Ein Jahrhundert der Judenemanzipation und deren christliche Verteidiger

0
37

Der nächste Text, den wir in Kooperation mit dem Lexikus Verlag vorstellen, stammt von Isidor Kaim, der 1845 der erste staatlich zugelassene Rechtsanwalt jüdischen Glaubens in Sachsen war…

Kaim wurde 1817 in Dresden geboren, studierte zunächst Medizin und im Anschluss Rechtswissenschaften. Er erhielt zwar 1845 die königliche Genehmigung zur Berufsausübung, musste sich jedoch wegen einer Warteliste weiter gedulden. Kaim beteiligte sich aktiv auf der Seite der Demokraten an der Revolution von 1848. In Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt wurde er 1854 wegen angeblichen Betrugs zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Er siedelte später nach Berlin, wo er wohl 1880 starb.

In seinen Publikation, teilweise unter dem Pseudonym K. Sidori, widmete sich Kaim der Geschichte der Juden in Sachsen und Aspekten der Emanzipation. So auch im vorliegenden Text, der einen Rückblick auf Literatur und Geschichte der Judenemanzipation und ihrer christlichen Verteidiger gibt.

 

Ein Jahrhundert der Judenemanzipation und deren christliche Verteidiger. Rückblick auf Literatur und Geschichte

Isidor Kaim, 1869

Ludwig Börne ließ einst bei Gelegenheit einer Kritik der Broschüren-Literatur das Wort fallen
„Man muss den Christen die Emanzipation unter die Nase rücken, wenn sie Kaffee trinken.“

Der Verfasser nachfolgender Blätter hat in ähnlichem Sinne geglaubt, dass eine der Form, wie dem Inhalt nach streng wissenschaftliche Arbeit dem Förderungszweck nicht dienen könnte, vielmehr ein Verweben der literarischen Analyse mit der Geschichte der Rechts- und Gesetzesresultate ein treueres Bild liefern und den Leser stärker anregen müsste. Unklare Vorstellungen der Gesetzkundigen, besonders der Regierungen, verlangten überdies namentlich für Deutschland eine genaue Erörterung der seit 1843 entstandenen, oft wenig gewürdigten Verhältnisse; zumal heutzutage der rechtliche Standpunkt der einzige ist, auf dem die gute Sache fortan sich zu bewegen hat.

Alles für das Volk,
Alles mit dem Volk,
Alles durch das Volk!

Bedeutende Menschen pflegen erst dann ihre Denkwürdigkeiten zu schreiben, wenn sie über die Höhe ihres Lebens und Wirkens hinaus zu sein glauben. Wie den Menschen, so geht es den weltbewegenden Ideen. Auch ihre Geschichte gestattet erst dann einen Rückblick, wenn sie Resultate der Welt geliefert, die ihren vollendeten oder doch nahen Abschluss bekunden. Ihren Urgrund und ihre Bedeutung zeigt der Segen der sie krönenden Ereignisse. „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen!“

Deshalb ist es auch nur jetzt erst gestattet, an eine Geschichte der Judenemanzipation zu denken, jetzt, wo die zivilisierte Welt ihr Endurteil gesprochen und die öffentliche Meinung, jenes oberste Tribunal, keine offene Frage mehr in ihr erblickt. Es gibt in der Tat keine Judenfrage mehr.

Eines ganzen Jahrhunderts aber bedurfte es, um dieses Ziel zu erreichen; eines Jahrhunderts für eine Lösung, die uns heute so einfach scheint.

Weshalb diese geraume Zeit?

Weil die Judenemanzipation Hand in Hand gehen musste mit der großen Bewegung der neuesten Weltgeschichte, mit der Verschmelzung der Volksteile, mit der Mündigkeit des Volks, mit der Herstellung des Rechtsstaats.

Wie aber der Rechtsstaat allein der Boden ist, welchem die soziale Gleichheit entsprießt, so ist auch seine Begründung unmöglich, ohne Verwirklichung der Gewissensfreiheit.

Unter Gewissensfreiheit ist jedoch nicht die jedem Menschen gegebene Erlaubnis; zu verstehen, in seinem Inneren einen Glauben zu nähren, der ihm beliebt — wozu es wahrlich keines staatlichen Diploms bedarf — sondern die Gleichheit der Staatsangehörigen jedes Glaubensbekenntnisses in allen Rechten und Pflichten in und zum Staate: eine Gleichheit, welche unzertrennlich ist von der Gleichstellung der Kulte selbst.

Dieser in beiderlei Rücksicht auf die Bekenner des reinen Gottesglaubens angewandte Grundsatz heißt mit seinem geschichtlichen Namen die Emanzipation der Israeliten, oder — wie sich in Deutschland diese Bekenner gern nennen hören, nachdem sie den ehemals verachteten Namen mit erhobenem Haupte zu Ehren gebracht — der Juden!

Deshalb ein Jahrhundert des Gärens und Schaffens. Die Trennung von Staat und Kirche lag zu Anfang dieser Periode nur bevorzugten Geistern, ja selbst diesen oft noch dunkel vor Augen. Die Masse begriff sie kaum, die Regierungen scheuten, die Kirche verabscheute sie. Deshalb kann auch die öffentliche Meinung in dieser Richtung damals nur selten in der Presse gesucht werden, die ohnehin eine unfreie war, noch selbst in den Landesvertretungen, die noch weit entfernt waren, Volksmeinungen auszudrücken. Denn die Zensurschere ist kein Vehikel der Ideenfreiheit und eine Ständeversammlung kein Parlament.

Nur erst wenn die Idee der Gewissensfreiheit in ihrer ganzen Größe begriffen wird, folgt ihr die Trennung von Staat und Kirche auf dem Fuße.

Aus beiden wiederum entwickelt sich die Idee der Rechtsgleichheit. Der Grundsatz, gleiche Pflichten gleiche Rechte, ist unausführbar, so lange Staatenlenker und Gesetzesfaktoren jene Trennung nicht begriffen haben, oder im reinen Sinne nicht durchzusetzen meinten.

Von diesem Gesichtspunkte aus wird die Übersicht der Literatur und Geschichte der Emanzipation erleichtert. Es wird sich zeigen, dass jene die Maßregeln zur Herstellung dieser zwar veranlasst, aber nicht unmittelbar hervorgerufen hat. Nur in dem Strome der großen Völkerbewegungen konnte auch dieser Teil der staatlichen Entwicklung gären. Ebbe und Flut jener war auch Ebbe und Flut für diesen. Daher kommt es, dass die Judenemanzipation, ohne in der Rechtsidee zu beginnen, alle Phasen falscher Urteile und unrichtiger Begründung durchwandern musste, bis sie neuerdings auf die Rechtsidee zurückgeführt wurde. Das zeigen ihre Perioden, deren drei sich vor Augen führen lassen:

1. Die Humanitätsperiode bis 1806.
2. Die Utilitätsperiode von 1806 — 1848.
3. Die Rechtsperiode in unserer Zeit.

Weiter bei Lexikus

Mehr zum gemeinsamen Projekt