten, wogegen die Hooligans des BFC „ein­schritten“. Aus Belzig und Lucken­walde wurde je ein FStW der VP eingesetzt. Gegen 20.33 Uhr verließ der Zug Jüterbog Richtung Schö­nefeld, wo er planmäßig halten sollte. Nach Rück­sprache mit dem Lagedienst der BDVP Potsdam wurden 7 FStW mit je 1:1, 4 Schutzpolizisten der Transportpolizei, unter der Leitung des Lagedienstes des TPA eingesetzt. Auf dem Bahnhof in Schönefeld stiegen „2 Ge­nossen“ als Verstärkung in den Zug ein und wurden dem Leiter der Sicherungskräfte im Zug „sofort unterstellt“, um die Weiter­fahrt zu si­chern. Bei der Ankunft im Bahnhof Lichtenberg wurden zuerst die Deutschen aus dem Zug geleitet und der Wagen der Kubaner wurde durch eine Sperrkette der Volkspolizei ge­si­chert. Die zum Teil vermumm­ten BFC-Fans versuchten jedoch mehrfach diese Kette zu durchbre­chen, um zu den Kubanern vorstoßen zu können. Dabei wurden antisemitische, fa­schisti­sche und rassistische Parolen gegrölt und es wurde das faschistische „Horst-Wessel-Lied“ gesun­gen und der Hitler-Gruß gezeigt. Der Wagen mit den Kubanern wurde dann auf ein anderes Gleis gefahren. Da befürchtet werden musste, dass die Rassisten die Ad­resse des Wohnheims der Kuba­ner kannten, wurde das Gebäude durch VP gesichert. Insge­samt wurden bis dahin 39 Deutsche als Täter identifiziert, wobei neun von ihnen zum Teil mehrfach vorbestraft waren. Gegen acht deut­sche Täter wurden Ermittlungsverfahren wegen Rowdytum eingeleitet und gegen neun Täter wurde Haftbefehl er­lassen. Als einer der Rädels­führer wurde ein in Erkner wohnender Deutscher ermittelt; gegen zwei wei­tere Täter wurde die „Rädelsführerschaft“ ge­prüft.[192]

Ein 13jähriges Mädchen, Schülerin einer 6. Klasse der 37. Oberschule Berlin-Prenzlauer Berg, wurde während eines Aufent­halts in einem „Zentralen Pio­nierlager“ im Sommer 1984 beim Ma­len eines Ha­kenkreuzes erwischt und durch die Lagerleitung nach Hause geschickt.[193]

Am 19. August 1984 wurde ein Mitarbeiter der Botschaft Somalias in der Friedrichstraße von zwei deut­schen Männern angegriffen und verletzt. Die PdVP/K leitete gemäß § 115 (1) ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Am 9. Oktober 1984 wurde das Ermittlungsver­fahren wiedereingestellt.[194]  

In Mitte kam es am 5. November 1984 in der Karl-Lieb­knecht-Straße zu einer „öf­fent­li­chen Herabwür­digung“ durch einen Diplom-Ingenieur. Er hatte Volkspoli­zis­ten ange­griffen und be­leidigt: „Ihr habt nichts zu tun, ihr Bullenschweine, Ver­brecher, Nazis. Das ist wie ´45 bei Hit­ler“. Die Auskunft der Ab­teilung XII des Zent­ralarchivs, wurde als „streng ge­heim!“ eingestuft und der Verbleib des Auskunfts­berichts wurde als „nachweis­pflichtig!“ unter Ver­schluss ge­halten. Der Täter war 1973/74 bei der NVA und erhielt dort das „Bestenab­zei­chen und die Schützen­schnur“. Er war in keiner Partei, aber Mitglied der FDJ, der GDSF und des FDGB.[195]

In Berlin-Weißensee wurde 1984 der Jüdische Friedhof geschändet.[196]

In Treptow beschimpfte 1984 ein Lehrling und Mitglied des FDGB bei der Deut­schen Reichs­bahn am Ostbahnhof, auf einem Frie­densfest in Treptow, Mitglie­der der FDJ-Ord­nungs­gruppe mit neonazisti­schen Parolen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermitt­lungs­ver­fahren ein und er­ließ Haftbe­fehl.[197]

In Berlin hatte 1984/85 die Abteilung XX gegen zwei Neonazis (22 Jahre) eine OPK „Freitag“ einge­lei­tet. Die Beiden waren Mitglieder einer Wehrsportgruppe, die sich am Vorbild der WSG Hoffmann aus der BRD orientierte. Sie waren Angehörige der Hooligans des 1. FC Union Berlin und sie sollten „Ver­bindung zu Skinheads in der BRD“ haben.[198] 

 

1985

In Berlin-Köpenick hatte sich an der 3. POS von Januar bis April 1985 eine Neonazi-Gruppe mit circa 15 Schülern der Klassen 8a, 8b, 9a und 9c gebildet. Sie befassten sich mit „faschisti­schem Gedankengut“, grüßten mit dem Hitlergruß und erzählten „Judenwitze“. Sie wollten eine Gruppe unter dem Namen „Der Führer“ bilden und am 20. April 1985 wollten sie in der Freiluftgaststätte „Mecklenburger Dorf“ auf den Geburtstag von A. Hitler trinken. Die Schul­leitung und die Pädagogen machten „in dieser Hinsicht kei­nerlei Feststellungen“, d. h. sie lie­ßen die jungen Neonazis stillschweigend gewähren. „Eine verstärkte Hilfe durch den Rat des Stadtbezirks, Abteilung Volksbildung“ erschien der KDfS Köpenick erforder­lich.[199]

Durch eine Lehrerin der 5. POS in Köpenick, sie war inoffiziell für das MfS tätig, wurden „faschistische Erscheinungen an mehreren POS des Stadtbezirks bekannt“. So feierten meh­rere Schüler in einer 8. und 9. Klasse am 20. April 1985 den Geburtstag von A. Hitler, er­zählten „Judenwitze“ und grüßten mit „Sieg Heil“. Mehrere Schüler präsentierten sich als Gruppe nach dem Vorbild der neonazistischen „Kampf­sportgruppe“ Hoffmann im Westen. Der „Initiator“ dieser Gruppe wurde in die 5. POS, Klasse 9b straf­versetzt. An der 27. Köpe­nicker POS wurde ebenfalls A. Hitlers Geburtstag gefeiert und im Jugendclub wurden, alko­holisiert, „Siegesparo­len gegrölt“. In der 29. POS wurde ein Offiziersbewerber von einem „EOS-Kan­didaten“ in einen Sack gesteckt und in einen Müllcontainer gesperrt.[200]

In Berlin-Hohenschönhausen feierten am 21. April 1985 in einer Diskothek etwa 40 Skin­heads, weitere 150 an­dere Jugendliche waren noch anwesend, öffentlich den Geburtstag von Adolf Hitler. Dabei standen sie zeitweise auf Tischen, zeigten den Hitlergruß und sangen das „Deutschlandlied“. Weder das Gast­stättenpersonal, die Gäste oder die FDJ-Ordnungsgruppe schritten ein und eine Meldung an die Volks­polizei erfolgte ebenfalls nicht.[201]

In Eisleben wurde mit der OPK „Neonazi“ am 4. Oktober 1985 eine Untersuchung eingeleitet, weil ein Jugendlicher als Mitglied der Neonazi-Gruppe „Olle Molle“ an Propaganda- und Ge­waltstraftaten betei­ligt war. Diese Gruppe war Ende 1984 als Hooligan-Gruppe gegründet wor­den. Zusammen mit zwei Jugendlichen aus Halle eine gemeinsame Gruppe bilden, mit dem Namen „Zyklon B“. Mit ei­ner gleichen Gruppe aus Leipzig wollen sie sich zusammenschließen und sie beabsichtigten am 28. September 1985 in Berlin beim Spiel BFC Dynamo gegen 1. FC Lok Leipzig eine Fahne mit „Zyklon B“ im Stadion aufhängen. Dieses Vorhaben konnten sie jedoch nicht ver­wirklichen. Das Ziel des MfS war die Zerschla­gung der Gruppierung Fan-Club „Olle Molle“, weil sie „ne­gativ-feindliche, neonazistische Wesens­züge“ besaß.[202]

In der Saison 1984/85 wurden bei Fußballspielen der Oberliga ca. 5.000 Volkspoli­zisten und Angehö­rige des MfS eingesetzt.[203]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde im Bötzowviertel, vor dem „Stierbrunnen“, am 31. Oktober 1985 auf einer Länge von ca. 6 m „Der Führer lebt“ und ein Hakenkreuz mit Sand gestreut.[204]

In Luckenwalde (Bezirk Potsdam) wurden am 22. November 1985, bei einer Tanzveranstal­tung in der Gaststätte „Siedlerheim“, drei sowjetische Zivilangestellte und ein Leutnant der Sowjetarmee (in Zivil­kleidung) von mehreren Deutschen verbal angegriffen. Am Ende der Veranstaltung wurden zwei sowje­tische Bürger beim Verlassen des Gasthauses tätlich ange­griffen und es wurde gerufen: „Schleunigst verschwinden“ was sie auch befolgten. Anschlie­ßend verließen die beiden anderen sowjetischen Bürger das Lokal und sie wurden von mehre­ren Deutschen angegriffen und einer von ihnen wurde niederge­schlagen und mit Füßen ge­treten. Gleichzeitig wurden anti-sowjetische Äuße­rungen von mehreren An­greifern gerufen. Gegen acht „Beschuldigte“ wurden Ermittlungsverfahren gemäß § 215, Abs. 1 StGB Row­dytum oder § 140 StGB Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu ei­ner anderen Nation oder Rasse. Keiner der, an den Tätlichkeiten beteiligten Deutschen hatte den Vorfall an die Schutz- und Sicherheits­organe gemeldet (sic!). Alle Täter zählten sich als „Union-Fans“ zu den Hoo­ligans des 1. FC Union Berlin. Am 18. Dezember 1985 fand vor dem Kreisgericht Lu­cken­walde ein Prozess statt, bei dem „eine politische Motivation“ der Täter nicht nachgewiesen werden konnte. Der „Initiator“ der Auseinanderset­zungen erhielt eine Jugendhaftstrafe von zwei Monaten. Die anderen Angeklagten wurden zu Bewäh­rungsstrafen zwischen 11/2 und 2 Jahren ver­urteilt. Gegen die Leiterin der Gaststätte wurde ein Ord­nungsstrafverfahren „wegen Nichtwahrneh­mung bzw. Vernachlässigung ihrer Pflichten“.[205]

Am 7. Dezember 1985 kam es beim Fußballspiel zwischen BFC Dynamo und FC Hansa Rostock zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, als Berliner Hooligans während der U-Bahn­fahrt und auf dem U-Bahnhof Dimitroffstraße brutal Jugendliche aus Rostock „mißhandelten“. Eine Streife der VP, sie sollte Einsatzkräfte der BVfS Rostock unterstützen, um weitere Ausei­nandersetzungen zu verhindern, lehnte diesen Auftrag ab.[206]

In Berlin-Lichtenberg wurde in der 12. Oberschule am 17. Dezember 1985 ein Schüler dessen Vater Portugiese war, durch Mitschüler rassistisch angegriffen, wie z. B. „Ihr Auslän­der … wollt den Krieg“ oder „Das ist eure Ausländerscheiße“.[207]

 

1986

In Berlin wurden von einem Lehrling (18 Jahre) am 9. Januar 1986, am 19. Februar und am 18. März neonazistische, antisemitische und antikommunistische Parolen ge­schmiert, wie z. B. „Adolf Hitler ist mein großes Vorbild“, Davidstern und Drohungen gegen E. Honecker.[208]

In Berlin-Lichtenberg wurden am 19. Januar 1986 an den Wänden des Fahrstuhlrau­mes des Wohnhauses in der Albert-Hößler-Straße 10, faschistische Symbole und Losungen aufgefun­den, wie z.B. „Adolf Hit­ler“, ein Hakenkreuz und zwei SS-Runen.[209]

In Pankow wurden im Zeitraum vom 21. bis zum 25. Januar 1986 von zwei Schülern (14 Jahre) etwa 80 selbstgefertigte „Hetzzettel durch Einwurf in Briefkästen verschiedener Wohnhäuser […] gegen die Volkswahlen am 8. Juni 1986“ verteilt: „Freie Wahl! Deutsches Volk erwache! Hebt zum Kampfe gegen die Volksdiktaturen und Rotmonarchen an. Einiges deutsches Vater­land. Es lebe die RPD. Realistische Partei Deutschlands“. Über diesen Vor­gang wurde „eine Information für die Partei- und Staatsführung gefertigt“.[210]

Es gab im I. Quartal 1986 drei Vorkommnisse die sich gegen den XI. Parteitag der SED rich­teten, die diskriminierende Äußerungen enthielten und die zum Teil mit „faschistischem Ge­dankengut [sic] und Gewaltandrohungen gegen den Generalsekretär des ZK der SED“ ver­bunden waren. Von 16 „Vorkomm­nissen“ waren vier versehen mit „faschistischen Symbo­len“, wie Hakenkreuze und SS-Runen.[211]

In Friedrichshain wurden am 24. Februar 1986 in der Toilette der Druckerei „Neues Deutsch­land“ anti­sächsische Parolen und ein Hakenkreuz angebracht: „Sachsen raus aus Deutschland“, „Siehst Du einen Sachsen sitzen, piß ihn an und laß ihn schwitzen“, „Lauf mein Sachse lauf, sonst hängen wir Dich auf – heil“ und „Sachsen ins Gas“.[212]

Am Alexanderplatz wurden am 7. und 8. März 1986 neonazistische und rassistische Parolen geschmiert, wie z. B. drei Hakenkreuze, eine SS-Rune, „Russen raus“, „Türken raus“ (und ei­nen Galgen), „Ka­na­cken raus“ und „Ausländer raus“. Die letzten beiden Parolen hatten „eine Länge von 4,5 m und 2 m“ und waren damit „öffentlichkeitswirksam“, wie es im Jargon des MfS treffend bezeichnet wurde. Gerade dann war die Bearbeitung eines besonderen Deliktes, wie hier in diesem Fall, von Bedeutung, wo die umfassend durchgesetzte Geheim­hal­tung neo­nazistischer, rassistischer und antisemitischer Taten in Ge­fahr geriet, durchbro­chen zu werden. Am 3. bzw. 4. April wurden drei Jugendliche (16 und 17 Jahre) aus Berlin ermittelt, die als Lehrlinge beschäftigt waren. Die beschuldigten Lehrlinge, ihnen attestierte das MfS „eine po­sitive gesellschaftspolitische Einstellung“, gaben als Motiv für ihre Tat an, dass sie durch Aus­länder verärgert wor­den wären, als sie bei einer Tanzveranstaltung in der HO-Gaststätte „Alextreff“ mit deut­schen Mäd­chen an­bandeln wollten. Des Weiteren ärgerten sie sich über die Volkspolizei, weil sie „ihres Erachtens häufig ungerechtfertigten Polizeikon­trollen auf dem Alexanderplatz unterzogen“ worden wären. Die Beschuldigten waren gestän­dig und dis­tanzier­ten sich von ihren Taten. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. IX und Abt. XX der BVfS Berlin, der KDfS Berlin-Mitte und der Abt. K der VPI Berlin-Mitte. Gegen die beiden Täter wurde am 4. April 1986 ein Ermittlungsverfahren wegen Rowdytum gemäß § 215 (1) Rowdytum StGB mit Haft einge­leitet; eine „politische Zielstellung“ konnte jedoch nicht erar­beitet wer­den.[213]

Am 15. März 1986 kam es nach dem Fußballspiel zwischen BFC Dynamo und FC Hans Rostock während der U-Bahnfahrt und auf dem U-Bahnhof Alexanderplatz zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwi­schen Hooligans beider Mannschaften. An allen Tatorten waren keine Volkspolizisten eingesetzt wor­den, „so daß die Jugendlichen ungestört handeln konn­ten“.[214]

In Rummelsburg wurden am 17. April 1986 an einer Wartehalle der Straßen­bahn in der Haupt­straße faschistische Losungen, wie z. B. „Sieg Heil“, „HJ ist inn“, „Jude“ und zwei SS-Ru­nen geschmiert. Ge­gen Unbekannt erfolgte eine Anzeige gemäß § 220 Öffentliche Herab­würdigung StGB. Die weitere Be­arbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Lichten­berg.[215]

Am 29. April 1986 wurden Leipziger Fans nach dem Fußballspiel BFC Dynamo gegen 1. FC Lok Leipzig nicht gezwungen in bereitgestellte Busse einzusteigen, „so daß sie zum U-Bahnhof Dimitroffstraße lie­fen, wo sie auf die bereits wartenden BFC-Fans stießen“. Volkspolizisten liefen hinter den Leipzigern her und konnten deshalb die Auseinandersetzungen nicht verhin­dern, die bis zum Alexanderplatz fortge­setzt wurden, wo es zu einer Verletzung eines Genossen der operativen Fahndungsgruppe des PdVP kam.[216]

Die Offiziere des MfS bemängelten im Zusammenhang mit Straftaten die vor oder nach Fuß­ballspielen stattfanden, dass nicht geprüft wurde, ob Hooligans der Heim- oder der Gast-Mann­schaft an den Tatorten anwesend waren. Hier empfahlen sie für die künftigen Auseinandersetzungen, dass Kenntnisse bei der DVP bzw. beim MfS „zur Aufklärung der Straf­taten genutzt werden“ konnten. In der Saison 1984/85 bauten die BVfS Berlin „die guten Ar­beitsbeziehungen zu den entsprechenden Dienststellen der VP in Berlin weiter“ aus. Es gab einen beiderseitigen Informationsfluss und das MfS konnte dadurch „Einfluß auf Sicherungs­va­rianten“ nehmen und konnte eigene „Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Aufklärung von Vorkommnissen“ nutzen. In besonderem wäre das bei der „Aufklärung der Straftaten bzw. Vor­kommnisse im Zusammenhang mit dem Spiel des BFC Dynamo gegen Austria Wien am 18. 9. 1985“, mit der Fahrt Berliner Skinheads zum Eurocup-Spiel in Dresden, als Dynamo Dresden gegen Bayer Uer­dingen am 5. März 1986 und beim FDGB-Pokal-Finale am 31. Mai 1986 ge­lungen.[217]

Bei einem FDGB-Pokalspiel im Oktober 1985 zwischen Motor Suhl und BFC Dynamo Berlin (DDR) wurden vier „Fußball-Row­dys“ festgenommen und Ordnungsstrafen ausgesprochen. Die Ju­gendlichen waren wegen „Beleidigung“ und wegen „ordnungsstörenden Verhaltens“ aus dem Stadion gewiesen wor­den.[218]

In Dresden randalierten sieben Hooligans (17 bis 19 Jahre) des BFC Dynamo, sie besuchten 1986 das Fußballoberligaspiel zwischen BSG Stahl Riesa gegen BFC Dynamo, im Bereich des Alten Marktes, schlugen und traten grundlos mit Fäusten und Füßen auf Passanten ein, wobei ein Mann niedergeschlagen wurde. Beim Kulturpalast wurden fünf Mitarbeiter des MfS Berlin, Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD), angegriffen und verletzt. Ein Mitar­beiter erlitt eine Nasenbeinfraktur. Die Mitarbeiter hielten sich zu einer „Auszeichnungsreise“ in Dresden auf. Die Verletzten wurden durch den Medizinischen Dienst der BV Dresden am­bulant versorgt. Es wurde ein Ermittlungsver­fahren gemäß § 215 StGB Row­dytum eingeleitet und es wurde ein Haftantrag gestellt.[219] 

In Berlin-Friedrichshain wurden in der Toilette der Druckerei „Neues Deutschland“ am 23. Februar 1986 anti-sächsische Parolen und ein Hakenkreuz angebracht.[220]

1986 gab es einen antiziganistischen Vorfall in einer Schule. Ein Schüler (14 Jahre), er stammt aus einer Sinti-Familie, wurde im Biologiesaal von mehre­ren Schülern be­droht, mit „Dich und deine Eltern ha­ben sie vergessen zu vergasen“. Das Op­fer dieses An­griffs wurde we­gen „auf­fälligen Verhal­tens“ in eine Erziehungsan­stalt (Ju­gend­werkhof) ein­gewiesen.[221]

In Mitte wurden am 9. Januar, am 19. Februar und am 18. März 1986 neonazistische, antisemi­tische und antikommunistische Parolen ge­schmiert. In einer Toilette der Mensa-Nord der Hum­boldt-Universität, in einer Toilette der Berliner Stadtbibliothek und auf einer zur Reparatur ausgebauten U-Bahn-Sitzbank in Berlin-Pankow waren „Schmierereien an­ge­bracht“ bzw. wurde eine „Losung eingestochen“, die sich „gegen den XI. Parteitag und den General­sekretär der SED sowie die Volkswahlen 1986“ richteten. Au­ßerdem beinhalteten sie „Her­abwürdigun­gen und Bombendrohungen“ und es wurde der „Faschismus verherrlicht“. Der Täter textete: „Adolf Hitler ist mein großes Vorbild. Für mich ist der 20. 4. 1986 ein Feiertag. An diesem Tag startet eine Aktion. Die SED soll sich davor fürchten. Hitler sagte damals, die Juden müssen weg. Ich sage die SED-Bonzen müssen weg“. Als Täter wurde ein Elektro­monteurlehrling (18 Jahre) ermit­telt, er war bei der Deutschen Reichsbahn, S-Bahnbetriebs­werk Grünau, beschäf­tigt. Er wurde in der Stadtbibliothek verhaftet und gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 217 a Androhung von Gewaltakten und Vortäuschung einer Gemeingefahr, 220 Öf­fentliche Herab­würdigung StGB mit Haft eingeleitet. Die weitere Be­arbeitung erfolgte durch die Abt. IX der BVfS Berlin. Es sollte „nervenärztlich“ begutachtet werden.[222]

In Berlin-Rummelsburg wurden am 17. April 1986 an einer Wartehalle der Straßen­bahn in der Haupt­straße faschistische Losungen, wie z.B. „Sieg Heil“, „HJ ist inn“, „Jude“ und zwei SS-Runen ge­schmiert.[223] 

In Berlin-Marzahn brachte am 22. April 1986 ein Schüler der 8. Klasse der 19. Ober­schule im Treppen­aufgang des Hochhauses, Allee der Kosmonauten 200, zwischen der 15. und der 21. Etage, elf faschisti­sche, antisowjetische und antisemitische Losungen an, wie z.B. „Juden raus aus Deutschland“, „Russen raus aus Deutschland“, „Mein Führer bleibt Adolf Hitler“ und „Ehre heißt Treue“. Bei seiner Verneh­mung gab er an, ihm sei die Schultasche gestohlen wor­den, weshalb er aus „Verärgerung“ die Schmie­rereien angebracht habe. Gegen ihn wurde ein Ordnungsstrafverfahren eingeleitet.[224]

Sieben junge Männer aus Berlin (DDR) im Alter zwischen 21 und 25 Jahren, wurden angeklagt wegen „Rowdytum“ und im Frühjahr 1987 zu Freiheitsstra­fen zwischen sechs Monaten und ei­nem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Sie gehörten zu einer Skinhead-Grup­pe mit uniformer Kleidung und uniformem Haarschnitt. Sie nannten sich „Fußballfans“, allerdings ohne besondere Sympathien für ei­nen Klub. Sie waren mit 30 bis 40 anderen Jugendlichen zu einem priva­ten Fest in eine Zwei-Raum-Wohnung einge­laden worden. Nach­barn, die den Lärm nicht ertrugen, riefen zweimal die Volkspolizei, die schließlich die Wohnung räumte. Daraufhin zogen die Jugendli­chen „randalierend“ durch das Wohnge­biet und de­molierten mehrere Funkstreifenwagen der Volkspolizei.[225]

In Friedrichshain wurden am 24. Februar 1986 in der Toilette der Druckerei „Neues Deutsch­land“ anti­sächsische Parolen und ein Hakenkreuz angebracht: „Sachsen raus aus Deutschland“, „Siehst Du einen Sachsen sitzen, piß ihn an und laß ihn schwitzen“, „Lauf mein Sachse lauf, sonst hängen wir Dich auf – heil“ und „Sachsen ins Gas“.[226]

In Prenzlauer Berg wurden an der 41. Oberschule zwei Hakenkreuze und die Parolen: „Scheiß Russen – Ghaddafi ist ein Mörder“ und „Wo ist Hitler. Her mit der SS“ geschmiert. Zwei Schü­ler (16 Jahre) der Klassen 9b und 10b wurden als Täter ermittelt und festgenom­men. Mit den Taten wollten sie offensicht­lich „Aufsehen erregen“. Gegen sie wurde ein Ermittlungs­verfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwür­digung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbei­tung erfolgte durch die Abt. K des VPKA Berlin-Prenzlauer Berg.[227]

Am Zeltplatz Schwarzhorn, Kreis Beeskow (Bezirk Frankfurt/O.) gab es am 16./17. Mai 1986 (Pfings­ten) eine Konzentration von ca. 500 negativ-dekadenten Jugendlichen. Es kam zu Diebstählen sowie zu „rowdyhaften Verhaltensweisen“ und die Sicherheitskräfte wurden „massiv beschimpft und bedroht“. Anwesend waren die Heavy-Metal-Gruppe „The Bullets“ aus Berlin, die Heavy-Metal-Gruppe „Die Vandalen“ aus Berlin, eine Gruppe mit 10 Skin­heads aus Berlin und acht Berliner Punks. Es wurden zwei Ermittlungsverfahren mit Haft und zwei Ordnungsstrafverfahren (OSV) eingeleitet.[228]

In Berlin wurden am 31. Mai 1986 in einer Wohnung, im Anschluss an das FDGB-Pokal-End­spiel zwi­schen 1. FC Lok Leipzig und 1. FC Union Berlin, faschistische Lieder gesungen und es wurden faschis­tische Symbole gezeigt. „Inoffiziell“ wurde beschrieben, dass eine At­mo­sphäre „wie auf einem Kameradschaftstreffen“ herrschte. Ein Täter wurde inhaftiert.[229]

Die Abteilung XX der BVfS Berlin stellte Ende Juli 1986 im Monatsbericht Juli 1986 fest, dass die „Zahl der jugendlichen und jungerwachsenen Anhänger des 1. FC Union“, sich ge­genüber 1985, infolge der gewachsenen Attraktivität des 1. FC Union „versechsfacht“ hatte, wobei ein „negativer Kern von 150 bis 200 rowdyhaften Anhängern“ konstant geblieben war. Durch die Ergebnisse von sechs Operativen Per­sonenkontrollen konnte das MfS, zahlreichen dieser Hooligans „faschistisches bzw. neonazistisches und revanchistisches Gedankengut“ nachwei­sen. Die BVfS Berlin stellte fest, dass durch „die konzentrierte operative Bearbeitung […] die Wirksamkeit und Ausstrahlung einiger militanter bzw. neonazistischer Fan-Gruppen“ entweder weiter zurückgedrängt bzw. durch „geeignete Maßnahmen“ zersetzt worden wä­ren.[230]

Wegen der dunklen Hautfarbe ihrer Kinder wurde eine Mutter 1986 öf­fentlich be­schimpft, die An­fein­dungen reichten von „Laß Dir doch zur Abwechslung mal ein Gelbes machen“ über „Hast wohl gar kei­nen Nationalstolz“ bis hin zu Bemerkungen wie „Haut ab, das ist hier ein sauberer Spielplatz“. Beide Eheleute hatten beobach­tet, dass auch andere Schwarze in Ost-Deutschland missachtet worden waren.[231]

Eine Studentin aus Burkina Faso wurde bei ihrer Ankunft im Zug ausgelacht und beim Ein­kaufen mit Steinen beworfen. Im Studentenwohnheim hätten sich ost-­deutsche Kommilito­ninnen geweigert, nach ihr die Badewanne zu benutzen. Ein Student aus Burkina Faso schil­derte die Atmo­sphäre des Misstrauens und die systemati­sche Isolation, die er zu spüren be­kam.[232] Beide Studenten waren inzwischen in den Westen ge­wechselt und be­richte­ten ano­nym über ihre Erfahrungen in Ost-Deutschland.

Im August 1986 wurde gegen zwei Kubaner, sie waren im VEB Berliner Vergaser- und Fil­ter­werke beschäftigt, gemäß §§ 215 Rowdytum und 212 Widerstand gegen staatliche Maß­nahmen, ein Ermitt­lungsverfahren mit Haft eingeleitet. Das Ministerium des Innern der Re­publik Kuba wurde am 20. Au­gust 1986 darüber informiert.[233]

In einem „Lager der Erholung und Arbeit“ der 17. Oberschule in Lichtenberg wurde 1986 eine pol­nische Fahne entwendet und eine DDR-Fahne beschädigt, außerdem wurden in einem Grup­penraum „faschisti­sche und obszöne“ Schmierereien ent­deckt. Die Untersuchungen er­gaben, dass „Sicherheit, Ordnung und Sauber­keit“ nicht gewährleistet waren – Hinweise auf strafbare Handlungen seien jedoch nicht vorgele­gen.[234]

Ein 14-jähriger Schüler, er stammt aus einer Cinti-Familie, wurde 1986 im Biologiesaal von mehre­ren Schülern bedroht, mit „Dich und deine Eltern haben sie vergessen zu vergasen“. Das Op­fer dieses An­griffs wurde wegen „auffälligen Verhaltens“ in eine Erziehungsanstalt (Ju­gend­werkhof) eingewiesen.[235]

Am 2. September 1986 verfasste das MfS eine „Information über einige aktuelle Erkenntnisse zu Fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Spielen der Fußball-Oberliga der DDR“, in der festgestellt wurde, dass es „noch eine zu beachtende Anzahl von nicht durch die Fußball­clubs/Sportgemeinschaften registrierte Fan-Clubs“ gab, die in der Regel spontane Zusammenschlüsse darstellten, die ein „Sammelpunkt für negativ-dekadente Jugendli­che/Jungerwachsene“ waren. Sie be­einträchtigten bzw. störten die öffentliche Ordnung und Si­cherheit, die von „negativen Sprechchören bis zu bewußt gesuchten Konfrontationen mit ande­ren Fangruppen, unbeteiligten Bürgern und den Schutz- und Sicherheitsorganen“ reich­ten. In der Saison 1985/86 wurden durch die Schutz- und Sicherheitsor­gane wegen der Stö­rung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bzw. wegen begangener Ordnungs­widrigkeiten und Straf­taten 889 Personen zugeführt. Dazu wurden 31 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 408 Ord­nungsstrafverfahren durchgeführt und zahlreiche Personen wurden mit Ordnungsgeld be­legt. Die Ermittlungsverfahren wurden hauptsächlich wegen Straftaten gemäß § 215 Rowdy­tum StGB und gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Diese Personen nahmen die Fußballspiele oder auch andere Sportveranstaltungen zum Anlass um „unter Aus­nutzung der Anonymität großer Menschen­ansammlungen, gesellschaftswidrige Verhaltens­weisen zu entwickeln bzw. Straftaten zu begehen. Das widerspiegelte sich insbesondere in be­leidigendem und provozierendem Verhalten, Tätlichkeiten gegen­über anderen Bürgern sowie Fans der ein­zelnen Mannschaften, im Werfen von pyrotechnischen Erzeug­nissen u. a. Gegen­ständen, in Verunreinigungen von Stadien und besonders von Reisezugwagen der Deutschen Reichsbahn, Verstößen gegen die Pesonenbeförderungsvorschriften der Deutschen Reichs­bahn sowie in sol­chen Straftaten wie Sachbeschädigung, Körperverletzung und Öffentliche Herabwür­digung“. Ein erheblicher Teil dieser Personen stand „unter Alkoholeinfluß“. Zur Abwehr dieser Hoolig­ans sollten durch die Fußballclubs/Sportgemeinschaften Stadionverbote ausgesprochen werden und die Schulen und Arbeitsstellen sollten über die begangenen Ord­nungswidrigkeiten und Strafverfahren infor­miert werden, verbunden mit „entsprechenden Auseinandersetzungen in den Kollektiven“. Unter ande­rem sollten die Täter u. a. zur „ge­meinnützigen Arbeit“ herange­zogen werden.[236]

Am 6. September 1986, gegen 18.30 Uhr, randalierten sieben Hooligans (17 bis 19 Jahre) des BFC Dy­namo Berlin, im Bereich des Alten Marktes. Sie schlugen grundlos auf Passanten mit Füßen und Fäusten ein. Beim Kulturpalast griffen sie fünf Mitarbeiter des MfS Berlin, Ver­wal­tung Rückwärtige Dienste, an und verletzten sie. Die Angreifer wussten offensichtlich nicht, dass die fünf Männer Mitarbeiter des MfS waren. Gegen die Täter wurde ein Ermitt­lungsver­fahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet und es wurde Haftantrag gestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des VPKA Dresden.[237]

In Berlin-Mitte wurden am 22. November 1986, gegen 8.15 Uhr, am Arkonaplatz 8, „anti­semitische Schmierereien“ festgestellt. Dabei handelte es sich um einen Davidstern und „Ju­den raus“ (30 cm x 40 cm). Als Täter wurde ein Schüler (16 Jahre) einer 10. Klasse der 7. Oberschule er­mittelt und zugeführt. Er gab an, dass er zu seinen Taten „durch den Empfang von Sendungen des Westfernsehens“ angeregt worden sei.[238]

In Berlin-Treptow wurde in einem Schreibheft und auf Zettel bei einem Schüler (16 Jahre) der 7. Ober­schule Texte „mit faschistischen, antisowjetischen und antisemitischen Inhalten“ aufge­funden: „Lieber die Juden nach Auschwitz, als die Russen in Berlin“ und „Deutsche er­hebt euch und schlagt die Russen nieder“. Der Direktor war von der Russischlehrerin infor­miert worden und er zeigte am 24. November 1986 bei der DVPI/K Treptow an. Am 25. No­vember wurde gegen den Schüler ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet und an diesem Tag sollte auch eine Wohnungsdurchsuchung statt­finden. Es war ein „beschleunigtes Verfahren“ vorgesehen.[239]

In Berlin wurden in einer Wohnung in der Michaelkirchstraße am 29. November 1986 „fa­schis­tische Losungen“ gebrüllt. Die DVP leitete gegen 14 Beteiligte Ermittlungsverfahren ein und inhaftierte 12 Personen.[240]

Am 24. Dezember 1986 trat in der Bahnhofsvorhalle des Bahnhofs Lichtenberg eine Neonazi-Gruppe im „Marschtritt“ und mit erhobenen Armen zum Hitler-Gruß auf.[241]

 

1987

Im Spieljahr 1987/88 der Fußball-Oberliga gab es 1.099 Meldungen über Störungen, im Spiel­jahr 1986/87 mit 960 entsprechende Meldungen etwas weniger, davon geschahen 47 % in den Stadien, 35 % im Veranstaltungsort und 23 § auf dem Gelände der Deutschen Reichs­bahn. Insgesamt wurden 1.076 Hooligans vorläufig festgenommen und es wurden 59 Ermitt­lungsver­fahren und 929 Ordnungsstrafver­fahren eingeleitet. Mehr als 50 % der „Vorkomm­nisse“ wurde von Hooligans des HFC Chemie, des 1. FC. Union Berlin, des FC Hansa Rostock und des FC Rot-Weiß Erfurt verursacht. Seit dieser Saison hatte das MfS eine Grup­pe Skinheads wahrge­nommen, die bei den Spielen des BFC Dynamo in Erschei­nung trat, hin und wieder schlossen sich ihnen Skinheads aus dem Anhang des 1. FC Union Berlin an und sie erreichten zeitweilig bei Auswärtsspielen einen Umfang von etwa 100 Personen. Unter den An­hängern des 1. FC Union entdeckte das MfS etwa 30 Skinheads in einem Anhänger­kreis von insgesamt etwa 100 Personen. Insgesamt wurden in diesem Spieljahr 353 Fan-Clubs der Oberligamannschaften ge­zählt.[242] In dieser Halbserie des Spieljahres 1987/88 kam es, nach Erhebungen des DFV mit 41 Prozent zu Verstößen gegen Ordnung/Sicherheit in den Stadtge­bieten, mit 35 Prozent zu Ver­stößen in den Stadien und mit 23 Prozent zu Verstößen in Reise­zügen bzw. auf Bahnhöfen der Deutschen Reichsbahn. Haupt­sächlich waren es Hooligans des HFC Chemie, des FC Hansa Rostock, des FC Rot-Weiß Erfurt, des 1. FC Union Berlin, des 1. FC Magdeburg und der SG Dynamo Dresden die hier als Verursacher von Stö­rungen von Ordnung und Sicherheit bekannt wurden.[243]

Die Hauptabtei­lung XX nahm 1986 eine „Einschätzung“ vor, zu den in der DDR existieren­den Grup­pie­rungen mit ne­gativ-dekadenten Jugendlichen, deren Existenz als Ausdruck der „poli­tisch-ideolo­gischen Diver­sion des Gegners“, also des Westens, angesehen wurde. Unter diesen „Zu­sammenschlüssen“ waren auch Gruppen mit „faschistischem und gewaltorientier­tem Ge­dan­kengut [sic]“, die die öffentli­che Ord­nung und Sicherheit der DDR stör­ten bzw. beein­träch­tigten. Nach den bei der HA XX vorliegenden Informati­onen gab es für den angege­ben Zeitraum insgesamt circa 400 Gruppen „mit unterschiedlicher operativer Bedeu­tung“ und die Bezirke Berlin, Dresden, Erfurt, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Potsdam stellten „territori­alen Schwerpunkte“ dar, die in fünf Teil­bereiche aufgegliedert wurden:

1. Politische Untergrundtätigkeit von Demokraten („Friedens-, Ökologie- und Men­schen­rechts­kreise“)
2. Faschistische Ausrichtung
3. Übersiedlungsersuchende
4. Negativ-dekadente („Punker, Skinheads, Heavy-Metal“)
5. Rowdyhaft-Kriminelle

Von Interesse sind hier die Gruppen aus der 2., 4. und 5. Kategorie.[244]

Die Hauptabteilung XX fertigte für das Jahr 1986 eine „Information zu aktuellen Erscheinungs­formen gesellschaftswidrigen Auftretens und Verhaltens negativ-dekadenter Jugendlicher, so­genannter Punker in der DDR“. Danach haben sich die 1984 festgestellten Tendenzen über die Existenz und das Auftreten von negativ-dekadenten Jugendlichen (Punker, Skinheads, Heavy-Metal-Fans) in der DDR weiter fort­gesetzt und verstärkt. Sowohl die Skinheads als auch Heavy-Metal-Fans waren durch faschistische Ver­herrlichung von Gewalt und Brutalität und durch das Tragen von entsprechenden Nazi-Symbolen aufge­fallen. Ihr „militantes, gewalttätiges Erschei­nungsbild“ wurde vereinzelt verstärkt durch „Phantasieuni­formen“ in Anlehnung von SS-, SA- bzw. HJ-Uniformen, ohne dass es jeweils zu einer absoluten Iden­tifizierung mit den histori­schen Vorbildern gekommen sei. Neben der Gewaltanwendung propagierten sie Nationalismus, Rassismus bis hin zu Antikommunismus und Antisowjetismus. In der Öffentlichkeit grölen sie faschistische Lieder und zeigen den Hitlergruß. Progressiv auftretende Jugendliche (FDJ, SED u. ä.) wurden bedroht und beschimpft und es wurden „faschistische Symbole, Orden oder Uni­formteile“ getragen. Sie organisierten sich, „nach westlichem Vorbild“ in neonazistischen Wehrsportgruppen. Ter­ritoriale Schwerpunkte von Neonazis waren die Bezirke Magdeburg, Leipzig, Erfurt, Frankfurt/Oder so­wie Berlin. Bei der Rennsportveranstaltung in Brno (CSSR) im August 1985 wurden von DDR-Neonazis der faschistische Gruß gezeigt, das Deutschland­lied und Lieder der faschistischen Wehrmacht gegrölt. Zum Teil waren die Neonazis aus der DDR mit „uniformähnlicher“ Kleidung ausgestattet. Bei den fest­gestellten Personen in Brno handelte es sich um 16 Jugendliche aus dem Bezirk Frankfurt/O. und 12 Jugendliche aus dem Bezirk Rostock.[245] 

Am 18. Februar 1987, gegen 23.40 Uhr, wurde der VP von einem VP-Helfer gemeldet, dass im Trep­penhaus eines Wohnhauses neonazistische Parolen geschmiert worden waren: „Erich H. … tot“, „Scheiß Juden“, „Scheiß SED“, „I love NSDAP“, „I love 17.6.“ und „I love AH“. Die Ermittlungen der Abt. K der VPI Berlin-Marzahn wurden im Zusammenwirken mit der KDfS Berlin-Marzahn und der Abt. XX der BVfS Berlin durchgeführt und hatten zum Ergeb­nis, dass der VP-Helfer, der die Schmierereien ge­meldet hatte, sie selbst angebracht hatte, „um sich ge­genüber der VP wichtig zu tun“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren ge­mäß § 220 Öf­fentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehl wurde erlassen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Marzahn.[246] 

An der 49. Oberschule in Berlin-Marzahn hatte sich seit Mai 1987 eine Neonazi-Gruppe ge­bildet, die aus Schülern der Klasse 7a, 7b, 8a und 8b bestand. Über eine Russisch-Lehrerin wurde ge­sagt: „Die Alte gehört doch in die Gaskammer“ und gegen eine Mitschülerin „Die gehört doch tot­geschlagen“. Zur Kennzeichnung ihrer neonazistischen Ausrichtung gehörte ein Code: Schwar­zen Schnürschuhe bedeute­ten „Ich bin ein Nazi“ bzw. „Ich bin ein Fa­schist“. Schwarze Schnürschuhe mit gelben Schnürsenkeln bedeuteten: „Ich bin ein echter Deut­scher“. Die Schü­ler grüßten sich untereinander mit „Heil Hitler“.[247]

Am 17. Juni 1987 wurde der Transportpolizei gemeldet, dass sich im 5. Wagen des Zuges F 8 „eine herabwürdigende Losung an der Wand“ befand: „NAZI FRONT OSTBERLIN SIEG HEIL“. Bei dem Wort „Sieg“ war das „S“ als SS-Rune geschrieben.[248]

In Berlin-Marzahn wurde am 22. März 1987 ein Angehöriger der NVA von sechs Skinheads brutal zu­sammengeschlagen wurde und am 29. März 1987 überfielen mehrere Skinheads ei­nen Bungalow in Hel­lersdorf, in dem sich Punks aufhielten. Daraufhin wurden sieben Er­mittlungs­verfahren mit Haft eingeleitet.[249]

In Berlin schlug ein Skinhead am 26. April 1987 einen Mann „brutal zusammen“. Ein Er­mittlungsver­fahren gemäß § 215 Rowdytum wurde eingeleitet und er wurde zu einer Frei­heitsstrafe von drei Monaten verurteilt.[250]

An der 49. Oberschule in Marzahn hatte sich seit Mai 1987 eine Neonazi-Gruppe ge­bildet, die aus Schü­lern der Klasse 7a, 7b, 8a und 8b bestand. Über eine Russisch-Lehrerin wurde ge­sagt: „Die Alte gehört doch in die Gaskammer“ und gegen eine Mitschülerin „Die gehört doch tot­geschlagen“. Zur Kennzeich­nung ihrer neonazistischen Ausrichtung gehörte ein Code: Schwar­zen Schnürschuhe bedeuteten „Ich bin ein Nazi“ bzw. „Ich bin ein Fa­schist“. Schwarze Schnürschuhe mit gelben Schnürsenkeln bedeuteten: „Ich bin ein echter Deut­scher“. Die Schü­ler grüßten sich untereinander mit „Heil Hitler“.[251]

In Berlin-Köpenick wurden am 18. und 22. Juni 1987 auf der Terrasse des Schulhofes der 5. Ober­schule u. a. folgende Schmierereien festgestellt: „Kommunisten raus aus Deutsch­land“ und „Danzig ist deutsch“.  Als Täter wurden zwei Jugendliche (17 Jahre) ermittelt und festge­nom­men. Sie waren als Flaschenkassierer in einer HO Kaufhalle und als Lehrling im VEB Walzla­gerwerk „Josef Orlopp“ be­schäftigt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Köpenick im Zusammen­wirken mit der KDfS Köpenick.[252]

Am 26. Juni 1987 wurden im 2. Wagen eines S-Bahnzuges mehrere Hakenkreuze und neona­zistische Parolen aufgefunden worden: „UNSERE EHRE HEIßT TREUE, HEIL HITLER, HEIL SIEG“.[253]

Seit Juni 1987 besuchten Skinheads des BFC Dynamo, negative Anhänger des 1. FC Union und eine Skinheadgruppe aus Hennigsdorf einen Jugendklub in der Barther Straße in Berlin-Ho­hen­schönhausen. Jeweils an Freitagen fanden dort Disco-Veranstaltungen statt, an denen etwa 150 Skinheads teilnahmen. Es wurden von Besuchern mitgebrachte Kassetten abgespielt, u. a. auch Lieder der Neonazi-Band „Böse Onkels“ aus der BRD, deren Texte „neonazistische und ras­sistische Aussagen“ enthielten, die von Gäs­ten mitgesungen wurden. Am 26. Juni 1987, gegen 23.00 Uhr, war es im Jugendklub zu „Vorkommnis­sen“ gekommen, bei denen Skinheads Mo­biliar und Gläser zerstörten. Eine Gruppe von 50 Skinheads zog weiter zur Gaststätte „Schil­lerglocke“, weil dort eine Tanzveranstaltung stattfand. Die Ordner ließen den Eintritt nicht zu und es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen zwei Skin­heads so ver­letzt wur­den, dass sie „zur stationären Behandlung mit einem Sankra abtranspor­tiert“ werden muss­ten. Ordner erlitten ebenfalls Verletzungen.[254]

In Berlin-Lichtenberg, in der Storkower Straße, in der Nähe der Klubgaststätte „Solidarität“, wurden am 22./23. Juli 1987 zwei afrikanische Studenten (Kamerun) von der Karl-Marx-Universität Leipzig von einer Gruppe Neonazis „überfallen und geschlagen“. Dabei grölten sie „Sieg Heil“ und „Schlagt die Neger“. Ein „VP-Helfer, der aus seiner Wohnung den Vorfall beo­bachtet hatte, schilderte die Gruppe der Jugendlichen als schon mehrfach im Territorium ak­tiv“.[255] Am 18. November 1987 zeigten mehrere Skin­heads den Hitler-Gruß, was „bereits öf­ter in dieser Gast­stätte zu Diskoveranstaltungen festgestellt“ wor­den war und „trotz entspre­chen­der Meldungen an die verantwortlichen Organe wäre […] nichts zur Un­terbindung dieser Handlungen gesche­hen“ Erst als der Disk-Jockey drohte die Veranstaltung abzubre­chen, be­endeten die Neonazis ihre Aktionen.[256]

In Berlin-Lichtenberg wurde am 2. August 1987, gegen 18.00 Uhr, an einer Fensterscheibe eines Kin­dergartens in der Rudolf-Seiffert-Straße 52 eine antisemitische Schmiererei: „Juden raus“ (30 cm x 5 cm) und in der Nähe dieses Tatortes zwei Hakenkreuze (40 cm x 40 cm) aufge­funden. Die weitere Bear­beitung erfolgte durch die Abt. K. der VPI Berlin-Lichten­berg.[257]

In Berlin spielte am 8. August 1987 der BFC Dynamo gegen 1. FC Magdeburg und dabei gröl­ten Fans aus Magdeburg „Juden Berlin“ und „Deutschland, Deutschland“ und sie zerstör­ten Sitzbänke.[258]

Im Gebäude P 1 des DDR-Fernsehen wurde am 15./16. September 1987 über dem Namens­schild des Zimmers 124, „ein Zettel mit einem Hakenkreuz“ angebracht. Diese „Schmiererei“ wurde der VPI Trep­tow/K-Dauerdienst gemeldet, die eine Bearbeitung durchführte. Es sollte eine „Personenaufstellung von Mitarbeitern des DDR-Fernsehens“ beschafft und Personen, die zum Tatzeitpunkt sich in diesem Ge­bäude aufhielten, identifiziert werden. Es sollten auch „In­offizielle Mitarbeiter“ und gesellschaftliche Kräfte eingesetzt werden, um „Hinweise auf den Täter zu erarbeiten. Am 26. September 1987 wurde im Treppenaufgang des Gebäudes P 1 eine neonazistische Hetzlosung aufgefunden: „Wir kommen wieder, ihr Bonzen“. Dazu wurde ein Hakenkreuz geschmiert.[259]

In der Clubgaststätte „Friedrichsfelder Eck“ verherrlichten am 2. Oktober 1987 etwa 20 Neo­nazis (16 bis 19 Jahre) „faschistische Propaganda“. Sie „zitierten Goebbels-Reden, erhoben ihre Hände zum Hitler-Gruß und riefen „Heil“.[260]

Am 6. Oktober 1987 kam es in Berlin-Lichtenberg vor den Häusern Kaskelstraße 35-50 zu gewalttä­tigen Auseinandersetzungen zwischen Skinheads und Punks, zu der Volkspolizisten über Not­ruf ge­rufen wur­den. Jedoch konnten die eintreffenden Volkspolizisten keine Hinweise zu Auseinan­dersetzungen oder Störungen finden.[261]

Bei der öffentlichen Diskoveranstaltung im Jugendtouristenhotel „Egon Schult“ kam es am 23. Oktober 1987 zum einem „konzentrierten Auftreten von Mitgliedern der Gruppierun­gen Skin­head und Heavy Metal“. Etwa 40 Skinheads und etwa 20 Heavy-Metal-Fans traten „brutal und provozierend in Erschei­nung“ und es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Ordnern. Daraufhin beschloss die Leitung des Jugendhotels, dass Skinheads bei der nächs­ten öffentlichen Veranstaltung am 12. November 1989 kein Einlass mehr gewährt werde. Zur Vorbereitung wollte sich die Hotelleitung mit der Abteilung VI der BVfS, mit dem Volkspoli­zei-Revier 257 und mit der VPI Lichtenberg „in Verbindung setzen“.[262] 

1987 kam es zwischen deutschen und mongolischen Studenten von der Sektion Tierproduk­tion bzw. Vete­rinärmedizin im Wohnheim der Humboldt-Universität zu gewalttätigen Ausei­nan­der­setzungen, bei denen deutsche Studenten mit Messern bedroht und verletzt worden wa­ren. Die daraufhin erschienenen Volkspolizisten schritten nicht ein und Anzeigen der Deut­schen un­terblieben, weil sie vorgaben, sie hät­ten Angst vor eventuellen Reaktionen der Mon­golen. In Eingaben und Beschwerden behaupteten die deutschen Studenten, daß „die perma­nente Be­vor­zugung der ausländischen Studenten und das Ausblei­ben staatlicher Sanktionen bei Dis­zipli­narverstößen unter ihnen eine gewisse Ausländerfeindlichkeit“ erzeugt hätte. Die Mon­golen, die an den Auseinandersetzungen beteiligt waren, hätten vom Genossen Kreitel, Pro­rektor für Erzie­hung und Ausbildung, lediglich einen mündlichen Verweis erhalten.[263]

In Berlin-Mar­zahn wurde im März 1987 ein Soldat der Nationa­len Volksarmee von sechs Skinheads brutal zusammengeschlagen und Ende März 1987 drangen Skinheads in Berlin-Hellersdorf in ei­nen Bun­galow ein und schlugen Punks zusammen.[264]

Bei den Fußballspielen der Oberliga am 17. Oktober 1987 zählte das MfS insgesamt 229 Stö­rungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Hooligans, wobei 101 Vorfälle in und 128 außerhalb der Stadien stattfanden. Es wurden 227 Hooligans zugeführt, gegen 13 wurden Ermittlungsverfahren einge­leitet, davon acht mit Haft. Es handelte sich um die „Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Belästigung von Bürgern, Nichtbefolgen von Weisun­gen der Ordnungskräfte und Werfen von Feuer­werkskörpern“. Gegen alle Störer „wurde Sta­dion­verbot ausgesprochen“ und sie wurden „mit Ordnungs­geld und in OSV abgestraft“.[265]

Nach dem Spiel des 1. FC Union Berlin gegen 1. FC Lok Leipzig, ebenfalls am 17. Oktober 1987, hatten etwa 300 Berliner Hooligans die Absicht, auf dem S-Bahnhof Berlin-Schönefeld, ge­walttätig gegen etwa 100 Leipziger Fans vorzugehen. Acht Angehörige des Zugbegleitkom­mandos Leipzig und vier Trans­portpolizisten des TPR Schönefeld setzten den Schlagstock ein, um „Ordnung und Sicherheit“ wieder zu gewährleisten.[266]

Am 17. Oktober 1987 trafen sich bereits am Nachmittag ca. 80 bis 100 Neonazis in einer Gaststätte zu einer sogenannten Ge­burtstagsfeier. Von dort machten sich ca. 30 Skin­heads auf den Weg, um Konzert­besu­cher in der Zionskirche „aufzumischen“. Unterwegs wurde ein Mädchen brutal zu Boden gestoßen und ein junger Mann verprügelt. Die Neonazis „Sieg Heil“, „Judenschweine“, „Schweine und Linke raus aus deutschen Kirchen“. Arme wurden zum Hitlergruß erhoben sowie „Deutschland“ gerufen.[267] Kran­ken- und Einsatzwagen der Volkspolizei stan­den während des Konzertes in Nebenstraßen und obwohl Konzertteilnehmer die Volkspolizisten um Hilfe baten, blieben sie auf ihren Positionen. Unter den Ag­gressoren befand sich auch André Riechert, dessen Vater Major beim MfS war und dort u. a. zuständig war für die Bekämpfung des Neonazismus; Riechert jun. wurde später Mitglied der „Nationalen Alter­native“ und organisierte das Zentrum der Neonazis in der Berliner Weit­lingstraße.

Dieser neonazistische Vor­fall in und um die Zionskirche rüttelte nun das Politbüro der SED wach und vom Leiter der zuständigen HA XX, Generalmajor Kienberg, wurde verlangt, dass nun über alle Skin­heads in der DDR zu berichten sei.

In Berlin-Lichtenberg wurde die Abteilung VII/5 im November 1987 inoffiziell darüber informiert, dass es in Lich­tenberg ein Haus gab, dass von Skinheads als „Mäuseburg“ bezeichnet wurde. Dort trafen sich Skinheads regelmäßig und u. a. sollten „Kampfsportarten wie Karate zielge­richtet trai­niert“ worden sein. Dieser Sachverhalt soll den Sicherheitsorganen bekannt gewesen sein, je­doch wäre dagegen nichts un­ternommen worden.[268]

In Berlin wurden 1986 von Skinheads die neonazistischen Gruppen „Lichtenberger Front“, „Ostkreuz-Front“ oder „Ora­nienburger“ gegründet. Die „Ostkreuz-Front“ war eine streng or­ganisierte, hierarchisch aufgebaute Gruppe, die sich mit der Namenswahl auf den S-Bahnhof Ostkreuz bezog. Untereinander sprachen sich die Mitglieder mit „Heil Hitler“ bzw. „Sieg Heil“ an und sie gaben Parolen von sich, wie z. B. „Judensau“, „Jude verrecke“ oder „Aus­länder raus“. Gegen Punks gingen sie aggressiv vor und sie provozierten „Rangeleien und auch Schlägereien“. Am Wochenende des 7./8. November 1987 kam es, nach einem Punk­konzert in der Sophien-Kirche, zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, als Skinheads über Punks und andere Jugendliche herfielen.[269]

In der Clubgaststätte „Solidarität“, Alfred-Jung-Straße 14, erhoben am 18. November 1987 mehrere Skinheads jeweils ihren rechten Arm zum Hitlergruß.[270]

In Berlin-Mitte wurden am 21. November 1987 gegen 0.50 Uhr im Jugendclub in der Sophien­straße vier Skinheads wegen „faschistischer Äußerungen“ festgenommen und der VPI Mitte zuge­führt. Sie hatten das SA-Lied „Es zittern die morschen Knochen …“ gegrölt und sich antisemitisch geäußert. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Row­dytum und 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öf­fentliche Herabwürdigung eingeleitet. Ge­gen zwei Täter wurden Haftbefehle beantragt.[271]

In Berlin wurden am 8. Dezember 1987 an der Außenwand der Schwimmhalle in der Wolfs­ha­ge­ner Straße rassistische und antisemitische Parolen geschmiert, wie z. B. „Auslän­der raus, bevor der Volks­zorn erwacht. Wir Skinheads sind dabei“, „Ju­den raus“ und einen Davidstern. Die Ermittlungen ergaben als Täter einen jungen Arbeiter (17 Jahre) der bei seiner Be­fragung angab, dass er „Kanacken, Juden und Ausländer“ ablehnte. Gegen ihn wurde ein Ermitt­lungs­verfahren gemäß § 220 Öf­fentliche Herabwür­di­gung StGB eingeleitet und es wurde ein Haft­befehl beantragt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die KDfS Pankow im Zu­sammen­wirken mit der Abt. K. der VPI Berlin.[272]

In zwei Wagen der Straßenbahn Linie 12 Richtung Marzahn randalierten am 8. Dezember 1987 mehrere Skinheads und grölten „feindlich-negative Äußerungen“, wie z. B. „Ich bin froh ein Deutscher zu sein – Deutschland, Deutschland über alles!“, „Deutsche Frauen sind geil und arisch, deutsche Männer rück­sichtslos, brutal und judenfeindlich“ und „Kommunisten­schweine gehören an den (Laternen-) Pfahl“. Beim Verlassen der Wagen an der Haltestelle Zechliner Straße grüßten sie mit dem Hitler-Gruß und es wurde das „Deutschlandlied“ gesun­gen. „Weib­liche Jugendliche grölten frenetisch und bezeichneten sich gegenseitig als ‚stin­kende Votze‘ oder als „unarische degenerierte Judenvotzen“. Eine junge, dunkelhaa­rige Frau, sie war etwa 20 Jahre alt, wurde beleidigt: „Seht euch mal diese degenerierte rote Sarah an, so eine richtige dreckige Judensau – Ich weiß gar nicht, warum die hier sitzt, während wir als Arier stehen müssen!“.[273]

In Berlin wurden am 8. Dezember 1987 an der Außenwand der Schwimmhalle in der Wolfs­hage­ner Straße rassistische und antisemitische Parolen geschmiert, wie z.B. „Auslän­der raus“ und „Ju­den raus“. Die Ermittlungen ergaben als Täter einen jungen Arbeiter (17 Jahre) der bei seiner Be­fragung angab, dass er „Kanacken, Juden und Ausländer“ ablehnt. Gegen ihn wurde ein Ermitt­lungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öf­fentliche Herabwür­digung eingeleitet und es wurde ein Haftbefehl beantragt.[274]

In Berlin-Lichtenberg wurde am 10. Dezember 1987 vor dem Klubhaus des VEB Elektro­kohle ein Ju­gendlicher (18 Jahre) von mehreren Skinheads angegriffen und verletzt. Es wur­den vier Täter ermittelt (17 bis 18 Jahre), die im FDGB, in der FDJ, in der DSF, in der GST und im DTSB Mitglied waren. Die VPI Lichtenberg leitete Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum mit Haft ein.[275]

In Berlin-Friedrichshain feierten am 11. Dezember 1987 sieben Schüler einer 11. Klasse der EOS „Fried­rich Engels“ in einer Wohnung in der Karl-Marx-Allee ein Fest und verkündeten dabei „faschistische und antisemitische Losungen vom Balkon“. Ein Offizier „des MdI (MfS) hörte das und informierte die VP“, die einen Schüler und seine Mutter zur Vernehmung holten. Am 15. Dezember informierte ein Volkspo­lizist den Direktor der Schule von dem Vorfall, wobei die Ermittlungen zu jenem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. Der Parteisekretär der SED informierte am 14. Dezember die Kreisleitung (KL) und der Direktor informierte die Ab­teilung Volksbildung. Der Schüler sollte von der Schule rele­giert werden und es sollte ein Ge­richtsverfahren geben, weshalb die Bearbeitung dieses Falles an die DVP zurückgehen sollte, damit dort dafür nachermittelt werden sollte.[276]

In Berlin-Lichtenberg gab es am 11. Dezember 1987, im Jugendklub in der Dolgen­seestraße, ein Solida­ritätskonzert mit einer „chilenischen und einer nikaraguanischen Singeg­ruppe“. Es sollten Spenden ge­sammelt werden, für den Bau eines Krankenhauses in Nikara­gua. In den Klub­räumen hielten sich auch acht Skinheads auf, die das Konzert mit lautem Ge­rede und mit Rufen wie „Kanacken“, „Kanackenmu­sik“ oder „Sieg Heil“ störten. Ein Skin­head, er war Lehrling (17 Jahre) zeigte mehrfach den „Hitler-Gruß“ in Richtung der im Klub anwesen­den Gäste. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsver­leumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung eingeleitet.[277]

In Berlin randalierten am 13. Dezember 1987 gegen 23.50 Uhr fünf Skinheads (eine Frau be­fand sich unter ihnen) während der Fahrt mit der S-Bahn zwischen Schönhauser Allee und Ost­kreuz. Sie äußerten sich: „Wir sind Skinheads – Kommunisten behaupten Deutsche zu sein – Kommunisten behaupten rot zu sein – doch wir wissen es besser“. Am Bahnhof Ost­kreuz wurde die Aufsicht der Deutschen Reichs­bahn (DR) von ihnen tätlich angegriffen. Zwei Täter wurden ermit­telt, die am 14. Dezember der Abt. K des TPA Berlin zugeführt wurden. Gegen einen Täter wurde ein Ermittlungs­verfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und es wurde ein Haftbefehl beantragt.[278] 

In Berlin-Lichtenberg wurde am 17. Dezember 1987 ein Kochlehrling (18 Jahre), Skinhead, von der Volkspolizei, wegen Rowdytum, „öffentlicher Herabwürdigung und vorsätzlicher Körperver­let­zung“, festgenommen. Er war Mitglied einer Skinhead-Gruppe und hatte am 11. De­zem­ber den Hitler-Gruß gezeigt. Die Gruppe verkehrte bevorzugt im Café „Petit Fleur“ und in der Gast­stätte „Bärenschaufens­ter“. Am 25. April 1988 war er vom Bezirks­ge­richt Lichtenberg zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden.[279]

In Berlin hatten vier oder fünf Skinheads am 19. Dezember 1987 ab 22.00 Uhr bis zum 20. De­zember ge­gen 1.00 Uhr in und vor der HO-Gaststätte „Prag“ sowie auf dem Spit­telmarkt neonazistische Lieder gesungen, wie z.B. das „Deutschlandlied“, „Mein Vater war ein SS-Soldat …“, „SA marschiert“, „Horst-Wessel-Lied“ und sie riefen Parolen wie „Deut­sche Frauen – Deutsches Bier – Schwarz-Rot-Gold wir stehen zu dir“ und „Kommu­nisten­köpfe rollen“. Es wurden Ermitt­lungsverfahren gemäß § 220 Staats­verleumdung bzw. Öffent­liche Herabwürdigung, § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und es wurden Haft­befehle bean­tragt, die am 29. Dezember erlassen wurden und die Beschuldig­ten wurden in die Untersu­chungs­haftanstalt (UHA) Berlin eingeliefert.[280]

In Berlin-Lichtenberg kam es am 27. Dezember 1987, gegen 20.00 Uhr in und vor der Club­gast­stätte „Kalinka“ in der „Straße der Befreiung“ zu gewalttätigen Auseinandersetzun­gen zwischen ca. 10 Skin­heads und anderen Gästen. Einer Frau wurde grundlos mit dem Fuß (Schuhen) ins Gesicht getreten. Gegen einen Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum eingeleitet und er blieb bis zur Entscheidung über einen Antrag eines Haftbefehls im Gewahrsam der VPI K Lichtenberg.[281]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurden am 27. Dezember 1987 fünf Personen wegen ihres Ausse­hens (Skin­heads) der Einlass zu einer Tanzveranstaltung im Jugendclub „Ernst Knaack“ nicht erlaubt. Später wurde an der Außenwand des Lokals die Parole „Nazis rein“ vorgefun­den. Da­raufhin wur­den fünf Skinheads (17 bis 20 Jahre) der VPI K Prenzlauer Berg zuge­führt. Gegen zwei Täter wur­den Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 220 StGB Staatsver­leumdung bzw. Öffentli­che Herabwürdigung eingelei­tet.[282]

In Berlin-Treptow grölte am 31. Dezember 1987, gegen 21.45 Uhr, in der Baumschulen­straße, Höhe S-Bahnhof, ein Lehrling (17 Jahre) mehrfach „SA marschiert“. Er wurde zur VPI K Treptow zugeführt. Er bekundete, er kenne diese „Textzeile aus Wochen­schaufilmen im BRD-Fern­sehen“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren ohne Haft ge­mäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwür­digung eingeleitet. Am 1. Ja­nuar 1988 wurde der Täter seinem Vater übergeben.[283]

In Berlin-Lichtenberg wurde an der 36. Oberschule am 26. Januar 1988 festgestellt, dass ein Schüler der Klasse 10a im Unterricht auf einem Zettel faschistische Schmierereien, wie z. B. Ha­kenkreuze, Hitler-Gruß usw. angefertigt hatte.[284]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 31. Dezember 1987 auf dem S-Bahnhof Schönhauser Alle ein Af­rikaner aus Guinea von einem Deutschen rassistisch beleidigt und geschlagen. Der Täter wurde vorläufig festgenommen und gegen ihn wurde ein Er­mittlungsverfahren „nach § 215 StGB (Row­dytum) in Tatein­heit mit Beleidigung wegen der Zugehörigkeit zu ei­ner an­deren Nation oder Rasse nach § 140 StGB“.[285]

In Berlin-Treptow grölte am 31. Dezember 1987 in der Baumschulen­straße, Höhe S-Bahn­hof, ein Lehr­ling (17 Jahre) mehrfach „SA marschiert“. Er wurde zur VPI K Treptow zuge­führt. Er bekundete, er kenne diese „Textzeile aus Wochen­schaufilmen im BRD-Fern­sehen“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungs­verfahren ge­mäß § 220 Öf­fentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet. Am 1. Ja­nuar 1988 wurde der Täter seinem Vater über­geben.[286]

Bei einer Tagung 1987 in Amsterdam antwortete Dr. Bernd Löwe, Wissenschaftler der Hum­boldt-Uni­versität (HU) Berlin (Ost), er war als Vertreter des „Friedensrates der DDR“ anwe­send, auf die Frage, ob er den Kölner Pro­fessor Franz Loeser kenne, „Sie meinen doch nicht das Judenschwein Franz Loe­ser?“.[287] Loeser hatte sich zweimal vergeblich an die Generalstaats­anwaltschaft der DDR gewandt, ohne adäquate Resonanz. Danach übergab er die Sache an Heinz Galinski, der sich im Juli 1987 mit einem Schreiben an Klaus Gysi, Staatssekretariat für Kirchenfragen wandte.[288]

1987 wurden insgesamt 71 Ermittlungsverfahren (EV) gegen Skinheads durchgeführt, davon waren 33 Ermittlungsverfahren (EV) gegen Berliner und 16 EV gegen Potsdamer Skinheads gerichtet. Gegen 11 Personen wurden Ermittlungsverfahren durch die HA IX eingeleitet, mit denen be­deutsame „Vorkomm­nisse mit Skinheads“ aufgeklärt werden konnten.[289]

Ende Dezember 1987 unternahm die HA XX eine Einschätzung vor über die existierenden Skinheads bzw. Skinhead-Gruppen sowie über die Ergebnisse und Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zur „Verhinderung und Unterbindung der von derartigen Jugendlichen aus­ge­henden Gefährdungen der Si­cherheit und Ordnung“. Damit war der Versuch verbunden, ei­nen Überblick über diesen Teil der neona­zistischen Szene zu vermitteln. Dabei wurden die beiden Bezirke Berlin und Potsdam als „territorialen Schwerpunkte“ der Skinheads darge­stellt, an denen sich Skinheads in den anderen Bezirken orientierten. Ihre gemeinsamen Inte­ressen wa­ren Besuche bei Fußballspielen, „rowdyhaftes Vorgehen gegen Auslän­der“ und ge­meinsame „sportli­che Betätigung (vorwiegend Kraft- und Kampfsportarten)“, mit denen sie sich auf ge­walttä­tige Auseinandersetzungen vorbereiteten. Sie trafen sich vor allem in Gast­stätten und Ju­gend­clubs „sowie überbezirklich“ im Plänterwald in Berlin. Überwiegend durch „Körperver­letzungen und Rowdytum sowie Widerstand gegen staatliche Maßnahmen“ kamen sie in Kol­lision mit den Straf­gesetzen. In der Datei über neonazistische Angriffe, sie ist als Download beim Verlag erhalten, werden in den Rubri­ken für den Bezirk Berlin und den Be­zirk Potsdam weitere politische Straftaten auf­geführt.[290]

In Berlin wurde mit der OPK „Glatze“ ein Lehrling bearbeitet, der „Anführer einer Skin­headgruppierung von Lehrlingen der BBS“ gewesen soll. Von November 1987 bis Januar 1988 soll er mündlich mit „feind­lichen Hetzlosungen faschistischen Inhalts in Erscheinung getreten“ sein. Außerdem soll er mit anderen Jugendlichen „einen S-Bahn-Wagen mutwillig zerstört“ haben. Mit der OPK sollte verschiedene Straf­tatbestände geprüft werden, es sollten „relevante(r) Handlungen an der BBS und im Freizeitbereich“ aufgeklärt werden und Motive und Ursachen der Skinheads sollten herausgearbeitet werden.[291]

Die Hauptabteilung XX erstellte am 21. Dezember 1987 eine „Einschätzung über die in der DDR exis­tierenden Skinheads bzw. Skinheadgruppen […] und danach existierten im Jahr in der DDR insgesamt etwa 800 Skinheads (16 bis 25 Jahre) und 38 Skinhead-Gruppen. Etwa die Hälfte dieser Neonazis wurden in Berlin (DDR) und Potsdam festgestellt, wo es 11 bzw. 5 Skinhead-Gruppen gab. Die andere Hälfte verteilte sich auf die anderen Bezirke. Es gab zahl­reiche „Verbindungen und Kontakte der Skinheads innerhalb der DDR“ und auch zwischen den einzelnen Bezirken wurden Kontakte unterhalten, doch der Bezugspunkt für alle Skin­heads war Berlin.[292]

Dienst­stellen des MfS und der Volks­polizei leiteten vom 1. Oktober 1987 bis zum 20. Januar 1988 ins­gesamt 40 Ermittlungsverfahren gegen 108 Neonazis ein, wobei 94 Personen in­haf­tiert wurden. Für das gesamte Jahr 1987 wurden über 800 Neonazis, im Alter von 16 bis 25 Jahren, erfasst. Er­fas­sungs­kriterien waren der äußere Habitus und das entspre­chende öf­fentli­che Ver­halten. Im Unter­schied zu Meldungen aus dem Jahr 1988, waren 1989 in allen Be­zir­ken Skin­heads-Gruppen beo­b­achtet worden, wobei Berlin und Potsdam regionale Schwer­punkte darstellten. Insgesamt wurden über tausend Skin­heads und Sym­pa­thisanten in circa 40 Gruppen gezählt. Ob diese, Vollstän­digkeit sug­gerierende, Aufzäh­lung der Wirk­lich­keit ent­sprach, ist zu bezwei­feln, da der Neonazismus mit den be­kannten „Hem­mungen“ beo­b­achtet wurde. Neona­zistische Tendenzen waren mittlerweile zu ei­nem Schwerpunkt unter den „ne­gativ-deka­denten“ Jugendlichen geworden und die Zahl der von ihnen began­genen Gewalt­ta­ten nahm zu. Doch im Gegensatz zu anderen Teilen der Jugend­szene (Heavy-Metals, Punks, Gothics, New Ro­mantics etc.) zeig­ten sich Skin­heads als kompatibel zu mindestens zwei Teilbereichen der ost­deut­schen Kultur: Ihre Einstellungen zum Militärdienst und ihr diszipli­niertes Verhalten am Ar­beits­platz – das MfS legte beson­deren Wert auf diese Kategorisie­run­gen – wurden von den Beobach­tern der Staatssicherheit als posi­tiv eingeschätzt. Ende der 1980er Jahre hatten Ber­liner Skin­heads persönliche Kon­takte zur „Nationa­listi­schen Front“ (NF), ei­ner neonazistischen Organisation im Netz der GdNF in der Bundesrepublik und zu Skin­heads in Hamburg und Ber­lin (West). Rostocker Skinheads hatten Kontakte nach Ham­burg und nach Schweden. Die Staatssicherheit registrierte bei ihnen affirma­tive Einstellungen zum Solda­tentum im All­gemei­nen und zum „Hel­dentum“ der Hitler­wehr­macht im Besonde­ren. Darüber hinaus gehörten Hit­lerverehrungen, natio­nalsozialistische Sym­bole und entspre­chende Täto­wie­rungen, sowie rassistische und revanchisti­sche Äuße­run­gen zu ih­rem Erschei­nungsbild. Die meisten Skin­heads waren funda­mentale Geg­ner der DDR und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten ge­hörte zu einem ih­rer wichtigsten strate­gischen Ziele. Offen­sichtlich war Anfang 1988 die Spitze des MfS zur Über­zeu­gung gelangt, dass „neonazistische Tendenzen und Äußerungen“ unter Jugendlichen „vorrangig“ be­kämpft wer­den müss­ten. So sollte u.a. die Arbeit der „Inof­fi­ziellen Mitarbeiter“ in den Jugend­gruppen verstärkt wer­den und es soll­ten Maßnahmen ein­ge­leitet werden zur „Umerziehung“ der Neo­nazis. Diese Taktik sollte so fle­xibel konz­ipiert sein, dass sie kurzfristig sowohl gegen Skin­heads als auch ge­gen offen neonazistisch einge­stellte Heavy-Me­tal-Anhänger einzusetzen war. Damit sollten die Si­cher­heitsor­gane über eine ef­fek­tive Handhabe verfügen, um diese Grup­pierungen schnellstmög­lich „zerschla­gen“ zu kön­nen. Das MfS behauptete in ihrer „Einschätzung“ vom 2. Februar 1988, dass „neonazistische und nationalisti­sche Erscheinungen dem Sozialismus wesens­fremd“ wären, denn die Ursachen wä­ren „im imperialisti­schen System begründet“. Erst durch das „Einwirken von neonazistischen Kräften aus der BRD“ wären diese Erschei­nungen in der DDR „her­vorgerufen“ worden.[293]

 

1988

Am 5. Januar 1988 erfuhr die VPI Marzahn, dass ein Skinhead (15 Jahre), er war als Lehrling im VEB Baureparaturenwerk beschäftigt, am 17. Dezember 1987, gegen 13.30 Uhr, auf dem Schulhof der BBS des VEB Kombinats Tiefbau Berlin, im „faschistischen Parade­schritt unter ‚Sieg Heil‘-Rufen im Beisein weiterer Lehrlinge demonstrativ über den Schul­hof“. Die VPI Marzahn leitete gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eine Ermittlung ein. Nach dem Abschluß seiner Vernehmung wurde er an seine Eltern übergeben.[294] 

In Berlin-Lichtenberg wurde an der 36. Oberschule am 26. Januar 1988 festgestellt, dass ein Schüler der Klasse 10a im Unterricht auf einem Zettel Ha­kenkreuze geschmiert hatte.[295]

In Berlin-Lichtenberg wurde am 30. Januar 1988, im Rahmen der OPK „Willi“ von der KDfS ein Skin­head bearbeitet. der „feindlich-negative Auffassungen“ vertrat; im Tierpark spielte er eine Musikkassette mit faschistischen Liedern ab, war Organisator einer neonazistischen Fei­er, anlässlich des 55. Jahrestages der Machtergreifung der Nazis und er plante für den 8. Mai eine Kranzniederlegung für deutsche Solda­ten, die „im Kampf gegen den Kommunis­mus“ ge­fallen waren.[296]

In Berlin-Weißensee wurden am 4. Februar 1988 in der Langhansstraße/Ecke Benhaimstraße zwei Ar­beiter (48 und 18 Jahre) vorläufig festgenommen, weil sie laut „Deutschland erwache“ und „Sieg Heil“ grölten. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwür­di­gung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Wei­ßensee.[297]

In Johannisthal wurden auf der Toilette im Gartenlokal „Gemütliches Heim“ von Mitgliedern einer Skin­head-Gruppe faschistische Symbole und Sprüche geschmiert. Die Skinheads woll­ten sich unter dem Na­men „Synagogen Terror“ als Gruppe organisieren.[298]

In Berlin-Köpenick kam es am 5. Februar 1988 im Jugendklub „Arthur Becker“ zu gewalttätigen Ausei­nandersetzungen, als etwa 10 Skinheads Besucher angriffen. Eines ihrer Opfer wurde verletzt und musste ambulant behandelt werden. Von der KDfS Köpenick wurde ge­gen Unbekannt ein „Operativer Vorgang“ eröffnet.[299]

Am 15./16. Februar 1988 wurden durch Unbekannte bei den Gaststätten „Frosch“ und „Zum Paradis“ vier faschistische Symbole und mehrere Losungen geschmiert: „Rot Front verrecke“, „Heil Hitler“ und „Ausländervernichtungsaktion“, die eine Länge von 1 m bis 1,5 m hatten, bei einer Schrifthöhe von 20 cm bis 30 cm. Täterhinweise lagen nicht vor. Diese Schmiere­reien hatten eine „geringe Öffentlichkeits­wirksamkeit“, so berichtete das MfS beruhigend.[300]

In Berlin wurde am 11. März 1988 eine Chilenin von fünf Skinheads überfallen, beschimpft und gewalt­tätig angegriffen. Als geübte Judo-Kämp­ferin konnte sie die Angreifer in die Flucht schlagen. Die Bear­beitung erfolgte durch das Dez. X des PdVP/Abt. IX der BV Ber­lin.[301]

In Berlin-Köpenick gab es am 11. März 1988 bei einer Disko-Veranstaltung in der BBS des VEB Tech­nische Gebäudereinigung in der Wattstraße „rowdyhafte Ausschreitungen“ von Skinheads. Täter konn­ten nicht ermittelt werden, da die „Information erst 1 Woche später er­folgte“. Es wurde durch „staatliche Leiter“ festgelegt, dass „solche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden“ sollten.[302]

In Berlin gab es am 12. März 1988 in der Rathauspassage „Auseinandersetzungen“ von Skin­heads und Hooligans des BFC Dynamo und dabei wurde gegrölt: „Deutschland den Deut­schen“, „Kanacken raus – Türken raus“ und „Schwule raus“. Zwei Täter wurden durch die Volkspolizei zugeführt und es wurden Ordnungsstrafverfahren eingeleitet.[303]

In Berlin-Hohenschönhausen wurde am 18. März 1988 in der Gehrenseestr./Wollenberger Straße ein Mann von „zwei bisher unbekannten Skinheads“ überfallen, mit Fäusten ins Ge­sicht geschlagen und mit Füßen in die Nierengegend getreten. Auf Grund der vorliegenden Personenbeschreibungen konnte ein Ermittlungsverfahren und Allgemeinfahndung gegen „unbekannt“ eingeleitet werden.[304]

In der Chemnitzerstraße in Berlin-Hellersdorf überfielen am 19. März 1988 fünf Skinheads einen Mann, der einen Faustschlag erhielt und dem mit „einem dünnen rautenähnlichen Ge­genstand in Nacken und auf die Hände geschlagen wurde. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen „unbekannt“ eingeleitet.[305] 

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde der Jüdische Friedhof von Januar bis März 1988 ins­gesamt viermal von unterschiedlichen Anti-Semiten geschändet und es wurden dabei min­destens 251 Grabdenkmäler umge­stürzt und teilweise zerbrochen. Grabsteine wurden be­spuckt, es wurde darauf uriniert und wiederholt wurden „faschistische und antisemitische“ Pa­rolen gegrölt.[306]

In der S-Bahn Berlin-Friedrichsfelde-Wartenberg riefen am 19. März 1988 während der Fahrt etwa 20 Skinheads und Hooligans des BFC Dynamo: „Und die Massen rufen wie einst im Mai und Adolf Hitler, ist auch dabei“. Die Neonazis waren unterwegs zu einem Fußballspiel ihres Vereins gegen BSG Stahl Brandenburg.[307]

In der S-Bahn von Lehnitz nach Berlin sowie auf dem S-Bahnhof Bergfelde wurden am 24. März 1988 mehrere Soldaten der NVA grundlos von Skinheads mit Faustschlägen und Fuß­trit­ten ange­griffen und verletzt.[308]

In der Konsumgaststätte „Am Rosenhag“ in Berlin-Hellersdorf fand am 25. März 1988 ein Treffen von Skinheads aus den Bezirken Berlin, Frankfurt/O. und Potsdam statt, von denen 19 Teilnehmer personi­fiziert werden konnten.[309]

Im Jugendclub „Weißenseer Spitze“ randalierte am 27. März 1988 ein Skinhead und be­schimpfte Volks­polizisten. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentli­che Herabwürdigung der staatlichen Ordnung StGB eingeleitet.[310]

In Berlin-Treptow im Kulturpark Plänterwald marschierten am 1. April 1988 17 Personen die den Heavy-Metal-Fans zugeordnet wurden, „im Gleichschritt unter dem Kommando einer Person auf den Eingang zu“. Volkspolizisten verwehrten der Gruppe das Betreten des Parks. Die Teilnehmer wurden personifi­ziert.[311]

In einem Ferienheim des Elektro-Apparate-Werk (EAW) Treptow in Serwest, Kreis Ebers­walde äußerten sich am 2. April 1988 sieben Berliner Skinheads: „Wir brauen wieder einen starken Führer“, „Konzent­rationslager waren gar nicht schlecht“ und „Wir würden die Polen schon zum Arbeiten bringen“. Weitere Aufklärung sollte durch die Abteilung XVIII der BVfS Berlin erfolgen.[312]

In Berlin-Niederschöneweide gab es am 3. April 1988 im Jugendclub im Bruno-Bürgel-Weg gewalttätige Auseinandersetzungen, an denen Skinheads beteiligt waren, die der Skinheadg­ruppe „Melle“ angehör­ten.[313]

In Berlin-Friedrichshagen gab es am 9. April 1988 in der Kalkseestraße/Löchnitzstraße ge­walttätige Aus­einandersetzungen, als Skinheads Personen schlugen und auf sie eintraten. Sie entfernten sich vom Tatort und grölten faschistische Lieder und Parolen. Es wurde ein Er­mittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffent­liche Herabwürdigung, 215 Rowdytum StGB einge­leitet.[314]

In der Hellersdorfer Straße in Berlin zeigte am 20. April 1988 ein Skinhead „den faschisti­schen Gruß in Wort und Tat“. Nach seinen Aussagen wäre er von der Mehrzweckgaststätte in der Feuchtwangerstraße gekommen, wo mit „bisher nicht bekannten Personen des Geburtsta­ges Hitlers“ gedacht worden war.[315] Im Mai 1988 konnten vier weitere Skinheads personifi­ziert werden, gegen die ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet wurde.[316]

In Berlin schlug am 23. April 1988 einer der „zum harten Kern der Skinheads […]“ gehörte, einen Ju­gendlichen zusammen und „trat auf den am Boden liegenden mit den Füßen ein“. Es wurde ein Ermitt­lungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[317]

Ein Skinhead aus Berlin-Köpenick tätigte am 23. April 1988 im Sportmuseum in Leipzig „vor Bildern der Olympischen Spiel 1936 den faschistischen Gruß“. Die weitere Bearbeitung er­folgte durch die VPI/K Köpenick.[318]

An der 11. Oberschule in Berlin-Köpenick brachte am 27. April 1988 eine Schülerin „auf ih­rer Schulbank Schmierereien mit faschistischem Inhalt (Hakenkreuz, Deutschland erwache, Judenschwein) an. Sie wollte damit die Skinheads verherrlichen“. Gegen sie wurde ein Er­mittlungsverfahren gemäß § 220 Öf­fentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft eingeleitet.[319]

In Berlin wurden am 30. April 1988 im Jugendclub „Arthur Becker“ in der Hirschgartenstraße 14 wäh­rend einer Veranstaltung „durch bisher unbekannte Täter Schmierereien mit herab­würdigenden Charak­ter angebracht“. Zur Aufklärung und zur vorbeugenden Verhinderung ähnlicher Straftaten wurde durch die KDfS Köpenick der OV „Annonce“ angelegt.[320] 

In Berlin zeigte ein Skinhead auf dem Alexanderplatz den faschistischen Gruß. Die Volkspo­lizei führte ihn zu und entließ ihn nach einer schriftlichen Belehrung.[321]

In den Untersuchungshaftanstalten UHA I und UHA II in Berlin verweigerten am 11. Mai 1988 drei Skinheads „die Nahrungsaufnahme. Das Ziel aller drei Personen bestand darin, Druck hinsichtlich der Genehmigung ihrer laufenden ÜSE auszuüben“. Auf Grund der mit der Abteilung IX abgestimmten Maßnahmen, beendeten die Skinheads am 12. Mai und am 13. Mai 1988 die Aktion.[322]

In Berlin-Marzahn existierte im April bzw. Mai 1988 eine „Skinhead-Gruppierung“, die sich „Oi-Terror-Berlin“ nannte. Die Mitglieder der Gruppe verkehrten hauptsächlich in der HO-Gaststätte „Uecker­märcker Krug“. Sie planten sich am 19. Juni 1988 auf dem Platz vor dem Reichstag zu treffen, um einem Konzert in Berlin (West) von Michael Jackson zu zuhören.[323]

In Berlin-Köpenick schlugen am 28. Mai 1988 zwei Skinheads im Jugendclub „Pneumant“ in Schmöck­witz „grundlos auf einen Bürger ein“. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[324]

In Berlin fand am 4. Juni 1988 im „Stadion der Weltjugend“ das FDGB-Pokal-Finale, zwi­schen BFC Dynamo und FC Carl-Zeiss Jena statt. Dabei kam es zu gewalttätigen Auseinan­der­setzungen zwischen den Hooligans der beiden Vereine. Es entstanden Zerstörun­gen und gegen die Ordnungskräfte wurde gewalttätig vorgegangen. Gegen einen Hooligan aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 214 Beeinträchtigung staat­licher oder gesellschaftlicher Tätigkeit StGB mit Haft einge­leitet. Gegen drei Hooligans aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Her­abwür­digung StGB ohne Haft eingeleitet.[325]

In Berlin-Hohenschönhausen warf vor dem Jugendklub „Rotkamp“, am 4. Juni 1988, ein Skin­head „grundlos und aus Mißachtung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens eine leere Flasche in eine Gruppe Jugendlicher (Gruftys) mit der Absicht, eine Person zu ver­letzen. Die Flasche zersprang am Kopf des Geschädigten, der Schnittverletzungen an der lin­ken Schläfe und dem Nasenbein erlitt, die chirurgisch versorgt werden mußten“. Der Täter war als Skinhead bereits im Stadtbezirk Hohenschön­hausen aufgefallen und deshalb wurde die Ju­gendstaatsanwältin darüber informiert. Es wurde ein Ermitt­lungsverfahren gemäß §§ 215 Abs. 1 und 2 Rowdytum; 115 Abs. 1; 6, Abs. 2; 63 und 64 StGB ohne Haft eingelei­tet.[326]

In Berlin-Kaulsdorf äußerte 1988 ein Skinhead an seiner Arbeitsstelle: „Heil Hitler, Ober­s­turm­bannfüh­rer [Name geschwärzt, HW] meldet sich zur Arbeit“. Gegen ihn wurde ein Er­mitt­lungsverfahren gemäß § 220 (3) Öffentliche Herabwürdigung StGB mit Haft eingelei­tet.[327]

In der Clubgaststätte „Akaziengrund“ in Berlin griffen am 16. Juni 1988 zwei „unbekannte Skinheads“ einen Jugendlichen an, forderten sein Bargeld und schlugen „nach dessen Weige­rung auf ihn ein“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB einge­leitet. Die weitere Bearbeitung er­folgte durch die VPI Marzahn.[328]

Am 18. Juni 1988 wurde durch die VP gegen einen Berliner Skinhead ein Ermittlungsverfah­ren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB mit Haft eingeleitet, da „er von März bis April 1988 öffentliche Herabwürdigungen in mündlicher und schriftlicher Form“ begangen hatte.[329]

In Berlin wurde am 19. Juni 1988 ein Maurer von zwei Offizieren (jeweils Haupt­mann) der Kri­minal­po­lizei zu seiner Entwicklung zum Skinhead befragt. Er sagte aus, dass er von 1987 bis zu seiner Inhaftie­rung am 13. April 1988, Mitglied einer Skinheadgruppe war, die sich „Frank­furter Allee Süd“ (FAS) nannte. Sie trafen sich in der Regel in der Wohnung eines Mit­glieds der Gruppe, im Bierpark „Arkade“ des Nikolaiviertels und in der Klubgast­stätte „FAS“. Die Gruppe verherr­lichte den Nazismus und es wurden entsprechende Lieder gegrölt, wie z. B. „Mein Vater war ein SS-Soldat – mir liegts auch im Blut – solange ich …“ oder das „Horst-Wessel-Lied“.[330]

In Berlin-Treptow gab es am 24. Juni 1988 im Jugendklub „Fritz Schmenkel“ gewalttätige Auseinander­setzungen zwischen „Klubmitgliedern und einer Gruppe von 20 Skinheads“ ge­geben haben, bei denen einige Personen leicht verletzt worden waren. Es lag eine Anzeige und Zeugenaussagen vor, jedoch konnten keine „beweisrechtlich“ relevanten Täterhinweise erarbeitet werden.[331]

In Berlin-Marzahn versuchte ein Skinhead am 14. Juli 1988 in einer Kaufhalle in der Albert-Norden-Straße zwei Flaschen Alkohol zu stehlen und wurde dabei erwischt. „Gegenüber dem Verkaufspersonal und einer Funkstreifenwagen-Besatzung trat er ag­gressiv und provozierend auf, hob den Arm zweimal zum Hitler-Gruß. Er war im Besitz eines Fotos auf dem 3 Perso­nen bei der Durchführung des Hitler-Grußes abgebildet wa­ren“. Es wurde ein Ermittlungsver­fahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdi­gung, 215 Rowdy­tum StGB eingeleitet und Haftbefehl erlassen.[332] 

In Berlin-Köpenick trat am 15. Juli 1988 an der Haltestelle VEB KWO/Wilhelminenhofstraße ein Skin­head „mehrmals auf eine 52jährige Frau ein und bedrohte sie mit einem Messer. Da­bei stand er unter starkem Alkoholeinfluß“. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Berlin-Köpenick/K.[333]

In Berlin-Köpenick schlugen am 16. Juli 1988 in einem Wagen der Straßenbahnlinie 25, zwi­schen Bahn­hofstraße und Seelenbinderstraße, fünf unbekannte Skinheads einen Mitfahrenden zusammen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB gegen „Unbe­kannt“ eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Berlin-Köpenick.[334]

In Berlin beleidigten auf dem Alexanderplatz am 23. Juli 1988 drei Skinheads zwei Frauen unter anderem mit den Worten: „Hitler würde dich vergasen, wenn er wüßte, daß du schwan­ger bist. Das ist doch ein Judenkind, so was muß ab ins KZ zur Vergasung“. Es wurden Er­mittlungsverfahren gemäß § 220 Öf­fentliche Herabwürdigung StGB gegen zwei Täter mit Haft und gegen den dritten Täter ohne Haft ein­geleitet. Die Bear­beitung erfolgte durch die VPI Mitte/K.[335]

In Berlin-Hellersdorf griffen am 29. Juli 1988 im Jugendclub „Kotte“ am Cottbuser Platz, zwei Skin­heads Mitglieder einer polnischen Reisegruppe an. Sie schlugen mit Fäusten und traten mit Füßen und beleidigten sie „mit nationalistischen Äußerungen“. Ein Ermittlungsver­fahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB mit Haft wurde einge­leitet.[336]

Auf einem Zeltplatz in Baabe bzw. Göhren, Kreis Rügen (Bezirk Rostock) beschädigten 39 Berliner Skinheads „8 Strandkörbe und steckten weitere 5 Strandkörbe in Brand“. Der ent­stan­dene Schaden be­trug ca. 4 000,- Mark. Gegen drei Skinheads, sie waren zu „Rädels­führer“ er­klärt worden, wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB ein­geleitet.[337] 

In Zinnowitz, Kreis Wolgast (Bezirk Rostock) kam es am Strand am 6. August 1988 zu ge­walttäti­gen Ausei­nander­setzungen zwischen 15 Punks und 15 Skinheads, wobei Latten und Stöcke eingesetzt wur­den. Sie waren aus den Bezirken Berlin, Gera, Karl-Marx-Stadt und Neubrandenburg an die Ostsee ge­kommen. Es wurden Ermittlungs­ver­fahren gemäß § 220 Öf­fentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft gegen zwei Betei­ligte eingeleitet. Zu welcher Sei­te sie gehör­ten, geht aus der Zu­sam­menfas­sung des MfS nicht hervor. Gegen weitere 29 Per­so­nen wurden Ord­nungsstrafver­fah­ren er­öffnet. Während der Ausei­nandersetzungen hat­ten sich ca. 300 Urlauber angesam­melt, die zuschauten, aber ins Geschehen nicht eingriffen.[338]

Im Berlin-Friedrichshain wurden am 7. August 1988, im Bereich des U-Bahnhofes Frankfur­ter Tor, Pas­santen von zwei Skinheads mit „Heil Hitler“ gegrüßt, es wurden „Beleuchtungs­körper zerschlagen und einschreitende Bürger bedroht und beschimpft“. Ein Ermittlungsver­fahren gemäß §§ 214 Beeinträchti­gung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit, 215 Row­dytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet.[339]

Im Jahresarbeitsplan für 1989, einer Geheimen Verschlußsache (GVS-o001) vom 29. Dezem­ber 1988, den der Leiter, Generalmajor Hähnel, der BVfS Berlin für den Armeegeneral E. Mielke verfasst hatte, wird das Wolkenkuckucksheim der Führung des MfS sichtbar: „Inten­si­vierung der politisch-operativen Bearbeitung des politisch-motivierten Rowdy­tums und ge­waltorientierter Jugendlicher, Zusammen­schlüsse von Jugendlichen und Jungerwachsenen mit rechtsradikalen und neofaschistischen Anschauun­gen, von soge­nannten Randgruppen und rowdyhaften Fußballanhängern sind in der Entstehungsphase zu liquidieren bzw. vorhandene sind zu kontrollieren und offensiv operativ zu bearbei­ten, um Straftaten, öffentlichkeitswirk­same Handlungen und Provokationen konsequent zu unterbinden“.[340]

In Berlin-Treptow beschimpften und bedrohten am 31. August 1988, am Eingang des Kultur­parks, fünf Skinheads, sie waren Schüler der 20. Oberschule und mit Base­ballschlä­gern be­waffnet, drei Jemeniten, verfolgten und schlugen sie nieder, bespuckte sie und forderten sie auf „Deutschland“ zu ver­lassen; ihre Motivation war „Ausländerhaß und Freude an Gewalttä­tig­keiten“. Ein Jemenit wurde an der Kreuzung Köpenicker Landstraße „auf die Fahrbahn ge­stoßen, wodurch ein Pkw-Fahrer zum Ausweichen gezwun­gen wurde, um einen Unfall zu vermeiden“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdy­tum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehle beantragt. Ein Skinhead wurde in Unter­suchungshaft genommen. Am 3. Oktober 1988 fand in der Schulklasse durch den Ju­gend­staats­anwalt eine „erste Auswertung statt. Alle Schüler „verur­teilten die Tat“. Ein Termin für eine Gerichts­verhandlung stand noch nicht fest.[341]

In den Bezirken Berlin-Prenzlauer Berg und Berlin-Friedrichshain schlugen am 2. September 1988 fünf Skinheads wahllos auf Passanten ein und äußerten sich „mit faschistischem Inhalt“. Sie grölten lautstark das „Deutschlandlied“ und brüllten „Sieg Heil“. Ein Opfer erlitt ein Schädelhirntraum 3. Grades und musste stationär behandelt werden. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet.[342]

In Berlin beschimpfte in der Berliner Straße am 11. September 1988 ein Skinhead einen „An­gehörigen der VP/WKM als ‚Rote Sau‘ und schlug nach dem Posten“. Ein Ermittlungsverfah­ren gemäß § 215 Row­dytum StGB wurde eingeleitet.[343]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 15. September 1988 einer jungen Frau von einem Skin­head mit einem Faustschlag eine Kronenfraktur der Schneidezähne zugefügt. Andere Skin­heads raubten einem Mann gewaltsam die Jacke, schlugen und traten ihn.[344]  

In Berlin wurde am 17. September 1988 in einem U-Bahn-Wagen ein Unbekannter von fünf Skinheads angegriffen, beleidigt und unter Androhung von Gewalt wurde seine Armbanduhr gestohlen. Ein Ermitt­lungsverfahren gemäß §§ 126 Raub, 215 Rowdytum StGB wurde ein­geleitet.[345]

Am 10. April 1988 gab es durch Mitglieder der Gruppe „Melle“ im Jugendclub erneut gewalttätige Aus­einandersetzungen. Zu den beiden „Vorkommnissen“ konnten keine Geschädigten festgestellt werden. Im Zusammenwirken zwischen KDfS Trep­tow, der HA XX/2 und der zuständigen VPI wurden „Vor­beugungs- und Zersetzungsmaß­nahmen zu der Gruppierung ‚Melle‘ eingeleitet“.[346]

Eine interne, soziologische Untersuchung der Humboldt-Universität Berlin kam zu dem Er­geb­nis, dass für die Zeit von 1986 bis 1987 etwa 10 Prozent der Jugendlichen in der DDR zwischen 14 und 26 Jahren neonazistische Orientierungen vertraten, d. h. es gab mehrere zehntausend rechtsextreme Sympathi­san­ten.[347]

Nach Angaben des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) der DDR wurden seit dem Beginn des Jahres 1988 etwa 188 Ermittlungsverfahren wegen neonazistischer oder ras­sisti­scher „Er­eignisse“ aufgenom­men. Im Jahr 1989 waren es 144 Ereignisse.[348]

Insbesondere in Ober- und Berufsschulen und in Lehrwerkstät­ten waren 1988 an Tafeln, Wand­zeitun­gen, am Mobiliar, in Büchern so­wie an der Arbeitskleidung von Lehr­lin­gen neo­nazisti­sche und antisemitische Symbole und Parolen gefun­den. Ebenso wurden schriftliche und mündliche Losungen festgestellt wie: „Die Mauer muß weg“ und „Auschwitz muß her“.[349]

In Berlin-Weißensee wurden am 12. März 1988, gegen 23.00 Uhr, durch acht Besucher der Disco im „Club der Werktätigen“ auf dem Nachhauseweg „rowdyhafte Handlungen began­gen“, d. h. es wurden Passanten belästigt, Nazilieder gegrölt und „Deutschland, Deutschland“ geru­fen.[350]

In Prenzlauer Berg wurde am 27. März 1988 ein Nigerianer von einem Deutschen ras­sis­tisch beleidigt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren nach § 220 Öffentliche Her­ab­würdi­gung und in Tateinheit mit Belei­digung wegen der Zugehö­rigkeit zu einer anderen Na­tion oder Rasse nach § 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB und der Täter wurde in­haftiert.[351]

An einem Garderobeschrank in der Druckerei „Neues Deutschland“ wurden am 30. März 1988 faschis­tische Schmierereien entdeckt. Unter ihnen befand sich ein Hakenkreuz (30 cm x 30 cm) sowie „NAZI“ (10 cm x 10 cm). Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die HA XX im Zu­sammenwirken mit der VPI Berlin-Friedrichshain.[352]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde der Jüdische Friedhof vom 30. Januar bis 2. März 1988 ins­gesamt vier­mal von insgesamt sechs Antisemiten (16 bis 18 Jahre) geschändet und dabei wurden min­destens 251 Grab­denkmäler umgestürzt und teilweise zerbrochen. Grabsteine wurden be­spuckt, es wurde da­rauf uri­niert und wiederholt wurden „faschistische und antisemitische“ Pa­rolen gegrölt.[353] Die Tä­ter wurden er­mittelt und am 16. und 18. August wurden fünf vom Stadt­gericht Berlin angeklagt und zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Jahren ver­urteilt.[354] Zu Be­ginn der Verhand­lung erklärte der Vertreter der Staatsanwalt­schaft, dass sich die fünf „Rowdys“ mit ihren Taten von der Gesellschaft iso­liert hätten, weil die DDR das Vermächtnis der anti-fa­schistischen Wider­standskämpfer kon­sequent er­füllt habe und weil in der DDR keine gesell­schaftlichen Grund­lagen für Antisemi­tismus exi­s­tierten. Die Frage, weshalb Jugendliche den­noch zu antisemiti­schen Einstel­lungen gekom­men waren, ob­wohl es an­geblich keine gesell­schaftli­chen Grund­lagen für ihre antise­mitischen Einstellungen mehr gab, wurde nicht ge­stellt. Das Neue in die­ser Veröf­fentlichung war die Anwendung des Be­griffs „Rowdy“ in Verbindung mit neona­zis­tischen und antise­miti­schen Aktionen von Ju­gendlichen. Bis dahin wurde dieser Be­griff ausschließlich für kri­minell gewordene Jugendli­che ange­wandt. Die ju­gendli­chen Friedhofs­schänder waren bereits seit ei­ni­ger Zeit aktiv; sie hatten auch einen christli­chen Friedhof ver­wüstet. Am 18. und 20. Februar 1988 waren drei der Täter im Be­reich Schönhauser Allee/Kastanienallee/Dimitroffstraße mit Faustschlägen und Fußtritten ge­gen Homo­sexuelle vor­gegangen. Einer der Täter hatte am 4. März 1988 in der Oderberg Straße/Kastanienallee einen „Bürger“ mit zwei Faustschlägen und einem Tritt ins Gesicht ver­letzt, weil der „eine Schlägerei trennen wollte“.[355] Drei Täter waren am 29. Ap­ril 1987 vom Stadtbezirksgericht Berlin-Prenzlauer Berg wegen Rowdytum auf Bewährung ver­urteilt wor­den und am 7. Oktober 1987 wurden sie amnestiert. Mit einem Luftgewehr hat­ten sie auf Straßenpassanten geschossen.[356]

Für ihre Vergehen wurden die Jugendli­chen zu langen Haftstrafen verurteilt: F., ehe­maliger FDJ-Sekretär er­hielt sechs Jahre und sechs Monate, R. fünf Jahre und sechs Monate, M. fünf Jahre, R. drei Jahre und sechs Monate sowie O. zwei Jahre und sechs Monate Frei­heitsentzug. Für die Zeit nach der Haft wurden staatliche Kon­trollmaßnah­men vorge­sehen, und die Täter hatten den an­ge­richteten materiellen Schaden zu ersetzen. Das Gericht stützte sich bei seinem Ur­teil auf ein psychiatri­sches Gutachten, wo­rin den fünf An­geklagten eine „innere Bin­dungslosig­keit“ at­te­s­tiert wurde, die von einer aus dem Westfernse­hen kom­men­den „faschis­toiden Ideologie“ aus­ge­füllt worden sei.[357] Hier ent­stand der Ein­druck, dass die­ser Fall der SED-Füh­rung inso­weit gele­gen kam, als sie daran demonstrativ öf­fentlich aufzeigen konnte, mit welcher Härte und Entschiedenheit ge­gen Anti­se­mi­ten vorge­gangen werde. Knapp vier Mo­nate vor den groß an­geleg­ten Feierstunden zum 50-jährigen Ge­denken an die Pogromnacht nutzte die Justiz den Pro­zess gegen Frank und seine Kumpane, um auch die an­geb­lich wider­spruchsfreie Einstel­lung ge­gen­über den ras­sisti­schen Verbrechen der Nationalsozi­alisten zu demonstrieren.

1988 wurden auf dem Friedhof von Adass Jis­roel sieben Grabsteine um­gestoßen. Das Er­mittlungs­ver­fahren brachte jedoch keinerlei Hinweise auf die Täter und es wurde da­r­aufhin ein­gestellt, weil die Volks­polizei bei ihren Untersu­chun­gen nicht ausschließen wollte, dass Witte­rungseinflüsse die Be­schädigungen verursacht haben könnten.[358]

In Berlin-Hellersdorf wurden am 9. April 1988, gegen 14.45 Uhr, im Durchgang zwischen den Haus­ein­gängen der Gadebuscher Straße 22 und 24 Losungen festgestellt: „Juden verrecke. Wählt die NSDAP – 7. Mai.“ Daneben war auch ein „Davidstern“ geritzt worden. Die Bearbei­tung erfolgte durch die Abt. K der VPI Hellersdorf.[359]

In Berlin-Köpenick wurden am 9. April 1988, gegen 20.40 Uhr, drei Neonazis (15 und 16 Jahre), sie waren Schüler der 2. Oberschule Berlin-Marzahn und der 32. Oberschule Berlin-Hohen­schön­hausen, vorläufig festgenommen und zugeführt worden. Sie hatten in der Kalk­seestraße, Ecke Löcknitz Straße, „grundlos einen 15-jährigen Jugendlichen, gemeinschaftlich handelnd“ ge­schlagen und ihn mit Füßen getreten. Dabei grölten sie „Sieg Heil“, „Heil Hitler – Am 20.4. wird Adolf 100 Jahre alt“. Sie zeigten den Hitlergruß und sangen „Es zittern die morschen Knochen“. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde ein Tauchermesser, in dem ein Haken­kreuz eingeritzt war, aufgefunden. Bei einem anderen Täter wurden ein selbstgefertig­ter „Morgen­stern“ sowie ein selbstgefertigtes „Seitengewehr“ sichergestellt. Gegen die Skin­heads wurde durch die Abt. K der VPI Köpenick ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdy­tum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Am 10. April 1988 wurde ge­gen die drei Täter Haftbefehl erwirkt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II im PdVP Berlin.[360] 

In Berlin-Hellersdorf wurde am 20. April 1988 in der Hellersdorfer Straße von mehreren Skinheads in der Öffentlichkeit der „faschistische Gruß“ gezeigt und mehrfach wurde „Heil Hitler“ ge­grölt. Einer der Täter wurde von der Besatzung eines Funkstreifenwagens der DVP, die we­gen Ru­hestörung zum Einsatz gekommen war, zur VPI Berlin-Hellersdorf zugeführt. Er gab bei seiner Befragung an, dass er mit Skin­heads in der „Mehrzweckgaststätte“ in der Lion-Feuchtwanger-Straße 22, den Geburtstag von A. Hitler gefeiert hatte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfah­ren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung er­folgte durch die Abt. K der VPI Hellersdorf.[361]

In Berlin-Marzahn sangen in den Morgenstunden des 30. April 1988 „drei bekannte Täter, darunter 2 Vorbestrafte, […] auf der Straße Lieder mit faschistischem Inhalt“. Sie wurden zugeführt und ein Er­mittlungsverfahren wurde eingeleitet.[362]

In Berlin fand am 4. Juni 1988 im „Stadion der Weltjugend“ das FDGB-Pokal-Finale, zwi­schen BFC Dynamo und FC Carl-Zeiss Jena statt. Dabei kam es zu gewalttätigen Auseinan­der­setzun­gen zwischen den Hooligans der beiden Vereine. Es entstanden Zerstörun­gen und gegen die Ordnungskräfte wurde gewalttätig vorgegangen. Ca. 300 Berliner Fans versuchten gewaltsam auf das Spielfeld zu gelangen, was „Sicherungskräfte des Wachregimentes des MfS und der Volkspolizei“ verhindern konnten. Etwa 60 Sitzbänke wurden zerstört bzw. be­schädigt. Von den insgesamt 34 zugeführten Personen waren 24 Personen aus Jena. Gegen ei­nen Hooligan aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 115 vorsätzliche Körper­verletzung, 215 Rowdytum, 214 Beeinträchtigung staat­licher oder gesellschaftlicher Tätigkeit StGB mit Haft eingeleitet. Gegen drei Hooligans aus Berlin wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Her­abwür­digung StGB ohne Haft eingeleitet. Ge­gen 15 Per­sonen wurden Ordnungsstrafverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten zwischen 50 und 500 Mark durch­geführt. Es wurde 1 Ordnungsstrafe und 15 Belehrungen ausgesprochen. Bei den Betei­ligten an den Aus­schreitungen handelte es ich um einen Teil der bereits bei der VP bekannten Personen, die sich als Skin­heads bezeichneten, aber „im Aussehen nicht mehr als solche ein­deutig erkennbar“ waren.

Die HA XX/3, sie war u. a. für Sicherung von Sportanstalten zuständig, bemerkte in ihrer „Be­richterstat­tung“ vom 14. Juni 1988, dass „die durchgeführten politisch-operativen Siche­rungs­maßnahmen zu Fuß­ball-Oberliga-Heimspielen im Spieljahr 1987/88 des BFC Dynamo ausrei­chend und voll wirksam wa­ren“. Durch ein „gut abgestimmtes Handeln der Kräfte der DVP, Wachregiment und des MfS“ hätte die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Fried­rich-Lud­wig-Jahn-Sport und im Stadion der Weltjugend ge­währleistet werden können. Im Rahmen ihrer Fanarbeit betreuten Mitarbeiter des MfS 12 registrierte Fangruppen mit Grup­penstärken von 10 bis 12 Personen im Alter von 15 bis 18 Jahren. Außerdem wur­den 10 bis 12 nichtregistrierte Fangruppen mit Gruppenstärken von 10 bis 20 Personen im Alter von 15 bis 20 Jahren „be­treut“. Dazu kamen etwa 50 betreute Einzelpersonen im Alter über 20 Jahre.

In Berlin-Buchholz wurde am 15. August 1988, gegen 19.30 Uhr, auf dem Kinderspielplatz an den Buch­holzer Karpfenteichen „Ausländer raus“ geschmiert. Außerdem wurden ein Hakenkreuz und „Hammer und Si­chel an einem Galgen“ geschmiert. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Pankow.[363]

Am 19. August wurde auf dem S-Bahnhof Berlin-Wartenberg ein Bürger der DDR (33 Jahre) von fünf Skinheads (15, 17, 18 und 19 Jahre) bedroht. Unter Gewaltanwendung hatten sie ver­sucht seine Arm­banduhr und seine Brieftasche zu entwenden. Bei der Zuführung der Skinheads wurden in einem S-Bahnzug zwei Hakenkreuze festgestellt.[364] 

Am 24. August 1988, gegen 23.45 Uhr, zeigten zwei Studenten aus Österreich auf dem Posten­podest am Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus Unter den Linden in Ber­lin-Mitte abwechseln den Hitlergruß, wobei sie sich gegenseitig fotografierten. Zeugen waren drei (West-) Berliner, die an dem Tag Gäste des Zentralrates der FDJ waren. Gegen die beiden Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 öffentliche Herabwürdigung StGB einge­leitet. Am 25. August 1988 verkündete das Stadt­bezirksgericht Berlin-Mitte die Strafbefehle. Sie wurden aus der DDR ausgewiesen und je mit einer Zu­satzgeldstrafe von 1.000 Mark belegt. Ihre Ausweisung erfolgte anschließend über die Grenzübergangs­stelle am Bahnhof Friedrich­straße.[365]

In Berlin-Treptow beschimpften und bedrohten am 31. August 1988, am Eingang des Kultur­parks, fünf Skinheads, sie waren Schüler der 20. Oberschule und mit Base­ballschlä­gern be­waff­net, drei Jemeniten, verfolgten und schlugen sie nieder, bespuckte sie und forderten sie auf „Deutschland“ zu ver­lassen; ihre Motivation war „Ausländerhaß und Freude an Gewalttä­tig­keiten“. Ein Jemenit wurde an der Kreuzung Köpenicker Landstraße „auf die Fahrbahn ge­sto­ßen, wodurch ein Pkw-Fahrer zum Ausweichen gezwun­gen wurde, um einen Unfall zu vermeiden“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdy­tum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehle beantragt. Ein Skinhead wurde in Unter­su­chungshaft genommen. Am 3. Oktober 1988 fand in der Schulklasse durch den Ju­gend­staats­anwalt eine „erste Auswertung statt. Alle Schüler „verur­teilten die Tat“. Ein Termin für eine Gerichts­verhandlung stand noch nicht fest.[366]

In Berlin-Prenzlauer Berg beschimpfte 1988 ein Schüler aus der Klasse 7b der 1. Oberschule einen Mit­schüler als „Kreuzung“ und „Mischling“. Der Täter wurde mit einem Verweis bestraft.[367]

In Berlin-Friedrichshain zeigten am 7. August 1988 zwei Lehrlinge mehrfach den „fa­schisti­schen Gruß“ und sie riefen dabei „Heil Hitler“, „Wir sind Deutsche, wir stehen zu Deutsch­land – Schwarz Rot Gold – Scheiß Osten“. Sie beschädigten Einrichtungen des U-Bahn­hofes Frank­furter Tor und beschimpften „einschreitende Bürger und Angehörige der Deut­schen Volkspo­lizei“. Gegen beide Täter wurden Ermitt­lungsverfahren gemäß § 214 Be­ein­trächtigung staatli­cher oder ge­sell­schaftlicher Tätigkeit, § 215 Row­dytum und § 220 Öffentliche Herabwürdi­gung StGB ein­geleitet und Haft­be­fehle er­lassen. Das MfS will herausgefunden haben, dass ihr Mo­tiv aus einem Geltungs­be­dürfnis stammte und dass sie nur „Bürger einschüchtern“ wollten.[368]

Die HA XVIII erstellte im Juni 1988 eine „Information zur Konzentration von Vorkommnis­sen unter Beteiligung mocambiquanischer Werktätiger in der DDR“. Darin thematisiert sie, unter Berücksichti­gung von vier Konflikten in Eilenburg (Bezirk Leipzig), Großenhain (Be­zirk Dres­den), Vockerode (Be­zirk Halle) und Stollberg (Bezirk Karl-Marx-Stadt), u. a. eine „sich ab­zeichnende Ausländerfeindlichkeit […] als Auslöser negativer Reaktionen“ unter der deutschen Bevölkerung. Bereits ein Jahr zuvor, am 8. Juli 1987, hatte das Sekretariat des ZK der SED bereits festgelegt, dass das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne als zuständiges, zentrales Staatsorgan, geeignete Maßnahmen zu treffen hätte, was „offen­sichtlich nicht kon­sequent rea­lisiert“ worden war.[369]

In den Bezirken Berlin-Prenzlauer Berg und Berlin-Friedrichshain schlugen am 2. September 1988 fünf Skinheads wahllos auf Passanten ein und äußerten sich „mit faschistischem Inhalt“. Sie grölten lautstark das „Deutschlandlied“ und brüllten „Sieg Heil“. Ein Opfer erlitt ein Schädelhirntraum 3. Grades und musste stationär behandelt werden. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet.[370]

In Berlin beschimpfte in der Berliner Straße am 11. September 1988 ein Skinhead einen „An­gehörigen der VP/WKM als ‚Rote Sau‘ und schlug nach dem Posten“. Ein Ermittlungsverfah­ren gemäß § 215 Row­dytum StGB wurde eingeleitet.[371]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 15. September 1988 einer jungen Frau von einem Skin­head mit einem Faustschlag eine Kronenfraktur der Schneidezähne zugefügt. Andere Skin­heads raubten einem Mann gewaltsam die Jacke, schlugen und traten ihn.[372]  

In Berlin wurde am 17. September 1988 in einem U-Bahn-Wagen ein Unbekannter von fünf Skinheads angegriffen, beleidigt und unter Androhung von Gewalt wurde seine Armbanduhr gestohlen. Ein Ermitt­lungsverfahren gemäß §§ 126 Raub, 215 Rowdytum StGB wurde ein­geleitet.[373]

In Berlin-Kaulsdorf-Nord wurde am 28. September 1988, gegen 23.30 Uhr, ein äthiopischer Student von der Hochschule für Ökonomie, er war in Begleitung einer Freundin, von zwei Berlinern angegriffen, mit Fäusten geschlagen und mit Füßen getreten und dabei trug er Ver­letzungen an der Nase und an der Brust davon und er musste im Krankenhaus Kaulsdorf am­bulant medizinisch behandelt werden. Die beiden Verdächtigen wurden im VP-Revier 111 in Gewahrsam genommen.[374]   

In Berlin versammelten sich am 22. Oktober 1988 beim S-Bahnhof Alexanderplatz 250 bis 300 Neona­zis und grölten antisemitische Parolen: „Juden Berlin“, „Juden raus“, „Bullen raus“ und „Hooligan“. Eine operative Fahndungsgruppe II wollte einen „Rädelsführer“ kontrollie­ren und wurde dabei „von etwa 100 Skinheads umringt“ und dadurch gelang dem Verdäch­tigten die Flucht. Erst im Nachhinein konnten noch weitere neun Täter personifiziert werden. Wei­tere Maßnahmen waren dem Oberstleutnant als Leiter der Abteilung XX „nicht be­kannt“.[375]

In Berlin-Lichtenberg warfen am 28. Oktober 1988 elf Skinheads leere Bierflaschen gegen die Außen­wand einer „Kaufhalle“ in der Hauptstraße und belästigten Bürger. Sie wurden zu­ge­führt und befragt, woraufhin gegen vier Skinheads ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet wurde. Vier weitere Angreifer wurden mit einem Ordnungsstraf­verfahren (OSV) „zur Verantwortung gezogen und 3 Personen wurden nach Belehrung entlas­sen“.[376] 

In Berlin wurden vor der Gaststätte „Mecklenburg“ am 30. Oktober 1988 zwei Personen „von mehre­ren Tätern umringt und grundlos geschlagen und getreten“. Eines der Opfer war der Sohn ei­nes irakischen Staatsbürgers, der als Dolmetscher an der Botschaft der Republik Irak tätig war. Die Mutter des Opfers war „DDR-Bürgerin“. Gegen zwei Skinheads wurde ein Er­mitt­lungs­ver­fahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Ein Verfahren gegen einen weite­ren An­greifer „läuft ohne Haft“.[377]

In Berlin wurde am S-Bahnhof Alexanderplatz am 7. November 1988 ein Mosambikaner von zwei Skin­heads überfallen und geschlagen. Eingreifende Volkspolizisten wurden von einem hinzukommenden Skinhead. Gegen die Skinheads wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 140 Beleidi­gung we­gen Zugehörigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB eingeleitet und es wurden Haft­be­fehle beantragt.[378]             

In Berlin-Mitte wurde am 7. November 1988 ein Student aus Mosambik, er war zu Besuch in Berlin und hielt sich sonst in Staßfurt in der „Schule der Freundschaft“ auf, in der Nähe der „Mocca-Bar“ von drei Skinheads rassistisch beleidigt, geschlagen und mit Füßen getreten. Dabei erlitt das Opfer eine Prellung im Rückenbereich und musste zur ambulanten Behand­lung ins Chirurgisch-Orthopädisches-Zentrum (COZ) eingeliefert werden. Anrückende Volkspolizisten wurden durch zwei Täter „beschimpft“ und ein dritter Skinhead „erhob den rechten Arm zum faschistischen Gruß und führte herabwürdigende Reden“. Ein Vopo wurde als „Judenbulle“ beschimpft und der Hitlergruß wurde gezeigt. Ein Ermittlungs­verfah­ren gegen zwei Täter gemäß §§ 215 Rowdytum und 140 Beleidigung wegen Zugehö­rigkeit zu einer anderen Rasse oder Nation StGB und ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 137 Beleidigung und 139 (3) Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen StGB und es wurden Haftbefehle erlassen.[379]

Am 18. November 1988 wurden in einem S-Bahnwagen von Erkner nach Berlin-Fried­rich­straße faschis­tische und antisemitische Losungen, Hakenkreuze und ein David­stern in ei­nem Wagen angebracht, wie bspw. „Galinski verrecke“, „Oi, oi, Judas Säue“, „Sieg Heil!“, „Kauft nicht bei Juden“ und „A. Hitler“. Der Triebwagenführer verschloss vor der Abfahrt den S-Bahnwagen und in Berlin-Schöneweide erfolgte durch „Kräfte des TPA-Berlin 1 eine krimi­naltechnische Untersuchung.[380]

In Berlin randalierten am 21. November 1988 in der Gaststätte „Gastmahl des Meeres“ in der Spandauer Straße drei Skinheads, bewarfen Gäste mit Speiseresten, warfen Einrichtungsge­genstände um und be­schimpften einen einschreitenden Gast mit ‚Judenschwein, Kommunis­tenschwein, SED-Schwein, dich machen wir fertig‘. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdi­gung StGB wurde eingeleitet und die weitere Bear­beitung er­folgte durch die VPI Mitte.[381]

In Berlin-Weißensee schlug ein Mitglied der Neonazi-Rocker-Gruppe „Vandalen“ am 26. No­vember 1988 im Jugendclub „Maxim Gorki“ eine Frau und verletzte sie leicht. Daraufhin wurde der Leiter des Clubs bedroht: „Wenn der [Name geschwärzt, HW] wegen dir abgeht, dann betonieren wir dich unter die Langhansstraße“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB ohne Haft wurde einge­leitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Weißensee.[382]

In Berlin-Mitte wurde ein Skinhead, er gehörte einer Gruppe an, die sich um den Monbijou-Park ver­sammelte, am 30. November 1988 der VPI Mitte zugeführt, da der Verdacht bestand, er besäße eine „Panzerfaust“. Die Wohnungsdurchsuchung ergab, daß er in einem stillgeleg­ten Schornsteinschacht ein, nach Einschätzung des Munitions­dienstes, panzerbrechendes Ge­schoß ohne Triebkraft mit Sprengstoff versteckt hatte. Darüber hinaus wurden bei der Woh­nungsdurchsuchung eine rote Armbinde mit schwar­zem Kreis und Hakenkreuz, schwarze Handschuhe mit Hakenkreuz und SS-Ru­nen, faschistische Litera­tur und selbstgefertigte Sym­bole mit faschistischer Aussage si­chergestellt“.

Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 206 Unbefugter Waffen- und Sprengmittelbesitz StGB wurde einge­leitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II des PdVP unter Mitar­beit der Abteilung IX der BVfS Berlin.[383] Diese Gruppe wollte im November/Dezember 1988 ein Treffen von „Grufti’s“ in einer Wohnung stürmen und beschädigten Gegenstände böswil­lig im Hausflur. Auf der Straße grölten sie „Sieg Heil“, „Adolf Hitler ist unser Führer“ und „Deutschland erwache“. „Im Zuge bisher durchgeführter Ermittlungen wurden weitere Straf­taten (umfangreiche Diebstähle, vorsätzliche Körperverletzungen, Vorbereitung zu ungesetz­lichem Grenz­übertritt u. a. rowdyhaftes Verhalten) bekannt“.[384]

In Berlin wurde auf der Grundlage eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des unbe­fugten Waffen- und Sprengmittelbesitzes am 30. November 1988 bei einem Skinhead (17 Jah­re) eine Wohnungsdurch­suchung durchgeführt. Dabei wurden die folgenden Materialien ge­funden:

„1 panzerbrechendes Geschoß ohne Treibsatz mit Sprengstoff (versteckt in einem still­gelegten Schornsteinschacht);
2 Geschoßhülsen
1 selbstgefertigter Ausweis ‚Deutsches Reich‘ mit der Unterschrift des Reichsführers SS Himmler und der Selbstbezeichnung als Mitglied der NSDAP und SS-Hauptsturmfüh­rer;
1 rote Armbinde mit schwarzem Kreis und Hakenkreuz aus Straßensteinen;
1 Paar schwarze Handschuhe, Finger abgeschnitten mit Hakenkreuz und SS-Runen aus Straßstei­nen;
3 Eiserne Kreuz (1813, 1914-1918, 1939 mit Band);
1 Kriegsverdienstmedaille 1939;
1 Anstecker mit Hakenkreuz;
1 Reichsadler mit Hakenkreuz;
1 Aufkleber Eisernes Kreuz;
div. faschistische Literatur.“[385]

In Berlin-Blankenburg wurde am 10. Dezember 1988 in einem Bus der Linie 42 ein Mosam­bikaner von sechs Rockern der Gruppe „Vandalen“ angegriffen und verletzt. Die Täter waren an der Hal­testelle „Hei­nersdorfer Krug“ zugestiegen und schlugen auf den Afrikaner ein, wo­durch er Verletzun­gen im Gesicht (Prellungen und Platzwunde) erlitt. Er musste im Kranken­haus Weißensee ambulant behandelt werden. Er war seit April 1987 als Schlosser im Reichs­bahnausbesserungswerk (RAW) in Schöneweide beschäf­tigt. Es wurden mehrere Funkstrei­fenwagen (FStW) eingesetzt und der „K-Dienst“ der VPI Weißensee war im Einsatz. Gegen drei Täter wurde ein Ermittlungsverfah­ren gemäß § 215 Rowdytum StGB einge­leitet. Gegen einen Täter wurde am 14. Dezember 1988 Haftbefehl erlassen. Für einen zweiten Täter wurde durch die Staatsanwaltschaft Weißensee „kein Haftantrag gestellt, da […] kein drin­gender Tat­verdacht begründet“ war.[386]

In Berlin randalierten am 2. Dezember 1988 im S-Bahntunnel Otto-Winzer-Straße vier Skin­heads, gröl­ten Lieder und beschädigten am S-Bahnhof Beleuchtungsanlagen. Einschreitende Volkspolizisten wur­den beleidigt: „Deutsche Polizisten, Mörder und Faschisten, Scheiß Sta­si“.[387]

Für die Fußball-Sai­son 1987/88 wurden über 1.000 Ausschreitungen mit Hooli­gans registriert.[388]

Am 24. September 1988 spielte der BFC Dynamo in Dresden gegen die SG Dynamo. Berliner Hooligans „provozierten“ vor dem Spiel im Stadtzentrum „grundlos Schlägereien und traten mit negativen Verhal­tensweisen gegenüber eingesetzten Sicherungskräften der DVP und Spor­tordner in Erscheinung“.[389]

Vom 1. August bis zum 18. November 1988 registrierten die Sicherheitskräfte in Berlin (DDR) 10 Hetz­schmie­rereien in S-Bahnzügen auf 9 S-Bahnstrecken. Davon betrafen drei Schmiere­reien „fa­schisti­sches Gedankengut/Symbole, vier betrafen „antisozialistische Losungen“ und drei wa­ren „antisemitische Aus­sagen“. Auf frischer Tat konnten keine Täter ermittelt werden.[390]

In der NVA wurden Anfang 1988 bei „politisch-ideologischer Diversion und politi­scher Unter­grundtä­tigkeit“ festgestellt, dass es dabei zu einem erheblichen Teil um „primitiv an­tisozialistische Auslassun­gen“ und um den „Gebrauch faschistischer Pa­rolen und Gebärden“ ging. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre wurden pro Jahr durchschnittlich einhundert neonazistische oder rassistische Vorfälle in der NVA re­gistriert. In verharmlosender Weise wurde behauptet, es würde sich dabei nicht um „ideo­logische Po­sitionen“ handeln, sondern es würden unkritisch Tendenzen aus dem feindlichen Westen wiedergegeben. 1989 wurde festgestellt, dass sich die Anzahl neonazistischer Vorkommnisse in der NVA und bei den Grenztruppen weiter erhöht hatte und das die Neo-Nazis „aggressiv und in ständig eska­lierender Form gegen pro­gressive Angehörige“ vorgegangen sind. Verschärfend kam hinzu, daß es in großen Teilen nicht mehr möglich war „im Sinne einer Rückgewinnung wirksam zu wer­den“, d. h. die vorgesetzten Stellen hatten da die Kontrolle über die Neonazis in der NVA und in den Grenztrup­pen verloren. Der einzig gangbare Weg wurde nun darin gesehen, über Strafprozesse bzw. Disziplinar­ver­fahren die Neo-Nazis aus den Ein­heiten zu entfernen.[391]

Im Zeitraum von Januar bis März 1988 schändeten fünf Ju­gendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren über 200 Grabmale auf dem jüdischen Friedhof in der Schönhauser Allee in Berlin (DDR). Die Jugendlichen wurden ermittelt und vor Gericht angeklagt. Zu Be­ginn der Verhandlung erklärte der Vertreter der Staats­anwaltschaft, dass sich die fünf „Rowdys“ mit ihren Taten von der Gesellschaft isoliert hätten, weil die DDR das Vermächtnis der antifaschistischen Wider­standskämpfer konsequent erfüllt habe und weil in der DDR keine gesellschaft­lichen Grundlagen für Antisemitismus existierten. Die Frage, weshalb Ju­gendli­che dennoch zu antisemitischen Einstel­lungen gekommen waren, obwohl es an­geblich keine ge­sellschaftli­chen Grundlagen für ihre antisemitischen Einstel­lungen mehr gab, wurde nicht gestellt.

Das Neue in dieser Veröffentlichung war die Anwendung des Begriffs „Rowdy“ in Verbindung mit ne­onazistischen und anti­semitischen Aktionen von Ju­gendlichen. Bis dahin wurde dieser Begriff aus­schließlich für kriminell gewor­dene Jugendliche ange­wandt. Die jugendlichen Friedhofsschänder waren bereits seit eini­ger Zeit aktiv; sie hatten auch einen christlichen Friedhof verwüstet. Ih­nen wurde auch nachgesagt, dass sie gegen Homosexuelle militant vorgegangen seien. Für ihre Vergehen wurden die Jugendlichen zu langen Haftstrafen verur­teilt: Frank L., ehemaliger FDJ-Sekretär erhielt sechs Jahre und sechs Monate, René K. fünf Jahre und sechs Monate, Marko W. fünf Jahre, Ralf K. drei Jahre und sechs Monate sowie Oliver S. zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsent­zug. Für die Zeit nach der Haft wurden staatliche Kontrollmaßnahmen vorge­se­hen, und die Täter hatten den angerichteten materiellen Schaden zu ersetzen.[392]

Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf ein psychiatri­sches Gutachten, worin den fünf Angeklagten eine „innere Bin­dungslosigkeit“ attestiert wurde, die von einer aus dem Westfernse­hen kommenden „fa­schistoiden Ideologie“ ausgefüllt worden sei.[393] Es entstand bei mir der Eindruck, dass dieser Fall den Intentionen der Führung insoweit gelegen kam, als sie daran demonstrativ öf­fentlich aufzeigen konnte, mit welcher Härte und Entschiedenheit gegen Anti­semiten vorgegangen werde.

Knapp vier Monate vor den großangelegten Feierstunden zum 50jährigen Ge­denken an die Pogromnacht nutzte die Justiz der DDR den Prozess gegen Frank und seine Kumpane, um auch die an­geblich wider­spruchsfreie Einstellung ge­genüber den rassistischen Verbrechen der Nationalsozialisten zu demonstrie­ren. Aber auch hier erfolgten keinerlei Hinweise auf die Teile der Bevölkerung im Osten Deutschlands die als Mitglieder in national­sozialistischen Organisationen am Holocaust beteiligt waren. und die ohne größere Probleme nach 1945 ihre Karrieren in Ostdeutsch­land fortsetzen konnten.

In Berlin wurden am 3. September 1988, nach dem Fußballspiel zwischen 1. FC Union Berlin und 1. FC Lok Leipzig, in der U-Bahn drei Mosambikaner durch Skinheads aus Leipzig „be­lästigt, be­droht, ge­schlagen und bestohlen“.[394]

Ende Dezember 1988 informierte Offenberg die Volkspolizei-Inspektion Ber­lin-Weißensee, dass auf dem Friedhof von Adass Jis­roel sieben Grabsteine um­gestoßen worden seien. Das Ermittlungs­verfahren brachte jedoch keinerlei Hinweise auf die Täter und es wurde daraufhin eingestellt, weil die Volkspoli­zei bei ihren Untersu­chungen nicht ausschließen wollte, dass die Witterungsein­flüsse die Beschädigungen verursacht hätten.[395] Im Oktober 1989 wurde der Friedhof erneut geschändet. Die Friedhofsmauer wurde mit neonazistischen Parolen versehen, und ein mit Maden durchsetztes Stück Schweinefleisch lag auf dem Gelände.[396]

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Zentralrats der FDJ, dem Ministerium des Innern, der Generaldi­rektion Jugendtourist, der FDJ-Bezirksleitungen Berlin und Leipzig und dem Leiter des Ju­gendklubs des 1. FC Union Berlin (DDR) suchte im April 1988 nach Lösungen für die Eindämmung der zunehmenden Gewalttaten in und um Fußballstadien. Zur Fahrt nach Leipzig wurde daher ein Sonderzug, ohne Alko­holausschank, organisiert. So reisten 210 Berliner Fuß­ballfans, inklusive Ordnungsgruppenmitglieder, nach Leipzig. Neben dem Besuch der Sportveranstaltung war, sozusagen als pädagogische Maßnahme, ein Besuch des Sportmuseums vorgese­hen. Vor einer Büste zur Erinnerung an Werner Seelenbinder, einen antifaschistischen Sportler der 1944 im Zuchthaus Brandenburg-Görden ermordet wurde, zeigte Rico M. den Hitler­gruß. Daraufhin entwickelte sich eine Auseinandersetzung zwischen ihm, den Brü­dern Dirk und Thomas R. einerseits und der mitgereisten Ord­nungsgruppe andererseits. Mitglieder der Ord­nungsgruppe wurden beschimpft und bespuckt. Im Stadion selbst befanden sich ca. 100 Berliner Jugend­liche, die separat ange­reist waren. Unter ihnen wa­ren ungefähr zehn Skinheads, die sich besonders auf­fällig und ag­gressiv verhielten.[397]

In Berlin-Köpenick wurde am 11. März 1988 gegen 9.00 Uhr eine chilenische Schüle­rin (14 Jahre) auf dem Weg zur Schule von fünf Rassisten (ca. 16 bis 18 Jahre) beschimpft und ange­grif­fen.[398]

In Berlin spielte am 6. April 1988 BFC Dynamo gegen die SG Dynamo Dresden. Bis zu circa 250 Dres­dener Hooligans grölten feindlich-dekadente Sprechchöre u. a.: „Juden Berlin“, „Ju­densau“ und „Tür­kenführer“. Räumungsversuche der DVP blieben erfolglos und die Gewalt der Dresdner eskalierte wei­ter, als nach dem Spiel Sitzbänke mutwillig zerstört wurden. Ver­einzelt wurden „die herausgebrochenen Kanthölzer unter den Bänken als Schlagwerkzeuge zur Verteidigung gegen die Einsatzkräfte zu nutzen“, was durch Kräfte des MfS verhindert werden konnte. Die gewalttätigen Auseinan­dersetzungen wurden dann auf dem Alexander­platz fortge­führt und es wurde u. a. gerufen: „Juden raus aus Berlin“ und „Ju­denschweine“. Zwei Straftäter (20 und 17 Jahre) aus Beilrode und Torgau, beide im Bezirk Leipzig, wurden als „Rädelsführer“ aus der Menge herausgelöst und zugeführt. Gegen sie wurden Ermitt­lungs­verfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwür­digung und 215 Rowdytum StGB einge­leitet. Die weitere Bearbei­tung erfolgt durch die Abt. K der VPI Berlin-Mitte.[399]

Nach dem Fußballoberligaspiel zwischen 1. FC Lok und 1. FC Union Berlin am 23. April 1988, besuch­ten mehrere Skinheads den Jugendklub „Pfaffenstein“. Danach raubten mehrere Neona­zis eine männli­che Person aus. Zwei Täter waren geständig.[400]

In Berlin-Mitte kam es in der Nacht vom 23. zum 24. April 1988 im und vor dem „Presse­cafe“ zu ge­walttätigen Auseinandersetzungen zwischen 7 Deutschen und drei Auslän­dern, zwei kosovarische Ju­go­slawen (21 und 24 Jahre) und ein Türke (21 Jahre) aus Berlin (West). Ein Deutscher (19 Jahre) starb und zwei andere Deutsche (18 und 20 Jahre) wurden durch Messerstiche schwer verletzt. Die Andeu­tungen in den Analysen des MfS lassen den Schluss zu, dass es sich bei den Deutschen um Skin­heads gehandelt hat. Gegen die drei Aus­länder wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 StGB Rowdytum in Tatein­heit bei einem der drei wegen Mordes gemäß § 112 (1) und (3) StGB Mord bei den beiden anderen wegen des Verdachtes der schweren Körperverletzung gemäß § 115 StGB Vorsätzliche Körperver­let­zung, § 116 (1) StGB Schwere Körperverletzung eingeleitet. Diese Ereignisse führten in Ber­lin zu „Protest- und Beileidsbekun­dun­gen unter Jugendlichen“, die zum Teil „ein­deutig aus­länderfeindlichen Charakter“ tru­gen, so am Vormittag des 26. April, als eine Perso­nenan­sammlung von der DVP aufgelöst wurde. Auf der Schönhauser Allee griffen in den Morgen­stunden des gleichen Tages, vor der Nachtbar „Lolott“, mehrere Rassisten einen Ara­ber an, wobei gerufen wurde: „Die Schweine haben einen Kumpel von uns umgebracht!“. Weitere „Protestkundgebungen“ waren für den 28. und 30. April geplant. Das ausgege­bene Ziel war „Negerklatschen“. Die Sicher­heitsorgane befürchteten weitere Angriffe von Skin­heads bzw. Faschos auf Ausländer, sozusagen aus Rache für den Getöteten.[401] 

In Berlin wurde 1988 in der Mitarbeitertoilette des Hotels „Stadt Berlin“ folgende Schmiere­rei aufge­funden: „Ich glaube an die Menschen, an die deutsche Rasse. Imperialis­mus, Sozialis­mus, Kommunis­mus, Anarchie, Faschismus“. An der Rücklehne einer Sitzbank am Neptunb­runnen wurde eine neonazistische Schmiererei aufgefunden: „Adolf Hitler – World Tour 1933“. An einer Scheibe des Hau­ses Rathausstraße 13 wurde ein Davidstern und der Text „Arier verrecke“ und „Rot Front“ geschmiert. Im Bereich des Alexanderplatzes hat­ten drei Skinheads eine Person überfallen und niedergeschlagen. Bei der Befragung stellte sich heraus, dass einer der Täter Mitglied der neonazistischen Gruppe „Bewegung 30. Ja­nuar“ war.[402]

In Berlin wurde am 19. Juni 1988 ein Maurer von zwei Offizieren (jeweils Haupt­mann) der Kri­minalpo­lizei zu seiner Entwicklung zum Skinhead befragt. Er sagte aus, dass er von 1987 bis zu seiner Inhaftie­rung am 13. April 1988, Mitglied einer Skinheadgruppe war, die sich „Frankfurter Allee Süd“ (FAS) nannte. Sie trafen sich in der Regel in der Wohnung eines Mitglieds der Gruppe, im Bierpark „Arkade“ des Nikolaiviertels und in der Klubgast­stätte „FAS“. Die Gruppe verherr­lichte den Nazismus und es wurden entsprechende Lieder gegrölt, wie z.B. „Mein Vater war ein SS-Soldat – mir liegts auch im Blut – solange ich …“ oder das „Horst-Wessel-Lied“.[403]   

In Berlin-Pankow wurde im Jahr 1988 der Briefkasten von Dr. Wolfgang Herger, Leiter der Abtei­lung für Sicherheitsfragen des ZK der SED, in der Wisbyerstraße 45, mit einem Haken­kreuz verse­hen.[404]

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 1. August 1988 im Hausaufgang Pasteurstraße 8, an der De­cke in der 3. Etage ein Hakenkreuz geschmiert. Der Täter gab an, er sei „Skinhead“. Gegen ihn wurde ein Er­mittlungsverfahren gemäß § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öf­fentliche Herabwürdigung eingeleitet und es wurde ein Haftbefehl erlassen.[405]

In Berlin-Friedrichshain zeigten am 7. August 1988 zwei Lehrlinge mehrfach den „fa­schisti­schen Gruß“ und sie riefen dabei „Heil Hitler“, „Wir sind Deutsche, wir stehen zu Deutsch­land – Schwarz Rot Gold – Scheiß Osten“. Sie beschädigten Einrichtungen des U-Bahnhofes Frankfurter Tor und beschimpften „einschreitende Bürger und Angehörige der Deutschen Volkspolizei“. Gegen beide Täter wurden Ermitt­lungsverfahren gemäß § 214 StGB Beein­trächtigung staatlicher oder ge­sell­schaftlicher Tätigkeit, § 215 StGB Rowdytum und § 220 StGB Staatsverleumdung bzw. Öffentliche Herabwürdigung. Ein­geleitet und Haftbe­fehle er­lassen. Das MfS will herausgefunden haben, dass ihr Motiv aus einem Geltungs­be­dürfnis stammte und das sie wollten „Bürger einschüchtern“.[406]

Der BFC Dynamo spielte am 13. August 1988 zuhause gegen HFC Chemie und dabei befolg­ten Hoolig­ans aus Halle nicht die Aufforderungen der Sicherheitskräfte und „beleidigten diese gröblich“.[407]

In Berlin-Pankow wurden am 15. August 1988 an mehreren Latten einer Parkbank die fol­genden Losun­gen angebracht: „Die Mauer muss weg“, „Ausländer raus“, „Scheiss Amis“ und „Be­satzer raus“.[408]

In Berlin-Prenzlauer Berg beschimpfte 1988 ein Schüler aus der Klasse 7b einen Mit­schüler als „Kreu­zung“ und „Mischling“. Der Täter wurde mit einem Verweis bestraft.[409]

In Berlin-Treptow wurden am 31. August 1988 Jemeniten von fünf Schülern rassis­tisch ange­grif­fen und mit Fäusten und Tritten verletzt. Ein Schüler wurde als Haupttäter in Untersu­chungshaft genommen.[410]

1988 gab es gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen deut­schen und mo­sambikanischen Jugendli­chen in Berlin (DDR).[411]

In Berlin-Lichtenberg wurden 1988 nationalistische und rassistische Schmierereien festge­stellt, wie z. B. „Wir sind stolz Deutsche zu sein, wir hassen alle Ausländer“ oder „Rus­sen raus Germa­nia“. Gegenüber dem Direktor der Schule gab er an das er sich mit den Inhal­ten dieser Texte nicht identifiziere und darauf wurde er mit einem „Tadel“ bestraft. Der zu­stän­dige Kreisschulin­spektor wurde beauftragt, darauf zu achten, dass dieser Schüler nicht rück­fällig werden würde.[412]

Beim Fußballoberligaspiel zwischen 1. FC Union Berlin und 1. FC. Lok am 3. September 1988 beging ein Skinhead aus Altenburg eine Straftat gemäß § 126 Raub StGB, als er einem Berliner Skinhead „ge­waltsam dessen Bomberjacke entwendete“. Er wurde deswegen zu einer Freiheits­strafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Ebenfalls an diesem Tag, griffen Leipzi­ger Skin­heads in der U-Bahn der Linie Pankow-Alexanderplatz drei Mosambikaner an, die sie bedroh­ten, schlugen und beraubten. Zu dieser Straftat lag der DVP eine Anzeige vor, die bis dahin nicht geklärt werden konnte.[413]

Vor dem Fußball-Oberligaspiel am 17. September 1988 zwischen BSG Stahl Brandenburg und FC Karl-Marx-Stadt griffen Hooligans des FC KMS auf dem Hauptbahnhof in Leipzig eine Mitropa-Gaststätte an, beschädigten Einrichtungsgegenstände, belästigten und griffen Unbetei­ligte gewalttätig an. Den Maß­nahmen der VP setzten sie „aktiven Widerstand entge­gen“.

In Berlin wurden am 12. Oktober 1988 an der BVB-Haltestelle in der Allee der Kos­monau­ten 145 fünf Hakenkreuze aufgemalt.[414]

In Berlin-Hellersdorf hatte an der 23. Oberschule am 26. Oktober 1988 ein Schüler ei­ner 8. Klasse einen anderen Schüler durch Faustschläge und Fußtritte angegriffen, um dazu zu zwingen „neonazistische Pa­rolen zu wiederholen“. Der Täter wurde am 1. November in Untersuchungshaft ge­nommen.[415] 

In Berlin-Hellersdorf wurden 1988 vier Schüler der 1. Oberschule und Anhänger des Fuß­ball­ver­eins 1. FC Union Berlin ausfindig gemacht, die bei Fußballspielen „neonazistische(n) und rassisti­sche(n) Lo­sungen“ grölten. Auf ein Ermittlungsverfahren wurde verzich­tet.[416]

In einer Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg gab es am 12. Oktober 1988 ein Treffen von Skinheads, die mehrfach lautstark faschistische Parolen grölten: „Heil Hitler“, „Mein Sturm­bannführer“ und „Sieg Heil“. Es wurden auch Lieder der Neonazi-Gruppe „Die Bösen On­kels“ abgespielt. Gegen drei Skinheads wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentli­che Herabwürdi­gung, 215 Rowdytum StGB einge­leitet. Am 13. Oktober sollten weitere Teil­nehmer dieses Treffen überprüft werden. Zwei Neonazis wur­den „rowdyhafte Handlungen gegenüber Pas­san­ten am 15.9.1988 nachgewiesen“ und die Abt. K der VPI Prenzlauer Berg leitete ein Er­mitt­lungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB gegen Unbekannt ein.[417]

Ein IMS-Kandidat „Otto“ informierte 1988 die Abteilung VII der BV Berlin des MfS, dass er von einem Bekannten L. (25 Jahre) erfahren hatte, dass der einer „fa­schisti­schen Unter­grund­organisation“ ange­hörte. „Otto“ kannte diesen Mann seit 1983, der selbst in der KWV-Hohen­schönhausen beschäftigt war. L. erkundigte sich bei dem Infor­manten, ob er Schuss­waf­fen beschaf­fen könnte. Für den 31. Dezember 1988 war er bei L. zu einer „Nazi-Party“ ein­ge­la­den und er versprach „Otto“, dass er ein Treffen mit den führenden Köpfen dieser Or­gani­sation arrangieren würde. Da „Otto“ mittlerweile inhaftiert worden war, konnte er an dem Tref­fen nicht teilnehmen.[418]

In Berlin-Hellersdorf hatte ein Schüler der 23. Oberschule am 26. Oktober 1988 versucht, „einem Schüler der 8. Klasse mit brutaler Gewalt (Schläge ins Gesicht und in den Magen, Tritte in den Rücken) zu zwingen, neonazistische Parolen zu wiederholen“. Der Täter stand im Ver­dacht einer „neonazistischen Gruppierung anzugehören“. Die Schulklasse verurteilte „das krimi­nelle Verhalten“ des Täters und in Zusammenarbeit mit dem Jugendstaatsanwalt sollte mit Kol­lektivvertretern der Schule ein Gerichts­ver­fahren vorbereitet werden, dass noch im No­vember 1988 abgeschlossen werden sollte.[419]

Im Oktober 1988 wurde der Stadtbezirksschulrat für Marzahn durch die Sicherheit­sorgane da­rüber in­formiert, dass ein Schüler einer 10. Klasse der 17. Oberschule einer Schüle­rin einen Zettel schrieb, in dem er u. a. forderte „Türken raus aus Deutschland […]“. Bei sei­ner Befra­gung gab er an, dass er „mit diesem Text keine politische Haltung zum Ausdruck bringen wollte“, er hätte die Mitschülerin, „die er nicht leiden könne, ärgern wollen“. Die FDJ-Mit­glieder verurteilten sein Verhalten als politische Provo­kation und persönliche Belei­digung der Mitschülerin. Zusammen mit dem Direktor der Schule und mit einem Mitarbeiter der Abtei­lung Inneres wurde mit der Mutter des Täters eine Belehrung durchgeführt, wegen „ihrer Er­zie­hungs- und staatsbürgerlichen Pflichten“. Die weitere Entwicklung des Schülers sollte durch den Direktor kontrolliert werden.[420]

Am 7. November 1988, gegen 21.20 Uhr, gab es gewalttätige Auseinandersetzungen zwi­schen Skinheads und Mosam­bi­ka­nern vor der Mokka-Bar unter dem S-Bahnbogen am Bahn­hof Ale­xanderplatz in Berlin-Mitte. Dabei wurde ein Mosambikaner aus Staßfurt verletzt und rassis­tisch beleidigt: „Du dreckiger Ne­ger! Nigger! Du schwarzer Kacker“ und ähnliche Be­leidigungen. Eingreifende Volkspolizisten wurden als „Judenbullen“ beschimpft und es wurde der faschistische Gruß gezeigt. Die Angreifer wurden vor­läufig festgenommen und der VPI Mitte zugeführt. Gegen drei Skinheads wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdy­tum, 140 Beleidigung wegen Zugehörigkeit zu einer anderen Nation oder Rasse, 137 Beleidi­gung, 139 (3) Verfolgung von Beleidigungen und Verleumdungen StGB eingeleitet. Sie wur­den am 8. November dem Haftrichter vorgeführt. Die abschließende Bearbeitung erfolgt durch das Dez. II unter Anleitung und Kontrolle der Abt. IX der BVfS Berlin.[421]

Am 8. November 1988 beschädigten Hooligans aus Leipzig und Dresden im D-Zug 377 (Ber­lin-Sofia) Zugeinrichtungen und warfen leere Bierflaschen aus dem Zug. Sie waren un­terwegs zu einem Fußball-Europacup-Spiel des FC Bayern München gegen Dunajska Strada. Nach dem der Zug die DDR verlassen hatte, kam es zu Rufen wie „Bayern“, „Deutschland“, „Sachsen“, „Preußen“ und „Deutschland erwache“. Ein weiterer Zug aus der DDR erreichte den Bahnhof in Prag, indem sich Hooligans des 1. FC Union Berlin befanden. Sie grölten u. a. „Deutschland, Deutschland über alles“, „Ole Adolf Hitler Ole“ und vereinzelt waren auch Rufe mit „Heil Hit­ler“ zu hören. Es wurden auch leer Flaschen auf den Bahnsteig geworfen. Gegen einen Hooligan der nicht geständig war, wurde von der Abt. IX der BVfS Dresden ein Ermittlungsverfahren mit Haft wegen faschistischer Äußerungen gemäß § 220 (3) Öffentliche Herab­würdigung StGB eingeleitet. Prüfungshandlungen gegen andere Personen wurden fort­gesetzt.[422]

Der BFC Dynamo selbst organisierte im Zusammenhang mit der „Fanarbeit“ zweimal im Jahr Fußball­turniere der Fangruppen, viermal Fantreffen mit Diskoveranstaltungen, eine Jahresab­schlussveranstal­tung mit den Fans und schließlich „Frühschoppen und Skatturniere mit den Fans“. Alle Veranstaltungen fanden „in der Regel guten Anklang bei den Fans“. Die Ordnergruppe des BFC Dynamo, sie kam im Wesentlichen bei den Heimspielen zum Ein­satz, wurde jeweils von „15 – 20 Genossen aus dem Büro der Zentralen Leitung des SV Dy­namo, 25 Genossen aus dem MdI, 45 jugendliche Fans und 70 – 80 Perso­nen aus dem Ord­ner­verband Berlin“ unterstützt. Bei Auswärtsspielen kamen „in der Regel 15 bis 20 Ordner der Ordnungsgruppe“ des MfS zum Einsatz. Geplant war, die Anzahl der betreuenden Fans bis auf etwa 70 bis 80 Jugendli­che zu erhöhen.[423]

Am 18. November 1988 wurden in einem S-Bahnwagen von Erkner nach Berlin-Fried­rich­straße faschis­tische und antisemitische Losungen, Hakenkreuze und ein David­stern in ei­nem Wagen angebracht, wie bspw. „Galinski verrecke“, „Oi, oi, Judas Säue“, „Sieg Heil!“, „Kauft nicht bei Juden“ und „A. Hitler“. Der Triebwagenführer verschloss vor der Abfahrt den S-Bahnwagen und in Berlin-Schöneweide erfolgte durch „Kräfte des TPA-Berlin 1 eine krimi­naltechnische Untersuchung.[424]

In Berlin-Friedrichshain wurde im Dezember 1988 eine Diskoveranstaltung der 9. Klasse der 30. POS, unter Beteiligung von Schülern der 9. Klasse der 14. POS im neonazistischen Sinne um­funk­tioniert. Es wurde mit einem Tonbandgerät Auszüge aus Hitlers Reden abge­spielt und es wurde das „Deutschland­lied“ ge­sungen und es wurde der Hitler-Gruß ge­zeigt. Die Leitung der FDJ an der 30. POS hatte diesen Vorfall verschwiegen.[425]

Im Dezember 1988 wurde der Jüdische Friedhof der Adass Jisroel Ge­meinde ge­schän­det.[426]

In Lichtenberg wurden Ende 1988, Anfang 1989, in einer Herrentoilette im VEB Her­renober­bekleidung „Fortschritt“ faschistische Schmierereien aufgefunden: „Führer befiehl, wir fol­gen“. Daneben waren sie­ben Hakenkreuze geschmiert.[427]

Für das Jahr 1988 wurden in Berlin „63 Schmierereien mit politischem Inhalt“ festgestellt, wo­von 21 neonazistische bzw. antisemitische Inhalte hatten. „Dem Inhalt und Ausdruck sowie der eingebrachten Schreibleistungen nach“, handelte es sich bei den Tätern um Skin­heads bzw. ähnlichen antisozialistische Gruppen.[428]

In Berlin informierte 1988 ein IMS-Kandidat „Otto“ die Abteilung VII der BV Berlin des MfS, dass er von einem Bekannten L. (25 Jahre) erfahren haben will, dass er einer „fa­schisti­schen Unter­grundorgani­sation“ angehöre. „Otto“ kannte diesen Mann seit 1983, der selbst in der KWV-Hohen­schönhausen be­schäftigt war. L. erkundigte sich bei dem Infor­manten, ob er Schußwaffen beschaf­fen könnte. Für den 31. Dezember 1988 war er bei L. zu einer „Nazi-Party“ eingeladen und er versprach „Otto“ das er ein Treffen mit den führenden Köpfen dieser Organisation arrangieren würde. Da „Otto“ mittlerweile inhaf­tiert worden war, konnte er an dem Treffen nicht teilnehmen.[429]

Im D-Zug 377 zwischen Berlin und Sofia randalierten am 9. November 1988 sechs deutsche Hooligans (19 bis 26 Jahre), beschädigten Zugeinrichtungen, warfen leere Bierflaschen aus dem Zug und zeigten den „Nazigruß“. Sie waren unterwegs von Leipzig nach Bratislava, um dort am 9. Novem­ber das Fußball-Europacup-Spiel Dunajska Streda gegen FC Bayern Mün­chen zu besuchen. Sie rie­fen „Bayern“, „Deutschland“, „Sachsen“ und „Preußen“ sowie u.a. „Deutschland erwache“ und „Heil Hitler“.[430]

In Berlin wurden am 18. November 1988 im S-Bahnzug von Erkner nach Berlin-Friedrich­straße vier faschistische und antisemitische Losungen, sechs Hakenkreuze und ein David­stern in ei­nem Wagen an­gebracht.[431]

In Berlin wurden am 10. Dezember 1988, während des FDGB-Pokalspiels zwischen dem 1. FC Union Berlin und BFC Dynamo, aus dem Unionfans-Block rassistische Parolen gegrölt.[432]

In Berlin-Friedrichshain wurde im Dezember 1988 eine Diskoveranstaltung der 9. Klasse der 30. POS, unter Beteiligung von Schülern der 9. Klasse der 14. POS im neo-fa­schistischen Sinne um­funktioniert. Es wurde mit einem Tonbandgerät Auszüge aus Hitlers Reden abge­spielt und es wurde das „Deutsch­landlied“ gesungen und es wurde der Hitler-Gruß gezeigt. Die Leitung der FDJ an der 30. POS hatte diesen Vorfall verschwiegen.[433]

In Berlin-Marzahn hatte 1988 ein Schüler die schriftliche Parole verbreitet: „Türken raus aus Deutsch­land“ und „Weg mit der Kommunistensau“.[434]

 

1989

Im Unterschied zu Meldungen aus den Bezirken im Jahr 1988, wurden 1989 in allen Bezirken Skinheads beob­achtet worden, wobei Berlin (DDR) und Potsdam regionale Schwerpunkte darstellten. Insgesamt wur­den über tausend Skin­heads und Sympathisanten in etwa 40 Gruppen gezählt. Ob diese, Vollstän­dig­keit suggerierende, Aufzählung der Wirklichkeit ent­sprach, ist zu bezwei­feln, da der Neonazismus mit den be­kannten „Hemmungen“ beob­achtet wurde. Neonazistische Tendenzen waren mittlerweile zu ei­nem Schwerpunkt unter den „negativ-dekadenten“ Jugendlichen geworden und die Zahl der von ihnen begangenen Gewalttaten nahm zu. Doch im Gegensatz zu anderen Teilen der Jugendszene (Punks, New Romantics etc.) zeig­ten sich Skinheads als kom­patibel zu mindestens zwei Teilbereichen der ostdeut­schen Kultur: Ihre Ein­stellungen zum Militärdienst und ihr diszipliniertes Verhalten am Arbeitsplatz – das MfS legte beson­deren Wert auf diese Kategorisierungen – wurden von den Beobach­tern der Staats­sicherheit als positiv eingeschätzt.

Ende der 1980er Jahre hatten einige Ost-Berliner Skin­heads persönliche Kontakte zur „Nationalistischen Front“, einer militanten neonazistischen Or­ganisation im Netz der GdNF, und zu Skinheads in Ham­burg und Berlin (West). Rostocker Skinheads hatten ebenfalls Kontakte nach Hamburg und so­gar nach Schwe­den. Die Staatssicherheit registrierte bei ihnen affirmative Ein­stellungen zum Soldatentum im All­gemei­nen und zum „Heldentum“ der Hitler­wehrmacht im Besonderen. Darüber hinaus gehörten Hit­lervereh­rungen, natio­nalsozialistische Symbole und entsprechende Tätowie­rungen sowie rassistische und revanchistische Äußerungen zu ihrem Erscheinungsbild. Die meisten Skin­heads waren fundamentale Geg­ner der DDR und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten ge­hörte zu einem ihrer wichtigsten strategischen Ziele. Of­fensichtlich war Anfang 1988 die Spitze der SED und des MfS zur Überzeugung gelangt, neonazistische Tendenzen und Äußerungen unter Jugendlichen „vorrangig“ zu bekämpfen, d. h. die Arbeit der „Inoffiziellen Mitar­beiter“ in den Jugendgruppen wurde verstärkt. Diese Taktik sollte so flexi­bel konz­ipiert sein, dass sie kurzfristig gegen Skinheads einzusetzen war, womit die Si­cherheits­or­gane über eine effektive Handhabe verfügten, um Gruppierungen schnellstmög­lich „zerschlagen“ zu können.[435]

Am 6. Januar 1989 kam es in der Jacques-Duclos-Straße, Ecke Frankfurter Allee zu gewalttä­tigen Aus­einandersetzungen zwischen Deutschen und einem Kubaner, der beim VEB Herren­bekleidung beschäf­tigt war. Gegen den Kubaner wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 (1) Rowdytum StGB mit Haft eingeleitet.[436]

In Berlin griffen Skinheads („unbekannte Täter“) am 7. Januar 1989, gegen 0.30 Uhr, in der Greifswalder Straße grundlos einen jungen Mann (21 Jahre) an und traten ihm mit Füßen. Es wurde eine Anzeige gemäß § 215 Rowdytum StGB aufgenommen. Die weitere Bearbeitung wurde von der VPI Prenzlauer Berg übernommen.[437]

In Berlin begingen am 9. Januar 1989 an der Nottreppe des Fernsehturms vier Skinheads „Schmierereien mit fa­schistischem Inhalt: „Sieg Heil“ und „Juden raus“ und eine Lichtanlage wurde von einem Skinhead mit einem Fußtritt zerstört. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsver­fahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft einge­leitet. Gegen die drei anderen Skinheads wurde we­gen Tatbeteiligung gemäß § 215 Rowdy­tum StGB bzw. Ordnungsstraf­verfahren (OSV) eingeleitet.[438]

In Berlin im Bereich der Bushaltestelle Hellersdorfer Straße / Luzinstraße schlugen am 12. Januar 1989 zwei Skinheads „grundlos mehrfach auf ein Ehepaar ein“. Ein Ermittlungsverfah­ren wurde eingeleitet.[439]

In Berlin wurde am 13. Januar 1989 ein Mann (28 Jahre) beim Aufschließen seiner Wohnung von meh­reren Skinheads überfallen, zu Boden geschlagen und mit Füßen getreten. Es wurde eine Anzeige gemäß § 215 Rowdytum StGB aufgenommen.[440]

In Berlin-Mitte wurden am 14. Januar 1989, gegen 20.00 Uhr, im Bereich Neptunbrunnen vier afrikani­sche Studenten (Kongo) der BPS der SED Frankfurt/O. von neun Berliner Skinheads angegriffen und mit Tritten und Schlä­gen mit Fäusten und Gürteln verletzt. Am 17. Januar 1989, gegen 14.30 Uhr, zeigten Geschädigte bei der Abt. K des VPKA Frankfurt (O.) die Aus­einandersetzungen als vorsätzliche Kör­perverletzung an. Von dort aus wurde die VPI/K Berlin-Mitte am 20. Januar 1989 bekannt und der Sach­verhalt wurde dann als „Rowdytum gem. 215 StGB am 25. 1. 1989 umklassifiziert“. Am 17. Februar wurden neun Angreifer festge­nom­men und ein Ermittlungsverfahren nach § 215 Rowdytum StGB ein­geleitet. Gegen sieben Täter wurde Haftbefehl erlassen und gegen zwei Täter wurde ohne Haft weiterbe­arbeitet. Unter den Tätern war ein Schüler, ein Student, zwei Lehrlinge und fünf Handwerker bzw. Ar­beiter aus unterschiedlichen Branchen. Die weitere Bearbei­tung erfolgte durch die Abt. K des PdVP Ber­lin.[441]

In Berlin-Mitte wurde am 20. Januar 1989 in der 17. POS ein Zettel mit Hakenkreuzschmiere­reien ge­funden. Als Täter wurde ein Schüler einer 10. Klasse ermittelt, woraufhin disziplinie­rende Maßnahmen eingeleitet wurden.[442]

In Berlin-Friedrichsfelde wurden am 23. Januar 1989 im Treppenhaus des Wohnhauses Rhinstraße 2 „faschistische Symbole und Parolen angeschmiert“. Als Täter wurde ein Mädchen (16 Jahre) ermittelt, die als Motiv für ihre Tat, „Verärgerung gegenüber der VP“ angab. Sie war Lehrling im VEB OGS Berlin. Gegen sie wurde gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft ein Ermittlungsver­fahren eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg.[443] 

In Berlin kam es am 25. Januar 1989 an der 22. Oberschule bei einer Faschingsveranstaltung zu ei­nem „Vorkommnis“. Mehrere Skinheads drangen dort ein und grölten rassistische bzw. antisemitische Paro­len. Diese Gruppe war bereits vorher aufgefallen durch lautstarke Äuße­rungen wie z. B. „Sieg Heil oder „Deutschland über alles“.[444]

In Berlin kam es im Januar 1989 „zu mehreren Vorkommnissen mit 2 Jugendlichen der 10. POS Mar­zahn. Unter Anwendung von psychischem Druck raubten sie „Bomberjacken“, begingen Körperverlet­zungen, benutzten faschistische Parolen und zeigten im Beisein von anderen Schülern den faschistischen Gruß. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[445]

In Berlin-Pankow wurde am 26. Januar 1989 von einem Schüler der 28. OS „Karl Marx“ ein selbst­ge­fertigter Zettel mit antisemitischem und rassistischem Inhalt weiter gege­ben. Gegen ihn wurde ein Er­mittlungsverfahren eingeleitet. Bei seiner Vernehmung gab er an, dass es in Ber­lin-Buch weitere Jugend­liche gegeben hat, die ebenfalls Hitler verehrten und antisemiti­sche Parolen gröl­ten. Danach wurde am 16. Februar gegen drei Jugendliche ein Ermitt­lungsverfah­ren we­gen Rowdytum und öffentlicher Herab­würdigung eingeleitet.[446]

In Berlin beschimpfte am 28. Januar 1989 in der HO-Gaststätte „Alt Cöllner Schankstuben“ ein Skinhead Gäste mit „Judas verrecke“ und „Stasischweine“. Ein Ermittlungsverfahren ge­mäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet und die weitere Bearbeitung übernahm die VPI Mitte.[447]

In Berlin gab es am 28. Januar 1989 im Foyer der Klubgaststätte „Akaziengrund“ „herabwür­digende Äußerungen faschistischen Inhalts“, jedoch konnten Hinweise auf eine Straftat ge­mäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB „nicht offizialisiert werden“. Daher konnte die VPI Mar­zahn nur ein Ermittlungs­verfahren gemäß §§ 137 Beleidigung, 139 (1) Verfolgung von Belei­digungen und Verleumdungen StGB einleiten.[448]

In Berlin-Marzahn wurden am 10. Februar 1989, gegen 9.00 Uhr, im Hausflur des Wohnhauses Al­lee der Kosmonauten 117 auf den Bekanntmachungen der Hausgemeinschaftsleitung (HGL) „fa­schistische Symbole und Losungen“ geschmiert: „Wir gewinnen“, „Rote raus“, „Heil Hit­ler“ und „Heil (dahinter SS-Runen, Größe 20 cm)“. Des Weiteren wurden noch 8 Haken­kreuze so­wie 6 SS-Runen geschmiert. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Mar­zahn, zu­sam­men mit der KDfS Marzahn.[449] 

In Berlin-Marzahn wurden am 13. Februar 1989, gegen 12.50 Uhr, im Hausflur des Wohnhauses in der Ludwig-Renn-Str. 52 u. a. die folgenden Schmierereien festgestellt: „NPD!!“, „Sieg Heil!!!“ und „Aus­länder raus!!!!“. Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Mar­zahn.[450] 

Auf dem S-Bahnhof Leninallee wurde am 16. Februar 1989, gegen 23.00 Uhr, ein israelischer Stu­dent, er studierte Theaterwissenschaften an der HU Berlin, von zwei Unbekannten be­schimpft und geschlagen. Das Opfer erlitt eine Nasen­beinfraktur und Häma­tome am linken Auge. Es wurde eine Anzeige gemäß § 115 vorsätzliche Körperverletzung aufgenommen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des TPA Berlin.[451]

In Berlin-Marzahn wurden am 19. Februar 1989, gegen 17.55 Uhr, dem OvD des MfS mitgeteilt, dass in der Herrentoilette des Eiskaffees „Eiskristall“ in der Ludwig-Renn-Straße 72 faschisti­sche Schmierereien festgestellt: „Deutschland den Deutschen“, „Ausländer raus“ und „Ich komme wieder. Adolf H.“ Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Marzahn.[452]

In Berlin wurden am 24. Februar 1989 auf dem Weg vom „Jugendklub Eldenaer Straße zum Gemeinde­haus der Samaritergemeinde 7 Personen (darunter 2 Kinder des Pfarrers Eppel­mann)“ von etwa 20 Skin­heads verfolgt und durch Fußtritte und Faustschläge angegriffen. Durch einen Geschädigten wurde eine Anzeige gemäß § 215 Rowdytum StGB erstattet. Am 26. Februar 1989 wurden vier Täter personifiziert und ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung er­folgte durch die Abt. K des PdVP.[453] 

In Berlin wurden am 24. Februar 1989 drei Personen von drei Skinheads überfallen, geschla­gen und verletzt. Die Überfallenen mussten sich in medizinische Behandlung begeben. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbei­tung erfolgte durch die VPI Mar­zahn.[454] 

In Berlin-Pankow wurde am 25. Februar 1989 der Direktorin der 28. Oberschule bekannt, dass ein Schü­ler „einen handgeschriebenen Zettel mit antisemitischen und rassistischen Tex­ten bei sich hatte“. Die Ermittlungen ergaben, dass er Mitglied einer Gruppe war, die sich „mit dem faschistischen Gruß begrüß­ten, Kassetten mit herabwürdigenden Texten abspielten und einer von ihnen während einer Klassenfahrt das Horst-Wessel-Lied im Beisein mehrerer Personen gesungen“ hatte. Gegen vier Schüler wurden Er­mittlungsverfahren gemäß § 220 Öf­fentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II/PdVP.[455]

In Berlin wurden am 26. Februar 1989 in der Nähe des Marx-Engels-Forums vier Mitarbeiter des MfS von Skinheads gewalttätig angegriffen. Fünf Täter konnten personifiziert werden. Es wurde ein Ermitt­lungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bear­beitung erfolgte durch das Dez. II/PdVP.[456]

In Berlin-Hohenschönhausen überfielen am 7. März 1989 etwa 20 Neonazis eine Dis­ko­veran­stal­tung, die in der Turnhalle der 22. POS „Anna Seghers“ stattfand. Die Angreifer spielten ihre mitge­brach­ten Mu­sikkassetten und zeigten den Hitlergruß. Lehrer und FDJ-Funkti­onäre drängten sie dann aus der Turn­halle, doch sie kehrten zurück. Es handelte sich vorwie­gend um ehema­lige Schüler der Schule. Die VP wurde erst zwei Tage später, am 9. März von die­sem An­griff in­for­miert. Am 10. März 1989 wurden 12 Personen zugeführt und fünf Angreifer wurden als Täter (17 bis 18 Jahre) ermittelt, von denen drei bereits vorbestraft waren. Es wur­den zwei Ermitt­lungsverfahren gemäß jeweils §§ 220 Öffentliche Herabwür­digung, 215 Row­dytum, 134 Haus­friedensbruch mit Haft sowie zwei Ermittlungsverfahren gemäß je­weils §§ 215 Rowdytum und 134 Hausfriedensbruch StGB und ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 215 Rowdytum, 220 Öf­fentliche Herabwürdigung und 134 Hausfriedensbruch StGB eingeleitet. Die ab­schließende Be­arbeitung erfolgte durch das Dez. II des PdVP Berlin in Koordination mit ei­nem Verbin­dungsoffizier der Abteilung IX.[457]

Am 8. März 1989 wurden vier Arbeiter (20 bis 22 Jahre) und zwei Lehrlinge (17 und 19 Jahre) festge­nommen. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 206 unbefugter Waffen- und Sprengmittel­besitz, 220 (3) Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Au­ßerdem wurde am 20. März 1989 ein Fahrer, er war im VEB Wasserversorgung und Abwas­serbehandlung Berlin, Wasserwerk Altglienicke, festgenommen. Gegen ihn wurde ein Er­mittlungsverfahren gemäß § 205 (1) Verletzung der Vorschriften des Funkverkehrs StGB ein­geleitet und die Bear­beitung erfolgte durch die HA IX/2. Die Beschuldigten hatten sich von 1987 bis März 1989 im „ehemaligen Kampfge­biet des 2. Weltkrieges um Halbe/Teupitz […] Waffen, Waffenteile und Munition“ beschafft. Bei den Wohnungsdurchsuchungen wurden „1 MPi ‚Beretta‘, 1 MG 42, 1 Karabiner, 1 MPi 38 und über 40 Patronen sichergestellt“. Einer der Beschuldigten „bewahrte darüber hinaus in seinem Zimmer Literatur faschistischen Cha­rakters, Bildnisse faschistischer Führer und mit Hakenkreuzen versehene Ausrüstungsgegen­stände“ auf.[458]

In Berlin-Mahlsdorf wurden im März 1989 zwei Neonazi-Gruppen entdeckt, deren 14 Mit­glieder aus Schülern der 9. und 10. Klasse bestand. Sie verkehrten „hauptsächlich in der Mehrzweckgast­stätte Lion-Feuchtwanger-Straße und in den Jugendklubs der 18. und 23. Oberschule“ und sie verwendeten faschis­tische und neonazistische Symbole.[459]

In Berlin-Lichtenberg wurde am 11. März 1989, gegen 11.20 Uhr, ein kubanischer Student von der TH Ilmenau von sechs Erfurter Hooligans „grundlos“ gewalttätig angegriffen und so am Kopf verletzt, dass er im Oskar-Ziethen-Krankenhaus ambulant behandelt werden musste. Gegen ei­nen unbekannten Täter wurde gemäß § 215 Rowdytum StGB ein Ermittlungsverfahren ein­ge­leitet. Sie wurden zuerst der VPI Mitte zugeführt und danach an die Abt. K Lichtenberg überstellt, wo die weitere Bearbeitung erfolgte.[460] 

In Lichtenberg wurden in zwei Toiletten des VEB Herrenbekleidung „Fortschritt“ mehrere Ha­kenkreuze und faschistische Schmierereien angebracht: „FAP – NPD“, „Laßt Euch in der Hei­mat nicht unterkrie­gen“, „Skinhead sind weiße Macht“ und „Sieg Heil“. Dazu wurden ein Galgen und eine stilisierte Hand gezeichnet, die den faschistischen Gruß dar­stellte. Die wei­tere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg in ei­nem bereits laufenden Ermitt­lungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwür­digung StGB gegen Unbekannt.[461] 

Am 30. März 1989 beleidigten zwei Jugendliche zwei „äthiopische Staatsbürger“ in der Gast­stätte „Ve­nezia“ in der Schönhauser Allee, zerrissen einem der beiden die Jacke und be­war­fen sie mit Steinen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 140 Beleidigung we­gen Zu­ge­hö­rigkeit einer anderen Nation, oder Rasse und 215 Rowdytum StGB eingeleitet.[462]

In Berlin wurden am 31. März 1989 vor der Klubgaststätte „Zur Mühle“ zwei Mosambikaner von Skin­heads geschlagen, die „als aggressiv, zu rowdyhaften Handlungen mit rassistischen Tendenzen neigend eingeschätzt“ wurden. Die Gruppe sollte wegen dieser Straftat aufgeklärt werden und es sollte das „Ent­stehen einer feindlich-negativen Gruppierung“ verhindert bzw. deren Zerschlagung erreicht werden.[463]

In Berlin-Hohenschönhausen in der Leninallee 297 hatten Hooligans des 1. FC Union Berlin im Jahr 1989 in einem ungenutzten Keller einen Clubraum eingerichtet. Nach dem Verlassen des Raumes grölten sie lautstark Parolen wie z. B. „Sieg Heil“ oder „Deutschland über al­les“.[464]

In Berlin wurde am 8. April 1989 ein Mosambikaner von zwei Jugendlichen aus Hellersdorf be­schimpft, gestoßen, verfolgt und verletzt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB ohne Haft eingeleitet.[465]

In Berlin kam es am 1. April 1989 vor dem Fußballspiel BFC Dynamo gegen FC Karl-Marx-Stadt schwere, gewalttätigen Ausschreitungen von Skinheads und Hooligans. In der Nähe des S-Bahnhofs Ale­xanderp­latz wurden sieben Türken von einem rassistischen Mob überfallen und zusammengeschlagen. Nach dem Spiel zogen ca. 200 Skinheads und Hooli­gans in Marschformation durch die Friedrichstraße und durchbrachen eine Sperrkette der DVP. Un­beteiligte Passanten blieben verletzt auf der Straße liegen. Der Mob zog dann weiter zum Alexanderplatz und randalierten dort, mit Steinen und Blu­mentöpfen werfend. Ein Pole wurde von ihnen überfallen und schwer verletzt. Die rund um den Alexanderplatz postierten Funk­streifenwagen der DVP wurden nicht eingesetzt, so dass die Randa­lierer unbehelligt den Tat­ort verlassen konnten.[466]

In Berlin-Lichtenberg stellte am 3. April 1989, gegen 7.15 Uhr, der Hausmeister des Wohnhauses in der Rudolf-Seiffert-Straße 58 die folgende Schmiererei fest: „Ausländer raus“. Bei dem Wohn­haus handelte es sich um ein Wohnobjekt des Dienstleistungsamtes für ausländische Vertretun­gen. Die Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Marzahn.[467]

In Berlin-Friedrichshagen wurde 1989 eine Angolanerin von drei Deutschen in einem Wag­gon der S-Bahn überfallen, geschlagen und verletzt. Die VP untersuchte den Vorfall ge­mäß § 215 Abs. 1 StGB Rowdytum.[468]

In Berlin-Marzahn wurde am 20. April 1989 an einer Wand ein Hakenkreuz vorge­funden.[469]

In Berlin-Lichtenberg wurden am 20. April 1989 ca. 30 Jugendliche entdeckt, die laut riefen: „Herzlichen Glückwunsch, lieber Adolf“. Von der VP wurden 9 Personen (16 bis 21 Jahre) zuge­führt.[470]

In Berlin-Lichtenberg hatten auf dem Bahnhof Lichtenberg am 20. April 1989 etwa 100 Neo­nazis Fahr­gäste und Bahnpoli­zisten angegriffen, antisemitische Parolen gegrölt und den Hit­lergruß ge­zeigt.[471]

In Berlin-Lichtenberg feierten am 20. April 1989 vor dem Kulturhaus des VEB Elektrokohle Lichtenberg (EKL) 25 bis 30 Skinheads den Geburtstag von A. Hitler. Es wurde gesungen „Happy Birth­day, lieber Adolf“, „Heil Hitler“ gerufen und der Hitlergruß gezeigt. Die Neona­zis liefen auf die Straße Richtung Jac­ques-Duclos-Straße, brannten Feuer­werkskörper ab und be­hinderten den Fahr­zeug- und Stra­ßen­bahn­verkehr. Die VP führte elf Skinheads (16 bis 22 Jahre) zu und lei­tete acht Er­mittlungsver­fahren gemäß §§ 215 (1) Row­dy­tum mit Haft und 220 (3) Öffentliche Herabwürdi­gung StGB ein. Bei drei Beschuldig­ten stellte sich heraus, dass sie „In­offizielle Mitar­beiter“ der HA XX und der VP waren. Die wei­tere Bearbeitung wurde von der VPI Lich­tenberg in Zusam­menarbeit mit der Abteilung IX der BVfS Berlin über­nommen, die aufklären sollte, wer die Rädelsführer und Inspi­ratoren der Straftat waren.[472]

Am 20. April 1989 begingen Lehr­linge der Betriebsberufsschule (BBS) „P. Belajew“ des RAW Schöne­weide, Klasse FA 88, den 100. Geburtstag von A. Hitler und tra­fen Vorbe­rei­tungen um im Freundeskreis Kassetten mit Reden von A. Hitler anzuhören.[473]

Bei Lehrlingen der Ausbildungsstätte des VEB Fernmeldeanlagenbau wurde geworben für ein Zusam­mentreffen auf dem Alexanderplatz, um den 100. Geburtstag von A. Hitler zu feiern.[474]

In Berlin drangen in der Gleimstraße am 21. April 1989 eine Gruppe Skinheads gewaltsam in eine Woh­nung ein, schlugen zwei Punks nieder, beschädigten Einrichtungsgegenstände und öff­neten den Gashahn in der Küche und ließen so Gas unverbrannt ausströmen. Es wurden fünf Täter ermittelt, gegen die ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB ein­gelei­tete wurde. Die weitere Bearbeitung des Falles erfolgte durch das Dezernat II des PdVP Ber­lin.[475]

Bei der Grenzübergangsstelle des Flughafens Berlin-Schönefeld wurde am 21. April 1989, ge­gen 12.50 Uhr, „eine Hetzschmiererei festgestellt“: „Rotärsche im Sozialismus tot, Adolf Hitler dreimal hoch“. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das Betriebsschutz-Amt (DVP), Kri­mi­nalpolizei.[476]

In Berlin wurde am 21. April 1989 in der HOG „Ahornblatt“ der faschistische Gruß gezeigt und das „Deutschlandlied“ gesungen. Gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eine An­zeige ge­fertigt und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die DVPI Mitte.[477]

Am 22. April 1989, gegen 17.00 Uhr, fand in der Elisabethkirche in der Invalidenstraße ein „Solidari­tätskonzert für die inhaftierten RAF-Mitglieder“ statt. Von den 100 Personen die sich eingefunden hatten, waren etwa 70 Punker. Sechs Personen wurden von der Abt. K der VPI Berlin-Mitte „wegen Verdacht des Rowdytums und Widerstand gegen staatliche Maßnahmen zugeführt“. Die weitere Bearbeitung er­folgte durch die Abt. K der VPI Berlin-Mitte „im Beisein eines Mitarbeiters der KD Berlin-Mitte“.[478]

In Prenzlauer Berg sollte im April 1989 in einer leerstehenden Wohnung eine „Geburtstags­feier“ mit ca. 40 Perso­nen stattfinden. Dabei sollten faschistische Lieder abgespielt werden und es sollte eine Ge­denk­rede gehalten werden. Alle Vorhaben wurden von Diensteinheiten des MfS im Zusammenwirken mit der DVP unterbun­den.[479]

In Berlin wurde am 29. April 1989 im Ernst-Thälmann-Park von Skinheads eine „Staats­flagge der DDR aus der Halterung gerissen und auf dem Fußboden geschleift“. Ein Ermitt­lungsver­fahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB wurde eingeleitet. Die wei­tere Bear­beitung erfolgte durch die VPI Prenzlauer Berg.[480]

In Berlin wurde der Abteilung II der BVfS Anfang Mai 1989 inoffiziell bekannt, dass es am 22. April 1989 „im Vorfeld des S-Bahnhofes Friedrichsfelde/Ost und am 28./29. 4. 1989 vor dem Jugendklub ‚Linse‘, Straße der Befreiung 70, direkt gegenüber der Dienststelle der BV Berlin, zu Zusammenrottun­gen von […] Skinheads“ gekommen war. Um „einer Konfronta­tion der sich feindlich gegenüberstehen­den jugendlichen Gruppierungen, Skinheads und Pun­ker vor­zubeugen“, waren die Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe, sie sollten auch in diesem Klub für „Ordnung und Sicherheit“ sorgen, angehalten wor­den, „keinem Jugendlichen mit Skinhead ähnlichem Aussehen Einlass“ zu gewähren. Deshalb versam­melten sich Skinheads am 22. April 1989 vor dem Bahnhof Friedrichsfelde/Ost und griffen nach Veranstaltungsende Besu­cher des Jugendklubs gewalttätig an. Durch einen Steinwurf eines Skinheads wurde einer der Jugendliche „schwer verletzt“. Als ein Funkstreifenwagen der VP eintraf, wurden die Hin­weise auf die geflüchteten Skinheads von den Volkspolizisten nicht wahrgenommen, statt die Maß­nahmen gegen Skinheads zu richten, wurden sie gegen Punker gerichtet. Am 28. April 1989 randalierten 35 bis 40 Skinheads unmittelbar vor der „Linse“. Erst vier, mit Holzstöcken bewaffneten Mitgliedern der FDJ-Ordnungsgruppe und die Besatzung eines Funkstreifenwa­gens der DVP „veranlaßten die Skinhead-Anhänger zum Rückzug. Dabei kam es kurzzeitig zur Beeinträchtigung des Straßenverkehrs in der Straße der Befreiung. Wie beim Vorfall am 22. 4. 1989 war die Handlungsweise der Angehörigen der Schutz­polizei nicht situationsge­recht und stand im völligen Widerspruch zu Ursache und Wirkung“. Gegen die Skinheads wurden keine Maßnahmen eingeleitet und ein durch die FDJ-Ordnungsgruppe festgenomme­ner Skinhead wurde „nach einer kurzen Kontrolle des Personalausweises wieder freigelas­sen“. Bei einer weiteren Veranstaltung am 13. Mai 1989 „erfolgte ein vorbeugender Einsatz durch die VPI Lichtenberg, so dass es zu keinen weiteren Vorkommnissen kam.[481]

In Berlin nannte sich 1989 die Neonazi-Gruppe „Lichtenberger Front“ in „Be­wegung 30. Ja­nuar“ um. Sie ar­beitete streng konspi­rativ und verfügte über ein breites Netz­werk zu an­deren Grup­pen. In der Gruppe waren „faschistische Rang- und Funktionsbezeichnungen“ ein­geführt worden.[482] Am 31. Januar 1990 wurde aus dieser „Bewegung“ die Neonazi-Gruppe „Na­tionale Alternative“ (NA).[483]

Die Abteilung II der BVfS erfuhr inoffiziell von „Zusammenrottungen von Skinheads“, die am 22. und 29. April 1989 vor dem Jugendklub „Linse“ und vor dem Dienstgebäude des BVfS stattgefunden hatten. In der Operativinformation Nr. 220/89 vom 8. Mai 1989, die Inhalte ba­sierten auf Informationen des IMS „Olaf Jung“, beschrieb das MfS en détail die Abläufe am 22. April nach der Veranstaltung vor dem S-Bahnhof Friedrichsfelde/Ost. Dort war es zwischen Skinheads und Besuchern des Jugendklubs zu ge­walttätigen Auseinandersetzungen gekommen, bei denen ein Jugendlicher einen Stein an den Kopf be­kam. Dem war das Verbot für Skinheads vorausgegangen, dass ihnen den Zutritt zur „Linse“ verwehrt wurde. Die Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe hatten, um einer „Konfrontation der sich feindlich ge­genüberstehenden ju­gendlichen Gruppierungen, Skinhead und Punker, vorzubeugen“, die Anweisung Skinheads keinen „Einlass zu gewähren“. So wurde durch eine bürokratische Maßnahme das Konflikt­po­tential auf die „Straße“ verdrängt. Als der Funkstreifenwagen gekommen war, sollen die Volks­poli­zisten nicht gegen die Angreifer, die Skinheads, vorgegangen sein, sondern gegen deren Opfer. Daraufhin versammelten sich eine Woche später, am 28. April 1989 etwa 40 Skinheads wieder vor der „Linse“, um dort „Besucher der Veranstaltung zu provozieren“. Vier, mit Holz­stöcken bewaffneten Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppe und sowie die Besatzung eines Funk­streifenwagens „veranlaßten die Skinhead-Anhänger zum Rückzug“. Wieder, wie bereits am 22. April 1989, handelten die Schutzpolizisten „nicht situationsgerecht“. Weitere Veranstaltun­gen im Jugendclub „Linse“ waren für den 13. und 20. Mai 1989 geplant und „da mit ähnlichen Störungen“ gerechnet wurde, empfahl das MfS dem Klubleiter die An­ordnung, dass „die Be­sucher […] den Jugendklub nur geschlossen verlassen“ sollten.[484]

Im Computerraum der BBS des RAW „Franz Stenzer“ wurden am 24. April 1989, gegen 13.00 Uhr, in der hinteren Sitzbank eine „Hetzschmiererei“ gefunden: „Herzlichen Glück­wunsch zum 100. Geburtstag unserem heißgeliebten Führer Adolf Hitler“. Dazu waren noch mehrere Ha­kenkreuze geschmiert worden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch das TPA (I) Berlin.[485]

Auf dem gemeinsamen Schulhof der 22. und der 23. Oberschule in Berlin-Lichtenberg wurden am 28. April 1989, gegen 6.50 Uhr, insgesamt 25 Hakenkreuze und eine SS-Rune an den Schul­gebäu­den sowie an einer „auf dem Schulhof befindlichen Garage auf den Putz eingekratzt“ aufgefun­den. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg.[486]

In einem S-Bahnwagen der Strecke Erkner – Friedrichstraße – Königs Wusterhausen wurden am 29. April 1989, gegen 14.49 Uhr durch den Triebwagenführer u. a. die folgenden Schmie­rereien festgestellt: „Tötet die SED“, „Die Mauer muss weg“, „Türken, Sachsen, Juden, Rus­sen, Imker, Stasis alles Schweine“ und „Republikaner zur Uno“. Die weitere Bearbeitung er­folgte durch die Abt. K des TPA Frankfurt (Oder).[487]

In Berlin-Lichtenberg war in der Gaststätte „Zum goldenen Pflug“ ein Tisch bestellt worden, an dem der 100. Geburtstag von A. Hitler gefeiert werden sollte. Danach wollten die Skin­heads noch am selben Abend in die Gaststätte „Bärenschaufenster“ ziehen, weil sie sich dort jeweils Donners­tag zu einer Disko trafen. Im Jugendklub des VEB Elektrokohle wollten neun namentlich bekannte Skinheads den Geburts­tag feiern.

In Berlin-Prenzlauer Berg sollte in einer leerstehenden Wohnung eine „Geburtstagsfeier“ mit ca. 40 Per­so­nen stattfinden. Dabei sollten faschistische Lieder abgespielt werden und es sollte eine Ge­denkrede gehalten werden. Alle Vorhaben wurden von Diensteinheiten des MfS im Zusammenwirken mit der DVP unterbun­den.[488]

Ein Wehrpflichtiger aus Berlin (DDR) wurde zum 3. Mai 1989 zur Ableistung seines Grund­wehrdienstes zum Panzerregiment 21 einberufen. Die Einberufung stellte eine „zielgerichtete Differenzierungs- und Zersetzungsmaßnahme gegen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in Er­scheinung getretene rechtsextre­mistische rowdyhafte Gruppierung („Skinheads“). 1986 trat der Wehrpflichtige operativ in Erscheinung, als er zu einem „rowdyhaften Anhang des 1. FC Union Berlin“ gehörte und sich zu einem Skinhead entwickelte. Im Gruppenzusammenhang beging er „politisch motivierte kriminelle Handlungen“, d. h. er äußerte sich in nationalisti­scher, rassisti­scher und profaschistischer Manier, jedoch konnte ihm eine kon­krete Tatbeteili­gung „offiziell nicht nachgewiesen werden“. Er sollte während der Wehrpflichtzeit von einem Inoffiziellen Mitarbeiter „unter die operative Kontrolle“ genommen werden und seine Ver­bindun­gen zu sei­ner ehemaligen Gruppe oder operativ bedeutsamen Personen sollte kontrol­liert werden. Zu ge­sellschaftspolitischen Höhepunkten in Berlin, sollte er weder Urlaub, Kurzurlaub oder erwei­terten Ausgang erhalten und ihm sollte „zu operativ bedeutsamen An­lässen“ der Besuch in Ber­lin verwehrt werden.[489]

Durch den IMS „Henry Sperlich“ wurde der Abteilung Kader 15 der HA Kader und Schulung am 20. Juni 1989 bekannt, dass ein UaZ, er war MPi-Schütze des WR/MfS Berlin, Komman­do 5, 8. Schützen­kompanie in Ahrensfelde, in seinem Heimatort Verbindungen zu Skinheads hätte. Der UaZ berichtete dem IMS, dass er während seiner Lehre im Internat in Nauenburg „wahllos auf Bürger eingeschlagen“ hätte. Dafür wären sie bestraft und aus dem Internat ver­wiesen wor­den. Zuhause sei er „ausschließlich mit Schnürstiefeln, engen Jeans und Lederja­cke bzw. ‚Bom­berjacke‘ bekleidet“ herumgelaufen. Ein wei­tere UaZ besuchte mit dem Ver­dächtigen zusam­men „Skin-Discos“ und einer der beiden äußerte sich: „… hätte ich ein Bleirohr, würde ich dem Türken den Scheitel nachziehen!“. Staatsbesuche ausländischer Re­präsentanten kommentierte er: „… die Bande kommt doch bloß, um sich durchzufressen“. Zur Klä­rung der Informationen sollte ein OV „Boxer“ bearbeitet werden, davon wurde dann ab­hängig ge­macht, ob weiterge­hende Maßnahmen getroffen werden sollten.[490]

Obwohl es im Jahr 1989 circa 280 Strafverfahren wegen Neonazismus gege­ben hat, behaup­tete die staat­liche Nachrichten­agen­tur ADN im August 1989, Informa­tio­nen zum Neonazis­mus in der DDR seien „purer Un­sinn“ und dass vor dem Hintergrund, dass vom Januar bis zum De­zem­ber 1989 in der DDR insgesamt 289 Strafverfahren wegen Neonazismus stattgefunden ha­ben.[491]

In Berlin wurde am 11. Mai 1989 bekannt, dass im Stadtgebiet ein „Trabant-Kombi“ gesehen wurde, auf dem die „Odalsrune“ geschmiert war. In dem Auto sollen drei Skinheads gesessen ha­ben. Das Zeichen stand für die in Westdeutschland“ operierende rassistische und neonazistische „Wiking-Jugend“ (WJ).[492]

In Berlin-Hellersdorf wurde an der Fensterscheibe eines Bauwagens am 1. Mai 1989, gegen 2.30 Uhr, ein Hakenkreuz festgestellt. Der Täter wurde durch die Besatzung eines FStW vorläufig fest­genommen. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Hellersdorf.[493]

Am 3. Mai 1989, gegen 15.11 Uhr, wurde im S-Bahnzug zwischen Berlin-Treptow und Ost­kreuz eine Frau (30 Jahre) von einem weiblichen Hooligan von Dynamo Dresden „grundlos ins Gesicht geschlagen, mit Füßen getreten“ und es wurden ihr Haare ausgerissen. Sie musste mit „Verdacht auf Bauchfelltrauma stationär in das Krankenhaus Berlin-Friedrichshain eingeliefert werden. Die Täterin wurde von Trans­portpolizisten „vorläufig festgenommen“ und gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des TPA Berlin.[494]

In Berlin-Friedrichshain wurde Ende Mai 1989 ein Mosambikaner von einem Deut­schen, er war Mitglied der FDJ, des FDGB, der GDSF und der GST, überfallen, geschlagen und ver­letzt. Es wurde ein Er­mitt­lungsverfahren eingeleitet und der Beschuldigte wurde ver­nom­men.[495]

In Berlin grölten am 10. Mai 1989 auf einem Grundstück der KGA „Florafreunde“ zwei Skinheads „fa­schistische Parolen“. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentli­che Herabwürdigung StGB eingeleitet und am 23. Mai 1989 wurde ein „beschleunigtes Ver­fah­ren“ durchge­führt.[496] 

In Berlin-Prenzlauer Berg verherrlichten am 10. Mai 1989 zwei Schüler der 15. POS „offen faschisti­sches Gedankengut“, indem sie „Ruhm und Ehre unserem Führer Adolf Hitler“ äu­ßerten. Ein Ermitt­lungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB ohne Haft wurde eingeleitet und durch den Jugendstaatsanwalt erfolgte eine öffentliche Auswertung an der 15. POS.[497]

In Berlin wurde am 11. Mai 1989 bekannt, dass im Stadtgebiet ein „Trabant-Kombi“ gese­hen wurde, auf dem die „Odalsrune“ geschmiert war. In dem Auto sollen drei Skinheads ge­sessen ha­ben. Das Zeichen stand für die in West-Deutschland“ operierende rassistische und neo­faschistische „Wiking-Jugend“ (WJ).[498]

In Berlin beschimpfte am 14. Mai 1989 ein Skinhead Delegierte aus Magdeburg, die zum Pfingsttreffen gekommen waren, mit „Judensau“ und leistete Widerstand als er von Volkspo­lizisten zugeführt wurde. Ein Ermittlungsverfahren gemäß §§ 220 Öffentliche Herabwürdi­gung, 212 Aktiver Widerstand gegen staatliche Maßnahmen StGB wurde eingeleitet. Die wei­tere Bear­beitung erfolgte durch die VPI Mar­zahn.[499]

Gegen einen Oberwachtmeister der VP, er war Unterführer auf Zeit in der 18. VP Bereitschaft in Wand­litz-Basdorf, wurde im Mai/Juni 1989 eine OPK „Post“ eingeleitet, weil er sich anti­semitisch äußerte, negative politische Grundeinstellungen verfügte und Unterstellte schika­nierte. Die Zielstellung beinhal­tete die Verhinderung feindlich-negativer Handlungen und die Prüfung strafrechtlicher Verantwortlich­keit gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB.[500]

In Berlin-Blankenburg kam es am 4. Juni 1989 in einem Wohnheim für Arbeiter zu gewalttä­ti­gen Aus­einandersetzungen zwischen Vietnamesen und Mosambikanern, an denen etwa 60 Per­sonen beteiligt wa­ren.[501]

Nach der Information des MdI vom 5. Juni 1989 kam es in Berlin-Weißensee am 3. Juni 1989, gegen 22.30 Uhr, beim Arbeiterwohnheim im Blankenburger Pflasterweg 101 zu gewalttätigen Auseinander­setzungen zwischen „insgesamt 70 Bürgern der Volksrepublik Mocambique und der Sozialistischen Re­publik Vietnam“. Dabei wurden zwei Vietnamesen, ein Mosambikaner sowie ein Volkspolizist verletzt und wurden in Krankenhäuser eingeliefert. Die Vietnamesen und der Angehörige der VP wurden ambu­lant behandelt, wohingegen der verletzte Mosambi­kaner stationär behandelt werden musste. Wegen der Ortslage des Wohnheimes der ausländi­schen Arbeiter „waren die Auseinandersetzungen und die Maß­nahmen der Volkspolizei nicht öffentlichkeitswirksam“. Gegen 23.15 Uhr hatte ein Pförtner des Wohn­heimes den Dienstha­benden der VP-Inspektion Berlin-Weißensee über die Vorgänge informiert. Der brachte darauf­hin, zur „Herstellung der Ordnung und Sicherheit“, 15 Funkstreifenwagen (FStW) und „weitere operative Kräfte“ der Kriminalpolizei zum Einsatz. Bei ihrem Eintreffen wurden die Volkspo­lizisten von Mosambikanern „mit Flaschen, Steinen und anderen Gegenständen beworfen“. Das MdI hielt diesen Einsatz der VP für „angemessen und zweckmäßig“, obwohl keine Zuführun­gen erfolgten, sonstige Hilfsmittel nicht angewendet wurden und die Unterkünfte der ausländi­schen Werktätigen von VP-Angehörigen „nicht betreten worden“ waren. Die Diensthabenden des MfAA und des Staatssekreta­riates für Arbeit und Löhne wurden informiert und aufgefordert den „zuständigen Botschaften“ zu be­richten.[502]

In Berlin brüllten am 5. Juni 1989 Skinheads auf dem Alexanderplatz „Deutschland den Deut­schen“ und „Ausländer raus“. Nach ihrer Zuführung wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Her­abwürdigung StGB eingeleitet und Haftbefehle verkündet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abteilung K des PdVP.[503]

Am 9. Juni 1989, gegen 15.30 Uhr, wurden zwei Arbeiter (18 und 20 Jahre) sowie ein Lehr­ling (17 Jahre) von einer Einsatzgruppe der VPI/K Lichtenberg ermittelt und zugeführt. Die drei Gewalttäter waren Mit­glied im FDGB, in der FDJ und in der Gesellschaft für Deutsch-Sowje­tische Freundschaft. Ein Arbeiter war noch Mitglied der GST. Sie hatten am 24. März 1989 im Fußgängertunnel des Bahnhofes Lichten­berg, zusammen mit vier weiteren Tätern, vier Perso­nen von hinten angegriffen und geschlagen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren ge­mäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet und gegen einen der Täter wurde Haftbefehl verkün­det und ein Täter wurde nach der Vernehmung entlassen.[504]

In Berlin versammelten sich am 17. Juni 1989 im Sportobjekt „Narva“ im Bruno-Bürgel-Weg etwa 20 bis 25 Skinheads. Es wurden „faschistische Lieder gesungen und Angehörige der DVP sowie Mitarbeiter des MfS beschimpft. Durch das Zusammenwirken der Abteilung IX und XX der BVfS Berlin, der KDfS Treptow und der VPI Treptow wurden erarbeitet, „daß es sich bei der Personenansammlung um 3 unter­schiedliche, voneinander unabhängig handelnde Gruppen handelte“. Eine Gruppe mit fünf bis sechs Mit­gliedern aus dem Kreis Königs Wus­terhausen war anwesend, die bei der Vorbeifahrt eines Fahrgastschiffes laut „Stasi raus“ und „Bullen raus“ brüllten. Ebenfalls wurde das „Deutschlandlied“ gesungen und „Sieg Heil“ ge­brüllt. Die Ermittlungen wurden durch die VPI Treptow weitergeführt.[505]

In Berlin kam es am 19. Juni 1989 im Wohnbereich Karl-Lade-Str., Ecke Ho-Chi-Minh-Str. zu gewalt­tä­tigen Aus­einandersetzungen zwischen „unbekannten Skinheads und Bürgern Mo­sambiques“. Die wei­tere Bearbeitung des Falles erfolgte durch die DVPI/K Lichtenberg. Be­reits zwei Jahre zuvor, erschienen im Sommer 1987 „in Abständen von 10 bis 12 Tagen re­gelmäßig in späten Abendstunden Gruppen Ju­gendlicher“, die durch „Krakeelen faschisti­scher Lieder und Parolen und aggressive Verhaltensweisen in Erscheinung“ getreten waren. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI/K Lichtenberg.[506]

In Berlin stießen im Juni 1989 auf dem Alexanderplatz ungefähr 15 Skinheads auf vier Stu­denten aus der VR Kongo, die nicht nur „Neger­schweine“ und „Auslän­der raus“ grölten, son­dern sie auch gewalt­tätig angriffen. Vier Angreifer, ih­nen schrieb die Staatsanwaltschaft eine besonders ak­tive Rol­le zu, ka­men vor Gericht. Drei Angeklagte (19 Jahre), befanden sich bis zur Ver­handlung be­reits drei Mo­nate in Untersu­chungs­haft. St., der vierte Ange­klagte (15 Jahre) wurde als be­son­ders aktiver Schlä­ger einge­stuft. Im Er­mitt­lungsver­fahren sagte er aus, er fühle sich den Skin­heads zu­gehörig, und be­kannte sich zu „Na­ti­onalstolz“, zu „Kamerad­schaftlichkeit“ und zum „Ausländerhass“. Diese Aus­sage wi­derrief er in der Haupt­ver­hand­lung und behaup­tete, er sei nie Skinhead ge­wesen. In seiner Woh­nung wurden Schnürstie­fel mit Stahlkappen und fotoko­pierte Zeitungen aus dem Nationalsozi­alis­mus gefunden und be­schlag­nahmt. Während der Gerichtsverhand­lung bekräftigte Stefan seine ras­sistisch moti­vierte, grund­sätzliche Ableh­nung gegen alle dun­kelhäutigen Menschen. Sein Vater un­ter­stützte ihn vor Ge­richt bedin­gungs­los und behauptete, sein Sohn sei kein Skinhead. Sibylli­nisch erklärte der Vater au­ßer­dem, für die Schwie­rigkei­ten seines Sohnes wären andere ver­antwort­lich. Das Ge­richt verur­teilte Stefan zu einem Jahr Ge­fängnis, Markus und Olaf zu je zehn Mona­ten Frei­heitsentzug. Alle drei Jugendli­chen hat­ten den angerichteten Schaden zu ersetzen.[507]

In Berlin-Lichtenberg wurden am 19. Juni 1989 in der Karl-Lade-Str./Ecke Ho-Chi-Minh-Str. meh­rere Mosam­bikaner von Skinheads gewalttätig angegriffen.[508]

In Berlin wurde am 21. Juni 1989 in einem Straßenbahnanhänger der Linie 25 „Republikaner leben hoch – Deutschland über alles“ gegrölt und ein Hakenkreuz vorgefunden. Gegen die unbe­kannten Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB einge­leitet. Die weitere Bear­beitung erfolgte durch die VPI Köpenick.[509] 

In Berlin wurde am 22. Juni 1989 in der Herrentoilette der Gaststätte „Jägerstübchen“ eine Schmiererei festgestellt: „Heil Hitler“, „Sieg Heil“, „Standarte Berlin“ und ein Hakenkreuz. Gegen die unbekannten Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Her­abwürdigung eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Lichtenberg.[510]

In Berlin wurden am 24. Juni 1989 auf dem Alexanderplatz sieben Personen „wegen auffälli­gen Verhal­tens und Kleidung, ähnlich der HJ-Uniform“ zum VP-Revier 13 zugeführt. Bei der Befragung ergab „sich kein Verdacht für eine Straftat“; sie wurden durch „die Heimat-VPKA abgeholt und zurückge­führt“.[511]

Ende Juni 1989 wurde bekannt, dass Schüler der 9. Klasse der 17. Oberschule „Wilhelm Flo­rin“ gegen die moralischen Grundlagen „unserer Bildungs- und Erziehungspolitik“ verstoßen und dass sie „revan­chistische Propaganda“ betrieben haben. Das Elternkollektiv dieser 9. Klasse hielt es für erforderlich, dass „bei bestimmten Schülern endlich eine erzieherische Wirkung“ erzielt werden müsste, um „die an­deren Schüler der Klasse vor weiteren Brutali­täten und nega­tiven politischen Einflüssen zu schützen“. Bei einem der brutalen Schüler wurde „ein Zettel mit ne­onazistischen Schmierereien“ entdeckt und sein Vater bestätigte, dass er „ein derartiges Schrift­stück auch zu Hause vorgefunden hätte“. Die in Absprache mit dem Lehrerkollektiv, der Schulrätin, Vertretern der Bezirksleitung und eines ehemaligen Mitar­beiters des MfS im Früh­jahr 1989 „festgelegten Straf- und Bewährungsmaßnahmen“ hatten sich bei ihm als „ergebnis­los erwiesen“. „Ein Vertuschen oder Herabspielen dieser Vor­kommnisse kann nicht länger ge­duldet werden“. Bei einem Pionierlager am Störitzsee, als die Jungen der 9. Klasse an einem Lehrgang für Zivilverteidigung teilnahmen, kam es tyranni­schen Verhaltensweisen gegen Mit­schüler. Gleichzeitig wurde neonazistische Propaganda ge­äußert, wie „ab in die Gaskammer“ und der Vorsitzende der neona­zistischen Partei „Die Re­publikaner“ (REP), F. Schönhuber, wurde verherrlicht. Außerdem gab es Aus­sprüche wie „Deutschland, Deutschland“, „Juden raus“ oder „Auschwitz muß renoviert werden“. In ei­nem Nebenzimmer wurde ein Jugendlicher, der sich als Kommunist bezeichnete, verprügelt. Diese Stel­lungnahme des Elternaktivs der 9. Klasse der 17. Oberschule wurde an das MdI, an das MfS, an eine Staatsanwaltschaft, an das Referat Jugendhilfe Heimerziehung und den zustän­digen ABV geschickt. Das Mitglied des ZK der SED und Präsident der Akademie der Künste, Prof. Dr. Manfred Wekwerth, bat das Eltern­aktiv darum, über diese Vorgänge weiterhin in­formiert zu werden.[512]

Aus den Berichten von inhaftierten Neonazis ist bekannt, dass auch in Jugendwerkhöfen, Gefängnissen und Zuchthäusern der DDR ille­gale neonazistische Schulungen für diese subpolitische Szene stattge­fun­den haben.

Die Tradition neonazistischer Vorfeldorganisierung hat in Lichtenberg in den 1960er Jahren begonnen. Sie setzte sich fort über die 1980er Jahre, als sich Skinheads Anfang 1988 zur „Lichtenberger Front“ und zur „Bewegung 30. Ja­nuar“ zusammen­schlossen. Einer der Führer der neonazistischen Jugendli­chen in Lichtenberg war Ingo Hasselbach, der nach eigenem Bekunden 1987 bei einem Freundschaftsfest für sowjetische Soldaten rief: „Die Mauer muß weg“. Dafür wurde er zu einer einjährigen Haftstrafe verur­teilt.[513]

In Berlin (DDR) auf dem Alexanderplatz wurden im Juni 1989 vier kongolesische Studenten von ca. 15 Skinheads angegriffen und mit „Neger­schweine“ und „Auslän­der raus“ beleidigt. Drei Rassisten (je­weils 19 Jahre und 15 Jahre) wurden angeklagt. Die 19-Jährigen befanden sich bis zur Verhandlung be­reits drei Mo­nate in Untersu­chungshaft. Ein weiterer Ange­klagter (15 Jahre) wurde als beson­ders akti­ver Schläger eingestuft. Im Ermitt­lungsver­fahren sagte er aus, er fühle sich den Skin­heads zugehö­rig, und bekannte sich zu „Nationalstolz“, zu „Kamerad­schaftlichkeit“ und zum „Ausländerhass“. Diese Aussage widerrief er in der Haupt­ver­handlung und behaup­tete, er sei nie Skinhead ge­wesen. In seiner Woh­nung wurden Schnürstiefel mit Stahlkappen und fotoko­pierte Zeitungen aus dem „Nationalsozialis­mus“ ge­funden und beschlag­nahmt. Während der Gerichtsverhand­lung bekräftigte er seine rassisti­sche Ableh­nung gegen alle Dunkelhäutigen. Sein Vater unter­stützte ihn vor Ge­richt bedin­gungs­los und behauptete, sein Sohn sei kein Skinhead. Mehrdeutig erklärte er au­ßer­dem, für die Schwierigkeiten seines Sohnes wären andere verantwortlich. Das Ge­richt verur­teilte seinen Sohn zu ei­ner Freiheitsstrafe von einem Jahr, die beiden anderen Angeklagten wurden zu je zehn Mona­ten Frei­heitsstrafe verurteilt. Die drei Jugend­lichen hatten den angerichteten Schaden zu ersetzen.[514]

In Berlin kam es am 13. Juli 1989 in der Gaststätte „Sophieneck“ zu gewalttätigen Aus­ei­nan­der­set­zun­gen zwischen zwei Skinheads und Gästen, wobei ein Opfer in der Charité am­bulant medi­zi­nisch behandelt werden musste. Gegen beide Täter wurde ein Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI/K Mitte.[515]

In Berlin wurden am 18. Juli 1989 in einer Straßenbahn der Linie 22 C auf Sitzen und Schei­ben und an einer Straßenbahnhaltestelle der Linie 22 faschistische Schmierereien festgestellt, die den „Skinheads zugeordnet werden“ konnte: „Juden raus. Das ist Berlin, die Hauptstadt des deutschen Reiches. […] Deutschland den Deutschen. Hakenkreuze. Deutsches Reich 1939. Hitlerjugend steht zu Deutschland. Deutsche Frauen, deutsches Bier, schwarz-rot-gold – wir stehn zu dir […]“. Am 25. Juli kam ein Skin­head zur VPI Pankow und „gestand oben­genannte Handlung. Als Motiv gab er den Einfluß westlicher Medien und Geltungsbedürfnis an. Beweismittel wurden gesichert“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Her­abwürdigung StGB wurde eingeleitet. Die wei­tere Bearbeitung erfolgte durch die VPI/K Pan­kow.[516]

In Berlin schlugen am 22. Juli 1989 drei Skinheads „grundlos“ auf Jugendliche ein. Gegen die Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung er­folgte durch die VPI Marzahn.[517]

In Berlin-Marzahn wurden am 22. Juli 1989 an vier verschiedenen Stellen neonazistische Pa­rolen ge­schmiert: „Vereint Deutschland – Hooligans / Ausländer raus / Skinheads Deutsch­land / altes Deutsch­land sauber“; „Böse Onkels / Mauer weg, bitte Deutschland einig Vater­land“; „Hoo­ligans Berlin“. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die K der VPI Marzahn.[518]

In Berlin wurde am 23. Juli 1989 von Skinheads „vor dem Jugendclub im Ernst-Thälmann-Park mehrfach der faschistische Gruß ausgeführt“. Gegen die Täter wurde ein Ermittlungsver­fahren gemäß § 220 Öf­fentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI Prenzlauer Berg.[519]

Am 23. Juli 1989 zeigten zwei Jugendliche vor dem Jugendclub im Ernst-Thälmann-Park mehr­fach den faschistischen Gruß. Gegen beide Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Her­abwürdigung StGB eingeleitet und die Bearbeitung des Ermittlungsver­fahrens erfolgte durch die VPI Prenzlauer Berg.[520]

In Berlin-Pankow wurde am 23. Juli 1989 auf dem Fußboden im Raum 31 in der 5. POS „Paul Zo­bel“ ein Hakenkreuz (1 m x 1 m) aufgefunden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Pankow. Das Hakenkreuz wurde nach der kriminaltechnischen Un­tersuchung entfernt bzw. übertüncht.[521]

In Marzahn wurden am 3. August 1989 in der 17. POS zwei „selbstgefertigte Hetz­blätter mit neonazisti­schem Inhalt“ gefunden. Die eine Schrift wurde am Spiegel der Da­mentoilette ge­funden: „Die Repub­li­kaner leben auch hier – wählt uns. Heil Hitler. SS-Stan­darte Adolf Hit­ler“ und darunter war ein Haken­kreuz geschmiert. Die zweite Schrift wurde an einer Wand­zeitung gefunden: „Heil Hitler. SS-Standarte Adolf Hitler“ und darunter war ein Hakenkreuz ge­schmiert worden. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die KDfS Berlin-Marzahn im Zu­sam­menwirken mit der Abt. K der VPI Marzahn.[522]

In Berlin-Marzahn wurde am 1. August 1989 ein Arbeiter aus der Mongolei von einem Skin­head „grund­los zu­sammengeschlagen. Als Motiv für diese Tat wurde die Zugehörigkeit des Geschädigten zu ei­ner anderen Rasse ermittelt“. Gegen den Täter wurde ein Ermittlungsver­fahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Marzahn.[523]

In Berlin wurde am 10. August 1989 im Biergarten der HO-Gaststätte „Alextreff“ ein Punk aus Sanger­hausen (Bezirk Halle) von einem Berliner Skinhead geschlagen. Ein Ermittlungs­verfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet.[524]

In Berlin-Hellersdorf wurde am 12. August 1989 „ein Bürger“ von einem Skinhead „tätlich angegriffen und durch Faustschläge und Fußtritte verletzt“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Hel­lersdorf.[525]

In Berlin drangen am 12. August 1989 „mehrere gewaltorientierte Jugendlich in das Zeltlager ‚Wilhelm Pieck‘, 1130 Berlin, Herzbergstr. 2 ein und verletzten zwei polnische Studenten durch Schläge leicht“. Gegen zwei Täter wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Row­dytum StGB eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die VPI Lichtenberg.[526]

In Berlin kam es am 18. und 22. August 1989 jeweils zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Punks und Skinheads. In beiden Fällen gab es „mehrere Verletzte“. Die Untersu­chung der beiden Vor­kommnisse erfolgte durch die VPI Mitte.[527]

In Berlin wurde im August/September 1989 gegen drei Personen einer Skinheadg­ruppe eine Operative Personenkontrolle (OPK) eingeleitet. Die Mitglieder der Gruppe trafen sich regel­mäßig jedes Wochen­ende im „Operncafe“; von ihnen gingen […] wiederholt Schlä­gereien aus. Auch zukünftig wurden von ihnen Schlägereien u. a. auch mit in Berlin (West) wohn­haften türkischen Staatsbürgern erwartet. Das „Bearbeitungsziel war die Aufklärung und Zer­setzung dieser Gruppierung zur Verhinderung weiterer Vorkommnisse“.[528] 

In Mitte gab es am 18. August 1989, gegen 21.10 Uhr, im Bereich des Biergartens der HO Gaststätte „Alextreff“ gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Skinheads und Punks, an der insge­samt etwa 70 Personen beteiligt waren. Dabei wurde gerufen: „Heil Hitler“, „Hitlers Leib­stand­arte lebt“ und „Euch roten Schweine werden wir alle umbringen“. Die KDfS Mitte stellte in ihrem Bericht vom 4. September 1989 fest, dass bei den Ermittlungen „offene Prob­leme“ sicht­bar wurden, d. h. bei den Befragungen von fünf zugeführten Personen waren die „Befragungs­ergebnisse analytisch nicht aufbereitet bzw. verarbei­tet“, so dass keine relevanten Strukturen erkannt werden konnten. So wurden z. B. die Mitarbeiter des „Alextreff“ nicht be­fragt und der K-Leiter der VPI Berlin-Mitte OSL Romahn erklärte, er sehe „keine Grundlage für weitere Handlungen der K“, da z. B. keine Anzeige vorliege. Da­raufhin wurde der Genosse Romahn als Leiter der K von einem neuen Leiter abgelöst und die Ermittlungen wur­den neu aufgenom­men. Dabei stellten sich weiter Versäumnisse bei der VP heraus, weil die Beschäf­tigten der Gaststätte am 18. August 1989 per Notruf 110 die DVP in­formiert, die darauf nicht reagierte. Daraufhin wurde das Volkspolizei-Revier 13 informiert, da auch dieser Anruf keine Reaktionen hervorrief, wurde erneut über den Notruf 110 die VP verlangt. Nach diesem Anruf erschienen in der Gaststätte zwei uniformierte Volkspolizisten, die jedoch nicht aktiv wurden. Erst als mehrere Personen verletzt worden waren, er­schienen die Besatzungen von mehreren Funkstreifenwagen (FStW) der VP und die SMH. Am 20. und 21. August 1989 be­fanden sich wieder Skinheads am „Alextreff“ und am 22. August 1989 fand im „Alext­reff“ erneut eine gewalttätige Auseinandersetzung statt, bei der die VP erst erschien, als sie zu Ende war, obwohl das Personal der Gaststätte die VP telefonisch gerufen hatte. Am 23. August infor­mierte das „Alextreff“ das VP-Revier 13, dass es zwischen „uniformierten Armeeangehö­rigen und Skins“ zu gewalttätigen Auseinandersetzungen ge­kommen war. Die VP lehnte jedoch Hilfe ab, wobei von einem VP-Angehörigen geäußert wurde: „Ihr wollt uns wohl verarschen, wir sind doch nicht eure Prügelknaben“. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass das Personal des „Berliner Kaffeehaus“ seit längerer Zeit bei gewalttätigen Auseinandersetzungen von der VP keine Unterstützung erhalte.[529]

In einem S-Bahnzug wurden am 25. August 1989 drei Angolaner von zwei Ras­sisten be­schimpft und mit Fäusten geschlagen.[530]

Auf dem Bahnhof Lichtenberg wurde 1989 ein Kubaner be­schimpft und mit Fäusten geschla­gen. Er musste ambulant medizinisch behandelt werden.[531]

Am 24. August 1989, gegen 9.00 Uhr, wurde ein Handzettel mit folgendem Text gefunden: „Unsere Ehre heißt Treue“. Auf der Rückseite stand: „Der Inhaber ist berechtigt eigenständig zur Dezimierung des Judenbestandes in unserem Land beizutragen“. Der Zettel war mit „Ha­kenkreuzen beschmiert“.[532]

In einem S-Bahnzug der Strecke Erkner, Kreis Fürstenwalde (Spree)/Frankfurt/O. – Berlin Friedrich­straße, wurden am 25. August 1989, gegen 15.05 Uhr, drei Angolaner von zwei Ras­sisten (21 und 41 Jahre), „auf Grund ihrer Hautfarbe“, be­schimpft und mit Fäusten geschlagen. Es wurde eine Anzeige durch die Abt. K des TPA Berlin gemäß § 215 Rowdytum aufgenom­men.[533]

In Berlin störten am 25. August 1989 zwei Skinheads eine Tanzveranstaltung im Jugendklub „Mikado“ mit „dem faschistischen Gruß“. Ordner wurden beschimpft und es wurden ihnen Schläge angedroht.[534]

In Berlin-Weißensee wurden am 29. August 1989 im Wartehaus Schwarzelfen­weg/Roelkestraße faschis­tische Schmierereien entdeckt. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI in Koordinierung mit der KDfS Weißensee.[535]

In Prenzlauer Berg, in der Lettestraße wurden am 31. August 1989, gegen 11.29 Uhr, neona­zistische Schmierereien entdeckt: „DVU“ und „REP“ sowie ein Hakenkreuz (80 cm x 100 cm). Außerdem wurde „FAP“ und „Juden raus“ und fünf Hakenkreuze geschmiert. Meh­rere Skin­heads die in der Nähe des Tatorts wohnten, wurden durch das MfS erarbeitet. Die weitere Be­arbeitung erfolgte durch die DVP in Zusammenarbeit mit der KDfS Prenzlauer Berg.[536] 

In Berlin-Prenzlauer Berg wurde am 31. August 1989 bekannt, dass am Sockel der Stele für den An­tifa­schisten „Rudolf Schwarz“ ein Hakenkreuz (20 cm x 20 cm) geschmiert worden war. Als Täter wurde ein ungelernter Maurer (18 Jahre) ermittelt und vorläufig festgenom­men. Gegen ihn wurde gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB mit Haft eingeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Prenzlauer Berg.[537]

Im August 1989 wurde durch einen Inoffiziellen Mitarbeiter (IMS) „Peter Salz“ bekannt, dass ein Un­teroffizier, er sollte als „Panzerfahrer bzw. Kommandant in einem Truppen­teil bei Eg­gesin eingesetzt“ werden, in Berlin Anführer einer Skinhead-Gruppe war, die aus drei bis vier Personen bestand. Dem IM wurden zwei Passfotos von „Verrätern“ gezeigt, die angeblich als Skinheads für „das MfS arbeiten“ sollten. Diese beiden Abtrünnigen wur­den von der Gruppe gesucht und sie sollten „auf alle Fälle verprü­gelt“ werden. Die Abteilung XX der BV Berlin des MfS prüfte diese Angaben und stellte fest, dass die beiden als Skin­heads bzw. Sympathi­santen bekannt waren, „aber nicht aktiv bearbeitet“ wurden, d. h. sie waren keine Mitarbeiter des MfS. Die Gruppe suchte intensiv nach „Relikten aus der Zeit des Faschis­mus“ und führte dazu „Schachtungen auf ehemaligen Kriegsschauplätzen“ durch. Nach den beim MfS vorlie­genden Informationen verfügten die Gruppe „[…] u. a. über Hand­granaten, ein Sturmgewehr und eine Panzerfaust“. Den Offizieren des MfS lagen keine Er­kenntnisse dazu vor, da sie „ih­re Tätigkeit konspirieren und auch Kennzeichen der Motorrä­der“ veränderten. Diese „In­for­mation über operativ be­deutsame Handlungen einer Gruppie­rung mit faschistischen Ten­den­zen in der Hauptstadt der DDR“, endet mit dem Vorschlag des Referatsleiters Major Baier von der Abteilung 8 der Hauptabteilung VII vom Ende August 1989, dass die „dargestellten Handlungen als operativ bedeutsam einzuschätzen“ wä­ren und „exakt aufgeklärt“ werden müssten. Er schlug deshalb vor, eine Operative Personenkontrolle (OPK) einzuleiten.[538] 

Im Zentrum Berlins (DDR) begegneten sich im Sommer 1989 ungefähr zwan­zig ostdeutsche Jugendliche und vier afrikanische Lehrlinge. Obwohl die Straße breit genug war, steuerten die Deut­schen auf die Fremden zu. Es kam so zu ei­nem Zusammenstoß, und die ostdeutschen Jugendlichen prügelten auf die Afri­kaner ein. Vier Jugendliche, ihnen schrieb die Staatsanwaltschaft eine beson­ders aktive Rolle zu, kamen vor Gericht. David, Markus und Olaf, alle 19jährig, saßen bis zur Verhandlung bereits drei Mo­nate in Untersu­chungshaft. Stefan, der vierte Angeklagte, zur Tatzeit 15jährig, wurde als besonders ak­tiver Schlä­ger eingestuft, weil er mit wüsten Beschimpfungen gegen die Afrikaner aufge­treten war. Im Ermitt­lungsverfahren sagte er aus, er fühle sich den Skinheads zugehörig, und bekannte sich zu „Natio­nalstolz“, zu „Kameradschaftlichkeit“ und zum „Ausländerhaß“. Diese Aussage widerrief er in der Haupt­verhandlung jedoch wieder und behauptete, er sei nie Skinhead ge­wesen. In seiner Wohnung wur­den Schnürstiefel mit Stahlkappen und fotokopierte Zeitungen aus dem Na­tionalsozialismus gefunden und beschlagnahmt. Während der Gerichtsver­handlung bekräftigte Stefan jedoch seine rassistische, grundsätzliche Ablehnung gegen alle dunkelhäutigen Menschen. Sein Vater unterstützte ihn vor Ge­richt bedingungslos und behauptete, sein Sohn sei kein Skinhead. Sibyllinisch er­klärte der Vater außerdem, für die Schwierigkeiten seines Sohnes seien andere verantwortlich. Das Gericht verurteilte Stefan zu einem Jahr Gefängnis, Markus und Olaf zu je zehn Mona­ten Freiheitsentzug. Alle drei Jugendlichen hatten den angerichteten Schaden zu ersetzen.[539]

Im 1. Zug der 13. MSK / IV. MSB / Kdo. 2 in Erkner wurde am 12. September 1989 ein Gruppenführer (Unterfeldwebel) entdeckt, der „nationalistische und neofaschistische Äuße­rungen und Verhaltenswei­sen“ zeigte.[540]

In Berlin brüllten am 1. September 1989 in der HO-Gaststätte „Storchennest“ Skinheads fa­schistische Parolen, woraufhin die Veranstaltung abgebrochen wurde. Die Volkspolizei wurde nicht verständigt.[541] 

In Berlin-Friedrichshain beleidigten am 3. September 1989 Skinheads beim Volksfest „An der Weber­wiese“ mehrere „Verkaufskräfte, schlugen Fensterscheiben und Türfüllungen ein und gingen gewaltsam gegen andere Personen vor“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Row­dytum StGB wurde eingeleitet. Die Bearbeitung erfolgte durch die VPI Friedrichshain.[542]

In Berlin grüßte am 9. September 1989 ein Skinhead während einer Tanzveranstaltung mit dem faschis­tischen Gruß und drohte einem unbekannten Jugendlichen: „Bevor du nicht Heil Hitler sagst, gehst du nicht nach Hause!“. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung wurde einge­leitet.[543]

Ein Mann (19 Jahre) war im September 1989 mit seiner Freundin unter­wegs und be­geg­neten einem Schul­kameraden, der sofort auf ihn ein­schlug. Beide wa­ren Schüler der Be­triebsbe­rufs­schule und dort hatte ihn der 19-Jährige wegen „fa­schistoider“ Äußerungen an­gezeigt. Wegen „Öf­fentlicher Her­ab­wür­digung“ war der Täter deshalb zu acht Mona­ten Frei­heitsentzug ver­ur­teilt worden. Die Schläge auf der Straße sollten seine Ra­che sein für den er­litte­nen Frei­heits­ent­zug. In der Gerichts­ver­hand­lung erklärte er, er gehöre nun nicht mehr zu den Skin­heads. In seiner Woh­nung wurde „völkerverhetzendes und fa­schisti­sches“ Material sicherge­stellt, darun­ter Ha­kenkreuze und neonazistische Druckerzeugnis­se. We­gen „Be­lei­digung und Be­ein­träch­ti­gung gesell­schaftli­cher Tätig­keit im schweren Falle“ er­hielt er eine Frei­heits­strafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zu diesen Strafen kam ein dreijähriges Aufent­halts­verbot für Berlin (DDR) hinzu.[544]

Am Abend des 8. September 1989 kam es am Wurststand der Kaufhalle im Centrum-Waren­haus Am Alexanderplatz zu antipolnischen Diskriminierungen. Eine Wurstverkäuferin war der Meinung, dass „diese Polen mit den gekauften Waren in Westberlin auf Kosten der DDR-Bürger Geschäfte“ tätigten und so „könne es nicht weitergehen“, da es ansonsten zu „Versor­gungsproblemen“ kommen würde. Bei etwa 10 deutschen Kunden stieß die Verkäufe­rin auf „Zustimmung“.[545]

In Pankow zeigte am 9. September 1989, zwischen 22.30 und 23.00 Uhr, ein Hilfsarbeiter (19 Jahre), er war bei der Deutschen Reichsbahn beschäftigt, im Jugendklub „Max Sellheim“ den „faschistischen Gruß“. Als er den Jugendklub verließ, forderte er zwei „na­mentlich nicht be­kannte Jugendliche“ auf, ebenfalls den Hitler-Gruß zu zeigen. Er war mit ei­nem braunen Hemd und einem schwarzen Lederbinder bekleidet. Der Täter wurde von der VPI/K Weißen­see vor­läufig festgenommen und zugeführt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungs­verfahren gemäß § 220 Öffentliche Herabwürdigung StGB eingeleitet und nach Erlaß des beantragten Haftbe­fehls er­folgte seine Überstellung in die Untersuchungshaftanstalt Berlin. Die weitere Bear­beitung er­folgte durch die Abt. K der VPI Weißensee.[546]

In Berlin-Baumschulenweg kam es am 15. September 1989, gegen 17.45 Uhr, zwischen vier Skinheads (18 bis 20 Jahre) und fünf Angehörigen des Wachregimentes „Feliks Dzierzynski“ zu gewalttätigen Aus­einandersetzungen, von denen zwei Soldaten leicht verletzt wurden und ambulant behandelt wurden. Eingesetzte Besatzungen von Funkstreifenwagen (FSTW) fest­ge­nommen und zugeführt werden. Von der VPI K Treptow wurde gegen die Skinheads ein Er­mittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB eingeleitet und es wurden Haftanträge gestellt. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch das Dez. II der K im PdVP Berlin.[547]

Am 15. September 1989 wurde ein Baufacharbeiterlehrling (18 Jahre), er war im VEB Baure­paraturen Prenzlauer Berg beschäftigt, von der Volkspolizei festgenommen. Er hatte am 30. und 31. August 1989 „an Wänden von Fluren und Treppenhäuser der Wohnhäuser Lettestr. 5 und Dunckerstr. 11 in Prenzlauer Berg insgesamt 5 Hakenkreuze in Ausmaßen von 100 x 80 cm sowie die Kurzbezeichnungen neonazis­tischer Organisationen, wie REP, NPD, DVU, ei­nen Galgen und ‚Juden raus‘“ geschmiert.[548]

In Berlin kam es am 25. September 1989 zu „Handgreiflichkeiten mit mehreren Angehörigen des Wach­regiments des MfS“ und Skinheads, dabei wurden zwei Angehörige des Wachregi­ments verletzt. Ein Ermittlungsverfahren gemäß § 215 Rowdytum StGB wurde eingeleitet. Die Bearbei­tung erfolgte durch die K/PdVP.[549]

In Berlin-Marzahn wurden im Bereich des Clara-Zetkin-Platzes am 7. Oktober 1989, gegen 21.10 Uhr, „faschis­tische Symbole sowie eine Schmiererei mit herabwürdigendem Inhalt“ festge­stellt, die von zwei Jugend­lichen (16 und 18 Jahre) angebracht worden waren.[550]

Am 7. und 8. Oktober 1989 wurden in Berlin mehr als 1.000 Personen „willkürlich und brutal verhaftet, spontane Demonstranten und unbeteiligte Bürger“. Etwa 3.000 Sicherheitskräfte des MfS, Volkspolizei, Einheiten der Kampfgruppen, Bedienstete von Strafvollzugseinrich­tungen, wehrpflichtige Bereitschafts­polizisten, Soldaten der NVA, Spezialeinheiten, Einheiten des Wachregiments „Feliks Dzierzynski, vom FDJ-Bataillon des MfS und FDJ-Ord­nungs­gruppen (Schüler).[551] Nach Angaben des MfS und des Gene­ralstaatsanwaltes Günter Wend­land wurden in der DDR über 3.400 Menschen festgenommen. Gegen die friedlichen De­monstranten wurde in einer antidemokratischen und antihumanen Art und Weise die ge­ballte, paramilitärische Kraft des Staates DDR eingesetzt.

In der „Straße der Befreiung“ wurde am 20. Oktober 1989 ein Kubaner von einem Un­be­kannten grundlos angegriffen und verletzt.[552]

Am 12. und 21. Oktober 1989 kam es in der HO-Kaufhalle in der Dolgenseestraße 11 kam es erneut zu antipolnischen Angriffen, weil Polen dort viele Waren einkauften. Darüber zeigten sich DDR-Bürger verärgert, weil sie der Meinung waren, die Polen „Händler“ wären, die, statt zu arbeiten, „sich Geld auf unsere Kosten machen“ würden. Es wurde auch beklagt, dass Polen auch größere „Mengen Salami u. a. Wurstwaren im Centrumwarenhaus am Haupt­bahn­hof“ ein­kaufen würden.[553]

Am 20. Oktober 1989, gegen 23.00 Uhr, wurde in Berlin-Lichtenberg ein Kubaner von einem Unbe­kannten angegriffen und durch Fußtritte verletzt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K der VPI Lichtenberg.[554]

Am 1. November 1989 kam es zwischen einem Deutschen und einem Vietnamesen, er war an der Bau­stelle in Pankow, Johannes-R.-Becher-Straße, des VEB BMK Süd KBI Karl-Marx-Stadt, beschäftigt, zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Der Vietnamese schlug, nach einer „persönlichen Auseinander­setzung“, mit einer Eisenstange auf den Deutschen und ver­letzte ihn. Die weitere Bearbeitung übernahm die Abt. K des PdVP Berlin.[555]

Am 3. November 1989, gegen 02.30 Uhr, wurde ein in der DDR arbeitender Palästinenser vor einer Disco am Operncafe von zwei Einlassern gewalttätig angegriffen. Sie wollten ihm kei­nen Einlass in das Lokal gewähren und daraufhin teilte er ihnen mit, dass er die VP rufen wol­le. Er musste sich danach in medizinische, ambulante Behandlung begeben. Die weitere Bear­beitung erfolgte durch die VPI Berlin-Mitte.[556]

Gegen 23.00 Uhr drangen etwa „300 Skinheads aus Westberlin kommend gewaltsam durch die Grenz­übergangsstelle Oberbaumbrücke auf das Territorium der DDR. Durch einen kon­zentrier­ten Einsatz der Volkspolizei flüchteten diese zurück auf das Territorium von Berlin (West)“. Insgesamt wurden 700 Volkspolizisten eingesetzt, von denen 350 auf dem Alexand­erplatz agierten.[557]

In Berlin-Weißensee wurde 1989 der Friedhof der Jüdischen Gemeinde Adass Jisroel er­neut ge­schän­det. Die Fried­hofsmauer wurde mit neonazistischen Parolen versehen, und ein mit Ma­den durchsetztes Stück Schweinefleisch lag auf dem Ge­lände.[558]

In Berlin wurde „zuverlässig“ bekannt, dass in Pankow eine „NSDAP-Gruppierung existieren sollte, die eine „Gesamtstärke von ca. 300 Personen“ umfasste. Die Gruppe sollte sich auch aus Beschäftigten des Milchhofes Berlin zusammensetzen. Anscheinend sollte die Gruppe „Beziehungen bis in die Armee ha­ben und sie sollte auch „Waffen“ besitzen, die sie von „Of­fizieren der Armee“ bekommen sollten. Beim letzten Treffen der Mitglieder wurden „bereits Hakenkreuzbinden am Arm getragen“.[559] 

Eine Zufuhr neuer Kameraden bekamen die Neonazis durch eine allgemeine Amnestie des Staatsra­tes der DDR vom 6. Dezember 1989, bei der ca. 100 inhaftierte Neonazis sich wieder befreit sahen.[560]

 

1990

Nach einem Fußballspiel im Friedrich-Ludwig-Jahn-Volkspark, zogen im März 1990 etwa 200 Skin­heads zum Alexanderplatz. Unterwegs werden Passanten angepöbelt, Schaufenster zertrümmert und ne­ofaschistische Parolen gegrölt.[561]

Am 3. April 1990 kam es nach dem Spiel FC Berlin gegen FC Karl-Marx-Stadt am Alexander­platz, nahe der Rathausstraße, zu gewalttätigen Auseinandersetzungen durch Hoolig­ans.[562]

Am 7. April 1990, gegen 21.45 Uhr, versammelten sich im Bahnhof Berlin-Lichtenberg 80 bis 100 teils vermummte Hooligans des FC Hansa Rostock, die Reisende sowie Sicherheits­kräfte der Volkspolizei gewalttätig angriffen. Ein Fenster eines Cafes sowie das Schutzschild am Helm eines Volkspolizisten wurden zerstört. Die Kriminalpolizei des PdVP leitete ein Ermitt­lungsverfahren gegen Unbekannt ein.[563]

Am 7. April 1990 kam es beim Fußball-Oberligaspiel zwischen FC Carl Zeiss Jena und FC Berlin zu „Störungen der Ordnung und Sicherheit, durch Einschlagen von Tür- und Fenster­scheiben mittels Zaun­latten, Steinen, Flaschen und u. a. Gegenständen“. Im Stadion kam es zwischen den Anhängern beider Mannschaften zu gewalttätigen Auseinandersetzungen „durch Werfen von Steinen und Flaschen sowie durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern“. Nach Be­ginn der zweiten Halbzeit wurde das Spiel kurzzei­tig unterbrochen, da „ca. 200 Fuß­ballanhä­nger des FC Berlin auf das Spielfeld“ rannten, Leuchtraketen auf das Spielfeld und auf Zu­schauer schossen sowie Steine gegen die Anhänger des FC Carl Zeiss Jena warfen. Drei Perso­nen, unter ihnen eine Person aus Berlin (West), wurden durch Diensthunde der DVP verletzt und mussten medizinisch behandelt werden. Sieben Volkspolizisten wurden durch Gewalttä­tig­keiten bzw. Feuerwerkskörper verletzt, wobei ein Volkspolizist in ein Krankenhaus einge­liefert wurde. Zwei Mannschaftswagen der DVP wurden durch Hooligans beschädigt.[564]

Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete am 8. April 1990 über 15 „Vor­komm­nisse“ am 20. Spieltag der Fußball-Oberliga am 6./7. April 1990. Insgesamt wurden 17 Perso­nen zugeführt, 11 Ordnungsstrafmaßnahmen durchgeführt.[565]

Nach dem Oberliga-Fußballspiel am 20. April 1990 zwischen FC Berlin und FC Hansa Rostock kam es „im Bereich des Alexanderplatzes in Berlin-Mitte zu einer Zusammenrottung von ca. 200 bis 300 zum Teil vermummten Jugendlichen (Skinheads und Hooligans)“. Es wurde „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Wißt ihr, daß heute Adolfs Geburtstag ist“ gerufen. Der Alexander­platz war durch „Einsatzkräfte teil­weise umstellt“. Außerdem fanden zwischen ihnen gewalttä­tige Auseinandersetzungen statt und die Si­cherungskräfte der Volkspolizei und Passanten wurden angegriffen. Dabei erlitten fünf Volkspolizisten leichte Verletzungen und drei Personen wurden zum Teil schwer verletzt und mussten in ein Kranken­haus eingeliefert werden. Etwa 30 Randalierer wurden zugeführt und vorläufig festgenommen. Außer­dem wurde durch 50 bis 60 Rowdys der S-Bahnverkehr behindert, weil Jugendliche Dächer von S-Bahn­wagen erklom­men und die Notbremse betätigt hatten. Durch Steinwürfe von Berlinern Hooligans, u. a. vom Dach des Eckhauses Dimitroffstraße/Lychenerstraße wurden drei Sei­tenscheiben eines der Rostocker Busse eingeworfen. Eine andere Gruppe mit 150 bis 200 Skinheads zog zum besetz­ten Haus in Schönhauser Allee Nr. 20, um es zu stürmen, was die Volkspolizei verhinderte. Beim Angriff auf das Haus und auf Volkspolizisten wurden faschis­tische Parolen gerufen und Steine geworfen. Wegen einer Vielzahl von Schaulustigen wurden die „Handlungsmöglichkei­ten der Volkspolizei“ behindert und dadurch war eine „Räumung des Alexanderplatzes nicht möglich“. Danach zersplitterten sich die Berli­ner Hooligans, ver­teilten sich in der Umgebung, „wo es zu massiven Gewalthandlungen kam. So wurden in die ‚Mocca-Stube‘ unter der S-Bahnbrücke Steine geworfen und dabei wurde ein Bürger schwer ver­letzt sowie das Mobiliar beschädigt. Ebenfalls durch Steinwürfe wurde die Einrichtung des Café’s ‚Fon­due‘ im Niko­laiviertel beschädigt. In der Alexanderstraße wurden Schäden an ei­ner Vielzahl von Kraft­fahr­zeugen verursacht“.[566]

Am 21. April 1990, gegen 01.30 Uhr, randalierten im D 558 von Eisenach nach Berlin, auf dem Stre­ckenabschnitt zwischen Naumburg und Weißenfels vier Hooligans des FC Carl-Zeiss Jena. Sie schlugen auf einen zivil gekleideten Soldaten der NVA ein, wobei das Opfer „mitt­lere Ver­letzungen“ erlitt. Die weitere Bearbeitung erfolgte durch die TPA Halle.[567]

Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete am 22. April 1990 über 24 „Vor­komm­nisse“ am 21. Spieltag der Fußball-Oberliga am 20./21. April 1990. Insgesamt wurden 34 Per­sonen zugeführt, 15 Ordnungsstrafmaßnahmen durchgeführt und vier Ermittlungsver­fahren eingeleitet.[568]

Am 28. April 1990, gegen 11.45 Uhr, schlug auf dem Hauptbahnhof in Dresden ein Fan des FC Berlin nach „einer vorausgegangenen Ordnungswidrigkeit einen VP-Angehörigen“, der dabei leichte Verlet­zungen erlitt und ambulant behandelt werden musste. Gegen den Täter wurde ein Er­mitt­lungsverfahren eingeleitet und die weitere Bearbeitung erfolgte durch die Abt. K des TPA Dres­den. In Dresden bewar­fen, gegen 16.30 Uhr, an diesem Tag unbekannte Fans des FC Berlin einen Wasserwerfer der 8. VP-Bereitschaft, der auf sie zwei kurze Wasserstöße abgab. Gegen 16.50 Uhr zerstörten diese Fans „zwei Fensterscheiben und eine Werbefläche in der Bahnhofs­vorhalle.[569]

Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete am 29. April 1990 über 45 „Vor­komm­nisse“ am 22. Spieltag der Fußball-Oberliga am 28. April 1990. Dabei wurden 19 „Vorkomm­nisse“ von Fans von Gastmannschaften verursacht und auf dem Gelände der Deut­schen Reichs­bahn ereigneten sich fünf „Vorkommnisse“. Insgesamt wurden 27 Personen zu­geführt, 23 Ord­nungsstrafmaßnahmen durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingelei­tet.[570]

Am 30. April 1990, gegen 23.00 bis 23.45 Uhr, grölten vier Betrunkene vor der Gaststätte „Storkower Eck“ in Berlin-Prenzlauer Berg faschistische Parolen, wie „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ und zeigten öffentlich den Hitler-Gruß.[571]

Am 1. Mai 1990, gegen 11.50 Uhr, wurde in Berlin-Lichtenberg festgestellt, dass auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde, Gedenkstätte der Sozialisten, „mehrere Gedenksteine mit wei­ßer Farbe beschmiert wor­den sind. Die Rückseite der Stele ‚Die Toten mahnen uns‘ wurde mit dem Wort ‚Schweinepriester‘ be­schmiert. Die gleiche Aufschrift sowie ein Davidstern wurden an der Rundmauer angebracht“.[572]

Vom 2. auf den 3. Mai 1990 wurden in Berlin-Treptow auf der Germanenstraße, vom S-Bahn­hof Altgli­enicke bis Schirnerstraße an acht verschiedenen Stellen auf Straßen- und Bus­halte­stel­lenbeschilderungen Hakenkreuze und an einem Schaukasten „NSDAP“ geschmiert.[573]

Am 4. Mai 1990 fand das Fußball-Oberligaspiel zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und HFC Chemie statt. Während des Spiels und danach wurden Volkspolizisten von Hooligans mit Stei­nen und Flaschen beworfen, woraufhin der „Einsatz von Diensthunden und die Anwen­dung des Schlagstockes“ erfolgte.[574]

Am 4. Mai 1990, gegen 23.30 Uhr, drangen vier unbekannte Personen in einem Arbeiter­wohn­heim in Berlin-Marzahn in die Wohnung eines Vietnamesen gewaltsam ein. Das Opfer wurde mit einem Messer am Hals und an der Nase schwer verletzt und musste in ein Kran­kenhaus eingeliefert werden. Ihm wurden 1.500 Mark gestohlen. Die VPI Berlin-Marzahn lei­tete Fahn­dungsmaßnahmen nach den Tätern ein.[575]

Die Gräber von Bertolt Brecht und Helene Weigel wurden am 4./5. Mai 1990 mit Pa­ro­len, wie z. B. „Saujud“ und „Juden raus“ geschändet. Dass sie keine Juden waren, war nicht von Be­lang.[576]

Am 5. Mai 1990, gegen 23.45 Uhr, zerstörten vier oder fünf Anhänger der neonazistischen Partei „Nati­onale Alternative“, Wahlplakate anderer Parteien und klebten Propagandaschrif­ten. Danach bewegten sie sich zum Wohnheim für ausländische Arbeiter in der Hans-Loch-Straße 341, wo sie einen Mosambi­kaner gewalttätig angriffen und verletzten. Als die Schutz­polizei sich näherte, flüchteten die Neonazis.  

Am 5.  Mai 1990, gegen 03.15 Uhr, entdeckten Volkspolizisten an der Friedhofsmauer des Jüdischen Friedhofes in Berlin-Weißensee ein Hakenkreuz und das „Zeichen der Republika­ner (Rhombus mit Buchstaben REP)“. Gegen 13.15 Uhr wurde an der Vorderseite der Schwimm­halle des Freibades in Ber­lin-Pankow zwei Hakenkreuze sowie die Losungen „Deutschland den Deutschen“ und „NA für Deutsch­land“ entdeckt.[577] Gegen 10.30 hatte die Verwalterin des Dorotheenstädtischen Friedhofes in Berlin-Mitte eine Schändung der Gräber von Bertold Brecht und Hanne Weigel entdeckt, die beide nicht jüdischer Herkunft waren. Auf dem Grab­stein von Brecht wurde „Saujud“ geschmiert und auf der dahinterliegen­den Friedhofsmauer wurde „Juden raus“ geschmiert.[578]

Am 6. Mai 1990 überfielen etwa 400 Neonazis ein Wohnheim für Ausländer im Hans-Loch-Viertel.[579]

In Berlin-Lichtenberg kam es am 13. Mai 1990 zwischen, mit Base­ball-Schlä­gern und Ei­sen­stan­gen be­waffneten Skinheads und Volkspolizisten zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wobei rassisti­sche Pa­rolen gegrölt wurden. Die DVP führte etwa 30 Neo­nazis zu.[580]

In Berlin-Prenzlauer Berg überfielen 1990 Skinheads mehrere Jugendklubs, z. B. das „Info-Café“ in der Schliemannstraße.[581]

In Berlin verletzten 1990 beim S-Bahnhof Ostkreuz etwa 10 Skinheads in der S-Bahn vier mitreisende Vietnamesen mit Stö­cken und einem Beil und verletzten zwei schwer.[582]

In Berlin-Lichtenberg grölten im Kulturhaus des VEB Elektrokohle meh­rere Neona­zis.[583]

In Berlin-Lichtenberg randalierten 1990 in der Weitlinger- und der Kückstraße mehrere Neo­nazis, ver­letzten 21 Volkspolizisten zum Teil schwer, be­schädigten vier Mannschafts­wagen und an­dere Fahr­zeuge der DVP.[584]

Am 6. Mai 1990, gegen 00.15 Uhr, zogen etwa 50 rassis­tische Jugendliche und Jungerwachsene von der Klubgaststätte „Treffpunkt“, „lär­mend sowie teilweise auf geparkte Pkw steigend zur Gaststätte ‚Bären­schaufenster‘ und von dort weiter zum Arbeiterwohnheim für ausländische Arbeiter. Vor dem Gebäude kam es zu Schlägereien dieser Personen, bei der sich Anzahl der Personen auf etwa 400 erhöhte, bei ei­ner „unbekannten An­zahl von Bürgern der VR Mocambique“. Die Volkspolizei, es kamen etwa 100 Volks­polizisten zum Einsatz, trennte die beiden Gruppen „mit Sonderausrüstung und Diensthunden“, während die Randalierer Knüppeln einsetzten und mit Flaschen warfen. Eine Person wurde zugeführt. Vier Per­sonen, unter ihnen ein Volkspolizist und ein Ausländer, wurden leicht verletzt und wurden ambulant behandelt. Das Ausmaß der Sachschäden war nicht bekannt. Ebenfalls in die­ser Nacht des 6. Mai 1990 griffen etwa 20 Rassisten vor dem U-Bahnhofeingang Tierpark einen Mosambikaner gewalttätig an. Sie traten in mit Füßen, schlugen ihn mit Fäusten und stießen ihn zu Boden. Die Schutzpolizei verhaftete sieben Ver­dächtigte, darunter eine Frau. Zeugen und das Opfer erkannten sechs der Angreifer, die auch an der Beschädigung von Wahlplakaten und an anderen Tätlichkeiten beteiligt waren.[585]

Am 8. Mai 1990, gegen 21.00 Uhr, versammelten sich etwa 400 Hooligans des FC Berlin auf dem Ale­xanderplatz. Die Volkspolizei führte daraufhin ordnungspolizeiliche Maßnahmen durch, woraufhin „sechs Personen wegen Verdacht des Rowdytums zugeführt wurden“. Ge­gen sie wurden Ordnungsstraf­verfahren durchgeführt. Polizeiliche Hilfsmittel kamen nicht zum Einsatz. Die Ansammlung löste sich gegen 22.50 Uhr auf.[586]

Am 10. Mai 1990 neben der Gaststätte „Frankfurter Allee Süd“ zu gewalttätigen Auseinan­der­setzungen zwischen Kubanern und Deutschen. Zuerst gab es eine Auseinandersetzung zwi­schen drei Kubanern und einem Deutschen, der Schnittverletzung erlitt. Diese Vorgänge „putschte […] etwa 20 DDR-Bürger auf, die gegen diese kubanischen Bürger tätlich vorgin­gen“. Es kam dann zu einer „Verfolgung durch mehrere Straßen. Während der Verfolgung wurde ein unbeteiligter Passant geschlagen und leicht verletzt. Im Bereich der Jessernstraße in Berlin-Friedrichshain kam es dann zu Auseinandersetzungen (Steinwürfe) zwischen den ku­ba­nischen Bürgern und der o. g. Gruppe“. Die Volkspolizei trennte, „unter Anwendung des Schlagstockes“ die beiden Seiten. Neun Deutsche und die drei Kubaner wurden vorläufig fest­genom­men. Die DVP ermittelte zwei Deutsche, gegen die ein Ermittlungsverfahren einge­leitet und Haftbefehl beantragt wurde. Wegen Schnittverletzungen am Ohr, befand sich einer der Täter in stationärer Behand­lung.[587]

Am 13. Mai 1990, gegen 01.20 Uhr, versammelten sich etwa 40 Neonazis in Berlin-Lichtenberg in der Otto-Schmirgal-Straße, warfen mit Flaschen und grölten ausländerfeindli­che Parolen. Als die DVP ein­traf, war die Menge auf etwa 120 Personen angewachsen und sie zogen sich zum U-Bahnhof Tierpark zurück. Dabei behinderten sie den Straßenverkehr und sie bewarfen Kraftfahrzeuge mit Steinen. Die DVP unterband durch „konzentrierten Einsatz“ diese Hand­lungen – polizeiliche Hilfsmittel kamen nicht zum Einsatz. Gegen 04.00 Uhr be­gaben sich etwa 30 Neonazis zu den von Linken besetzten Häusern in der Mainzer Straße im Bezirk Friedrichs­hain. Sie nahmen Sachbeschädigungen vor und bewarfen die Hausbesetzer mit Steinen, wobei zwei Personen aus Berlin (West) verletzt wurden, die im Krankenhaus Friedrichshain ambulant versorgt werden mussten. Insgesamt wurden 13 Neonazis, 10 aus Berlin (Ost) und drei aus Berlin (West) zugeführt. Bei ihnen wurden „3 Superautomatikmes­ser, 9 Reizstoffpatronen und verschiedene Flugblätter der ‚Nationalen Alternative‘, […] ge­funden und sichergestellt“. Ge­gen alle Zugeführten wurden Ordnungsstrafverfahren durchge­führt.[588] 

Am 18. Mai 1990 stellte die DVP an der Friedhofsmauer des Jüdischen Friedhofes in Berlin-Weißensee „Anschmierungen“ fest. Bereits in der Nacht zum 5. Mai 1990 wurde „zum wie­der­holten Male mit wei­ßer Farbe „Jude verrecke“ geschmiert.[589] 

Am 20. Mai 1990, gegen 00.45 Uhr, versammelten sich vor dem „Operncafe“ in Berlin-Mitte 40 bis 50 Skinheads. In der Gaststätte befanden sich „eine Gruppe von ca. 40 ausländischen Bürgern, überwiegend türkischer Nationalität. Beide Gruppierungen hatten sich mit Eisen­stan­gen, Rohren, Zaunlatten sowie Steinen bewaffnet“. Durch die Volkspolizei konnten ge­walttä­tige Auseinandersetzungen verhindert wer­den. Sie brachten die Ausländer zur „Grenz­übergangsstelle Brandenburger Tor“, um von dort wieder nach Berlin (West) zu gelangen. Die Gruppe der Skinheads bewegte sich dann in Richtung Alexander­platz und löste sich dort auf.[590] 

Ebenfalls am 20. Mai 1990, gegen 00.10 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Schutzpolizei in Ber­lin-Fried­richshain von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen und mit Reizspray besprüht. Als sich die Angegrif­fenen als Volkspolizisten zu erkennen gaben, flüchteten die Angreifer. Jedoch wurden zwei Angreifer zugeführt, die aussagten, sie wären der Ansicht gewesen, dass die bei­den Männer Homosexuelle gewesen wären, gegen die sie eine Abneigung hätten. Die angegrif­fenen Volkspolizisten in Zivil mussten ambu­lant behandelt werden. Gegen die Täter wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.[591]

Am 24. Mai 1990, es war Himmelfahrtstag, „spitzte sich besonders in den Abendstunden in Berlin die Lage in verschiedenen Gaststätten zu“. Mehrmals mussten gewalttätige Auseinan­dersetzungen „zwi­schen Bürgern durch den konzentrierten Einsatz von Kräften der Volkspoli­zei mit Sonderausrüstung und die Anwendung des Schlagstockes unterbunden werden“. We­gen dieser „Vorkommnisse“ schlossen ei­nige Gaststätten vorzeitig. Schwerpunkte der Kra­walle wa­ren vor allem die Gaststätten „Wuhletal“, „Storchennest“ in Berlin-Hohenschönhausen und „Bärenschaufenster“ in Berlin-Lichtenberg, wo die Auseinanderset­zungen eskalierten. Die An­zahl der beteiligten Personen wuchsen jeweils von ca. 40 auf 250 an, wovon etwa 50 Skinheads waren. Zwischen 21.30 und 23.00 Uhr wurde der Verkehr in der Konrad-Wolf-Straße behindert bzw. blockiert und die Straße musste durch die VP „meh­rere Male ge­räumt“ werden. Sieben Personen wurden verletzt, darunter ein Volkspolizist, die ambulant behandelt werden mussten. Vier Personen wurden zugeführt. An den Steganlagen der Gaststätte „Rübezahl“ in Berlin-Kö­penick stellte die Weiße Flotte ihren Fährverkehr nach Friedrichshagen wegen Störungen ein.[592]

Am 26. Mai 1990 zogen etwa 300 Hooligans, nach dem Spiel des BFC Dy­namo gegen Wismut Aue, vom Stadion ins Berliner Zentrum (Ost), beschädigten Autos, war­fen Fensterscheiben ein. Am Marx-Engels-Denkmal stellten sich etwa 200 Neonazis zu einem 50 mal 50 Meter großen Hakenkreuz auf. Die Volkspolizei nahm 23 Neonazis fest und beschlagnahmte Messer und Schlagwerkzeuge.[593]

Das Ministerium für Innere Angelegenheiten berichtete in einer Information vom 4. April 1990 über 3 „Vor­kommnisse“ am 19. Spieltag der Fußball-Oberliga. Insgesamt wurden 18 Personen zugeführt und 13 Ordnungsstrafmaßnahmen durchgeführt.[594]

In Berlin prügelten am 2. Juni 1990 etwa 150 Neonazis auf Besucher des multikul­turel­len „Ta­cheles“ in der Ora­nienburger Straße in Berlin (DDR) ein und warfen mit Molotow-Cock­tails.[595]

In Berlin wurde in der Friedrichstraße, Ecke Wilhelm-Pieck-Straße am 11. Sep­tember 1990 ein türki­scher Imbiss niedergebrannt.[596]

1990 wurde der Friedhof der Jüdischen Gemeinde „Adass Jisroel“ in Weißensee mit auf­ge­malten Ha­kenkreuzen ge­schän­det.[597]

In Berlin-Weißensee wurden 1990 auf dem Jüdischen Friedhof 12 Grabsteine um­ge­stürzt und zer­trüm­mert.[598]

In einem Zug der Deutschen Reichsbahn (D-558) von Erfurt nach Berlin prügelten 1990 etwa zehn Skin­heads mit Stöcken auf Mitreisende ein. Ein Vietnamese wurde durch den Zug ge­hetzt; er konnte seinen Verfolgern ent­gehen, weil er sich an der Außenseite ei­nes Waggons, bei fahrendem Zug, festklam­merte.[599]

In Berlin-Lichtenberg wurden im Sommer 1990 neonazistische Wandparolen entdeckt: „Die Lin­ken hän­gen, die Ausländer verbrennen!“[600]

 

 

Abkürzungsverzeichnis

  

BBS                            Betriebsberufsschule

BDVP                         Berzirksdirektion der Deutschen Volkspolizei

BPA                            Bezirksparteiarchiv

BL                              Bezirksleitung

BV                              Bezirksverwaltung

BVG                           Berliner Verkehrs-Gesellschaft

EOS                            Erweiterte Oberschule

DVP                            Deutsche Volkspolizei

FS                               Fernschreiben

FDJ                             Freie Deutsche Jugend

HJ                               Hitler-Jugend

GO                              Grundorganisation

GBL                            Gebiets-Bezirksleitung

GVS                            Geheime Verschlußsache

GW                             Gesammelte Werke

Hrsgg.                         Herausgegeben

HA                              Hauptabteilung

JA                               Jugendarchiv

IfGA                           Institut für die Geschichte der Arbeiterbewegung

IZJ                              Institut für zeitgeschichtliche Jugendforschung

KPD                            Kommunistische Partei Deutschlands

LDPD                         Liberal-Demokratische Partei Deutschlands

LPG                            Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

KO                              Kreisorganisation

KJS                             Kinder- und Jugend Sportschule

MfS                            Ministerium für Staatssicherheit

MdI                             Ministerium des Innern

NDPD                         Nationaldemokratische Partei Deutschlands

NF                              Nationale Front

NR                              Nationalrat

NVA                           Nationale Volksarmee

NSDAP                       Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

PB                               Polit-Büro

PDVP                         Präsidium der Deutschen Volkspolizei

POS                            Polytechnische Oberschule

VVS                            Vertrauliche Verschlußsache

SED                            Sozialistische Einheitspartei Deutschlands

VD                              Vertrauliche Dienstsache

VEB                            Volkseigener Betrieb

VPKA                         Volkspolizei-Kreisamt

ZK                              Zentral-Komitee

ZPA                            Zentrales Parteiarchiv          

ZR                              Zentralrat


©Harry Waibel

 

Anmerkungen:

[1] Adorno, Theodor: Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit, in: Adorno, Theodor: Erziehung zur Mündigkeit, 1981, S. 17.

[2] ID-Archiv im ISSG (Hrsg.),1992.

[3] Mitscherlich, Alexander und Margarete: Die Unfähigkeit zu trauern. München, De­zem­ber 1987, S. 13-84.

[4] Engelstädter, Heinz: Der Aufbruch neonazistischer Gruppen in der früheren DDR. In: ZfS, 1991, Heft 2, S. 88-103.

[5] Goschler, Constantin: Paternalismus und Verweigerung, in: Benz, Wolfgang (Hrsg.): Jahr­buch für Antisemitismusfor­schung 2 (1993), S. 103-104; Groehler, Olaf: SED, VVN und Juden in der SBZ, in: Wolfgang Benz (Hg.) Jahr­buch für An­ti­se­mi­tismusfor­schung 3 (1994), S. 299; Telegraf v. 16.01.1953 und Kurier v. 16.01.1953.

[6] Mertens, Lothar: Staatlich propagierter Antizionismus: Das Israelbild der DDR, in: Wolfgang Benz (Hrsg.): Jahrbuch für Antisemitismusfor­schung 2 (1993), S. 141; Arndt, Siegfried Theodor/Helmut Esch­wege/Peter Ho­nig­mann/Lothar Mertens: Juden in der DDR, Geschichte – Pro­bleme – Per­spektiven, Duisburg 1988, S. 91ff; Die Neue Zeitung vom 18.01.1953; Die Welt vom 19.01.1953.

[7] Heise, Joachim/Jürgen Hofmann: Fragen an die Geschichte der DDR, Hrsg. v. Zentralrat der FDJ in Zusammenarbeit mit der Aka­demie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin, 1988, S. 149.

[8] Ebenda.

[9] Schmidt, Monika: Schändungen jüdischer Friedhöfe in der DDR. Eine Dokumentation. Reihe Positionen Perspektiven Diagnosen, hrsgg. vom Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin, Berlin 2007, S. 105.

[10] Neues Deutschland, 3.12.1946.

[11] Schmidt, a. a. O., S. 19–24.

[12] Schmidt, a. a. O., S. 105.

[13] Schmidt, a. a. O., S. 20.

[14] BStU, MfS, Zentralarchiv, Allg. P. 85/52, Band 2, Bl. 12 und 19f.

[15] Die Zeit, 4.9.1953.

[16] Schmidt, a. a. O., S. 91.

[17] Schmidt, a. a. O., S. 37-38.

[18] Timm, S. 146.

[19] Diamant, Adolf: Geschändete Jüdische Friedhöfe in Deutschland. 1945 bis 1999, Potsdam 2000, S. 31.

[20] SAPMO-BArch, SED Abt. Sicherheitsfragen, DY 30/IV B 2/12/79, Bl. 14.

[21] BStU, MfS, ZAIG Nr. 256, Bl. 7.

[22] BStU, MfS, Zentralarchiv, Allg. P. 85/52, Band 2, Bl. 12 und 19f.; Information über Feindarbeit, FDJ Abteilung Organi­sation-Instrukteure, VVS I/13, Abteilung Studenten des ZR, Berlin, den 12.04.1960, JA, IZJ, A 3.725, Bl. 1.

[23] Kurzinformation 3/60 über Feindtätigkeit, FDJ Abteilung Org.-Instrukteure, Vertrauliche Verschlusssache, Berlin, den 18.02.1960, SAPMO-BArch, DY 24/ A 3.725, S. 1-3.

[24] SAPMO-BArch DY 30/IV B 2/12/79, Bl. 74; Zimmermann, Verena: „Den neuen Menschen schaffen“. Die Umerziehung von schwerer­ziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945-1990), Köln 2004, S. 85.

[25] Ebenda, S. 85.

[26] SAPMO-BArch, SED Abt. Sicherheitsfragen, DY 30/IV B 2/12/79 Bl. 133.

[27] Eberle, S. 75.

[28] Timm, S. 165 und S. 422.

[29] Wolffsohn, S. 43.

[30] BStU, MfS, ZAIG Nr. 449, Bl. 1-38.

[31] Eberle, Henrik (hrsgg.): Mit sozialistischem Gruß! Parteiinterne Hausmitteilungen, Briefe, Akten und Intrigen aus der Ulbricht-Zeit, Berlin 1998, S. 73.

[32] Information über Feindtätigkeit und besondere Vorkommnisse aus Informationen der Be­zirksleitungen, FDJ Abteilung Organisation-Instrukteure, VVS I/13, Berlin, 26.02.1962, JA, IZJ, A 3.726, Bl. 1-3.

[33] Information über Feindtätigkeit und besondere Vorkommnisse aus Informationen der Be­zirksleitungen, FDJ Abteilung. Organisation-Instrukteure, VVS I/13, Berlin, 26.02.1962, JA, IZJ, A 3.726, Bl. 1-3.

[34] Ebenda.

[35] FDJ Notiz 2/873, SAPMO-BArch, DY 24/ 20952 (E 4.127).

[36] BStU, MfS, HA XX Nr. 5711, Teil 2 von 2, Bl. 284.

[37] BStU, MfS, HA XX Nr. 5711, Teil 2 von 2, Bl. 284.

[38] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 1.

[39] BStU, MfS, ZAIG Nr.449, Bl. 1-38.

[40] BStU, MfS, ZAIG Nr. 1020, Bl. 1ff.

[41] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 1f.

[42] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 2.

[43] BStU, MfS, ZAIG 1133, Bl. 2.

[44] BStU, MfS ZAIG 1133, Bl. 3f.

[45] BStU, MfS, ZAIG 4608, Bl. 21.

[46] BStU, MfS, ZAIG 1129, Bl. 1-5; BStU, MfS, Archiv der Außenstelle Chemnitz, AKG 2153, Bl. 39.

[47] Staatliche Sicherheit, 7.12.1966, SAPMO-BArch DY 24/ 20951 (E 4.126); Timm, S. 218.

[48] Staatliche Sicherheit, Vertrauliche Dienstsache, Widerstand gegen die Staatsgewalt, SAPMO-BArch DY 24/ 20952 (E 4.127).

[49] BStU, MfS, HA I Nr. 5763, Teil 1 von 2, Bl. 68f.

[50] FDJ Notiz 2/873, JA, IZJ, E 4.127.

[51] Vertrauliche Dienstsache, Staatliche Sicherheit, Staatsgefährdende Propaganda und Hetze, JA, IZJ, E 4.126.

[52] VD vom 11.11.1966, JA, IZJ, E 4.126 und Information über Besondere Vorkommnisse in Berlin, FDJ Abteilung Wohn­gebiete, Jugend und Staat, Berlin, den 11.11.1966, JA, IZJ, E 4.126.

[53] Schmidt, S. 90.

[54] Timm, S. 210 – 217.

[55] Timm, S. 218.

[56] Timm, S. 219.

[57] Timm, S. 220f.

[58] Timm, S. 224.

[59] BStU, MfS, HA XX Nr. 6086, Bl. 42-54.

[60] Siegler, S. 125.

[61] Diamant, a. a. O., S. 39.

[62] Schmidt, a. a. O., S. 90.

[63] Timm, S. 233f; Wolffsohn, S. 258.

[64] Schmidt, a. a. O., S. 90.

[65] Die Welt, 23.12.1971; Der Tagesspiegel, 24.12.1971; Berliner Zeitung, 24.12.1971.

[66] Schmidt, a. a. O., S. 90.

[67] BStU, MfS, HA XX Nr. 6231, Bl. 3.

[68] BStU, MfS, HA XX Nr. 6231, Bl. 39.

[69] BStU, MfS, HA IX 240, Bl. 10.

[70] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, BL. 2.

[71] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 3.

[72] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 7.

[73] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 230.

[74] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 8.

[75] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 16.

[76] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 17.

[77] BStU, MfS, HA XX, Nr. 6231, Bl. 39.

[78] Die Welt vom 23.12.1971; Der Tagesspiegel vom 24.12.1971; Berliner Zeitung vom 24.12.1971.

[79] Information aus dem Monatsbericht des Genossen K. Naumann, SED BL Berlin, an die Mitglie­der und Kan­di­daten des Politbüros, Februar 1972, SAPMO-BArch, DY 30/2285, S. 6f., S. 24, S. 31.

[80] Madloch, a. a. O., S. 70; Siegler, a. a. O., S. 79.

[81] Urteil des Bezirksgericht Weißensee, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.

[82] Information der SED BL Berlin vom 14.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/676.

[83] Information der SED BL Berlin vom 11.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.

[84] Bericht der SED KL Berlin-Weißensee an Konrad Naumann vom 11. Dezember 1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.

[85] Ebenda, S. 4.

[86] Magistrat von Groß-Berlin, Abteilung Volksbildung an die Bezirksleitung der SED Berlin vom 19.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.

[87] Magistrat von Groß-Berlin, Abteilung Volksbildung an die Bezirksleitung der SED Berlin vom 19.12.1972, IfGA, ZPA, BPA, IV C-2/13/674.

[88] BStU, MfS, HA IX/MF/15591, -Rückkopie-, Information vom 26.10.1973.

[89] BStU, MfS, HA IX/MF/15591, -Rückkopie-, Information der HA IX/4, 31.10.1972.

[90] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 445, Bl. 1f.

[91] Staatliche Sicherheit, Staatsgefährdende Propaganda und Hetze, VD, SAPMO-BArch DY 24/ E 4.126.

[92] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 33-48.

[93] Siegler, S. 128.

[94] Siegler, S. 128.

[95] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 56-59.

[96] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 67-68.

[97] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 67-71; BStU, MfS, BV Berlin, AKG, 958, Bl. 1-2.

[98] Wolffsohn, S. 255.

[99] Schmidt, a. a. O., S. 86.

[100] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 111.

[101] Madloch, S. 70; Siegler, S. 79.

[102] Schmidt, a. a. O., S. 91.

[103] Schmidt, a. a. O., S. 86.

[104] Schmidt, a. a. O., S. 90.

[105] Besondere Vorkommnisse unter der Jugend vom 05.05.1976 bis 30.06.1976, FDJ Abteilung Verbandsorgane vom 13.07.1976, Vertraulich, JA, IZJ, A 9.246, Bl. 1-10.

[106] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, Bl. 172.

[107] Information über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik (aus Berichten der Kreisleitungen und Grundor­ganisationen bis zum 03.10.1977), SED-Abteilung Parteiorgane, Berlin, den 11.10.1977, IfGA, ZPA, BPA, IV 2/5/490, Bl. 8.

[108] Schmidt, a. a. O., S. 90.

[109] Schmidt, a. a. O., S. 91.

[110] Schmidt, a. a. O., S. 129-130.

[111] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 46-51.

[112] BStU, MfS, ZAIG 4117, Bl. 1f.

[113] BStU, MfS, ZOS Nr. 3939; BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 22 und Bl. 52; Neubert (1997), S. 205f.; SAPMO-BArch DY 30 / IV D-2/3/110, SAPMO-BArch DY 30 / IV D-2/5/490.

[114] BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 20f; Protokoll der außerordentlichen Sitzung des Sekretariats der Bezirks­lei­tung der SED Berlin, Vertrauli­che 1/04 Verschlußsache, 10.10.1977, SAPMO-BArch DY 30 / IV D-2/3/110.

[115] BStU, MfS, ZAIG 2743, Bl. 1ff.

[116] BStU, MfS, ZAIG 2743, Bl. 1ff.; SAPMO-BArch, DY 30/24930, SED Hausmitteilung von Abt. Staats- und Rechtsfra­gen an Genossen Honecker, 9.1.1978. Von Honecker am 10.1.1978 handschriftlich als erledigt ge­kennzeichnet.

[117] BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 27.

[118] SAPMO-BArch, DY 30/24930, SED Hausmitteilung von Abt. Staats- und Rechtsfragen an Genossen Ho­necker, 9.1.1978. Von Honecker am 10.1.1978 handschriftlich als erledigt gekennzeichnet; SAPMO-BArch, DY 30/24930, GStA der DDR, Information zu den rowdyhaften Ausschreitungen am 7. Oktober 1977 in Ber­lin, 31.10.1977; SAPMO-BArch, DY 30/24930, GStA der DDR, Abteilung III, 1.11.1977.

[119] Information über Meinungen zu den Ausschreitungen von Jugendlichen am 7.10.1977, SED Ab­teilung Partei­or­gane, 13.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ (BPA) IV-2/5/490, S. 4; Infor­mation über Meinungen zu Prob­le­men der Innen- und Außenpoli­tik, aus Kreisleitungen und Grundorgani­sationen bis 03.10.1977, SED Abtg. Parteiorgane, Berlin, 11.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ (BPA) IV – 2/5/490, Bl. 7; Protokoll der au­ßer­or­dentlichen Sitzung des Sekretari­ats der Bezirks­leitung der SED Berlin, VVS 1/04, 10.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ (BPA) IV D-2/3/110. In einem weite­ren Papier der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurde die­ses Ge­rücht erneut aufgegriffen und die feh­lende Auf­klä­rung durch das „Neue Deutschland“ be­klagt; Will­mann (Hrsg.), S. 156.

[120] Informationen über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik, SED Abteilung Parteiorgane, Ber­lin, 11.10.1977, SAPMO-BArch DY 30/ IV – 2/5/490, Bl. 7.

[121] BStU, MfS, HA I Nr. 19110.

[122] Der Spiegel Nr. 47/1977, 14.11.1977.

[123] BStU, MfS, HA IX Nr. 17150, Bl. 15f; BStU, MfS, ZAIG Nr. 2743, Bl. 1-5; Protokoll der außerordentlichen Sitzung des Sekretariats der Bezirks­lei­tung der SED Berlin, Vertrauli­che 1/04 Verschlußsache, 10.10.1977, SAPMO-BArch DY 30 BPA, IV D-2/3/110; Information über Meinungen zu den Ausschreitungen von Ju­gendlichen am 7.10.1977, SED Abtei­lung Partei­or­gane, 13.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30 BPA, IV-2/5/490, Bl. 4; Infor­mation über Meinungen zu Proble­men der Innen- und Außenpoli­tik, aus Kreisleitungen und Grundor­gani­sationen bis 03.10.1977, SED Abtg. Parteiorgane, Berlin, 11.10.1977, SAPMO-BArch, DY 30/ BPA, IV – 2/5/490, Bl. 1-7; BStU, MfS, HA IX 240, Bl. 3f. In einem weite­ren Papier der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurde dieses Gerücht erneut aufgegriffen und die feh­lende Auf­klä­rung durch das „Neue Deutschland“ be­klagt; Will­mann (Hrsg.), S. 156; Protokoll der außerordentlichen Sitzung des Sekretari­ats der Bezirksleitung der SED Berlin, VV 1/04, 10.10.1977, IfGA, ZPA, BPA, IV D-2/3/110. In einem weiteren Papier der SED-BL Berlin vom 31.10.1977 wurde dieses Gerücht erneut aufgegriffen und die feh­lende Aufklärung durch das Neue Deutschland beklagt. Information über Meinungen zu Problemen der Innen- und Außenpolitik (aus Kreisleitungen und Grundorganisationen bis zum 03.10.1977), SED Abteilung Parteiorgane, Berlin, den 11.10.1977, IfGA, ZPA, BPA, IV – 2/5/490, Bl. 7.

[124] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 4.

[125] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 5f.

[126] Galinski, Heinz: Bedenkliche Symptome – DDR-Jugend gegen Neo­nazismus nicht völlig immun, in: Berliner Allge­meine v. 6.10.1978, S. 1 und 2. Galinski nimmt hier auch Stellung zum latenten Antisemitismus und zu xe­nophobischen Angriffen in der DDR; er verbindet ursächlich diese Ereignisse mit der antizioni­stischen Außenpolitik, danach trage diese Außenpolitik der DDR nicht dazu bei, den ostdeut­schen Antisemitismus einzudämmen.

[127] BStU, MfS, HA XX Nr. 2360, Bl. 140; BStU, MfS, ZAIG Nr. 2872, Bl. 4.

[128] BStU, MfS, HA XX Nr. 3036, Bl. 7.

[129] BStU, MfS, HA XX Nr. 2360, Bl. 143.

[130] BStU, MfS, HA XX Nr. 2360, Bl. 144.

[131] BStU, MfS, GH Nr. 293/79, Bd. 2, Bl. 19ff; BStU, MfS, GH Nr. 293/79, Bd. 1, Bl. 32ff; BStU, MfS, GH Nr. 293/79, Bd. 3, Bl. 20f.

[132] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 3f.

[133] BStU, MfS, HA XX Nr. 3891, Bl. 60; BStU, MfS, ZAIG Nr. 16816, Bl. 11; BStU, MfS, HA IX/MF/15591, -Rückkopie-, Anhang zum zusammenfassenden Bericht der EG IX in PdVP vom 29.12.1978.

[134] BStU, MfS, HA IX / MF / 15591, BL. 247-249.

[135] BStU, MfS, HA XX Nr. 6152, Bl. 3f.

[136] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 1398, Bl. 1.

[137] BStU, MfS, HA XX Nr. 6204, Bl. 52; BStU, MfS, ZAIG Nr. 2872, Bl. 5f.

[138] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 1398, Bl. 2ff.

[139] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4057, Bl. 1f.

[140] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4057, Bl. 4f.

[141] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 2723, Bl. 5.

[142] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 1-3.

[143] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 4-7.

[144] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 2723, Bl. 5.

[145] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 2550, Bl. 1ff.

[146] Borchers, S. 62f.

[147] BStU, MfS, BVfS Frankfurt/O., BdL 1684, Bl. 2, 12f.

[148] BStU, MfS, HA IX, Nr. 10097, Bl. 181-183.

[149] BStU, MfS, HA IX Nr. 10097, Bl. 181f.

[150] Eisenfeld, S. 224f; Madloch, S. 57 – 214, S. 69f, S. 86, S. 96.

[151] BStU, MfS, HA IX, 8577, Bl. 127-132.

[152] BStU, MfS, HA II, Nr. 28265, BL. 16 und BL. 18-19, BL. 22, BL. 34.

[153] BStU, MfS, HA II Nr. 31940, Bl. 60ff.

[154] BStU, MfS, HA IX Nr. 301, Bl. 1f.

[155] BStU, MfS, ZOS Nr. 3847, Bl. 53.

[156] BStU, MfS, BV Berlin, AG XXII, 210, S. 1-4; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. III, 209, Bl. 2.

[157] BStU, MfS, HA IX Nr. 14079, Bl. 69.

[158] Timm, Angelika: Hammer Zirkel Davidstern. Das gestörte Verhältnis der DDR zu Zio­nismus und Staat Israel. Bonn Bouvier 1997, S. 286.

[159] Willmann, Frank (Hrsg.): Stadionpartisanen. Fußballfans und Hooligans in der DDR, 2007, Berlin, S. 170.

[160] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, S. 4-8, S. 26-27.

[161] FS der PDVP Berlin vom 22.11.1982, JA, IZJ, A 10.632.

[162] BStU, MfS, HA XX Nr. 6146, Bl. 2.

[163] Madloch, a. a. O., S. 76f.

[164] Timm, S. 279.

[165] Siegel, S. 128.

[166] Timm, S. 283f.

[167] Timm, S. 286.

[168] Information über besondere Vorkommnisse III. Quartal 1982, Direktion „Jugendtourist“, Berlin, 13.10.1982, JA, IZJ, A 10.632 und Information/BV der Direktion „Jugendtourist“, Berlin 29.09.1982, JA, IZJ, A 10.632.

[169] Siegel, S. 87.

[170] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3018, Bl. 53.

[171] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 135.

[172] FS des PDVP Berlin an das MdI, MfS und die SED Berlin, 03.11.1983, JA, IZJ, A 10.633 und Information über Beson­dere Vorkommnisse mit hauptamtlichen Funktionären sowie Ein­richtungen der FDJ (01.10. – 31.10.1983), FDJ Abtei­lung Verbandsorgane und Abteilung Ka­der, 11.11.1983, JA, IZJ, A 10.633, Bl. 2.

[173] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 53.

[174] BStU, BV Berlin, XX, 3026, Bl. 1-3.

[175] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 148.

[176] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 48 u. Bl 135.

[177] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 50.

[178] BStU, MfS, BV Berlin, XX 3018, Bl. 14f, 31, 34.

[179] BStU, MfS, BV Berlin, XX 3018, Bl. 41f.

[180] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 54.

[181] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 136.

[182] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 63-67.

[183] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3018, Bl. 40f.

[184] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 40-43.

[185] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 108.

[186] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 60.

[187] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3018, Bl. 55-56.

[188] BStU, MfS, HA IX, Nr. 10098, BL. 320-321.

[189] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4142, BL. 5.

[190] FS des PDVP Berlin an das MdI, BV MfS und TPA, 20.05.1984, JA, IZJ, A 10.822.

[191] FS des PDVP Berlin an das MdI und die BV MfS, 04.06.1984, JA, IZJ, A 10.822.

[192] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3077, Bl. 1-16; BStU, MfS, ZOS Nr. 3847, Bl. 56-63, Bl. 71, Bl 77, Bl. 160; Be­richt des ODH der BDVP Potsdam, BLHA 471 BDVP Potsdam.

[193] FS der BDVP Neubrandenburg an das MdI Berlin, an die BVMfS, an die SED BL v. 10.08.1984, JA, IZJ, A 10.820.

[194] BStU, MfS, HA II Nr. 44137, Bl. 130.

[195] BStU, MfS, HA IX Nr. 10098, Bl. 100.

[196] Schmidt, a. a. O., S. 88.

[197] FS der PDVP Berlin an das MdI, BV MfS und TPA, 20.5.1984, SAPMO-BArch DY 24/ 10.822.

[198] BStU, MfS, HA XX Nr. 14172, Bl. 5.

[199] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4863, Bl. 1f.

[200] BStU, MfS, HA I Nr. 16490, Bl. 377f.

[201] BStU, MfS, BV Magdeburg, Abt. XX Nr. 3758, Bl. 41.

[202] BStU, MfS, BV Halle, AG XXII Sach Nr. 12, Bl. 5ff, Bl. 38-43, Bl. 54.

[203] Blaschke, Ronny: Im Schatten des Spiels. Rassismus und Randale im Fußball, Göt­tingen 2007, S. 30.

[204] BStU, MfS, HA IX Nr. 1035, Bl. 34.

[205] BStU, BVfS Potsdam, AKG 775, Bl. 409-414, Bl. 419-421.

[206] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.

[207] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, BL. 44.

[208] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 103, Bl. 165.

[209] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 154.

[210] BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 92.

[211] BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 93.

[212] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 6; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 122.

[213] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 7f.; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 87, Bl. 119.

[214] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.

[215] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 11; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 69.

[216] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.

[217] BStU, BV Berlin, Abt. XX 3538, Bl. 325.

[218] Freies Wort, Suhl, vom 17.10.1985.

[219] BStU, MfS, HA IX, 9831, Bl. 11.

[220] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 122.

[221] Siegler, Bernd: Auferstanden aus Ruinen … Neofaschismus in der DDR. Berlin, 1991, S. 67; Borchers, Andreas: Neue Nazis im Osten. Hintergründe und Fakten. Weinheim Basel, 1992, S. 64f.

[222] BStU, MfS, HA XX Nr. 11172, Bl. 3f. und Bl. 10f; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 103, Bl. 165.

[223] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 69.

[224] BStU, MfS, HA IX, 1036, Bl. 49, Bl. 59.

[225] Junge Welt vom 07.05.1987.

[226] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 6; BStU, MfS, HA IX 1036, Bl. 122.

[227] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 12f.

[228] BStU, MfS, BV Frankfurt (O), BdL, 4277, Bl. 5.

[229] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 52; BStU, MfS, HA VII 2738, Bl. 136.

[230] BStU, MfS, HA XX Nr. 954, Bl. 34.

[231] Der Tagesspiegel, 02.03.1986.

[232] Der Tagesspiegel, 12.04.1992. Die beiden afrikanischen Studenten waren nach dem Fall der Mauer in den Westteil Ber­lins gewechselt um dort ihr Studium fortzusetzen. „Sicherheitshalber“ wollten sie anonym blei­ben.

[233] BStU, MfS, Abt. X Nr. 1711, Bl. 467.

[234] Information der FDJ BL Berlin, 11.07.1986, JA, IZJ, A 11.139.

[235] Siegler, S. 67.

[236] BStU, MfS, ZAIG Nr. 3543, Bl. 1ff.

[237] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 385.

[238] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 23.

[239] BStU, MfS. BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 87.

[240] BStU, MfS, HA VII 2738, Bl. 136.

[241] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 318f.

[242] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 54.

[243] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 251f.

[244] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 1487, Bl. 206, 210ff.

[245] BStU, MfS, HA VI Nr. 12142, Bl. 24f, 31, 34f.

[246] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 24.

[247] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 410f.

[248] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 29.

[249] BStU, MfS, BdL/Dok.-Nr. 008324, Bl. 5.

[250] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 52.

[251] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 410f.

[252] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 33.

[253] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 34.

[254] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 367f.

[255] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 317.

[256] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 317.

[257] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 36.

[258] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 194; Leske, Hanns: Erich Mielke, die Stasi und das runde Leder. Der Einfluß der SED und des Ministeriums für Staatssicherheit auf den Fußballsport in der DDR, Göttingen, 2004, S. 443.

[259] BStU, MfS, HA XX Nr. 23808, Bl. 1, 11f.

[260] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 327.

[261] BStU, MfS, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 311.

[262] BStU, MfS, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 302.

[263] BStU, MfS, HA XVII Nr. 21111, Bl.1f.

[264] Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik an das Ministerium für Staatssicher­heit, Stellvertreter des Ministers an die Bezirksverwaltung für Staatssicherheit, Stellvertreter Operativ, VVS-oOO8, MfS-Nr. 14/88, Berlin, 2.2.1988, Ein­schätzung der Hauptabteilung XX, Bl. 6 – 7.

[265] BStU, MfS, HA XX Nr. 2700, Bl. 70f.

[266] BStU, MfS, HA XX Nr. 2700, Bl. 71; BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 194.

[267] Neue Bunte Illustrierte (NBI) 7/88.

[268] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 296.

[269] Madloch, a. a. O., S. 75; BStU, MfS, BV Magdeburg, KD Havelberg, Nr. 3810, Bl. 45; BStU, MfS, BV Magdeburg, Abt. XX Nr. 4474, Bl. 82.

[270] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 294.

[271] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 64-66.

[272] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 37; BStU, MfS, HA IX 9832, Bl. 35f.; BStU, MfS, JHS 21161, Bl. 73.

[273] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 288f.

[274] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 35-36.

[275] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 33-34.

[276] BStU, MfS BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 52.

[277] BStU, MfS, HA IX, 9832, BL. 32; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg, Nr. 13091, Teil 1/2, BL. 64-68.

[278] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 27-28.

[279] BStU, MfS, HA VII Nr. 2217, Bl. 18 u. Bl. 40f.

[280] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 23-26; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg, Nr. 13091, Teil  1/2, Bl. 290, Bl. 295-297.

[281] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 6-8.

[282] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 9-10.

[283] BStU, MfS, HA IX, 9832, Bl. 2.

[284] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, S. 57.

[285] BStU, MfS, HA II Nr. 28290, Bl. 2f.

[286] BStU, MfS, HA IX 9832, Bl. 2f.

[287] Wolffsohn, Michael: Die Deutschland Akte. Tatsachen und Legenden, München 1995, S. 320.

[288] Meining, Stefan: Kommunistische Judenpolitik. Die DDR, die Juden und Israel, Ham­burg 2002, S. 222.

[289] BStU, MfS, Arbeitsbereich Mittig, Nr. 53, Bl. 16f.

[290] BStU, MfS, Arbeitsbereich Mittig Nr. 53, Bl. 16f.

[291] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 13.

[292] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 99-111.

[293] Ministerrat der DDR, MfS, Stellvertreter des Ministers an die BV Berlin, Stellvertreter Ope­rativ, Ein­schät­zung der HA XX, VVS, MfS-Nr. o008-14/88, Berlin, 2.2.1988, Bl. 3-13.

[294] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 1f.

[295] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 57.

[296] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 5f.

[297] BStU, MfS, HA IX Nr. 16915, Bl. 115.

[298] BStU, MfS, HA XX Nr. 9960, Bl. 9f.

[299] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 3; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 3.

[300] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 38.

[301] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 9.

[302] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 9.

[303] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 9f.

[304] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 10.

[305] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 10.

[306] BStU, MfS, HA IX, Nr. 20139, Bl. 41-42.

[307] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 14.

[308] BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 42.

[309] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 14.

[310] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 14f.

[311] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 15.

[312] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 15.

[313] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 15.

[314] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 16.

[315] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 16.

[316] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 22.

[317] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 22.

[318] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 23.

[319] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 23.

[320] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 23.

[321] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 24.

[322] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 24.

[323] BStU, MfS, HA XXII Nr. 1243, Bl. 131f; BStU, MfS, HA XXII, Nr. 1241, Bl. 97f.

[324] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 29.

[325] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 29.

[326] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 35.

[327] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 30.

[328] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 30.

[329] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 30.

[330] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13091, Teil 12, Bl. 205ff.

[331] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 36.

[332] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 37.

[333] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 38.

[334] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 38.

[335] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 39 und 45.

[336] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 45.

[337] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 46.

[338] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 17; BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 273; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 47.

[339] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 47.

[340] BStU, MfS, BV Berlin, GVS Bln. o001-1./89, Bl. 33.

[341] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 55; BStU, MfS, HAXX/AKG Nr. 5936, Bl. 125 und Bl. 136; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 56 und 94; Willmann, S. 150.

[342] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57 und 97; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 42.

[343] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57.

[344] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97

[345] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 58.

[346] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 16.

[347] Wolffsohn, a.a.O., S. 54.

[348] Hirsch, Kurt/Peter B. Heim: Von links nach rechts. Rechtsradikale Aktivitäten in den neuen Bun­des­ländern. München, 1. Auf­lage, 1991, S. 109.

[349] Vorlage zur 122. Sitzung des Sekretariats von der FDJ Abteilung Staat und Recht, Berlin, 10.6.1988, SAPMO-BArch DY 24/ 11.462, Bl. 5.

[350] BStU, MfS, HA XX Nr. 7807, Bl. 8f.

[351] BStU, MfS, HA II Nr. 28290, Bl. 4f.

[352] BStU, MfS, HA XXII Nr. 5481/2, Bl. 111.

[353] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 28-30; BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 41f.

[354] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4425, Bl. 6-10.

[355] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 31.

[356] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 32.

[357] BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 41f.; Neues Deutschland, 28.6.1988; Junge Welt, 28.6.1988; Neue Zeit, 7.7.1988; Junge Welt, 7.7.1988.

[358] Generalstaatsanwalt der DDR, Entscheidung zu, durch Dr. Mario Offenberg (Berlin-West) bzw. in sei­nem Auf­trag er­stattete Anzeigen, 1989, SAPMO-BArch, DY 30/ IV B 2/14/180, S. 3.

[359] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 46.

[360] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 41f.

[361] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 60f; BStU, MfS, HA XXII Nr. 5481/2, Bl. 174.

[362] BArch, DO 1/88103, Bl. 314.

[363] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 31.

[364] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 131f.

[365] BStU, MfS, ZOS Nr. 1893, Bl. 48f.

[366] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 16; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 55; BStU, MfS, HAXX/AKG Nr. 5936, Bl. 125 und Bl. 136; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 56 und 94; Willmann, a. a. O, S. 150.

[367] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 55.

[368] BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 261.

[369] BStU, MfS, HA II Nr. 27433, Bl. 1f.

[370] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57 und 97; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 42.

[371] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 57.

[372] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97

[373] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 58.

[374] BStU, MfS, HA XX Nr.478, Teil 2 von 2, Bl. 104.

[375] BStU, MfS, HAXX/AKG Nr. 5936, Bl. 135.

[376] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 61.

[377] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 62.

[378] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 95; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 17.

[379] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 95; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 17; BStU, MfS, HA XX, Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 287.

[380] BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 51. BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 34; BStU, MfS, HA XX 6203, Bl. 30.

[381] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 72.

[382] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 73.

[383] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 74.

[384] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97

[385] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4443, Bl. 44.

[386] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 277 und 280ff.; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 74 und 95; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4669, Bl. 17.

[387] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 97.

[388] Madloch, a. a. O., S. 80f.

[389] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 313.

[390] BStU, MfS, HA, XIX Nr. 4822, Bl. 132.

[391] Wenzke, a. a. O., S. 305 u. S. 552f; Eisenfeld, a.a.O., S. 258.

[392] Neues Deutschland vom 28.06.1988; Junge Welt vom 28.06.1988; Neue Zeit vom 07.07.1988.

[393] Junge Welt vom 7. Juli 1988.

[394] BStU, BVfS Leipzig, Abt. XX 123/08, S. 43-44; BStU, BVfS Leipzig, KDfS Leipzig-Stadt, 39/02, Bl. 44-45.

[395] Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, Entscheidung zu, durch Dr. Mario Offenberg (Berlin-West) bzw. in sei­nem Auftrag erstattete Anzeigen, 1989, IfGA, ZPA, IV B 2/14/180, Bl. 3.

[396] Der Tagesspiegel vom 02.11.1989.

[397] Information des ZR der FDJ zum Fußballspiel 1. FC Lok Leipzig gegen 1. FC Union Berlin am 23.04.1988, JA, IZJ, A 11.447, Bl. 1-5.

[398] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. VIII, 302, BL. 7.

[399] BStU, MfS, HA XX Nr. 6175, Bl. 58; BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 208f, 231f, 252f.

[400] BStU, BVfS Leipzig, Abt. XX 123/08, Bl. 43.

[401] BStU, MfS-HA II, Nr. 29725, Bl. 56-57, Bl. 63-70; BStU, MfS-HA II, Nr. 32380, Bl. 16-18, Bl. 32-35, Bl. 57-62, Bl. 69-72; BStU, MfS-HA II, Nr. 31779, Bl. 34-43; BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4989, Bl. 1-3; BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4993, Bl. 3-4.

[402] BStU, MfS, BV Berlin, AKG 4993, Bl. 9-11.

[403] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg, Nr. 13091, Teil 12, Bl. 205-208.

[404] BStU, MfS, HA IX, 1037, S. 304; BStU, MfS, HA IX, Nr. 20139, Bl. 41-42.

[405] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 272.

[406] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 261.

[407] BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 313.

[408] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 254-255.

[409] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 55.

[410] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 55.

[411] Analyse von Reaktionen feindlicher Massenmedien auf das FDJ-Aufgebot DDR 40, Zentral­rat der FDJ, 1988, JA, IZJ, A 11.483, Bl. 21.

[412] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 55.

[413] BStU, BVfS Leipzig, Abt. XX 123/08, Bl. 43.

[414] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 121.

[415] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 69.

[416] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, Bl. 70

[417] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 220f.

[418] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 4057, Bl. 14f.

[419] BStU, MfS. BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 69.

[420] BStU, MfS. BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 70.

[421] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 253f.; Analyse von Reaktionen feindlicher Massenmedien auf das „FDJ-Aufgebot DDR 40“, Zentral­rat der FDJ, 1988, SAPMO-BArch DY 24/ 11.483, Bl. 21.

[422] BStU, MfS, HA IX Nr. 1303, Bl. 330f.

[423] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 29; BStU, MfS, HA XX Nr. 221, Bl. 238f, 253ff.

[424] BStU, MfS, HA IX 1037, Bl. 51. BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 34; BStU, MfS, HA XX 6203, Bl. 30.

[425] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 51.

[426] Schmidt, a. a. O., S. 88.

[427] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 10.

[428] BStU, MfS, HA XIX Nr. 11727, Bl. 11ff., Bl. 35f.

[429] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 14-15.

[430] BStU, MfS, HA IX, 1037, BL. 70-72; BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, BL. 119.

[431] BStU, MfS, HA IX, 1037, Bl. 51.

[432] BStU, MfS, HA IX Nr. 20139, Bl. 119.

[433] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, Bl. 51.

[434] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, BL. 70.

[435] Einschätzung der HA XX, VVS MfS o008-14/88, Berlin vom 02.02.1988, Bl. 3-11.

[436] BStU, MfS, Abt. X Nr. 1714, Teil 1 von 2, Bl. 387. 

[437] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 105.

[438] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 104.

[439] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 105.

[440] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 106.

[441] BStU, MfS, HA XX, Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 232; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 106; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 17f.

[442] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 107.

[443] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 37.

[444] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 4057, Bl. 17.

[445] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 105.

[446] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 171f.

[447] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 107.

[448] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 121.

[449] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 40.

[450] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 39.

[451] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 19; BStU, MfS, HA XX Nr. 4557, Bl. 29.

[452] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 35; BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 41.

[453] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 108.

[454] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 111.

[455] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 112.

[456] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 7157, Bl. 112.

[457] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 195f.; BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 166f.; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 73; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11327, Bl. 75; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 7157, Bl. 112; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 73f.

[458] BStU, MfS, HA IX Nr. 23278, Bl. 1f.; BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 300ff.

[459] BStU, MfS, HA II Nr. 33588, Bl. 1-6.

[460] BStU, MfS, HA XX 6014, Bl. 75.

[461] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 39.

[462] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 66.

[463] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 123.

[464] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, Bl. 170.

[465] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 66.

[466] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, Bl. 90-91.

[467] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 45.

[468] BStU, MfS, Abt. X, 1737, Bl. 142.

[469] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, BL. 23.

[470] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, BL. 23-24.

[471] BStU, MfS, HA IX Nr. 10712.

[472] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 262-266; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 116; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 66; BStU, MfS, HA IX 10028, Bl. 25f.; BStU, MfS, HA XXII Nr. 17240, Bl. 2-8; BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 1-20; BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 23f.; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 61; BStU, MfS, HA IX Nr. 19071, Bl. 5.

[473] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 1-20.

[474] BStU, MfS, HA XX Nr. 6018, Bl. 1.

[475] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 116; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 105.

[476] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 47.

[477] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 116; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 105; BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Teil 2 von 2, Bl. 171.

[478] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 60f.

[479] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4047, Bl. 1-20.

[480] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 118.

[481] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 119; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 33f.

[482] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 80, Bl. 16; Madloch, a. a. O., S. 76.

[483] Madloch, a. a. O., S. 90.

[484] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 33f.

[485] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 48; BStU, MfS, HA XXII, Nr. 1243, Bl. 88.

[486] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 49; BStU, MfS, HA XX Nr. 20903, Bl. 20.

[487] BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 65.

[488] BStU, MfS, BV Berlin, AKG, Nr. 4047, BL. 1-20.

[489] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 59f.

[490] BStU, MfS, HA KuSch Nr. 28724, Bl. 14f.

[491] Madloch, Norbert: Rechtsextremismus in Deutschland nach dem Ende des Hitlerfa­schismus, in: Klaus Kinner und Rolf Richter (hgg.): Rechtsextremismus und Anti­faschismus. Histori­sche und aktu­elle Dimensionen, Berlin, 2000, S. 81; Sieg­ler, a.a.O., S. 67f.

[492] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX, Nr. 3142, BL. 16.

[493] BStU, MfS, HA XVIII Nr. 19255, Bl. 96; BStU, MfS, HA XX Nr. 6203, Bl. 50.

[494] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 53.

[495] BStU, MfS, Abt. X, 1737, S. 65.

[496] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 118; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 106.

[497] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 124.

[498] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 3142, Bl. 16.

[499] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 119.

[500] Madloch, a. a. O., S. 86.

[501] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 117.

[502] BStU, MfS, ZAIG 20650, Bl. 3f.

[503] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 125; BStU, MfS, HA XX Nr.478, Teil 2 von 2, Bl. 137; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11327, Bl. 75. 

[504] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 135; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11327, Bl. 76.

[505] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 125.

[506] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 130; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 118; BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 320.

[507] Junge Welt, 8.6.1989.

[508] BStU, MfS, BV Berlin, KD Lichtenberg Nr. 13095, Bl. 1f.

[509] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 126.

[510] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 126.

[511] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 130f.

[512] BStU, MfS, HA XX Nr. 9128, Bl. 7ff.

[513] Hasselbach, Ingo/Winfried Bonengel: Die Abrechnung. Ein Neo­nazi steigt aus. Berlin und Weimar, 2. Auflage 1993, S. 2 und 22. Hasselbachs Vater hatte als Intendant der „Stimme der DDR“ eine hervorgehobene Position.

[514] Junge Welt, 8.6.1989.

[515] BStU, MfS, HA XX Nr. 478, Bl. 119; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 130; BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 114; BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 118.

[516] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 129.

[517] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 135.

[518] BStU, MfS, ZAIG Nr. 11326, Bl. 25; BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 129 und 134.

[519] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 131 und 134.

[520] BStU, MfS, HA XX/AKG Nr. 5937, Bl. 119.

[521] BStU, MfS, ZAIG Nr. 11326, Bl. 24.

[522] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 62; BStU, MfS, ZAIG Nr. 11326, Bl. 21; BStU, MfS, HA XX Nr. 20903, Bl. 34.

[523] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 135.

[524] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.

[525] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.

[526] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.

[527] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 136.

[528] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 139.

[529] BStU, MfS, HA XX Nr. 7807, Bl. 33ff.

[530] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 23.

[531] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 71.

[532] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 64.

[533] BStU, MfS, ZOS Nr. 2858, Bl. 23.

[534] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 140.

[535] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 140.

[536] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 63 und Bl. 66ff.

[537] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 75.

[538] BStU, MfS, HA VII Nr. 2217, Bl. 106ff.

[539] Junge Welt vom 08.06.1989.

[540] BStU, MfS, HA KuSch Nr. 29482, Bl. 14.

[541] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 141.

[542] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 141.

[543] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 141.

[544] Junge Welt vom 14.9.1989.

[545] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4206, Bl. 1.

[546] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 22.

[547] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 20f.

[548] BStU, MfS, HA IX Nr. 20135, Bl. 25.

[549] BStU, MfS, BV Berlin, Abt. XX Nr. 7157, Bl. 142.

[550] BStU, MfS, HA XX Nr. 11196, Bl. 78.

[551] Hildebrand, Gerold: Die behinderte Untersuchung. Polizei- und Stasi-Übergriffe beim 40. DDR-Jahrestag in Ost-Berlin und die Folgen, in: Horch und Guck, Heft 01/2009, S. 4f.

[552] BStU, MfS, Abt. X Nr. 1486, Bl. 74.

[553] BStU, MfS, BV Berlin, AKG Nr. 4206, Bl. 4f.

[554] BStU, MfS, Abt. X 1486, Bl. 74.

[555] BStU, MfS, Abt. X 1488, Bl. 6.

[556] BStU, MfS, HA II Nr. 27846, Bl. 1.

[557] BArch, DO 1/88405, Bl. 3f, Lagefilm vom 20.04.1990 bis 21.04.1990.

[558] Der Tagesspiegel, 2.11.1989; Generalstaatsanwalt der DDR, 1989, SAPMO-BArch, DY 30/ IV B 2/14/180, S. 3; Dia­mant, a. a. O., S. 63.

[559] BStU, MfS, HA XX Nr. 7253, Bl. 4 und 22.

[560] Madloch, S. 88; Siegler, S. 34.

[561] Hirsch/Heim, S. 112.

[562] BArch, DO 1/88405, Bl. 2.

[563] BArch, DO 1/88405, Bl. 5.

[564] BArch, DO 1/88405, Bl. 5.

[565] BArch, DO 1/88405, Bl. 5.

[566] BArch, DO 1/88405.

[567] BArch, DO 1/88405.

[568] BArch, DO 1/88405.

[569] BArch, DO 1/88405, Bl. 12.

[570] BArch, DO 1/88405, Bl. 12.

[571] BArch, DO 1/88406, Bl. 298.

[572] BArch, DO 1/88406, Bl. 298.

[573] BArch, DO 1/88406, Bl. 280.

[574] BArch, DO 1/88406.

[575] BArch, DO 1/88406, Bl. 265.

[576] Madloch, a. a. O., S. 97; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115.

[577] BArch, DO 1/88406, Bl. 263f.

[578] BArch, DO 1/88406, Bl. 263.

[579] Wagner, S. 51.

[580] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115; Borchers, a. a. O., S. 15.

[581] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 118; Madloch, a. a. O., S. 52.

[582] Wagner, Bernd: Rechtsradikalismus in der Spät-DDR, Berlin 2014, S. 52; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 120.

[583] BStU, MfS, HA IX, Nr. 10712.

[584] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 119.

[585] BArch, DO 1/88406, Bl. 248f.

[586] BArch, DO 1/88406, Bl. 226.

[587] BArch, DO 1/88406, Bl. 193.

[588] BArch, DO 1/88406, Bl. 172.

[589] BArch, DO 1/88406, Bl. 125.

[590] BArch, DO 1/88406, Bl. 105.

[591] BArch, DO 1/88406, Bl. 106.

[592] BArch, DO 1/88406, Bl. 63.

[593] Siegler, a. a. O., S. 35; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115.

[594] BArch, DO 1/88405, Bl. 2.

[595] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 118.

[596] Farin, Klaus/Eberhard Seidel-Pielen: Rechtsruck. Rassismus im neuen Deutschland, Berlin 1992, S. 56f.

[597] Madloch, a. a. O., S. 97; Hirsch/Heim, a. a. O., S. 115.

[598] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 120; Diamant, a. a. O., S. 67.

[599] Hirsch/Heim, a. a. O., S. 114.

[600] Madloch, a. a. O., S. 97.